Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3 Lfd Nr. Art der Sondernutzung Mindestgebühr Euro 1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. je m² monatlich 0,50 Euro mindestens 10,00 2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten Verkaufsständen, Imbißstände, Kioske usw. je m² monatlich 5,00 Euro mindestens 10,00 3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden je m² monatlich 2,50 Euro 10,00 mindestens Bei der Bemessung der Gebühren müssen sowohl die Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch als auch das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Anpassung der Gebühren lediglich beim Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. in Frage kommen. Dies ist in der Mehrzahl der Fälle bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben der Fall. Hier werden Baumaterialien auf der öffentliche Fläche abgelagert oder es werden Bauzäune zum Schutz der Baustelle aufgestellt. Die erteilten Sondernutzungen haben sämtlich zum Inhalt, dass Beschädigungen an der öffentlichen Fläche vom Antragsteller wieder zu beseitigen sind. In Einzelfällen wird auch mal eine Sicherheitsleistung für evtl. Schäden gefordert. Dies geschieht in der Regel dann, wenn zu vermuten ist, dass durch den Baustellenverkehr Beschädigungen am Untergrund auftreten können. Mit den Gebühren sollen also keinesfalls Schäden ausgeglichen werden. Durch die Möglichkeit Baumaterialien auf öffentlichen Flächen für eine bestimmte Zeit lagern zu können, wird dem Bauherrn ermöglicht, sein Bauvorhaben vereinfacht und möglicherweise in kürzerer Zeit zu verwirklichen. Dafür muss die Allgemeinheit Einschränkungen bei der Benutzung von Bürgersteig und Straße hinnehmen. Dies soll durch die Gebühr ausgeglichen werden. Ein Vergleich mit anderen Kommunen (wie z. B. Bad Homburg, Oberursel und Neu-Anspach) hat ergeben, dass die Gebühren für derartige Nutzungen bei 2,00 € je m² und Monat liegen. Die derzeit von hier aus erhobene Gebühren von 0,50 € je m² und Monat liegt erheblich darunter. Von daher wird hier eine Anpassung auf 2,00 € pro m² und Monat vorgeschlagen. Beim Aufstellen von Verkaufswagen ist zu sagen, dass es derzeit außerhalb des Wochenmarktes 3 Verkaufswagen in der Stadt gibt. Die Verkaufswagen beim Wochenmarkt fallen unter die Wochenmarktordnung. Ein Vergleich mit den anderen Kommunen zeigt, dass in Oberursel und Neu-Anspach ebenfalls eine Gebühr von 5,00 € je m² und Monat erhoben wird. In Bad Homburg werden allerdings 10,50 € je m² und Monat erhoben. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Preis 5,00 € durchaus angemessen und sollte auch so weiterhin beibehalten werden. Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken betragen die Gebühren in Oberursel und Neu-Anspach wie hier in Friedrichsdorf 2,50 € pro m² und Monat. In Bad Homburg sind es 5,50 € je m² und Monat. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass ...
Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3 es ein Anliegen der Bevölkerung ist, in den Sommermonaten im Freien vor dem Café oder vor der Gaststätte sitzen zu können. Diese Möglichkeit wird ausnahmslos von der Bevölkerung begrüßt. Von daher scheint der derzeitige Preis ebenfalls angemessen, um das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten durch die Benachteiligung der Allgemeinheit auszugleichen. Anlage gez. Horst Burghardt Bürgermeister