Stv V 08-12 - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Das Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf in seiner Fassung von September 20<strong>08</strong> (Zusammenfassung<br />
siehe Anlage 1) ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen und mit<br />
seinem Sortiments- und Standortkonzept in die Abwägung einzustellen.<br />
2. Der im Einzelhandelskonzept entwickelte Gliederungsvorschlag für zentrenrelevante und nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente ist als Friedrichsdorfer Sortimentsliste (Anlage 2) allen Planungen<br />
und Baugenehmigungsvorgängen zugrunde zu legen.<br />
3. Als zentrale Versorgungsbereiche im Sinne der § 1 (6) Nr. 4, § 9 (2a) und § 34 (3) Baugesetzbuch<br />
werden die in Anlage 3 dargestellten Bereiche festgelegt.<br />
4. Entsprechend der im Einzelhandelskonzept aufgeführten Empfehlungen zu Bebauungsplänen<br />
(Anlage 4) sollen bei den dort genannten Bebauungsplänen die Festsetzungen bezüglich der<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen überprüft und in Änderungsverfahren angepasst<br />
werden.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Stadtverordnetenversammlung wurde am 14.07.2005 ein umfangreiches Entwicklungskonzept<br />
für den Einzelhandel der Stadt Friedrichsdorf vorgelegt. Aufgrund laufender Planungen und Verfahren,<br />
insbesondere der Frage eines neuen Standortes für das toom-SB-Warenhaus, der Entwicklung<br />
eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel an der A5 und der Entwicklung des<br />
Milupa-Geländes, wurde dieses jedoch noch nicht abschließend beschlossen:<br />
Zwischenzeitlich ergaben sich nicht nur Veränderungen in der Einzelhandelsausstattung der Stadt.<br />
Mit der Novellierung des BauGB in 2006 wurden Einzelhandelskonzepten und hier insbesondere<br />
den in den Einzelhandelskonzepten definierten und begründeten Versorgungsbereichen und Sortimentskonzepten<br />
eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. In mehreren Paragraphen werden<br />
den Städten und Gemeinden Instrumente an die Hand gegeben, eine gezielte Innenstadtentwicklung<br />
zu planen und sich gegen eine Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche durch<br />
eine Entwicklung von zentrenrelevanten Einzelhandelseinrichtungen an nicht integrierten Standorten<br />
zu wehren.<br />
Wie wichtig dieser Aspekt ist, musste die Stadt im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Seulberg I“ schmerzlich erfahren. Für die Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes<br />
als „Gewerbegebiet Industriestraße West“ aber auch die Innenstadtentwicklung um das Milupa-Gelände<br />
und bestehende und zukünftige Gewerbegebiete ist nach heutigem Planungsrecht ein<br />
Einzelhandelskonzept mit Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen eine entscheidende<br />
Grundlage.<br />
Daher wurde die Beauftragung der weiteren Aktualisierung erweitert um den Aspekt der Definition<br />
und Begründung von zentralen Versorgungsbereichen aufgrund des veränderten Planungsrechts.<br />
Bereits im August 2007 wurde eine erste Überarbeitung vorgelegt. Diese enthielt ein zusätzliches<br />
Kapitel V, das eine Machbarkeitsanalyse für das Milupa-Areal beinhaltete. Diese Analyse sollte die<br />
planungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse für großflächigen Einzelhandel vorbereiten,<br />
um das Entwicklungskonzept Kernstadt Friedrichsdorf in einer Bauleitplanung weiterzuentwickeln.<br />
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