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Baudirektion Kanton Zürich - Getreidezüchtung Peter Kunz

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<strong>Baudirektion</strong><br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

AWEL Amt für<br />

Abfall, Wasser, Energie und Luft<br />

Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe<br />

Sektion Biosicherheit<br />

<strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong><br />

Telefon 043 259 32 62<br />

Telefax 043 259 39 80<br />

E-Mail: biosicherheit@bd.zh.ch<br />

www.biosicherheit.zh.ch<br />

Hof Breitlen 5<br />

8634 Hombrechtikon Bearbeitet von: Andrea Branoes<br />

Direktwahl: 043 259 39 06<br />

E-Mail: andrea.brandes@bd.zh.ch<br />

Zirich,3l. August 2006<br />

Inspektionsbericht<br />

(Der Inspektion bei der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong>, 3. Juli 2006)<br />

I<br />

ERWACITXCEX<br />

I Anlass<br />

Anlass für die Durchführung der Inspektion ist das kantonale Vollzugsverfahren der Freisetzungsverordnung<br />

(FrSV). Nach Art. 26 der FrSV sind die <strong>Kanton</strong>e zuständig fi.ir die Überwachung der Einhaltung der<br />

Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Organismen in der lJmwelt.<br />

Die Sektion Biosicherheit (SBS) im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des <strong>Kanton</strong>s Zirich<br />

hat die Inspektion angekündigt und die Verantwortlichen der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong> (GZPK), Herr<br />

<strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong> und Herr Markus Buchmann, über das Vorgehen informiert.<br />

2 Teilnehmer<br />

GZPK: Herr Markus Buchmann<br />

AWEL. SBS: Frau Andrea Brandes


<strong>Baudirektion</strong><br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Seite 2<br />

3 BerücksichtigteDokumente<br />

- Bericht SF Schweizer Femsehen, Sendung MTW vom 8. September 2005<br />

- Projektbeschrieb ,,Standortangepasste Weizensoften für biologischen Anbau" (Anhang)<br />

- Tabelle ,,Projekte der <strong>Getreidezüchtung</strong> <strong>Peter</strong> <strong>Kunz</strong>" (Anhang)<br />

4 Inhalt der Inspektion<br />

Gemäss Artikel 26 der FrSV wurden folgende Punkte überprüft:<br />

- Kontrolle der Sorgfaltspflicht gemäss Artikel4 der FrSV<br />

- Kontrolle, ob Pflicht zum Umgang im geschlossenen System vorliegt<br />

5 Objekt<br />

Als Basis der Inspektion dienten Berichte auf der Homepage der GZPK (Stand Juni 2006) inkl. eines<br />

Berichts des SF Schweizer Femsehens in der Sendung MTW vom B. September 2005.<br />

Im Betrieb wurden das Labor, das Versuchsfeld in Hombrechtikon und der Zuchtgarten in Fehraltorf<br />

besichtigt.<br />

Im Labor werden nur Untersuchungen an gesundem Getreide durchgeführ1, die sich auf Ertrag und<br />

Zusammensetzung des Korns beziehen.<br />

Das aktuelle Versuchsfeld in Hombrechtikon weist eine Fläche von ca. 400 m2 auf und befindet sich<br />

innerhalb eines Getreidefeldes eines Biobauers (Bild 1). Der genaue Standort wechselt mit der Fruchtfolge.<br />

Hier werden Stinkbrand-Bekämpfungs- und Resistenzversuche (Tilletia caries/tritici, T. contraversa)<br />

durchgeführ1. Das Saatgut für diverse Sorlen wird vor der Aussaat mit Sporen kontaminierl. Die Sporen<br />

stammen aus natürlichem Vorkommen und wurden im Feld gesammelt. Die Aufbewahrung erfolgt als<br />

Sporenpulver in einem dicht verschlossenen Behälter. Zur Bekämfung werden die Pflanzen in verschiedenen<br />

Wachstumsphasen mit Schachtelhalmtee (Equisetum) oder Mutterkornauszug behandelt. Nach Auszählung<br />

und Ausweftung des Pilzbefalls und des allg. Zustandes werden die Pflanzen von Hand geerntet und<br />

vemichtet bzw. kompostiefi (e nach Risiko).<br />

Im Zuchlgarten in Fehraltorf werden natürlich Fusarium-resistente Sorlen gesucht. Dazu werden einzelne<br />

Getreidebüschel von Hand durch bespnihen der offenen Blüten mit Fusarium inokuliert und gekennzeichnet<br />

(Bild 2). Die Sporen für die Inokulation wurden von Herrn Fabio Mascher von der eidgen. Forschungsanstalt<br />

Agroscope Changins-Wädenswil (ACW) zur Verfligung gestellt. Auch diese werden als Pulver in einem<br />

dicht verschlossenen Behälter aufbewahrt. Kranke Pflanzen werden nach der Ernte vemichtet.<br />

Weitere, nicht besichtigte, Standorte befinden sich in Grüningen, Seegräben und Wetzikon. Diese werden je<br />

nach Fruchtfolge injedem Jahrunterschiedlich genut .<br />

6 ZusammenfassendeBeurteilung<br />

Es wurde festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht gemäss Artikel 4 der FrSV eingehalten wird. Die<br />

Kontaminationen sind mit dem natürlichen Vorkommen in einem Getreidefeld vergleichbar. Daher besteht<br />

keine Pflicht zum lJmgang im geschlossenen System.<br />

Es waren vor Ort keine Sofortmassnahmen zu treffen. Gewisse Sicherheitsmassnahmen sind jedoch zu<br />

verbessern. Vorschläge sind in Form von Empfehlungen im nachstehenden Dispositiv aufgefühfi.


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ää, l6udilsklien<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> Seite 3<br />

II DISPOSITIV<br />

1 Rechtsgrundlage<br />

Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)<br />

vom25. August 1999<br />

2 Empfehlungen<br />

2.1 Identität Fusuriam-Stamm<br />

Es ist bei Agroscope Changins-Wädenswil (ACW) eine Bestätigung einzuholen, dass es sich bei dem<br />

verwendeten Fusarium-Stamm um eine endemische Form der Gruppe I handelt.<br />

2.2 Aufzeichnung<br />

über die Anwendung von pathogenen Organismen und deren Risikoeinschätzung ist Buch zu fiihren<br />

(Sorgfaltspflicht).<br />

2.3 Transport und Aufbewahrung der Pathogene<br />

Der Transport von pathogenen Organismen unterliegt den nationalen und internationalen<br />

Gefahrgutvorschriften (SDVADR). Diese regeln jedoch nur Human- und Zoopathogene. Für<br />

Phytopathogene sind die Vorschriften sinngemäss umzusetzen. Das heisst, die Organismen sind so zu<br />

verpacken, dass sie während der Beförderung nicht austreten können. Wir empfehlen eine dreifache<br />

Verpackung, die Verpackung darf aussen nicht kontaminiert sein. Aus der Dokumentation sollte die Identität<br />

der Organismen ersichtlich sein sowie Form und Menge in der sie vorliegen. Absender und Empfünger sind<br />

darin aufzuführen. Bei der Aufbewahmng empfehlen wir den gleichen Prinzipien zu folgen.<br />

3 Rechnungsstellung<br />

Auf die Verrechnung des Aufwandes für die Vorbereitung, die Durchführung und die Auswerfung der<br />

Inspektion sowie für die Erstellung des Berichtes wird verzichtet (Pilotinspektion).<br />

AWEL Amt für<br />

Abfall, Wasser, Energie und Luft<br />

Abteilung Abfallwitschaft und Betriebe<br />

Sektion Biosicherheit<br />

Andrea Brandes


"äs<br />

äää <strong>Baudirektion</strong><br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Seite 4<br />

ilI ANHANG<br />

Bild 1: Versuchsfeld in Hombrechtikon<br />

Bild 2: lnokuliertes Ahrenbüschel

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