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Stv V 08-02 - Pirate Leaks

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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />

An die<br />

Mitglieder<br />

der Stadtverordnetenversammlung<br />

und des Magistrates 20. Februar 20<strong>08</strong><br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

---------------------------------------------------<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

sehr geehrte Herren,<br />

E I N L A D U N G<br />

hiermit lade ich Sie zur 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

am Donnerstag, 28. Februar 20<strong>08</strong>, um 19:30 Uhr,<br />

in den Saal Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstr. 22, ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />

2. Mitteilungen des Magistrates<br />

T e i l A:<br />

Vorlagen des Magistrates<br />

3. Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />

Anhebung der Wertgrenzen Grundstücksverkehr<br />

Drucksachennummer: 15/20<strong>08</strong><br />

4. Prüfung der Jahresrechnungen 2005 und 2006<br />

Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

Entlastungserteilung<br />

Drucksachennummer: 276/2007 2. Ergänzung<br />

5. Kenntnisnahme und Genehmigung überplan- und außerplanmäßiger Ausgaben<br />

gemäß § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2007<br />

Drucksachennummer: 19/20<strong>08</strong> 1. Ergänzung<br />

6. Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />

- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010<br />

Drucksachennummer: 129/2007 1. Ergänzung<br />

/2<br />

Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />

Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />

eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de


- 2 -<br />

7. Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes, Bahnstraße 14-30, Bebauungskonzept<br />

und Verfahrensweise<br />

Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong><br />

Vorlage des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport<br />

8. Barrierefreies Friedrichsdorf<br />

Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden<br />

Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung<br />

T e i l B:<br />

Vorlage des Magistrates<br />

9. Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule in Friedrichsdorf/Köppern am Bahnhof Saalburg<br />

- Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen<br />

- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

- Grundstücksveräußerung<br />

Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong><br />

Anträge der Fraktionen<br />

10. Energiekonzeption für Friedrichsdorf - gemeinsamer Antrag CDU und FWG -<br />

Drucksachennummer: 29/20<strong>08</strong><br />

11. Verleih der City Mobile - Antrag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN -<br />

Drucksachennummer: 30/20<strong>08</strong><br />

Vorlage des Magistrates<br />

12. Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadtältester<br />

Drucksachennummer: 263/2007 1. Ergänzung<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Karl Günther Petry<br />

Stadtverordnetenvorsteher<br />

Anmerkung:<br />

Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />

öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />

die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.


DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />

20. Februar 20<strong>08</strong><br />

H i n w e i s zur Einladung<br />

zur 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt Friedrichsdorf am Donnerstag, 28. Februar 20<strong>08</strong> um 19:30 Uhr,<br />

im Saal Forum Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Dreieichstraße 22<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich erinnere an das im Anschluss an die Stadtverordnetensitzung in den Kollegräumen<br />

des Forums Friedrichsdorf geplante gemütliche Beisammensein und hoffe auf eine rege<br />

Beteiligung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Karl Günther Petry<br />

Stadtverordnetenvorsteher<br />

Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />

Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />

eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de


Stadt Friedrichsdorf 22.01.20<strong>08</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: 1 / di-zl<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

15/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 28.01.20<strong>08</strong> 2.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gemäß § 50 Abs. 1 HGO<br />

Anhebung der Wertgrenzen Grundstücksverkehr<br />

Beschlussvorschlag:<br />

In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 13.12.2001 überträgt die Stadtverordnetenversammlung<br />

gemäß § 50 Abs. 1 HGO mit sofortiger Wirkung die Beschlussfassung für folgende<br />

Angelegenheiten im Bereich des Grundstücksverkehrs, und zwar<br />

auf HFA<br />

auf den Magistrat<br />

- Erwerb, Tausch, Veräußerung sowie die über 100.000,00 € bis 100.000,00 €<br />

Rückabwicklung von Grundstückkaufver- bis 1.000.000,00 €<br />

trägen im Einzelfall<br />

- Entscheidung, ob ein bestehendes Vor- über 100.000,00 € bis 100.000,00 €<br />

kaufsrecht ausgeübt wird oder nicht; bis 1.000.000,00 €<br />

im Einzelfall<br />

Die weiteren Übertragungsregelungen gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 13.12.2001 bleiben<br />

unverändert bestehen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Im Interesse eines zügigen Verwaltungshandelns wird es für sinnvoll erachtet, die derzeitigen<br />

Wertgrenzen (siehe Anlage Stadtverordnetenbeschluss vom 13.12.2001, DS-Nr. 345/2001<br />

1. Ergänzung) im Bereich des Grundstücksverkehrs höher anzusetzen.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 15/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -


Stadt Friedrichsdorf 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 010-48 mü-zl<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

276/2007 2. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 28.01.20<strong>08</strong> 4.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />

1. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

2. Ergänzung<br />

Prüfung der Jahresrechnungen 2005 und 2006<br />

Stellungnahme zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

Entlastungserteilung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen 2005<br />

bis 2006 wird zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht nach<br />

§ 113 HGO zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO i.V.m. § 51 Ziff. 9 HGO werden die Jahresrechnungen 2005 bis 2006<br />

beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Siehe vorliegende DS-Nr. 276/2007 1. Ergänzung.<br />

Anlagen<br />

Siehe vorliegende DS-Nr. 276/2007 1. Ergänzung.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Stadt Friedrichsdorf 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 010-48 mü-zl<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

19/20<strong>08</strong> 1. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />

Original-Vorlage<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

1. Ergänzung<br />

Kenntnisnahme und Genehmigung überplan- und außerplanmäßiger Ausgaben<br />

gemäß § 100 HGO für das Haushaltsjahr 2007<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die üpl./apl. Ausgaben bis 50.000,00 € gemäß<br />

§ 100 Abs. 1 Satz 2 HGO zur Kenntnis.<br />

2. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die über 50.000,00 € liegenden üpl./apl. Ausgaben.<br />

Die Deckung erfolgt durch die im Jahresabschluss festgestellten Mehreinnahmen<br />

bzw. Minderausgaben.<br />

Sachdarstellung:<br />

Siehe vorliegende DS-Nr. 19/20<strong>08</strong>.<br />

Anlage<br />

Siehe vorliegende DS-Nr. 19/20<strong>08</strong>.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Stadt Friedrichsdorf 06.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

129/2007 1. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 21.06.2007 12.<br />

dafür: 34 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

Zustimmung<br />

1. Ergänzung<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />

Kultur und Sport<br />

20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />

1. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />

- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Ergänzung<br />

1. Ergänzung<br />

Der Bedarfsplan „Kinderbetreuung in Friedrichsdorf – Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong><br />

bis 2010“ wird beschlossen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wird nunmehr ein Bedarfsplan<br />

„Kinderbetreuung in Friedrichsdorf - Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> bis 2010“ dem<br />

Magistrat und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport vorgestellt.<br />

In dem Bedarfsplan wurde eine Bestandsaufnahme und die Bedarfsabfrage eingearbeitet. Eine<br />

Vorstellung der „Eckpunkte“ des Kindertagesstättenentwicklungsplanes für die Elternbeiräte ist<br />

am 13.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> geplant.<br />

Der Kindertagesstättenentwicklungsplan enthält unter Punkt 6 Empfehlungen zur schrittweisen<br />

Umsetzung der Bedarfsabdeckung in den einzelnen Stadtteilen. Hierbei könnten einzelne Maßnahmen<br />

auf der Grundlage des beschlossenen Stellenplanes sowie der Mittel im Unterabschnitt<br />

4640 „Ausbau U3 Kinderbetreuung“ nach Genehmigung des Haushaltsplanes 20<strong>08</strong> in die Wege<br />

geleitet werden.


Drucksachennummer: 129/2007 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Wegen dem Erweiterungsbau an der Hardtwaldschule Seulberg wurden erste Gespräche mit<br />

dem Schulträger geführt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen<br />

2009/2010 beantragt.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Stadtteil Maßnahme Zusatzkosten<br />

Friedrichsdorf<br />

Köppern<br />

Umwandlung Kleinkindgruppe Kita<br />

Hoher Weg 26<br />

(15 Plätze)<br />

Neubau Kita Kinderzentren<br />

Kunterbunt e.V.<br />

im Wohngebiet Waldkristall<br />

Erweiterung Öffnungszeiten und<br />

Kleinkindgruppe ev. Kindergarten<br />

Befristete Erweiterung<br />

Hortgruppe KH Am Erlenbach<br />

(plus 10 Kinder)<br />

Burgholzhausen Zwischenlösung Kleinkindgruppe<br />

Seulberg<br />

Gesamtstadt<br />

Friedrichsdorf<br />

Berechnet für<br />

Monate/Jahr<br />

11.500,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />

172.000,00 €<br />

(Monatl. Förderbetrag pro<br />

Kind 235,00 € lt.vorläufigem<br />

Finanzierungsplan)<br />

13.000,00 €<br />

(85% Finanzierungsanteil<br />

gemäß Vertrag)<br />

2009<br />

8-12/20<strong>08</strong><br />

15.000,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />

Kita Rodheimer Str. (15 Plätze) 26.000,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />

Erweiterungsbau Betreuungszentrum<br />

Hardtwaldschule<br />

Investitionspauschale<br />

2009 / 2010<br />

Betriebskosten / Bauunterhaltung<br />

Erweiterung der Stundenkontingente<br />

Betreuungsangebote<br />

Grundschulen wegen Umstrukturierung<br />

/ Zunahme Mittagstisch<br />

4 Gr. á 500.000,00 € *)<br />

4.000,00 €/Monat gleich<br />

48.000,00€/Jahr<br />

2009 / 2010<br />

8.500,00 € 8-12/20<strong>08</strong><br />

*) Wird die Hardtwaldschule innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme des Betreuungszentrums<br />

Ganztagsschule, wird die Investitionspauschale anteilig durch den Schulträger zurückerstattet.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 1 von 22 -<br />

Bedarfsplan Kinderbetreuung in Friedrichsdorf<br />

Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>08</strong> - 2010<br />

Herausgeber:<br />

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Hugenottenstr. 55<br />

61381 Friedrichsdorf


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 2 von 22 -<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Einführung / Allgemeines zur Entwicklungsplanung<br />

2. Betreuung für Kinder unter 3 Jahre ( U-3 )<br />

3. Kindergartenbedarfsplanung<br />

4. Hortbetreuung / Betreuungsangebote an Grundschulen<br />

5. Kindertagespflege / Tagesmütterbüro<br />

6. Empfehlungen / Maßnahmenplanung<br />

6.1 Friedrichsdorf<br />

6.2 Köppern<br />

6.3 Burgholzhausen<br />

6.4 Seulberg<br />

Abkürzungen:<br />

SGB<br />

Sozialgesetzbuch<br />

HKJGB<br />

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch<br />

TAG<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

RIMS<br />

Rhein-Main-International Montessori School<br />

U-3 Altersstufe „unter 3 Jahren“<br />

WE<br />

Wohneinheiten


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 3 von 22 -<br />

1. Einführung / Allgemeines zur Entwicklungsplanung<br />

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 auf Antrag der<br />

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Beschluss gefasst:<br />

„ Der Magistrat wird beauftragt, einen Kindertagesstättenentwicklungsplan zu erstellen.<br />

Dieser soll die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zur außerschulischen<br />

Betreuung der Klassen 1 - 4 beinhalten. Dabei ist der Ist-Zustand sowie<br />

die voraussichtlichen Bedarfszahlen für die folgenden 3 Jahre und in vollem Umfang<br />

der Personalbedarf zu ermitteln.<br />

Der Kindertagesstätten-Entwicklungsplan wird jährlich überarbeitet, aktualisiert und<br />

fortgeschrieben. Die Erstellung soll möglichst schnell im Fachamt erfolgen.<br />

Anschließend wird der Plan dem zuständigen Ausschuss vorgestellt.“<br />

Die nachstehende Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt Friedrichsdorf bezieht<br />

sich entsprechend des Antrages auf die Jahre 20<strong>08</strong> - 2010 und wurde aufgrund der<br />

Bestandsstatistik zum 31.12.2007 für die jeweiligen Altersgruppen bzw. der gesetzlichen<br />

Vorgaben (z.B. Tagesbetreuungsausbaugesetz) sowie der bisherigen Nachfragewerte im<br />

Bereich der Schulkinderbetreuung hochgerechnet.<br />

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs<br />

(HKJGB) sind seit 2007 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nunmehr auch gesetzlich<br />

verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege<br />

in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Jugendhilfeplanung<br />

wurde damit auf kreisangehörige Städte und Gemeinden delegiert. Diese Aufgabe<br />

wurde allerdings de facto bereits durch die Kommunen wahrgenommen – so auch in<br />

der Stadt Friedrichsdorf.<br />

Der Bedarfsplan bezieht sich auf alle Arten von Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege<br />

und wird im Einvernehmen mit dem Hochtaunuskreis als örtlichem Träger<br />

der Jugendhilfe abgestimmt.<br />

Zum Stichtag (31.12.2007) leben in Friedrichsdorf 2.730 Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren.<br />

In den 12 Kindertageseinrichtungen (incl. Waldkindergarten) stehen 676 Kindergartenplätze<br />

für Kinder von 3 – 6 Jahren zur Verfügung. Der Verein RIMS e. V. hält in 2 „Casa“-<br />

Kinderhausgruppen jeweils 25 Kindergartenplätze vor. Etwa 50 % wird davon durch auswärtige<br />

Kinder belegt. In einzelnen Einrichtungen werden Kinder mit Behinderungen aufgenommen,<br />

dadurch verringert sich die Zahl der zu belegenden Plätze.<br />

In den Kinderhorten bzw. angegliederten Hortgruppen verschiedener Einrichtungen werden<br />

insgesamt 226 Hortplätze vorgehalten. Darüber hinaus werden an den Betreuungsangeboten<br />

der Grundschulen 90 Betreuungsplätze (Betreuungszeit bis 13:30 Uhr - ohne Mittagstisch)<br />

und 85 Plätze (Betreuungszeit bis 15:00 Uhr - mit Mittagstisch) vorgehalten.<br />

Auf ein weiteres Ausbauziel haben sich im Frühjahr 2007 die Jugendministerkonferenz,<br />

Bundesministerin von der Leyen und die Kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Bis zum<br />

Jahr 2013 sollen in der Bundesrepublik Deutschland Betreuungsplätze für unter 3-jährige in<br />

der Kindertageseinrichtung und der Tagespflege gemäß dem europäischen Standard von<br />

bundesweit durchschnittlich 35 % geschaffen werden. Das in dem Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

(TAG) verbundene Ausbauziel von 20 % wurde damit nochmals deutlich ausgeweitet.


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 4 von 22 -<br />

2. Betreuung für Kinder unter 3 Jahre ( U-3 )<br />

Zum Stichtag (31.12.2007) leben in Friedrichsdorf 614 Kinder unter 3 Jahren, die sich wie<br />

folgt aufteilen (bis 1 Jahr=205 Kinder, 1–2 Jahre=220 Kinder, 2–3 Jahre=189 Kinder).<br />

Aktuell sind 50 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorhanden und 50 Plätze über die Tagespflege<br />

für Kinder unter 3 Jahren vermittelt. Dies entspricht einer Versorgungsquote von<br />

16,3 %. Im Hinblick auf die Vorgaben des TAG wären bis 2010 demnach noch rd. 25 Plätze<br />

für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Bei einer Versorgungsquote von 35 %, wie sie nunmehr<br />

bundesweit festgeschrieben werden soll, sind bis zum Jahre 2013 noch 110-115 Plätze<br />

zu schaffen. Diese Aussage erfolgt bei der Annahme, dass die jährliche Geburtenrate von<br />

200 – 210 Kindern bis zum Jahre 2013 konstant bleibt. Die jüngsten Zahlen belegen, dass<br />

ein weiterer Geburtenrückgang aktuell nicht festzustellen ist.<br />

Zu der Frage des Ausbaus der U-3 Plätze wurde nun im Entwurf eine Richtlinie zur Förderung<br />

von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

20<strong>08</strong> – 2013“ für das Land Hessen vorgelegt. Die Förderung dient der Schaffung<br />

eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für durchschnittlich 35 % der<br />

unter 3-jährigen in Hessen bis Ende 2013 und setzt voraus, das diese im Bedarfsplan gem.<br />

§ 30 Abs. 1 HKJGB vorgesehen sind.<br />

Die vorliegende Entwicklungsplanung bezieht sich auf die Ausbaustufen bis zum Jahr 2010<br />

und beinhaltet die Schaffung von weiteren 51 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von<br />

0 – 3 Jahren. Durch Umstrukturierungen können im Stadtteil Friedrichsdorf 10, im Stadtteil<br />

Köppern 5 und im Stadtteil Burgholzhausen 15 Plätze neu geschaffen werden. Die Plätze im<br />

Stadtteil Burgholzhausen werden vorübergehend aufgrund der aktuellen Warteliste bis zur<br />

Realisierung eines Neubaues durch einen freien Träger geschaffen.<br />

Belegung und Nachfrage Betreuungsplätze U-3 Stand: 31.12.2007<br />

Stadtteile<br />

Angebot /<br />

Belegt<br />

Warteliste<br />

Aktuell<br />

Planung<br />

Gesamt<br />

Plätze ab<br />

8/2009<br />

Anzahl Kinder<br />

0 - 3 Jahre<br />

1. Ausbaustufe<br />

gem. TAG 20 %<br />

Friedrichsdorf 170 34<br />

Kita Hoher Weg 26 5 9 10 15<br />

Freier Träger 36* 36*<br />

Köppern 117 23<br />

Evang. Kita Dreieichstr. 10 10 5 15**<br />

Burgholzhausen 119 24<br />

Kita. Rodheimer Str. 5 15 15*** 5<br />

Seulberg 2<strong>08</strong> 42<br />

KH Marc-Aurel-Ring 30 32 - 30<br />

Betreut in<br />

Kindertagespflege 50 50<br />

Gesamt 100 66 66 151 614 123<br />

* = 36 Plätze (3 Gruppen a 12 Kinder) könnten ab 8/2009 durch einen freien Träger vorgehalten werden<br />

** = Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kirchenverwaltung<br />

*** = Zur Überbrückung könnte in der Kita Rodheimer Str. eine Kleinkindgruppe mit bis 15 Kinder<br />

(unter 3 Jahren) ab Sommer 20<strong>08</strong> bis Sommer 2009 eingerichtet werden.


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 5 von 22 -<br />

Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (jeweils Stichtag: 31.12.)<br />

2001 20<strong>02</strong> 2003 2004 2005 2006 2007<br />

652 659 643 652 631 611 614<br />

Mit dem Ausbau der U-3 Betreuung im Stadtteil Friedrichsdorf und Stadtteil Köppern können<br />

insgesamt 101 Plätze in institutioneller Betreuung und 50 Plätze durch Kindertagespflege<br />

angeboten werden. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 25 % aller Kinder in Friedrichsdorf<br />

von 0 – 3 Jahren. Das Ziel des TAG für 20 % aller Kinder einen Betreuungsplatz zu<br />

schaffen ist damit sogar überschritten. Um jedoch den vom Bund vorgesehenen Rechtsanspruch<br />

für 35 % der unter 3-jährigen Kinder bis zum Jahre 2013 zu realisieren, müssten<br />

weitere Ausbaustufen vorgesehen werden.<br />

3. Kindergartenbedarfsplanung<br />

Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (jeweils Stichtag: 31.12.)<br />

2001 20<strong>02</strong> 2003 2004 2005 2006 2007<br />

748 727 703 705 728 706 653<br />

Zur Frage der möglichen Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten wird auf das seit<br />

Jahren bewährte „Berechnungsmodell zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz“<br />

verwiesen. Die Tabelle 1 beschreibt die mögliche Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen<br />

und das derzeitige Platzangebot mit Stand: 01.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong>. Im Gegensatz zu<br />

früheren Annahmen wird allerdings eine Nachfragequote von 95 % zu Grunde gelegt. In<br />

der Planung für die Kernstadt Friedrichsdorf sind mit dem Waldkindergarten e.V. und der<br />

RIMS e.V. zwei freie Träger eingearbeitet, die auch Kinder aus anderen Stadtteilen aufnehmen.<br />

Der rein rechnerische Überhang für Friedrichsdorf bei den vorhandenen Plätzen<br />

wird damit zum Teil kompensiert.<br />

Auch bei den eingearbeiteten Planungsdaten (s. Tabelle 2) ab 9/20<strong>08</strong> – 2009 mit den<br />

Veränderungen zugunsten eines Ausbaues der U-3 Betreuung entsteht ein Überhang bei<br />

den Plätzen für Kindergartenkinder von fast 50 Plätzen (s. Stichtag: <strong>08</strong>.04.2009). Dieser rein<br />

rechnerische Überhang wird jedoch durch die Fertigstellung bzw. weitere Bebauung des<br />

Wohngebietes „Waldkristall“, des ehemaligen „Bruder-Areals“ in der Hugenottenstraße und<br />

des „Stemler-Geländes“ in der Wilhelmstraße mit insgesamt rd. 140 WE mittelfristig<br />

kompensiert. Die vorgesehene Bebauung des Milupa-Areals ist hier noch nicht berücksichtigt.<br />

Dies betrifft auch die Flur 1 und 3, sowie die Umnutzung der Plantation.<br />

Eine weitere Kindertageseinrichtung ist nach dem erfolgten Neubau einer bilingualen Kindertagesstätte<br />

auf dem Areal „Waldkristall“ sodann vorerst nicht mehr erforderlich. Die Nachfrage<br />

nach Kindergartenplätzen im Stadtgebiet kann ausreichend befriedigt werden.


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 6 von 22 -<br />

Tabelle 1:<br />

:


Tabelle 2:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 7 von 22 -


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 8 von 22 -<br />

4. Hortbetreuung / Betreuungsangebote an Grundschulen<br />

In den 4 Stadtteilen werden die Schulkinder jeweils in Horteinrichtungen von Fachpersonal<br />

(Erzieherinnen, Soz.-Päd. etc.) in den Betreuungsangeboten an den Schulen in der Regel<br />

von Nicht-Fachkräften betreut.<br />

Die 4 Grundschulen bieten in den Betreuungsgruppen jeweils eine kurze Betreuung bis<br />

13:30 Uhr (Angebot A) sowie eine Betreuung bis 15:00 Uhr mit Mittagessen (Angebot B) an.<br />

Zum Schuljahr 2007/20<strong>08</strong> wurde auch an der Peter-Härtling-Schule als letzte Grundschule<br />

die lange Betreuungszeit mit Mittagstisch eingeführt.<br />

Die Horte sind qualifizierte Bildungseinrichtungen für Kinder mit einer Öffnungszeit von<br />

7:30 bis 17:00 incl. Ferienbetreuung. Bei den Betreuungsgruppen werden die Kinder nach<br />

der Schule in ehemaligen, umgestalteten Klassenräumen betreut und mit Mittagessen versorgt.<br />

Eine Ferienbetreuung ist hier zur Zeit noch nicht vorhanden. Die pädagogische<br />

Qualität in der Begleitung der Kinder unterscheidet sich durch das fachliche Profil der Horte.<br />

Auf den folgenden Seiten werden die Daten der Schulkindbetreuung in den 4 Stadtteilen<br />

dargestellt. Um Aussagen für die Zukunft treffen zu können, wurde die Nachfrage nach Betreuungsplätzen<br />

in Hort und Betreuungsgruppen an der Grundschule ermittelt und prozentual<br />

zur Anzahl der Schulkinder gesetzt. Diese dann auf die nächsten Jahre hochgerechnet.<br />

Es zeigt sich hierbei, dass in den Stadtteilen Seulberg und Köppern mit der Eingangsstufe<br />

(d.h. die Kinder kommen mit 5 Jahren in die Schule, die erste Schulklasse ist in<br />

2 Jahre aufgeteilt) die Nachfrage nach Betreuungsplätzen seit 2005 angestiegen ist und<br />

auch für die Folgejahre eine starke Nachfrage bestehen bleibt.<br />

Insbesondere in Seulberg war in den letzten Jahren die Nachfrage sehr stark, sodass bereits<br />

in der Kita Oberbornstr. mit dem Schuljahr 2006/2007 16 neue Hortplätze geschaffen wurden<br />

und die Plätze in der Betreuung an der Schule bis 15.00 um 10 Plätze aufgestockt wurden.<br />

Mit Beginn des Schuljahres 2007/20<strong>08</strong> wurde eine zusätzliche Hortgruppe im Pavillon auf<br />

dem Schulgelände der Hardtwaldschule mit 22 Plätzen (absolutes Maximum 25 Plätze) geschaffen.<br />

In den Stadtteilen Burgholzhausen und Friedrichsdorf sind die Betreuungskapazitäten ausreichend.


4.1 Friedrichsdorf:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 9 von 22 -


4.1 Friedrichsdorf:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 10 von 22 -


4.2 Köppern:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 11 von 22 -


4.2 Köppern:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 12 von 22 -


4.3 Burgholzhausen:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 13 von 22 -


4.3 Burgholzhausen:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 14 von 22 -


4.4 Seulberg:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 15 von 22 -


4.4 Seulberg:<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 16 von 22 -


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 17 von 22 -<br />

4.4.2. Zusammenfassung Datenmaterial und Empfehlung<br />

Seit August gibt es in Seulberg 146 Betreuungsplätze, das entspricht 40 % der Schulkinder<br />

in 2007 und 20<strong>08</strong>/2009.<br />

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Betreuungsbedarf zugenommen hat. Es ist<br />

davon auszugehen, dass in den folgenden Jahren 40 % und mehr der Schulkinder einen<br />

Betreuungsplatz benötigen. Bereits jetzt ist in der Kita Stettiner Ring ein Anstieg der Mittagstisch-<br />

und Nachmittagsbuchungen zu verzeichnen, sodass mit einem weiteren Anstieg des<br />

Betreuungsbedarfes gerechnet werden muss.<br />

Aus diesem Grund berechnen wir den zukünftigen Betreuungsbedarf mit 45 % der<br />

Schulkinder. Dieser Wert scheint im Hinblick auf die gesellschaftlichen und familiären Veränderungen<br />

realistisch zu sein.<br />

Da die Schulkindzahlen bis 2011/12 ansteigen werden, sind die bestehenden Betreuungsplätze<br />

nicht ausreichend.<br />

Bis 2011/12 werden bei der Berechnung von 45% min. 166 und in der Spitze 2009/10<br />

171 Plätze benötigt, d.h. ausgehend von dem jetzigen Stand werden uns ca. 20 Betreuungsplätze<br />

vor allem im Hort fehlen.<br />

Die Betreuungsbedarfsabfrage für das Schuljahr 20<strong>08</strong>/2009 erfolgte im Januar 20<strong>08</strong> und<br />

zeigt folgendes Ergebnis:<br />

Hortplatznachfrage:<br />

21 Kinder benötigen einen Hortplatz bei 16 freien Plätzen. Diese Kinder haben bereits in<br />

den Kita´s die Ganztagsbetreuung gebucht, einige bis 14:00 Uhr. D. h. es gibt ein Überhang<br />

von mindestens 5 Kindern. Hinzu kommen noch 4 Kinder, die evtl. zurückgestellt<br />

werden.<br />

Im Jahr 2009 werden nur 9 Hortplätze frei bei einer erwarteten Nachfrage von mindestens<br />

40 Kindern.<br />

Für die Betreuungsgruppen gibt es auch einen Überhang, da die Nachfrage nach<br />

15:00 Uhr-Plätzen höher ist als die vorgesehene Platzkapazität. Einen Großteil der<br />

Nachfrage kann aber durch Umschichtung der Betreuungsplätze abgedeckt werden, d.h.<br />

10 weitere werden für die lange Zeit geschaffen, 10 Plätze für die kurze Zeit abgebaut.<br />

Es entstünde dann ein Verhältnis von 20 Plätzen bis 13:30 Uhr und 40 Plätzen bis<br />

15:00 Uhr. Diese Maßnahme hat eine personelle Aufstockung in den Betreuungsgruppen<br />

zur Folge.


5. Kindertagespflege / Tagesmütterbüro<br />

Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 18 von 22 -


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 19 von 22 -


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 20 von 22 -<br />

6. Empfehlungen / Maßnahmenplanung<br />

Die weitere Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen stehen unter dem Leitsatz eines<br />

weiteren qualitativen und quantitativen Ausbaus bei erträglichen finanziellen Aufwendungen.<br />

Alle nachstehenden Vorschläge und Empfehlungen sind bzw. werden mit den jeweils betroffenen<br />

Trägern und Einrichtungen abgestimmt, außerdem erfolgt eine Beteiligung des<br />

Kreisjugendamtes und – sofern Schulen betroffen sind – des Schulträgers.<br />

Bei allen künftigen Anforderungen wird auf die Attraktivität aber auch auf die Wirtschaftlichkeit<br />

unserer Kinderbetreuungseinrichtungen geachtet. Die Rahmenbedingungen (z. B. Verhältnis<br />

Raumgröße-Kinderzahl, bedarfsgerechte Räumlichkeiten usw.) sollen sich nicht verschlechtern.<br />

Für die Umsetzung neuer Vorhaben werden sowohl den Eltern als auch dem<br />

Personal ein angemessener Zeitrahmen eingeräumt werden.<br />

Eine zunehmend steigende Zahl von Kindern, welche intensive zusätzliche Förderung benötigen,<br />

macht die Beibehaltung des bisherigen Personalschlüssels, der in Friedrichsdorfer<br />

Einrichtungen über den Mindestvoraussetzungen des Landes Hessen liegt, weiterhin erforderlich.<br />

Bei aller Ausweitung und Veränderung muss der gute pädagogische Ansatz in<br />

unseren Kindertagesstätten erhalten bleiben – im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen die<br />

Kinder!<br />

Zur Bedarfsabdeckung in den einzelnen Stadtteilen werden folgende Maßnahmen<br />

empfohlen:<br />

6.1 Friedrichsdorf<br />

In der städtischen Kindertagesstätte Hoher Weg 26 soll die vorhandene Gruppe mit erweiterter<br />

Altersmischung in eine Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit 15 Plätzen<br />

umgewandelt werden. Die restliche Kapazität dieser Einrichtung für Kinder im Alter von 3<br />

– 6 Jahren bleibt vorerst bei 75 Kindern bestehen. Für diese Maßnahme muss das Stundenkontingent<br />

der Einrichtung erweitert werden. Für die neue Kleinkindgruppe sind zusätzlich 25<br />

Fachkraftstunden einzuplanen (Kosten ca. 27.000,00 €/Jahr gem. Personal-kostentabelle<br />

des Landes).<br />

Zum weiteren Ausbau der U-3 Betreuung in der Gesamtstadt und im Hinblick auf die weitere<br />

Bautätigkeit in der Kernstadt soll eine neue Kindertagesstätte durch einen freien Träger (Kinderzentren<br />

Kunterbunt e.V.) unter Bezuschussung der Stadt errichtet werden. Damit wäre für<br />

die nächsten Jahre die Versorgung mit Kindergartenplätzen und Betreuungsplätzen für Kinder<br />

unter 3 Jahren gesichert. Die vorhandenen Casa-Kinderhausgruppen der RIMS e.V.<br />

wurden in der Bedarfsplanung mit 25 Kindern aus Friedrichsdorf gerechnet. Dies entspricht<br />

noch nicht der aktuellen Nachfrage (z. Zt. 17 Kinder aus Friedrichsdorf), die Belegung wird<br />

sich jedoch in diese Richtung weiterentwickeln.<br />

Die Einrichtung Kita Krokusweg mit 10 integrativen Plätzen bleibt in der bisherigen<br />

Konzeption unverändert. Lediglich die Auslastung der „Randzukaufzeiten“ muss zum<br />

Sommer 20<strong>08</strong> erneut bewertet werden.<br />

Die Konzeption der Kleinkinderschulstiftung Friedrichsdorf mit 2 - 3 integrativen Plätzen und<br />

einer Aufnahmekapazität von 64 Kindern bleibt bis auf weiteres unverändert.


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 21 von 22 -<br />

In der Betreuungsgruppe der Peter-Härtling-Schule ist eine weitere Nachfrage nach<br />

Essensplätzen festzustellen. Anstelle der eingerichteten 15 Plätze sollen ab Sommer 20<strong>08</strong><br />

20 Plätze bis 15:00 Uhr und 10 Plätze bis 13:30 Uhr angeboten werden. Das<br />

Stundenkontingent für die Betreuungskräfte muss dementsprechend angepasst<br />

werden.<br />

6.2 Köppern<br />

Die Situation im Stadtteil Köppern ist gekennzeichnet durch rückläufige Kinderzahlen.<br />

Diesem Trend kann mittelfristig - trotz des geplanten Baugebietes Erlenkunzen – kaum entgegengetreten<br />

werden, da weitere größere Baugebiete vorerst nicht entstehen. Die Versorgung<br />

mit Kindergartenplätzen im Stadtteil Köppern ist ausreichend. Daher kann die<br />

evang. Kindertagesstätte Dreieichstraße ihr Angebot von 10 auf 15 Betreuungsplätze für<br />

Kinder unter 3 Jahren mit finanzieller Hilfe der Stadt erweitern und inhaltlich<br />

professionalisieren. Diese Maßnahme könnte bereits ab Sommer 20<strong>08</strong> realisiert<br />

werden. Um eine bedarfsgerechte Öffnungszeit für die Eltern anzubieten, soll die Einrichtung<br />

außerdem künftig bis 16:30 Uhr geöffnet werden. Hierzu muss die Kirchen-verwaltung zustimmen<br />

und die anteilige Finanzierung sicherstellen. Es wird mit einer per-sonellen Ausweitung<br />

um bis zu 30 Fachkraftstunden gerechnet.<br />

Um die verstärkte Nachfrage nach Hortplätzen bedienen zu können, soll im Kinderhaus Am<br />

Erlenbach (3 Kita-Gruppen, davon 1 mit Integrationsplätzen und 1 Hortgruppe) zunächst für<br />

das Schuljahr 20<strong>08</strong>/2009, 1 weitere Hortgruppe mit bis zu 10 Kinder integriert werden. Hierfür<br />

wird der Einsatz einer weiteren Fachkraft mit bis zu 35 Stunden erforderlich (Personalkosten<br />

ca. 38.000,00 €/Jahr). Im Zuge der Fortschreibung des Kita-Entwicklungsplanes Anfang<br />

2009 wird die weitere Entwicklung auch im Hinblick auf die Einrichtung einer zusätzlichen<br />

Hortgruppe anstelle einer Kindergartengruppe zu prüfen sein.<br />

Das Betreuungsangebot „B“ an der Grundschule wird von derzeit 20 Kinder auf bis zu<br />

30 Kinder erweitert, das Betreuungsangebot „A“ auf 20 Kinder reduziert. Für die Betreuungszeit<br />

im Zeitraum von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr ist eine personelle Erweiterung (Kosten ca.<br />

4.400,00 €/Jahr) einzuplanen.<br />

6.3 Burgholzhausen<br />

Im Stadtteil Burgholzhausen gibt es rein rechnerisch in den nächsten 2 Jahren einen Mangel<br />

an Kindergartenplätzen, die jedoch aufgrund der Angebote im Stadtgebiet (Waldkindergarten,<br />

RIMS e.V. etc.) ausgeglichen werden können. Allerdings kann aufgrund der erwarteten<br />

Nachfrage nach Kindergartenplätzen im Stadtteil Burgholzhausen im Planungszeitraum<br />

kein Ausbau der U-3 Betreuung erfolgen. Um dem aktuellen Bedarf an Plätzen für Kinder<br />

unter 3 Jahre (s. Warteliste) gerecht zu werden, könnte in der Kita Rodheimer Str. ab<br />

Sommer 20<strong>08</strong> – Sommer 2009 befristet 1 Gruppe mit 15 Kindern im Alter bis zu<br />

3 Jahren eingerichtet werden. Hierfür wären zusätzlich 60 Fachkraftstunden (Kosten ca.<br />

62.000,00 €/Jahr) einzuplanen.<br />

Gesamtstädtisch gesehen werden voraussichtlich ab Sommer 2009 über 150 Betreuungsplätze<br />

für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen, sodass im Stadtteil Burgholzhausen<br />

das Angebot für Kinder unter 3 Jahren wieder zurückgefahren werden kann.


Anlage zur DS-Nr. 129/2007 1. Ergänzung - Seite 22 von 22 -<br />

6.4 Seulberg<br />

Im Stadtteil Seulberg werden die Kindergartenplätze in den nächsten 2 Jahren konstant stark<br />

nachgefragt, sodass hier zunächst keine Veränderungen zugunsten eines Ausbaus der U-3<br />

Betreuung möglich sind. Die 175 genehmigten Kindergartenplätze in 3 städtischen Einrichtungen<br />

Marc-Aurel-Ring, Stettiner Ring und Oberbornstraße müssen weiterhin vorgehalten<br />

werden. Allerdings kann als Zwischenlösung in der Kita Stettiner Ring ab Sommer 20<strong>08</strong> bis<br />

Sommer 2009 eine Gruppe mit erweiterter Altersmischung (3-10 Jahre) eingerichtet werden,<br />

um dem aktuellen Hortbedarf gerecht zu werden. Damit können in<br />

dieser Einrichtung 5 Plätze für Schulkinder neben 15 Plätzen für Kindergartenkinder bereitgestellt<br />

werden.<br />

Da die Schulkinderzahlen in Seulberg bis 2010/2011 um ca. 10 – 15 % ansteigen werden,<br />

benötigen wir bei einem 45 %-igen Ausbau ca. 165 Betreuungsplätze.<br />

Die 3 bestehenden Hortgruppen an der Kita Oberbornstraße, Stettiner Ring, der neugeschaffene<br />

Hort Pavillon und die Betreuungsgruppen an der Grundschule werden dem anstehenden<br />

Bedarf nicht mehr gerecht. Wegen der anhaltend starken Nachfrage nach Betreuungsplätzen<br />

für Schulkinder und im Hinblick auf die Ausrichtung der Hardtwaldschule in Richtung Ganztagsschule<br />

wird ein Erweiterungsbau (Betreuungszentrum) auf dem Schulgelände mit 4<br />

Gruppen (jeweils bis zu 30 Kinder) als dringlich angesehen. Erste Gespräche mit dem Schulträger<br />

wurden geführt.<br />

Somit könnten in diesem Betreuungszentrum dann bis zu 120 Kinder auch durch Platzsharing<br />

(z.B. eine Familie 2 Tage, 3 Tage etc. oder nur bis 15:00 Uhr) betreut werden. Die<br />

derzeitigen 2 Räume für die Betreuungsgruppen könnten weiterhin genutzt werden für<br />

Kinder, die nur eine kurze Betreuungszeit bis 13:30 Uhr benötigen und nicht unbedingt im<br />

Betreuungszentrum aufgenommen werden müssten.<br />

Für das zukünftige Betreuungszentrum sollte eine ausgewogene Personaldecke zur Verfügung<br />

gestellt werden aus Fachkräften und Nichtfachkräften. Da zunehmend mehr Kinder<br />

aus „Problemfamilien“ und anderen schwierigen Lebenssituationen kommen, sollte die<br />

einzelne Gruppe nicht größer als 30 Kinder (incl. Sharing-Plätze) sein.<br />

Nach Verlagerung der bestehenden Hortgruppen in den Schulneubau können die dann frei<br />

werdenden Räume für einen weiteren Ausbau der U-3 Betreuung in den Jahren 2010 – 2013<br />

genutzt werden, sodass der Rechtsanspruch für diese Altersgruppe in der Stadt Friedrichsdorf<br />

erfüllt werden kann, ohne einen weiteren Neubau hierfür bereitzustellen.<br />

Die Umfrage im Januar 20<strong>08</strong> zur Ermittlung des Schulkindbetreuungsbedarfs hat ergeben,<br />

dass vielen Eltern auch eine Betreuung bis 15:00 Uhr aufgrund ihrer beruflichen Situation<br />

durchaus ausreichend ist, aber eine Ferienbetreuung dringend erforderlich wird. Hier wird mit<br />

dem Schulträger verhandelt, inwieweit auch eine Ferienbetreuung in der Schule in den<br />

Betreuungsgruppen stattfinden kann.


Stadt Friedrichsdorf 05.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

24/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />

Zustimmung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />

Vorhaben zur Bebauung des Milupa-Geländes, Bahnstraße 14-30, Bebauungskonzept<br />

und Verfahrensweise<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Bebauungskonzeptes des Vorhabenträgers ist<br />

kurzfristig die Übereinstimmung mit den Zielen des Entwicklungskonzeptes Kernstadt Friedrichsdorf<br />

zu überprüfen und dieses gegebenenfalls zu überarbeiten. Hierbei sind insbesondere die<br />

Aspekte der städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Integration und Entwicklung, des<br />

Einzelhandels, des Verkehrs, des Lärmschutzes sowie der technischen und sozialen Infrastruktur<br />

soweit zu klären, dass eine verlässliche Abschätzung der Entwicklungs- und Folgekosten erfolgen<br />

kann.<br />

Auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwicklungskonzepts und der Schätzung der Entwicklungs-,<br />

Planungs- und Folgekosten sollen Verträge mit den Beteiligten ausgearbeitet werden,<br />

die die privaten und öffentlichen Interessen hinsichtlich der Gestaltung, Nutzung und Abwicklung<br />

des Vorhabens, der Bauleitplanung, der Erschliessung und der Folgemaßnahmen sowie der<br />

Übernahme der jeweiligen Kosten regeln. Änderungen können sich aufgrund der späteren verbindlichen<br />

Bauleitplanung und Bauantragsstellung ergeben.<br />

Alle Kosten für die Aktualisierung des Entwicklungskonzepts und die Ausarbeitung der Verträge,<br />

insbesondere anfallende Gutachten, Planungs- und Beratungsleistungen übernimmt der Vorhabenträger.


Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Vorhabenträger beabsichtigt das Milupa-Gelände an der Bahnstraße 14-30 von der Nutricia<br />

Grundstücksverwaltungs GmbH zu erwerben. Er beabsichtigt das Gelände mit folgenden Nutzungen<br />

zu bebauen (ca. BGF):<br />

• Einkaufszentrum 22.150 m²<br />

• zugehöriges Parkhaus 12.500 m²<br />

• zugehörige Büroflächen 3.350 m²<br />

• Milupa-Verwaltungsgebäude 5.000 m²<br />

• Zugehöriges Parken 3.000 m² und<br />

• Wohnen 11.000 m²<br />

Weitere Beschreibung des Vorhabens siehe Anlage.<br />

Die heutigen Laborgebäude an der Prof.-Wagner-Straße bleiben bestehen. Die Büroflächen sind<br />

ausschließlich für die Milupa-Verwaltung vorgesehen. Die oben genannten Zahlen berücksichtigen<br />

noch nicht die derzeit anstehende weitere Verringerung der Zahl der Mitarbeiter an diesem Standort.<br />

Der Vorhabenträger ist eine Tochter eines global agierenden Investors für Einzelhandelsimmobilien.<br />

Der Hauptfokus der weltweiten Gruppe ist der Erwerb, die Entwicklung und das Management<br />

von Einkaufszentren in den stark wachsenden städtischen Regionen in Nordamerika und Europa.<br />

Gemäß Eigenangaben und Auskunftdiensten erwirbt und entwickelt der Vorhabenträger vorwiegend<br />

mit eigenem Kapital und kann daher als leistungsfähig und zuverlässig eingestuft werden.<br />

Der Vorhabenträger versucht auch hier sich im Wesentlichen auf das Kerngeschäft – Einzelhandel<br />

– zu beschränken und wird voraussichtlich den Wohnungsbau mit einem Partner realisieren. Da<br />

dieser noch nicht feststeht, liegen auch noch keine differenzierten Aussagen zu diesem Bereich<br />

vor.<br />

Das Bebauungskonzept für das Einkaufszentrum sieht im Wesentlichen einen 2 geschossigen<br />

Baukörper vor, der seine Längsentwicklung parallel zum Straßenzug Wilhelmstraße/Prof.-Wagner-<br />

Straße hat und hierbei die Achse von der Prof.-Wagner-Straße Richtung Bahnhof – frühere Rohrwiesenstraße<br />

– überbaut. Auf der unteren Ebene – ebenerdig zum Gelände Am Viadukt – soll ein<br />

Vollsortimenter sowie ca. 450 Stellplätze angeordnet werden. Die Anordnung der Stellplätze in 2<br />

Ebenen entspricht der Geschoßhöhe des unteren Marktgeschosses. Im oberen Geschoß – ebenerdig<br />

zur Wilhelmstraße – sollen um eine tageslichthelle Passage Geschäfte unterschiedlichster<br />

Größenordnung entstehen, über deren Sortimente noch Auskunft gegeben werden soll. Insgesamt<br />

soll das Einkaufszentrum über 12.000 m² Verkaufsfläche verfügen.<br />

Die Passage soll Richtung Landgrafenplatz und Richtung Bahnhof Anbindungen bzw. großzügige<br />

Eingangsbereiche erhalten. Richtung Bahnhof ist hierbei eine höhenüberwindende, in eine kleine<br />

Platzanlage integrierte Treppenanlage vorgesehen. Richtung Landgrafenplatz wird als Idee eine<br />

Integration der Wilhelmstraße und der Fußgängerachse in eine platzräumliche Gestaltung unter<br />

Einbeziehung des städtischen, jetzigen Parkplatz-Geländes angeboten.<br />

Dieser sehr flache, zum Knotenpunkt Wilhelmstraße/Bahnstraße fast vollständig vertieft liegende<br />

Komplex soll zur Bahnstraße und zur Wilhelmstraße hin zusätzliche Bürogeschosse erhalten, um<br />

einerseits die Straßenräume zu fassen und die Bebauung insgesamt in die Wahrnehmung zu<br />

rücken andererseits für die eigene Verwaltung notwendige und ggf. zusätzlich vermietbare Büroflächen<br />

bereitzustellen.<br />

...


Drucksachennummer: 24/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />

Insbesondere hinsichtlich der Anordnung der Einzelhandelsflächen, der Überbauung der alten<br />

Rohrwiesenstraße, der Führung der Wegeverbindung Landgrafenplatz-Bahnhof, aber auch des<br />

Anteils der Gewerbeflächen weicht dieses Konzept vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />

ab, das im Juli 2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und dem<br />

Rahmenvertrag mit Milupa zugrunde lag. Das Entwicklungskonzept sah eine durchgehende offene<br />

Achse vom Landgrafenplatz bis zum Bahnhof vor, die der früheren Rohrwiesenstraße folgte und<br />

an den sich Einzelhandelseinrichtungen aber auch Platzsituationen sowie Wohnbauflächen angliederten.<br />

Diesem Konzept lag auch die Tatsache zugrunde, dass in diese Trasse die Verrohrung des Rehlingsbaches<br />

und ein Mischwasserkanal fällt, deren Verlegung man für zu aufwändig und wirtschaftlich<br />

nicht sinnvoll gehalten hatte. Der Vorhabenträger hat nunmehr diese Fragestellung in Abstimmung<br />

mit der Stadt von Fachingenieuren prüfen lassen und kommt zu der Einschätzung, dass es<br />

wirtschaftlich vertretbare Lösungen hierfür gibt.<br />

Da das vorgelegte Konzept aber im Ergebnis dem ehrgeizigen Ziel des Entwicklungskonzepts<br />

Kernbereich Friedrichsdorf entspricht, mit bis zu 12.000 m² Verkaufsflächen einen nachhaltigen<br />

Ansatz zur Entwicklung des Stadtzentrum anzulegen, wird empfohlen, das Vorhaben zu unterstützen.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass die sonstigen Rahmenbedingungen im Zuge einer<br />

Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes und mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge<br />

geschaffen werden können.<br />

Um insgesamt im Rahmen eines Jahres zu verbindlichem Baurecht zu gelangen, wird es erforderlich<br />

die Grundzüge der städtebaulichen Planung bis Mitte dieses Jahres zu klären. Es wird vorgeschlagen,<br />

dies im Zuge einer Aktualisierung und Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes für<br />

den Kernbereich Friedrichsdorf zu unternehmen. Des Weiteren ist der Abschluss der vorgesehenen<br />

städtebaulichen Verträge Grundlage zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren. Da zu<br />

diesem Zeitpunkt die wichtigsten Fragestellungen hinsichtlich Einzelhandel und Verkehr bereits<br />

beantwortet sein sollen, wird mit einem relativ kurzen Verfahrensablauf auch hinsichtlich der<br />

Flächennutzungsplanung gerechnet.<br />

Anlage<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage zur BESCHLUSS-VORLAGE 24/20<strong>08</strong> Seite 1<br />

Vorhabenbeschreibung des Investors<br />

Milupa-Areal<br />

Realisierung eines nutzungsdurchmischten innerstädtischen Neubauquartiers<br />

1. Fakten zum Gesamtprojekt:<br />

BGF<br />

Verkaufsflächen/Nutzungsflächen<br />

EKZ ca. 22.150 m² ca. 12.000 m²<br />

Parkhaus ca. 12.500 m² ca. 450 Stellplätze<br />

Nebenflächen/Büro ca. 3.350 m² ca. 3.000 m²<br />

Milupa-<br />

Verwaltungsgebäude<br />

ca. 5.000 m² ca. 4.250 m²<br />

Parken ca. 3.000 m² ca. 150 Stellplätze<br />

Wohnen ca. 11.000 m² ca. 9.000 m²<br />

Summe ca. 57.000 m²<br />

Aus städtebaulichen Gründen werden auf den beiden Einzelhandelsgeschossen entlang der<br />

Bahn- und Wilhelmstraße ein bis zwei Bürogeschosse errichtet. Ebenfalls aus städtebaulichen<br />

Gründen soll zur Akzentuierung der Ecksituation an der Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt ein<br />

zweigeschossiges Bürogebäude entstehen, unter dem ebenerdig Stellplätze geschaffen werden.<br />

Diese Maßnahmen führen dazu, dass sich die Gesamt-BGF von rund 51.000 m² um etwa<br />

6.000 m² auf 57.000 m² erhöht.<br />

2. Projektbeschreibung und Realisierungszeitraum:<br />

Das Milupa-Areal soll zu einem nutzungsdurchmischten Quartier, bestehend aus einem Einkaufszentrum<br />

mit integriertem Parkhaus, einem Bürogebäude sowie mehreren Wohngebäuden<br />

entwickelt werden. Nach Abriss der Gebäude soll mit der Neubebauung des Areals im<br />

Verlauf des Jahres 2009 begonnen werden. Die Eröffnung des Einkaufszentrums ist für Frühjahr<br />

2011 geplant.<br />

Einkaufszentrum<br />

Das Einkaufszentrum verfügt über zwei Geschosse. Im unteren Geschoss gelangt der Kunde<br />

direkt aus dem Parkhaus in die Einzelhandelsebene. In dieser Ebene sind ein großer Lebensmittelsupermarkt<br />

sowie weitere Geschäfte des periodischen Bedarfs geplant. Die obere<br />

Ebene mit dem Haupteingang zur Wilhelmstraße umfasst primär Geschäfte des aperiodischen<br />

Bedarfs mit dem Schwerpunkt Mode. Über Rolltreppen und Aufzüge sind beide Ebenen miteinander<br />

verbunden. Ziel ist es, eine möglichst große Vielfalt in der Tiefe und Breite aller<br />

Sortimente im Center anbieten zu können.


Anlage zur BESCHLUSS-VORLAGE 24/20<strong>08</strong> Seite 2<br />

Das zweigeschossige integrierte Parkhaus wird den Kunden ca. 450 Stellplätze bieten.<br />

Die Kernöffnungszeiten des Einkaufszentrums sind von Montag bis Samstag zwischen 09.30<br />

Uhr und 20.00 Uhr geplant.<br />

Bürogebäude<br />

Das neue Bürogebäude an der Ecke Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt ist für die neue Verwaltungszentrale<br />

von Milupa vorgesehen. Dieses Gebäude soll zeitgleich mit dem Einkaufszentrum<br />

fertig gestellt werden.<br />

Wohnquartier<br />

Das Wohnquartier, bestehend aus unterschiedlichen Häusern und Gebäudetypen, wird in<br />

mehreren Bauabschnitten erstellt. Die ersten Häuser könnten ebenfalls ab 2011 bezugsfertig<br />

sein.<br />

3. Städtebauliche Einbindung:<br />

Im nördlichen Areal erstreckt sich künftig entlang der Bahnstraße und der Wilhelmstraße der<br />

Baukörper des Einkaufszentrums. Der Haupteingangsbereich erfolgt zur Wilhelmstraße und<br />

bildet an dieser Stelle einen neuen Stadtplatz aus. Über den öffentlichen Parkplatz an der<br />

Wilhelmstraße erfolgt ein direkter Zugang zur Hugenottenstraße. Somit entsteht eine fußläufige<br />

Anbindung zwischen der Haupteinkaufsstraße an dem neuen Einkaufszentrum.<br />

Die Bahnstraße wird durch die Neubebauung städtebaulich neu gefasst, wobei sich die<br />

Traufkante des Einkaufszentrums an der bestehenden Bebauungshöhe der Bahnstraße orientieren<br />

wird und im Vergleich zur heutigen Situation den städtischen Maßstab wiederherstellt.<br />

Aus diesem Grund werden auf den zwei Einzelhandelsgeschossen an der Bahn- und Wilhelmstraße<br />

bis zu zwei weitere Geschosse errichtet.<br />

Im nordwestlichen Areal, an der Ecke Prof.-Wagner-Straße/Am Viadukt soll das neue zweigeschossige<br />

Milupa-Verwaltungsgebäude entstehen. Ebenfalls zur Akzentuierung der Ecksituation<br />

werden die Bürogeschosse aufgeständert und ebenerdig unter dem Gebäude Stellplätze<br />

geschaffen.<br />

Südlich dieser Bebauung entsteht von der Bahnstraße bis zur Straße Am Viadukt laufend eine<br />

neue Wohnanliegerstraße. Der gesamte südliche Bereich ist ausschließlich dem Wohnen vorbehalten.<br />

In aufgelockerter Bebauung entstehen hier für den gehobenen Bedarf Doppel- und<br />

Reihenhäuser sowie Stadtvillen, die die Hanglage nutzen und auf unterschiedlichen Geländeebenen<br />

interessante Mikrobereiche ausbilden. Die Geschosshöhen sind abhängig von dem<br />

Gebäudetyp und liegen zwischen 2 und 5 Geschossen.<br />

Mit Realisierung des Vorhabens wird es möglich sein, auf direktem Weg von der Hugenottenstraße<br />

durch das Milupa-Areal zum S- und Regionalbahnhof Friedrichsdorf zu gelangen. Dabei<br />

verläuft der Weg durch das Einkaufszentrum und entlang eines Fußweges durch das<br />

neue Wohnquartier zur Bahnstraße/Am Viadukt.<br />

4. Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Friedrichsdorf und dem Investor:<br />

Der Investor erklärt sich bereit, die Planungskosten für das beschriebene Vorhaben zu übernehmen<br />

und mit der Stadt Friedrichsdorf einen städtebaulichen Vertrag über die Entwicklung<br />

des Milupa-Areals abzuschließen.<br />

Verkäufer und Käufer beabsichtigen, im Februar 20<strong>08</strong> den Kaufvertrag zu unterzeichnen.


Stadt Friedrichsdorf 06.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

190/2006 3. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 12.10.2006 11.<br />

Überweisungsbeschluss<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 31.10.2006 4.<br />

zurückgestellt<br />

1. Ergänzung<br />

Verkehr<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales, 01.11.2006 5.<br />

vertagt<br />

1. Ergänzung<br />

Kultur und Sport<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales, 29.11.2006 5.<br />

einstimmig<br />

1. Ergänzung<br />

Kultur und Sport<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />

Kultur und Sport<br />

16.05.2007 4.<br />

Beschlussfassung<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

Zustimmung<br />

3. Ergänzung<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />

Kultur und Sport<br />

20.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

3. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 8. 3. Ergänzung<br />

Barrierefreies Friedrichsdorf<br />

Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit gemäß Prioritätenliste sind umzusetzen. Für die<br />

einzelnen Maßnahmen sind dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr sowie dem Haupt- und<br />

Finanzausschuss die Umbau- und Finanzierungspläne vorzulegen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat mit Beschluss vom 29.11.2006 den<br />

Magistrat beauftragt „ein Konzept zur Erreichung einer behindertengerechten barrierefreien Stadt“<br />

vorzustellen.


Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 3<br />

In der Sitzung desselben Ausschusses vom 05.12.2007 wurde als Diskussionsergebnis (Punkt 2,<br />

Themenschwerpunkte 20<strong>08</strong>) des Weiteren festgehalten, dass in 20<strong>08</strong> folgendes diskutiert werden<br />

und der Magistrat hierzu eine Drucksache vorlegen soll:<br />

- Thema „Barrierefreies Friedrichsdorf“,<br />

Vorlage einer Prioritätenliste mit städtischen Gebäuden und Angabe der Benutzerfrequenz,<br />

voraussichtliche Kosten für behindertengerechte Baumaßnahmen etc.<br />

Die Verwaltung hat hierzu die beiliegende Matrix erstellt. Kriterien waren:<br />

• Die Betrachtung wird zunächst begrenzt auf öffentlich zugängliche Gebäude im Sinne<br />

des § 46 HBO i.V.m. der DIN 18<strong>02</strong>4-2 soweit sie in städtischem Besitz sind.<br />

• Der Vielfalt der Anforderungen an die Barrierefreiheit wird keines der bestehenden Gebäude<br />

gerecht. Priorität wird daher zunächst gesehen in der Umsetzung der Ziele des<br />

§ 46 HBO für Bestandsbauten, der für Neubauten vorschreibt, „dass sie in den dem allgemeinen<br />

Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden,<br />

dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern<br />

barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“<br />

Daher wurde zunächst in die Bestandsaufnahme nur die Schwellen-/Treppenfreiheit<br />

des Zugangs, die ausreichende Dimensionierung der Verkehrsflächen und Durchgänge<br />

sowie die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

die HBO bei der Barrierefreiheit nicht nur den Nutzerkreis der Behinderten anspricht.<br />

• Daher sollte auch nicht von behindertengerechten Baumaßnahmen, sondern von solchen<br />

zur Beseitigung von Barrieren gesprochen werden.<br />

• Die in der DIN angesprochenen Nutzerkreise wie Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose,<br />

Hörgeschädigte, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen u.s.w. haben weitergehende<br />

Anforderungen an die Barrierefreiheit, die sich insbesondere hinsichtlich der Ausstattung<br />

- z.B. niedrigere Anordnung von Schaltern und Tasten, Türöffnern, taktile Kennzeichnung,<br />

etc.- auswirken. Der Nutzerkreis der Blinden und Sehbehinderten sollte in einer eigenen<br />

Untersuchung berücksichtigt werden, für das jedoch der Stadtverwaltung die nötige<br />

praktische Fachkenntnis fehlt und daher ein Gutachten beauftragt werden müsste.<br />

Für die Angabe der Nutzerfrequenz fehlen die Grundlagen, da sie auf die relevanten Nutzergruppen<br />

zugeschnitten sein sollte. Es wird jedoch vorgeschlagen, für die einzelnen Nutzungs-arten<br />

folgende Prioritäten zugrunde zu legen:<br />

• Öffentliche Verwaltung, Rathaus<br />

Das Rathaus muss für alle zumindest mit einer zentralen Anlaufstelle und möglichst in<br />

allen publikumsintensiven Bereichen einschließlich der Räume für öffentliche Sitzungen/<br />

Veranstaltungen erreichbar sein. Hierzu gehört auch die Nutzbarkeit der Sanitäranlagen.<br />

• Feuerwehrgerätehaus<br />

Eine generelle Barrierefreiheit ist hier nicht erforderlich, soweit deren Schulungs- und<br />

Aufenthaltbereiche nicht für öffentliche Sitzungen/Veranstaltungen genutzt werden<br />

sollen, die für jedermann zugänglich sein müssen.<br />

...


Drucksachennummer: 190/2006 3. Ergänzung (IX) Seite 3 von 3<br />

• Museen<br />

Da die Friedrichsdorfer Museen in historischen Gebäuden eingerichtet sind, deren Anpassung<br />

an Barrierefreiheit den Zielen des Denkmalschutzes widersprechen würde, wird<br />

auf barrierefreie Ausstattung verzichtet.<br />

• Stadtbücherei<br />

Diese sollte für jedermann erreichbar und benutzbar sein. Dies ist am jetzigen Standort<br />

nicht zu realisieren.<br />

• Einrichtungen der Altenpflege<br />

Alle Einrichtungen sollen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.<br />

• Jugendpflege<br />

Ein Bedarf an barrierefreiem Zugang wurde bislang nicht gemeldet. Ausgewählte Einrichtungen<br />

sollten jedoch barrierefrei sein.<br />

• Kinderbetreuung<br />

Generelle Anforderung der Barrierefreiheit für Kinder. Weitergehende Anforderungen<br />

aufgrund von Behinderungen müssen fallbezogen und mit Bezug zum pädagogischen<br />

Konzept formuliert werden. Einrichtungen mit integrativen Plätzen (z.Z. Kita Krokusweg und<br />

Kinderhaus am Erlenbach) müssen barrierefrei sein.<br />

• Sport und Kultur<br />

Barrierefreiheit sollte grundsätzlich auf die Gesamtstadt bezogen auf jeweils zentrale<br />

Einrichtungen beschränkt, hier aber vollständig gegeben sein. Auf Wunsch der Stadt<br />

wird die neue Sporthalle an der PRS barrierefrei gebaut.<br />

• Bestattungswesen<br />

Aufgrund des typischen großen Benutzeranteils an alten Menschen sollte Barrierefreiheit<br />

möglichst vollständig gegeben sein.<br />

Anlage<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 1<br />

Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />

Zugang<br />

interne<br />

Erschließung<br />

Sanitäranlagen<br />

ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />

01 Verwaltung<br />

01 Rathaus Hugenottenstr. 55 x x x x<br />

<strong>02</strong><br />

Rathaus Außenstelle<br />

Hugenottenstr. 57<br />

x x x<br />

EG: Standesamt, OG:<br />

Kulturamt<br />

x<br />

Organisation<br />

Besucherempfang OG<br />

1<br />

<strong>02</strong> Feuerschutz<br />

01 Feuerwehrhaus Friedrichsdorf x x x<br />

tlw. Nutzung durch andere<br />

Hilfsdienste<br />

x<br />

<strong>02</strong> Feuerwehrhaus Köppern x x x x<br />

03 Feuerwehrhaus Seulberg x x x<br />

Mischnutzung /öffentl.<br />

Verwaltung<br />

x<br />

Verlegung Sitzungsbetrieb<br />

ins VH "Alte Schule"<br />

1<br />

04 Feuerwehrhaus Burgholzhausen x x x Mischnutzung s. Altenpflege x Umbau Zugang empfohlen 1<br />

03 Heimatpflege<br />

01 Philipp-Reis-Museum x x x Denkmalschutz x<br />

<strong>02</strong> Heimatmuseum Seulberg x x x Denkmalschutz x<br />

03 Stadtarchiv Burgholzhausen x x x x<br />

04 Bildung


Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 2<br />

Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />

Zugang<br />

interne<br />

Erschließung<br />

Sanitäranlagen<br />

ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />

01 Stadtbücherei x x x<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

beachten<br />

x<br />

baul. Änderung werden nicht<br />

empfohlen, Umzug!<br />

2<br />

05 Altenpflege / Gesundheitspflege<br />

01 Seniorentreff F.-L.-Jahnstr. 29a x x x x<br />

<strong>02</strong> Seniorentreff Dreieichstraße x x x x<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

Vereinshaus "Alte Schule"<br />

Seulberg / EG<br />

Feuerwehrhaus Burgholzhausen<br />

/ EG<br />

Diakoniestation<br />

Kurhessenstraße<br />

Seniorenwerkstatt Industriestr.<br />

18c<br />

06 Jugendpflege<br />

x x x Mischnutzung x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

Mischnutzung siehe auch<br />

Feuerschutz<br />

Mischnutzung/öffentl.<br />

Verwaltung<br />

tlw. Auslagerung in Neubau<br />

geplant<br />

Umbau Sanitäranlagen<br />

empfohlen<br />

Umbau Türbreiten +<br />

Sanitäranlagen empfohlen<br />

x Umbau Zugang empfohlen 2<br />

x<br />

x<br />

Umbau Zugang und<br />

Sanitäranlagen empfohlen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

01 Juz Taunusstr. 14 x x x Eigentumsverhältnisse x Umbau nicht empfohlen<br />

<strong>02</strong> Stadtteiltreff Teichmühlenweg x x x Mischnutzung x<br />

03 Juz Peter-Geibel-Str. 17a x x x x<br />

04<br />

Vereinshaus "Alte Schule"<br />

Seulberg / UG<br />

x x x x


Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 3<br />

Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />

Zugang<br />

interne<br />

Erschließung<br />

Sanitäranlagen<br />

ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />

07 Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

01 Kita Hoher Weg 26 x x x x<br />

<strong>02</strong> Kinderhort Hoher Weg 26a x x x x<br />

03 Kinderhaus Dreieichstr. 20a x x x x Umbau Zugang empfohlen 1<br />

04 Kita Stettiner Ring x x x x<br />

05 Kita Oberbornstr. 10 x x x x<br />

06 Kinderhaus Marc-Aurel-Ring x x x x<br />

07 Kita Krokusweg 30 x x x x Umbau Zugang empfohlen 1<br />

<strong>08</strong> Kita Rodheimer Str. 20 x x x x<br />

09 Kinderhaus Peter-Geibel-Str. 13 x x x x<br />

<strong>08</strong> Sport und Kultur<br />

01 Sporthalle Seulberg x x x x<br />

<strong>02</strong> Freibad x x x x


Anlage zur Beschlussvorlage 190/2006 3. Ergänzung Seite 4<br />

Nutzung / Gebäude Barrierefreiheit Handlungsbedarf<br />

Zugang<br />

interne<br />

Erschließung<br />

Sanitäranlagen<br />

03<br />

Forum Friedrichsdorf (ehem.<br />

Bürgerhaus)<br />

ja tlw. nein ja tlw. nein ja tlw. nein Bemerkungen ja nein Bemerkungen Priorität<br />

x x x<br />

04 Garniers Keller x x x<br />

05<br />

06<br />

Vereinshaus "Alte Schule"<br />

Seulberg / EG+OG<br />

Vereinshaus "Alte Schule"<br />

Burgholzhausen<br />

09 Bestattungswesen<br />

x x x<br />

Mischnutzung/öffentl.<br />

Verwaltung<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

beachten<br />

Mischnutzung/Altenpflege (nur<br />

EG)<br />

x<br />

x Umbau nicht empfohlen<br />

x Zugang OG nicht barrierefrei<br />

x x x Mischnutzung/Altenpflege x Umbau nicht empfohlen 3<br />

01<br />

Trauerhalle Friedhof<br />

Friedrichsdorf<br />

x x x x<br />

Umbau Sanitäranlagen<br />

prüfen<br />

3<br />

<strong>02</strong> Trauerhalle Friedhof Dillingen x x x x<br />

03 Trauerhalle Friedhof Köppern x x x x<br />

04 Trauerhalle Friedhof Seulberg x x x x<br />

05<br />

Trauerhalle Friedhof<br />

Burgholzhausen<br />

x x x x<br />

Umbau Sanitäranlagen<br />

prüfen<br />

Umbau Sanitäranlagen<br />

prüfen<br />

Umbau Sanitäranlagen<br />

prüfen<br />

3<br />

3<br />

3


Stadt Friedrichsdorf 29.01.20<strong>08</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

20/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

Zustimmung<br />

Ortsbeirat Köppern 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 9.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 19.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Verkehr<br />

Haupt- und Finanzausschuss 21.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 9.<br />

Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule in Friedrichsdorf/Köppern am Bahnhof Saalburg<br />

- Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen<br />

- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

- Grundstücksveräußerung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Stadt Friedrichsdorf stimmt dem Vorhaben zur Errichtung des Schulzweiges „Erziehungshilfe“<br />

und der Sporthalle auf einer ca. 2,5 ha großen Teilfläche des städtischen Waldgrundstücks Gemarkung<br />

Köppern, Flur 9, Flurstück 1/40 unter folgenden Maßgaben zu:<br />

• Die erforderliche Abweichung vom Regionalplan wird von der oberen Landesplanungsbehörde<br />

zugelassen.<br />

• Das Baurecht wird im Zuge eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gem. § 12 BauGBgeschaffen.<br />

• Im dazugehörigen städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag wird das Vorhaben, die<br />

Erschließungsmaßnahmen, die Durchführungsfrist, die Übernahme sämtlicher Planungskosten,<br />

Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen und Folgekosten geregelt.


Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />

Nach Vorliegen der Zulassung der Abweichung von der Regionalplanung erklärt sich die Stadt<br />

Friedrichsdorf bereit<br />

• einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und/oder Anpassung des Regionalen<br />

Flächennutzungsplanes zu stellen,<br />

• ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten und<br />

• die erforderlichen Flächen an den Hochtaunuskreis zu veräußern, vorbehaltlich der Ergebnisse<br />

der Bauleitplanverfahren.<br />

Sachdarstellung:<br />

Zu diesem Vorhaben erfolgte bereits eine Mitteilung für den Magistrat und Ausschuss für Bau,<br />

Umwelt und Verkehr im Januar/Februar 2007 (Drucksache Nr. 8014/2007).<br />

Der Hochtaunuskreis beabsichtigt die Neuerrichtung der Heinrich-Kielhorn-Schule. Diese Maßnahme<br />

wird notwendig aufgrund des erheblichen Erweiterungsbedarfs, der am bisherigen Standort<br />

der Schule in der Wehrheimer Ortsmitte nicht realisiert werden kann.<br />

Es ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2006 des Hochtaunuskreises vorgesehen, die<br />

Heinrich-Kielhorn-Schule zukünftig als verbundene Förderschule für Lernhilfe, Erziehungshilfe und<br />

Kranke zu führen. Die Ausprägung als Ganztagsschule ist vorgesehen.<br />

Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Erziehungshilfe besteht derzeit kein angemessenes<br />

Angebot im Hochtaunuskreis. Bisher wurden diese Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen<br />

anderer Schulträger gefördert. Die dortigen Möglichkeiten sind jedoch erschöpft und<br />

können den hohen und in Zukunft weiter steigenden Bedarf nicht abdecken.<br />

Die Schule für Erziehungshilfe hat den Vorteil gegenüber anderen Regelschulen, dass sie klein<br />

und überschaubar ist, ein unvergleichbar besseres Betreuungsverhältnis Lehrer-Schüler besitzt,<br />

die Raumausstattung die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, ein intensives sozialpädagogisches<br />

Angebot an der Schule angegliedert ist und die Lehrkräfte eine spezielle Ausbildung<br />

als Sonderschullehrer haben. Nach den Erfahrungen des Kreises ist die Beeinflussung der Umgebung<br />

daher nicht anders zu bewerten als an anderen Regelschulen auch.<br />

Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist ein durch den Hochtaunuskreis vorgegebenes<br />

Raumprogramm, das für den Schulbau für die Jahrgangsstufen 4 bis 9 (10) eine Gesamtbruttogeschossfläche<br />

von rd. 3.800 m² vorsieht. Diese verteilen sich auf drei Jahrgangsstufengebäude mit<br />

integrierten altersspezifischen Fachräumen und Ganztageseinrichtungen, ein kleineres Zentralgebäude<br />

für Verwaltung und Sonderflächen sowie eine Sporthalle. Hinzu kommen sollen ein Bolzplatz,<br />

drei getrennte Pausenhöfe und Stellplatzflächen. Die Sporthalle soll in den außerschulischen<br />

Zeiten auch für die Ausübung des Vereinssports zur Verfügung stehen<br />

...


Drucksachennummer: 20/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />

Bei der räumlichen Verteilung der Gebäude und Freianlagen sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />

- die Besonderheiten des pädagogischen Konzeptes, das u.a. auf einer möglichst weitgehenden<br />

Trennung der Jahrgangsstufen basiert<br />

- die Belange des Nachbarschutzes, die einen Abstand von min. 25 m zu den Grundstücksgrenzen<br />

der Wohnbebauung begründen<br />

- die forst- und wasserrechtlichen Belange<br />

- die Erschließung, die am besten über die Straße Bahnhof Saalburg erfolgen kann<br />

- die Belange des Immissionsschutzes, die u.a. auch die Staubentwicklung der zum<br />

Quarzitwerk fahrenden Lkw umfassen<br />

- die Belange des Denkmalschutzes im Hinblick auf das Bodendenkmal Limes<br />

Als geeignetes Verfahren wird hierfür der vorhabenbezogene Bebauungsplan gesehen. Der Hochtaunuskreis<br />

hat hierbei alle Planungsleistungen zu erbringen. Er muss zunächst gem. § 12 (2)<br />

BauGB einen Antrag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens stellen, über den die Gemeinde<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Zur Vorbereitung des Antrags wurde bereits<br />

vom Hochtaunuskreis ein Planungsbüro eingeschaltet, mehrere Scopingtermine und Abstimmungen<br />

mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange und ein Entwurf für einen Abweichungsantrag<br />

vom Raumordnungsplan erstellt.<br />

Der Hochtaunuskreis beabsichtigt auf der Grundlage eines Bebauungsplan-Entwurfs die Auslobung<br />

eines Architektenwettbewerbs nach GRW. Der Wettbewerb soll die genannte Fläche in der<br />

Gemarkung Köppern sowie die westlich der Limesstraße gelegenen Flächen der Gemeinde Wehrheim<br />

umfassen. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den in der Gemarkung Wehrheim<br />

liegenden Bereich sind durch das Bebauungsplanverfahren „Köpperner Straße“ bestimmt.<br />

Es liegt nunmehr der Antrag des HTK auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens sowie auf grundsätzliche<br />

Zustimmung der Stadt zum Bau der Schule und der Veräußerung der Flächen vor (siehe<br />

Anlage), aus dem auch weitere Detailangaben hervorgehen. Da das Vorhaben den Zielen des geltenden<br />

Regionalplans und den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht entspricht, sind<br />

diese zunächst anzupassen. Der Regionalplan kann im Rahmen eines Abweichungsverfahrens<br />

geändert werden. Dies sollte vor Einleitung der Bauleitplanverfahren erfolgen, da sonst keine<br />

schlüssige Abwägung erfolgen kann. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung<br />

des Bebbauungsplans können im Parallelverfahren erfolgen.<br />

Aufgrund des vom Hochtaunuskreis dargelegten pädagogischen Konzeptes für die Heinrich Kielhornschule,<br />

der günstigen Lage des vorgeschlagenen Standorts im Verkehrsnetz und den speziell<br />

angestrebten Synergieeffekten mit der auf Wehrheimer Gemarkung liegenden Schulbereichen für<br />

Lernhilfe und Kranke sowie der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit der städtischen Flächen wird<br />

grundsätzlich die Zustimmung der Stadt zu diesem Vorhaben empfohlen. Im Scopingverfahren<br />

wurden u.a. 5 weitere alternative Standorte auf ihre Eignung untersucht. Keiner der Standorte wies<br />

eine vergleichbare Eignung auf.<br />

Diese Zustimmung erfolgt vorbehaltlich einer gewissenhaften Abwägung aller Belange in den Bauleitplanverfahren.<br />

Hierbei werden insbesondere Bedenken aus dem Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes,<br />

aber auch aus dem Bereich des Immissionsschutzes (TQW) zu berücksichtigen<br />

sein. Forstwirtschaftliche Belange werden demgegenüber weniger hervortreten.<br />

Anlage<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />

Landratsamt • Postfach 1941 • 61289 Bad Homburg v. d. Höhe<br />

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />

Herrn Bürgermeister Burghardt<br />

Hugenottenstraße 55<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

HOCHTAUNUSKREIS<br />

Der Kreisausschuss<br />

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5<br />

61352 Bad Homburg v. d. Höhe<br />

Fachbereich Hochbau<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Herr Bernhard Strauch<br />

Eingang 2 - Zimmer: 355<br />

Tel.: 06172 999-2000<br />

Fax: 06172 999-9824<br />

bernhard.strauch@hochtaunuskreis.de<br />

Az.:20.00.00-sta<br />

November 2007<br />

Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burghardt,<br />

wie Ihnen bereits bekannt ist, beabsichtigt der Hochtaunuskreis die Neuerrichtung der Heinrich-Kielhorn-Schule.<br />

Diese Maßnahme wird aufgrund des erheblichen Erweiterungsbedarfs,<br />

der am bisherigen Standort der Schule in der Wehrheimer Ortmitte aufgrund der Grundstücksgröße<br />

nicht realisiert werden kann, notwendig.<br />

Es ist entsprechend dem Schulentwicklungsplan 2006 des Hochtaunuskreises vorgesehen,<br />

die Heinrich-Kielhorn-Schule zukünftig als verbundene Förderschule für Lernhilfe, Erziehungshilfe<br />

und Kranke zu führen. Die Ausprägung als Ganztagsschule ist vorgesehen. Die Schule<br />

für Erziehungshilfe befindet sich durch die Bildung der ersten Klassen bereits im Aufbau. Die<br />

Schülerinnen und Schüler werden in der Schule von speziell ausgebildeten Fachkräften in<br />

kleinen Gruppen unterrichtet.<br />

Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Erziehungshilfe besteht derzeit kein<br />

angemessenes Angebot im Hochtaunuskreis. Bisher wurden diese Kinder und Jugendlichen in<br />

Einrichtungen anderer Schulträger gefördert. Die dortigen Möglichkeiten sind jedoch erschöpft<br />

und können den hohen und in Zukunft weiter steigenden Bedarf nicht abdecken.<br />

Auch von Seiten der Jugendhilfe wird die Notwendigkeit einer Schule für Erziehungshilfe als<br />

Ganztagesschule gesehen. Die vorgesehene Beschulungsform sieht eine intensive Kooperation<br />

von Jugendamt und Schule vor. Durch das Fehlen einer Schule für Erziehungshilfe im<br />

Kreisgebiet wird bisher die Flexibilität der einzelnen. Jugendhilfemaßnahmen erheblich eingeschränkt.<br />

Für den Bereich der Jugendhilfe beabsichtigt der Kreis deshalb, eine Tagesgruppe<br />

für Erziehungshilfe anzugliedern.<br />

Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />

Dokuments<br />

Taunus Sparkasse (BLZ 512 500 00), Konto 000 100 9605<br />

Nassauische Sparkasse (BLZ 510 500 15), Konto 245 034 660<br />

Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60), Konto 9 957 600


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />

-2-<br />

In der Tagesgruppe findet eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung,<br />

therapeutischen Maßnahmen, Freizeitgestaltung usw. unter der Anleitung von sozialpädagogischen<br />

Fachkräften statt. Nach den Erfahrungen des Kreises ist die Beeinflussung der<br />

Umgebung nicht anders zu bewerten als an anderen Regelschulen auch.<br />

Die Schule für Erziehungshilfe hat den Vorteil gegenüber anderen Regelschulen, dass sie<br />

klein und überschaubar ist, ein unvergleichbar besseres Betreuungsverhältnis Lehrer-Schüler<br />

besitzt, die Raumausstattung die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, ein intensives<br />

sozialpädagogisches Angebot an der Schule angegliedert ist und die Lehrkräfte eine spezielle<br />

Ausbildung als Sonderschullehrer haben.<br />

Hinter dem Begriff „Heinrich-Kielhorn-Schule" steht mittlerweile faktisch ein „Sonderpädagogisches<br />

Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) des Hochtaunuskreises" bestehend aus der Förderschule<br />

für Lernhilfe 1 mit Ganztagsangeboten, Klassen mit Förderbedarf für Erziehungshilfe 2<br />

und psychisch Kranke 3 , Klassen zur Vorbereitung auf den externen Hauptschulabschluss,<br />

Lernwerkstätten mit Praxiswochen zur Integration der Schüler in die Berufs- und Arbeitswelt<br />

(auch durch Schulzeitverlängerung), Beratung und ambulante Förderung in den Regelschulen<br />

und präventive therapeutische Angebote zur Förderung der Wahrnehmung und Psychomotorik<br />

für die Grundschulen. Die genannten Bereiche werden stetig weiter ausgebaut.<br />

Für die Abdeckung des Sportunterrichts der Schule besteht der Bedarf zur Errichtung einer<br />

Zweifeldsporthalle in den Abmessungen 18x36 m bzw. 22x44 m. Diese Sporthalle soll in den<br />

außerschulischen Zeiten auch für die Ausübung des Vereinssports zur Verfügung stehen.<br />

Gemäß der Hochrechnung des Schulentwicklungsplans 2006 des Hochtaunuskreises werden<br />

bis zum Jahr 2015 folgende Schülerzahlen für die Heinrich-Kielhorn-Schule erwartet:<br />

Abteilung 2006 2007 20<strong>08</strong> 2009 2010<br />

Schüleleleleler<br />

Klassen Schü-<br />

Klassen Schü-<br />

Klassen Schü-<br />

Klassen Schü-<br />

Klassen<br />

Lernhilfe 120 10 117 10 115 10 112 10 110 10<br />

Erziehungshilfe<br />

19 3 27 4 35 4 47 5 46 5<br />

Insgesamt 139 13 144 14 150 14 159 15 156 15<br />

1<br />

Aufgabe der Schule für Lernhilfe ist es, die Kinder und Jugendlichen zu fördern, die aufgrund einer erheblichen und<br />

lang andauernden Lernbeeinträchtigung sonderpädagogischer Förderung bedürfen und sie zum Abschluss der Schule<br />

für Lernhilfe (angestrebt wird auch der Hauptschulabschluss) zu führen, soweit nicht der Übergang in eine allgemein<br />

bildende Schule möglich ist. Für den Einzugsbereich der Heinrich-Kielhorn-Schule beträgt der Anteil der Lernhilfeschüler<br />

bezogen auf die Gesamtschülerzahl der Grundschüler/innen und Schüler/innen der Sekundarstufe l (5. bis 10. Klasse)<br />

im Durchschnitt der letzten drei Jahre 1,89%.<br />

2<br />

In der Schule für Erziehungshilfe werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die aufgrund psychischer Erkrankung<br />

oder einer Einschränkung ihrer Fähigkeiten zu sozial angemessenem Verhalten auch durch unterrichtliche und erzieheri<br />

sche Maßnahmen in der allgemeinen Schule oder durch ambulante Hilfen nicht in dem Maße unterstützt werden können,<br />

dass eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der eigenen Person oder der Mitschülerinnen und Mitschüler vermieden<br />

werden kann. In Hessen werden ca. 1% der Grundschülerinnen und Grundschüler präventiv im Bereich der Erzie<br />

hungshilfe betreut. Für den Hochtaunuskreis ergibt dies, dass ca. 96 Schülerinnen und Schüler im Primarbereich im<br />

Rahmen der Erziehungshilfe (ambulant oder zentral) zu betreuen sind. Für die Zukunft wird hier ein weiter steigender<br />

Bedarf prognostiziert. Nach statistischen Erhebungen beträgt im Bundesdurchschnitt der Anteil der Schüler für Erzie<br />

hungshilfe bezogen auf die Gesamtschülerzahlen 0,2109%.<br />

3<br />

Die Schule für Kranke wird mit Zustimmung der behandelnden Ärzte und Ärztinnen in der Regel von Schülerinnen und<br />

Schülern besucht, die voraussichtlich länger als sechs Wochen in ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung auf<br />

genommen werden und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind. An der Heinrich Kielhorn-Schule<br />

sollen im Bereich der Erziehungshilfe schwerpunktmäßig die kranken Schülerinnen und Schüler mit psychischen Erkran<br />

kungen beschult werden.


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />

-3-<br />

Abteilung 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Schüler<br />

Klassen<br />

Schüler<br />

Klassen<br />

Schüler<br />

Klassen<br />

Schüler<br />

Klassen<br />

Schüler<br />

Klassen<br />

Lernhilfe 106 10 101 10 96 9 92 9 92 9<br />

Erziehungshilfe<br />

45 5 44 5 45 5 41 5 41 5<br />

Insgesamt 151 15 145 15 139 14 133 14 133 14<br />

Aufgrund der Schwierigkeit der Prognosen insbesondere im Bereich Erziehungshilfe ist nicht<br />

auszuschließen, dass sich die Zahl der Schüler/innen in diesem Bereich auch höher darstellen<br />

kann. Aus pädagogischen Gründen wird die Zahl auf maximal 72 Schüler/innen begrenzt. Es<br />

ist aber nicht damit zu rechnen, dass diese Größe tatsächlich erreicht wird.<br />

Im Rahmen des Schulkonzeptes ist es von erheblicher pädagogischer Bedeutung, dass der<br />

Zweig „Erziehungshilfe/Schule für Kranke" in deutlicher räumlicher Trennung vom Bereich der<br />

„Schule für Lernhilfe" untergebracht wird. Gleichzeitig soll jedoch ermöglicht werden, dass die<br />

einzelnen Zweige der Schule zentrale Einrichtungen - z. B. die naturwissenschaftlichen Fachräume<br />

und die Sporthalle - gemeinsam nutzen können. Das erfordert, dass die zwischen den<br />

beiden Teilstandorten bestehende Entfernung innerhalb der 5-Minuten Pause fußläufig zurückgelegt<br />

werden kann.<br />

Für die Errichtung der Gebäude des Zweiges „Lernhilfe" hat der Hochtaunuskreis in der Gemarkung<br />

Wehrheim am Bahnhof Saalburg und in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze<br />

Köppern das Gelände der ehemaligen „Taunusheimschule" der Stadt Frankfurt auf dem Wege<br />

des Erbbaurechtes von der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist" erworben. Die Bauleitplanung<br />

der Gemeinde Wehrheim für die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung<br />

„Schule" befindet sich in Aufstellung. Die Größe der erworbenen Fläche ist aber<br />

nicht hinreichend für die Unterbringung der Gesamtbaumaßnahme.<br />

In einem ersten Beteiligungsverfahren wurden seitens der Träger öffentlicher Belange für diesen<br />

Teilstandort keine gravierenden Bedenken vorgetragen, wohl aber von unmittelbaren privaten<br />

Anliegern, die sich insbesondere gegen die Ansiedlung einer Sporthalle in der Nähe der<br />

Wohnhäuser wenden. Aufgrund der relativ geringen Grundstücksgröße im Bereich der ehemaligen<br />

Taunusheimschule - aber auch vor dem Hintergrund von vorgetragenen Bedenken unmittelbarer<br />

Anlieger - wird angestrebt, die Sporthalle im Grundstücksbereich der Abteilung<br />

Erziehungshilfe anzusiedeln.<br />

Aufgrund der besonderen pädagogischen Anforderungen der Schule für Erziehungshilfe ist ein<br />

im Verhältnis zur Schülerzahl sehr großes Schulgrundstück erforderlich. Die einzelnen Klassenstufen<br />

dieser Schule sollen in pavillonartigen Gebäuden mit ebenfalls deutlicher räumlicher<br />

Trennung und jeweils eigenen Pausenflächen untergebracht werden. Benötigt wird eine<br />

Grundstücksfläche von etwa 20.000 bis 25.000 m 2 .<br />

Wie Ihnen sicher bekannt ist, stößt die Ausweisung von neuen Schulstandorten oder auch<br />

anderen Gemeinbedarfsflächen insbesondere in dicht besiedelten Gebieten mit geringer Flächenverfügbarkeit<br />

und hohen Bodenpreisen auf erhebliche Probleme. Der Grunderwerb gestaltet<br />

sich - sofern sich benötigte Flächen nicht bereits in öffentlichem Eigentum befinden -<br />

äußerst schwierig und seitens betroffener Anlieger werden alle Hebel in Bewegung gesetzt,<br />

um vermeintlich für die eigenen Grundstücke wertmindernde Einflüsse von Schulen in der<br />

Nachbarschaft abzuwenden. Kinderlärm wird für die eigene Lebensqualität leider oft als störend<br />

empfunden.


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />

-4-<br />

Wir glauben, für den Neubau der Heinrich-Kielhorn-Schule am Rande der Saalburgsiedlung in<br />

Wehrheim einen sehr gut geeigneten Standort gefunden zu haben, der einerseits nachbarschaftliche<br />

Interessen nicht über Gebühr beeinträchtigt und andererseits auch die besonderen<br />

pädagogischen Anforderungen der Schule - insbesondere bezüglich der räumlichen Trennung<br />

von Lernhilfe und Erziehungshilfe - berücksichtigt.<br />

Damit das Vorhaben gelingen kann, bitten wir die Stadt Friedrichsdorf um<br />

• Zustimmung zur Errichtung des Schulzweiges „Erziehungshilfe" und der Sporthalle auf<br />

einem städtischen Waldgrundstück in der Gemarkung Köppern östlich des Limes (siehe<br />

Anlage 1),<br />

• Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Waldgrundstücks in der Größe von ca.<br />

20.000 bis 25.000 m 2 an den Hochtaunuskreis,<br />

• Schaffung des erforderlichen Baurechts durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be<br />

bauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Herbeiführung der dazu erfor<br />

derlichen Beschlüsse Ihrer Gremien,<br />

• Stellung eines Antrages auf Zulassung einer Abweichung von den Darstellungen des Re<br />

gionalplanes Südhessen 2000 gemäß §12 Abs. 2 HLPG 2 oo2 beim Regierungspräsidium<br />

Darmstadt,<br />

• Beantragung der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Planungsverban<br />

des Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main 2005 und<br />

• Unterstützung der vom Hochtaunuskreis vorsorglich beantragten Aufnahme in den Ent<br />

wurf des künftigen RegFNP zwecks Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbe<br />

stimmung Schule.<br />

Die Kosten der Bauleitplanung wird der Hochtaunuskreis übernehmen. In Absprache mit Ihrer<br />

Bauverwaltung hat der Hochtaunuskreis das Büro Holger Fischer, Linden, beauftragt, einen<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauBG zu entwickeln. Das Büro wird in Abstimmung<br />

mit Ihrer Bauverwaltung und dem Kreis auch die erforderlichen Unterlagen für die Abweichungs-<br />

und Änderungsanträge fertigen.<br />

Zur Erörterung des Verfahrens haben mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zwei<br />

vorbereitende „Scoping-Termine" stattgefunden. Die Protokolle der Termine liegen Ihrer Bauverwaltung<br />

vor. Entsprechend einer Forderung der Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidenten<br />

hat der Kreis eine Standortalternativenprüfung vorgenommen, die zu dem<br />

Ergebnis kommt, dass der Standort im Bereich des Bahnhofs Saalburg am Besten geeignet ist<br />

und aufzeigt, dass echte Alternativen kaum bestehen.<br />

Ursprüngliche Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege wegen der Nähe zum Weltkulturerbe<br />

Limes konnten durch Zusicherung der Einhaltung eines Schutzabstandes von mindestens<br />

50 m ausgeräumt werden. Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main hat<br />

Zustimmung signalisiert.<br />

Bedenken bestehen nach wie vor seitens der oberen Naturschutzbehörde, der oberen Forst<br />

behörde und der Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidenten. Wesentliches Er<br />

gebnis des letzten Termins war, dass zunächst ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan<br />

erforderlich ist.


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong><br />

-5-<br />

Zur Vorbereitung dieses Verfahrens fügen wir anliegend den vom Planungsbüro Holger Fischer<br />

vorbereiteten „Antrag auf Zulassung einer Abweichung", den wir Ihnen in Abstimmung<br />

mit Ihrer Bauverwaltung gerne auch in digitaler Form zur Verfügung stellen, bei.<br />

Der Regionalplan Südhessen (2000/2004) weist das Planungsgebiet im Wesentlichen als<br />

„Wald" aus und der wirksame Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Frankfurt Ballungsraum<br />

Rhein/Main (2005) stellt „Fläche für Wald" dar. Der Entwurf zum Regionalen Flächennutzungsplan<br />

(RegFNP) 2007 folgt derzeit dieser Darstellung, überlagert mit der Signatur<br />

„Bereich für besondere Klimafunktionen".<br />

In diesem Sinne bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei unserem für die Schullandschaft des<br />

Hochtaunuskreises äußerst bedeutsamen Vorhaben und stehen für Fragen und weitere Erörterungen<br />

jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ulrich Krebs<br />

Landrat<br />

Anlagen:<br />

1. Plangebiet<br />

2. Entwurf Abweichungsantrag


Anlage zur Drucksache Nr. 20/20<strong>08</strong>


Anlage zur DS-Nr. 29/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 29/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 30/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -


Stadt Friedrichsdorf 11.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

263/2007 1. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 26.11.2007 1.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Stadtverordnetenversammlung 13.12.2007 3.<br />

einstimmig<br />

Original-Vorlage<br />

Stadtverordnetenversammlung 28.<strong>02</strong>.20<strong>08</strong> 12.<br />

1. Ergänzung<br />

Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadtältester<br />

Sachdarstellung:<br />

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007, DS-Nr. 263/2007, wird<br />

Herrn Stadtverordneten Reiner Gutermuth in der Sitzung die Ehrenbezeichnung „Stadtältester“<br />

verliehen.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister

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