Stv V 08-02 - Pirate Leaks
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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
An die<br />
Mitglieder<br />
der Stadtverordnetenversammlung<br />
und des Magistrates 20. Februar 20<strong>08</strong><br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
---------------------------------------------------<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
E I N L A D U N G<br />
hiermit lade ich Sie zur 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
am Donnerstag, 28. Februar 20<strong>08</strong>, um 19:30 Uhr,<br />
in den Saal Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstr. 22, ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />
2. Mitteilungen des Magistrates<br />
T e i l A:<br />
Vorlagen des Magistrates<br />
3. Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />
Anhebung der Wertgrenzen Grundstücksverkehr<br />
Drucksachennummer: 15/20<strong>08</strong><br />
4. Prüfung der Jahresrechnungen 2005 und 2006<br />
Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
Entlastungserteilung<br />
Drucksachennummer: 276/2007 2. Ergänzung<br />
5. Kenntnisnahme und Genehmigung überplan- und außerplanmäßiger Ausgaben<br />
gemäß § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2007<br />
Drucksachennummer: 19/20<strong>08</strong> 1. Ergänzung<br />
6. Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010<br />
Drucksachennummer: 129/2007 1. Ergänzung<br />
/2<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
- 2 -<br />
7. Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes, Bahnstraße 14-30, Bebauungskonzept<br />
und Verfahrensweise<br />
Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong><br />
Vorlage des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport<br />
8. Barrierefreies Friedrichsdorf<br />
Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden<br />
Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung<br />
T e i l B:<br />
Vorlage des Magistrates<br />
9. Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule in Friedrichsdorf/Köppern am Bahnhof Saalburg<br />
- Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen<br />
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
- Grundstücksveräußerung<br />
Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong><br />
Anträge der Fraktionen<br />
10. Energiekonzeption für Friedrichsdorf - gemeinsamer Antrag CDU und FWG -<br />
Drucksachennummer: 29/20<strong>08</strong><br />
11. Verleih der City Mobile - Antrag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN -<br />
Drucksachennummer: 30/20<strong>08</strong><br />
Vorlage des Magistrates<br />
12. Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadtältester<br />
Drucksachennummer: 263/2007 1. Ergänzung<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
Anmerkung:<br />
Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />
öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />
die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
20. Februar 20<strong>08</strong><br />
H i n w e i s zur Einladung<br />
zur 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt Friedrichsdorf am Donnerstag, 28. Februar 20<strong>08</strong> um 19:30 Uhr,<br />
im Saal Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstraße 22<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich erinnere an das im Anschluss an die Stadtverordnetensitzung in den Kollegräumen<br />
des Forums Friedrichsdorf geplante gemütliche Beisammensein und hoffe auf eine rege<br />
Beteiligung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Stadt Friedrichsdorf 22.01.20<strong>08</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: 1 / di-zl<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
15/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 28.01.20<strong>08</strong> 2.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />
Anhebung der Wertgrenzen Grundstücksverkehr<br />
Beschlussvorschlag:<br />
In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 13.12.2001 überträgt die Stadtverordnetenversammlung<br />
gemäß § 50 Abs. 1 HGO mit sofortiger Wirkung die Beschlussfassung für folgende<br />
Angelegenheiten im Bereich des Grundstücksverkehrs, und zwar<br />
auf HFA<br />
auf den Magistrat<br />
- Erwerb, Tausch, Veräußerung sowie die über 100.000,00 € bis 100.000,00 €<br />
Rückabwicklung von Grundstückkaufver- bis 1.000.000,00 €<br />
trägen im Einzelfall<br />
- Entscheidung, ob ein bestehendes Vor- über 100.000,00 € bis 100.000,00 €<br />
kaufsrecht ausgeübt wird oder nicht; bis 1.000.000,00 €<br />
im Einzelfall<br />
Die weiteren Übertragungsregelungen gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 13.12.2001 bleiben<br />
unverändert bestehen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Im Interesse eines zügigen Verwaltungshandelns wird es für sinnvoll erachtet, die derzeitigen<br />
Wertgrenzen (siehe Anlage Stadtverordnetenbeschluss vom 13.12.2001, DS-Nr. 345/2001<br />
1. Ergänzung) im Bereich des Grundstücksverkehrs höher anzusetzen.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 15/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -
Stadt Friedrichsdorf 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 010-48 mü-zl<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
276/2007 2. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 28.01.20<strong>08</strong> 4.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
2. Ergänzung<br />
Prüfung der Jahresrechnungen 2005 und 2006<br />
Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
Entlastungserteilung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen 2005<br />
bis 2006 wird zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht nach<br />
§ 113 HGO zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO i.V.m. § 51 Ziff. 9 HGO werden die Jahresrechnungen 2005 bis 2006<br />
beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Siehe vorliegende DS-Nr. 276/2007 1. Ergänzung.<br />
Anlagen<br />
Siehe vorliegende DS-Nr. 276/2007 1. Ergänzung.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 010-48 mü-zl<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
19/20<strong>08</strong> 1. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
1. Ergänzung<br />
Kenntnisnahme und Genehmigung überplan- und außerplanmäßiger Ausgaben<br />
gemäß § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2007<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die üpl./apl. Ausgaben bis 50.000,00 € gemäß<br />
§ 100 Abs. 1 Satz 2 HGO zur Kenntnis.<br />
2. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die über 50.000,00 € liegenden üpl./apl. Ausgaben.<br />
Die Deckung erfolgt durch die im Jahresabschluss festgestellten Mehreinnahmen<br />
bzw. Minderausgaben.<br />
Sachdarstellung:<br />
Siehe vorliegende DS-Nr. 19/20<strong>08</strong>.<br />
Anlage<br />
Siehe vorliegende DS-Nr. 19/20<strong>08</strong>.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 06.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
129/2007 1. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 21.06.2007 12.<br />
dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />
1. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Ergänzung<br />
1. Ergänzung<br />
Der Bedarfsplan „Kinderbetreuung in Friedrichsdorf – Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong><br />
bis 2010“ wird beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wird nunmehr ein Bedarfsplan<br />
„Kinderbetreuung in Friedrichsdorf - Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010“ dem<br />
Magistrat und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport vorgestellt.<br />
In dem Bedarfsplan wurde eine Bestandsaufnahme und die Bedarfsabfrage eingearbeitet. Eine<br />
Vorstellung der „Eckpunkte“ des Kindertagesstättenentwicklungsplanes für die Elternbeiräte ist<br />
am 13.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> geplant.<br />
Der Kindertagesstättenentwicklungsplan enthält unter Punkt 6 Empfehlungen zur schrittweisen<br />
Umsetzung der Bedarfsabdeckung in den einzelnen Stadtteilen. Hierbei könnten einzelne Maßnahmen<br />
auf der Grundlage des beschlossenen Stellenplanes sowie der Mittel im Unterabschnitt<br />
4640 „Ausbau U3 Kinderbetreuung“ nach Genehmigung des Haushaltsplanes 20<strong>08</strong> in die Wege<br />
geleitet werden.
Drucksachennummer: 129/2007 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Wegen dem Erweiterungsbau an der Hardtwaldschule Seulberg wurden erste Gespräche mit<br />
dem Schulträger geführt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen<br />
2009/2010 beantragt.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Stadtteil Maßnahme Zusatzkosten<br />
Friedrichsdorf<br />
Köppern<br />
Umwandlung Kleinkindgruppe Kita<br />
Hoher Weg 26<br />
(15 Plätze)<br />
Neubau Kita Kinderzentren<br />
Kunterbunt e.V.<br />
im Wohngebiet Waldkristall<br />
Erweiterung Öffnungszeiten und<br />
Kleinkindgruppe ev. Kindergarten<br />
Befristete Erweiterung<br />
Hortgruppe KH Am Erlenbach<br />
(plus 10 Kinder)<br />
Burgholzhausen Zwischenlösung Kleinkindgruppe<br />
Seulberg<br />
Gesamtstadt<br />
Friedrichsdorf<br />
Berechnet für<br />
Monate/Jahr<br />
11.500,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />
172.000,00 €<br />
(Monatl. Förderbetrag pro<br />
Kind 235,00 € lt.vorläufigem<br />
Finanzierungsplan)<br />
13.000,00 €<br />
(85% Finanzierungsanteil<br />
gemäß Vertrag)<br />
2009<br />
8-12/20<strong>08</strong><br />
15.000,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />
Kita Rodheimer Str. (15 Plätze) 26.000,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />
Erweiterungsbau Betreuungszentrum<br />
Hardtwaldschule<br />
Investitionspauschale<br />
2009 / 2010<br />
Betriebskosten / Bauunterhaltung<br />
Erweiterung der Stundenkontingente<br />
Betreuungsangebote<br />
Grundschulen wegen Umstrukturierung<br />
/ Zunahme Mittagstisch<br />
4 Gr. á 500.000,00 € *)<br />
4.000,00 €/Monat gleich<br />
48.000,00€/Jahr<br />
2009 / 2010<br />
8.500,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />
*) Wird die Hardtwaldschule innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme des Betreuungszentrums<br />
Ganztagsschule, wird die Investitionspauschale anteilig durch den Schulträger zurückerstattet.<br />
Anlage<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 1 von 22 -<br />
Bedarfsplan Kinderbetreuung in Friedrichsdorf<br />
Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> - 2010<br />
Herausgeber:<br />
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Hugenottenstr. 55<br />
61381 Friedrichsdorf
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 2 von 22 -<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Einführung / Allgemeines zur Entwicklungsplanung<br />
2. Betreuung für Kinder unter 3 Jahre ( U-3 )<br />
3. Kindergartenbedarfsplanung<br />
4. Hortbetreuung / Betreuungsangebote an Grundschulen<br />
5. Kindertagespflege / Tagesmütterbüro<br />
6. Empfehlungen / Maßnahmenplanung<br />
6.1 Friedrichsdorf<br />
6.2 Köppern<br />
6.3 Burgholzhausen<br />
6.4 Seulberg<br />
Abkürzungen:<br />
SGB<br />
Sozialgesetzbuch<br />
HKJGB<br />
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch<br />
TAG<br />
Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />
RIMS<br />
Rhein-Main-International Montessori School<br />
U-3 Altersstufe „unter 3 Jahren“<br />
WE<br />
Wohneinheiten
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 3 von 22 -<br />
1. Einführung / Allgemeines zur Entwicklungsplanung<br />
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 auf Antrag der<br />
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Beschluss gefasst:<br />
„ Der Magistrat wird beauftragt, einen Kindertagesstättenentwicklungsplan zu erstellen.<br />
Dieser soll die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zur außerschulischen<br />
Betreuung der Klassen 1 - 4 beinhalten. Dabei ist der Ist-Zustand sowie<br />
die voraussichtlichen Bedarfszahlen für die folgenden 3 Jahre und in vollem Umfang<br />
der Personalbedarf zu ermitteln.<br />
Der Kindertagesstätten-Entwicklungsplan wird jährlich überarbeitet, aktualisiert und<br />
fortgeschrieben. Die Erstellung soll möglichst schnell im Fachamt erfolgen.<br />
Anschließend wird der Plan dem zuständigen Ausschuss vorgestellt.“<br />
Die nachstehende Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt Friedrichsdorf bezieht<br />
sich entsprechend des Antrages auf die Jahre 20<strong>08</strong> - 2010 und wurde aufgrund der<br />
Bestandsstatistik zum 31.12.2007 für die jeweiligen Altersgruppen bzw. der gesetzlichen<br />
Vorgaben (z.B. Tagesbetreuungsausbaugesetz) sowie der bisherigen Nachfragewerte im<br />
Bereich der Schulkinderbetreuung hochgerechnet.<br />
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs<br />
(HKJGB) sind seit 2007 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nunmehr auch gesetzlich<br />
verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege<br />
in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Jugendhilfeplanung<br />
wurde damit auf kreisangehörige Städte und Gemeinden delegiert. Diese Aufgabe<br />
wurde allerdings de facto bereits durch die Kommunen wahrgenommen – so auch in<br />
der Stadt Friedrichsdorf.<br />
Der Bedarfsplan bezieht sich auf alle Arten von Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege<br />
und wird im Einvernehmen mit dem Hochtaunuskreis als örtlichem Träger<br />
der Jugendhilfe abgestimmt.<br />
Zum Stichtag (31.12.2007) leben in Friedrichsdorf 2.730 Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren.<br />
In den 12 Kindertageseinrichtungen (incl. Waldkindergarten) stehen 676 Kindergartenplätze<br />
für Kinder von 3 – 6 Jahren zur Verfügung. Der Verein RIMS e. V. hält in 2 „Casa“-<br />
Kinderhausgruppen jeweils 25 Kindergartenplätze vor. Etwa 50 % wird davon durch auswärtige<br />
Kinder belegt. In einzelnen Einrichtungen werden Kinder mit Behinderungen aufgenommen,<br />
dadurch verringert sich die Zahl der zu belegenden Plätze.<br />
In den Kinderhorten bzw. angegliederten Hortgruppen verschiedener Einrichtungen werden<br />
insgesamt 226 Hortplätze vorgehalten. Darüber hinaus werden an den Betreuungsangeboten<br />
der Grundschulen 90 Betreuungsplätze (Betreuungszeit bis 13:30 Uhr - ohne Mittagstisch)<br />
und 85 Plätze (Betreuungszeit bis 15:00 Uhr - mit Mittagstisch) vorgehalten.<br />
Auf ein weiteres Ausbauziel haben sich im Frühjahr 2007 die Jugendministerkonferenz,<br />
Bundesministerin von der Leyen und die Kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Bis zum<br />
Jahr 2013 sollen in der Bundesrepublik Deutschland Betreuungsplätze für unter 3-jährige in<br />
der Kindertageseinrichtung und der Tagespflege gemäß dem europäischen Standard von<br />
bundesweit durchschnittlich 35 % geschaffen werden. Das in dem Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />
(TAG) verbundene Ausbauziel von 20 % wurde damit nochmals deutlich ausgeweitet.
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 4 von 22 -<br />
2. Betreuung für Kinder unter 3 Jahre ( U-3 )<br />
Zum Stichtag (31.12.2007) leben in Friedrichsdorf 614 Kinder unter 3 Jahren, die sich wie<br />
folgt aufteilen (bis 1 Jahr=205 Kinder, 1–2 Jahre=220 Kinder, 2–3 Jahre=189 Kinder).<br />
Aktuell sind 50 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorhanden und 50 Plätze über die Tagespflege<br />
für Kinder unter 3 Jahren vermittelt. Dies entspricht einer Versorgungsquote von<br />
16,3 %. Im Hinblick auf die Vorgaben des TAG wären bis 2010 demnach noch rd. 25 Plätze<br />
für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Bei einer Versorgungsquote von 35 %, wie sie nunmehr<br />
bundesweit festgeschrieben werden soll, sind bis zum Jahre 2013 noch 110-115 Plätze<br />
zu schaffen. Diese Aussage erfolgt bei der Annahme, dass die jährliche Geburtenrate von<br />
200 – 210 Kindern bis zum Jahre 2013 konstant bleibt. Die jüngsten Zahlen belegen, dass<br />
ein weiterer Geburtenrückgang aktuell nicht festzustellen ist.<br />
Zu der Frage des Ausbaus der U-3 Plätze wurde nun im Entwurf eine Richtlinie zur Förderung<br />
von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
20<strong>08</strong> – 2013“ für das Land Hessen vorgelegt. Die Förderung dient der Schaffung<br />
eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für durchschnittlich 35 % der<br />
unter 3-jährigen in Hessen bis Ende 2013 und setzt voraus, das diese im Bedarfsplan gem.<br />
§ 30 Abs. 1 HKJGB vorgesehen sind.<br />
Die vorliegende Entwicklungsplanung bezieht sich auf die Ausbaustufen bis zum Jahr 2010<br />
und beinhaltet die Schaffung von weiteren 51 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von<br />
0 – 3 Jahren. Durch Umstrukturierungen können im Stadtteil Friedrichsdorf 10, im Stadtteil<br />
Köppern 5 und im Stadtteil Burgholzhausen 15 Plätze neu geschaffen werden. Die Plätze im<br />
Stadtteil Burgholzhausen werden vorübergehend aufgrund der aktuellen Warteliste bis zur<br />
Realisierung eines Neubaues durch einen freien Träger geschaffen.<br />
Belegung und Nachfrage Betreuungsplätze U-3 Stand: 31.12.2007<br />
Stadtteile<br />
Angebot /<br />
Belegt<br />
Warteliste<br />
Aktuell<br />
Planung<br />
Gesamt<br />
Plätze ab<br />
8/2009<br />
Anzahl Kinder<br />
0 - 3 Jahre<br />
1. Ausbaustufe<br />
gem. TAG 20 %<br />
Friedrichsdorf 170 34<br />
Kita Hoher Weg 26 5 9 10 15<br />
Freier Träger 36* 36*<br />
Köppern 117 23<br />
Evang. Kita Dreieichstr. 10 10 5 15**<br />
Burgholzhausen 119 24<br />
Kita. Rodheimer Str. 5 15 15*** 5<br />
Seulberg 2<strong>08</strong> 42<br />
KH Marc-Aurel-Ring 30 32 - 30<br />
Betreut in<br />
Kindertagespflege 50 50<br />
Gesamt 100 66 66 151 614 123<br />
* = 36 Plätze (3 Gruppen a 12 Kinder) könnten ab 8/2009 durch einen freien Träger vorgehalten werden<br />
** = Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kirchenverwaltung<br />
*** = Zur Überbrückung könnte in der Kita Rodheimer Str. eine Kleinkindgruppe mit bis 15 Kinder<br />
(unter 3 Jahren) ab Sommer 20<strong>08</strong> bis Sommer 2009 eingerichtet werden.
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 5 von 22 -<br />
Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (jeweils Stichtag: 31.12.)<br />
2001 20<strong>02</strong> 2003 2004 2005 2006 2007<br />
652 659 643 652 631 611 614<br />
Mit dem Ausbau der U-3 Betreuung im Stadtteil Friedrichsdorf und Stadtteil Köppern können<br />
insgesamt 101 Plätze in institutioneller Betreuung und 50 Plätze durch Kindertagespflege<br />
angeboten werden. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 25 % aller Kinder in Friedrichsdorf<br />
von 0 – 3 Jahren. Das Ziel des TAG für 20 % aller Kinder einen Betreuungsplatz zu<br />
schaffen ist damit sogar überschritten. Um jedoch den vom Bund vorgesehenen Rechtsanspruch<br />
für 35 % der unter 3-jährigen Kinder bis zum Jahre 2013 zu realisieren, müssten<br />
weitere Ausbaustufen vorgesehen werden.<br />
3. Kindergartenbedarfsplanung<br />
Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (jeweils Stichtag: 31.12.)<br />
2001 20<strong>02</strong> 2003 2004 2005 2006 2007<br />
748 727 703 705 728 706 653<br />
Zur Frage der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten wird auf das seit<br />
Jahren bewährte „Berechnungsmodell zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz“<br />
verwiesen. Die Tabelle 1 beschreibt die mögliche Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen<br />
und das derzeitige Platzangebot mit Stand: 01.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong>. Im Gegensatz zu<br />
früheren Annahmen wird allerdings eine Nachfragequote von 95 % zu Grunde gelegt. In<br />
der Planung für die Kernstadt Friedrichsdorf sind mit dem Waldkindergarten e.V. und der<br />
RIMS e.V. zwei freie Träger eingearbeitet, die auch Kinder aus anderen Stadtteilen aufnehmen.<br />
Der rein rechnerische Überhang für Friedrichsdorf bei den vorhandenen Plätzen<br />
wird damit zum Teil kompensiert.<br />
Auch bei den eingearbeiteten Planungsdaten (s. Tabelle 2) ab 9/20<strong>08</strong> – 2009 mit den<br />
Veränderungen zugunsten eines Ausbaues der U-3 Betreuung entsteht ein Überhang bei<br />
den Plätzen für Kindergartenkinder von fast 50 Plätzen (s. Stichtag: <strong>08</strong>.04.2009). Dieser rein<br />
rechnerische Überhang wird jedoch durch die Fertigstellung bzw. weitere Bebauung des<br />
Wohngebietes „Waldkristall“, des ehemaligen „Bruder-Areals“ in der Hugenottenstraße und<br />
des „Stemler-Geländes“ in der Wilhelmstraße mit insgesamt rd. 140 WE mittelfristig<br />
kompensiert. Die vorgesehene Bebauung des Milupa-Areals ist hier noch nicht berücksichtigt.<br />
Dies betrifft auch die Flur 1 und 3, sowie die Umnutzung der Plantation.<br />
Eine weitere Kindertageseinrichtung ist nach dem erfolgten Neubau einer bilingualen Kindertagesstätte<br />
auf dem Areal „Waldkristall“ sodann vorerst nicht mehr erforderlich. Die Nachfrage<br />
nach Kindergartenplätzen im Stadtgebiet kann ausreichend befriedigt werden.
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 6 von 22 -<br />
Tabelle 1:<br />
:
Tabelle 2:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 7 von 22 -
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 8 von 22 -<br />
4. Hortbetreuung / Betreuungsangebote an Grundschulen<br />
In den 4 Stadtteilen werden die Schulkinder jeweils in Horteinrichtungen von Fachpersonal<br />
(Erzieherinnen, Soz.-Päd. etc.) in den Betreuungsangeboten an den Schulen in der Regel<br />
von Nicht-Fachkräften betreut.<br />
Die 4 Grundschulen bieten in den Betreuungsgruppen jeweils eine kurze Betreuung bis<br />
13:30 Uhr (Angebot A) sowie eine Betreuung bis 15:00 Uhr mit Mittagessen (Angebot B) an.<br />
Zum Schuljahr 2007/20<strong>08</strong> wurde auch an der Peter-Härtling-Schule als letzte Grundschule<br />
die lange Betreuungszeit mit Mittagstisch eingeführt.<br />
Die Horte sind qualifizierte Bildungseinrichtungen für Kinder mit einer Öffnungszeit von<br />
7:30 bis 17:00 incl. Ferienbetreuung. Bei den Betreuungsgruppen werden die Kinder nach<br />
der Schule in ehemaligen, umgestalteten Klassenräumen betreut und mit Mittagessen versorgt.<br />
Eine Ferienbetreuung ist hier zur Zeit noch nicht vorhanden. Die pädagogische<br />
Qualität in der Begleitung der Kinder unterscheidet sich durch das fachliche Profil der Horte.<br />
Auf den folgenden Seiten werden die Daten der Schulkindbetreuung in den 4 Stadtteilen<br />
dargestellt. Um Aussagen für die Zukunft treffen zu können, wurde die Nachfrage nach Betreuungsplätzen<br />
in Hort und Betreuungsgruppen an der Grundschule ermittelt und prozentual<br />
zur Anzahl der Schulkinder gesetzt. Diese dann auf die nächsten Jahre hochgerechnet.<br />
Es zeigt sich hierbei, dass in den Stadtteilen Seulberg und Köppern mit der Eingangsstufe<br />
(d.h. die Kinder kommen mit 5 Jahren in die Schule, die erste Schulklasse ist in<br />
2 Jahre aufgeteilt) die Nachfrage nach Betreuungsplätzen seit 2005 angestiegen ist und<br />
auch für die Folgejahre eine starke Nachfrage bestehen bleibt.<br />
Insbesondere in Seulberg war in den letzten Jahren die Nachfrage sehr stark, sodass bereits<br />
in der Kita Oberbornstr. mit dem Schuljahr 2006/2007 16 neue Hortplätze geschaffen wurden<br />
und die Plätze in der Betreuung an der Schule bis 15.00 um 10 Plätze aufgestockt wurden.<br />
Mit Beginn des Schuljahres 2007/20<strong>08</strong> wurde eine zusätzliche Hortgruppe im Pavillon auf<br />
dem Schulgelände der Hardtwaldschule mit 22 Plätzen (absolutes Maximum 25 Plätze) geschaffen.<br />
In den Stadtteilen Burgholzhausen und Friedrichsdorf sind die Betreuungskapazitäten ausreichend.
4.1 Friedrichsdorf:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 9 von 22 -
4.1 Friedrichsdorf:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 10 von 22 -
4.2 Köppern:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 11 von 22 -
4.2 Köppern:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 12 von 22 -
4.3 Burgholzhausen:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 13 von 22 -
4.3 Burgholzhausen:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 14 von 22 -
4.4 Seulberg:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 15 von 22 -
4.4 Seulberg:<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 16 von 22 -
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 17 von 22 -<br />
4.4.2. Zusammenfassung Datenmaterial und Empfehlung<br />
Seit August gibt es in Seulberg 146 Betreuungsplätze, das entspricht 40 % der Schulkinder<br />
in 2007 und 20<strong>08</strong>/2009.<br />
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Betreuungsbedarf zugenommen hat. Es ist<br />
davon auszugehen, dass in den folgenden Jahren 40 % und mehr der Schulkinder einen<br />
Betreuungsplatz benötigen. Bereits jetzt ist in der Kita Stettiner Ring ein Anstieg der Mittagstisch-<br />
und Nachmittagsbuchungen zu verzeichnen, sodass mit einem weiteren Anstieg des<br />
Betreuungsbedarfes gerechnet werden muss.<br />
Aus diesem Grund berechnen wir den zukünftigen Betreuungsbedarf mit 45 % der<br />
Schulkinder. Dieser Wert scheint im Hinblick auf die gesellschaftlichen und familiären Veränderungen<br />
realistisch zu sein.<br />
Da die Schulkindzahlen bis 2011/12 ansteigen werden, sind die bestehenden Betreuungsplätze<br />
nicht ausreichend.<br />
Bis 2011/12 werden bei der Berechnung von 45% min. 166 und in der Spitze 2009/10<br />
171 Plätze benötigt, d.h. ausgehend von dem jetzigen Stand werden uns ca. 20 Betreuungsplätze<br />
vor allem im Hort fehlen.<br />
Die Betreuungsbedarfsabfrage für das Schuljahr 20<strong>08</strong>/2009 erfolgte im Januar 20<strong>08</strong> und<br />
zeigt folgendes Ergebnis:<br />
Hortplatznachfrage:<br />
21 Kinder benötigen einen Hortplatz bei 16 freien Plätzen. Diese Kinder haben bereits in<br />
den Kita´s die Ganztagsbetreuung gebucht, einige bis 14:00 Uhr. D. h. es gibt ein Überhang<br />
von mindestens 5 Kindern. Hinzu kommen noch 4 Kinder, die evtl. zurückgestellt<br />
werden.<br />
Im Jahr 2009 werden nur 9 Hortplätze frei bei einer erwarteten Nachfrage von mindestens<br />
40 Kindern.<br />
Für die Betreuungsgruppen gibt es auch einen Überhang, da die Nachfrage nach<br />
15:00 Uhr-Plätzen höher ist als die vorgesehene Platzkapazität. Einen Großteil der<br />
Nachfrage kann aber durch Umschichtung der Betreuungsplätze abgedeckt werden, d.h.<br />
10 weitere werden für die lange Zeit geschaffen, 10 Plätze für die kurze Zeit abgebaut.<br />
Es entstünde dann ein Verhältnis von 20 Plätzen bis 13:30 Uhr und 40 Plätzen bis<br />
15:00 Uhr. Diese Maßnahme hat eine personelle Aufstockung in den Betreuungsgruppen<br />
zur Folge.
5. Kindertagespflege / Tagesmütterbüro<br />
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 18 von 22 -
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 19 von 22 -
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 20 von 22 -<br />
6. Empfehlungen / Maßnahmenplanung<br />
Die weitere Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen stehen unter dem Leitsatz eines<br />
weiteren qualitativen und quantitativen Ausbaus bei erträglichen finanziellen Aufwendungen.<br />
Alle nachstehenden Vorschläge und Empfehlungen sind bzw. werden mit den jeweils betroffenen<br />
Trägern und Einrichtungen abgestimmt, außerdem erfolgt eine Beteiligung des<br />
Kreisjugendamtes und – sofern Schulen betroffen sind – des Schulträgers.<br />
Bei allen künftigen Anforderungen wird auf die Attraktivität aber auch auf die Wirtschaftlichkeit<br />
unserer Kinderbetreuungseinrichtungen geachtet. Die Rahmenbedingungen (z. B. Verhältnis<br />
Raumgröße-Kinderzahl, bedarfsgerechte Räumlichkeiten usw.) sollen sich nicht verschlechtern.<br />
Für die Umsetzung neuer Vorhaben werden sowohl den Eltern als auch dem<br />
Personal ein angemessener Zeitrahmen eingeräumt werden.<br />
Eine zunehmend steigende Zahl von Kindern, welche intensive zusätzliche Förderung benötigen,<br />
macht die Beibehaltung des bisherigen Personalschlüssels, der in Friedrichsdorfer<br />
Einrichtungen über den Mindestvoraussetzungen des Landes Hessen liegt, weiterhin erforderlich.<br />
Bei aller Ausweitung und Veränderung muss der gute pädagogische Ansatz in<br />
unseren Kindertagesstätten erhalten bleiben – im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen die<br />
Kinder!<br />
Zur Bedarfsabdeckung in den einzelnen Stadtteilen werden folgende Maßnahmen<br />
empfohlen:<br />
6.1 Friedrichsdorf<br />
In der städtischen Kindertagesstätte Hoher Weg 26 soll die vorhandene Gruppe mit erweiterter<br />
Altersmischung in eine Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit 15 Plätzen<br />
umgewandelt werden. Die restliche Kapazität dieser Einrichtung für Kinder im Alter von 3<br />
– 6 Jahren bleibt vorerst bei 75 Kindern bestehen. Für diese Maßnahme muss das Stundenkontingent<br />
der Einrichtung erweitert werden. Für die neue Kleinkindgruppe sind zusätzlich 25<br />
Fachkraftstunden einzuplanen (Kosten ca. 27.000,00 €/Jahr gem. Personal-kostentabelle<br />
des Landes).<br />
Zum weiteren Ausbau der U-3 Betreuung in der Gesamtstadt und im Hinblick auf die weitere<br />
Bautätigkeit in der Kernstadt soll eine neue Kindertagesstätte durch einen freien Träger (Kinderzentren<br />
Kunterbunt e.V.) unter Bezuschussung der Stadt errichtet werden. Damit wäre für<br />
die nächsten Jahre die Versorgung mit Kindergartenplätzen und Betreuungsplätzen für Kinder<br />
unter 3 Jahren gesichert. Die vorhandenen Casa-Kinderhausgruppen der RIMS e.V.<br />
wurden in der Bedarfsplanung mit 25 Kindern aus Friedrichsdorf gerechnet. Dies entspricht<br />
noch nicht der aktuellen Nachfrage (z. Zt. 17 Kinder aus Friedrichsdorf), die Belegung wird<br />
sich jedoch in diese Richtung weiterentwickeln.<br />
Die Einrichtung Kita Krokusweg mit 10 integrativen Plätzen bleibt in der bisherigen<br />
Konzeption unverändert. Lediglich die Auslastung der „Randzukaufzeiten“ muss zum<br />
Sommer 20<strong>08</strong> erneut bewertet werden.<br />
Die Konzeption der Kleinkinderschulstiftung Friedrichsdorf mit 2 - 3 integrativen Plätzen und<br />
einer Aufnahmekapazität von 64 Kindern bleibt bis auf weiteres unverändert.
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 21 von 22 -<br />
In der Betreuungsgruppe der Peter-Härtling-Schule ist eine weitere Nachfrage nach<br />
Essensplätzen festzustellen. Anstelle der eingerichteten 15 Plätze sollen ab Sommer 20<strong>08</strong><br />
20 Plätze bis 15:00 Uhr und 10 Plätze bis 13:30 Uhr angeboten werden. Das<br />
Stundenkontingent für die Betreuungskräfte muss dementsprechend angepasst<br />
werden.<br />
6.2 Köppern<br />
Die Situation im Stadtteil Köppern ist gekennzeichnet durch rückläufige Kinderzahlen.<br />
Diesem Trend kann mittelfristig - trotz des geplanten Baugebietes Erlenkunzen – kaum entgegengetreten<br />
werden, da weitere größere Baugebiete vorerst nicht entstehen. Die Versorgung<br />
mit Kindergartenplätzen im Stadtteil Köppern ist ausreichend. Daher kann die<br />
evang. Kindertagesstätte Dreieichstraße ihr Angebot von 10 auf 15 Betreuungsplätze für<br />
Kinder unter 3 Jahren mit finanzieller Hilfe der Stadt erweitern und inhaltlich<br />
professionalisieren. Diese Maßnahme könnte bereits ab Sommer 20<strong>08</strong> realisiert<br />
werden. Um eine bedarfsgerechte Öffnungszeit für die Eltern anzubieten, soll die Einrichtung<br />
außerdem künftig bis 16:30 Uhr geöffnet werden. Hierzu muss die Kirchen-verwaltung zustimmen<br />
und die anteilige Finanzierung sicherstellen. Es wird mit einer per-sonellen Ausweitung<br />
um bis zu 30 Fachkraftstunden gerechnet.<br />
Um die verstärkte Nachfrage nach Hortplätzen bedienen zu können, soll im Kinderhaus Am<br />
Erlenbach (3 Kita-Gruppen, davon 1 mit Integrationsplätzen und 1 Hortgruppe) zunächst für<br />
das Schuljahr 20<strong>08</strong>/2009, 1 weitere Hortgruppe mit bis zu 10 Kinder integriert werden. Hierfür<br />
wird der Einsatz einer weiteren Fachkraft mit bis zu 35 Stunden erforderlich (Personalkosten<br />
ca. 38.000,00 €/Jahr). Im Zuge der Fortschreibung des Kita-Entwicklungsplanes Anfang<br />
2009 wird die weitere Entwicklung auch im Hinblick auf die Einrichtung einer zusätzlichen<br />
Hortgruppe anstelle einer Kindergartengruppe zu prüfen sein.<br />
Das Betreuungsangebot „B“ an der Grundschule wird von derzeit 20 Kinder auf bis zu<br />
30 Kinder erweitert, das Betreuungsangebot „A“ auf 20 Kinder reduziert. Für die Betreuungszeit<br />
im Zeitraum von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr ist eine personelle Erweiterung (Kosten ca.<br />
4.400,00 €/Jahr) einzuplanen.<br />
6.3 Burgholzhausen<br />
Im Stadtteil Burgholzhausen gibt es rein rechnerisch in den nächsten 2 Jahren einen Mangel<br />
an Kindergartenplätzen, die jedoch aufgrund der Angebote im Stadtgebiet (Waldkindergarten,<br />
RIMS e.V. etc.) ausgeglichen werden können. Allerdings kann aufgrund der erwarteten<br />
Nachfrage nach Kindergartenplätzen im Stadtteil Burgholzhausen im Planungszeitraum<br />
kein Ausbau der U-3 Betreuung erfolgen. Um dem aktuellen Bedarf an Plätzen für Kinder<br />
unter 3 Jahre (s. Warteliste) gerecht zu werden, könnte in der Kita Rodheimer Str. ab<br />
Sommer 20<strong>08</strong> – Sommer 2009 befristet 1 Gruppe mit 15 Kindern im Alter bis zu<br />
3 Jahren eingerichtet werden. Hierfür wären zusätzlich 60 Fachkraftstunden (Kosten ca.<br />
62.000,00 €/Jahr) einzuplanen.<br />
Gesamtstädtisch gesehen werden voraussichtlich ab Sommer 2009 über 150 Betreuungsplätze<br />
für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen, sodass im Stadtteil Burgholzhausen<br />
das Angebot für Kinder unter 3 Jahren wieder zurückgefahren werden kann.
Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 22 von 22 -<br />
6.4 Seulberg<br />
Im Stadtteil Seulberg werden die Kindergartenplätze in den nächsten 2 Jahren konstant stark<br />
nachgefragt, sodass hier zunächst keine Veränderungen zugunsten eines Ausbaus der U-3<br />
Betreuung möglich sind. Die 175 genehmigten Kindergartenplätze in 3 städtischen Einrichtungen<br />
Marc-Aurel-Ring, Stettiner Ring und Oberbornstraße müssen weiterhin vorgehalten<br />
werden. Allerdings kann als Zwischenlösung in der Kita Stettiner Ring ab Sommer 20<strong>08</strong> bis<br />
Sommer 2009 eine Gruppe mit erweiterter Altersmischung (3-10 Jahre) eingerichtet werden,<br />
um dem aktuellen Hortbedarf gerecht zu werden. Damit können in<br />
dieser Einrichtung 5 Plätze für Schulkinder neben 15 Plätzen für Kindergartenkinder bereitgestellt<br />
werden.<br />
Da die Schulkinderzahlen in Seulberg bis 2010/2011 um ca. 10 – 15 % ansteigen werden,<br />
benötigen wir bei einem 45 %-igen Ausbau ca. 165 Betreuungsplätze.<br />
Die 3 bestehenden Hortgruppen an der Kita Oberbornstraße, Stettiner Ring, der neugeschaffene<br />
Hort Pavillon und die Betreuungsgruppen an der Grundschule werden dem anstehenden<br />
Bedarf nicht mehr gerecht. Wegen der anhaltend starken Nachfrage nach Betreuungsplätzen<br />
für Schulkinder und im Hinblick auf die Ausrichtung der Hardtwaldschule in Richtung Ganztagsschule<br />
wird ein Erweiterungsbau (Betreuungszentrum) auf dem Schulgelände mit 4<br />
Gruppen (jeweils bis zu 30 Kinder) als dringlich angesehen. Erste Gespräche mit dem Schulträger<br />
wurden geführt.<br />
Somit könnten in diesem Betreuungszentrum dann bis zu 120 Kinder auch durch Platzsharing<br />
(z.B. eine Familie 2 Tage, 3 Tage etc. oder nur bis 15:00 Uhr) betreut werden. Die<br />
derzeitigen 2 Räume für die Betreuungsgruppen könnten weiterhin genutzt werden für<br />
Kinder, die nur eine kurze Betreuungszeit bis 13:30 Uhr benötigen und nicht unbedingt im<br />
Betreuungszentrum aufgenommen werden müssten.<br />
Für das zukünftige Betreuungszentrum sollte eine ausgewogene Personaldecke zur Verfügung<br />
gestellt werden aus Fachkräften und Nichtfachkräften. Da zunehmend mehr Kinder<br />
aus „Problemfamilien“ und anderen schwierigen Lebenssituationen kommen, sollte die<br />
einzelne Gruppe nicht größer als 30 Kinder (incl. Sharing-Plätze) sein.<br />
Nach Verlagerung der bestehenden Hortgruppen in den Schulneubau können die dann frei<br />
werdenden Räume für einen weiteren Ausbau der U-3 Betreuung in den Jahren 2010 – 2013<br />
genutzt werden, sodass der Rechtsanspruch für diese Altersgruppe in der Stadt Friedrichsdorf<br />
erfüllt werden kann, ohne einen weiteren Neubau hierfür bereitzustellen.<br />
Die Umfrage im Januar 20<strong>08</strong> zur Ermittlung des Schulkindbetreuungsbedarfs hat ergeben,<br />
dass vielen Eltern auch eine Betreuung bis 15:00 Uhr aufgrund ihrer beruflichen Situation<br />
durchaus ausreichend ist, aber eine Ferienbetreuung dringend erforderlich wird. Hier wird mit<br />
dem Schulträger verhandelt, inwieweit auch eine Ferienbetreuung in der Schule in den<br />
Betreuungsgruppen stattfinden kann.
Stadt Friedrichsdorf 05.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
24/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />
Zustimmung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />
Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes, Bahnstraße 14-30, Bebauungskonzept<br />
und Verfahrensweise<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Bebauungskonzeptes des Vorhabenträgers ist<br />
kurzfristig die Übereinstimmung mit den Zielen des Entwicklungskonzeptes Kernstadt Friedrichsdorf<br />
zu überprüfen und dieses gegebenenfalls zu überarbeiten. Hierbei sind insbesondere die<br />
Aspekte der städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Integration und Entwicklung, des<br />
Einzelhandels, des Verkehrs, des Lärmschutzes sowie der technischen und sozialen Infrastruktur<br />
soweit zu klären, dass eine verlässliche Abschätzung der Entwicklungs- und Folgekosten erfolgen<br />
kann.<br />
Auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwicklungskonzepts und der Schätzung der Entwicklungs-,<br />
Planungs- und Folgekosten sollen Verträge mit den Beteiligten ausgearbeitet werden,<br />
die die privaten und öffentlichen Interessen hinsichtlich der Gestaltung, Nutzung und Abwicklung<br />
des Vorhabens, der Bauleitplanung, der Erschliessung und der Folgemaßnahmen sowie der<br />
Übernahme der jeweiligen Kosten regeln. Änderungen können sich aufgrund der späteren verbindlichen<br />
Bauleitplanung und Bauantragsstellung ergeben.<br />
Alle Kosten für die Aktualisierung des Entwicklungskonzepts und die Ausarbeitung der Verträge,<br />
insbesondere anfallende Gutachten, Planungs- und Beratungsleistungen übernimmt der Vorhabenträger.
Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Vorhabenträger beabsichtigt das Milupa-Gelände an der Bahnstraße 14-30 von der Nutricia<br />
Grundstücksverwaltungs GmbH zu erwerben. Er beabsichtigt das Gelände mit folgenden Nutzungen<br />
zu bebauen (ca. BGF):<br />
• Einkaufszentrum 22.150 m²<br />
• zugehöriges Parkhaus 12.500 m²<br />
• zugehörige Büroflächen 3.350 m²<br />
• Milupa-Verwaltungsgebäude 5.000 m²<br />
• Zugehöriges Parken 3.000 m² und<br />
• Wohnen 11.000 m²<br />
Weitere Beschreibung des Vorhabens siehe Anlage.<br />
Die heutigen Laborgebäude an der Prof.-Wagner-Straße bleiben bestehen. Die Büroflächen sind<br />
ausschließlich für die Milupa-Verwaltung vorgesehen. Die oben genannten Zahlen berücksichtigen<br />
noch nicht die derzeit anstehende weitere Verringerung der Zahl der Mitarbeiter an diesem Standort.<br />
Der Vorhabenträger ist eine Tochter eines global agierenden Investors für Einzelhandelsimmobilien.<br />
Der Hauptfokus der weltweiten Gruppe ist der Erwerb, die Entwicklung und das Management<br />
von Einkaufszentren in den stark wachsenden städtischen Regionen in Nordamerika und Europa.<br />
Gemäß Eigenangaben und Auskunftdiensten erwirbt und entwickelt der Vorhabenträger vorwiegend<br />
mit eigenem Kapital und kann daher als leistungsfähig und zuverlässig eingestuft werden.<br />
Der Vorhabenträger versucht auch hier sich im Wesentlichen auf das Kerngeschäft – Einzelhandel<br />
– zu beschränken und wird voraussichtlich den Wohnungsbau mit einem Partner realisieren. Da<br />
dieser noch nicht feststeht, liegen auch noch keine differenzierten Aussagen zu diesem Bereich<br />
vor.<br />
Das Bebauungskonzept für das Einkaufszentrum sieht im Wesentlichen einen 2 geschossigen<br />
Baukörper vor, der seine Längsentwicklung parallel zum Straßenzug Wilhelmstraße/Prof.-Wagner-<br />
Straße hat und hierbei die Achse von der Prof.-Wagner-Straße Richtung Bahnhof – frühere Rohrwiesenstraße<br />
– überbaut. Auf der unteren Ebene – ebenerdig zum Gelände Am Viadukt – soll ein<br />
Vollsortimenter sowie ca. 450 Stellplätze angeordnet werden. Die Anordnung der Stellplätze in 2<br />
Ebenen entspricht der Geschoßhöhe des unteren Marktgeschosses. Im oberen Geschoß – ebenerdig<br />
zur Wilhelmstraße – sollen um eine tageslichthelle Passage Geschäfte unterschiedlichster<br />
Größenordnung entstehen, über deren Sortimente noch Auskunft gegeben werden soll. Insgesamt<br />
soll das Einkaufszentrum über 12.000 m² Verkaufsfläche verfügen.<br />
Die Passage soll Richtung Landgrafenplatz und Richtung Bahnhof Anbindungen bzw. großzügige<br />
Eingangsbereiche erhalten. Richtung Bahnhof ist hierbei eine höhenüberwindende, in eine kleine<br />
Platzanlage integrierte Treppenanlage vorgesehen. Richtung Landgrafenplatz wird als Idee eine<br />
Integration der Wilhelmstraße und der Fußgängerachse in eine platzräumliche Gestaltung unter<br />
Einbeziehung des städtischen, jetzigen Parkplatz-Geländes angeboten.<br />
Dieser sehr flache, zum Knotenpunkt Wilhelmstraße/Bahnstraße fast vollständig vertieft liegende<br />
Komplex soll zur Bahnstraße und zur Wilhelmstraße hin zusätzliche Bürogeschosse erhalten, um<br />
einerseits die Straßenräume zu fassen und die Bebauung insgesamt in die Wahrnehmung zu<br />
rücken andererseits für die eigene Verwaltung notwendige und ggf. zusätzlich vermietbare Büroflächen<br />
bereitzustellen.<br />
...
Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />
Insbesondere hinsichtlich der Anordnung der Einzelhandelsflächen, der Überbauung der alten<br />
Rohrwiesenstraße, der Führung der Wegeverbindung Landgrafenplatz-Bahnhof, aber auch des<br />
Anteils der Gewerbeflächen weicht dieses Konzept vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />
ab, das im Juli 2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und dem<br />
Rahmenvertrag mit Milupa zugrunde lag. Das Entwicklungskonzept sah eine durchgehende offene<br />
Achse vom Landgrafenplatz bis zum Bahnhof vor, die der früheren Rohrwiesenstraße folgte und<br />
an den sich Einzelhandelseinrichtungen aber auch Platzsituationen sowie Wohnbauflächen angliederten.<br />
Diesem Konzept lag auch die Tatsache zugrunde, dass in diese Trasse die Verrohrung des Rehlingsbaches<br />
und ein Mischwasserkanal fällt, deren Verlegung man für zu aufwändig und wirtschaftlich<br />
nicht sinnvoll gehalten hatte. Der Vorhabenträger hat nunmehr diese Fragestellung in Abstimmung<br />
mit der Stadt von Fachingenieuren prüfen lassen und kommt zu der Einschätzung, dass es<br />
wirtschaftlich vertretbare Lösungen hierfür gibt.<br />
Da das vorgelegte Konzept aber im Ergebnis dem ehrgeizigen Ziel des Entwicklungskonzepts<br />
Kernbereich Friedrichsdorf entspricht, mit bis zu 12.000 m² Verkaufsflächen einen nachhaltigen<br />
Ansatz zur Entwicklung des Stadtzentrum anzulegen, wird empfohlen, das Vorhaben zu unterstützen.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass die sonstigen Rahmenbedingungen im Zuge einer<br />
Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes und mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge<br />
geschaffen werden können.<br />
Um insgesamt im Rahmen eines Jahres zu verbindlichem Baurecht zu gelangen, wird es erforderlich<br />
die Grundzüge der städtebaulichen Planung bis Mitte dieses Jahres zu klären. Es wird vorgeschlagen,<br />
dies im Zuge einer Aktualisierung und Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes für<br />
den Kernbereich Friedrichsdorf zu unternehmen. Des Weiteren ist der Abschluss der vorgesehenen<br />
städtebaulichen Verträge Grundlage zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren. Da zu<br />
diesem Zeitpunkt die wichtigsten Fragestellungen hinsichtlich Einzelhandel und Verkehr bereits<br />
beantwortet sein sollen, wird mit einem relativ kurzen Verfahrensablauf auch hinsichtlich der<br />
Flächennutzungsplanung gerechnet.<br />
Anlage<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur BESCHLUSS-VORLAGE 24/20<strong>08</strong> Seite 1<br />
Vorhabenbeschreibung des Investors<br />
Milupa-Areal<br />
Realisierung eines nutzungsdurchmischten innerstädtischen Neubauquartiers<br />
1. Fakten zum Gesamtprojekt:<br />
BGF<br />
Verkaufsflächen/Nutzungsflächen<br />
EKZ ca. 22.150 m² ca. 12.000 m²<br />
Parkhaus ca. 12.500 m² ca. 450 Stellplätze<br />
Nebenflächen/Büro ca. 3.350 m² ca. 3.000 m²<br />
Milupa-<br />
Verwaltungsgebäude<br />
ca. 5.000 m² ca. 4.250 m²<br />
Parken ca. 3.000 m² ca. 150 Stellplätze<br />
Wohnen ca. 11.000 m² ca. 9.000 m²<br />
Summe ca. 57.000 m²<br />
Aus städtebaulichen Gründen werden auf den beiden Einzelhandelsgeschossen entlang der<br />
Bahn- und Wilhelmstraße ein bis zwei Bürogeschosse errichtet. Ebenfalls aus städtebaulichen<br />
Gründen soll zur Akzentuierung der Ecksituation an der Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt ein<br />
zweigeschossiges Bürogebäude entstehen, unter dem ebenerdig Stellplätze geschaffen werden.<br />
Diese Maßnahmen führen dazu, dass sich die Gesamt-BGF von rund 51.000 m² um etwa<br />
6.000 m² auf 57.000 m² erhöht.<br />
2. Projektbeschreibung und Realisierungszeitraum:<br />
Das Milupa-Areal soll zu einem nutzungsdurchmischten Quartier, bestehend aus einem Einkaufszentrum<br />
mit integriertem Parkhaus, einem Bürogebäude sowie mehreren Wohngebäuden<br />
entwickelt werden. Nach Abriss der Gebäude soll mit der Neubebauung des Areals im<br />
Verlauf des Jahres 2009 begonnen werden. Die Eröffnung des Einkaufszentrums ist für Frühjahr<br />
2011 geplant.<br />
Einkaufszentrum<br />
Das Einkaufszentrum verfügt über zwei Geschosse. Im unteren Geschoss gelangt der Kunde<br />
direkt aus dem Parkhaus in die Einzelhandelsebene. In dieser Ebene sind ein großer Lebensmittelsupermarkt<br />
sowie weitere Geschäfte des periodischen Bedarfs geplant. Die obere<br />
Ebene mit dem Haupteingang zur Wilhelmstraße umfasst primär Geschäfte des aperiodischen<br />
Bedarfs mit dem Schwerpunkt Mode. Über Rolltreppen und Aufzüge sind beide Ebenen miteinander<br />
verbunden. Ziel ist es, eine möglichst große Vielfalt in der Tiefe und Breite aller<br />
Sortimente im Center anbieten zu können.
Anlage zur BESCHLUSS-VORLAGE 24/20<strong>08</strong> Seite 2<br />
Das zweigeschossige integrierte Parkhaus wird den Kunden ca. 450 Stellplätze bieten.<br />
Die Kernöffnungszeiten des Einkaufszentrums sind von Montag bis Samstag zwischen 09.30<br />
Uhr und 20.00 Uhr geplant.<br />
Bürogebäude<br />
Das neue Bürogebäude an der Ecke Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt ist für die neue Verwaltungszentrale<br />
von Milupa vorgesehen. Dieses Gebäude soll zeitgleich mit dem Einkaufszentrum<br />
fertig gestellt werden.<br />
Wohnquartier<br />
Das Wohnquartier, bestehend aus unterschiedlichen Häusern und Gebäudetypen, wird in<br />
mehreren Bauabschnitten erstellt. Die ersten Häuser könnten ebenfalls ab 2011 bezugsfertig<br />
sein.<br />
3. Städtebauliche Einbindung:<br />
Im nördlichen Areal erstreckt sich künftig entlang der Bahnstraße und der Wilhelmstraße der<br />
Baukörper des Einkaufszentrums. Der Haupteingangsbereich erfolgt zur Wilhelmstraße und<br />
bildet an dieser Stelle einen neuen Stadtplatz aus. Über den öffentlichen Parkplatz an der<br />
Wilhelmstraße erfolgt ein direkter Zugang zur Hugenottenstraße. Somit entsteht eine fußläufige<br />
Anbindung zwischen der Haupteinkaufsstraße an dem neuen Einkaufszentrum.<br />
Die Bahnstraße wird durch die Neubebauung städtebaulich neu gefasst, wobei sich die<br />
Traufkante des Einkaufszentrums an der bestehenden Bebauungshöhe der Bahnstraße orientieren<br />
wird und im Vergleich zur heutigen Situation den städtischen Maßstab wiederherstellt.<br />
Aus diesem Grund werden auf den zwei Einzelhandelsgeschossen an der Bahn- und Wilhelmstraße<br />
bis zu zwei weitere Geschosse errichtet.<br />
Im nordwestlichen Areal, an der Ecke Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt soll das neue zweigeschossige<br />
Milupa-Verwaltungsgebäude entstehen. Ebenfalls zur Akzentuierung der Ecksituation<br />
werden die Bürogeschosse aufgeständert und ebenerdig unter dem Gebäude Stellplätze<br />
geschaffen.<br />
Südlich dieser Bebauung entsteht von der Bahnstraße bis zur Straße Am Viadukt laufend eine<br />
neue Wohnanliegerstraße. Der gesamte südliche Bereich ist ausschließlich dem Wohnen vorbehalten.<br />
In aufgelockerter Bebauung entstehen hier für den gehobenen Bedarf Doppel- und<br />
Reihenhäuser sowie Stadtvillen, die die Hanglage nutzen und auf unterschiedlichen Geländeebenen<br />
interessante Mikrobereiche ausbilden. Die Geschosshöhen sind abhängig von dem<br />
Gebäudetyp und liegen zwischen 2 und 5 Geschossen.<br />
Mit Realisierung des Vorhabens wird es möglich sein, auf direktem Weg von der Hugenottenstraße<br />
durch das Milupa-Areal zum S- und Regionalbahnhof Friedrichsdorf zu gelangen. Dabei<br />
verläuft der Weg durch das Einkaufszentrum und entlang eines Fußweges durch das<br />
neue Wohnquartier zur Bahnstraße/Am Viadukt.<br />
4. Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Friedrichsdorf und dem Investor:<br />
Der Investor erklärt sich bereit, die Planungskosten für das beschriebene Vorhaben zu übernehmen<br />
und mit der Stadt Friedrichsdorf einen städtebaulichen Vertrag über die Entwicklung<br />
des Milupa-Areals abzuschließen.<br />
Verkäufer und Käufer beabsichtigen, im Februar 20<strong>08</strong> den Kaufvertrag zu unterzeichnen.
Stadt Friedrichsdorf 06.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
190/2006 3. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 12.10.2006 11.<br />
Überweisungsbeschluss<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 31.10.2006 4.<br />
zurückgestellt<br />
1. Ergänzung<br />
Verkehr<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales, 01.11.2006 5.<br />
vertagt<br />
1. Ergänzung<br />
Kultur und Sport<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales, 29.11.2006 5.<br />
einstimmig<br />
1. Ergänzung<br />
Kultur und Sport<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
16.05.2007 4.<br />
Beschlussfassung<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
Zustimmung<br />
3. Ergänzung<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />
Kultur und Sport<br />
20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
3. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 8. 3. Ergänzung<br />
Barrierefreies Friedrichsdorf<br />
Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit gemäß Prioritätenliste sind umzusetzen. Für die<br />
einzelnen Maßnahmen sind dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr sowie dem Haupt- und<br />
Finanzausschuss die Umbau- und Finanzierungspläne vorzulegen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat mit Beschluss vom 29.11.2006 den<br />
Magistrat beauftragt „ein Konzept zur Erreichung einer behindertengerechten barrierefreien Stadt“<br />
vorzustellen.
Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 3<br />
In der Sitzung desselben Ausschusses vom 05.12.2007 wurde als Diskussionsergebnis (Punkt 2,<br />
Themenschwerpunkte 20<strong>08</strong>) des Weiteren festgehalten, dass in 20<strong>08</strong> folgendes diskutiert werden<br />
und der Magistrat hierzu eine Drucksache vorlegen soll:<br />
- Thema „Barrierefreies Friedrichsdorf“,<br />
Vorlage einer Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden und Angabe der Benutzerfrequenz,<br />
voraussichtliche Kosten für behindertengerechte Baumaßnahmen etc.<br />
Die Verwaltung hat hierzu die beiliegende Matrix erstellt. Kriterien waren:<br />
• Die Betrachtung wird zunächst begrenzt auf öffentlich zugängliche Gebäude im Sinne<br />
des § 46 HBO i.V.m. der DIN 18<strong>02</strong>4-2 soweit sie in städtischem Besitz sind.<br />
• Der Vielfalt der Anforderungen an die Barrierefreiheit wird keines der bestehenden Gebäude<br />
gerecht. Priorität wird daher zunächst gesehen in der Umsetzung der Ziele des<br />
§ 46 HBO für Bestandsbauten, der für Neubauten vorschreibt, „dass sie in den dem allgemeinen<br />
Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden,<br />
dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern<br />
barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“<br />
Daher wurde zunächst in die Bestandsaufnahme nur die Schwellen-/Treppenfreiheit<br />
des Zugangs, die ausreichende Dimensionierung der Verkehrsflächen und Durchgänge<br />
sowie die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
die HBO bei der Barrierefreiheit nicht nur den Nutzerkreis der Behinderten anspricht.<br />
• Daher sollte auch nicht von behindertengerechten Baumaßnahmen, sondern von solchen<br />
zur Beseitigung von Barrieren gesprochen werden.<br />
• Die in der DIN angesprochenen Nutzerkreise wie Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose,<br />
Hörgeschädigte, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen u.s.w. haben weitergehende<br />
Anforderungen an die Barrierefreiheit, die sich insbesondere hinsichtlich der Ausstattung<br />
- z.B. niedrigere Anordnung von Schaltern und Tasten, Türöffnern, taktile Kennzeichnung,<br />
etc.- auswirken. Der Nutzerkreis der Blinden und Sehbehinderten sollte in einer eigenen<br />
Untersuchung berücksichtigt werden, für das jedoch der Stadtverwaltung die nötige<br />
praktische Fachkenntnis fehlt und daher ein Gutachten beauftragt werden müsste.<br />
Für die Angabe der Nutzerfrequenz fehlen die Grundlagen, da sie auf die relevanten Nutzergruppen<br />
zugeschnitten sein sollte. Es wird jedoch vorgeschlagen, für die einzelnen Nutzungs-arten<br />
folgende Prioritäten zugrunde zu legen:<br />
• Öffentliche Verwaltung, Rathaus<br />
Das Rathaus muss für alle zumindest mit einer zentralen Anlaufstelle und möglichst in<br />
allen publikumsintensiven Bereichen einschließlich der Räume für öffentliche Sitzungen/<br />
Veranstaltungen erreichbar sein. Hierzu gehört auch die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen.<br />
• Feuerwehrgerätehaus<br />
Eine generelle Barrierefreiheit ist hier nicht erforderlich, soweit deren Schulungs- und<br />
Aufenthaltbereiche nicht für öffentliche Sitzungen/Veranstaltungen genutzt werden<br />
sollen, die für jedermann zugänglich sein müssen.<br />
...
Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung (IX) Seite 3 von 3<br />
• Museen<br />
Da die Friedrichsdorfer Museen in historischen Gebäuden eingerichtet sind, deren Anpassung<br />
an Barrierefreiheit den Zielen des Denkmalschutzes widersprechen würde, wird<br />
auf barrierefreie Ausstattung verzichtet.<br />
• Stadtbücherei<br />
Diese sollte für jedermann erreichbar und benutzbar sein. Dies ist am jetzigen Standort<br />
nicht zu realisieren.<br />
• Einrichtungen der Altenpflege<br />
Alle Einrichtungen sollen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.<br />
• Jugendpflege<br />
Ein Bedarf an barrierefreiem Zugang wurde bislang nicht gemeldet. Ausgewählte Einrichtungen<br />
sollten jedoch barrierefrei sein.<br />
• Kinderbetreuung<br />
Generelle Anforderung der Barrierefreiheit für Kinder. Weitergehende Anforderungen<br />
aufgrund von Behinderungen müssen fallbezogen und mit Bezug zum pädagogischen<br />
Konzept formuliert werden. Einrichtungen mit integrativen Plätzen (z.Z. Kita Krokusweg und<br />
Kinderhaus am Erlenbach) müssen barrierefrei sein.<br />
• Sport und Kultur<br />
Barrierefreiheit sollte grundsätzlich auf die Gesamtstadt bezogen auf jeweils zentrale<br />
Einrichtungen beschränkt, hier aber vollständig gegeben sein. Auf Wunsch der Stadt<br />
wird die neue Sporthalle an der PRS barrierefrei gebaut.<br />
• Bestattungswesen<br />
Aufgrund des typischen großen Benutzeranteils an alten Menschen sollte Barrierefreiheit<br />
möglichst vollständig gegeben sein.<br />
Anlage<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 1<br />
Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />
Zugang<br />
interne<br />
Erschließung<br />
Sanitäranlagen<br />
ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />
01 Verwaltung<br />
01 Rathaus Hugenottenstr. 55 x x x x<br />
<strong>02</strong><br />
Rathaus Außenstelle<br />
Hugenottenstr. 57<br />
x x x<br />
EG: Standesamt, OG:<br />
Kulturamt<br />
x<br />
Organisation<br />
Besucherempfang OG<br />
1<br />
<strong>02</strong> Feuerschutz<br />
01 Feuerwehrhaus Friedrichsdorf x x x<br />
tlw. Nutzung durch andere<br />
Hilfsdienste<br />
x<br />
<strong>02</strong> Feuerwehrhaus Köppern x x x x<br />
03 Feuerwehrhaus Seulberg x x x<br />
Mischnutzung /öffentl.<br />
Verwaltung<br />
x<br />
Verlegung Sitzungsbetrieb<br />
ins VH "Alte Schule"<br />
1<br />
04 Feuerwehrhaus Burgholzhausen x x x Mischnutzung s. Altenpflege x Umbau Zugang empfohlen 1<br />
03 Heimatpflege<br />
01 Philipp-Reis-Museum x x x Denkmalschutz x<br />
<strong>02</strong> Heimatmuseum Seulberg x x x Denkmalschutz x<br />
03 Stadtarchiv Burgholzhausen x x x x<br />
04 Bildung
Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 2<br />
Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />
Zugang<br />
interne<br />
Erschließung<br />
Sanitäranlagen<br />
ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />
01 Stadtbücherei x x x<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
beachten<br />
x<br />
baul. Änderung werden nicht<br />
empfohlen, Umzug!<br />
2<br />
05 Altenpflege / Gesundheitspflege<br />
01 Seniorentreff F.-L.-Jahnstr. 29a x x x x<br />
<strong>02</strong> Seniorentreff Dreieichstraße x x x x<br />
03<br />
04<br />
05<br />
06<br />
Vereinshaus "Alte Schule"<br />
Seulberg / EG<br />
Feuerwehrhaus Burgholzhausen<br />
/ EG<br />
Diakoniestation<br />
Kurhessenstraße<br />
Seniorenwerkstatt Industriestr.<br />
18c<br />
06 Jugendpflege<br />
x x x Mischnutzung x<br />
x x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
Mischnutzung siehe auch<br />
Feuerschutz<br />
Mischnutzung/öffentl.<br />
Verwaltung<br />
tlw. Auslagerung in Neubau<br />
geplant<br />
Umbau Sanitäranlagen<br />
empfohlen<br />
Umbau Türbreiten +<br />
Sanitäranlagen empfohlen<br />
x Umbau Zugang empfohlen 2<br />
x<br />
x<br />
Umbau Zugang und<br />
Sanitäranlagen empfohlen<br />
1<br />
2<br />
3<br />
01 Juz Taunusstr. 14 x x x Eigentumsverhältnisse x Umbau nicht empfohlen<br />
<strong>02</strong> Stadtteiltreff Teichmühlenweg x x x Mischnutzung x<br />
03 Juz Peter-Geibel-Str. 17a x x x x<br />
04<br />
Vereinshaus "Alte Schule"<br />
Seulberg / UG<br />
x x x x
Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 3<br />
Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />
Zugang<br />
interne<br />
Erschließung<br />
Sanitäranlagen<br />
ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />
07 Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
01 Kita Hoher Weg 26 x x x x<br />
<strong>02</strong> Kinderhort Hoher Weg 26a x x x x<br />
03 Kinderhaus Dreieichstr. 20a x x x x Umbau Zugang empfohlen 1<br />
04 Kita Stettiner Ring x x x x<br />
05 Kita Oberbornstr. 10 x x x x<br />
06 Kinderhaus Marc-Aurel-Ring x x x x<br />
07 Kita Krokusweg 30 x x x x Umbau Zugang empfohlen 1<br />
<strong>08</strong> Kita Rodheimer Str. 20 x x x x<br />
09 Kinderhaus Peter-Geibel-Str. 13 x x x x<br />
<strong>08</strong> Sport und Kultur<br />
01 Sporthalle Seulberg x x x x<br />
<strong>02</strong> Freibad x x x x
Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 4<br />
Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />
Zugang<br />
interne<br />
Erschließung<br />
Sanitäranlagen<br />
03<br />
Forum Friedrichsdorf (ehem.<br />
Bürgerhaus)<br />
ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />
x x x<br />
04 Garniers Keller x x x<br />
05<br />
06<br />
Vereinshaus "Alte Schule"<br />
Seulberg / EG+OG<br />
Vereinshaus "Alte Schule"<br />
Burgholzhausen<br />
09 Bestattungswesen<br />
x x x<br />
Mischnutzung/öffentl.<br />
Verwaltung<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
beachten<br />
Mischnutzung/Altenpflege (nur<br />
EG)<br />
x<br />
x Umbau nicht empfohlen<br />
x Zugang OG nicht barrierefrei<br />
x x x Mischnutzung/Altenpflege x Umbau nicht empfohlen 3<br />
01<br />
Trauerhalle Friedhof<br />
Friedrichsdorf<br />
x x x x<br />
Umbau Sanitäranlagen<br />
prüfen<br />
3<br />
<strong>02</strong> Trauerhalle Friedhof Dillingen x x x x<br />
03 Trauerhalle Friedhof Köppern x x x x<br />
04 Trauerhalle Friedhof Seulberg x x x x<br />
05<br />
Trauerhalle Friedhof<br />
Burgholzhausen<br />
x x x x<br />
Umbau Sanitäranlagen<br />
prüfen<br />
Umbau Sanitäranlagen<br />
prüfen<br />
Umbau Sanitäranlagen<br />
prüfen<br />
3<br />
3<br />
3
Stadt Friedrichsdorf 29.01.20<strong>08</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
20/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
Zustimmung<br />
Ortsbeirat Köppern 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 9.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 9.<br />
Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule in Friedrichsdorf/Köppern am Bahnhof Saalburg<br />
- Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen<br />
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
- Grundstücksveräußerung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Stadt Friedrichsdorf stimmt dem Vorhaben zur Errichtung des Schulzweiges „Erziehungshilfe“<br />
und der Sporthalle auf einer ca. 2,5 ha großen Teilfläche des städtischen Waldgrundstücks Gemarkung<br />
Köppern, Flur 9, Flurstück 1/40 unter folgenden Maßgaben zu:<br />
• Die erforderliche Abweichung vom Regionalplan wird von der oberen Landesplanungsbehörde<br />
zugelassen.<br />
• Das Baurecht wird im Zuge eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gem. § 12 BauGBgeschaffen.<br />
• Im dazugehörigen städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag wird das Vorhaben, die<br />
Erschließungsmaßnahmen, die Durchführungsfrist, die Übernahme sämtlicher Planungskosten,<br />
Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen und Folgekosten geregelt.
Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />
Nach Vorliegen der Zulassung der Abweichung von der Regionalplanung erklärt sich die Stadt<br />
Friedrichsdorf bereit<br />
• einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und/oder Anpassung des Regionalen<br />
Flächennutzungsplanes zu stellen,<br />
• ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten und<br />
• die erforderlichen Flächen an den Hochtaunuskreis zu veräußern, vorbehaltlich der Ergebnisse<br />
der Bauleitplanverfahren.<br />
Sachdarstellung:<br />
Zu diesem Vorhaben erfolgte bereits eine Mitteilung für den Magistrat und Ausschuss für Bau,<br />
Umwelt und Verkehr im Januar/Februar 2007 (Drucksache Nr. 8014/2007).<br />
Der Hochtaunuskreis beabsichtigt die Neuerrichtung der Heinrich-Kielhorn-Schule. Diese Maßnahme<br />
wird notwendig aufgrund des erheblichen Erweiterungsbedarfs, der am bisherigen Standort<br />
der Schule in der Wehrheimer Ortsmitte nicht realisiert werden kann.<br />
Es ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2006 des Hochtaunuskreises vorgesehen, die<br />
Heinrich-Kielhorn-Schule zukünftig als verbundene Förderschule für Lernhilfe, Erziehungshilfe und<br />
Kranke zu führen. Die Ausprägung als Ganztagsschule ist vorgesehen.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Erziehungshilfe besteht derzeit kein angemessenes<br />
Angebot im Hochtaunuskreis. Bisher wurden diese Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen<br />
anderer Schulträger gefördert. Die dortigen Möglichkeiten sind jedoch erschöpft und<br />
können den hohen und in Zukunft weiter steigenden Bedarf nicht abdecken.<br />
Die Schule für Erziehungshilfe hat den Vorteil gegenüber anderen Regelschulen, dass sie klein<br />
und überschaubar ist, ein unvergleichbar besseres Betreuungsverhältnis Lehrer-Schüler besitzt,<br />
die Raumausstattung die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, ein intensives sozialpädagogisches<br />
Angebot an der Schule angegliedert ist und die Lehrkräfte eine spezielle Ausbildung<br />
als Sonderschullehrer haben. Nach den Erfahrungen des Kreises ist die Beeinflussung der Umgebung<br />
daher nicht anders zu bewerten als an anderen Regelschulen auch.<br />
Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist ein durch den Hochtaunuskreis vorgegebenes<br />
Raumprogramm, das für den Schulbau für die Jahrgangsstufen 4 bis 9 (10) eine Gesamtbruttogeschossfläche<br />
von rd. 3.800 m² vorsieht. Diese verteilen sich auf drei Jahrgangsstufengebäude mit<br />
integrierten altersspezifischen Fachräumen und Ganztageseinrichtungen, ein kleineres Zentralgebäude<br />
für Verwaltung und Sonderflächen sowie eine Sporthalle. Hinzu kommen sollen ein Bolzplatz,<br />
drei getrennte Pausenhöfe und Stellplatzflächen. Die Sporthalle soll in den außerschulischen<br />
Zeiten auch für die Ausübung des Vereinssports zur Verfügung stehen<br />
...
Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />
Bei der räumlichen Verteilung der Gebäude und Freianlagen sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />
- die Besonderheiten des pädagogischen Konzeptes, das u.a. auf einer möglichst weitgehenden<br />
Trennung der Jahrgangsstufen basiert<br />
- die Belange des Nachbarschutzes, die einen Abstand von min. 25 m zu den Grundstücksgrenzen<br />
der Wohnbebauung begründen<br />
- die forst- und wasserrechtlichen Belange<br />
- die Erschließung, die am besten über die Straße Bahnhof Saalburg erfolgen kann<br />
- die Belange des Immissionsschutzes, die u.a. auch die Staubentwicklung der zum<br />
Quarzitwerk fahrenden Lkw umfassen<br />
- die Belange des Denkmalschutzes im Hinblick auf das Bodendenkmal Limes<br />
Als geeignetes Verfahren wird hierfür der vorhabenbezogene Bebauungsplan gesehen. Der Hochtaunuskreis<br />
hat hierbei alle Planungsleistungen zu erbringen. Er muss zunächst gem. § 12 (2)<br />
BauGB einen Antrag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens stellen, über den die Gemeinde<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Zur Vorbereitung des Antrags wurde bereits<br />
vom Hochtaunuskreis ein Planungsbüro eingeschaltet, mehrere Scopingtermine und Abstimmungen<br />
mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange und ein Entwurf für einen Abweichungsantrag<br />
vom Raumordnungsplan erstellt.<br />
Der Hochtaunuskreis beabsichtigt auf der Grundlage eines Bebauungsplan-Entwurfs die Auslobung<br />
eines Architektenwettbewerbs nach GRW. Der Wettbewerb soll die genannte Fläche in der<br />
Gemarkung Köppern sowie die westlich der Limesstraße gelegenen Flächen der Gemeinde Wehrheim<br />
umfassen. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den in der Gemarkung Wehrheim<br />
liegenden Bereich sind durch das Bebauungsplanverfahren „Köpperner Straße“ bestimmt.<br />
Es liegt nunmehr der Antrag des HTK auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens sowie auf grundsätzliche<br />
Zustimmung der Stadt zum Bau der Schule und der Veräußerung der Flächen vor (siehe<br />
Anlage), aus dem auch weitere Detailangaben hervorgehen. Da das Vorhaben den Zielen des geltenden<br />
Regionalplans und den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht entspricht, sind<br />
diese zunächst anzupassen. Der Regionalplan kann im Rahmen eines Abweichungsverfahrens<br />
geändert werden. Dies sollte vor Einleitung der Bauleitplanverfahren erfolgen, da sonst keine<br />
schlüssige Abwägung erfolgen kann. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung<br />
des Bebbauungsplans können im Parallelverfahren erfolgen.<br />
Aufgrund des vom Hochtaunuskreis dargelegten pädagogischen Konzeptes für die Heinrich Kielhornschule,<br />
der günstigen Lage des vorgeschlagenen Standorts im Verkehrsnetz und den speziell<br />
angestrebten Synergieeffekten mit der auf Wehrheimer Gemarkung liegenden Schulbereichen für<br />
Lernhilfe und Kranke sowie der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit der städtischen Flächen wird<br />
grundsätzlich die Zustimmung der Stadt zu diesem Vorhaben empfohlen. Im Scopingverfahren<br />
wurden u.a. 5 weitere alternative Standorte auf ihre Eignung untersucht. Keiner der Standorte wies<br />
eine vergleichbare Eignung auf.<br />
Diese Zustimmung erfolgt vorbehaltlich einer gewissenhaften Abwägung aller Belange in den Bauleitplanverfahren.<br />
Hierbei werden insbesondere Bedenken aus dem Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes,<br />
aber auch aus dem Bereich des Immissionsschutzes (TQW) zu berücksichtigen<br />
sein. Forstwirtschaftliche Belange werden demgegenüber weniger hervortreten.<br />
Anlage<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />
Landratsamt • Postfach 1941 • 61289 Bad Homburg v. d. Höhe<br />
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />
Herrn Bürgermeister Burghardt<br />
Hugenottenstraße 55<br />
61381 Friedrichsdorf<br />
HOCHTAUNUSKREIS<br />
Der Kreisausschuss<br />
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5<br />
61352 Bad Homburg v. d. Höhe<br />
Fachbereich Hochbau<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Herr Bernhard Strauch<br />
Eingang 2 - Zimmer: 355<br />
Tel.: 06172 999-2000<br />
Fax: 06172 999-9824<br />
bernhard.strauch@hochtaunuskreis.de<br />
Az.:20.00.00-sta<br />
November 2007<br />
Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burghardt,<br />
wie Ihnen bereits bekannt ist, beabsichtigt der Hochtaunuskreis die Neuerrichtung der Heinrich-Kielhorn-Schule.<br />
Diese Maßnahme wird aufgrund des erheblichen Erweiterungsbedarfs,<br />
der am bisherigen Standort der Schule in der Wehrheimer Ortmitte aufgrund der Grundstücksgröße<br />
nicht realisiert werden kann, notwendig.<br />
Es ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2006 des Hochtaunuskreises vorgesehen,<br />
die Heinrich-Kielhorn-Schule zukünftig als verbundene Förderschule für Lernhilfe, Erziehungshilfe<br />
und Kranke zu führen. Die Ausprägung als Ganztagsschule ist vorgesehen. Die Schule<br />
für Erziehungshilfe befindet sich durch die Bildung der ersten Klassen bereits im Aufbau. Die<br />
Schülerinnen und Schüler werden in der Schule von speziell ausgebildeten Fachkräften in<br />
kleinen Gruppen unterrichtet.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Erziehungshilfe besteht derzeit kein<br />
angemessenes Angebot im Hochtaunuskreis. Bisher wurden diese Kinder und Jugendlichen in<br />
Einrichtungen anderer Schulträger gefördert. Die dortigen Möglichkeiten sind jedoch erschöpft<br />
und können den hohen und in Zukunft weiter steigenden Bedarf nicht abdecken.<br />
Auch von Seiten der Jugendhilfe wird die Notwendigkeit einer Schule für Erziehungshilfe als<br />
Ganztagesschule gesehen. Die vorgesehene Beschulungsform sieht eine intensive Kooperation<br />
von Jugendamt und Schule vor. Durch das Fehlen einer Schule für Erziehungshilfe im<br />
Kreisgebiet wird bisher die Flexibilität der einzelnen. Jugendhilfemaßnahmen erheblich eingeschränkt.<br />
Für den Bereich der Jugendhilfe beabsichtigt der Kreis deshalb, eine Tagesgruppe<br />
für Erziehungshilfe anzugliedern.<br />
Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />
Dokuments<br />
Taunus Sparkasse (BLZ 512 500 00), Konto 000 100 9605<br />
Nassauische Sparkasse (BLZ 510 500 15), Konto 245 034 660<br />
Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60), Konto 9 957 600
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />
-2-<br />
In der Tagesgruppe findet eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung,<br />
therapeutischen Maßnahmen, Freizeitgestaltung usw. unter der Anleitung von sozialpädagogischen<br />
Fachkräften statt. Nach den Erfahrungen des Kreises ist die Beeinflussung der<br />
Umgebung nicht anders zu bewerten als an anderen Regelschulen auch.<br />
Die Schule für Erziehungshilfe hat den Vorteil gegenüber anderen Regelschulen, dass sie<br />
klein und überschaubar ist, ein unvergleichbar besseres Betreuungsverhältnis Lehrer-Schüler<br />
besitzt, die Raumausstattung die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, ein intensives<br />
sozialpädagogisches Angebot an der Schule angegliedert ist und die Lehrkräfte eine spezielle<br />
Ausbildung als Sonderschullehrer haben.<br />
Hinter dem Begriff „Heinrich-Kielhorn-Schule" steht mittlerweile faktisch ein „Sonderpädagogisches<br />
Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) des Hochtaunuskreises" bestehend aus der Förderschule<br />
für Lernhilfe 1 mit Ganztagsangeboten, Klassen mit Förderbedarf für Erziehungshilfe 2<br />
und psychisch Kranke 3 , Klassen zur Vorbereitung auf den externen Hauptschulabschluss,<br />
Lernwerkstätten mit Praxiswochen zur Integration der Schüler in die Berufs- und Arbeitswelt<br />
(auch durch Schulzeitverlängerung), Beratung und ambulante Förderung in den Regelschulen<br />
und präventive therapeutische Angebote zur Förderung der Wahrnehmung und Psychomotorik<br />
für die Grundschulen. Die genannten Bereiche werden stetig weiter ausgebaut.<br />
Für die Abdeckung des Sportunterrichts der Schule besteht der Bedarf zur Errichtung einer<br />
Zweifeldsporthalle in den Abmessungen 18x36 m bzw. 22x44 m. Diese Sporthalle soll in den<br />
außerschulischen Zeiten auch für die Ausübung des Vereinssports zur Verfügung stehen.<br />
Gemäß der Hochrechnung des Schulentwicklungsplans 2006 des Hochtaunuskreises werden<br />
bis zum Jahr 2015 folgende Schülerzahlen für die Heinrich-Kielhorn-Schule erwartet:<br />
Abteilung 2006 2007 20<strong>08</strong> 2009 2010<br />
Schüleleleleler<br />
Klassen Schü-<br />
Klassen Schü-<br />
Klassen Schü-<br />
Klassen Schü-<br />
Klassen<br />
Lernhilfe 120 10 117 10 115 10 112 10 110 10<br />
Erziehungshilfe<br />
19 3 27 4 35 4 47 5 46 5<br />
Insgesamt 139 13 144 14 150 14 159 15 156 15<br />
1<br />
Aufgabe der Schule für Lernhilfe ist es, die Kinder und Jugendlichen zu fördern, die aufgrund einer erheblichen und<br />
lang andauernden Lernbeeinträchtigung sonderpädagogischer Förderung bedürfen und sie zum Abschluss der Schule<br />
für Lernhilfe (angestrebt wird auch der Hauptschulabschluss) zu führen, soweit nicht der Übergang in eine allgemein<br />
bildende Schule möglich ist. Für den Einzugsbereich der Heinrich-Kielhorn-Schule beträgt der Anteil der Lernhilfeschüler<br />
bezogen auf die Gesamtschülerzahl der Grundschüler/innen und Schüler/innen der Sekundarstufe l (5. bis 10. Klasse)<br />
im Durchschnitt der letzten drei Jahre 1,89%.<br />
2<br />
In der Schule für Erziehungshilfe werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die aufgrund psychischer Erkrankung<br />
oder einer Einschränkung ihrer Fähigkeiten zu sozial angemessenem Verhalten auch durch unterrichtliche und erzieheri<br />
sche Maßnahmen in der allgemeinen Schule oder durch ambulante Hilfen nicht in dem Maße unterstützt werden können,<br />
dass eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der eigenen Person oder der Mitschülerinnen und Mitschüler vermieden<br />
werden kann. In Hessen werden ca. 1% der Grundschülerinnen und Grundschüler präventiv im Bereich der Erzie<br />
hungshilfe betreut. Für den Hochtaunuskreis ergibt dies, dass ca. 96 Schülerinnen und Schüler im Primarbereich im<br />
Rahmen der Erziehungshilfe (ambulant oder zentral) zu betreuen sind. Für die Zukunft wird hier ein weiter steigender<br />
Bedarf prognostiziert. Nach statistischen Erhebungen beträgt im Bundesdurchschnitt der Anteil der Schüler für Erzie<br />
hungshilfe bezogen auf die Gesamtschülerzahlen 0,2109%.<br />
3<br />
Die Schule für Kranke wird mit Zustimmung der behandelnden Ärzte und Ärztinnen in der Regel von Schülerinnen und<br />
Schülern besucht, die voraussichtlich länger als sechs Wochen in ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung auf<br />
genommen werden und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind. An der Heinrich Kielhorn-Schule<br />
sollen im Bereich der Erziehungshilfe schwerpunktmäßig die kranken Schülerinnen und Schüler mit psychischen Erkran<br />
kungen beschult werden.
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />
-3-<br />
Abteilung 2011 2012 2013 2014 2015<br />
Schüler<br />
Klassen<br />
Schüler<br />
Klassen<br />
Schüler<br />
Klassen<br />
Schüler<br />
Klassen<br />
Schüler<br />
Klassen<br />
Lernhilfe 106 10 101 10 96 9 92 9 92 9<br />
Erziehungshilfe<br />
45 5 44 5 45 5 41 5 41 5<br />
Insgesamt 151 15 145 15 139 14 133 14 133 14<br />
Aufgrund der Schwierigkeit der Prognosen insbesondere im Bereich Erziehungshilfe ist nicht<br />
auszuschließen, dass sich die Zahl der Schüler/innen in diesem Bereich auch höher darstellen<br />
kann. Aus pädagogischen Gründen wird die Zahl auf maximal 72 Schüler/innen begrenzt. Es<br />
ist aber nicht damit zu rechnen, dass diese Größe tatsächlich erreicht wird.<br />
Im Rahmen des Schulkonzeptes ist es von erheblicher pädagogischer Bedeutung, dass der<br />
Zweig „Erziehungshilfe/Schule für Kranke" in deutlicher räumlicher Trennung vom Bereich der<br />
„Schule für Lernhilfe" untergebracht wird. Gleichzeitig soll jedoch ermöglicht werden, dass die<br />
einzelnen Zweige der Schule zentrale Einrichtungen - z. B. die naturwissenschaftlichen Fachräume<br />
und die Sporthalle - gemeinsam nutzen können. Das erfordert, dass die zwischen den<br />
beiden Teilstandorten bestehende Entfernung innerhalb der 5-Minuten Pause fußläufig zurückgelegt<br />
werden kann.<br />
Für die Errichtung der Gebäude des Zweiges „Lernhilfe" hat der Hochtaunuskreis in der Gemarkung<br />
Wehrheim am Bahnhof Saalburg und in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze<br />
Köppern das Gelände der ehemaligen „Taunusheimschule" der Stadt Frankfurt auf dem Wege<br />
des Erbbaurechtes von der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist" erworben. Die Bauleitplanung<br />
der Gemeinde Wehrheim für die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung<br />
„Schule" befindet sich in Aufstellung. Die Größe der erworbenen Fläche ist aber<br />
nicht hinreichend für die Unterbringung der Gesamtbaumaßnahme.<br />
In einem ersten Beteiligungsverfahren wurden seitens der Träger öffentlicher Belange für diesen<br />
Teilstandort keine gravierenden Bedenken vorgetragen, wohl aber von unmittelbaren privaten<br />
Anliegern, die sich insbesondere gegen die Ansiedlung einer Sporthalle in der Nähe der<br />
Wohnhäuser wenden. Aufgrund der relativ geringen Grundstücksgröße im Bereich der ehemaligen<br />
Taunusheimschule - aber auch vor dem Hintergrund von vorgetragenen Bedenken unmittelbarer<br />
Anlieger - wird angestrebt, die Sporthalle im Grundstücksbereich der Abteilung<br />
Erziehungshilfe anzusiedeln.<br />
Aufgrund der besonderen pädagogischen Anforderungen der Schule für Erziehungshilfe ist ein<br />
im Verhältnis zur Schülerzahl sehr großes Schulgrundstück erforderlich. Die einzelnen Klassenstufen<br />
dieser Schule sollen in pavillonartigen Gebäuden mit ebenfalls deutlicher räumlicher<br />
Trennung und jeweils eigenen Pausenflächen untergebracht werden. Benötigt wird eine<br />
Grundstücksfläche von etwa 20.000 bis 25.000 m 2 .<br />
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stößt die Ausweisung von neuen Schulstandorten oder auch<br />
anderen Gemeinbedarfsflächen insbesondere in dicht besiedelten Gebieten mit geringer Flächenverfügbarkeit<br />
und hohen Bodenpreisen auf erhebliche Probleme. Der Grunderwerb gestaltet<br />
sich - sofern sich benötigte Flächen nicht bereits in öffentlichem Eigentum befinden -<br />
äußerst schwierig und seitens betroffener Anlieger werden alle Hebel in Bewegung gesetzt,<br />
um vermeintlich für die eigenen Grundstücke wertmindernde Einflüsse von Schulen in der<br />
Nachbarschaft abzuwenden. Kinderlärm wird für die eigene Lebensqualität leider oft als störend<br />
empfunden.
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />
-4-<br />
Wir glauben, für den Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule am Rande der Saalburgsiedlung in<br />
Wehrheim einen sehr gut geeigneten Standort gefunden zu haben, der einerseits nachbarschaftliche<br />
Interessen nicht über Gebühr beeinträchtigt und andererseits auch die besonderen<br />
pädagogischen Anforderungen der Schule - insbesondere bezüglich der räumlichen Trennung<br />
von Lernhilfe und Erziehungshilfe - berücksichtigt.<br />
Damit das Vorhaben gelingen kann, bitten wir die Stadt Friedrichsdorf um<br />
• Zustimmung zur Errichtung des Schulzweiges „Erziehungshilfe" und der Sporthalle auf<br />
einem städtischen Waldgrundstück in der Gemarkung Köppern östlich des Limes (siehe<br />
Anlage 1),<br />
• Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Waldgrundstücks in der Größe von ca.<br />
20.000 bis 25.000 m 2 an den Hochtaunuskreis,<br />
• Schaffung des erforderlichen Baurechts durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be<br />
bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Herbeiführung der dazu erfor<br />
derlichen Beschlüsse Ihrer Gremien,<br />
• Stellung eines Antrages auf Zulassung einer Abweichung von den Darstellungen des Re<br />
gionalplanes Südhessen 2000 gemäß §12 Abs. 2 HLPG 2 oo2 beim Regierungspräsidium<br />
Darmstadt,<br />
• Beantragung der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Planungsverban<br />
des Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main 2005 und<br />
• Unterstützung der vom Hochtaunuskreis vorsorglich beantragten Aufnahme in den Ent<br />
wurf des künftigen RegFNP zwecks Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbe<br />
stimmung Schule.<br />
Die Kosten der Bauleitplanung wird der Hochtaunuskreis übernehmen. In Absprache mit Ihrer<br />
Bauverwaltung hat der Hochtaunuskreis das Büro Holger Fischer, Linden, beauftragt, einen<br />
Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauBG zu entwickeln. Das Büro wird in Abstimmung<br />
mit Ihrer Bauverwaltung und dem Kreis auch die erforderlichen Unterlagen für die Abweichungs-<br />
und Änderungsanträge fertigen.<br />
Zur Erörterung des Verfahrens haben mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zwei<br />
vorbereitende „Scoping-Termine" stattgefunden. Die Protokolle der Termine liegen Ihrer Bauverwaltung<br />
vor. Entsprechend einer Forderung der Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidenten<br />
hat der Kreis eine Standortalternativenprüfung vorgenommen, die zu dem<br />
Ergebnis kommt, dass der Standort im Bereich des Bahnhofs Saalburg am Besten geeignet ist<br />
und aufzeigt, dass echte Alternativen kaum bestehen.<br />
Ursprüngliche Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege wegen der Nähe zum Weltkulturerbe<br />
Limes konnten durch Zusicherung der Einhaltung eines Schutzabstandes von mindestens<br />
50 m ausgeräumt werden. Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main hat<br />
Zustimmung signalisiert.<br />
Bedenken bestehen nach wie vor seitens der oberen Naturschutzbehörde, der oberen Forst<br />
behörde und der Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidenten. Wesentliches Er<br />
gebnis des letzten Termins war, dass zunächst ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan<br />
erforderlich ist.
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />
-5-<br />
Zur Vorbereitung dieses Verfahrens fügen wir anliegend den vom Planungsbüro Holger Fischer<br />
vorbereiteten „Antrag auf Zulassung einer Abweichung", den wir Ihnen in Abstimmung<br />
mit Ihrer Bauverwaltung gerne auch in digitaler Form zur Verfügung stellen, bei.<br />
Der Regionalplan Südhessen (2000/2004) weist das Planungsgebiet im Wesentlichen als<br />
„Wald" aus und der wirksame Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Frankfurt Ballungsraum<br />
Rhein/Main (2005) stellt „Fläche für Wald" dar. Der Entwurf zum Regionalen Flächennutzungsplan<br />
(RegFNP) 2007 folgt derzeit dieser Darstellung, überlagert mit der Signatur<br />
„Bereich für besondere Klimafunktionen".<br />
In diesem Sinne bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei unserem für die Schullandschaft des<br />
Hochtaunuskreises äußerst bedeutsamen Vorhaben und stehen für Fragen und weitere Erörterungen<br />
jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ulrich Krebs<br />
Landrat<br />
Anlagen:<br />
1. Plangebiet<br />
2. Entwurf Abweichungsantrag
Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong>
Anlage zur DS-Nr. 29/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 29/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 30/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -
Stadt Friedrichsdorf 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
263/2007 1. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 26.11.2007 1.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 13.12.2007 3.<br />
einstimmig<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 12.<br />
1. Ergänzung<br />
Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadtältester<br />
Sachdarstellung:<br />
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007, DS-Nr. 263/2007, wird<br />
Herrn Stadtverordneten Reiner Gutermuth in der Sitzung die Ehrenbezeichnung „Stadtältester“<br />
verliehen.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister