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Stv V 08-12 - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 287/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Damit Eltern nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen, z.B. wegen eines günstigeren Tarifes, in<br />

eine Nachbargemeinde wechseln, muss die jeweilige Wohnsitzgemeinde vorher die Zustimmung<br />

zu einer Platzvergabe in der Nachbargemeinde erteilen. Diese Zustimmung wird in der Regel nur<br />

erteilt, wenn die Eltern ihr gesetzlich zustehendes Wahlrecht entsprechend begründen und die<br />

Wohnsitzgemeinde keinen adäquaten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen kann.<br />

Nach einer ersten Überprüfung wurde festgestellt, dass im Kindergartenjahr 2007/20<strong>08</strong> 14 Kinder<br />

aus Friedrichsdorf mit einer unterschiedlichen Betreuungsdauer in Bad Homburg aufgenommen<br />

wurden. Dagegen sind aktuell 8 Kinder aus Bad Homburg in Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />

untergebracht. Bei Kalkulation eines Ausgleichs zugunsten der Stadt Bad Homburg in Höhe<br />

von 300,00 €/Kind/Monat würden demnach jährliche Kosten von ca. 18.000,00 € zu Lasten der<br />

Stadt Friedrichsdorf entstehen.<br />

Aus der Nachbarstadt Rosbach v. d. Höhe besuchen aktuell 7 Kinder Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />

sodass auch hier ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht wurde. Mit der<br />

Stadt Rosbach sollen ebenfalls Verhandlungen aufgenommen werden, um eine Betriebskostenpauschale<br />

im Rahmen des Kostenausgleichs zu vereinbaren.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister

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