Stv V 09-12 - Pirate Leaks
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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
An die<br />
Mitglieder<br />
der Stadtverordnetenversammlung<br />
und des Magistrates 3. Dezember 20<strong>09</strong><br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
---------------------------------------------------<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
E I N L A D U N G<br />
hiermit lade ich Sie zur 28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
am Donnerstag, 10. Dezember 20<strong>09</strong>, um 19:30 Uhr,<br />
in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Stadtteil Friedrichsdorf,<br />
Hugenottenstraße 55, I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />
2. Mitteilungen des Magistrates<br />
3. Wahl des Schiedsamtstellvertreters für den Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I<br />
Drucksachennummer: 233/20<strong>09</strong><br />
4. Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg)<br />
Drucksachennummer: 190/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung<br />
T e i l A:<br />
Vorlagen des Magistrates<br />
5. Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“<br />
Drucksachennummer: 230/20<strong>09</strong><br />
6. Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />
Drucksachennummer: 207/20<strong>09</strong><br />
7. Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15.04.2002<br />
a) Reduzierung der Bekanntmachungsorgane mit Wirkung zum 1. Januar 2011<br />
b) Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte<br />
mit Wirkung zum 1. April 2011<br />
Drucksachennummer: 215/20<strong>09</strong> 1. Ergänzung<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 308<br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de<br />
/2
- 2 -<br />
8. Fünfte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
vom 08.11.1999<br />
Drucksachennummer: 216/20<strong>09</strong><br />
9. Beschlussfassung Bericht "Senioren in Friedrichsdorf -<br />
ihr Leben und Wohnen in der Stadt, ein Ausblick für 20<strong>09</strong> bis 2014"<br />
Drucksachennummer: 155/20<strong>09</strong> 2. Ergänzung<br />
10. Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung<br />
für die Erschließung "Am Zollstock"<br />
Drucksachennummer: 2<strong>12</strong>/20<strong>09</strong><br />
T e i l B:<br />
11. Verschiebung Baugebiet „Erlenkunzen“, Stadtteil Köppern<br />
Drucksachennummer: 11/2007 1. Ergänzung<br />
<strong>12</strong>. Beratung und Beschluss HH-Satzung und HH-Plan für das Haushaltsjahr 2010<br />
Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 Abs. 4 i. V. mit § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik<br />
Drucksachennummer: 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung<br />
13. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 20<strong>09</strong> der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Drucksachennummer: 180/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung<br />
14. Satzung über den Wirtschaftsplan und<br />
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung<br />
15. Stadtentwicklungskonzept Stadt 25+ Friedrichsdorf<br />
Drucksachennummer: 76/2007 4. Ergänzung<br />
Anträge der Fraktionen<br />
16. Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Drucksachennummer: 240/20<strong>09</strong><br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
Anmerkung:<br />
Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />
öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />
die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.
Stadt Friedrichsdorf 23.11.20<strong>09</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: ad-<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 3.<br />
233/20<strong>09</strong> (IX)<br />
Wahl des Schiedsamtstellvertreters für den Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Zum Schiedsamtstellvertreter für das Schiedsamt Friedrichsdorf I wird Herr Michael Pauly, wohnhaft<br />
in Friedrichsdorf, Wilhelmstr. 7, gewählt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Nach Mitteilung des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 30. Oktober 20<strong>09</strong> endet die Amtszeit von<br />
Herrn Michael Pauly als Schiedsamtstellvertreter für das Schiedsamt Friedrichsdorf I am<br />
07.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong>. Herr Pauly ist bereit, die Amtsgeschäfte für eine weitere Amtszeit fortzuführen. Sowohl<br />
das Amtsgericht Bad Homburg als auch der Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner<br />
sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Der Magistrat und der Ortsbeirat Friedrichsdorf<br />
wurden mit DS-Nr. 8180/20<strong>09</strong> informiert.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 26.11.20<strong>09</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
190/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Ortsbeirat Seulberg 28.10.20<strong>09</strong> 3.<br />
dafür: 3 dagegen. 3 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 05.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
abgesetzt<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
dafür: 4 dagegen. 0 Enthaltungen: 3<br />
2. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 4.<br />
3. Ergänzung<br />
Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg)<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) wird Herr Hartmut Raab,<br />
wohnhaft Vilbeler Str. <strong>12</strong>, 61381 Friedrichsdorf, gewählt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Die ordentliche Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Heinz Berg endet am 08.11.20<strong>09</strong>. Im Hinblick<br />
auf die Nachfolgeregelung wird vom Ortsbeirat Seulberg mit mehrheitlicher Empfehlung vom<br />
25.11.20<strong>09</strong> Herr Hartmut Raab vorgeschlagen.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 16.11.20<strong>09</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 07.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong><br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 5.<br />
Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“<br />
Beschlussvorschlag:<br />
230/20<strong>09</strong> (IX)<br />
Entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung wird Herrn Pietro Biancu die Ehrenbezeichnung<br />
„Stadtältester“ verliehen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung können Personen, die als Mitglieder des Ausländerbeirates<br />
insgesamt mindestens zwanzig Jahre ein Mandat oder Amt in der Stadt ausgeübt<br />
haben, die Ehrenbezeichnung Stadtälteste/Stadtältester oder Ehrenmitglied des Ausländerbeirats<br />
erhalten. Herr Pietro Biancu erfüllt die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenbezeichnung.<br />
Herr Biancu war vom<br />
- 05.11.1989 bis heute Mitglied des Ausländerbeirats der Stadt Friedrichsdorf;<br />
seit 04.<strong>12</strong>.2001 ist er dessen Vorsitzender.<br />
Sofern die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> dem Vorschlag des<br />
Magistrates folgt, soll die eigentliche Verleihung der Ehrenbezeichnung voraussichtlich in der<br />
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010 unter Aushändigung der Urkunde<br />
vorgenommen werden.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 04.11.20<strong>09</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> 10.<br />
Zustimmung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 6.<br />
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />
207/20<strong>09</strong> (IX)<br />
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss für die Zeit vom<br />
11.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> bis einschl. 10.02.2010 die Beschlussfassung für folgende Angelegenheiten:<br />
1. Erwerb, Tausch, Veräußerung sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen<br />
im Einzelfall und<br />
2. die Entscheidung, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht; im Einzelfall.<br />
Die von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.02.2008 zu 1. und 2. festgelegten<br />
Wertgrenzen werden für den o.a. Zeitraum aufgehoben. Die laufenden Haushaltsansätze im<br />
Grundstücksetat sind zu beachten.<br />
Nach diesem Zeitpunkt tritt die bestehende Regelung (lt. Stadtverordnetenbeschluss vom<br />
28.02.2008) wieder in Kraft.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf <strong>09</strong>.11.20<strong>09</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
215/20<strong>09</strong> 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> 11.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 2.3<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 24.11.20<strong>09</strong> 2.3<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
Ausländerbeirat 24.11.20<strong>09</strong> 2.1<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 25.11.20<strong>09</strong> 2.3<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 2.5<br />
Mitteilung<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 2.<br />
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 7.<br />
1. Ergänzung<br />
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15.04.2002<br />
a) Reduzierung der Bekanntmachungsorgane mit Wirkung zum 1. Januar 2011<br />
b) Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte<br />
mit Wirkung zum 1. April 2011<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der vorliegende Entwurf einer Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
vom 15. April 2002 wird als Satzung beschlossen. Die vorliegende Textfassung ist<br />
Bestandteil dieser Beschlussfassung und wird als Anlage zur Niederschrift genommen. Diese<br />
Änderungssatzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Sachdarstellung:<br />
a) Reduzierung der Bekanntmachungsorgane<br />
Nach § 7 Abs. 1 HGO in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung vom <strong>12</strong>. Oktober 1977<br />
(GVBl. I S. 4<strong>09</strong>) können öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, soweit gesetzlich nicht<br />
etwas anderes bestimmt ist, entweder nur in einer oder mehreren örtlich verbreiteten, mindestens<br />
einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung/en oder nur in einem Amtsblatt erfolgen.
Drucksachennummer: 215/20<strong>09</strong> 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
In der Sitzung des Ältestenrats am 29. Oktober 20<strong>09</strong> wurde vereinbart, ab 1. Januar 2011 nur noch<br />
die Taunuszeitung als Bekanntmachungsorgan zu benennen. Der Vertrag mit dem Druck- und<br />
Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (Frankfurter Rundschau) endet am 31. Dezember 2010.<br />
b) Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte<br />
mit Wirkung zum 1. April 2011<br />
Im Hinblick auf die am 1. April 2011 beginnende neue Wahlperiode wurde in der Sitzung des<br />
Ältestenrates am 29. Oktober 20<strong>09</strong> abgesprochen, wieder eine Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen<br />
Stadträtinnen/Stadträte mittels Hauptsatzungsänderung vorzunehmen.<br />
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird dann auch nur dieser verkleinerte<br />
Magistrat gewählt. Der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung bleibt es dann unbenommen,<br />
in der gleichen Sitzung mittels einer weiteren Hauptsatzungsänderung eine Erhöhung<br />
der Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte durchzuführen. Gemäß § 55 Abs. 1 HGO ist<br />
in diesem Falle keine neue Wahl erforderlich.<br />
Die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen (§ 44 Abs. 2 HGO) erlauben eine Herabsetzung<br />
der Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte für die neue Wahlzeit, wenn dies vor der Wahl<br />
der ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte und innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der<br />
Wahlzeit geschieht. Diese Spezialregelung hat jedoch Auswirkungen auf den zeitlichen Ablauf. Die<br />
bisherige Verfahrensweise hat sich bewährt und sollte auch weiterhin vorgenommen werden.<br />
Die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen<br />
Zahl der Stadtverordneten (§ 6 Abs. 2 S. 1 HGO).<br />
Anlage<br />
Satzungsentwurf<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 215/20<strong>09</strong> 1. Ergänzung - Seite 1 von 1 -<br />
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002<br />
-------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Aufgrund der §§ 6 und 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom<br />
1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007<br />
(GVBl. I S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer<br />
Sitzung am .................. folgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt<br />
Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:<br />
Artikel I<br />
Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird mit Wirkung<br />
zum 1. Januar 2011 wie folgt geändert:<br />
§ 6 Abs. 1 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche<br />
Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in der „Taunus Zeitung“<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekanntzumachen. Gesetzlich vorvorgeschriebene<br />
Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt<br />
zu machen.<br />
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem die<br />
„Taunus Zeitung“ den bekannt zu machenden Text enthält.<br />
Artikel II<br />
Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird mit Wirkung<br />
zum 1. April 2011 wie folgt geändert:<br />
§ 3 Abs. 1 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem<br />
hauptamtlichen Bürgermeister und der hauptamtlichen Ersten Stadträtin<br />
oder dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und aus drei ehrenamtlichen<br />
Stadträtinnen/Stadträten.<br />
Artikel III<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Friedrichsdorf, den<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf <strong>09</strong>.11.20<strong>09</strong><br />
Umwelt-/Verkehrs-/Ordnungsamt<br />
Aktenzeichen: so-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
216/20<strong>09</strong> (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> <strong>12</strong>.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 8.<br />
Fünfte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
vom 08.11.1999<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der anliegende Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
vom 08.11.1999 wird als Satzung beschlossen. Die geänderte Satzung tritt am Tage nach<br />
Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Sachdarstellung:<br />
§ 10 Abs. 1 der Abfallsatzung lautet:<br />
„Die Einsammlungstermine werden regelmäßig in der Taunus Zeitung und der Frankfurter Rundschau<br />
(Mitteilungsorgan) öffentlich bekanntgemacht.“<br />
Durch die Änderung der Hauptsatzung (DS-Nr. 215/20<strong>09</strong>) ist eine Anpassung erforderlich. Vorgeschlagen<br />
wird eine Formulierung, die ohne Nennung einer Zeitung den Bezug zur Hauptsatzung<br />
herstellt.<br />
Neben der Änderung des § 10 ist auch eine Anpassung des § 14 Abs. 2 erforderlich.<br />
Aufgrund der Neuausschreibung der Müllabfuhr im Jahr 2007 wurden neue Gefäße wegen des<br />
Identsystems flächendeckend aufgestellt, die dem beauftragten Unternehmen gehören. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt war es für die Anschlussnehmer auch möglich, eigene Gefäße anzuschaffen.<br />
Für die Leerung dieser Gefäße wurde eine gesonderte Gebühr erhoben. Diese Gebühr, die in<br />
§ 14 Abs. 2 der derzeitigen Abfallsatzung noch enthalten ist, muss daher ersatzlos gestrichen<br />
werden.<br />
Anlage<br />
Satzungsentwurf<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 216/20<strong>09</strong> - Seite 1 von 1 -<br />
Fünfte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
vom 8. November 1999<br />
-------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Aufgrund der §§ 6 ,19, 20, 51 und § 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)<br />
in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
15. November 2007 (GVBl. I S. 757), der §§ 4 Abs. 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes<br />
zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) in der Fassung vom 24. Juli 2004<br />
(GVBl. I 2004, S. 252), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2006<br />
(GVBl. I S.619, 645) sowie der §§ 1 bis 5 a, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale<br />
Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt<br />
Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am .................. folgende Fünfte Satzung zur Änderung der<br />
Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 8. November 1999 beschlossen:<br />
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Artikel I<br />
(1) Die Einsammlungstermine werden regelmäßig entsprechend den Bekannt-<br />
machungsvorschriften der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf öffentlich<br />
bekanntgegeben.<br />
§ 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
(2) Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gemäß § 8<br />
Abs. 8 zur Verfügung stehende Gefäßvolumen für Restmüll.<br />
Als Entsorgungsgebühr werden erhoben, bei 14-tägiger Leerung, bei Zuteilung<br />
eines<br />
60 l-Gefäßes 133,80 €/Jahr<br />
80 l-Gefäßes 172,80 €/Jahr<br />
<strong>12</strong>0 l-Gefäßes 255,00 €/Jahr<br />
240 l-Gefäßes 502,80 €/Jahr<br />
1,1 m³ Gefäßes 2.269,20 €/Jahr<br />
Anschlussnehmer/innen von 1,1 m³ Gefäßen können auch eine wöchentliche Leerung<br />
wählen. Die Entsorgungsgebühr beträgt dann 4.230,60 €/Jahr.<br />
Artikel II<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Friedrichsdorf, den<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 30.11.20<strong>09</strong><br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
155/20<strong>09</strong> 2. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 07.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> 6.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
16.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> 2.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales, 25.11.20<strong>09</strong> 2.<br />
geänderter/ergänzter Beschluss<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Kultur und Sport<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 9.<br />
2. Ergänzung<br />
Beschlussfassung Bericht "Senioren in Friedrichsdorf -<br />
ihr Leben und Wohnen in der Stadt, ein Ausblick für 20<strong>09</strong> bis 2014"<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der mit dem Seniorenbeirat Friedrichsdorf abgestimmte Bericht „Senioren in Friedrichsdorf – ihr<br />
Leben und Wohnen in der Stadt, ein Ausblick für 20<strong>09</strong> bis 2014“ wird beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am<br />
16.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> im Rahmen einer I. Lesung vorgestellt. Nach erfolgter ausführlicher Beratung im Vorstand<br />
des Seniorenbeirates Friedrichsdorf wurden die Aspekte des Seniorenbeirates bzw. sachliche<br />
Änderungen nun berücksichtigt oder auch Kürzungen vorgenommen. Bei den Handlungsempfehlungen<br />
wurden einige Ergänzungen eingefügt. Im Rahmen einer II. Lesung in der Sitzung<br />
des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 25.11.20<strong>09</strong> wurden folgende Änderungen<br />
bzw. Ergänzungen eingearbeitet.<br />
Änderung:<br />
• Städtische Wohnungen sind hinsichtlich eines Umbaues in Richtung „altengerechte"<br />
Wohnungen zu überprüfen (das Wort „die“ entfällt)<br />
Ergänzung:<br />
• Die Öffentlichkeitsarbeit für alterspezifische Angebote ist auch unter Berücksichtigung<br />
der Senioren mit Migrationshintergrund auszubauen und zu intensivieren.
Drucksachennummer: 155/20<strong>09</strong> 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Außerdem ist auf S. 26 des Berichtes eine Korrektur vorzunehmen.<br />
Dieser Text entfällt.<br />
Problematisch sind dabei die Kosten, die von den Krankenkassen übernommen werden,<br />
da die Tagesbetreuung nicht als Pflege gilt, sondern als Krankenbehandlung.<br />
Dafür wird eingefügt:<br />
Kostenträger sind die Pflegekassen, wobei von Fall zu Fall ein Eigenanteil zu leisen ist.<br />
Anlage<br />
Bericht<br />
Der angepasste Bericht wird den Mandatsträgern, die nicht am Sitzungsdienstverfahren teilnehmen,<br />
als Anlage auf CD zur Verfügung gestellt. Sollten hierfür die technischen Voraussetzungen<br />
nicht vorhanden sein, kann die Anlage ausnahmsweise in Papierform zur Verfügung gestellt<br />
werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Frau Adler (Tel. 06172/731-259).<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Senioren in Friedrichsdorf<br />
–<br />
ihr Leben und Wohnen in der Stadt,<br />
ein Ausblick für 20<strong>09</strong> - 2014<br />
Herausgeber: Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />
Hugenottenstraße 55<br />
61381 Friedrichsdorf<br />
Redaktion: Klaus Holländer<br />
Nicole Braun<br />
Verena Fricke<br />
Unter Mitwirkung des<br />
Seniorenbeirates Friedrichsdorf<br />
Vorsitzender: Dr. Dieter Hondelmann<br />
© Magistrat der Stadt Friedrichsdorf im August 20<strong>09</strong>
Inhalt<br />
1. Vorwort - Ausgangssituation 2 - 4<br />
2. Die Demographische Entwicklung betrifft auch Friedrichsdorf!<br />
- Eine erste Analyse 5 - 8<br />
3. Freizeiteinrichtungen und Beratungsangebote 9 - 14<br />
4. Bürgerschaftliches Engagement für und von Senioren 14 - 17<br />
5. Wohnen im Alter<br />
- Städtisches Wohnungsangebot 18<br />
- Altengerechte Wohnungen in Friedrichsdorf 18<br />
- Wohnen und Armut 19<br />
- Wohnformen 19<br />
- Barrierefreiheit – Wohnungsanpassung – Wohnberatung 19 -20<br />
- Gemeinschaftliches Wohnen 20 - 21<br />
- Wohnprojekte 21 - 22<br />
- Quartierskonzepte 22<br />
- Wege zur Umsetzung 22 - 23<br />
6. Pflege und Betreuung<br />
- Situation der ambulanten und stationären Pflege 23 - 27<br />
- Bilanz und künftige Entwicklung 27 - 29<br />
7. Handlungsempfehlungen 29 - 30<br />
8. Anhang<br />
- Bevölkerungsentwicklung<br />
- Gesamtstadt 31 - 36<br />
- Friedrichsdorf inkl. Schäferborn 37 - 42<br />
- Köppern 43 - 48<br />
- Burgholzhausen 49 - 54<br />
- Seulberg 55 - 60<br />
• Pflegebedarfsplanung<br />
- Einwohner 61<br />
- Bedarf an Pflegeplätzen I 62<br />
- Bedarf an Pflegeplätzen II 63<br />
- Hilfe und Pflegebedarf I 64<br />
- Hilfe und Pflegebedarf II 65<br />
- Alte Menschen / Helferinnen-Potential 66<br />
- Frauen und Männer ab 75 Jahre 67<br />
Seite 2 von 67
1. Vorwort - Ausgangssituation<br />
Nachdem im Jahr 1992 erstmals das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS),<br />
Frankfurt am Main, im Auftrag des Magistrates einen Bericht „Altenplan Friedrichsdorf“<br />
erarbeitet hatte, konnten zahlreiche der damaligen Empfehlungen innerhalb der letzten<br />
10 bis 15 Jahre umgesetzt werden. Beispielhaft sei hier der Bau der Seniorenwohnanlage<br />
„Taunusresidenz“, die Zusammenfassung der damals noch selbständigen Pflegestationen<br />
zur ökumenischen Diakoniestation, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat<br />
Friedrichsdorf und Gründung eines Seniorenbüros sowie der kontinuierliche Ausbau<br />
der Angebote im Bereich der offenen Altenhilfe genannt.<br />
Friedrichsdorfs Angebote für Senioren können sich daher im regionalen wie auch im überregionalen<br />
Vergleich sehen lassen, was von zahlreichen Fachdiensten und Senioren aus<br />
umliegenden Städten und Gemeinden immer wieder anerkennend bestätigt wird. Vor allem<br />
das städt. Seniorenbüro und der sehr aktive Seniorenbeirat haben dazu beigetragen, dass<br />
sich die Angebote für die ältere Bevölkerung stetig weiterentwickeln konnten.<br />
Die demografische Entwicklung und der sich daraus ergebende soziale Wandel mit seinen<br />
mittel- und langfristigen Auswirkungen stellen für die Kommune eine große Herausforderung<br />
dar. Der hier vorliegende Bericht „Senioren in Friedrichsdorf“ bilanziert die Freizeitangebote,<br />
das ehrenamtliche Engagement, die Wohnformen in Friedrichsdorf und die stationäre und<br />
mobile Pflege.<br />
Mit der Software „Bevölkerungsmodell“, der Hildesheimer Planungsgruppe, konnten auch<br />
die für eine Altenhilfeplanung erforderlichen Daten ermittelt und dargestellt werden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass der vorliegende Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt;<br />
er wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugend- und Sozialamtes in einem<br />
relativ kurzen Zeitraum neben den zahlreichen anderen Aufgaben erstellt. Die in Friedrichsdorf<br />
ansässigen Pflegeeinrichtungen und mobilen Hilfsdienste wurden jedoch im Vorfeld bei<br />
der Planung einbezogen. Insbesondere dem Seniorenbeirat Friedrichsdorf sei für seine Mitwirkung<br />
bei der Erstellung des Berichts gedankt.<br />
Bei der Fortschreibung dieses Berichts sollten wissenschaftliche Analysen und Planungen<br />
- z.B. Befragungen in der Zielgruppe, Beteiligung von Senioren an Planungsgruppen- eingeschlossen<br />
sein, die jedoch nur durch Fachdienste der sozialen Arbeit z. B. ISS Frankfurt,<br />
Kuratorium Deutsche Altershilfe, Bertelsmannstiftung o. ä. Anbieter geleistet werden können.<br />
Die Projektkosten müssen hierfür im Haushalt entsprechend bereitgestellt werden.<br />
Ziel aller kommunalen Anstrengungen im Seniorenbereich soll eine seniorenfreundliche<br />
altengerechte Stadt sein, in der die Lebensbedingungen und Lebenschancen der älter<br />
werdenden und älteren Menschen im Zusammenhang gesellschaftlicher Veränderungen<br />
so gestaltet werden, dass sie sich wohl und geborgen fühlen und sich mit unserer Stadt<br />
voll identifizieren. Hieraus ergeben sich 5 Unterziele:<br />
1.) Mitwirkung und Mitgestaltung<br />
Ältere Menschen stellen eine unverzichtbare Quelle an Kompetenz, Erfahrung und sozialem<br />
Engagement dar. Die Stadt Friedrichsdorf wird weiterhin Rahmenbedingungen schaffen, um<br />
die Mitwirkung und Mitgestaltung auch der Älteren zu sichern und zu fördern.<br />
Seite 3 von 67
2.) Teilhabe<br />
Ein zentraler Aspekt der Lebensqualität in jedem Alter, ist das Erleben von Gemein-<br />
schaft und Geselligkeit, verbunden mit der Möglichkeit, neue Kontakte und Freundschaften<br />
zu schließen sowie verantwortlich Aufgaben zu übernehmen. Für diese entscheidende<br />
Ressource für Gesunderhaltung und Aktivität für Menschen in der nachberuflichen Phase<br />
sollen Möglichkeiten der Begegnung und Teilhabe geboten werden.<br />
3.) Erhaltung von Selbständigkeit<br />
Ein weiterer zentraler Aspekt der Lebensqualität älterer Menschen ist, ihre Selbständigkeit<br />
und ihre Selbstbestimmung so lange wie möglich zu erhalten. Das bezieht sich auf alle<br />
Lebensbereiche. Mit dem Älterwerden steigen die Risiken gesundheitlicher Beeinträchtigung<br />
und der Einschränkung der Mobilität.<br />
Der Erhalt der Selbständigkeit der Menschen im Alter soll unterstützt werden durch die<br />
Berücksichtigung der spezifischen Belange älterer Menschen bei der Ausgestaltung der<br />
städtischen Infrastruktur in Bezug auf den barrierefreien öffentlichen Raum, auf den öffentlichen<br />
Nahverkehr, auf die Sicherstellung der täglichen Versorgung und vor allem auf den<br />
den jeweiligen Bedürfnissen angemessenen Wohnraum.<br />
4.) Gesicherte Unterstützung<br />
Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf brauchen ein verlässliches System der Beratung, Begleitung,<br />
Unterstützung und Pflege. Versorgungsangebote müssen sich an der Lebenswelt<br />
und den Wünschen der Betroffenen orientieren und ihre Möglichkeiten der Mitgestaltung<br />
nutzen. Hierzu gehören neben den stationären Pflegeinrichtungen vor allem auch die Einbeziehung<br />
von familiären, nachbarschaftlichen und bürgerschaftlichen Hilfen sowie die Berücksichtigung<br />
moderner Technologien.<br />
5.) Wertschätzung des (hohen) Alters<br />
Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Sterben sind Bestandteil des Lebens.<br />
Für die Gesellschaft stellt sich damit die Aufgabe, eine tragfähige Kultur der solidarischen<br />
Begleitung zu entwickeln.<br />
Kommunale Altenpolitik bewegt sich im Spannungsfeld gesetzlicher Vorgaben, wirtschaftlicher<br />
Interessen, der Zuständigkeit anderer Institutionen und nicht zuletzt der autonomen<br />
Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger. Bei der Weiterentwicklung von Angeboten<br />
für Ältere ist die Stadt auch auf die Bereitschaft der Bürgerschaft und ihrer Organisationen<br />
angewiesen, sich der demographischen Herausforderung zu stellen. Hieraus ergibt sich die<br />
Notwendigkeit der Abstimmung mit den unterschiedlichsten Akteuren.<br />
Die nachfolgende Darstellung bietet eine Grundlage für kommunales Handeln und sollte<br />
nun in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) überarbeitet, in den städtischen<br />
Gremien beraten und die erforderlichen Maßnahmen verabschiedet werden. Hierbei ist der<br />
Magistrat auf die Mitwirkung aller in der Seniorenarbeit tätigen Gruppen angewiesen.<br />
Die hier erarbeiteten Planungsgrundlagen werden auch Teil der Stadtentwicklungsplanung<br />
im Projekt STEK 25+.<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister<br />
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2. Die Demographische Entwicklung betrifft auch Friedrichsdorf!<br />
- Eine erste Analyse<br />
Im Anhang findet sich ein umfangreiches Zahlenmaterial (jeweils Übersichten 1 - 4) zur Bevölkerungsentwicklung<br />
in der Gesamtstadt und in den Ortsteilen. Dabei sind in den Übersichten<br />
zur Gesamtstadt Zehnerjahresgruppen zusammengefasst, sowie Einzeljahrgänge für<br />
genauere Planungen aufgeführt. Die Übersichten für die Ortsteile sind ebenso konstruiert.<br />
Die aufgeführten Daten, die aufgrund heutiger Erkenntnisse erstellt wurden, zeigen Tendenzen<br />
der Entwicklung, sind aber nur Prognosen, die als Orientierungshilfe für Politik und<br />
Planung herangezogen werden können. Sie stellen selbst keine Planung dar.<br />
Da die bestehenden Verhältnisse sich mit der Zeit ändern, ist es äußerst wichtig, in gewissen<br />
Abständen (3 – 5 Jahre) die Prognosedaten fortzuschreiben, um bestehende Planungen<br />
rechtzeitig anpassen zu können.<br />
Wenn die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen zur Zu- und Abwanderung sowie<br />
zum Gebärverhalten jedoch in etwa gleich bleiben, werden sich die Prognosedaten für<br />
den Zeitraum bis 2033 auch in Zukunft nicht wesentlich ändern. Denn außer den unter 25jährigen<br />
sind in 2033 alle anderen heute bereits geboren. Aus Übersicht 3 sollen vier Jahre -<br />
2010, 2015, 2020 und 30 vor den nächsten Kommunalwahlen - mit 2008 verglichen werden,<br />
die die Gesamttendenz sehr deutlich machen.<br />
Tabelle 1 Entwicklung der Bevölkerungsstruktur<br />
Alter 2008<br />
abs. %<br />
2010<br />
abs. % V%<br />
2015<br />
abs. % V%<br />
2020<br />
abs. % V%<br />
2030<br />
abs. % V%<br />
0 < 30 7434 29 7219 28 -3 6662 27 -11 6114 25 -18 5041 23 -33<br />
30 < 60 11457 45 1<strong>12</strong>59 44 -2 10771 43 -5 10<strong>09</strong>4 42 -10 8027 36 -29<br />
60 + 6677 26 6979 27 +6 7564 30 +20 8077 33 +35 9107 41 +54<br />
davon 80 + 1015 4 1061 4 0 <strong>12</strong>54 5 +24 1730 7 +70 2107 10 +108<br />
Gesamt<br />
V abs.<br />
V = Veränderung gegenüber 2008<br />
25568 100 25457 100 -0,4<br />
- 111<br />
24996 100 -1,2<br />
- 372<br />
24248 100 -5<br />
- <strong>12</strong>84<br />
22176 100 -13<br />
- 3392<br />
5
Im Jahr 2008 besteht noch ein fast ausgewogenes Verhältnis zwischen "Jung", also
Bild 1<br />
Bild 2<br />
7
Bild 3<br />
Die beiden vorstehenden Diagramme (Bild 1 und 2) zeigen sehr deutlich noch einmal<br />
in grafischer Form die aufgezeigte Entwicklung. Der "Lebensbaum" in Bild 3 stellt in erschreckender<br />
Weise die Entwicklung von nur 10 Jahren dar, in denen der "Lebensbaum"<br />
sozusagen vom Kopf auf die Füsse gestellt wird: eine nur noch sehr schmale Basis junger<br />
Menschen muss eine breite Mehrheit Älterer ab etwa 50 Jahren tragen.<br />
8
3. Freizeiteinrichtungen und Beratungsangebote<br />
Freizeit - Gegenwärtige Situation<br />
Die Stadt Friedrichsdorf engagiert sich im Bereich der „Offenen Altenarbeit“ in vielfältiger<br />
Weise und versucht dabei, den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden.<br />
Folgende Angebote stehen bereit:<br />
Seniorentreffs<br />
Die Stadtteile Köppern (1) und Friedrichsdorf (2) verfügen über stadteigene Seniorentreffs,<br />
wovon einer relativ nah zum Stadtteil Seulberg liegt. In Seulberg stehen außerdem noch<br />
Räumlichkeiten im Vereinszentrum Alte Schule zur Verfügung. Seniorinnen und Senioren<br />
aus dem Stadtteil Burgholzhausen treffen sich einmal im Monat im Vereinszentrum der<br />
Freiwilligen Feuerwehr. In den Seniorentreffs bzw. anderen Räumlichkeiten werden verschiedene<br />
Aktivitäten durchgeführt.<br />
Städtische Seniorenfahrt<br />
Einmal pro Jahr veranstaltet die Stadt Friedrichsdorf eine große Tagesfahrt, kombiniert mit<br />
Bussen/Schiff für alle älteren Bürgerinnen und Bürger. Rund 950 Teilnehmer an zwei Tagen<br />
pro Jahr zeugen von der großen Beliebtheit. Die Teilnehmer werden zu dieser Tagesfahrt<br />
schriftlich eingeladen.<br />
Kreativität/Seniorenwerkstatt<br />
Seit 20 Jahren betreibt die Stadt Friedrichsdorf für handwerklich und künstlerisch interessierte<br />
Seniorinnen und Senioren eine Werkstatt. Die Kurse werden von ehrenamtlichen<br />
Kursleitern/innen angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos, es entstehen nur Material-<br />
kosten. In allen Gruppen wird die Kommunikation und das gesellige Miteinander gepflegt.<br />
Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Gruppen liegen zwischen 15 und 20 Personen.<br />
In manchen Gruppen ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht. Derzeit gibt es folgende<br />
Angebote: Holzwerkstatt, Aquarellmalerei, Kreatives Malen, Seidenmalerei, Keramikarbeiten.<br />
Einmal im Jahr werden die gefertigten Kunstwerke auf einem Basar präsentiert.<br />
Gesundheit/Thermalbadfahrt und Schwimmbad<br />
Einmal in der Woche bietet die Stadt Friedrichsdorf für Seniorinnen und Senioren eine Fahrgelegenheit<br />
zum Thermalbad Bad Nauheim an. Angefahren werden verschiedene Haltestellen<br />
in allen Stadtteilen. Im Durchschnitt nehmen pro Fahrt ca. 30 Personen teil.<br />
9
Medien/Senioren-Internetcafe „Cafe Mausklick“<br />
Zweimal in der Woche wartet das Internetcafe „Mausklick“ auf den Besuch interessierter<br />
Senioren. Mit Unterstützung von zwei hilfsbereiten qualifizierten Fachbetreuern (Ehrenamtliche)<br />
können derzeit 8 PCs genutzt werden.<br />
Des Weiteren bietet die Stadt PC-Kurse an, wobei sich das Angebot an der Nachfrage orientiert.<br />
Fitness/Seniorengymnastik und Seniorentanz<br />
Stadt und DRK bieten gemeinsam für ältere Bürgerinnen und Bürger Gymnastik und Tanz<br />
an. In jedem Stadtteil besteht einmal in der Woche die Möglichkeit der Teilnahme. Das Angebot<br />
wird so gut angenommen, dass zurzeit in den meisten Gruppen keine neuen Interessenten<br />
mehr aufgenommen werden können.<br />
Information/Seniorenmesse – Hilfen im Alter<br />
Alle zwei Jahre veranstaltet die Stadt Friedrichsdorf eine Info-Messe, die unter dem Motto<br />
"aktiv – mobil – betreut" steht. Über 40 Aussteller aus den Bereichen Hilfsdienste, Verbände,<br />
soziale Einrichtungen und andere Servicebetriebe nehmen daran teil und stellen ihre Angebote<br />
für Ältere in Friedrichsdorf und Umgebung vor. Des Weiteren wird die Messe durch anspruchsvolle<br />
Vorträge ergänzt.<br />
Seniorenpass<br />
Alle Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr sowie alle nicht mehr<br />
erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre können bei der Stadtverwaltung Friedrichsdorf<br />
einen Seniorenpass erhalten. Dieser berechtigt zu Vergünstigungen in Friedrichsdorf<br />
und Bad Homburg, z. B. bei kulturellen Veranstaltungen, Museumsbesuchen, dem Bezug<br />
der „Neuen Friedrichsdorfer Nachrichten“ etc. Gleichzeitig kann man eine Kurkarte erhalten,<br />
die zum ermäßigten Eintritt in verschiedene Kurbäder (z. B. Thermalbad Bad Nauheim)<br />
und zum eintrittsfreien Besuch der Parkanlagen, des Kurzentrums, der Kurkonzerte,<br />
der Trinkkuranlage in Bad Homburg und anderen Kurorten im Taunus berechtigt.<br />
Weihnachtsgabe<br />
Jedes Jahr im Dezember erhalten Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre<br />
und älter sind, eine städtische Weihnachtsgabe. Die Weihnachtsgabe besteht i. d. R. aus<br />
einer Flasche Saft, einer Tüte Weihnachtsgebäck und einer Grußkarte. Verteilt wird die<br />
Weihnachtsgabe von Stadtverordneten, Mitgliedern des Magistrates, der Ortsbeiräte und<br />
des Seniorenbeirates. Die Aktion dient auch dazu, den Kontakt zur älteren Bevölkerung zu<br />
halten und im Rahmen eines kurzen Gespräches möglichen Hilfebedarf zu erfragen und an<br />
die entsprechenden Stellen weiterzugeben.<br />
Angebote des Seniorenbeirats<br />
Die Mitglieder des Seniorenbeirats Friedrichsdorf (SBF) bieten u. a. verschiedene Möglichkeiten<br />
der Freizeitgestaltung für die älteren Bürgerinnen und Bürger an. So organisieren sie<br />
z. B. in den einzelnen Stadtteilen, wöchentlich stattfindende, Sing- und Spielkreise, u. a.<br />
werden Skat, Bridge und Schach gespielt. Im Stadtteil Köppern wird von einem Beiratsmitglied<br />
14-tägig Gedächtnistraining angeboten.<br />
10
Des Weiteren finden pro Stadtteil, jährlich, jeweils zwei Ausflugsfahrten statt, die von den<br />
Beiratsmitgliedern komplett selbstständig organisiert werden. In unregelmäßigen Abständen<br />
gibt es auch Kulturfahrten zu überregionalen Einrichtungen/Museen, an denen jeweils Senioren<br />
aus allen Stadtteilen teilnehmen.<br />
Auch lädt der SBF in Friedrichsdorf, Köppern und Seulberg 14-tägig zu einem Seniorencafe<br />
ein. Das neu eröffnete Seniorencafe Mitte in der Taunus Residenz steht ebenfalls 14-tägig<br />
für Senioren aus allen Stadtteilen offen. Im Stadtteil Burgholzhausen trifft man sich einmal im<br />
Monat im Seniorencafe.<br />
Für die Stammgäste der Cafes werden auch, 1-2 mal jährlich, Ausflugsfahrten organisiert.<br />
Der SBF richtet abwechselnd ein Herbst- bzw. Frühlingsfest für Senioren aus allen Stadtteilen<br />
aus, das sich wachsender Beliebtheit erfreut.<br />
Einmal in der Woche veranstaltet ein Beiratsmitglied ein "Kaffeekränzchen“ im Alten- und<br />
Pflegeheim Haus Dammwald.<br />
Einmal im Monat finden sich Senioren aus allen Stadtteilen im Friedrichsdorfer Gesprächskreis<br />
zu Diskussionen zu vorher festgelegten Themen ein. Die Gruppe besteht durchschnittlich<br />
aus ca <strong>12</strong> - 20 Teilnehmern, wobei sich die Teilnehmerzahl nach dem jeweiligen Thema<br />
richtet.<br />
Bilanz<br />
Stadt und SBF bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der gesellschaftlichen<br />
Teilhabe für ältere Bürgerinnen und Bürger, ohne deren Pflicht einer Organisation,<br />
Verein o.ä. anzugehören. Dieses Angebot wird ergänzt durch eine Fülle von Aktivitäten<br />
in und mit Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Kirchen, Parteien, die aber aus Kapazitätsgründen<br />
für diesen Bericht nicht erfasst werden konnten. Es bräuchte sich daher keine Seniorin<br />
und kein Senior ausgegrenzt oder sich allein in seiner Wohnung vereinsamt zu fühlen,<br />
man muss sich nur selbst etwas darum bemühen.<br />
Wie weit die Angebote jedoch dem Geschmack oder dem Bedürfnis der Angesprochenen<br />
entsprechen, ist bisher nicht untersucht worden. Dazu gehört auch die Frage: Welches<br />
Angebot für welches Alter? Von den noch mobilen und sehr aktiven Untersiebzigjährigen<br />
nehmen nur wenige die beschriebenen Angebote wahr. Wäre die sog. Altenarbeit daher<br />
auf höhere Alter, z.B. ab 65 oder sogar ab 70 auszurichten? Oder sollten für die an sich<br />
noch selbständig agierenden 60+ neue Angebote gefunden und finanziert werden?<br />
Diese Fragen sollten in eine nächste (wissenschaftliche) Untersuchung eingeschlossen<br />
und beantwortet werden. Auch die Frage nach generationenübergreifenden Projekten<br />
sollte hierin eingeschlossen werden.<br />
Der Bereich Bildung/Kreativität wird neben den Angeboten des SBF - Gesprächskreis und<br />
Kulturfahrten - vor allem von der Musisch-Bildnerischen Werkstatt (MBW), der Musikschule,<br />
der VHS und der U3L, der Universität des dritten Lebensalters der Uni Frankfurt, sozusagen<br />
vor der Haustür, bedient. Ob hier weitere Angebote für das sog. Lebenslange Lernen angebracht<br />
wären, bliebe ebenfalls der vorstehend genannten Untersuchung überlassen zu beantworten.<br />
11
Beratungsangebote:<br />
Städtische Seniorenberatung/Sozialberatung<br />
Der Soziale Dienst für ältere Bürgerinnen und Bürger berät bei allen Problemen, die durch<br />
Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder fehlendes Einkommen entstehen, wie z. B.<br />
- Hilfsangebote, Pflegedienste, Pflegeheime<br />
- Finanzierung von Hilfe und Pflege<br />
- Heimaufnahme/Heimkosten<br />
- Sozialleistungen<br />
- Schwerbehindertengesetz<br />
- Blindengeld<br />
- Gesetzliche Betreuung<br />
- Wohnungsangelegenheiten<br />
- Angehörigenberatung<br />
Die Seniorenberatung arbeitet auch im Außendienst und leistet persönliche Hilfe bei Antragsverfahren,<br />
Realisierung von Ansprüchen und Einleitung von Maßnahmen zur Hilfegewährung<br />
durch andere Einrichtungen und Behörden.<br />
Rentenberatung / Versicherungsamt<br />
Das Versicherungsamt berät Sie in allen Rentenversicherungsangelegenheiten und unterstützt<br />
bei der Abwicklung der Antragsformalitäten. Folgende Altersrenten können beantragt<br />
werden:<br />
• Regelaltersrente (§ 35 SGB VI)<br />
• Altersrente für langjährig Versicherte (§36 SGB VI)<br />
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI)<br />
• Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 38 SGB VI)<br />
• Altersrente nach Altersteilzeit (§ 38 SGB VI)<br />
• Altersrente für Frauen (§ 39 SGB VI)<br />
Gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung<br />
Wer aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen, seelischen Behinderung<br />
oder wegen Altersgebrechen seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr<br />
regeln kann, erhält auf Antrag eine(n) gesetzliche(n) Betreuer(in). Beratung zu diesem<br />
Thema erhalten Bürger/innen bei dem<br />
- Landratsamt des Hochtaunuskreises / Betreuungsstelle<br />
- Verein zur Betreuung Volljähriger (VBV)<br />
61348 Bad Homburg<br />
- Betreuungsverein der Lebenshilfe<br />
61352 Bad Homburg<br />
<strong>12</strong>
Weitere Beratungsstellen des Hochtaunuskreises<br />
- Schuldner- und Insolvenzberatung<br />
Geschäftsbereich Soziales<br />
- Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Gesundheitsamt<br />
- Fachstelle Demenz – Beratung für Menschen mit Demenz<br />
und deren Angehörige<br />
VdK Ortsverband Friedrichsdorf<br />
Der Ortsverband des VdK hilft Menschen bei der Durchsetzung sozialer Rechte. Mitglieder<br />
können die Hilfe von auf Sozialrecht spezialisierten Juristen in Anspruch nehmen bei Problemen<br />
mit<br />
- Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung<br />
- Behindertenrecht, Rehabilitation, Altenhilfe u. v. m.<br />
Des Weiteren unterstützt der VdK alternative Wohnformen und das Ziel einer barrierefreien<br />
Stadt, in der bewegungseingeschränkte Menschen Zugang zu allen gesellschaftlichen Einrichtungen<br />
haben.<br />
- VdK Kreisverband Hochtaunus<br />
Friedrichsdorf<br />
- OV Friedrichsdorf<br />
- OV Köppern<br />
Wohnraumberatung „Wohnen ohne Barrieren“<br />
Der Sozialverband VdK bietet ab November 20<strong>09</strong> mit Unterstützung des Seniorenbeirates,<br />
einmal in der Woche, in städtischen Räumlichkeiten, eine Beratung zur Wohnraumanpassung<br />
an. Das Angebot ist kostenlos und kann von Mietern und Wohnungs- oder Hausbesitzern<br />
angenommen werden. Der VdK bietet hierfür die Besichtigung der Wohnung an, hilft<br />
bei der Beantragung von Finanzierungen bei Umbaumaßnahmen oder zeigt andere Wohnmöglichkeiten<br />
auf. Außerdem berät er auch Bauherren, die Neubauten von vorneherein<br />
barrierefrei erstellen wollen.<br />
Sprechstunde des Versorgungsamtes<br />
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Frankfurt am Main, bietet einmal im Monat<br />
in den Räumen des städtischen Sozialamtes eine Sprechstunde an. Hier erhalten Bürgerinnen<br />
und Bürger aus Friedrichsdorf Beratung und Hilfe bei der Antragstellung nach dem<br />
Schwerbehindertengesetz, einschließlich Ausstellung und Verlängerung von Ausweisen.<br />
Seniorenwegweiser<br />
Das Sozialamt veröffentlicht regelmäßig mit dem WEKA-Verlag Seniorenwegweiser mit allen<br />
wichtigen Informationen über Angebote, Anlaufstellen, finanzielle und persönliche Hilfen.<br />
Dieser Seniorenwegweiser wird vom Verlag auch ins Internet gestellt.<br />
13
Bilanz<br />
Nachdem die Lücke der Wohnberatung im November 20<strong>09</strong> durch den VdK etc. geschlossen<br />
wurde, erscheint das Beratungsangebot im Sozialbereich auch für die Älteren als ausreichend<br />
4. Bürgerschaftliches Engagement für und von Senioren<br />
Die Entwicklung wie sie in Kapitel 2.) dieses Berichts dargestellt ist, zeigt eine stark alternde<br />
Bevölkerung. Der Staat wird jedoch seine Leistungen aufgrund der entstehenden finanziellen<br />
Engpässe nicht entsprechend erweitern können. Entstehende Lücken könnten durch freiwilliges<br />
Engagement für ein funktionierendes Gemeinwesen gefüllt werden. Dies kann aber nur<br />
mit Hilfe des Staates bzw. der Kommune durch einen Ausbau dieses Engagements gelöst<br />
werden.<br />
Viele Bürgerinnen und Bürger, speziell auch ältere, haben eine hohe Bereitschaft zum Engagement.<br />
Ältere Menschen wollen aktiv mitentscheiden und mitgestalten. Sie wollen erfahren,<br />
dass ihr Engagement wahrgenommen wird und Wirkung zeigt. Soziale Wechselbeziehungen<br />
und soziale Einbindung sind Voraussetzung für das Selbstwertgefühl und die Selbstachtung<br />
des älteren Menschen.<br />
Gegenwärtige Situation<br />
Seniorenbeirat<br />
1980 hat die Stadtverordnetenversammlung Friedrichsdorf die Bildung eines Seniorenbeirates<br />
beschlossen, um die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger am kommunalpolitischen<br />
Geschehen zu beteiligen und ihre Mitwirkungsrechte und -pflichten auszudehnen. Der<br />
Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Gewählt<br />
wird er alle 4 Jahre durch Briefwahl. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Friedrichsdorfer<br />
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum Tag der Feststellung des Wahlergebnisses das<br />
60. Lebensjahr vollendet haben und das Kommunalwahlrecht besitzen. Die Wahlberechtigten<br />
wählen jeweils die für ihren Stadtteil vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten.<br />
Der Beirat vertritt die Interessen der 60-Jährigen und Älteren und berät dazu die Organe der<br />
Stadt. Er wirkt mit, unter anderem bei der Einrichtung und dem Ausbau sozialer Beratungs-<br />
und Hilfsdienste für Senioren, der Konzeption von Wohnanlagen und Wohnungen für Ältere,<br />
bei Verkehr und Sicherheit im Wohnumfeld.<br />
Außerdem bietet der SBF in der praktischen Altenarbeit u. a. verschiedene Angebote zur<br />
Freizeitgestaltung für die älteren Bürgerinnen und Bürger an (siehe vorstehende Seite).<br />
Periodisch trifft sich ein Redaktionsausschuss, der aus verschiedenen Beiratsmitglieder besteht,<br />
um 2 x im Jahr das 6-seitige Informationsblatt „Nicht alt – nur älter“ heraus zu geben.<br />
Dieses wird dann in sämtliche Friedrichsdorfer Haushalte verteilt. Ein Mitglied des Beirates<br />
betreut den Internetauftritt im Rahmen des Programms der Landesregierung „Senioren ans<br />
Netz“ (www.sozialnetz.de /s-friedrichsdorf). Der „blaue“ Flyer des Seniorenbeirates informiert<br />
über die aktuellen Termine.<br />
Der Seniorenbeirat beteiligt sich aktiv an der Seniorenmesse, die alle 2 Jahre stattfindet und<br />
ist einmal im Jahr mit dem Jugend- und Sozialamt beim Bürgerstand auf dem Landgrafenlatz<br />
zu finden.<br />
14
Teilnahme an den Angeboten:<br />
Stadteilfahrten - ca. 30 - 50 pro Fahrt<br />
Seniorencafes - 20-40 pro Cafe<br />
Singkreis - ca. 20 pro Woche<br />
Spielkreise, auch Skat etc. - ca. 50 pro Woche<br />
Gedächtnistraining - ca. <strong>12</strong><br />
Andere Aktivitäten<br />
Es gibt annähernd 100 Vereine, Organisationen, Institutionen, die einen hohen Anteil Älterer<br />
in ihren Reihen und in verantwortlichen Positionen haben. Der überwiegende Teil geht dem<br />
eigenen Vergnügen, der eigenen Ertüchtigung, der eigenen Bildung, in Sport-, Kultur- und<br />
anderen Vereinen nach, aber z.B. auch generationenübergreifend als Übungsleiter, Kunstlehrer,<br />
Lesepate. Die Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, wie Feuerwehr und technisches<br />
Hilfswerk mit ausschließlich ehrenamtlich Tätigen, haben aufgrund von Altersgrenzen<br />
keinen über 60 mehr im aktiven Dienst. Neben sozialen Großorganisationen wie dem DRK<br />
gibt es eine Vielzahl von sozialen Initiativen, wie Bürgerselbsthilfe, Hausaufgabenbetreuung,<br />
in denen z.T. ausschließlich Ältere aktiv sind. Der Anteil der 60-jährigen und Älteren an der<br />
Gesamtbevölkerung zeigt auch hier, dass das bürgerschaftliche Engagement im wesentlichen<br />
von der Gruppe der Älteren getragen wird.<br />
Koordinationsstelle Ehrenamt<br />
Die gesellschaftlichen Veränderungen und die mit dem demographischen Wandel verbundenen<br />
Probleme und Aufgabenstellungen erfordern neue Strukturen, die sich als Gemeinschaftsaufgabe<br />
von Politik, Verwaltung und aktiver Bürgerschaft darstellt. In Friedrichsdorf<br />
gibt es bereits zahlreiche ehrenamtliche Aktivitäten in Vereinen, Verbänden und Organisationen,<br />
diese können aber Ihre Vorhaben aufgrund fehlender Mitarbeiter oft nicht umsetzen.<br />
Auf der anderen Seite ist bei vielen Bürgern die grundsätzliche Bereitschaft sich ehrenamtlich<br />
zu engagieren vorhanden, sie wissen aber nicht wo und wie sie sich einbringen können.<br />
Gerade Seniorinnen und Senioren sind in immer stärkerem Maße daran interessiert, das<br />
Gemeinwesen mit zu gestalten und sind bereit, Verantwortung gegenüber der eigenen sowie<br />
den nachwachsenden Generationen zu übernehmen. Die Potentiale der Älteren sind für die<br />
Gesellschaft ein Gewinn, denn mit dem Alter steigen Lebenserfahrung und Vielfalt des Wissens.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde Im November 2008 in der Verwaltung eine „Koordinationsstelle<br />
Ehrenamt“ eingerichtet, die gemeinsam mit dem seit 2007 bestehenden Verein „Freiwillig<br />
Aktiv in Friedrichsdorf“ Bürgerinnen und Bürger für freiwilliges Engagement gewinnen<br />
möchte. Die Vereinsmitglieder verfügen über gute Kontakte im Gemeinwesen und bringen<br />
diese ein, um Organisationen und Freiwillige zusammen zu bringen.<br />
Der Verein betreibt die Werbung der Freiwilligen, die Ansprache der Organisationen und<br />
die Vermittlung. Ins Auge gefasst sind Projekte wie Neubürgerbegrüßung, Ausbildungsbegleitung<br />
von Jugendlichen etc.<br />
Die Koordinationsstelle Ehrenamt ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich<br />
engagieren wollen, bietet persönliche Beratung und Informationen zu Versicherungsfragen,<br />
Fördermittel, Fortbildungen etc, gibt Hilfestellungen bei der Durchführung von Projekten<br />
und Aktionen, betreibt Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und hält den Kontakt zu<br />
anderen Freiwilligenagenturen und der Landesehrenamtsagentur. Derzeit stehen 14 Ehrenamtliche<br />
16 Organisationen, Vereinen und Organisationen gegenüber, die eine Vermittlung<br />
angefragt haben.<br />
15
Bilanz und Ausblick<br />
Die dargestellten vielfältigen Aktivitäten und Angebote in diesem Bereich zeigen bereits eine<br />
gute Kultur des bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt. Das manchmal für bestimmte<br />
Aufgaben, z.B. Vereinsführung oder notwendige Einzelprojekte, fehlende Personal ist dennoch<br />
schwer zu erreichen. Die Freiwilligenagentur des Vereins und die Koordinationsstelle<br />
im Rathaus wollen hier helfen die Lücken zu schließen.<br />
Darüber hinaus muss Friedrichsdorf Maßnahmen einleiten, die ein menschliches Leben im<br />
Alter auch in Zukunft zu gewährleisten. Dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger,<br />
speziell der älteren, kommt dabei eine bedeutende Rolle zu.<br />
Senioren können verstärkt Verantwortung für Gestaltung und Ausstattung ihres Lebensumfeldes<br />
in Stadtteilen und Wohngebieten übernehmen. Sie verfügen über Erfahrung, Wissen<br />
und Geduld sowie über Kompetenzen, Geld und Zeit, sowie dem Bestreben das eigene<br />
Leben zu organisieren. Um diese Ressourcen zu nutzen, müssen Tätigkeitsfelder entwickelt<br />
werden, die zur Lösung der Probleme beitragen.<br />
Es bedarf in Friedrichsdorf zunächst einer Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und in<br />
den städtischen Gremien für die Probleme des demographischen Wandels, für ein neues<br />
Altenbild im geschilderten Sinne und für das neue Ehrenamt, das die freiwillige unentgeltliche<br />
Arbeit in Projekten und Initiativen leistet, anstelle langfristiger Verpflichtungen in<br />
"Ämtern".<br />
Diese Bilder können langfristig und immer wieder durch Vorträge, Bürgerforen und relevante<br />
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in die Öffentlichkeit getragen werden. Die<br />
ständige Werbung für die Freiwilligenarbeit und eine entsprechende Belohnungsstruktur<br />
gehören dazu.<br />
Forderungen an die Älteren<br />
Einen besonderen Aspekt stellt die solidarische Hilfe der Älteren untereinander dar. Die Zuwendung<br />
zu einem anderen alten Menschen kann helfen, mit dem Alter und seinen zunehmenden<br />
Einschränkungen besser fertig zu werden und sich selbst als wirkungsvolle und<br />
kompetente Person zu erfahren. Das Erleben des eigenen Alterungsprozesses erleichtert<br />
auch das Verständnis für die möglichen Beschwerden des Alters anderer und die damit einhergehenden<br />
Verluste.<br />
Ältere sollen auch dazu bewegt werden, möglichst lange ihre selbständige Lebensführung<br />
aufrecht zu erhalten, in der eigenen Wohnung zu bleiben oder sich mit anderen zusammen<br />
zu schließen und möglichst viel mit anderen Altersgruppen zu organisieren.<br />
Weitere Tätigkeitsfelder für bürgerschaftliches Engagement<br />
Als erstes Tätigkeitsfeld ist für Friedrichsdorf zunächst das Betreiben eines Netzwerks für<br />
humane Dienstleistungen mit den bereits bestehenden und noch zu gründenden Einrichtungen<br />
und Aktivitäten angebracht. Selbsthilfe und Solidarität sollen dabei im Vordergrund<br />
stehen. Als Partner eines solchen Netzwerkes kommt der Bürgerselbsthilfeverein „Wir<br />
Friedrichsdorfer“ infrage, der Menschen beisteht, die hilfsbedürftig sind und Unterstützung<br />
von anderen benötigen. Des Weiteren auch der Hospizdienst, der Sterbende begleitet und<br />
deren Angehörigen in ihrer Situation unterstützt.<br />
16
Aus einem solchen Netzwerk sollte sich eine weitergehende Vernetzung aller im Sozial- und<br />
Wohlfahrtsbereich tätigen Organisationen ergeben, die Aktivitäten in bestimmten Bereichen<br />
aufeinander abstimmt und so die vorhandenen begrenzten Ressourcen besser nutzt. Unter<br />
der Patenschaft der Pflegeeinrichtungen sollten Betreuungsdienste eingerichtet werden, die<br />
pflegende Angehörige an einem ganzen oder halben Tag vertreten und diesen Angehörigen<br />
damit Gelegenheit für persönliche Dinge zu geben. Unter dem Namen EPAF hat die Ökumenische<br />
Diakoniestation bereits einen Anfang gemacht.<br />
Ein weiterer Besuchsdienst könnte immobil gewordene Senioren zu Veranstaltungen und<br />
Ausflügen begleiten. Die Besuche bei hohen Geburtstagen von Vertretern des Magistrats,<br />
der Ortsbeiräte, der Kirchen, des Seniorenbeirats und der Vereine sind ein typisches Beispiel<br />
für die Notwendigkeit einer Vernetzung. Bei entsprechender Absprache könnte die<br />
freiwerdende Kapazität dazu genutzt werden, durch Besuche im Alltag von Mobilitätseingeschränkten<br />
der Vereinsamung dieser Menschen entgegen zu wirken. An allen diesen Beispielen<br />
können sich auch andere Bevölkerungsgruppen im Sinne generationsübergreifender<br />
Projekte beteiligen.<br />
Ein weiteres Tätigkeitsfeld öffnet sich mit Aktivitäten zu alternativen gemeinschaftlichen<br />
Wohnformen (siehe Kapitel Wohnen im Alter). In Wohn-, in Haus- und in Siedlungsgemeinschaften,<br />
altershomogen oder generationenübergreifend, ist immer das Prinzip der<br />
Nachbarschafts- und der familiären Hilfe tragendes Element. Das eigene Leben wird mit<br />
Unterstützung der Nachbarn selbst organisiert und professionelle Hilfe nur im wirklichen<br />
Notfall in Anspruch genommen.<br />
Das Verbleiben in der eigenen Wohnung setzt weitgehende Barrierefreiheit für das höhere<br />
Alter des Bewohners voraus. Eine kompetente Beratung für die Wohnungsanpassung könnte<br />
von Ruheständlern aus den Bauberufen und aus der Kaufmannschaft erfolgen.<br />
Ein drittes Tätigkeitsfeld, das der Bearbeitung bedarf, ist die Integration in dreierlei Hinsicht.<br />
Dies bezieht sich auf das mentale Zusammenführen der 4 Stadtteile zur Gesamtstadt, auf<br />
das Zusammenwirken der Generationen und die Einführung von (ehemaligen) Migranten in<br />
die städtische Gesellschaft. Im Falle der Migranten, speziell auch für die inzwischen ins<br />
Seniorenalter Gekommenen, sollten Gesprächskreise zusammen mit deutschsprachigen<br />
Friedrichsdorfern eingerichtet werden, die dann von Freiwilligen weitergeführt werden können.<br />
Das Gleiche gilt für Ausflugsfahrten in die Umgebung, damit auch junge wie alte Ausländer<br />
ihre neue Heimat kennen lernen. Der Ausländerbeirat sollte hierbei aktiv mitwirken.<br />
Generationenübergreifende Projekte existieren bereits bei der Hausaufgabenbetreuung und<br />
den Lesepatenschaften. Weitere Projekte könnten in der Beratung von Jugendlichen vor<br />
deren Schulabschluss und ihre weitere Betreuung während der Ausbildung durch Ältere<br />
wie auch ein Internetcafé mit Jung und Alt bestehen. Geeignete Räumlichkeiten sind in der<br />
„Taunusresidenz“ entstanden. Vorstellbar sind auch Projekte, wie Erziehungsberatung von<br />
älteren, erfahrenen Müttern für junge Mütter und die Hausaufgabenbetreuung.<br />
Für das Zusammenwachsen der Stadtteile sollten übergreifende Einrichtungen wie Vereinsringe<br />
und Vereine, die mehrere Stadtteile umfassen, geschaffen sowie gemeinsame Nutzung<br />
von Einrichtungen sowie die Durchführung gemeinsamer Projekte durch Vereine aus allen<br />
Stadtteilen angestrebt werden.<br />
Weitere Tätigkeitsfelder wären die Beratung durch pensionierte Experten u.a. bei Existenzgründungen<br />
nach dem Muster des SES (Seniorexpertenservice) des Bundes, der jetzt eine<br />
Niederlassung beim Hochtaunuskreis gegründet hat, die Einrichtung einer Hobbybörse, mit<br />
der man Gleichgesinnte für seine Interessen suchen und finden kann, sowie Kulturinitiativen<br />
wie sie mit dem Verein Lebendiges Köppern, der Gründung des Kunstvereins, der existierenden<br />
MBW und der Musikschule, dem Museum Seulberg und in der Seniorenwerkstatt bereits<br />
in Angriff genommen wurden.<br />
17
5. Wohnen im Alter<br />
Städtisches Wohnungsangebot<br />
Die Stadt Friedrichsdorf ist im Besitz von zurzeit 236 Wohnungen, die sich wie folgt aufteilen:<br />
Stadtteil Anzahl Mieter davon über<br />
Wohnungen<br />
65 J.<br />
Friedrichsdorf 151 360 45<br />
Köppern 45 88 21<br />
Burgholzhausen 6 13 3<br />
Seulberg 34 88 7<br />
Über weitere 254 Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften hat die Stadt Friedrichsdorf<br />
das Vorschlagsrecht für die Vermietung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Vorschläge auch<br />
von den Wohnungsbaugesellschaften akzeptiert werden müssen. In der Regel schlägt die<br />
Stadt Friedrichsdorf drei Bewerber vor und die Wohnungsbaugesellschaften suchen sich<br />
hiervon einen Mieter aus.<br />
Die städtischen Wohnungen sind nur über Treppen erreichbar. Häuser mit Aufzügen besitzt<br />
die Stadt Friedrichsdorf nicht. Der nachträgliche Einbau wird sich finanziell nicht darstellen<br />
lassen, sofern er technisch überhaupt möglich ist.<br />
Eine behindertenfreundliche Wohnung gibt es in dem städtischen Anwesen „In den Dorngärten<br />
22a“ im Stadtteil Seulberg. Des Weiteren gibt es mehrere behindertengerechte<br />
Wohnungen in der Wimsbacher Straße 10 a und b, jeweils im Eigentum der GSW.<br />
Die anderen Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften, bei denen die Stadt das Vorschlagsrecht<br />
hat, haben zwar Aufzüge, diese sind aber ebenfalls nur über ein paar Treppenstufen<br />
zu erreichen und damit nutzlos. Für behindertengerechte bzw. barrierefreie Wohnungen<br />
fehlt in städtischer Regie ein ausreichendes Angebot.<br />
Zurzeit liegen 191 Bewerbungen auf Wohnungen vor, davon 28 von Bewerbern über<br />
65 Jahre. Zwei Anträge liegen für Erdgeschosswohnungen vor.<br />
Altengerechte Wohnungen in Friedrichsdorf<br />
Die letzte Erhebung zu den Wohnverhältnissen und der Wohnqualität basiert auf den Ergebnissen<br />
der Volkszählung 1987. Hier wurde ein Verhältnis von Wohneigentum zu Mietwohnungen<br />
von 50 : 50 festgestellt.<br />
Durch die Zunahme der Singlehaushalte stieg die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner<br />
in Hessen von 32,6 m² in 1970 auf 43,4 m² in 2007. Haushalte älterer Menschen sind<br />
daran überdurchschnittlich beteiligt, ein Potential für eine andere Wohnungsbaupolitik der<br />
Stadt angesichts der oben gezeigten Schrumpfung der Bevölkerung in den kommenden<br />
Jahren.<br />
Bisher gibt es altengerechte Wohnungen (Definition s. unten) nur in der neu erbauten<br />
Taunus-Residenz. Da es sich um Eigentumswohnungen handelt, sind diese natürlich nicht<br />
für alle Betroffenen erschwinglich. Im sozialen Wohnungsbau gibt es keine barrierefreien<br />
Wohnungen im Sinne der DIN-Norm, sondern nur dem Personenkreis ‚ältere Menschen<br />
und Menschen mit Behinderungen’ vorbehaltene parterre liegende Wohnungen oder eingestreute<br />
Wohnungen in Häusern mit Fahrstuhl.<br />
Unter barrierefreien oder behindertengerechten Wohnungen versteht man solche, die nach<br />
ganz bestimmten Kriterien ausgestattet sind. Die Normen DIN 1825 Teil 1 und 2 beschreiben<br />
sie in allen Einzelheiten. Das sind vor allem die freien Flächen vor Fahrstühlen und in der<br />
Wohnung, die breiteren Türen, die Erreichbarkeit von Einrichtungen in Küche und Bad auch<br />
mit dem Rollstuhl.<br />
18
Wohnen und Armut<br />
Ende 2007 mussten 118 Haushalte mit über 65-jährigen in Friedrichsdorf Grundsicherung im<br />
Alter nach SGB XII (früher Sozialhilfe) in Anspruch nehmen, da ausreichendes Einkommen<br />
fehlte. Es zeichnet sich zunehmend ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum ab, bei älteren<br />
Menschen insbesondere für die Einpersonenhaushalte. Bei einem durchschnittlichen Mietzins<br />
von € 422 ohne Heizkosten für eine Einzimmerwohnung im Vordertaunus werden vom<br />
Sozialleistungsträger je nach Baujahr nur 262 bis 374 € anerkannt und bezahlt. Dies führt<br />
schon jetzt immer häufiger dazu, dass ältere Menschen unter der Armutsgrenze wirtschaften<br />
oder einen Umzug in Kauf nehmen müssen. (Quelle: Reichtums- und Armutsbericht, Ev.<br />
Dekanat Hochtaunus).<br />
Es ist künftig mit einer wachsenden Zahl von Haushalten zu rechnen, die nicht über das<br />
erforderliche Einkommen verfügen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, bezahlbaren<br />
seniorengerechten Wohnraum zu fördern bzw. zur Verfügung zu stellen.<br />
Wohnformen<br />
- 6% der über 60-jährigen leben in Sonderwohnformen als drittem Weg zwischen Alleinleben<br />
und traditioneller Heimunterbringung. Aber Sonderwohnformen für das Alter etablieren sich<br />
meist nur schwer. Es fehlt meist eine systematische Fachplanung, in welche Richtung das<br />
Wohnangebot für Ältere vor Ort ausgebaut oder umstrukturiert werden sollte.<br />
Als Alternative zur bisherigen Wohnung muss ein attraktives Angebot vorhanden sein.<br />
Individuelle Bedürfnisse können mit einer Reihe von Wohnformen abgedeckt werden.<br />
Dazu gehören<br />
• Die bisherige eigene barrierefreie Wohnung<br />
• Betreutes Wohnen (für Behinderte)<br />
• Servicewohnen<br />
• Seniorenresidenzen<br />
• Alten- und Seniorenheime (Pflege)<br />
• Haus- und Wohngemeinschaften sowie<br />
• Mehrgenerationen-Wohnprojekte, bei denen informelle Hilfspotenziale<br />
zwischen den Bewohnern entstehen können.<br />
Vorrangig sind jedoch Wohnformen zu schaffen, die die Selbständigkeit, gegenseitige Hilfe,<br />
nachbarschaftliches und generationenübergreifendes Zusammenleben mit professioneller<br />
Hilfe verbinden, wie es ein Caritas – Geschäftsführer formulierte.<br />
Barrierefreiheit – Wohnungsanpassung – Wohnberatung<br />
Das Bestreben älterer Menschen ihr Leben solange wie möglich selbständig in der eigenen<br />
Wohnung führen zu können –auch bei Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen -,<br />
setzt Barrierefreiheit, mind. Barrierearmut in dieser Wohnung voraus. Zur Barrierefreiheit gibt<br />
es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, wie das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz<br />
(BGG), die Hessische Bauordnung, die DIN-Normen 1824 und 1825 usw.<br />
19
Modellprojekte zeigen, dass der Grad der Selbständigkeit von älteren oder behinderten<br />
Menschen durch eine Wohnberatung und darauf folgende Wohnungsanpassung deutlich<br />
gesteigert werden kann. Ambulante Pflege-/Betreuungsstunden konnten bei einem hohen<br />
Prozentsatz der Betroffenen deutlich, z.T. sogar auf Null, reduziert, bei anderen die stationäre<br />
Aufnahme in Pflegeheime vermieden, mind. aber verzögert werden. Manchmal konnte<br />
durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen die Wohnung so gestaltet werden, dass ein<br />
anderer unter zumutbaren Bedingungen dort arbeiten kann, und damit Hilfe erst möglich<br />
wurde.<br />
Dadurch ergäben sich erhebliche Einsparungen bei den Sozialhilfeträgern -den Kommunen-<br />
und den Pflegekassen.<br />
Bei den Wohnungsanpassungsmaßnahmen geht es meist um kleine Veränderungen<br />
mit großer Wirkung, wie die Entfernung mehrfach vorhandener Möbel und Gegenstände,<br />
mehrere kleine Läufer und Teppiche etc. Schwerpunkte liegen im Zugangsbereich der<br />
Wohnung und im Bad- und Toilettenbereich.<br />
Finanzielle Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen gibt es von der Pflegeversicherung<br />
und von den Krankenkassen, letztere fördern generell nur Hilfsmittel, keine baulichen Maßnahmen.<br />
In Friedrichsdorf wurde zwischenzeitlich eine Beratungsstelle durch Zusammenwirken<br />
von VdK, Seniorenbeirat und Stadtverwaltung realisiert. Sie soll möglichst interdisziplinär<br />
punktuell mit Sozialarbeitern, Architekten, anderen Bauexperten und Kaufleuten zusammenarbeiten.<br />
Mögliche Aufgaben sind vor allem<br />
• Beratung vor Ort in den Wohnungen,<br />
• Praktische Hilfe zur Regelung der Finanzierung von Umbaumaßnahmen,<br />
• Aufzeigen von Wohnalternativen usw.<br />
Gemeinschaftliches Wohnen<br />
Bei einer Umfrage mit 459 Antwortenden mit einem Durchschnittsalter von 69 Jahren wurde<br />
festgestellt, dass Wohnen eine sehr hohe Bedeutung für die Befragten hatte. Sie waren im<br />
Schnitt nur 4,25 Stunden am Tag außerhalb ihrer Wohnung. Besonders wichtig war ihnen<br />
aber auch der Kontakt zu Freunden, Familie, Nachbarn. Nur 5% der Befragten wollten<br />
zurückgezogen leben. Besonders ernst genommene Sorgen waren der Verlust von Selbständigkeit<br />
(77%), Krankheit (68%), Einsamkeit (51,5%), anderen zur Last zu fallen (48%).<br />
Die Furcht vor der Einsamkeit ist auch von der starken Zunahme der Einpersonenhaushalte<br />
beeinflusst. Die familiäre Einbindung nimmt hingegen immer mehr ab. Das Alleinwohnen ist<br />
das „gewohnte“ Beispiel, gemeinschaftliches Wohnen noch immer das „ungewohnte“.<br />
Der Wandel der Altersstruktur zieht auch eine Veränderung der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt<br />
nach sich. Das Potenzial an Ersthaushaltsgründungen (20 – 30-jährige) und an<br />
Eigentumserwerbern (30 – 45-jährige) wird in den kommenden Dekaden stark zurückgehen,<br />
was sicherlich einige Leerstände zur Folge haben wird. Alle Formen des Betreuten Wohnens<br />
werden hingegen erheblich an Bedeutung gewinnen.<br />
20
Dazu gehören u.a.<br />
- Betreute Wohngruppen mit entsprechender Betreuung nach modernen Pflegekonzeptionen<br />
(Bundesinitiative „Daheim statt ins Heim“) für Menschen mit körperlichen und auch<br />
psychischen/ geistigen Einbußen. Sie gewähren umfassende Hilfe, wirken der Vereinsamung<br />
entgegen, belassen aber einen gewissen Grad der Selbstbestimmung.<br />
- Das Service- Wohnen in Form der DIN 77800, das dem Bedarf nach Selbständigkeit<br />
und Selbstbestimmung und der Lebensform in der Phase zwischen Familie und Beruf<br />
und dem eigentlichen Altsein nachkommt. Es bietet abgeschlossene Wohnungen mit<br />
der Möglichkeit, den eigenen Haushalt zu führen und im Bedarfsfall Verpflegung und<br />
Betreuung zu erhalten.<br />
- Das Gemeinschaftswohnen ist eine Wiederbelebung alter Familienstrukturen -, sozusagen<br />
als Wahlfamilie. Es umfasst in der Regel mehrere Wohneinheiten. Die Grundidee<br />
ist: Durch gemeinschaftlichen Rahmen und anregendes soziales Umfeld ist der Einzelne<br />
weniger allein. Man nutzt etwa Küche und Gemeinschaftsraum zusammen, hat aber je<br />
nach Projekt ein eigenes abgeschlossenes Zimmer in der Wohnung oder eine eigene<br />
Wohnung im Haus. Gemeinschaftliches Wohnen sollte für unterschiedliche finanzielle<br />
Voraussetzungen und Besitzformen möglich werden -eine Bandbreite von Einstiegsmöglichkeiten<br />
wie Wohnen im Eigentum, zur Miete, im sozialen Mietwohnungsbau.<br />
Die Bewohner unterstützen sich gegenseitig, jeder nach seinen Fähigkeiten, um so auch<br />
Versorgungslücken der professionellen Dienste im sozialen Bereich auszufüllen Neben<br />
der aktiven Arbeit in der Gruppe kommt die Teilnahme am Gemeinschaftsleben. Die<br />
Individualität des Einzelnen und sein Wunsch nach Rückzug werden jedoch respektiert.<br />
Wohnprojekte<br />
In der Broschüre des hessischen Sozialministeriums „Neue Wohnprojekte für Jung und Alt“<br />
vom April 2007 sind allein über 50 Projekte in Hessen gelistet, die sowohl altershomogen als<br />
auch generationenübergreifend gestaltet sind.<br />
Aus dem Arbeitskreis „Älter werden im Hochtaunuskreis“, initiiert von der Leitstelle Frauen,<br />
Senioren, Behinderte und Krankenhilfe des Hochtaunuskreises, hat sich eine Arbeitsgruppe<br />
„Wohnformen im Alter“ gebildet, die Projekte und Adressen von beratenden Organisationen<br />
zusammengestellt hat. Hierin ist die Stadt Friedrichsdorf jeweils vertreten.<br />
Der Seniorenbeirat hatte mit Schreiben vom 22.08.2008 wegen zahlreicher Neubauvorhaben<br />
und der Arbeit am Entwicklungskonzept „Stadt 25+“ angeregt, bei der städtischen Wohnbaupolitik<br />
neue Wege zu gehen und an verschiedenen Standorten neue Wohnprojekte (z. B.<br />
gemeinschaftliches Wohnen, Mehrgenerationenwohnen etc.) im Sinne einer „altengerechten<br />
Stadt“ vorzusehen Dabei sollte auch „bezahlbarer“ Wohnraum berücksichtigt werden. Gemeinschaftliche<br />
Wohnformen könnten im Rahmen eines Projektes z. B. auf dem ehemaligen<br />
Gelände der Pelzveredelung im Stadtteil Köppern realisiert werden.<br />
Eine weitere Maßnahme, älteren Menschen die Selbständigkeit in der eigenen Wohnung zu<br />
erhalten, wird mit der bereits erwähnten Einrichtung einer Wohnungsberatungsstelle durch<br />
die VDK - Ortsverbände Friedrichsdorf und Köppern erreicht.<br />
Neben der individuellen Wohnraumanpassung sollen grundsätzlich die Kriterien der Barrierefreiheit<br />
bei Neubau, Umbau und Sanierung von städtischen Wohnungen nach DIN 18024<br />
und 18025 berücksichtigt werden.<br />
21
Ein Umzug ist dann nicht zu vermeiden, wenn eine gesundheitliche Einbuße mit sozialer<br />
Isolation, schlechter Versorgungsqualität einhergeht. Hier kann ein Wohnungswechsel die<br />
bessere Alternative sein. Die Bereitschaft hierzu scheint vor allem bei den „jüngeren Älteren“<br />
zuzunehmen. Ein großes Interesse gilt dabei dem „Wohnen mit Service“ (DIN 77800) und<br />
den sich langsam entwickelnden Formen des „gemeinschaftlichen Wohnens“.<br />
Eines dieser in der Planungsphase befindlichen Projekte, die Initiative „Herbsterwachen“ in<br />
Friedrichsdorf, plant in Zusammenarbeit mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk Frankfurt<br />
(GSW) Mehr-Generationen-Wohnen mit 15 barrierefreien Wohnungen in der Bahnstrasse<br />
Haus-Nr. 19. Allerdings müssen auch die finanziellen Rahmenbestimmungen stimmen, damit<br />
solche Projekte nicht von vorneherein zum Scheitern verurteilt sind, wie es die jüngste Entwicklung<br />
gezeigt hat.<br />
Bei weiteren Planungen sollte darauf geachtet werden, Wohnungsbaugesellschaften für die<br />
Unterstützung von neuen Wohnformen zu gewinnen.<br />
Quartierskonzepte<br />
Wie gezeigt, müssen sich bestehende Altenhilfestrukturen grundlegend ändern. Der Ausbau<br />
der stationären Pflege ist sonst in einem Ausmaß erforderlich, das allein aus wirtschaftlicher<br />
Sicht kaum zu bewältigen ist. Ein nur stationärer Ausbau stünde auch dem Wunsch der<br />
meisten Älteren nach Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Integration entgegen.<br />
Die zunehmende Zahl hilfsbedürftiger älterer Menschen kann nicht nur durch professionelle<br />
Betreuungsangebote versorgt werden.<br />
Die zusätzlichen Hilfen sollen kleinräumig organisiert sein. Dies gilt vor allem dort, wo ältere<br />
und jüngere Menschen zusammenleben und sich gegenseitig unterstützen könnten: in überschaubaren<br />
Wohngebieten, Stadtteilen oder Wohnquartieren.<br />
Zu Quartiersbezogenen Wohnkonzepten gehören sog. niedrigschwellige Alltagshilfen und<br />
Angebote für soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten im Wohngebiet.<br />
Auch die Vernetzung von baulichen und sozialen Maßnahmen, von Wohn- und Betreuungsangeboten,<br />
die stationäre Versorgung und die Mitwirkung der Bürger sind einbezogen.<br />
Wichtig vor allem ist die Stärkung der Selbst- und der Nachbarschaftshilfe sowie der familiären<br />
Hilfen, um den Bedarf für eine umfassende Versorgung zu mindern.<br />
Wege zur Umsetzung<br />
Es besteht ein großer Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in alternativen Wohnformen.<br />
Es soll eine städtische Konzeption, ein Masterplan, entwickelt werden, aus dem die gewünschte<br />
Zahl der Wohnungen, die für sinnvoll erachteten Konzepte wie Gemeinschaftswohnen,<br />
Mehrgenerationenwohnen, Quartierskonzepte und Betreutes Wohnen sowie die<br />
bevorzugten Standorte hervorgehen. Für diese Standorte, die an zentralen Orten mit guter<br />
Infrastruktur wohnortnah zu den bisherigen Wohnungen Interessierter liegen sollten, müsste<br />
dann mit Bebauungsplan und/oder entsprechender Überzeugung Investoren zur Umsetzung<br />
eines solchen Konzeptes gebracht werden, das sie auch auf Dauer betreuen (lassen) müssten.<br />
Viele Beispiele zeigen die große Bandbreite für Projekte im gemeinschaftlichen Wohnen<br />
bzw. bei Quartierskonzepten. Sie zeigen den riesigen Zeitaufwand, die großen Schwierigkeiten,<br />
die reine Bürgerinitiativen beim Suchen und Finden von Interessenten, von Grundstücken,<br />
bei der Einigung über Konzepte, Regeln, Grundstückskauf und Finanzierungen,<br />
bei der Vereins- oder Genossenschaftsgründung und schließlich der Bauphase haben.<br />
22
Professionelle Berater wie das „Neue Wohnen Rhein-Main“ bzw. das „Netzwerk Frankfurt für<br />
gemeinschaftliches Wohnen“ oder das „Forum für gemeinschaftliches Wohnen, Hannover“<br />
sollten Interessentengruppen von Anfang an kompetent beraten.<br />
Als ideale Vorgehensweise für ein Quartierskonzept als Neubau oder im Bestand erscheint<br />
das Zusammengehen von Beginn an von Bau-/Wohnungsunternehmen mit einem Betreuungsprofi,<br />
die ein Projekt mit einem gemeinsamen Konzept angehen und dafür Interessenten<br />
werben, die sich diesem Konzept anschließen und sich zur Nachbarschaftshilfe verpflichten.<br />
Das ist ein Weg, den man sich für viele bereits bestehende Wohnquartiere wünschen würde.<br />
Wichtige Bausteine sind auch quartiersbezogene Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
ambulanter Pflegedienste für Hilfsbedürftige in deren Wohnungen sowie für in<br />
selbständigen Wohngruppen lebende Menschen, auch bei Schwerstpflege.<br />
Inzwischen gibt es Beispiele von Kommunen, die durch gezielte Förderung den Ausbau<br />
solcher Wohnalternativen voran gebracht haben.<br />
6. Pflege und Betreuung<br />
- Situation der ambulanten und stationären Pflege<br />
Die ambulante Betreuung und Pflege älterer Menschen ist eine wesentliche Voraussetzung,<br />
um einerseits das selbstständige Wohnen auch im höheren Alter weiter zu ermöglichen und<br />
andererseits pflegende Angehörige zu entlasten.<br />
Ambulante Alten- und Krankenpflegedienste<br />
Die ambulanten Alten- und Krankenpflegedienste sind schwerpunktmäßig in der pflegerischen<br />
Versorgung tätig, bieten jedoch zusätzlich auch Hilfen bei der Haushaltsführung an.<br />
Grundpflege, aktivierende Pflege, Pflegeberatung und hauswirtschaftliche Hilfe können ganz<br />
oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Bei Intensiv- und Behandlungspflege<br />
sowie bei Pflegehilfsmitteln wird eine ärztliche Verordnung für die Krankenkasse benötigt.<br />
In Friedrichsdorf gibt es derzeit die Pflegedienste:<br />
• Ökumenische Diakoniestation<br />
• Medax Pflegedienst GmbH<br />
• Pflegedienst Sibylle Crone<br />
• Gaby´s ambulanter Pflegedienst<br />
Gabriele Kettner<br />
Die Diakoniestation hat unter dem Namen „Projekt EPAF“ (Entlastung pflegender Angehöriger<br />
in Friedrichsdorf) ein Betreuungsangebot für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
(Demenz) eingerichtet. Hier werden die Pflegebedürftigen einmal wöchentlich<br />
für einen Nachmittag zu Hause abgeholt, um den pflegenden Angehörigen Gelegenheit zum<br />
Ausspannen zu geben. Das Angebot wird durch eine Sachleistung der Pflegeversicherung<br />
gefördert, die je nach Schwere der Demenz 100,00 € bis 200,00 € monatlich für anerkannte<br />
Betreuungsangebote bezahlt.<br />
23
Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)<br />
Neben der gesundheitspflegerischen Versorgung älterer Menschen sind mobile soziale<br />
Dienste unerlässlich, um Hilfebedürftigen ein Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung<br />
zu ermöglichen.<br />
Gegen ein Entgelt bieten die Mobilen Sozialen Hilfsdienste ambulante Hilfeleistungen durch<br />
Zivildienstleistende an, wie z. B. Einkaufen, Hilfe im Haushalt, Begleitung, Fahrdienst.<br />
Für Friedrichsdorf bieten folgende MSHD ihre Hilfe an:<br />
• Deutsches Rotes Kreuz<br />
Kreisverband Hochtaunus e. V.<br />
• Arbeiter-Samariter-Bund<br />
Kreisverband Wetterau<br />
• Malteser Hilfsdienst, Kelkheim<br />
Hausnotruf<br />
Das Hausnotruf-System garantiert schnelle Hilfe rund um die Uhr. Die Notrufzentrale ist<br />
24 Stunden besetzt und verständigt im Notfall die angegebenen Vertrauenspersonen<br />
(Angehörige, Nachbarn, Hausarzt, Pflegedienst) bzw. leistet persönlich Hilfe vor Ort.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse (teilweise) Kosten für<br />
den Notrufanschluss. Die Anbieter für Friedrichsdorf sind:<br />
• Ökumenische Diakoniestation, Friedrichsdorf<br />
• Deutsches Rotes Kreuz, Bad Homburg<br />
• Arbeiter-Samariter-Bund, Karben<br />
• Malteser Hilfsdienst, Kelkheim<br />
Essen auf Rädern<br />
Essen auf Rädern gibt es als Vollkost, für Diabetiker, als Diät, cholesterinbewusst, natriumvermindert,<br />
vegetarisch, püriert. Bestellt werden können je nach Anbieter Tiefkühl-Menüs<br />
nach Wahl und nach Bedarf, ohne Abnahmezwang. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Essen<br />
auf Rädern warm liefern zu lassen, auch an Sonn- und Feiertagen, täglich oder nur an bestimmten<br />
Wochentagen. Anbieter für Friedrichsdorf sind:<br />
• Arbeiter-Samariter-Bund, Karben<br />
• Deutsches Rotes Kreuz, Bad Homburg<br />
• Malteser Hilfsdienst, Kelkheim<br />
24
Stationäre Versorgung der Bevölkerung<br />
Alten- und Pflegeheime<br />
Alten- und Pflegeheime dienen der umfassenden Versorgung und pflegerischen Betreuung<br />
betagter oder chronisch kranker Menschen. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen<br />
von Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien des Pflegeversicherungsgesetzes.<br />
Pflegeheime haben Verträge mit den Pflegekassen, so dass die Leistungen bei stationärer<br />
Pflege von den Pflegekassen erbracht werden können. In einigen Häusern ist auch die<br />
Möglichkeit der Kurzzeitpflege gegeben, z. B. nach Krankenhausentlassung, wenn vorübergehend<br />
erhöhte Pflegebedürftigkeit besteht oder pflegende Angehörige der Erholung bedürfen.<br />
Sind Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreichend, so übernimmt der Sozialleistungsträger,<br />
hier der Hochtaunuskreis, auf Antrag die ungedeckten Kosten Nach statistischen<br />
Erhebungen sind bundesweit fast 70% der Heimbewohner auf ergänzende Sozialleistungen<br />
angewiesen. Durch die Veränderung der Altersstruktur der Heimbewohner,<br />
d. h. Abnahme der herkömmlichen Altenheimplätze ohne oder mit niedriger Pflegestufe<br />
und starker Zunahme der Schwerstpflege sind die vollstationären Pflegekosten durch die<br />
Leistungen der Pflegekassen in der Regel nicht abgedeckt. Die Heimaufnahme erfolgt in<br />
höherem Alter und dementsprechend mit höherem Pflegebedarf als dies noch vor 15 Jahren<br />
der Fall war. Hier macht sich der Ausbau der ambulanten häuslichen Betreuung bemerkbar,<br />
der erst durch das Pflegeversicherungsgesetz möglich wurde. Auch durch Wohnungsanpassungen<br />
wird zunehmend ein längerer Verbleib in der eigenen Wohnung und damit<br />
mindestens ein Aufschub der stationären Aufnahme zu erreichen sein.<br />
In Friedrichsdorf gibt es,<br />
das Haus Dammwald mit <strong>12</strong>2 genehmigten Plätzen, davon 26 Einzelzimmer und 48 Doppelzimmer.<br />
Im Haus gibt es eine Demenzgruppe mit derzeit <strong>12</strong> Plätzen mit steigender Anzahl<br />
von Bewohnern. Die Demenzgruppe hat einen eigenen Wohnbereich mit spezieller Betreuungsform<br />
und fester Tagesstruktur.<br />
Es gibt eine „eingestreute“ Kurzzeitpflege, d. h., diese richtet sich nach der Nachfrage/<br />
Bedarf bzw. wenn ein Platz frei ist.<br />
Für die Zukunft wird ein Bedarf an kleinen Wohneinheiten gesehen, die an die stationäre<br />
Einrichtung angegliedert sind. Der Bedarf an weiteren Plätzen wird in den nächsten<br />
10 Jahren zweifellos steigen, schon wegen der vielen Single-Haushalte.<br />
Der Mietvertrag der AWO für ihr Haus läuft 2014 aus. Er wird sicher nur verlängert, wenn<br />
der Eigentümer zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, z.B. fast ausschließlich Einzelzimmer<br />
bereit zu stellen, in der Lage ist. Auch der Bedarf an kleinen Wohneinheiten für<br />
Hausgemeinschaften wird hierbei eine deutliche Rolle spielen müssen.<br />
Weiterhin gibt es das Alten- und Pflegeheim Kroh, das 53 genehmigte Plätze, davon 19<br />
Einzelzimmer und 17 Doppelzimmer hat. Im Haus sind Bewohner jeder Pflegestufe vertreten,<br />
wobei nach Aufnahme in der Regel jeder Bewohner höher als Pflegestufe I eingruppiert wird.<br />
Haus Kroh bietet keine Kurzzeitpflege an. Ca. 75% der Bewohner sind dement. Das Angebot<br />
für Demente wird derzeit durch eine Therapeutin, die 3x in der Woche ins Haus kommt, abgedeckt<br />
und noch ausgebaut.<br />
Für die nächsten 5 Jahre wird kein steigender Bedarf im stationären Bereich gesehen,<br />
sondern eher ein höherer Bedarf im ambulanten Bereich. In Planung ist die Sanierung<br />
des Altbaus und eine Verbesserung oder ggf. eine Erneuerung der Zimmer.<br />
25
Teilstationäre Pflege / Tagespflege für Menschen mit Demenzerkrankungen<br />
Angehörige von alten Menschen mit Demenzerkrankungen stoßen nicht selten an die<br />
Grenzen ihrer Belastbarkeit. Eine teilstationäre Pflege während des Tages kann hier eine<br />
wichtige Unterstützung darstellen und die Lebensqualität der Erkrankten durch ein qualifiziertes<br />
Betreuungs- und Pflegeangebot verbessern. Die Tagespflege in Friedrichsdorf kann<br />
bislang an einem bis zu maximal fünf Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden,<br />
wenn die häusliche Pflege während der Nacht und an den Wochenenden sichergestellt ist.<br />
Das Angebot beinhaltet auch die Beförderung der Tagespflegegäste von der Wohnung zur<br />
Einrichtung und zurück.<br />
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre<br />
Pflege. Die Pflegekasse übernimmt hier die Kosten für die einzelnen Pflegestufen bis zum<br />
jeweiligen Pflegesatz.<br />
In Friedrichsdorf gibt es,<br />
das Haus Bornberg, Gerontopsychiatrische Tagesstätte Vitos GmbH (Waldkrankenhaus<br />
Köppern) das eine Kapazität von 18 Plätzen hat, die derzeit voll genutzt wird; in der Regel<br />
sind alle Tagespflegegäste 5 Tage i. d. Woche anwesend. Platz wird eigentlich nur frei,<br />
wenn ein Gast in ein Pflegeheim kommt oder verstirbt. In Planung ist die Aufstockung auf<br />
24 Plätze. Kostenträger sind die Pflegekassen, wobei von Fall zu Fall ein Eigenanteil zu<br />
leisten ist.<br />
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege<br />
Wenn eine pflegebedürftige Person, die normalerweise in eigener häuslicher Umgebung<br />
gepflegt wird, für eine begrenzte Zeit dort nicht bleiben kann, besteht die Möglichkeit Kurzzeitpflege<br />
in Anspruch zu nehmen. Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen<br />
gut überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt<br />
oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzfristig verschlechtert.<br />
Kurzzeitpflege kann aber auch genutzt werden, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die<br />
Wohnung auf die neue Pflegesituation vorbereitet werden muss. Die genannten Friedrichsdorfer<br />
Einrichtungen wie auch mehrere Bad Homburger Häuser bieten solche Kurzzeitpflege<br />
an.<br />
Die Pflegekassen übernehmen für Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft wurden, die<br />
Kosten<br />
Selbsthilfe/Nachbarschaftshilfe und Besuchsdienste der<br />
Kirchen und Verbände<br />
Wir Friedrichsdorfer Bürgerselbsthilfe e. V.<br />
Dieser Selbsthilfeverein auf Gegenseitigkeit ist eine Initiative von Friedrichsdorfer Bürgerinnen<br />
und Bürgern, die sich nach dem Motto „Friedrichsdorfer helfen einander“ zusammen<br />
geschlossen haben. Die Hilfeleistungen werden über eine Punkteregelung "vergütet". Zu<br />
den Hilfsangeboten gehören Begleitungen zum Arzt, zu Behörden, zum Einkaufen, kleine<br />
Besorgungen im Krankheitsfall, Hilfe für Gartenarbeit, einfache Reparaturdienste usw.<br />
26
Weitere Selbsthilfegruppen in Friedrichsdorf<br />
Die städtischen Seniorentreffs in Friedrichsdorf und Köppern stehen verschiedenen Selbsthilfegruppen<br />
zur Verfügung, z. B. die Deutsche Rheumaliga mit Ergo-Therapie und Übungen,<br />
die Selbsthilfegruppe „Panda“ für Menschen mit Panik, Angst und Depressionen, die Diabetiker-Selbsthilfe,<br />
die Anonymen Alkoholiker, die Freiwillige Suchtkrankenhilfe und die Gruppe<br />
„Psychosomatische Gespräche“. Im Hochtaunuskreis gibt es eine Arbeitsgemeinschaft der<br />
Selbsthilfegruppen (www.selbsthilfeimhochtaunuskreis.de) mit einem breitgefächerten Angebot<br />
für viele Krankheiten in erreichbarer Nähe.<br />
Angebote der Kirchen<br />
Beratung bei Problemen, helfende Gespräche, aber auch Geselligkeit, Aktivitäten und die<br />
Möglichkeit zu mitmenschlichem Engagement bieten die Kirchengemeinden insbesondere<br />
auch für Seniorinnen und Senioren an. Programme und Informationen halten die Gemeindebüros<br />
bereit, die aktuellen Termine erscheinen auch wöchentlich in den „Friedrichsdorfer<br />
Nachrichten“. Auf der Homepage der Stadt Friedrichsdorf sind die Telefonnummern und<br />
Ansprechpartner aller Kirchengemeinden zu ersehen.<br />
Alle Kirchengemeinden haben spezielle Angebote für ältere Menschen, wie regelmäßige<br />
Treffen zu Gesprächen, Spielen, Filmnachmittagen, Gottesdienst für Senioren, Wanderungen,<br />
Ausflüge und Reisen sowie Besuchsdienste bei Kranken und Hochbetagten, die am<br />
Gemeindeleben nicht mehr teilnehmen können.<br />
Angebot der AWO<br />
Der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt bietet den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Vorträge<br />
zu verschiedenen Themen an. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Besuchsdienst<br />
für ältere und einsame Menschen. In Planung sind derzeit Seniorenfreizeiten, die 2 x im Jahr<br />
stattfinden sollen.<br />
- Bilanz und künftige Entwicklung<br />
Friedrichsdorf, Bad Homburg und andere Orte im Hochtaunuskreis stellen derzeit eine<br />
große Zahl von Pflegeplätzen in entsprechenden Pflegeeinrichtungen für die Friedrichsdorfer<br />
Pflegebedürftigen bereit. Für die wohnortnahe Versorgung gibt es zwei Einrichtungen<br />
der stationären und eine der Tagespflege in der Stadt. Auch die ambulante Pflege scheint<br />
mit 4 Anbietern gut ausgerüstet zu sein.<br />
Die aufgezeigte demografische Entwicklung sowie die gestiegenen Anforderungen und geänderten<br />
Auffassungen für eine menschenwürdige Behandlung in der letzten Lebensphase<br />
werden auch in Friedrichsdorf Veränderungen und Weiterentwicklungen verlangen.<br />
Mit der deutlich steigenden Zahl hochbetagter Menschen 80+ in Friedrichsdorf (mehr als<br />
Verdopplung bis zum Jahre 2030) steigt zugleich überproportional das Risiko pflegebedürftig<br />
zu werden. Von den <strong>12</strong> Mio. Menschen, die in Deutschland derzeit älter als 65 Jahre sind,<br />
sind 1,2 Mio. (also 10 %), an einer fortschreitenden Demenz erkrankt. 800.000 von ihnen<br />
weisen mittelschwere oder schwere Krankheitsstadien auf, die ihnen eine selbständige<br />
Lebensführung unmöglich machen. Die Wahrscheinlichkeit, an einer Demenz zu erkranken,<br />
nimmt mit steigendem Alter zu:<br />
Unter den 60 bis 70-jährigen beträgt der Anteil der an Demenz Erkrankten ca. 1 %, unter den<br />
70 bis 80-jährigen ca. 5 % und unter den 80 bis 94-jährigen weist 1/3 manifeste demenzielle<br />
Symptome auf. *)¹<br />
* )1<br />
Hasselbeck, W: Demenz; Faktoren ihrer Entstehung, Diagnose, Therapie,<br />
Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 4/2008, Seite 16 ff.<br />
27
Für die Versorgung der älteren Menschen ist von Bedeutung:<br />
• Alle Prognosen gehen davon aus, dass der Trend zur Individualisierung und zur relativen<br />
Kinderlosigkeit anhält. Hierdurch, wie durch die abnehmende Zahl von Familien<br />
(2-Generationenhaushalten), die Zunahme von 1-Personenhaushalten und der Alleinerziehenden<br />
wird sich der Anteil der in der Familie gepflegten alten Menschen reduzieren<br />
und der Bedarf an fremder Hilfe, aber auch an professioneller Pflege, deutlich<br />
erhöhen.<br />
• Die Tendenz der Menschen, solange wie irgend möglich selbständig in der vertrauten<br />
Umgebung verbleiben zu wollen, führt dazu, dass diejenigen , die in eine stationäre<br />
Einrichtung ziehen, immer älter, kränker und gebrechlicher werden und damit einen<br />
immer komplexeren Pflegebedarf aufweisen.<br />
• Dem besonderen Betreuungs- und Versorgungsbedarf der an Demenz erkrankten<br />
Menschen muss durch die Entwicklung neuer Hilfeformen unter Einbeziehung zusätzlicher<br />
Professionen Rechnung getragen werden.<br />
• Nur noch kurze Verweildauern im Krankenhaus führen dazu, dass vermehrt medizinisch-pflegerische<br />
Leistungen, die bisher primär im Krankenhaus erbracht wurden,<br />
in die stationären Einrichtungen verlagert und/oder von ambulanten Diensten übernommen<br />
werden müssen.<br />
Für die Pflegefachkräfte bedeutet dies, dass durch die demografische Entwicklung und<br />
die betriebsorganisatorischen Veränderungen die Pflegesituation hoch komplex wird.<br />
Die mobilen Dienste und stationären Einrichtungen müssen in den nächsten Jahren breit<br />
ausgebildete Pflegefachkräfte vorhalten, die in der Lage sind, sich bei Bedarf in die Besonderheiten<br />
aller Pflegebereiche einzuarbeiten. Die Aufgaben der Pfleger werden u. a.<br />
im § 3 Abs. 1 Altenpflegegesetz beschrieben. Sie umfassen unter vielem anderen auch<br />
• die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und<br />
sozialen Angelegenheiten,<br />
• die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung<br />
einschl. der Förderung sozialer Kontakte und<br />
• die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und<br />
die Beratung pflegender Angehöriger.<br />
Die Erfüllung dieser Aufgaben würde die in vorherigen Kapiteln beschriebenen Konzepte in<br />
Wohnquartieren für das gemeinschaftliche Wohnen und für das bürgerschaftliche Engagement<br />
bei der Nachbarschaftshilfe stark unterstützen.<br />
Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-/Weiterentwicklungsgesetz)<br />
vom 28.05.2008 wurden dringend notwendige, erhebliche Nachbesserungen<br />
bei der ambulanten Versorgung in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen<br />
bei der seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung unverändert gebliebenen Leistungen<br />
sowie bei der Berücksichtigung des allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarfs<br />
von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen<br />
oder psychischen Erkrankungen erreicht.<br />
Im Hinblick auf die jährlich wiederkehrenden Berichte über die teilweise erschreckende<br />
Qualität der pflegerischen Versorgung wurden Instrumente der Qualitätssicherung und<br />
Qualitätsentwicklung gestärkt. Über allem stand jedoch vor dem Hintergrund der demografischen<br />
Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Frage der mittel-<br />
und langfristigen Finanzierbarkeit der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.<br />
28
Fazit:<br />
Von den vorhandenen stationären Pflegekapazitäten ist anzunehmen, dass sie dauerhaft<br />
weitgehend ausgelastet sind. Sie reichen derzeit für Friedrichsdorf auch nur, weil Pflegebedürftige<br />
in Einrichtungen der Nachbargemeinden, vornehmlich Bad Homburg ausweichen.<br />
Bei der, wie gezeigt, steigenden Zahl Pflegebedürftiger auch in Friedrichsdorf ist wegen des<br />
ausgeprägten Wunsches der Menschen nach Selbständigkeit so lange wie irgend möglich<br />
und der unübersehbaren Finanzprobleme der Pflegeversicherung mit einem nur noch moderaten<br />
Ausbau stationärer Pflege zu rechnen.<br />
"Ambulant vor stationär" ist schon heute die Maxime. Das bedeutet einen Ausbau der ambulanten<br />
Pflegeeinrichtungen nicht nur qualitativ, sondern auch hinsichtlich der Anzahl der zu<br />
Betreuenden. Weiterhin wird die nachbarschaftliche Hilfe ebenfalls stark gefordert werden.<br />
Die in der Pflegebedarfsplanung im Anhang aufgeführten Zahlen beruhen auf einem für die<br />
staatliche Förderung von Heimen vor längerer Zeit gesetzlich festgelegten Bedarfswert von<br />
2,5% des betroffenen Personenkreises. Sie stellen daher nicht den wirklichen Bedarf dar.<br />
Ob der Wert 2,5% der demografischen Entwicklung angepasst werden wird, bleibt offen.<br />
Da die Kommunen für die Daseinsvorsorge in ihrem Bereich verantwortlich sind, sollte der<br />
Magistrat möglichst bald einen Runden Tisch aller in der Pflege Tätigen und Seniorenvertretern<br />
einberufen. Mit Hilfe ihrer Erfahrung sollte er den echten Bedarf abschätzen und entsprechende<br />
Maßnahmen anstoßen können.<br />
7. Handlungsempfehlungen<br />
• Die Qualität und der mögliche Ausbau der Pflegeeinrichtungen sollen mind.<br />
1 x jährlich im Rahmen eines „Runden Tisches Pflege“ mit allen Dienstleistern<br />
erörtert und entsprechende Maßnahmen vereinbart werden.<br />
• Der freiwillige Einsatz für Andere und das bürgerschaftliche Engagement ist<br />
weiterhin zu fördern. Hier kommen der „Koordinationsstelle Ehrenamt“ und<br />
dem Verein "Freiwillig aktiv in Friedrichsdorf" besonders verantwortungsvolle<br />
Aufgaben zu. Es sind Mittel für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bereit zu<br />
stellen sowie Projekte aus dem sozialen Bereich anzuregen und zu unterstützen.<br />
• Angesichts des starken Wachstums der älteren Bevölkerung in den nächsten<br />
Jahren soll ein Gesamtkonzept für das Seniorenwohnen unter Mitwirkung eines<br />
Fachplaners erstellt werden. Darin sollen in etwa die Anzahl der voraussichtlich<br />
benötigten Wohnungen, ihre Form von betreutem Wohnen über Gemeinschaftswohnen,<br />
Quartierskonzepte bis zu Pflegeheimen festgelegt und geeignete Grundstücke<br />
(auch in privater Hand) ausgewiesen werden. Bei der Ausweisung eines<br />
geeigneten Grundstücks Schaffung von Baurecht für ein Quartierskonzept und<br />
Anwerbung eines Investors.<br />
• Städtische Wohnungen sind hinsichtlich eines Umbaues in Richtung „altenge-<br />
rechte" Wohnungen zu überprüfen. Ist ein Um- bzw. Ausbau dieser Wohnungen<br />
nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, sollte ein Neubau’<br />
- unter Ausschöpfung möglicher Landeszuschüsse des sozialen Wohnungsbaues -<br />
für die Altersgruppe der über 65-jährigen geprüft werden.<br />
• Sukzessive Beseitigung von Stolperfallen im öffentlichen Bereich - vor und in<br />
Gebäuden und im Straßenbild<br />
29
• Einrichtung eines Gesprächskreises mit (ehemaligen) Migranten im Seniorenalter<br />
durch den Ausländerbeirat unter Mitwirkung der Stadt und des Seniorenbeirats.<br />
• Die alle 2 Jahre stattfindende Messe „Aktiv-Mobil-Betreut“ ist als Netzwerkveranstaltung<br />
und zur Absprache von Aktivitäten aller Sozialverbände- und Einrichtungen<br />
der Altenhilfe fortzuführen.<br />
• Die im Kapitel Freizeiteinrichtungen für Senioren beschriebenen Einrichtungen,<br />
Aktivitäten und Leistungen sowie auch der ÖPNV in und für Friedrichsdorf sollen<br />
im bisherigen Umfang erhalten werden.<br />
• In etwa fünf Jahren sollte ein Folgebericht mit wissenschaftlicher Unterstützung<br />
durch ein Fachbüro erstellt werden, um relevante Planungen an Entwicklungen<br />
anpassen zu können.<br />
• Dieser Bericht mit seinen Handlungsempfehlungen wird auch Teil der Stadtentwicklungsplanung<br />
STEK 25+.<br />
• Die Öffentlichkeitsarbeit für alterspezifische Angebote ist auch unter Berücksichtigung<br />
der Senioren mit Migrationshintergrund auszubauen und zu intensivieren.<br />
30
8. Anhang<br />
- Bevölkerungsentwicklung<br />
- Gesamtstadt<br />
31
- Friedrichsdorf inkl. Schäferborn<br />
37
- Köppern<br />
43
- Burgholzhausen<br />
49
- Seulberg<br />
55
• Pflegebedarfsplanung<br />
61
Stadt Friedrichsdorf 05.11.20<strong>09</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 2 / 900-00 mü-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
2<strong>12</strong>/20<strong>09</strong> (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> 2.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
dafür: 8 dagegen: 1 Enthaltungen: 2<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 10.<br />
Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung<br />
für die Erschließung "Am Zollstock"<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Bei der Kostenstellte <strong>12</strong>01-300 „Straßenbau“, Investitions-Nr. <strong>12</strong>-0613-neu „Erschließung Am Zollstock“<br />
wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,32 Mio. € genehmigt.<br />
Die Deckung hierfür erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 0802-600 „Sonstige Sportanlagen“,<br />
Investitions-Nr. 08-0352-03 „Zuschuss Sporthalle Philipp-Reis-Schule“.<br />
Sachdarstellung:<br />
Nach nochmaliger Prüfung durch ein spezialisiertes Rechtsanwaltsbüro ergibt sich, dass das<br />
bisher favorisierte Grundstücksverkaufsmodell inkl. Erschließung für die Grundstücke „Am Zollstock“<br />
aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist. Somit muss der ursprüngliche Plan,<br />
das Grundstück samt Erschließung an einen Bauträger zu verkaufen, aufgegeben werden. Die<br />
Erschließung wird als Bauleistung gesehen und ist deshalb entsprechend nach VOB auszuschreiben.<br />
Eine Verquickung des Grundstückskaufvertrages mit einer Erschließungsbauleistung<br />
ist nach Aussage des Rechtsanwaltsbüros ohne vorherige Ausschreibung nicht möglich.<br />
Deshalb ergibt sich, dass die bisher nicht im Haushaltsplan vorgesehene Erschließung des Grundstücks<br />
„Am Zollstock“ nun von der Stadt ausgeschrieben werden muss. Damit hier kein Zeitverzug<br />
eintritt und eine noch rechtzeitige Einnahme der Haushaltsmittel im Haushaltjahr 20<strong>09</strong> aus dem<br />
Grundstückskaufvertrag erfolgen kann, muss deshalb die haushaltsrechtliche Voraussetzung<br />
hierfür geschaffen werden. Für die Ausschreibung wird eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung<br />
benötigt. Gemäß § 102 Abs. 5 HGO dürfen Verpflichtungen auch außerplanmäßig<br />
eingegangen werden, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und der in der Haus-<br />
haltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten<br />
wird. Dies ist im vorliegenden Fall absolut gegeben. Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Tatsache,<br />
dass die aus dem Grundstücksverkauf geplanten 3 Mio. € für die Finanzierung des Haushaltsplanes<br />
20<strong>09</strong> in voller Höhe eingeplant waren und auch benötigt werden.
Drucksachennummer: 2<strong>12</strong>/20<strong>09</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, bei der Kostenstelle <strong>12</strong>01-300 „Straßenbau“ für die Erschließungsmaßnahme<br />
„Am Zollstock“ eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung<br />
in Höhe von 1,32 Mio. € bereitzustellen. Die Deckung hierfür erfolgt durch Minderausgaben<br />
bei der Kostenstelle 0802-600 „Sonstige Sportanlagen“ durch die nicht in diesem Haushalts-<br />
jahr benötigte Verpflichtungsermächtigung für die Philipp-Reis-Schule.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Bei der Kostenstellte <strong>12</strong>01-300 „Straßenbau“, Investitions-Nr. <strong>12</strong>-0613-neu „Erschließung<br />
Am Zollstock“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,32 Mio. €<br />
genehmigt. Die Deckung hierfür erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 0802-600<br />
„Sonstige Sportanlagen“, Investitions-Nr. 08-0352-03 „Zuschuss Sporthalle Philipp-Reis-Schule“.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 11.11.20<strong>09</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7/hoh-zl<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
11/2007 1. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 29.01.2007 6.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Köppern 06.02.2007 4.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
06.02.2007 4.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 15.02.2007 9.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> 17.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
24.11.20<strong>09</strong> 1.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />
1. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 2<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 11.<br />
Verschiebung Baugebiet „Erlenkunzen“, Stadtteil Köppern<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Ergänzung<br />
Die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 226 „Wohngebiet Erlenkunzen“ wird für<br />
1 Jahr ausgesetzt; ein Inkrafttreten soll nicht vor dem Jahre 2011 erfolgen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.02.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 226<br />
„Wohngebiet Erlenkunzen“ aufzustellen. Zum zwischenzeitlich in 2 Varianten erarbeiteten Bebauungsplanentwurf<br />
wurden im April bzw. Mai 20<strong>09</strong> die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger<br />
in der sog. „frühzeitigen Beteiligung“ gehört. Wesentliche Bedenken ergaben sich nicht bis auf die<br />
Einwendungen der Fa. AGIP, die sich durch den vor ihrem Gelände geplanten Kreisel veranlasst<br />
sieht, einen kompletten Umbau der Station vorzunehmen. Dies bedingt eine Umplanung der Baubereiche<br />
im näheren Umfeld der Station, die allerdings zu bewerkstelligen ist.<br />
Im Rahmen der Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes<br />
„Erlenkunzen“ sowohl durch den Umbau der Friedberger Straße inkl. des geplanten<br />
Kreisels auch die Kanalverbindung „Im Hahnereck/Friedberger Straße“ und ein Stauraum für den<br />
Hauptkanal Köppern-Nord geplant werden muss.
Drucksachennummer: 11/2007 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Hierzu werden Planungs- und Baukosten im folgenden Umfang erforderlich:<br />
€<br />
1. Kanalbau (ohne Kanalstauraum Köppern-Nord) ca. 385.000<br />
2. Straßenbau ca. 980.000<br />
3. Kanalbaumaßnahme im Hahnereck/Friedberger Str. ca. 225.000<br />
4. Kanalstauraum Köppern-Nord ca. 2.550.000<br />
Da diese Kosten aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Friedrichsdorf derzeit nicht leistbar<br />
sind, wurden die Mittelanmeldungen auf das Jahr 2013 verschoben.<br />
Hinzu kommt, dass vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt im Jahre 2010 Instandsetzungsarbeiten<br />
an der Köpperner Straße vorzunehmen sind, die vor dem Umbau des Kreisels<br />
„Am Hahnereck“ abgeschlossen sein müssen. Ob dies terminlich vom ASV gehalten werden kann,<br />
ist derzeit nicht absehbar, so dass auch hier Verzögerungen einzuplanen sind.<br />
Nach der ständigen Rechtsprechung erwächst bei Inkraftsetzen eines Bebauungsplanes eine<br />
gewisse „Erschließungspflicht“. Das bedeutet, dass ab Inkraftsetzen des Bebauungsplanes nach<br />
dem Ablauf einer gewissen Zeit ein klagbarer Anspruch der Grundstückseigentümer auf Umlegung<br />
und Erschließung (Realisierung) entstehen kann.<br />
Wie bekannt ist, bestehen von Seiten der Eigentümer der Grundstücke in dem Baugebiet „Erlenkunzen“,<br />
die auch anwaltlich vertreten werden, ein sehr starkes Interesse an der zeitigen Schaffung<br />
von Wohnbauland. Insofern sind entsprechende Klageverfahren nicht auszuschließen.<br />
Darüber hinaus ist von städteplanerischer Seite festzustellen, dass durch die Wohnbauflächen,<br />
die auf dem Milupa-Areal immer noch recht zeitnah verwirklicht werden können, die Entwicklung<br />
des Wohnbaugebietes „Lilienweg/Am Zollstock“ und der Neubebauung „Bornmühle“ sowie des<br />
„Bruder“-Geländes in den nächsten Jahren ein ausreichendes Marktangebot an Wohnbauflächen<br />
besteht.<br />
Die fast gleichzeitige Entwicklung der „Erlenkunzen“ würde zu einem Überangebot führen, das<br />
zum einen Absatzschwierigkeiten bzw. „Baubrachen“ (s. auch Vermarktung „Bruder“-Gelände<br />
während Entwicklung „Tettauer“-Gelände), nach sich ziehen könnte. Es ist aber wahrscheinlich,<br />
dass hiermit die Wohnbaupreise und -werte in Friedrichsdorf sinken werden. Auch im Sinne einer<br />
maßvollen Wohnungsbauentwicklung, wie sie im Leitbild des „Stadt 25+“-Entwicklungkonzeptes<br />
beschrieben ist, kann eine Bereitstellung dieses Baugebietes derzeit nicht empfohlen werden.<br />
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan zwar planungstechnisch weiterzubearbeiten, aber im<br />
Jahre 2010 keine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung und keine Umlegungsgespräche stattfinden zu<br />
lassen, um keine Erwartungshaltung zu fördern, der derzeit nicht entsprochen werden kann.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Stadt Friedrichsdorf 30.11.20<strong>09</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 900-01 mü-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 26.10.20<strong>09</strong> 11.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 05.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
Einstimmig<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 7.<br />
dafür: 4 dagegen: 1 Enthaltungen: 2<br />
unter Einbeziehung d. Änderungsanträge<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 24.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 24.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 25.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
dafür: 4 dagegen: 1 Enthaltungen: 1<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 7.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 2<br />
unter Einbeziehung d. Änderungsanträge<br />
2. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 9.<br />
dafür: 8 dagegen: 3 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> <strong>12</strong>.<br />
3. Ergänzung<br />
Beratung und Beschluss HH-Satzung und HH-Plan für das Haushaltsjahr 2010<br />
Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 Abs. 4 i. V. mit § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Den vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplanes 2010, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt<br />
sind, wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung 2010 mit Haushaltsplan 2010 incl. aller Anlagen<br />
wird in der geänderten Fassung beschlossen.<br />
2. Dem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 92 Abs. 4 HGO i. V. mit § 24 Abs. 4<br />
GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Drucksachennummer: 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Der vom Magistrat am 05.11.20<strong>09</strong> vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
2010 wurde in den Ortsbeiräten, Ausländerbeirat und dem Haupt- und Finanzausschuss<br />
mittlerweile beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.20<strong>09</strong> die<br />
anliegenden Änderungen beschlossen. Die im Ergebnishaushalt insgesamt beschlossenen Veränderungen<br />
führen zu Mehrausgaben von 82.000,00 €. Im Saldo verbleibt somit ein Fehlbedarf von<br />
8.665.766,00 €. Damit ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />
gemäß § 92 Abs. 4 HGO i. V. mit § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik. Dieses vom Magistrat<br />
vorgelegte Haushaltssicherungskonzept wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.<br />
Die im Finanzhaushalt insgesamt beschlossenen Veränderungen führen zu Mehrausgaben in<br />
Höhe von 1.595.000,00 €. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ausgaben für die Erschließung<br />
„Am Zollstock“. Mit dieser Erschließung können Einnahmen für Grundstücksverkäufe „Am<br />
Zollstock“ in Höhe von insgesamt 4.150.000,00 € im HH-Jahr 2010 eingeplant werden. Mit diesen<br />
Einnahmen können die bisher vorgesehenen Kredite vom Kreditmarkt von 11.500.000,00 € auf<br />
7.875.000,00 € verringert werden.<br />
Das Volumen der Investitionstätigkeit beläuft sich auf 14.844.000,00 €.<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 7.967.500,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
wird wie im Entwurf der Haushaltssatzung auf 13.895.000,00 € festgesetzt.<br />
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung sind unverändert gegenüber dem<br />
Haushaltsplanentwurf. Somit ergibt sich die anliegende Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
für das Haushaltsjahr 2010.<br />
Finanzplan, Investitionsprogramm, Stellenplan und die sonstigen Anlagen zum Haushaltsplan, die<br />
durch die beschlossenen Änderungen berührt werden, werden entsprechend berichtigt.<br />
Anlagen<br />
Haushaltssatzung 2010<br />
Änderungen Haushaltsplan 2010<br />
Haushaltssicherungskonzept<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage 1 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 1 von 3 -<br />
Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf<br />
für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
im Ergebnishaushalt<br />
im ordentlichen Ergebnis<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -37.830.675,00 €<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 46.514.780,00 €<br />
im außerordentlichen Ergebnis<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -43.389,00 €<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 25.050,00 €<br />
mit einem Fehlbetrag von 8.665.766,00 €<br />
im Finanzhaushalt<br />
festgesetzt.<br />
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -7.177.288,00 €<br />
und dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.347.055,00 €<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -14.844.000,00 €<br />
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.967.500,00 €<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.303.135,00 €<br />
mit einem Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf von -10.0<strong>09</strong>.868,00 €<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Davon entfallen 25.000,00 Euro auf ZVK-Personalkredite.<br />
7.967.500,00 €
Anlage 1 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 2 von 3 -<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushalts-<br />
jahr 2010 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur<br />
Auszahlung anstehen, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
Diese Investitionsfondskredite verteilen sich<br />
wie folgt:<br />
0,00 €<br />
2013 0,00 €<br />
Der Magistrat wird gemäß § 50 i. V. m. § 114j Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzel-<br />
kreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu<br />
entscheiden.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2010 zur Leistung von<br />
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
13.895.000,00 €<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 € festgesetzt.<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
§ 5<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 320 v.H.<br />
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene<br />
Stellenplan.<br />
§ 6
Anlage 1 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 3 von 3 -<br />
Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gilt als erheblich<br />
im Sinne von § 114g HGO im Einzelfall ein Betrag über 50.000,00 Euro. Bei Aufwendungen<br />
und Auszahlungen bis 25.000 € wird die Entscheidungsbefugnis auf den Bürgermeister<br />
übertragen. Bei Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 € bis 50.000 € wird die<br />
Entscheidungsbefugnis auf den Magistrat übertragen.<br />
Friedrichsdorf, den<br />
Der Magistrat<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister<br />
§ 7
Anlage 2 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 1 von 3 -<br />
Amt 2 27.11.20<strong>09</strong><br />
Veränderungen Entwurf Haushaltsplan 2010 aufgrund der Beratung in dem HFA am 26.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong><br />
Kostenstelle Sachkonto Text Ertrag/ Änderung Ertrag/<br />
Erträge immer mit minus Aufwand + ./. Aufwand<br />
Ansatz bis- neu<br />
her € € €<br />
I. Ergebnis-HH Stand Jahresergebnis bisher 8.583.766<br />
0601-100 7<strong>12</strong>8400 Waldkindergarten 39.000 4.000 43.000<br />
0604-230 6052000 Kinderhaus Am Erlenbach - Budget 4.000 10.000 14.000<br />
0802-700 5003000 Pacht Kiosk 0 -7.000 -7.000<br />
1103-100 53<strong>09</strong>140 Konzessionsabgabe Wasser -100.000 70.000 -30.000<br />
1601-100 7380100 Gewerbesteuerumlage 1.550.000 5.000 1.555.000<br />
Ergebnis-HH Stand neu 8.665.766
Anlage 2 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 2 von 3 -<br />
Kostenstelle Sachkonto Text Einnahme/ Änderung Einnahme/<br />
Ausgabe + ./. Ausgabe<br />
Ansatz bis- neu<br />
her € € €<br />
II. Finanz-HH Stand bisher -8.314.868<br />
0606-300 06-0770-01 Hort Pavillion Grundschule Seulberg -15.000 -15.000<br />
1107-100 11-0656-<strong>12</strong> Kanalbau Im Hahnereck -15.000 15.000 0<br />
1107-100 11-0656-19 Erschließung Am Zollstock - Kanal -450.000 -450.000<br />
<strong>12</strong>01-300 <strong>12</strong>-0613-13 Umbau Friedberger Straße -60.000 60.000 0<br />
<strong>12</strong>01-300 <strong>12</strong>-0613-41 Erschließung Am Zollstock - Straße -1.170.000 -1.170.000<br />
<strong>12</strong>01-600 <strong>12</strong>-0619-24 Erschließung Am Zollstock - Straßenbeleuchtung -35.000 -35.000<br />
1302-100 13-3690-01 Spende für Mühlgraben 25.000 -25.000 0<br />
1001-400 10-05<strong>09</strong>-10 Grundstückserlöse 1.500.000 3.550.000 5.050.000<br />
(Am Zollstock insgesamt mit 4,15 Mio. € eingeplant)<br />
1602-100 16-3640-99 Mittel aus SoInvP Bund 404.970 404.970<br />
1602-100 16-3641-99 Mittel aus SoInvP Land 472.470 -404.970 67.500<br />
1602-100 16-4206-02 Kredite vom Kreditmarkt 11.500.000 -3.625.000 7.875.000<br />
Finanz-HH Stand neu -10.0<strong>09</strong>.868<br />
Kostenstelle Sachkonto Text Einnahme/ Änderung Einnahme/<br />
Ausgabe + ./. Ausgabe<br />
Ansatz bis- neu<br />
her € € €<br />
III. Verpflichtungsermächtigungen<br />
Stand<br />
bisher 13.895.000<br />
VE Stand neu 13.895.000
Anlage 2 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 3 von 3 -<br />
Veränderungen Investitionsprogramm<br />
und Finanzplan (die Zahlen stellen jeweils +./. dar)<br />
Gliederungs- Text 2011 20<strong>12</strong> 2013<br />
ziffer T€ T€ T€<br />
IV. Inv. Programm<br />
Stand bisher -15.521,5 -7.698,5 -4.608,5<br />
1003-200 10-0619-01 Bahnübergang Waldkrankenhaus -105,0<br />
<strong>12</strong>01-300 <strong>12</strong>-0613-13 Umbau Friedberger Straße -45,0 -15,0<br />
V. Finanzplan<br />
Gesamt +./. -15.671,5 -7.698,5 -4.623,5<br />
<strong>12</strong> Auszahlungen für Investitionen bisher -15.496,5 -7.623,5 -4.533,5<br />
10-0619-01 Bahnübergang Waldkrankenhaus -105,0<br />
<strong>12</strong>-0613-13 Umbau Friedberger Straße -45,0 -15,0<br />
Auszahlungen für Investitionen gesamt -15.646,5 -7.623,5 -4.548,5
Anlage 3 zur DS-Nr. 184/20<strong>09</strong> 3. Ergänzung - Seite 1 von 1 -<br />
Haushaltssicherungskonzept<br />
gem. § 92 Abs. 4 HGO i. V. m. § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik<br />
Als HH-Sicherungskonzept der Stadt Friedrichsdorf werden folgende Maßnahmen<br />
beschlossen:<br />
Kurzfristige Maßnahmen:<br />
• Kürzung aller disponiblen Ausgaben um 10 %<br />
• Personaleinsparungen von rund 175.000,00 €,<br />
• Anhebung Wassergebühren<br />
• Kostendeckende Abwassergebühren<br />
• Anhebung Grundsteuer A von 270 % auf 300 %<br />
• Anhebung Grundsteuer B von 270 % auf 300 %<br />
• Anhebung Spielapparatesteuer<br />
• Anhebung Hundesteuer<br />
Mittelfristige Maßnahmen:<br />
• Höherer Deckungsgrad für die Kinderbetreuung<br />
• Überprüfung ÖPNV<br />
• Kostenreduzierung Schwimmbad<br />
• Sozialverträgliche Stellenreduzierung,<br />
bei nicht zum Kernbereich der Verwaltung gehörenden Bereichen<br />
• Rückführung der Investitionen auf Substanzerhaltung<br />
• Neue Investitionen nur bei absolut unabwendbarem Bedarf<br />
• Verwertung Grundstücke Plantation<br />
• Neuverschuldung nur für unabdingbar notwendige Investitionen
Stadt Friedrichsdorf 01.10.20<strong>09</strong><br />
Stadtwerke<br />
Aktenzeichen: STW / zi-bm<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
180/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Betriebskommission 30.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> 2.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 26.10.20<strong>09</strong> 9.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 05.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 6 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 24.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 24.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 25.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 7.<br />
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 13.<br />
4. Ergänzung<br />
Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 20<strong>09</strong> der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 20<strong>09</strong> der Stadtwerke Friedrichsdorf wird<br />
in der vorgelegten Form beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Entwurf des Nachtrages zum Wirtschaftsplanes 20<strong>09</strong> ist beigefügt.
Drucksachennummer: 180/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> wird festgesetzt:<br />
§ 1<br />
I. Im Erfolgsplan<br />
Ertrag + / - Gesamt Aufwand + / - Gesamt + / -<br />
€ € € € € € €<br />
5.287.657 490.000 5.777.657 5.954.730 -38.300 5.916.430 -138.773<br />
Davon für<br />
die Wasserversorgung 3.049.850 0 3.049.850 3.023.790 0 3.023.790 26.060<br />
den Verkehrsbetrieb 145.560 0 145.560 852.800 0 852.800 -707.240<br />
den Bau- und Betriebshof 2.<strong>09</strong>2.247 490.000 2.582.247 2.078.140 -38.300 2.039.840 542.407<br />
II. Im Vermögensplan<br />
Einnahmen + / - Gesamt Ausgaben + / - Gesamt + / -<br />
€ € € € € € €<br />
3.708.500 -1.720.000 1.988.500 3.708.500 -1.720.000 1.988.500 0<br />
Davon für<br />
die Wasserversorgung 1.061.500 0 1.061.500 1.061.500 0 1.061.500 0<br />
den Verkehrsbetrieb 6.000 0 6.000 6.000 0 6.000 0<br />
den Bau- und Betriebshof 2.641.000 -1.720.000 921.000 2.641.000 1.720.000 921.000 0<br />
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht verändert.<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.<br />
Die Stellenübersicht bleibt unverändert.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Erläuterungen zum Nachtrag des Wirtschaftsplanes 20<strong>09</strong>:<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes.) in der Fassung vom <strong>09</strong>.06.1989,<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan,<br />
dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.<br />
Außerdem ist dem Wirtschaftsplan als Anlage ein Finanzplan beizufügen, der die Einnahme- und<br />
Ausgabeentwicklung im investiven Bereich für die nächsten 5 Jahre enthält, sowie eine Übersicht<br />
über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung<br />
des städtischen Haushaltes der Gemeinde auswirken.<br />
...
Drucksachennummer: 180/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />
Nach § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes.) ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu<br />
ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtert oder<br />
zum Ausgleich des Vermögensplanes höhere Kredite erforderlich werden.<br />
Der Wirtschaftsplan für 20<strong>09</strong> der Stadtwerke Friedrichsdorf setzt sich aus drei Einzelergebnissen<br />
der Betriebszweige Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Bau- und Betriebshof zusammen<br />
und weist in seiner Gesamtheit ein Ergebnis in Höhe von –667.073 € aus. Der für den Bau- und<br />
Betriebshof erforderlich gehaltene Nachtrag zum Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> verändert das Ergebnis<br />
wesentlich. In der Übersicht ergibt sich damit folgende veränderte Darstellung:<br />
Betriebszweig Ansatz 20<strong>09</strong> Veränderung Nachtrag 20<strong>09</strong><br />
Teil A Wasserversorgung 26.060 € 0 € 26.060 €<br />
Teil B Verkehrsbetrieb -707.240 € 0 € -707.240 €<br />
Teil C Bau- und Betriebshof 14.107 € 528.300 € 542.407 €<br />
Gesamtergebnis -667.073 € 528.300 € -138.773 €<br />
Teil A – Wasserversorgung<br />
Keine Veränderungen<br />
Teil B – Verkehrsbetrieb<br />
Keine Veränderungen<br />
Teil C – Bau- und Betriebshof<br />
Der Betriebszweig des Bau- und Betriebshofes wird in den Jahren 20<strong>09</strong> bis 2011 besonders<br />
durch den Neubau des Bau- und Betriebshofes in der Färberstraße geprägt. Die Investitionen<br />
im sogenannten Gleisdreieck sowie die Verkaufserlöse des Areals in der Max-Planck-Straße 28<br />
machen aufgrund einiger Veränderungen einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> notwendig.<br />
Im Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> wurden dem Vermögensplan zur Finanzierung die Erlöse aus dem<br />
Verkauf des Areals „Max-Planck-Straße 28“ vollständig als Deckungsmittel in der Höhe von<br />
2.265.800 € zugeordnet. Für die Deckungsmittel zur Finanzierung des Vermögensplanes hätte<br />
jedoch lediglich ein Betrag in Höhe des Restbuchwertes von 1.774.135 € ausgewiesen werden<br />
dürfen. Die Differenz in Höhe von rund 490.000 € wird Ergebnisrelevant über die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung als außerordentlicher Ertrag aus Anlageabgängen geführt.<br />
Weiterhin werden die vorhandenen Deckungsmittel zur Abdeckung der noch bestehenden Rückstände<br />
auf dem Kassenkonto bei der Stadtkasse (1.181.000 €) verwendet. Gleichzeitig werden<br />
890.000 € Investitionen in Sachlagen im Wirtschaftsjahr 20<strong>09</strong> getätigt.<br />
Die Gesamtinvestitionskosten für den Neubau des Bau- und Betriebshofes von rund 2.700.000 €<br />
werden auf zwei Wirtschaftsjahre aufgeteilt. Im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> werden<br />
780.000 € eingeplant sowie im Wirtschaftsjahr 2010 weitere 1.920.000 €. Im Jahr 2010 wird die<br />
Deckung der Ausgaben über eine weitere Darlehensaufnahme erfolgen.<br />
Im vorliegenden Nachtag zum Wirtschaftsplan 20<strong>09</strong> werden der Vermögensplan sowie der<br />
Finanzplan A entsprechend angepasst.<br />
...
Drucksachennummer: 180/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 4 von 4<br />
Durch die Verschiebung des Neubaues kann zusätzlich der Ansatz des Wirtschaftsplanes für die<br />
Abschreibungen um 42.400 € auf <strong>12</strong>0.000 € reduziert werden. Um 4.100 € angehoben werden<br />
musste der Ansatz für die Zinsen am Kreditmarkt. Hierbei war die Neuaufnahme eines Darlehens<br />
im Ansatz 20<strong>09</strong> nicht berücksichtigt.<br />
Die dargestellten Veränderungen verbessern das Jahresergebnis für den Bereich des Bau- und<br />
Betriebshofes auf 542.407 €. Der Jahresgewinn wird vorgetragen und soll im Wesentlich die durch<br />
den Neubau entstehenden Aufwendungen der Folgejahre ausgleichen. Hierbei fallen im Besonderen<br />
im Jahre 2010 Kosten von rund 200.000 € für den Abriss der Aufbauten in der Max-Planck-<br />
Straße 28, Mietzahlungen für die weitere Nutzung ab Januar 2010 von rund 36.000 € sowie gestiegene<br />
Aufwendungen für Zinsen und Abschreibungen, an.<br />
Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 20<strong>09</strong> wurde den Mitgliedern der<br />
städtischen Gremien bereits in Papierform zugestellt und ist im Intranetverfahren nicht aufrufbar.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Stadt Friedrichsdorf 01.10.20<strong>09</strong><br />
Stadtwerke<br />
Aktenzeichen: STW / zi-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Betriebskommission 30.<strong>09</strong>.20<strong>09</strong> 1.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 26.10.20<strong>09</strong> 10.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 05.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
dafür: 6 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 24.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 24.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 25.11.20<strong>09</strong> 5.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 8.<br />
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 14.<br />
4. Ergänzung<br />
Satzung über den Wirtschaftsplan und<br />
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Satzung über den Wirtschaftsplan und der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 der<br />
Stadtwerke Friedrichsdorf werden in der vorgelegten Form beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
I. Allgemeines<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom <strong>09</strong>.06.1989,<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan,<br />
dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 2 von 7<br />
Außerdem ist dem Wirtschaftsplan als Anlage ein Finanzplan beizufügen, der die Einnahme- und<br />
Ausgabeentwicklung im investiven Bereich für die nächsten 5 Jahre enthält, sowie eine Übersicht<br />
über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung<br />
des städtischen Haushaltes der Gemeinde auswirken.<br />
Der Wirtschaftsplan für 2010 der Stadtwerke Friedrichsdorf setzt sich aus den drei Einzelergebnissen<br />
der Betriebszweige Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Bau- und Betriebshof zusammen.<br />
Er weist in seiner Gesamtheit ein Ergebnis in Höhe von –937.675 € aus.<br />
In der Übersicht ergeben sich damit folgende Einzelergebnisse:<br />
Teil A Wasserversorgung 111.800 €<br />
Teil B Verkehrsbetrieb -689.700 €<br />
Teil C Bau- und Betriebshof -359.775 €<br />
Gesamtergebnis -937.675 €<br />
Nachfolgend die Erläuterungen zu den einzelnen Betriebszweigen.<br />
II. Teil A – Wasserversorgung<br />
Für den Betriebszweig Wasserversorgung sieht die Wirtschaftsplanung einen Jahresgewinn<br />
von 111.800 € vor. Aufgrund der Planungen werden Erträge in Höhe von 2.959.250 € sowie<br />
Aufwendungen in Höhe von 2.847.450 € erwartet.<br />
Im neu strukturierten Wirtschaftsplan wird der Betriebszweig Wasserversorgung in vier Kostenstellen<br />
unterteilt:<br />
1010-100 Verwaltung und Betrieb<br />
Über die Kostenstelle werden sämtliche Umsatzerlöse aus der Wasserversorgung<br />
abgebildet. Unabhängig davon ob es nun Verkaufserlöse aus dem Trinkwasserverkauf<br />
sind oder ob es sich um Erstattungen aus Rohrbrüchen handelt.<br />
Ebenso abgebildet werden Zinserträge und Zinsaufwand, Kosten der Verwaltung,<br />
Personalaufwand, Wasserbezugskosten und Verbandsumlagen sowie die Inneren<br />
Leistungsverrechnungen der Stadtwerke.<br />
1020-100 Fuhrpark und Geräte<br />
1030-100 Leitungsnetz<br />
Die Kostenstelle erfasst den gesamten Aufwand für Fahrzeuge und Geräte beginnend<br />
von der Versicherung über die Unterhaltung bis zum Kraftstoffverbrauch.<br />
Unter der Kostenstelle werden die Kosten für das Leitungsnetz erfasst. Hierunter<br />
fallen z.B. der Unterhaltungsaufwand für die Hauptleitungen, Hydranten, Wasserzähler<br />
und Hauswasseranschlüsse.<br />
1040-100 Wasserversorgungseinrichtungen<br />
Die Kostenstelle der Wasserversorgungseinrichtungen erfasst im Wesentlichen den<br />
Aufwand für die Unterhaltung der verschiedenen Brunnen, Wasserwerke und Hochbehälter.<br />
...
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 7<br />
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2010 durch die Gebührenkalkulation beeinflusst. Im<br />
Zuge der Haushaltskonsolidierung der Stadt Friedrichsdorf wird von den Stadtwerken Friedrichsdorf<br />
die Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgabe von rund 220.000 € erwartet.<br />
Dies setzt einen bei Zahlung einer Konzessionsabgabe auszuweisenden Mindestgewinn von<br />
rund 105.000 € voraus. Somit ist ein Jahresgewinn vor Konzessionsabgabe von rund 325.000 €<br />
zu erzielen.<br />
Wie bereits in den Vorjahren schon beobachtet, wird weiterhin mit einem Rückgang des Wasserverbrauches<br />
in Friedrichsdorf von ca. 1 % pro Jahr und somit mit einer deutlichen Erhöhung der<br />
Trinkwassergebühr gerechnet.<br />
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde eine Gebühr<br />
für Trinkwasser in Höhe von 2,15 €/netto beschlossen. Nach den derzeitigen Kalkulationen ist mit<br />
der Zahlung einer Konzessionsabgabe nach Ausweisung des Mindestgewinnes von rund 30.000 €<br />
zu rechnen.<br />
Zusätzlich wird derzeit mit einer Erhöhung der Wasserbezugskosten vom Wasserbeschaffungsverband<br />
von 6 Cent auf 1,30 € pro bezogenen Kubikmeter Trinkwasser gerechnet (20<strong>09</strong>:<br />
1,24 €/m³).<br />
Der Material- und Unterhaltungsaufwand wurde entsprechend des Bedarfs fortgeschrieben.<br />
Die Planansätze des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes wurden im Wesentlichen nur fortgeschrieben<br />
und weisen daher keine Besonderheiten auf.<br />
Den Personalkosten liegt der vorgelegte Stellenplan zugrunde. Lediglich der Ansatz für Aushilfen<br />
in Höhe von 50.000 € wurde auf 10.000 € reduziert. Weiterhin soll im kommenden Jahr eine Ausbildungsstelle<br />
im kaufmännischen Bereich geschaffen werden.<br />
Im Vermögensplan sind Investitionen für 2010 in Höhe von 730.000 € sowie Tilgungsleistungen<br />
in Höhe von 280.000 € vorgesehen.<br />
Die Investitionen resultieren sowohl aus fortlaufenden als auch aus bedarfsabhängigen Maßnahmen,<br />
die, soweit erforderlich, auch zur Kostenminimierung in Zusammenarbeit mit dem Garten-<br />
und Tiefbauamt durchgeführt werden. Für eine flexible Beteiligung an den Maßnahmen wurden<br />
die verschiedenen Einzelmaßnahmen im Titel „Investitionen am Rohrnetz“ zusammengefasst.<br />
Besondere Erschließungsmaßnahmen oder Sanierungen von Wasserwerken werden hingegen<br />
auch weiterhin separat dargestellt.<br />
Aufgrund der durchgeführten Begehung der Wasserversorgungsanlagen mit den Aufsichtsbehörden,<br />
wurde die Sanierung der Anlagen Pumpstation Bottig und Aufbereitung Wiesenweg im<br />
Vermögensplan aufgenommen. Die Erweiterung der Aufbereitungsanlage Wiesenweg ergibt<br />
sich u.a. aus der Erhöhung der Fördermenge des Brunnens Ketzerborn. Für die Sanierung<br />
des Hochbehälters Bornberg laufen bereits seit dem Jahr 20<strong>09</strong> vorbereitende Maßnahmen.<br />
Der wesentliche Anteil der Investition ist für 2011 vorgesehen.<br />
Weiterhin ist für das Jahr 2011 die Beteiligung des Betriebszweiges am Neubau des Bau- und<br />
Betriebshofes vorgesehen. Durch die Aufteilung anhand der Nutzung durch die Betriebszweige<br />
wird die Möglichkeit geschaffen, anteilig für die Betriebe gewerblicher Art den Vorsteuerabzug<br />
geltend zu machen. Der Magistrat hat dieses in seiner Sitzung am 27.04.20<strong>09</strong> beschlossen.<br />
Die Betriebskommission wurde hierüber bereits am 27.05.20<strong>09</strong> informiert.<br />
Für den Betriebszweig Wasserversorgung wurde eine anteilige Nutzung der Gebäude-, Hallen-<br />
und Hoffläche von 25,93 % errechnet, sodass für die Beteiligung rund 700.000 € bereit gestellt<br />
werden müssen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Neubaumaßnahme.<br />
...
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 4 von 7<br />
Für die Finanzierung der Ausgaben des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von<br />
533.000 € vorgesehen.<br />
III. Teil B – Verkehrsbetrieb<br />
Im Betriebszweig Verkehrsbetrieb wird ein Jahresverlust von 689.700 € bei Erträgen in Höhe von<br />
334.400 € sowie Aufwendungen in Höhe von 1.024.100 € erwartet.<br />
Im neu strukturierten Wirtschaftsplan wird der Betriebszweig Verkehrsbetrieb in drei Kostenstellen<br />
unterteilt:<br />
2010-100 Verwaltung und Betrieb<br />
2020-100 Buslinien<br />
Über die Kostenstelle werden der Verwaltungsaufwand, Zinserträge und<br />
Zinsaufwand, Verbandsumlage sowie die Inneren Leistungsverrechnungen<br />
der Stadtwerke abgebildet.<br />
Die Kostenstelle erfasst sämtliche Erträge aus Fahrgeldeinnahmen und<br />
Einnahmeaufteilungen sowie den gesamten Aufwand der Buslinien<br />
2030-100 Außenanlagen<br />
Unter der Kostenstelle wird der Aufwand für die Unterhaltung der<br />
Wartehallen und Busbuchten abgebildet.<br />
Auf das Ergebnis wirkt sich, wie schon in den vergangenen Jahren, die Zinsbelastung durch die<br />
Inanspruchnahme von Kassenkrediten negativ aus. Hier wird gemeinsam mit der Stadt Friedrichsdorf<br />
versucht, Möglichkeiten zur Ablösung der Kassenkredite zu finden.<br />
Die Ursache für die Höhe der Kassenkredite liegt darin begründet, dass für den Verkehrsbetrieb<br />
kein bzw. nur teilweiser Verlustausgleich von Seiten der Stadt Friedrichsdorf seit Überführung in<br />
den Eigenbetrieb vorgenommen wurde.<br />
Zur Reduzierung des Jahresverlustes für das Wirtschaftsjahr 2010 erhalten die Stadtwerke für<br />
den Verkehrsbetrieb einen Betrag in Höhe von 650.000 €. Gemäß dem Jahresabschluss zum<br />
31.<strong>12</strong>.2008 erfolgt zur vollständigen Abdeckung des Jahresverlustes 2008 ein weiterer Ausgleich<br />
in Höhe von 35.885 €.<br />
Für den bereits in 20<strong>09</strong> eingerichteten Nachtbus stehen dem Mehraufwand Zuschüsse vom VHT<br />
in Höhe von rund 13.400 € entgegen.<br />
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 5.000 € für die weitere Beschaffung von Wartehäuschen<br />
vorgesehen.<br />
Weiterhin ist für das Jahr 2011 die Beteiligung des Betriebszweiges am Neubau des Bau- und Betriebshofes<br />
vorgesehen. Durch die Aufteilung anhand der Nutzung durch die Betriebszweige wird<br />
die Möglichkeit geschaffen, anteilig für die Betriebe gewerblicher Art den Vorsteuerabzug geltend<br />
zu machen. Für den Betriebszweig Verkehrsbetrieb wurde eine anteilige Nutzung der Gebäudeflächen<br />
von 1,58 % errechnet, sodass für die Beteiligung rund 45.000 € bereit gestellt werden<br />
müssen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Neubaumaßnahme.<br />
...
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 5 von 7<br />
IV. Teil C – Bau- und Betriebshof<br />
Für den Betriebszweig Bau- und Betriebshof sieht die Wirtschaftsplanung einen Jahresverlust<br />
von 359.775 € vor. Aufgrund der Planungen werden Erträge in Höhe von 2.207.725 € sowie<br />
Aufwendungen in Höhe von 2.567.500 € erwartet.<br />
Im neu strukturierten Wirtschaftsplan wird der Betriebszweig Bau- und Betriebshof in vier Kostenstellen<br />
unterteilt:<br />
3010-100 Verwaltung und Betrieb<br />
Über die Kostenstelle werden der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Zinserträge<br />
und Zinsaufwand, Personalaufwand, sowie die Inneren Leistungsverrechnungen<br />
der Stadtwerke abgebildet.<br />
3020-100 Fuhrpark und Geräte<br />
Die Kostenstelle erfasst den gesamten Aufwand für Fahrzeuge und Geräte<br />
beginnend von der Versicherung über die Unterhaltung bis zum Kraftstoffverbrauch.<br />
3030-100 Auftragswesen<br />
Unter das Auftragswesen fallen sämtliche Umsatzerlöse aus Bauhofleistungen<br />
sowie der Materialaufwand für Aufträge.<br />
3040-100 Grund und Boden<br />
Die Kostenstelle umfasst sämtlichen Aufwand für die Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung.<br />
Der Betriebszweig Bau- und Betriebshof ist auch im Wirtschaftsjahr 2010 geprägt durch den<br />
Neubau auf dem Gelände an der Färberstraße. Weiter belastet das Ergebnis der Rückgang der<br />
Umsatzerlöse durch die Stadtverwaltung Friedrichsdorf. Diese hat aufgrund der prekären Haushalts-lage<br />
die Haushaltstitel der Stadt für Bauhofleistungen gekürzt.<br />
Die Ansätze für Personalkosten basieren auf dem vorgelegten Stellenplan.<br />
Der Ansatz für Aushilfen wurde von 80.000 € auf 20.000 € reduziert. Die übrigen 20.000 € stellen<br />
lediglich eine Reserve dar und sind abgestimmt auf den Ansatz des Forst-Haushaltes.<br />
Die Reduzierung des Ansatzes wird über den Ausgleich einer Neueinstellung möglich. Es ist vorgesehen,<br />
eine freie Stelle im Stellenplan durch eine Aushilfskraft zu besetzten, die bereits seit fast<br />
3 Jahren als Lohnunternehmer beschäftigt ist. Durch die Schaffung einer tariflichen Beschäftigung<br />
können über 13.000 € pro Jahr eingespart werden.<br />
Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurde lediglich fortgeschrieben und den steigenden<br />
marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Dies trifft insbesondere auf den Aufwand für den<br />
Fuhrpark und die Verbrauchsabgaben zu.<br />
Die Bewertung des negativen Ergebnisses des Wirtschaftsplanes verändert sich, durch eine um<br />
die Einflüsse aus dem Neubau des Bau- und Betriebshofes sowie die Zwänge der Haushaltskonsolidierung<br />
des städtischen Haushaltes bereinigte Betrachtung.<br />
...
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 6 von 7<br />
Jahresergebnis laut Wirtschaftsplan - 359.775 €<br />
Einsparungen Umsatzerlöse Stadtverwaltung zu 20<strong>09</strong> 137.800 €<br />
Abriss Aufbauten Max-Planck-Straße 28 200.000 €<br />
Miete Fa. Peicker 01-<strong>09</strong>/2010 24.000 €<br />
Erhöhte AFA durch Neubau<br />
(ab 2011: pro Jahr ca. 55.000 €)<br />
Kosten der Finanzierung<br />
(ab 2011: pro Jahr 72.000 €)<br />
26.000 €<br />
38.000 €<br />
Der prognostizierte außerordentliche Gewinn aus dem Jahre 20<strong>09</strong> wird auf neue Rechnung vorgetragen<br />
und soll nun verwendet werden, um den Verlust des Wirtschaftsjahres 2010 auszugleichen.<br />
Der Vermögensplan sieht Investitionen in Höhe von 1.955.000 € und Tilgungsleistungen in Höhe<br />
von 83.200 € vor. Die Investitionen betreffen mit 1.920.000 € den Neubau des Bau- und Betriebshofes<br />
sowie mit 35.000 € Investitionen in Fuhrpark und Geräte.<br />
Für den Fuhrpark sind aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Fahrzeuge zur Aufrechterhaltung<br />
der Leistungsfähigkeit stetige Investitionen notwendig. Der Fahrzeugbedarfsplan sieht hierbei im<br />
Jahr 2010 Investitionen in Höhe von 30.000 € sowie in den Jahren 2011 bis 20<strong>12</strong> Ausgaben von<br />
rund 100.000 € pro Jahr vor. Ersatzbeschaffungen werden jedoch erst getätigt, sobald eine Instandsetzung<br />
unwirtschaftlich und diese für den Betrieb notwendig erscheinen.<br />
Für die Finanzierung der Ausgaben des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von<br />
1.932.100 € erforderlich.<br />
V. Zusammenfassung<br />
Der vorgelegte Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2010 schließt mit einem Gesamtergebnis<br />
in Höhe von -937.675 €.<br />
Die angestrebte Gebührenerhöhung im Bereich der Wasserversorgung verbessert die Ertrags-<br />
lage deutlich auf einen Jahresgewinn in Höhe von 111.800 € und beinhaltet die Zahlung einer<br />
Konzessionsabgabe an die Stadt Friedrichsdorf in Höhe von 30.000 €.<br />
Im Verkehrsbetrieb werden im Wesentlichen die Ansätze des Vorjahres fortgeschrieben. Die<br />
Planungen sehen einen Jahresverlust in Höhe von -689.700 € vor.<br />
Die Ansätze des Bau- und Betriebshofes führen zu einem Jahresverlust in Höhe von -359.775 €<br />
und sind besonders durch den Neubau des Bau- und Betriebshofes in der Färberstraße geprägt.<br />
Der Wirtschaftplan für das Wirtschaftsjahr 2010 sieht im Vermögensplan Ausgaben in Höhe<br />
von 3.063.200 € vor. Zur Finanzierung der Investitionen sind insgesamt Kredite in Höhe von<br />
2.465.100 € notwendig. Über den Zeitpunkt der Aufnahme wird nach dem Bedarf entschieden.<br />
...
Drucksachennummer: 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 7 von 7<br />
Aufgrund der Beteiligung der Betriebszweige Wasserversorgung und des Verkehrsbetriebes am<br />
Neubau des Bau- und Betriebshofes in Höhe von 745.000 € wird von Seiten der Stadtwerke die<br />
Darlehensaufnahme entsprechend gekürzt. Bis zur Abrechnung der Neubaumaßnahe soll die<br />
Zwischenfinanzierung über Kassenbestandsverstärkungen erfolgen.<br />
Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.<br />
Die vom Vorschlag der Verwaltung abweichende Beschlussfassung der Wasserversorgungssatzung<br />
der Stadt Friedrichsdorf führt zu erheblichen Änderungen des Wirtschaftsplanes für das<br />
Wirtschaftsjahr 2010. Da die Änderungen nach Druck und Versand des Wirtschaftsplanes erfolgten,<br />
befinden sich in der Anlage zur Vorlage die entsprechenden Austauschseiten.<br />
Anlage<br />
Satzung über den Wirtschaftsplan 2010<br />
Der Wirtschaftsplan 2010 mit Anlagen wurde den Mitgliedern der städtischen Gremien<br />
bereits in Papierform zugestellt und ist im Intranetverfahren nicht aufrufbar.<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur DS-Nr. 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung - Seite 1 von 2 -<br />
Satzung über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
für das Wirtschaftsjahr 2010<br />
Aufgrund des § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ <strong>12</strong>7 und <strong>12</strong>7 a<br />
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die<br />
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong><br />
folgende Satzung über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das<br />
Wirtschaftsjahr 2010 beschlossen:<br />
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird festgesetzt:<br />
§ 1<br />
Ertrag Aufwand + / -<br />
EUR EUR EUR<br />
I. Im Erfolgsplan auf 5.501.375 6.439.050 - 937.675<br />
Davon für<br />
für die Wasserversorgung 2.959.250 2.847.450 111.800<br />
für den Verkehrsbetrieb 334.400 1.024.100 - 689.700<br />
für den Bau- und Betriebshof 2.207.725 2.567.500 - 359.775<br />
Einnahmen Ausgaben + / -<br />
EUR EUR EUR<br />
II. Im Vermögensplan auf 3.063.200 3.063.200 0<br />
Davon für<br />
die Wasserversorgung 1.0<strong>12</strong>.500 1.0<strong>12</strong>.500 0<br />
den Verkehrsbetrieb 5.000 5.000 0<br />
den Bau- und Betriebshof 2.045.700 2.045.700 0<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung<br />
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf<br />
2.465.100 EUR<br />
festgesetzt.<br />
Davon für die Wasserversorgung EUR 533.000<br />
den Verkehrsbetrieb EUR 0<br />
den Bau- und Betriebshof EUR 1.932.100<br />
Der Magistrat wird gemäß § 50 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 HGO sowie<br />
§ 10 Abs. 2 Ziff. 10 Eigenbetriebssatzung ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die<br />
Kreditbedingungen zu entscheiden.
Anlage zur DS-Nr. 179/20<strong>09</strong> 4. Ergänzung - Seite 2 von 2 -<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2010 zur Leistung<br />
von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf<br />
0 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in<br />
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf<br />
3.500.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die dem Wirtschaftsplan beigelegte Stellenübersicht ist gemäß § 15 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz<br />
Bestandteil dieses Planes.<br />
Friedrichsdorf, den 14.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong><br />
Der Magistrat (Siegel)<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 11.11.20<strong>09</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7 / weg-zl<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
76/2007 4. Ergänzung (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 30.04.2007 4.<br />
geänderter Beschluss<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Köppern 15.05.2007 5.<br />
geänderter Beschluss<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 15.05.2007 3.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 15.05.2007 3.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 15.05.2007 3.<br />
geänderter Beschluss<br />
dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
zusätzliche 3. Anlage nur in NS<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 16.05.2007 3.<br />
ohne Abstimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 16.05.2007 3.<br />
Kenntnisnahme<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
16.05.2007 5.<br />
ohne Abstimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 16.05.2007 1.1<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Magistrat 13.05.2008 6.<br />
Zustimmung<br />
2. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2008 1.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 05.06.2008 10.<br />
ohne Abstimmung<br />
2. Ergänzung<br />
Magistrat 20.10.2008 6.<br />
Zustimmung<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 28.10.2008 3.<br />
dafür: 4 dagegen: 1 Enthaltungen: 1<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 28.10.2008 3.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
28.10.2008 2.<br />
dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 29.10.2008 3.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 1<br />
3. Ergänzung
Drucksachennummer: 76/2007 4. Ergänzung (IX) Seite 2 von 5<br />
Ortsbeirat Seulberg 29.10.2008 3.<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
29.10.2008 4.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 30.10.2008 4.<br />
Ausländerbeirat 04.11.2008 3.<br />
Stadtverordnetenversammlung 06.11.2008 8.<br />
Magistrat 16.11.20<strong>09</strong> 19.<br />
Ortsbeirat Köppern 24.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 24.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
Ausländerbeirat 24.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
24.11.20<strong>09</strong> 2.<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 25.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
Ortsbeirat Seulberg 25.11.20<strong>09</strong> 4.<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
25.11.20<strong>09</strong> 3.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 26.11.20<strong>09</strong> 6.<br />
Stadtverordnetenversammlung 10.<strong>12</strong>.20<strong>09</strong> 15.<br />
Stadtentwicklungskonzept Stadt 25+ Friedrichsdorf<br />
Beschlussvorschlag:<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
dafür: 8 dagegen: 2 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
dafür: 8 dagegen: 2 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Kenntnisnahme<br />
3. Ergänzung<br />
dafür: 28 dagegen: 6 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Zustimmung<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 3 dagegen: 2 Enthaltungen: 2<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 2<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 5<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 3 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />
4. Ergänzung<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 2<br />
4. Ergänzung<br />
geänderter Beschluss<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 5<br />
4. Ergänzung<br />
ursprünglicher Beschluss<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 5<br />
4. Ergänzung<br />
4. Ergänzung<br />
Das Stadtentwicklungskonzept „Stadt 25+ Friedrichsdorf“ wird beschlossen. Bei der Erarbeitung<br />
von Planungen ist das Stadtentwicklungskonzept zu beachten.<br />
Beschluss Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport vom 25.11.20<strong>09</strong>:<br />
Das Stadtentwicklungskonzept „Stadt 25+ Friedrichsdorf“ wird beschlossen. Bei der Erarbeitung<br />
von Planungen ist das Stadtentwicklungskonzept besonders zu beachten. Das Stadtentwicklungskonzept<br />
bedarf der regelmäßigen Evaluierung.<br />
...
Drucksachennummer: 76/2007 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 5<br />
Sachdarstellung:<br />
Das Stadtentwicklungskonzept „Stadt 25+ Friedrichsdorf“ in der aktuellen Gesamtfassung stellt<br />
eine Zusammenfassung und Zwischenbilanz dar. Die verschiedenen Bausteine des Gesamtkonzepts<br />
bilden eine Basis für eine zielgerichtete Stadtentwicklung. Dabei ist „Stadt 25+ Friedrichsdorf“<br />
kein starres Gerüst für das nächste Vierteljahrhundert, sondern soll und muss bezogen<br />
auf die Entwicklungen der kommenden Jahre fortgeschrieben werden.<br />
Im Folgenden wird 1) die Vorgehensweise und Projektstruktur erläutert und 2) der Inhalt kurz<br />
beschrieben.<br />
1) Vorgehensweise und Projektstruktur<br />
Ende 2004 wurde im Zusammenhang mit der anstehenden Entwicklung auf dem Milupa-Gelände<br />
erstmals in der Stadtpolitik die Erstellung eines Stadtentwicklungskonzept und Stadtteil-Entwicklungskonzept<br />
Friedrichsdorf angestoßen. Zunächst wurde das Entwicklungskonzept Kernbereich<br />
Friedrichsdorf vorrangig verfolgt.<br />
Im Juli 2006 stimmt der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr einstimmig für die Erarbeitung<br />
eines Stadtentwicklungskonzeptes und die Beauftragung eines Büros zur Moderation. Es wurde<br />
beschlossen, ein Stadtentwicklungskonzept mit einem Zeithorizont von 2007 über 25 Jahre und<br />
folgenden Zielen zu erarbeiten:<br />
� Integrierte Betrachtung der jüngsten Entwicklung der Gesamtstadt (Istbild)<br />
� Defizite, Entwicklungspotenziale und Handlungsspielräume (kurzfristig<br />
mittelfristig, langfristig) identifizieren<br />
� Interessen transparent machen<br />
� Entwicklungsziele (Leitbild) als Grundlage für Steuerung definieren<br />
� Friedrichsdorf regional und überregional profilieren<br />
Der Beschluss beinhaltet des Weiteren detaillierte Vorgaben zu den Prozessmerkmalen und<br />
Themenbereichen, dem Zeitrahmen sowie die Installation und Besetzung einer Koordinierungsgruppe.<br />
Im August 2006 erhält das Büro Stadtbauplan aus Darmstadt den Auftrag zur Erarbeitung des<br />
Stadtentwicklungskonzepts Friedrichsdorf - erster Abschnitt Leitbild. Zwei Monate später werden<br />
im Rahmen der Auftaktveranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern ca. 600 Anregungen abgegeben.<br />
Diese wurden in den Leitbildentwurf eingearbeitet, der im Januar 2007 der Öffentlichkeit<br />
in einem Bürgerforum präsentiert wurde.<br />
In der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007 werden die Inhalte, der Prozess und der<br />
Zeitplan des Stadtentwicklungskonzepts erneut konkretisiert. Unter anderem soll eine Steuerungsgruppe<br />
als Nachfolger der Koordinierungsgruppe mit zwei Vertretern des Magistrats und fünf<br />
Stadtverordneten eingerichtet werden.<br />
Anfang Juli wird das Büro Planquadrat, Darmstadt, mit der Moderation, Prozessbetreuung und den<br />
begleitenden Planungsleistungen vom Magistrat der Stadt Friedrichsdorf beauftragt. Die bereits im<br />
Vorfeld erarbeiteten „Bausteine zu einem Leitbild für Friedrichsdorf“ bilden die Grundlage für die<br />
strategische Analyse.<br />
Der grüne Stadt25-Infokiosk wird Anfang Dezember 2007 eingeweiht. Er dient als Informationsplattform<br />
und wird nicht nur für das Stadtentwicklungskonzept, sondern auch von Friedrichsdorfer<br />
vereinen etc. genutzt.<br />
...
Drucksachennummer: 76/2007 4. Ergänzung (IX) Seite 4 von 5<br />
Ein Stadtrundgang durch die Innenstadt ist der Auftakt zu dem Workshop Aktualisierung "Entwicklungskonzept<br />
Kernbereich Friedrichsdorf" im Mai 2008. Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerschaft,<br />
Kommune und Wirtschaft erarbeiten dort eine Aktualisierung des aus dem Jahre 2005<br />
stammenden Entwicklungskonzeptes Kernbereich Friedrichsdorf. Parallel dazu wird in der Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig beschlossen, dass „die vorgelegte strategische<br />
Analyse (…) gemeinsam mit dem vorläufigen Leitbild der Arbeit am Stadtentwicklungskonzept<br />
Stadt 25+ zugrunde zu legen“ ist.<br />
Die Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig bei Kiosk-Terminen über aktuelle<br />
Arbeitsschritte des Stadtentwicklungskonzeptes informiert und beteiligt.<br />
Anfang November 2008 wird das Leitbild mit dem Titel "Friedrichsdorf - Bürgersinn und Toleranz"<br />
von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Der Stadtrundgang Bahnhof & Bahnhofsumfeld<br />
leitet den zweiten Workshop ein: Neustrukturierung Bahnhof & Bahnhofsumfeld in Friedrichsdorf.<br />
Planungsteams, beteiligte Bahntöchter, RMV und Vertreterinnen und Vertretern der<br />
Bürgerschaft, Kommune und Wirtschaft entwickeln Lösungsansätze für das ca. 4,5 ha große<br />
Gebiet auf beiden Seiten der Gleisanlagen.<br />
Im gleichen Monat findet das Stadtgespräch zum Leitbild statt. Nach der Vorstellung diskutieren<br />
Bürgerinnen und Bürger die einzelnen Themenbereiche mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe<br />
und bringen ihre Zukunftsideen und -vorstellungen ein.<br />
Im Jahr 20<strong>09</strong> werden die einzelnen Bausteine, insbesondere der „Handlungsbedarf“, vertieft und<br />
ausgearbeitet. Im September werden nochmals bei vier Kioskterminen in allen Ortsteilen und über<br />
die Projekthomepage www.stadt25-friedrichsdorf.de die Friedrichsdorferinnen und Friedrichsdorfer<br />
informiert und beteiligt.<br />
Die Steuerungsgruppe hat in 16 Sitzungen den Prozess des Stadtentwicklungskonzeptes<br />
kontinuierlich gelenkt und vorangetrieben. Die Anfangs definierten Ziele, Prozessmerkmale<br />
und Inhalte wurden an die aktuellen Gegebenheiten und den Zeitablauf angepasst.<br />
Nach der Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzeptes „Stadt 25+ Friedrichsdorf“ durch die<br />
städtischen Gremien soll das Gesamtkonzept auf einer Abschlussveranstaltung im Forum allen<br />
Einwohnern und weiteren Interessierten vorgestellt werden. Die Projekthomepage wird weiterhin<br />
über aktuelle städtische Entwicklungen informieren.<br />
2) Inhalt<br />
Das in der Anlage auf dem USB-Stick beiliegende Stadtentwicklungskonzept „Stadt 25+<br />
Friedrichsdorf“ gliedert sich in folgende Kapitel:<br />
� Einleitung<br />
� Thesen<br />
� Analyse<br />
� Leitbild<br />
� Handlungsbedarf<br />
� Ausblick<br />
Anlass, Zielsetzung und Projektstruktur werden in der Einleitung dargestellt.<br />
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Drucksachennummer: 76/2007 4. Ergänzung (IX) Seite 5 von 5<br />
In den sechs Thesen<br />
� Die Zukunft von Friedrichsdorf liegt im vielfältigen bürgerschaftlichen Engagement.<br />
� Die Zukunft Friedrichsdorfs liegt in einer nachhaltigen Stadtentwicklung.<br />
� Die Zukunft Friedrichsdorfs liegt in der Entfaltungsfreiheit für alle gesellschaftlichen<br />
Gruppierungen, Altersgruppen und Lebensentwürfe.<br />
� Die Zukunft Friedrichsdorfs liegt sowohl in der Entwicklung eines Stadtzentrums als<br />
auch in der Weiterentwicklung der Stadtteilidentitäten.<br />
� Die Zukunft Friedrichsdorfs liegt in einem Ausbau als Wohn- und Gewerbestandort.<br />
� Die Zukunft Friedrichsdorfs liegt in der Stärkung und Weiterentwicklung als Bildungsstandort.<br />
werden wesentliche Leitlinien der zukünftigen Stadtentwicklung formuliert und erläutert.<br />
Die strategische Analyse als Teil des Stadtentwicklungskonzepts wurde bereits am 20. Mai 2008<br />
der weiteren Arbeit am Stadtentwicklungskonzept zugrunde gelegt (siehe Drucksache 76/2007<br />
2. Erg.). Sie dient als Grundlage für das Stadtentwicklungskonzept und betrachtet die Stadt mit<br />
ihrer Vielzahl an unterschiedlichen Qualitäten und Quantitäten bzgl. Einwohneranzahl, Bebauung,<br />
Infrastruktur und Funktionen.<br />
Das Leitbild „Friedrichsdorf – Bürgersinn und Toleranz“ beschreibt Friedrichsdorf im Jahr 2033<br />
in den Dimensionen Identität, Siedlungsentwicklung, Bevölkerung und Demografie, Leben in der<br />
Stadt (Soziales, Bildung, Freizeit und Sport, Kultur), Gewerbe und Arbeit, Verkehr sowie Grün-<br />
und Freiraum. Es wurde am 6. November 2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen<br />
(Drucksache 76/2007 3. Erg.)<br />
Mit der strategischen Analyse und dem Leitbild wird der Rahmen für die Ausgestaltung der Stadtentwicklung<br />
gegeben. Im Kapitel Handlungsbedarf wird die Vielzahl von bestehenden oder sich<br />
in Arbeit befindlichen Konzepten aus allen städtischen Bereichen zusammengefasst und mit dem<br />
Leitbild abgeglichen. Sich aus dem Leitbild ableitender neuer Handlungsbedarf wird erfasst.<br />
Beispielhaft werden vier im Laufe des Stadtentwicklungsprozesses erarbeitete Konzepte ausführlich<br />
dargestellt:<br />
� Kernbereich Friedrichsdorf<br />
� Stadteingang Bahnhof Friedrichsdorf<br />
� Stadtbild Friedrichsdorf<br />
� Wohnbauflächen Friedrichsdorf<br />
Im Ausblick werden abschließend die Zukunftsaufgaben - Verstetigung der Akteurs- und Bürgerbeteiligung,<br />
Definition der Schwerpunktgebiete für die nächsten Schritte, Vorbereitung und Durchführung<br />
eines Leitprojektes, Fortschreibung des Leitbildes sowie die Bedeutung des Stadtmonitorings<br />
für Friedrichsdorf und Handlungsempfehlung zu demselben - beschrieben.<br />
Anlage<br />
Die Anlage wird auf USB-Stick zur Verfügung gestellt. Sollten hierfür die technischen Voraussetzungen<br />
nicht vorhanden sein, kann die Anlage ausnahmsweise in Papierform zur Verfügung<br />
gestellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Frau Adler (Tel. 06172/731-259).<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur DS-Nr. 240/20<strong>09</strong> - Seite 1 von 1 -