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Stv V 08-12 - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Das Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf in seiner Fassung von September 20<strong>08</strong> (Zusammenfassung<br />

siehe Anlage 1) ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen und mit<br />

seinem Sortiments- und Standortkonzept in die Abwägung einzustellen.<br />

2. Der im Einzelhandelskonzept entwickelte Gliederungsvorschlag für zentrenrelevante und nicht<br />

zentrenrelevante Sortimente ist als Friedrichsdorfer Sortimentsliste (Anlage 2) allen Planungen<br />

und Baugenehmigungsvorgängen zugrunde zu legen.<br />

3. Als zentrale Versorgungsbereiche im Sinne der § 1 (6) Nr. 4, § 9 (2a) und § 34 (3) Baugesetzbuch<br />

werden die in Anlage 3 dargestellten Bereiche festgelegt.<br />

4. Entsprechend der im Einzelhandelskonzept aufgeführten Empfehlungen zu Bebauungsplänen<br />

(Anlage 4) sollen bei den dort genannten Bebauungsplänen die Festsetzungen bezüglich der<br />

Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen überprüft und in Änderungsverfahren angepasst<br />

werden.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Stadtverordnetenversammlung wurde am 14.07.2005 ein umfangreiches Entwicklungskonzept<br />

für den Einzelhandel der Stadt Friedrichsdorf vorgelegt. Aufgrund laufender Planungen und Verfahren,<br />

insbesondere der Frage eines neuen Standortes für das toom-SB-Warenhaus, der Entwicklung<br />

eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel an der A5 und der Entwicklung des<br />

Milupa-Geländes, wurde dieses jedoch noch nicht abschließend beschlossen:<br />

Zwischenzeitlich ergaben sich nicht nur Veränderungen in der Einzelhandelsausstattung der Stadt.<br />

Mit der Novellierung des BauGB in 2006 wurden Einzelhandelskonzepten und hier insbesondere<br />

den in den Einzelhandelskonzepten definierten und begründeten Versorgungsbereichen und Sortimentskonzepten<br />

eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. In mehreren Paragraphen werden<br />

den Städten und Gemeinden Instrumente an die Hand gegeben, eine gezielte Innenstadtentwicklung<br />

zu planen und sich gegen eine Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche durch<br />

eine Entwicklung von zentrenrelevanten Einzelhandelseinrichtungen an nicht integrierten Standorten<br />

zu wehren.<br />

Wie wichtig dieser Aspekt ist, musste die Stadt im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Seulberg I“ schmerzlich erfahren. Für die Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes<br />

als „Gewerbegebiet Industriestraße West“ aber auch die Innenstadtentwicklung um das Milupa-Gelände<br />

und bestehende und zukünftige Gewerbegebiete ist nach heutigem Planungsrecht ein<br />

Einzelhandelskonzept mit Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen eine entscheidende<br />

Grundlage.<br />

Daher wurde die Beauftragung der weiteren Aktualisierung erweitert um den Aspekt der Definition<br />

und Begründung von zentralen Versorgungsbereichen aufgrund des veränderten Planungsrechts.<br />

Bereits im August 2007 wurde eine erste Überarbeitung vorgelegt. Diese enthielt ein zusätzliches<br />

Kapitel V, das eine Machbarkeitsanalyse für das Milupa-Areal beinhaltete. Diese Analyse sollte die<br />

planungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse für großflächigen Einzelhandel vorbereiten,<br />

um das Entwicklungskonzept Kernstadt Friedrichsdorf in einer Bauleitplanung weiterzuentwickeln.<br />

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