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hygoplan pdf - Sterilgutkreislauf

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Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />

Kontakt: mailto:info@rmp-med.de<br />

Unsere Internetadressen:<br />

www.<strong>hygoplan</strong>.de<br />

www.sterilgutkreislauf.de<br />

unser Shop: www.praxisbedarf-bestellen.de<br />

Seite: 1<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygieneplan für Arztpraxen*<br />

*auf Grundlage der veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für<br />

Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut<br />

(Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Auszüge aus den Empfehlungen sowie Quellenverweise gekürzt.<br />

Die Veröffentlichungen sind zu finden auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de.<br />

Der Papierversion des Hygieneplanes sind als Ausdruck komplette Texte beigefügt, so dass Sie sich weiterführend informieren können.<br />

Wir verstehen uns als Dienstleister bei der optimalen Zusammenstellung des Hygieneplanes. Unsere Unterlagen sind umfassend recherchiert und in der Praxis anerkannt.<br />

Die Verantwortung für die Prüfung auf Richtigkeit und deren Umsetzung in die Praxis kann aber ausschließlich dem Praxisinhaber obliegen!<br />

Denn nur Sie kennen die Praxisabläufe und Ihre Behandlungsschwerpunkte vor Ort.)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


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Einleitung<br />

Seite: 2<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Für den Bereich der Hygiene in der Praxis tragen die Praxisinhaber die Verantwortung.<br />

Hygienebeauftragte sind: ………………………………………………………………………….<br />

Der Praxis- Hygiene-Plan steht als Referenz für unser tägliches „handeln“. Ist das, was wir tun ausreichend unsere<br />

Patienten vor Infektionen zu schützen und tun wir genug ?<br />

Dieser Hygiene-Plan basiert auf den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes. Empfehlungen und Texte werden, soweit möglich, wörtlich übernommen. Wo<br />

notwendig, wurden die Empfehlungen für die Praxisbelange konkretisiert und ergänzt.<br />

Neue Entwicklungen und Erkenntnisse auf allen Gebieten der Medizin zwingen zum stetigen kritischen Überdenken<br />

infektionspräventiver Maßnahmen. Daher ist der Hygieneplan als Handlungsgrundlage jährlich mit allen PraxismitarbeiterInnen<br />

im Rahmen einer Dienstberatung zu schulen und ggf. zu aktualisieren.<br />

Voraussetzung für ein erfolgreiches Hygienemanagement sind standardisierte Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen, die<br />

einerseits den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Empfehlungen der Expertenkommission des Robert Koch-<br />

Institutes (RKI), Berlin, angeglichen werden müssen, und zugleich auch praktisch umsetzbar sind.<br />

Mit Ihrer jährlich aktualisierten Unterschrift bestätigen die Praxisinhaber sowie alle Praxis-Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen die<br />

Kenntnis des vorliegenden Hygieneplanes sowie der dazugehörigen Anlagen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

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Seite: 3<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Inhalt<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

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Inhalt<br />

Seite: 4<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

1. Übersicht / Einleitung Mappe 1<br />

2. Elemente der Basishygiene<br />

3. Händehygiene und Hautschutz<br />

4. Umgang mit Arbeitsschutzkleidung<br />

5. (Hygieneverhalten im OP – individuelle Erstellung nach Praxisgegebenheiten)<br />

6. Reinigung und Desinfektion von Flächen<br />

7. Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

8. (Gefährdungsbeurteilung / Umgang mit Gefahrstoffen – individuell nach Praxisgegebenheiten)<br />

9. Anlagen Mappe 2<br />

1. Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes<br />

2. Meldepflichtige Krankheitserreger<br />

3. MRSA / ESBL<br />

Aushänge (individuell nach Praxisgegebenheiten)<br />

1. Betriebsanweisungen Desinfektionsmittel<br />

2. Sicherheitsdatenblätter<br />

a) Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />

b) Hautschutzplan<br />

c) Handschuhplan<br />

Quellenangaben finden Sie auf der letzten Seite des Dokumentes<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

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Einleitung<br />

Praxis-Check Hygiene<br />

Seite: 5<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygiene-Tipp der DGKH, Jährlicher interner Praxis-Check Hygiene, 01.12.2010<br />

Einmal jährlich sollte eine Begehung der eigenen Praxis erfolgen mit dem Schwergewicht auf Hygiene. Teilnehmen sollten auch die Hygienebeauftragten,<br />

soweit vorhanden. Ergebnisse, Folgerungen und Umsetzung sollten dokumentiert werden.<br />

Speziell sollten folgende Fragen gestellt werden:<br />

• Wurden neue Medizinprodukte beschafft? Gibt es für diese Aufbereitungsvorschriften?<br />

• Ist der Hygieneplan noch aktuell und entspricht er den geltenden (eventuell neuen?) Vorschriften?<br />

• Ist das Inventar so beschaffen, dass es gereinigt und desinfiziert werden kann?<br />

• Sind die (jährlichen) Wartungen / Validierungen erfolgt (Steri,)?<br />

• Wurde, falls erforderlich, Trinkwasser untersucht.<br />

• Wurden neue Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte, in den Hygieneplan eingewiesen und belehrt? Dokumentiert?<br />

• Wird die Kartei nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung geführt? Werden auch abgelehnte Schutzimpfungen dokumentiert?<br />

• Sind Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte und Medikamente korrekt gelagert?<br />

• Wie hoch ist der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln, auch im Vergleich zu Vorjahren?<br />

• Wird die Händedesinfektion korrekt durchgeführt und zu den richtigen Anlässen?<br />

• Fanden Teambesprechungen zum Thema Hygiene statt? Sind sie dokumentiert? Wurden Arbeitsaufträge daraus auch umgesetzt?<br />

• Gibt es Patienten mit bestimmten Infektionen (z.B. Noroviren, MRSA, VRE, Clostridium difficile, ESBL)? Sind Regelungen dazu vorhanden?<br />

• Ist die Erfassung von Wundinfektionen durchgeführt worden. Sind die Ergebnisse bewertet? Sind die Ergebnisse unauffällig?<br />

W. Popp, K.-D. Zastrow<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Einleitung<br />

Praxis-Check Hygiene<br />

Seite: 6<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Pflege und Behandlung sind je nach Ihrer Art mit einem endogenen und exogenen Infektionsrisiko<br />

verbunden. Dieses auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse über die Vermeidung derartiger Infektionen<br />

zu minimieren ist das Ziel von den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention gemäß §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist diese Kommission beim Robert Koch-<br />

Institut angesiedelt.<br />

Die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen schließen solche zu betrieblichorganisatorischen<br />

und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, das Hygiene-Management sowie<br />

Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen ein.<br />

Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen<br />

Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und<br />

die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen zu vermeiden:<br />

Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren …. Arztpraxen, Zahnarztpraxen…)<br />

Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn<br />

jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie<br />

beim Robert-Koch-Institut beachtet worden sind.<br />

(In diesem Hygieneplan werden diese Empfehlungen in Auszügen aufgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit))<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Einleitung<br />

Kategorisierung<br />

Seite: 7<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Die Kategorisierung in den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)<br />

Das Erfordernis wissenschaftlicher Evidenz und Transparenz wird in Empfehlungen heute durch eine abgestufte Kategorisierung verdeutlicht, die die Kommission 1997 in<br />

ihre Empfehlungen eingeführt hat und die auch in dieser Richtlinie als Hinweis in den Anlagen enthalten ist.<br />

Die Kategorisierung<br />

basiert auf der wissenschaftlich abgesicherten Beweiskraft der jeweiligen Aussagen<br />

oder deren nachvollziehbarer theoretischer Begründung,<br />

soll dadurch Anwendbarkeit bzw. Praktikabilität der Empfehlungen verbessern<br />

und die ökonomischen Auswirkungen berücksichtigen.<br />

Zusätzlich werden gesetzliche Vorgaben, Verordnungen oder sonstiges verbindliches Recht in einer eigenen Kategorie berücksichtigt.<br />

Kategorie I:<br />

Nachdrückliche Empfehlung<br />

I A Die Empfehlungen basieren auf gut<br />

konzipierten experimentellen oder<br />

epidemiologischen Studien.<br />

I B Die Empfehlungen werden von Experten<br />

und aufgrund eines Konsensusbeschlusses der<br />

Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention am Robert Koch-Institut als<br />

effektiv angesehen und basieren auf gut<br />

begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit.<br />

Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung<br />

in die Kategorie I B kann auch dann erfolgen,<br />

wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise<br />

hierzu noch nicht durchgeführt wurden.<br />

Kategorie II:<br />

Eingeschränkte Empfehlung<br />

Die Empfehlungen basieren teils auf<br />

hinweisenden klinischen oder<br />

epidemiologische Studien, teils auf<br />

nachvollziehbaren theoretischen<br />

Begründungen oder Studien, die in einigen,<br />

aber nicht allen<br />

Krankenhäusern/Situationen umgesetzt<br />

werden sollten.<br />

Kategorie III:<br />

Keine Empfehlung/ungelöste Frage<br />

Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur<br />

unzureichende Hinweise vorliegen oder<br />

bislang kein Konsens besteht.<br />

Kategorie IV:<br />

Rechtliche Vorgaben<br />

Anforderungen, Maßnahmen und<br />

Verfahrensweisen in Krankenhäusern und<br />

anderen medizinischen Einrichtungen, die<br />

aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,<br />

durch autonomes Recht oder<br />

Verwaltungsvorschriften zu beachten sind<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Einleitung<br />

Standardhygiene<br />

Seite: 8<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Standardhygiene<br />

Die Standardhygiene beinhaltet Maßnahmen, die grundsätzlich in der Grundversorgung bei allen Patienten in jeder<br />

Gesundheitseinrichtung durchzuführen sind. Sie treffen als Verhaltenskodex für das gesamte Personal zu und sind<br />

konsequent zu beachten, wenn Tätigkeiten am oder in der Nähe des Patienten durchgeführt werden, die zu einer<br />

Kontamination/Kolonisation mit einem nachfolgenden Infektionsrisiko für den Handelnden, den Patienten und andere<br />

Personen führen können.<br />

Ein Erregernachweis ist nicht Voraussetzung oder Bedingung für das Verhalten, da Blut, Körperflüssigkeiten, Exkrete wie<br />

Sekrete oder auch Schleimhäute bzw. Haut des Patienten als potentiell infektiös angesehen werden (z.B. HIV, HBV, MRSA)<br />

Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Patienten:<br />

Ausschaltung der Übertragung von Erregern, die nosokomiale Infektionen hervorrufen können<br />

Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Personals:<br />

Eigenschutz vor Erregern von Infektionskrankheiten, einschließlich der Befallskrankheiten durch Vermeidung von Blutkontakt<br />

und anderen Übertragungswegen<br />

Ziele der Standardhygiene aus Sicht der übrigen Bevölkerung:<br />

Vermeidung der Übertragung der Erreger bei Aufbereitung (z.B. Wäsche), Entsorgung (z.B. Abfall), oder Wartung wie<br />

Reparatur von Medizinprodukten<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Einleitung<br />

Standardhygiene<br />

Seite: 9<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Elemente der Standardhygiene<br />

1. Händehygiene<br />

Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der<br />

Standardhygiene und umfasst:<br />

•Hygienische Händedesinfektion<br />

(effektivste Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von<br />

Infektionskrankheiten und Erregern und zum Personalschutz)<br />

•Hände waschen<br />

(ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion,<br />

eigenständige Maßnahme zum Patienten- und<br />

Personalschutz)<br />

•Handpflege<br />

(zur Vermeidung von Hautirritationen, Patienten- und<br />

Personalschutz<br />

4. Flächendesinfektion und Reinigung<br />

Routinemäßig für reine Arbeitsflächen und Patienten nahe<br />

Haut- und Handkontaktflächen<br />

(überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />

2. Persönliche Schutzausrüstung des<br />

Personals<br />

Die Persönliche Schutzausrüstung soll verhindern, dass<br />

die Berufs - oder Bereichskleidung kontaminiert wird und<br />

dadurch Krankheitserreger verbreitet werden.<br />

Sie bildet eine mechanische Barriere zwischen dem Träger<br />

und seiner Umgebung<br />

(wird auch als "Barrieremaßnahme" bezeichnet).<br />

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören:<br />

•Schutzkittel<br />

•flüssigkeitsdichte Einmalschürze<br />

•Schutzhandschuhe,<br />

•Mund -/ Nasenschutz<br />

•Augenschutz<br />

5. Abfallentsorgung<br />

•Personal- und Patientenschutzmaßnahme<br />

3. Pflegeutensilien, Medizinprodukte und<br />

Wäsche, Pflegeutensilien:<br />

Patienten bezogener Einsatz und adäquate Aufbereitung<br />

(Reinigung/Desinfektion) oder Entsorgung bei Einmalprodukten<br />

(überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />

Medizinprodukte:<br />

Aufbereitung nach Kontamination bzw. Anwendung am<br />

Patienten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />

Wäsche:<br />

Wechseln, Einsammeln und desinfizierende Waschverfahren<br />

dienen dem Patienten- und Personalschutz<br />

6. Vermeidung von Verletzungen<br />

•Der Einsatz von sicheren Blutentnahmesystemen und<br />

Sicherheitsflexülen sowie die sofortige und sichere<br />

Entsorgung scharfer und spitzer Gegenstände dienen<br />

überwiegend dem Personalschutz.<br />

•Kanülen (auch sichere Systeme), Nadeln, Skalpellklingen und<br />

andere scharfe Gegenstände sind in der Nähe des Arbeits-<br />

/Anwendungsortes in einem stich- und bruchsicheren<br />

Behältnis mit einem Sicherheitsdeckel zu entsorgen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Händehygiene<br />

Zielsetzung<br />

Seite: 9<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

„Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern.“<br />

Deshalb gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Maßnahmen zur<br />

Verhütung von nosokomialen Infektionen.<br />

Die Hand kann darüber hinaus als Infektionsquelle fungieren, wenn sich<br />

Mikroorganismen in den oberen Schichten der Haut oder in infizierten Läsionen<br />

vermehren und von dort freigesetzt werden, was in der Infektionsprophylaxe zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Die unterschiedlichen Maßnahmen der Händehygiene dienen dem Schutz der Haut<br />

vor Kontamination mit obligat oder potentiell pathogenen Erregern und deren<br />

Verbreitung, der Entfernung und/oder Abtötung transienter Mikroorganismen, der<br />

Reduktion der residenten Flora und der Entfernung von Verschmutzungen.<br />

Als Voraussetzung für die Händehygiene dürfen in Arbeitsbereichen in denen<br />

eine Händedesinfektion erforderlich ist, an Händen und Unterarmen keine<br />

Schmuckstücke, einschließlich Uhren und Eheringe, getragen werden (KAT<br />

4).<br />

Auch wenn Uneinigkeit herrscht, ob künstliche Fingernägel in die Kategorie<br />

Schmuck fällt oder nicht, sollten Personen, die Patienten behandeln oder pflegen<br />

keine künstlichen Fingernägel tragen. Nosokomiale Ausbrüche durch bakterielle<br />

Erreger in Verbindung mit künstlichen Fingernägeln sind mehrfach beschrieben<br />

worden. Auch die Verbreitung von Pilzen (Aspergillus, Candida und in deren Folge<br />

nosokomiale Infektionen) ist belegt.<br />

Ursache der Besiedelung und damit der Lokalisation einer ständigen<br />

Infektionsquelle dürften unvollständig dichte Ränder und kleine (Feuchtigkeits-<br />

)Kammern unter den künstlichen Nägeln sein.<br />

Lackierte Fingernägel stellen ebenso ein hygienisches Risiko dar: mögliche<br />

Verschmutzungen sind, insbesondere bei farbigem Nagellack, nicht sichtbar und<br />

feine Risse bieten ein Reservoir für Keime. Zudem ist die zuverlässige Wirkung von<br />

Händedesinfektionsmitteln nicht gegeben. Händedesinfektionsmittel können den<br />

Nagellack angreifen, was wiederum die Bereitschaft zur Händedesinfektion<br />

vermindern kann. Daher sollen Mitarbeiter, die in Arbeitsbereichen in denen<br />

eine Händedesinfektion erforderlich ist tätig sind, keinen Nagellack tragen<br />

Vermeiden Sie zu häufiges Händewaschen, da es der Haut schadet. Führen Sie stattdessen eine hygienische Händedesinfektion ohne anschließendes Händewaschen durch.<br />

Wo steht eigentlich, dass Mitarbeiter bei hautgefährdenden Tätigkeiten keinen Schmuck an den Händen tragen dürfen?<br />

Antwort:<br />

•Für Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, regelt die BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.2.6, dass dabei an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und<br />

Eheringe getragen werden dürfen. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Händehygiene<br />

Zielsetzung<br />

Seite: 11<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Verhütung einer Infektionsübertragung von infizierter Haut<br />

Bei Vorliegen infektiöser Krankheitsprozesse der Haut des Personals ist jede mit einem Infektionsrisiko verbundenen Tätigkeit, z.B.<br />

Operieren, Pflege und Behandlung protektiv isolierter Patienten, Sterilabfüllung, Speisenzubereitung, bis zur Sanierung zu unterlassen<br />

[13] (Kategorie I<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Händehygiene<br />

Zielsetzung<br />

Seite: 12<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Verhinderung einer Kontamination der Umgebung bei Durchführung von Maßnahmen der Händehygiene<br />

•Waschplatz<br />

Wasserhähne am Waschbecken mit fließendem warmen und kalten Wasser, die von Beschäftigten mit direkten Patienten oder bei indirektem Umgang mit<br />

Körperflüssigkeiten oder infektiösen Material (z.B. in Laboratorien) benutzt werden, müssen ohne Handkontakt (.z.B: durch Fuß- oder Ellenbogenbedienung) bedienen zu<br />

sein [7], (Kategorie II). In Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung müssen an Handwaschplätzen für alle Beschäftigten Wasserarmaturen ohne Handkontakt zu<br />

betätigen sein [7] (Kategorie IV). Der Wasserstrahl darf nicht direkt in den Siphon gerichtet sein, um ein Verspritzen keimhaltigen Wasser zu vermeiden (Kategorie III).<br />

•Spender<br />

Spender sollen bequem per Ellenbogen, auf keinen Fall aber nur durch direktes Anfassen, zu betätigen sein. Ebenso sollte der Auslass am Spender nicht mit den Fingern<br />

berührt werden. Für die Benutzung von Desinfektionsmittelspendern ist deren bequeme Erreichbarkeit wesentlich. [1, 14] (Kategorie I B)<br />

Waschlotion-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Waschlotionenspender müssen erneuten Füllen gründlich<br />

gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist das System mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, um Ablagerungen zu entfernen. Nicht vollständig entleerte<br />

Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden [15]. Falls das Hautpflegemittel aus dem Spender entnommen wird, gelten die gleichen Anforderungen.<br />

•Waschlotionen<br />

Die Waschlotionen müssen frei von pathogenen Keimen sein. Empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalflaschen, weil die Wiederaufbereitung und das Nachfüllen mit<br />

Kontaminationsrisiken verbunden sind (Kategorie III).<br />

Seifenstücke sind nicht zulässig (Kategorie I B).<br />

•Desinfektionsmittelflaschen<br />

Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmittel dürfen aufgrund des Arzneimittelgesetzes nur unter aseptischen Bedingungen einer Krankenhausapotheke nachgefüllt<br />

werden [15], (Kategorie IV). Daher empfiehlt sich auch hier die Verwendung von Einmalflaschen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />

Kontakt: mailto:info@rmp-med.de<br />

Unsere Internetadressen:<br />

www.<strong>hygoplan</strong>.de<br />

www.sterilgutkreislauf.de<br />

unser Shop: www.praxisbedarf-bestellen.de<br />

Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 13<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Maßnahmen der Händehygiene<br />

• Bei tatsächlicher wie auch fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden [13], (Kategorie I A).<br />

• Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination muss ein gegen Viren wirksames Präparat vorliegen, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet<br />

werden. (z.B. Isoliereinheit, Kinderstation, Verdacht oder gesicherte übertragbare Virusinfektion; Kategorie I B).<br />

• Die Hygienische Händedesinfektion ist so durchzuführen, dass die Kontaminationsflora noch auf den Händen weitgehend abgetötet wird (Kategorie I A).<br />

Zur hygienischen Händedesinfektion sind vorzugsweise Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen zu verwenden [13,16]. Die zu verwendenden Mittel müssen den<br />

Standardzulassungen gemäß § 36 des AMG entsprechen [15], vorzugweise sind VAH-gelistete Mittel zu verwenden.<br />

Auf Mittel aus der Desinfektionsmittelliste des RKI ist bei behördlich angeordneten Entseuchungen zurückzugreifen (Kategorie IV).<br />

Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich<br />

Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkzeit feucht gehalten [13, 17, 18].<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 14<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN EN 1500<br />

3 ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels (Wandspender 2 x betätigen) werden unverdünnt in die trockenen Hände eingerieben. Dabei wird folgendermaßen verfahren:<br />

1. Schritt:<br />

Handfläche auf<br />

Handfläche<br />

2. Schritt:<br />

Rechte Handfläche über<br />

linkem Handrücken und<br />

linke Handfläche über<br />

rechtem Handrücken<br />

3. Schritt:<br />

Handfläche auf<br />

Handfläche mit<br />

verschränkten,<br />

gespreizten Fingern<br />

4. Schritt:<br />

Außenseite der Finger<br />

auf gegenüberliegende<br />

Handflächen mit<br />

verschränkten Fingern<br />

5. Schritt:<br />

Kreisendes Reiben des<br />

rechten Daumens in der<br />

geschlossenen linken<br />

Handfläche und<br />

umgekehrt<br />

6. Schritt:<br />

Kreisendes Reiben hin<br />

und her mit<br />

geschlossenen<br />

Fingerkuppen der<br />

rechten Hand in der<br />

linken Handfläche und<br />

umgekehrt<br />

Die in der Praxis verwendenden Händedesinfektionsmittel haben eine Standardzulassungen gemäß §36 des AMG und sind VAH-<br />

gelistet. Aufgeführt sind diese im Reinigungs- und Desinfektionsplan.<br />

Quelle: BODE CHEMIE GmbH - Flyer sind auch in laminierter Form als Aushänge erhältlich!<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Praxis:<br />

RMP-med<br />

Steffen Roßberg<br />

Tulpenstr.4<br />

01705 Freital<br />

Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 16<br />

Gültig ab: Revision<br />

Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich (Kategorie I B):<br />

•vor dem Betreten der reinen Seite der Personalschleuse von Operationsabteilungen, Sterilisationsabteilungen und anderer Reinraumbereiche<br />

•vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe ( Steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venen- oder Blasenkatheders,<br />

vor Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie, Injektionen, Punktionen)<br />

•vor dem Kontakt mit Patienten, der im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z.B: Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder<br />

sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten)<br />

•vor und nach jeglichen Kontakt mit Wunden<br />

•vor und nach dem Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathedern, Drainagen u. Ä.<br />

•nach dem Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösen Material (Blut, Sekret oder Exkremente) oder infizierten Körperregionen<br />

•nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsysteme, Absauggeräte, Beatmungsgeräte,<br />

Trachealtuben, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. Ä.)<br />

•nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt<br />

sind (z.B. MRSA),<br />

•nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder wahrscheinlichen Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.<br />

erstellt geprüft freigegeben<br />

Bereich<br />

Name<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

RKI Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene…“


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Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 20<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Vor aseptischen Maßnahmen (z.B. bei Verbrennungspatienten) kann ggf. vergleichbar einer chirurgischen Händedesinfektion eine Handwaschung vor<br />

der Händedesinfektion erforderlich sein.<br />

Im Folgenden Situationen ist risikoabhängig die Entscheidung hygienische Händedesinfektion oder Händewaschung zu treffen Kategorie I B):<br />

•vor der Essenzubereitung und Essenverteilung,<br />

•vor und nach der Pflege bzw. Versorgung von Patienten, sofern nicht die nicht die zuvor genannten Indikationen für die hygienische Händedesinfektion<br />

zutreffen.<br />

•nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer massiven Ausscheidung von viralen, bakteriellen oder parasitären<br />

Krankheitserregern mit zum Teil extrem niedriger Infektionsdosis; Rotavirus, SRSV, EHEC, CL. Difficile, Cryptosporidien, deshalb zuerst<br />

Händedesinfektion),<br />

•nach dem Naseputzen (bei Rhinitis besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Infektion mit Konsekutiver erhöhter Ausscheidung von S. Aureus,<br />

deshalb zuerst Händedesinfektion)<br />

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Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 21<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Händewaschung<br />

•Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende genügt eine Händewaschung.<br />

•Vor allem wegen geringeren Wirksamkeit ist die hygienische Händewaschung keine Alternative für die hygienische Händedesinfektion. Wird zusätzlich<br />

zur hygienischen Händedesinfektion eine Reinigung erwünscht, soll diese bis auf folgende Ausnahmen erst nach der Desinfektion durchgeführt werden<br />

(Kategorie I B).<br />

•Stark beschmutzte Hände werden zunächst vorsichtig abgespült und dann gewaschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht<br />

bespritzt werden (z.B. bei Blutverunreinigung).<br />

•Gegebenenfalls ist der Kontaminationsbereich danach zu desinfizieren und die Kittel zu wechseln.<br />

•Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren.<br />

•Bei punktueller Verunreinigung kann diese mit einem mit Händedesinfektion getränkten Papierhandtuch, Zellstoff o.Ä. entfernt und danach die Hand<br />

desinfiziert werden.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 22<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hautschutz und Hautpflege<br />

Hautpflege an den Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht, weil es bereits kleinste Risse und Mikrotraumen potenzielle Erregerreservoire sind<br />

und sich eine nicht gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt , (KAT I B).<br />

Wichtig für die Bereitstellung von Hautpflegemitteln wie auch von Mittel zur Händedesinfektion und Händewaschung ist neben der nachgewiesenen<br />

Wirksamkeit und einem akzeptablen Preis auch die Akzeptanz des Personals, was seinem Niederschlag in der Compliance bei allen Maßnahmen der<br />

Händehygiene finden wird.<br />

Hautpflegemittel sollten aus Spendern oder Tuben entnommen werden und wegen präparateabhängig nachgewiesener Wirkungsbeeinträchtigung der<br />

alkoholischen Händedesinfektion am günstigsten in Arbeitspausen bzw. nach der Arbeit angewendet werden, sofern vom Hersteller keine begründeten<br />

Anwendungshinweise gegeben werden.<br />

Bei Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu sind feuchtigkeitsdichte Handschuhe zu tragen, eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zu<br />

gewährleisten, eine Betriebsanweisung zu erstellen und ein Hautschutzplan zu erarbeiten, (KAT IV). Dabei gilt als Feuchtarbeit auch das Arbeiten mit<br />

flüssigkeitsdichten Handschuhen länger als 2 Stunden.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Maßnahmen<br />

Seite: 23<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Chirurgische Händedesinfektion<br />

Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen durchzuführen (KAT I A). Bedingungen sind (KAT I B):<br />

- Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein<br />

- Es dürfen keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse vorhanden sein<br />

- Ausschließlich Nägel und Nagelfalze sollen bei Bedarf mit weicher (!) (thermisch) desinfizierter Kunststoffbürste und hygienischem Handwaschpräparat gereinigt werden<br />

- Bürsten der Hände und Unterarme ist wegen Hautirritation und höherer Keimabgabe zu unterlassen,, (KAT I A)<br />

- Armaturen und Spender dürfen nicht über Hautkontakt bedient werden!<br />

Ausführung (KAT I B)<br />

Vor der OP.-Tag erstmalig durchgeführten chirurgischen Händedesinfektion werden Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tiefliegendem<br />

Ellenbogen während etwa 1 min mit einem Handwaschpräparat gewaschen.<br />

Länger dauernde Händewaschungen sind wegen potentieller Hautschädigungen abzulehnen, zumal dadurch keine weitere Keimzahlminderung erreicht wird .<br />

Nach dem Abtrocknen mit einem keimarmen Einmalhandtuch wird die Händedesinfektion durchgeführt.<br />

Während der vom Hersteller der Präparate angegebenen Einwirkzeit müssen Hände und Unterarme vollständig mit Desinfektionslösung benetzt sein. Eine Händetrocknung ist mit<br />

Rekontaminationsrisiko verbunden und nicht erforderlich (falls jedoch gewünscht, nur mit sterilen Tuch zur Einmalbenutzung); allerdings müssen die Hände vor dem Anlegen der Op.-<br />

Handschuhe lufttrocken sein, um Hautschäden vorzubeugen und die Integrität des Op.-Handschuhes nicht zu gefährden.<br />

Bei der Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (Op. + Op.-Pause < 60 min) mit geringer Kontaminationswahrscheinlichkeit (intakter Handschuh!) kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung<br />

unterbleiben, (KAT II).<br />

Ferner sind folgende Aspekte von Bedeutung:<br />

Durch Einbürsten eines alkoholischen Desinfektionsmittels in den Nagelfalz kann eine Wirkungssteigerung erzielt werden; dies empfiehlt sich, wenn eine hohe Keimarmut erforderlich ist, z.B. vor<br />

Implantationen alloplastischer Materialien (KAT II).<br />

Sofern bei der Händewaschung bereits die Op.-Bereichskleidung angelegt ist, sollte eine wasserundurchlässige keimarme Schürze getragen werden, um ein Durchnässen der Op.-<br />

Bereichskleidung zu verhindern (KAT I B).<br />

Es ist darauf zu achten, dass Bereiche oberhalb der Ellenbogens (Ärmel!) nicht befeuchtet werden (KAT III).<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Zusammenfassung<br />

Seite: 24<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygienische Händedesinfektion – wann:<br />

Bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der<br />

Hände muss eine hygien-ische Händedesinfektion durchgeführt<br />

werden.<br />

Hygienische Händedesinfektion – wie<br />

Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände<br />

unter beson-derer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen<br />

einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen,<br />

Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit<br />

feucht gehalten.<br />

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion<br />

erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen<br />

keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.<br />

Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination<br />

muss ein gegen die entsprechenden Viren wirksames<br />

Präparat, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet<br />

werden. (z. B. Verdacht oder gesicherte übertragbare<br />

Virusinfektion) (KAT IB) Siehe auch "Händehygiene in speziellen<br />

Situationen.<br />

Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich<br />

vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder<br />

nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venenkatheters,<br />

Injektionen),<br />

vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße<br />

infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämie-Patienten, polytraumatisierte<br />

Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten,<br />

Verbrennungspatienten)<br />

vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von<br />

Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten),<br />

vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden,<br />

nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material<br />

(Blut, Sekrete oder Exkremente) oder infizierten Köperregionen,<br />

nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen,<br />

Flüssigkeiten oder Flächen (Absauggeräte, Schmutzwäsche, Abfälle u.<br />

ä.)<br />

nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen<br />

können oder die mit Erregern von besonderer<br />

krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B.<br />

MRSA),<br />

nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder oder<br />

wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Maßnahmen der Händehygiene<br />

Spezielle Situation<br />

Seite: 26<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Händedesinfektion bei viralen Erkrankungen<br />

Bei bestimmten Erkrankungen die durch Viren mit hoher Desinfektionsmittelresistenz (unbehüllte Viren, z.B. Rota-, Noro-,<br />

Adenoviren) verursacht werden, muss die Händedesinfektion mit einem speziell für Viren zugelassenen Händesdesinfektionsmittel<br />

erfolgen.<br />

In der Praxis wird dafür zum Beispiel Softa-Man acute eingesetzt.<br />

Die Einwirkzeit beträgt hierbei 2x30 Sekunden..<br />

Zu beachten ist, dass nach Abklingen der Symptome bis 72 Stunden danach noch mit Softa-Man acute die Hände zu desinfizieren<br />

sind (auch alle anderen speziellen Anforderungen an die Hygienemaßnahmen bleiben bis zum Ende dieser Zeitspanne bestehen).<br />

Nach einem Ausbruch (> 2 Betroffene) wird Softa-Man acute bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome des letzten Betroffenen<br />

weiterverwendet<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Arbeitsschutz<br />

Seite: 27<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Schutz vor Kontamination<br />

Nicht sterilisierte Schutzhandschuhe<br />

Bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt sowie bei möglicher massiver Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Se- und Exkreten sind<br />

Schutzhandschuhe anzulegen (Kategorie I B).<br />

Das betrifft z.B. die Pflege inkontinenter Patienten, das Waschen von MRSA-infizierten Patienten, den Umgang mit Beatmungsschläuchen, die Entleerung von<br />

Wasserfallen, endotracheales Absaugen, Tracheostomapflege, Entsorgung von Sektreten, Exkreten und Erbrochenem, Blutabnahmen, Entfernung von Drainagen,<br />

Verbänden u.a. mit Sekreten, Exkreten oder Fäzes kontaminierten Materialien (z.B. Stoma).<br />

Nach Beendigung der Tätigkeit, u.U. auch zwischen der Verrichtung verschiedener Tätigkeiten an einem Patienten, sind die Handschuhe abzulegen und es ist eine<br />

hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da Handschuhe keinen absolut sicheren Schutz vor einer Händekontamination gewährleisten (Perforation, ggf. auch<br />

Kontamination beim Ablagen) [8,9], (Kategorie B).<br />

Eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen (Kategorie III), kann aber im Ausnahmefall erwogen werden, da auf<br />

angelegten Schutzhandschuhen eine höhere Keimzahlreduktion als auf der Haut der Hand erreichbar ist [10, 11,12].<br />

Das betrifft vor allem Situationen, die einen sehr häufigen Handschuhwechsel erfordern würden (z.B. i.v.-Blutentnahme), der erfahrungsgemäß häufig nicht durchgeführt<br />

wird (bzw. wird in diesen Fällen vielfach kein Handschuh angelegt).<br />

Allerdings müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:<br />

-nachgewiesene Desinfizierbarkeit (Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat, Desinfektionsmittel)<br />

-kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation, keine Kontamination mit Blut, Se- und Exkreten<br />

- keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern [12]<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Schmuck (DGKH)<br />

Seite: 30<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Empfehlung der DGKH<br />

Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Krankenhaus und Pflegeeinrichtung<br />

01.10.2010<br />

Über das Tragen von Schmuck und Piercing kommt es in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen immer wieder zu heftigen<br />

Diskussionen.<br />

Die DGKH möchte hierzu eine Fachinformationen bieten, damit sachlich mit dem Problem umgegangen werden kann.<br />

Finger-/Unterarmschmuck<br />

Ehe- und Schmuckringe, Armbanduhren, Armbänder, Freundschaftsbändchen sind bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern,<br />

nicht zu tragen. So formuliert es die TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe), dies wird auch aus hygienischer Sicht so<br />

gesehen.<br />

Die Gründe hierfür sind:<br />

• Ringe erhöhen die Kolonisation der Hände mit transienten gram-negativen Bakterien und Hefen.<br />

• Ringe verschlechtern die Wirksamkeit der Händedesinfektion.<br />

• Es können Desinfektionsmittelreste verbleiben, die unter Umständen eine Hautirritation hervorrufen.<br />

• Es kann zu Patientenverletzungen kommen.<br />

• Ringe mit Stein oder Schliff perforieren Schutzhandschuhe. Damit ist die Schutzfunktion – sowohl für das Personal als auch gegenüber<br />

dem Patienten - nicht mehr gewährleistet.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Händehygiene<br />

Schmuck (DGKH)<br />

Seite: 31<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Sowohl in der Pflege als auch im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit treten wiederkehrend Situationen auf, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern. Dies<br />

gilt auch für andere Berufsgruppen (z.B. Reinigungskräfte, „Service-Assistentinnen“, MTAs, Physiotherapeuten, RTAs), die direkten Patientenkontakt haben.<br />

Insofern gilt das Schmucktrageverbot für alle Berufsgruppen.<br />

Laut TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt) im Punkt 6.1.1.4. dürfen Ringe und Schmuck an Händen und Unterarmen aus Hautschutzgründen während der<br />

Arbeit nicht getragen werden, da unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit<br />

oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt wird.<br />

Piercing<br />

Nicht sichtbares Piercing – z.B. Bauchnabel – ist ohne Relevanz.<br />

Sichtbares Piercing an Händen und Unterarmen ist wie Schmuck zu betrachten und verboten (siehe oben).<br />

Sichtbares Piercing an anderen Körperstellen – z.B. im Gesicht – kann ab einer kritischen Größe zur Eigengefährdung führen, wenn der (z.B. demente/ verwirrte)<br />

Patient es ergreifen und abreißen kann. Es ist daher aus Arbeitsschutzgründen zu untersagen.<br />

Generell ist Piercing (nicht sichtbar/ sichtbar) bei Rötung, Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten<br />

infiziert werden können.<br />

Halsketten<br />

Halsketten können Talg- und Hautrückstände enthalten und beim Lösen kann es hierdurch zum direkten Erregereintrag bzw. zur Erregerverbreitung kommen.<br />

Außerdem können Halsketten zur Eigengefährdung führen, wenn sie z.B. von einem dementen/ verwirrten Patienten ergriffen werden. Sichtbare Halsketten sind<br />

daher im Allgemeinen nicht zuzulassen, mindestens aber in OP und auf Intensivstation verboten.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


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Händehygiene<br />

Schmuck (DGKH)<br />

Seite: 32<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Nagellack und (künstliche) Fingernägel<br />

Verschiedene Studien belegen, dass Nagellack und künstliche Fingernägel eine Besiedlung mit potentiell pathogenen Erregern und Pilzen fördern.<br />

Erregerübertragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten wurden berichtet.<br />

Lange Fingernägel können darüber hinaus zu Patientenverletzungen führen. Auf Grund dieser Argumente sind Nagellack, künstliche Fingernägel (auch Gel und<br />

Frenching o.ä.) grundsätzlich zu verbieten, wenn das Personal direkten Patientenkontakt hat.<br />

Naturfingernägel sind kurz und sauber zu tragen.<br />

Tattoos<br />

Tattoos stellen kein hygienisches Risiko für Patienten dar, außer wenn das betroffene Hautareal entzündet ist.<br />

In einem Abmahnungsverfahren wurde bereits 1995 gerichtlich festgestellt, dass der Arbeitgeber (Krankenhaus etc.) unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten<br />

verbindliche Anweisungen zum (Nicht-)Tragen von Schmuck geben kann (LAG Schleswig-Holstein, Urt.v.26.10.1995, Az:4 Sa 467/95).<br />

Darüber hinaus ist es in das Ermessen einer Einrichtung gestellt, über die Hygiene und den Arbeitsschutz hinaus gehende Regelungen zum Tragen von Schmuck usw.<br />

zu treffen. So kann ein Schmuck- oder Piercing-Trageverbot beispielsweise auch aus Gründen der Corporate Identity begründet werden.<br />

Konsensus des DGKH-Vorstandes 10.2010<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Persönliche Schutzausrüstung<br />

Seite: Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

33<br />

Bekleidung - Definition und Einsatzgebiete<br />

Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten geeignete<br />

Schutzkleidung/Schutzausrüstung in ausreichender<br />

Menge zur Verfügung stellen (GUV-R 250 / TRBA 250<br />

4.1.3.1). Für die Reinigung, Desinfektion und<br />

Instandhaltung der Kleidung ist ebenfalls der<br />

Arbeitgeber verantwortlich.<br />

Das Personal muss die vom Arbeitgeber zur<br />

Verfügung gestellte Berufs- und Schutzkleidung<br />

tragen. Sie muss in der Vertragswäscherei der Praxis<br />

und darf grundsätzlich nicht zu Hause gewaschen<br />

werden, da dort die hygienische Aufbereitung nicht<br />

gewährleistet ist.<br />

Berufskleidung darf nur zu Dienst-/Arbeitszwecken<br />

getragen werden. Sind entsprechende Gefahren<br />

absehbar, müssen die Mitarbeiter zusätzlich die zur<br />

Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung<br />

benutzen.<br />

Bereichskleidung<br />

Bereichskleidung wird ausschließlich sensiblen,<br />

patientenbezogenen Arbeitsbereichen zur Verfügung<br />

gestellt. Die z.B. dunkelblaue Bereichskleidung wird<br />

nur innerhalb des zu schützenden Bereiches (OP-<br />

Bereich, Eingriffsräume) getragen. Umkleideregel<br />

beachten! (Personalschleuse).<br />

Arbeitskleidung<br />

Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die die Mitarbeiter<br />

der Praxis während der Arbeit tragen. Sie hat keine<br />

spezifische Schutzfunktion.<br />

Wechselfrequenzen<br />

Es steht jedem Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl<br />

von Berufskleidung zur Verfügung, so dass folgende<br />

Wechselfrequenzen einzuhalten sind:<br />

Berufskleidung mindestens 2 x wöchentlich, bei<br />

optisch sichtbarer Verschmutzung oder Kontamination<br />

jedoch sofort.<br />

Schutz- und Bereichskleidung mindestens1 x täglich,<br />

bei Bedarf auch öfter.<br />

Schutzkleidung<br />

Schutzkleidung ist dazu bestimmt, die Mitarbeiter der Praxis vor<br />

schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeitsoder<br />

Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische<br />

Arbeitsstoffe (Krankheitserreger) zu schützen.<br />

Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt<br />

aufzubewahren.<br />

Unsterile Schutzkleidung<br />

Unsterile Schutzkleidung wird zusätzlich zur Bereichskleidung<br />

getragen. Hierunter versteht man z.B. flüssigkeitsdichte Schürzen,<br />

Schuhe, Handschuhe, Kittel, OP-Hauben, Schutzbrillen usw. Sie<br />

dient dem Schutz des Rumpfes, der Arme, des Kopfes und der<br />

Beine vor körperschädigenden Einflüssen.<br />

Sterile Schutzkleidung<br />

Hierunter versteht man OP-Mantel, OP-Handschuhe und andere<br />

sterile Kleidungsstücke mit der Aufgabe, den direkten Kontakt<br />

zwischen Haut, Bereichs- und Unterkleidung des Personals mit<br />

der Wunde zu vermeiden.<br />

Schutzkleidung für Besucher<br />

Handwerker, Techniker etc., die im OP und in den Eingriffsräumen<br />

arbeiten, müssen ebenfalls Bereichs- oder Schutzkleidung tragen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Persönliche Schutzausrüstung<br />

Arbeitsschuhe<br />

Seite: 34<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygiene-Tipp der DGKH, Oktober 2011<br />

Sichere Arbeitsschuhe<br />

01.10.2011<br />

Viele Arbeitsunfälle passieren durch ungeeignetes Schuhwerk. Bei der Auswahl sollten daher einige Kriterien beachtet werden:<br />

• Der Schuh muss (vorn) geschlossen sein. Zehen und Vorderfuß sind so geschützt.<br />

• Die Fersenkappe muss geschlossen und fest sein. Dies gewährleistet Standsicherheit, auch bei Drehbewegungen und Gewichtsverlagerung. Außerdem sind Ferse, Sehnen, Bänder<br />

und Gelenke geschützt. Ein Fersenriemchen, Gummipantoletten und Korksandalen sind ungeeignet, weil der Fuß keinen Halt findet.<br />

• Die Sohle muss gut profiliert sein und einen großflächigen Auftritt haben. Das Material muss rutschhemmend wirken. Stark gebogene Sohlen (sog. Barfußtechnik, Therapieschuhe)<br />

sind ungeeignet.<br />

• Die Spannweite muss regulierbar sein. Die Schuhe sollen durch Schnüren oder einen Klettverschluss an den Fuß anpasst werden.<br />

• Das Fußbett muss bequem sein. Das Abrollen des Fußes muss möglich sein, sodass die Zehen in der Bewegung nicht vorne anstoßen. Gegebenenfalls müssen die Schuhe so groß<br />

sein, dass sie Einlagen aufnehmen können.<br />

• Die Sohle muss dämpfen. Gute dämpfende Eigenschaften haben Kunststoffmaterialien wie EVA (Ethylenvenylacetat) und PU (Polyurethan).<br />

• Der Absatz muss flach sein. Der Absatz sollte nicht höher als zwei Zentimeter sein.<br />

• Im Schuh muss ein gutes Klima sein. Obermaterial wie Leder und atmungsaktive antimikrobielle Futtermaterialien nehmen die Feuchtigkeit des Fußes auf und transportieren sie nach<br />

außen.<br />

• Außerdem soll das Material desinfizierbar sein, wenn es zu Kontaminationen kommt.<br />

Alle sechs Monate sollte geprüft werden, ob neue Arbeitsschuhe notwendig sind. Am aussagekräftigsten hierfür ist der Zustand der Sohle (schief und/oder abgelaufen).<br />

Schuhe beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber im allgemeinen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu<br />

rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). Ein guter Kompromiss kann sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht und einen Zuschuss zur Anschaffung gibt.<br />

W. Popp, K.-D. Zastrow<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Persönliche Schutzausrüstung<br />

Wäsche<br />

Seite: 35<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygiene-Tipp der DGKH, Infektionserreger in Wäsche, 01.02.2011<br />

Das Infektionsrisiko, das von Wäsche ausgeht, hängt davon ab, ob die Erreger auf trockener Wäsche längere Zeit überleben<br />

können und ob die Wäsche feucht und mit erregerhaltigem Material verschmutzt ist.<br />

Es gibt nur wenige Erreger, für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie auf trockener Wäsche überleben, wie zum Beispiel<br />

MRSA und Sporen von Pilzen.<br />

Da jedoch eine Vermischung von Wäsche ohne Erreger, mit Wäsche mit erregerhaltigem Material nie ausgeschlossen werden<br />

kann, geht man von einer potentiellen Infektionsgefahr aus und spricht deshalb im Gesundheitswesen von infektionsverdächtiger<br />

Wäsche, die desinfizierend aufbereitet werden muss.<br />

Ziel einer sachgerechten Aufbereitung ist die Infektionskette zu unterbrechen, indem Patienten und Personal, Wäsche ohne<br />

Krankheitserreger zur Verfügung gestellt wird.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Persönliche Schutzausrüstung<br />

Wäsche<br />

Seite: 36<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Unbekannter Infektionsstatus<br />

Die durch die Berufsgenossenschaften vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die Anwendung von nachweislich<br />

desinfizierenden Aufbereitungsverfahren müssen konsequent eingehalten werden.<br />

Der Infektionsstatus vieler Patienten ist unbekannt, da zum einen die Liegezeiten sehr kurz geworden sind und bestimmte<br />

Erkrankungen, bei denen sich der Patient in der Inkubationszeit befindet, nicht wahr genommen werden, weil der Patient nicht<br />

auf jede Infektionskrankheit untersucht wird, aber dennoch Krankheitserreger ausscheidet.<br />

Es ist also durchaus denkbar, dass Patienten unerkannt mit einer offenen Tuberkulose oder als MRSA-Träger ins Krankenhaus<br />

oder in die Praxis kommen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Persönliche Schutzausrüstung<br />

Wäsche<br />

Seite: 37<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Zusammenfassung<br />

In Wäsche kann eine große Zahl von Infektionserregern vorhanden sein, die durch desinfizierende Aufbereitungsverfahren sicher<br />

abgetötet werden.<br />

Die sicherste und qualitativ beste Form der Wäscheaufbereitung bieten Wäschereien die nach RAL 992/2 arbeiten.<br />

Die Aufbereitung von Arztkitteln in der Arztpraxis könnte theoretisch mit chemothermischen Verfahren bei mindestens 65°C und<br />

mit einem gelisteten desinfizierendem Waschmittel erfolgen. Allerdings sind hier räumliche Voraussetzungen in Form einer<br />

Trennung in reine und unreine Bereiche zu schaffen.<br />

Geprüfte Verfahren sind in den Listen des Robert- Koch-Institutes – RKI (www.rki.de) oder des Verbundes für Angewandte<br />

Hygiene - VAH zu finden.<br />

Unter diesen Bedingungen ist sichergestellt, dass die Wäsche die Patienten und Personal zur Verfügung gestellt bekommen, frei<br />

ist von Krankheitserregern.<br />

W. Popp, K.-D. Zastrow<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Seite: 39<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Reinigung und Desinfektion von Flächen<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Einleitung<br />

Seite: 40<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Einleitung<br />

Die hygienisch einwandfreie Durchführung der Hausreinigung und<br />

Flächendesinfektion im Praxis- und OP-Bereich dient sowohl der<br />

Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung zum Patienten- und<br />

Personalschutz. Es ist selbstverständlich, dass das Patientenumfeld frei von<br />

Staub und Verunreinigungen und damit für Patienten, Besucher und<br />

Mitarbeiter in einem ansprechenden Zustand sein muss. Bei der Bewertung<br />

des unbelebten Umfeldes (alle den Patienten und das Personal umgebenden<br />

Flächen) müssen unter dem Gesichtspunkt von Infektionsrisiken berücksichtigt<br />

werden:<br />

• die ubiquitäre Präsenz von Mikroorganismen,<br />

• die Persistenz und Infektiosität der Erreger (im unbelebten Umfeld) und<br />

deren Übertragungswege sowie die Infektionsdosis,<br />

• die Virulenz,<br />

• die zunehmende Verbreitung Antibiotika- resistenter Mikroorganismen<br />

Die Gegebenheiten vor Ort sowie eine Bewertung des Infektionsrisikos bilden<br />

die Grundlage für die Festlegung des Umfanges der erforderlichen<br />

Maßnahmen. Dabei sind auch ökologische, ökonomische und<br />

arbeitsmedizinische Aspekte zu beachten.<br />

Die Hygienepläne sind sowohl für das Personal der medizinischen<br />

Einrichtung als auch für das Personal von Fremdfirmen verbindlich!<br />

Risikobewertung<br />

Im Vergleich zu belebten Reservoiren (z.B. Haut, Schleimhäute und Wunden),<br />

kontaminierten Medizinprodukten und Arzneimitteln ist die Bedeutung der<br />

unbelebten Flächen als Quelle nosokomialer Infektionen wissenschaftlich<br />

weniger umfangreich untersucht. Da jedoch vereinzelte und ausbruchartige<br />

Erregerübertragungen von Flächen publiziert worden sind, müssen diese in<br />

der Risikoanalyse berücksichtigt werden.<br />

Bei der Risikobewertung sind v. a. die Flächen zu berücksichtigen, die mit<br />

Haut (insbesondere Hände) und Schleimhaut von Patienten und Personal<br />

direkt berührt oder durch Sekrete und Exkrete bzw. aerogen verunreinigt<br />

werden. Von diesen können indirekt (z. B. über Hände, Pflegehilfsmittel) oder<br />

evtl. über Staub und aktive Verwirbelungen, Mikroorganismen auf Patienten<br />

oder infektionsrelevante Flächen und Instrumente (z. B. im OP) übertragen<br />

werden. Patientennahe Flächen, die häufig kontaminiert werden können, und<br />

patientenferne Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt durch Patienten<br />

oder Personal haben ein größeres Übertragungsrisiko als patientenferne<br />

Flächen, mit denen auch das Personal keinen Kontakt hat.<br />

Bei der Risikobewertung müssen immer auch patientenspezifische Faktoren<br />

berücksichtigt werden, die zu einer erhöhten Infektanfälligkeit führen. In<br />

Bereichen, in denen vorwiegend abwehrgeschwächte Patienten behandelt<br />

oder Patienten, bei denen invasive Eingriffe durchgeführt werden, ist das<br />

Infektionsrisiko erhöht.<br />

Sichtbare Verunreinigungen sind für die Beurteilung des<br />

Kontaminationszustands von unbelebten Flächen als alleiniges Kriterium<br />

ungeeignet<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Flächendesinfektion<br />

Einleitung<br />

Seite: 41<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Reinigung und Desinfektion<br />

Eine alleinige Reinigung führt nur zu einer 50–80%igen<br />

Reduktion. Eine statistisch signifikante Reduktion auf<br />

mindestens 84–99,9% wird durch wirksame<br />

Desinfektionsverfahren erreicht. Bei Verwendung von<br />

Reinigungsmitteln zeigte sich eine erhebliche<br />

Kontamination des Putzwassers mit infektionsrelevanten<br />

Erregern, was bei Verwendung von Desinfektionsmitteln,<br />

bei korrekter Dosierung, nicht erfolgte.<br />

Auf den behandelten Flächen waren „Hospitalismuskeime“<br />

bei Verwendung von Reinigungslösungen insgesamt<br />

häufiger nachweisbar, als bei Verwendung von<br />

Desinfektionsmittellösungen.<br />

Reinigung<br />

Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von<br />

Verunreinigungen (z.B. Staub, chemische Substanzen,<br />

Mikroorganismen, organische Substanzen) unter<br />

Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden<br />

Zusätzen (z.B. Detergenzien oder enzymatische Produkte)<br />

verstanden, ohne dass bestimmungsgemäß eine<br />

Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet<br />

bzw. beabsichtigt ist. Die Reinigungswirkung ist bisher<br />

nicht quantifiziert oder in anderer Weise standardisiert<br />

Desinfektion<br />

Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl<br />

vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/<br />

Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten,<br />

quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem<br />

Ziel, einen Gegenstand/ Bereich in einen Zustand zu<br />

versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr<br />

ausgehen kann.<br />

Ziel der Desinfektion ist definitionsgemäß nicht die<br />

Eliminierung nicht infektionsrelevanter Umweltkeime, sondern<br />

die definierte Verminderung der Anzahl pathogener oder<br />

fakultativ- pathogener Mikroorganismen. Im Hinblick auf die<br />

Häufigkeit und den Umfang der Desinfektion wird<br />

unterschieden:<br />

• Routinemäßige Desinfektion<br />

• Schlussdesinfektion<br />

• Desinfektion durch den Desinfektor (bei<br />

Infektionskrankheiten)<br />

• Gezielte Desinfektion<br />

Gezielte Desinfektion<br />

Zusätzlich zur routinemäßigen Desinfektion kann eine<br />

Desinfektion nach sichtbarer Kontamination von Flächen oder<br />

Gegenständen erforderlich werden (Blut, Eiter,<br />

Ausscheidungen, sonstige Körperflüssigkeiten)<br />

Routinemäßige Desinfektion<br />

Die routinemäßige Desinfektion wird auch als „laufende<br />

Desinfektion“ bezeichnet oder „Desinfektion am Krankenbett“.<br />

Sie hat den Zweck, die Verbreitung von<br />

Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung<br />

einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen von<br />

denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit<br />

erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass<br />

dies im Einzelfall erkennbar oder sichtbar ist. Von<br />

desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn<br />

Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang<br />

erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müssen aufgrund<br />

möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der<br />

Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert<br />

sein<br />

Schlussdesinfektion<br />

Die Schlussdesinfektion erfolgt in Bereichen oder Räumen, die<br />

zur Pflege oder Behandlung von Patienten dienten. Durch die<br />

Desinfektion soll der Bereich/ Raum so hergerichtet<br />

werden, dass er ohne Infektionsgefährdung zur Pflege oder<br />

Behandlung eines anderen Patienten genutzt werden kann.<br />

Es sollen die Mittel und Verfahren der routinemäßigen<br />

Desinfektion eingesetzt werden. Die Schlussdesinfektion<br />

erstreckt sich je nach Erkrankung oder Krankheitserreger auf<br />

die patientennahen bzw. alle erreichbaren Oberflächen und<br />

Gegenstände die kontaminiert sind bzw. sein können<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Einleitung<br />

Seite: 42<br />

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Reinigung und Desinfektion in unterschiedlichen Risikobereichen<br />

Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird bestimmt durch:<br />

• die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes,<br />

• die mögliche Kontamination mit Krankheitserregern sowie<br />

• durch den Grad der klinisch relevanten Immunsuppression der Patienten.<br />

Für die Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist daher eine Unterscheidung von Risikobereichen sinnvoll:<br />

Bereiche ohne<br />

Infektionsrisiko a)<br />

Bereiche mit möglichem<br />

Infektionsrisiko<br />

Bereiche mit besonderem<br />

Infektionsrisiko<br />

Bereiche mit Patienten, die<br />

Erreger in oder an sich<br />

tragen, so dass im Einzelfall<br />

die Gefahr einer<br />

Weiterverbreitung besteht<br />

Bereiche, in denen v. a. für<br />

das Personal ein<br />

Infektionsrisiko besteht b)<br />

Treppenhäuser, Flure, Büros,<br />

Aufenthaltsraum, , technische<br />

Bereiche<br />

Ambulanzbereiche, Therapie,<br />

Sanitärräume,<br />

OP-Abteilungen,<br />

Eingriffsräume,<br />

Isolierbereiche,<br />

-pflege, Funktionsbereiche, in<br />

denen die o. g. Patienten<br />

behandelt werden<br />

Entsorgung, unreine Bereiche<br />

von: Wäsche,<br />

Instrumentenaufbereitung<br />

Nähere Angaben zur Risikobewertung enthalten die Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe<br />

im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Einleitung<br />

Seite: 43<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Einteilung nach Risikobereichen<br />

Die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes und einer möglichen Kontamination mit Krankheitserregern ist an patientennahen Flächen oder Flächen, die<br />

häufigen Haut-/Händekontakt haben, größer als an patientenfernen Flächen.<br />

Ein besonderes Risiko kann von kontaminierten Flächen ausgehen, die für aseptisches Arbeiten vorgesehen sind. Die Desinfektion ist in der Lage, die Übertragung<br />

von Infektionserregern von Flächen mit häufigen Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt und Flächen, die für<br />

aseptische Arbeiten vorgesehen sind, sind z.B.<br />

• Behandlungsliege und Zubehör,<br />

• medizinische Geräte (Monitore, Tastatur, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit häufigem Kontakt, Infusionsständer,<br />

EKG-Gerät, Kabel),<br />

• Arbeitsflächen von Verbandswagen,<br />

• Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nosokomiale Infektionserreger von kontaminierten Oberflächen auf Patienten übertragen werden können.<br />

Weitere Hinweise sind den aktuell aushängenden Reinigungs- und Desinfektionsplänen unserer Praxis zu entnehmen<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 44<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Häufigkeit von Reinigung bzw. Desinfektion in unterschiedlichen Bereichen<br />

Die jeweils erforderlichen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsintervalle für alle Flächen sowie die einzusetzenden Mittel und Verfahren werden im Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />

abhängig vom Risiko jeweils für die einzelnen Bereiche spezifiziert und verbindlich vorgeschrieben (Kat.IB).<br />

Nichtkontamination, Reinigung und Desinfektion sind die drei Säulen der hygienischen Behandlung von Oberflächen und Räumen.<br />

• Die Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der zu erwartenden Infektionsgefahr gezielt oder präventiv durchzuführen. Den Räumen einer Praxis muss je nach Nutzung<br />

unterschiedliche hygienische Aufmerksamkeit gewidmet werden, was in unterschiedlichen Reinigungs- und Desinfektionsfrequenzen resultiert.<br />

• Durch Desinfektionspläne und -kontrollen sollen diese Maßnahmen für das Personal übersichtlicher gestaltet und der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen kontrolliert werden.<br />

• Für die Reinigung und Desinfektion stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei den Reinigungsverfahren werden Trocken-, Feucht- und Nassreinigung unterschieden.<br />

• Die Reinigung ohne Desinfektionsmittel erfolgt in Bereichen mit geringem Infektionsrisiko. Durch eine sachgemäße Reinigung sollen ein hoher Sauberkeitsgrad, eine Reduzierung<br />

der Keimzahlen auf Oberflächen und eine geeignete Pflege der behandelten Objekte erzielt werden. Durch eine gründliche Flächenreinigung ist eine 50 bis 90 %ige<br />

Keimreduktion möglich.<br />

Bei der Festlegung sind auch andere die Flächendesinfektion betreffende Empfehlungen der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu speziellen Bereichen zu<br />

berücksichtigen (insbesondere die Anlagen zu den „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“.<br />

In Bereichen, in denen Arzneimittel hergestellt bzw. Medizinprodukte aufbereitet werden, gelten die Vorgaben des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. Die<br />

Flächendesinfektionsmaßnahmen müssen gemäß den Gegebenheiten vor Ort festgelegt werden (KAT IV)<br />

Flächen, auf denen aseptische Arbeiten ausgeführt werden, sind grundsätzlich desinfizierend zu reinigen (KAT IB)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 45<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Prüfung der Wirksamkeit<br />

Für die Anforderungen an Reinigungsmittel und -verfahren bestehen derzeit<br />

keine festgelegten Kriterien, während für Desinfektionsmittel und -verfahren die<br />

antimikrobielle Wirksamkeit belegt sein muss. Verlässliche Daten über die<br />

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und -verfahren werden durch<br />

unabhängige Prüfungen nach standardisierten Testmethoden erstellt.<br />

Bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion) dürfen<br />

entsprechend § 18 des Infektionsschutzgesetzes Absatz 1 nur Mittel und<br />

Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen<br />

Bundesoberbehörde derzeit Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Liste im<br />

Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Aufnahme in<br />

die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind<br />

und keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.<br />

Für routinemäßige Desinfektionsmaßnahmen in humanmedizinischen<br />

Bereichen wird von der Desinfektionsmittel- Kommission im Verbund<br />

für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. eine Liste bzw. ein Zertifikat für nach<br />

den Richtlinien der DGHM für die Prüfung und Bewertung chemischer<br />

Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen<br />

Desinfektionsverfahren herausgegeben.<br />

Eine Zertifizierung als viruswirksames Desinfektionsmittel erteilt die Deutsche<br />

Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V. (DVV).<br />

Vermeidung der Selektion von Krankheitserregern<br />

Desinfektionsmittel unterscheiden sich u. a. hinsichtlich ihres<br />

Wirkungsspektrums auf Mikroorganismen. Dies ist den jeweiligen Bereichen bei<br />

der Auswahl eines geeigneten Präparates zu berücksichtigen.<br />

Bei der Anwendung darf es nicht zu einer Selektion von Mikroorganismen<br />

kommen, die durch das eingesetzte Mittel nicht erfasst werden. Deshalb ist es<br />

erforderlich, dass die verwendeten Desinfektionsmittel ein umfassendes<br />

Wirkungsspektrum hinsichtlich der häufigsten Erreger nosokomialer Infektionen<br />

haben<br />

Konzentrations-Zeit-Relationen<br />

Für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung der für wirksam befundenen<br />

Konzentrations-Zeit-Relationen erforderlich. Vor allem für die Desinfektion von<br />

Flächen, die bei rasch aufeinander folgenden Eingriffen am Patienten bzw.<br />

Verrichtungen zu Infektionsquellen werden können (z. B. Arbeitsflächen, OP-<br />

Tische) ist es notwendig, schnell wirkende Verfahren einzusetzen. Angaben zum<br />

Wirkungsspektrum, zu Einwirkzeit und Konzentration finden sich z.B. in der<br />

Desinfektionsmittel-Liste der VAH.<br />

Für die in unserer Praxis eingesetzten Produkte befinden sich die<br />

Produktinformationen im Anhang!<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 46<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Trockenreinigung<br />

• Für die Trockenreinigung sollten ausschließlich staubbindende Reinigungsverfahren angewendet werden.<br />

• Besen, Staublappen etc. sind nicht geeignet, da durch ihre Anwendung mit dem Staub Keime aufgewirbelt werden.<br />

• Ist im Einzelfall die Anwendung staubbindender Reinigungsverfahren nicht möglich, muss vor der Reinigung desinfiziert werden.<br />

• In der Praxis ist der Gebrauch eines handelsüblichen Staubsaugers ausreichend, beispielsweise bei Teppichböden oder Bodenmatten.<br />

• Die Verwendung von Bodenmatten im Durchgang zu hygienisch sensiblen Bereichen bietet keine hygienischen Vorteile, sondern kann die Arbeitssicherheit<br />

durch ein erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko beeinträchtigen.<br />

• Eine Nutzung von Bodenmatten ist daher nicht zweckmäßig.<br />

Feuchtreinigung<br />

• Die Feuchtreinigung wird mit angefeuchteten, aber nicht tropfnassen Wischern aus Baumwolle oder synthetischen Fasern durchgeführt. Auch Gazetücher<br />

und Einmal-Feuchtwischtücher finden Verwendung.<br />

• Diese Reinigungsmethode hat viele Vorteile wie einfache Handhabung, große Flächenleistung und geringe Sachkosten. Letzteres gilt vor allem bei der<br />

Verwendung von Einmaltüchern.<br />

• Wird dabei ein Desinfektionsmittel angewendet, bleibt der erzielte Keimtötungseffekt wegen der geringen Wirkstoffmenge und wegen des raschen<br />

Auftrocknens der Oberfläche eingeschränkt.<br />

• Da bei dieser Methode grobe Verschmutzungen nur unzureichend entfernt werden, sollte sie nur in Bereichen mit geringer Verschmutzung Anwendung<br />

finden<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Nassreinigung<br />

Seite: 47<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Nassreinigung<br />

Die Nassreinigung wird dort angewendet, wo stärkere Verschmutzungen auftreten.<br />

• Dazu wird Reinigungslösung mit einem Lappen oder Mopp auf die Oberflächen aufgetragen.<br />

• Die Reinhaltung der Lappen (Wischer, Mopp) und der Reinigungslösung ist dabei besonders zu beachten und soll durch die Anwendung von<br />

geeigneten Verfahren gewährleistet werden.<br />

• Ein empfohlenes Prinzip besteht darin, dass mit einem Reinigungsbehälter und einer Vielzahl von (ggf. auch neuen z.B. Einweg-Wischbezug)<br />

frisch gewaschenen Lappen, Fransenbezügen oder Pads gearbeitet wird.<br />

• Für jeden Raum wird ein eigenes Behältnis mit Reinigungslösung und Lappen vorbereitet.<br />

• Der Lappen wird nur einmal in die Reinigungslösung eingetaucht, für eine begrenzte Fläche verwendet und dann gesammelt, um nach<br />

Arbeitsende desinfiziert zu werden.<br />

• Die verbreitete Reinigungslösung wird mit einem zweiten frischen und trockenen Tuch wieder aufgenommen. So werden nur reine, nicht<br />

kontaminierte Lösungen und saubere Textilien verwendet.<br />

• Für große Flächen oder eine Vielzahl an Räumen können alternativ in einem großen Behälter gleich mehrere frische Mops oder Tücher in<br />

Reinigungslösung eingelegt werden.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 48<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Flächendesinfektion<br />

• Unter der Flächendesinfektion versteht man die Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen auf Oberflächen durch chemische Mittel.<br />

• Die Flächendesinfektion kann gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die Nass- oder Feuchtreinigung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die<br />

laufende Reinigung und Desinfektion einander ergänzen müssen.<br />

• Die Desinfektion kann nicht wirksam werden, wenn grobe Verschmutzungen vorhanden sind, die die Keime umhüllen und sie damit der Einwirkung des<br />

Desinfektionsmittels entziehen, bzw. durch vorhandene Eiweiße die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels herabsetzen.<br />

• Es ist je nach Ziel zu unterscheiden zwischen der allgemeinen desinfizierenden Reinigung und der gezielten Flächendesinfektion.<br />

• Die allgemeine desinfizierende Reinigung ist definiert als die regelmäßige Behandlung von Flächen mit kombinierten Flächendesinfektions- und<br />

Reinigungsmitteln. Durch sie soll verhindert werden, dass bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten Infektionserreger verbreitet werden.<br />

• Die gezielte Flächendesinfektion ist die Behandlung von Flächen mit Desinfektionsmitteln bei sichtbarer Kontamination (z.B. Verschmutzung mit Blut,<br />

Sekreten, Fäkalien) oder nach Tätigkeiten, die auch ohne sichtbare Verschmutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Kontaminationen geführt haben (z.B.<br />

nach kleineren Eingriffen). Es soll verhindert werden, dass Infektionserreger von kontaminierten Flächen auf Patienten, Personal oder Gegenstände<br />

übertragen werden.<br />

• Sichtbare Verschmutzungen sollten zuerst mit Zellstoff aufgenommen werden.<br />

• Danach wird die Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzt.<br />

Bei der Flächendesinfektion ist es wichtig, dass das Desinfektionsmittel auf die Fläche gebracht wird und mechanisch in Form von Wischen verteilt wird. Der<br />

mechanische Effekt spielt für den Desinfektionserfolg eine entscheidende Rolle. Durch den dabei entstehenden Druck können mögliche Infektionserreger<br />

aufgebrochen werden und die Einwirkung des Desinfektionsmittels dadurch deutlich erleichtern.<br />

• Flächen, welche bereits mit Desinfektionsmittel benetzt wurden, sollten nicht nachgetrocknet werden.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 49<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Desinfektionsmitteldosierung<br />

Nicht ausreichend konzentrierte oder unwirksame<br />

Desinfektionsmittellösungen, insbesondere wenn sie in<br />

verunreinigten Behältnissen vorbereitet und für längere Zeit<br />

aufbewahrt werden, können zu einer Infektionsquelle v. a. mit<br />

gramnegativen Bakterien (v. a. Enterobacteriaceae,<br />

Pseudomonaden) werden. Die exakte Dosierung eines<br />

Desinfektionsmittels ist Voraussetzung einer wirksamen<br />

Desinfektion und der Vermeidung einer Selektion von<br />

Mikroorganismen und der Verhinderung einer<br />

Desinfektionsmitteltoleranz/-resistenz.<br />

Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sollen andere sichere<br />

Dosiersysteme verwendet werden, die einfach, zuverlässig<br />

und wenig störanfällig sind. Die richtige Anwendung muss<br />

gewährleistet sein und vom dienstlich Vorgesetzten überprüft<br />

werden (KAT IB)<br />

Schutz vor Nebenwirkungen durch Reinigungs- und<br />

Desinfektionsmittel<br />

Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel weisen eine<br />

Reihe von wirkungsrelevanten Inhaltsstoffen auf, die bei der<br />

Anwendung der Mittel in Abhängigkeit von ihren chemischphysikalischen<br />

Eigenschaften in unterschiedlichem Ausmaß<br />

in die Innenraumluft gelangen. Patienten und Personal<br />

können daher über die Atemluft diese Substanzen gasförmig<br />

oder als Aerosol in den Organismus aufnehmen. Dies muss<br />

bei der Auswahl der zu verwendenden Präparate<br />

berücksichtigt werden.<br />

Bei der Auswahl sind infektiologische und<br />

arbeitssicherheitstechnische Kriterien zu berücksichtigen.<br />

Beim Umgang mit Reinigungs- und<br />

Flächendesinfektionsmittel sind geeignete Handschuhe<br />

(z.B. Nitrilhandschuhe (EN 374)) zu tragen.)<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Bei der Auswahl von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln<br />

müssen immer die Auswirkungen auf die kommunale<br />

Kläranlage und die biologische Abbaubarkeit der<br />

eingesetzten Wirkstoffe berücksichtigt werden.<br />

Der übliche Entsorgungsweg gebrauchter verdünnter<br />

Desinfektionsmittellösungen erfolgt über das Abwasser.<br />

Konzentrate sind grundsätzlich als besonders<br />

überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen und dürfen<br />

nicht ins Abwasser eingeleitet werden.<br />

Personelle Voraussetzungen und Schulung<br />

Bei unzureichender oder fehlerhafter Durchführung von<br />

Reinigungs- und Desinfektionsverfahren von Flächen<br />

entstehen Risiken für Patienten und Personal.<br />

Das mit der Reinigung und Desinfektion betraute<br />

Personal muss geeignet, geschult und eingewiesen sein<br />

(KAT IV)<br />

Bei der Vergabe von Reinigungs- und<br />

Desinfektionsaufgaben an Fremdfirmen muss auch der<br />

Aspekt der Schulung der Mitarbeiter und dessen<br />

Nachweis Auswahlkriterium sein (KAT IB)<br />

Es muss ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Arbeiten eingeplant werden (KAT IB)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 50<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Wischdesinfektion<br />

Für eine ausreichende Desinfektionswirkung muss genügend<br />

(aber nicht mehr) Wirkstoff auf die Fläche gelangen jedoch sind<br />

Angaben des Herstellers zu beachten.<br />

Die zu desinfizierende Oberfläche muss mit einer ausreichenden<br />

Menge des Mittels unter leichtem Druck abgerieben werden<br />

(Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion) (KAT IB).<br />

Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln dürfen maximal<br />

einen Arbeitstag lang verwendet werden (KAT IB)). Spezielle<br />

Desinfektionstucheimer können mit Desinfektionsmittel gefüllt<br />

maximal 4 Wochen verwendet werden.<br />

Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden und<br />

erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung. Sie sollte daher<br />

ausschließlich auf solche Bereiche beschränkt werden, die durch<br />

eine Wischdesinfektion nicht erreichbar sind (KAT IB)<br />

Bei alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln ist die bei großflächiger<br />

Anwendung bestehende Explosions- und Brandgefahr zu<br />

beachten (KAT IV)<br />

Bei Kontamination mit organischem Material (Blut, Sekrete) muss<br />

bei der gezielten Desinfektion zunächst das sichtbare Material mit<br />

einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch, Zellstoff o. Ä.<br />

aufgenommen (Einmalhandschuhe tragen) und das Tuch<br />

verworfen werden. Anschließend ist die Fläche wie üblich zu<br />

desinfizieren (KAT IB)<br />

Wiederbenutzung desinfizierter Flächen<br />

Nach allen routinemäßig durchgeführten<br />

Flächendesinfektionsmaßnahmen kann die Fläche<br />

wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist.<br />

Die angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung<br />

der Fläche muss abgewartet werden bei:<br />

•gezielter Desinfektion von Flächen mit Blut, Eiter,<br />

Ausscheidungen und anderen Körperflüssigkeiten von<br />

Patienten mit Verdacht auf bzw. gesicherter Infektion unter<br />

Berücksichtigung des Übertragungsweges<br />

•sowie der Schlussdesinfektion durch den Desinfektor (z.B.<br />

bei Tuberkulose) (KAT IB)<br />

•der Aufbereitung von Medizinprodukten (KAT IV)<br />

Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt werden<br />

müssen, ist es sinnvoll, Desinfektionsmittel einzusetzen, die<br />

nach kurzen, der Praxissituation angemessenen<br />

Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit entfaltet haben (KAT<br />

IB)).<br />

Beschaffenheit von Oberflächen<br />

Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt<br />

von der Beschaffenheit der Oberflächen<br />

ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und<br />

Hautkontakt müssen hinsichtlich der Anforderungen an<br />

eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft<br />

werden. Oberflächen in Bereichen der<br />

Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit<br />

biologischen Materialien gearbeitet wird, müssen glatt,<br />

abwaschbar, fugendicht und mit Desinfektionsmitteln und<br />

-verfahren in den in der Liste des Robert Koch-Institutes<br />

angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten<br />

desinfizierbar sein (KAT IB)<br />

Da es schwierig ist, textile Fußbodenbeläge zu pflegen<br />

und zu reinigen – insbesondere desinfizierend zu reinigen<br />

– sollten diese überall dort nicht verlegt werden, wo eine<br />

regelmäßige Reinigung und häufige Desinfektion aus<br />

infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist (KAT<br />

IB)<br />

Medizinisch-technische Geräte und<br />

Einrichtungsgegenstände sollen möglichst glatte<br />

Oberflächen haben und insbesondere an den<br />

Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und zu<br />

desinfizieren sein (KAT IB)<br />

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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 51<br />

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Flächenreinigung und – Desinfektion<br />

Durchführung der Flächendesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion;<br />

Wiederbe-nutzung der Fläche nach Antrocknen der Desinfektionslösung; kein Trockenwischen!<br />

Sprühdesinfektionen sind nur zulässig, wo keine Scheuer-Wisch-Desinfektion möglich ist.<br />

Routinemäßige Flächendesinfektion (auch laufende Desinfektion oder<br />

prophylaktische Desinfektion):<br />

• ist überall dort durchzuführen, wo mit einer Kontamination mit<br />

erregerhaltigem bzw. potentiell infektiösem Material zu rechnen ist.<br />

Gezielte Flächendesinfektion:<br />

• bei erkennbarer Kontamination (z. B. mit Blut),<br />

• beim Auftreten spezieller Erreger,<br />

• als Schlussdesinfektion am Ende des Praxistages<br />

Flächendesinfektion – wann/wo<br />

• patientennahe Flächen,<br />

• Untersuchungsliege/ -stuhl (wird keine Papierauflage verwendet, ist eine Desinfektion vor jedem neuen<br />

Patienten erforderlich),<br />

• Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt,<br />

• Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, z. B.: Arbeitsflächen für die Zubereitung von<br />

Infusionslösungen, Spritzen etc.,<br />

• Flächen für Laborarbeiten,<br />

• medizinische Geräte wie z. B. EKG-Gerät, Kabel, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit<br />

häufigem Kontakt, Monitore, Tastaturen, Telefone, benutzte Geräte bzw. Teile derselben bei direktem<br />

Kontakt vor jedem Einsatz am nächsten Patienten, generell jedoch am Ende der Sprechstunde,<br />

• Arbeitsplätze /-flächen für die Aufbereitung / Verpackung von Instrumenten,<br />

• Waschbecken in Behandlungsräumen, Seifen-/Desinfektionsmittelspender<br />

• Stethoskope, Blutdruckmanschetten sind bei Bedarf bzw. nach Gefährdungspotential vor Benutzung<br />

am nächsten Patienten mit einem Desinfektionsmittel abzuwischen (für die Desinfektion der<br />

Blutdruckmanschetten/Stethoskope ist auch ein Präparat auf alkoholischer Basis, z. B.<br />

Hautdesinfektionsmittel, einsetzbar),<br />

• Fußböden in Räumen, in denen invasive Eingriffe (z. B. endoskopische Untersuchungen, ggf. Laborund<br />

Aufbereitungsräume) oder Operationen erfolgen. Tägliche Desinfektion erforderlich. Alle übrigen<br />

Flächen nur Reinigung.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Dosiertabelle Fläche<br />

Seite: 52<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Konzentration [%]<br />

Lösung<br />

0,25 % 0,5 % 0,75 % 1 % 1,5 %<br />

1 Liter 2,5 ml 5 ml 7,5 ml 10 ml 15 ml<br />

2 Liter 5 ml 10 ml 15 ml 20 ml 30 ml<br />

5 Liter 12,5 ml 25 ml 37,5 ml 50 ml 75 ml<br />

8 Liter 20 ml 40 ml 60 ml 80 ml 120 ml<br />

10 Liter 25 ml 50 ml 75 ml 100 ml 150 ml<br />

20 Liter 50 ml 100 ml 150 ml 200 ml 300 ml<br />

30 Liter 75 ml 150 ml 225 ml 300 ml 450 ml<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


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Flächendesinfektion<br />

Durchführung<br />

Seite: 53<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion Praktische Durchführung:<br />

(Dosierung laut Angabe Reinigungs- und Desinfektionsplan - Dosiertabelle beachten)<br />

1. 8 Liter Eimer für Gebrauchslösung mit max. handwarmen Wasser füllen<br />

2. Entnehmen der Menge Wasser, welche als Desinfektionsmittel zuzuführen ist (zum Beispiel:<br />

1,0% Lösung = 80ml Wasser entnehmen)<br />

3. Hinzu Dosieren des Desinfektionsmittels (80 ml)<br />

4. Da Desinfektionsmittel-Lösungen an Wirkstoff verlieren, wenn sie verschmutzen, darf eine<br />

Entnahme aus Behältern nur mit frischen, sauberen Tüchern (oder Mopp) o.ä. erfolgen.<br />

Deshalb: Bezugswechselmethode (um Verbreitung von Krankheitserregern durch<br />

wiedereintauchen zu vermeiden)<br />

1.Tuch/Mopp nur einmal eintauchen,<br />

2.Raumfläche wischen,<br />

3.für den nächsten Bereich frisches Tuch/Mopp einsetzen<br />

4.Gebrauchtes Tuch/Mopp der Aufbereitung zuführen oder verwerfen<br />

5. Alle Flächen werden vollständig benetzt. Das Präparat muss durch<br />

Scheuer- oder Wischdesinfektion aufgebracht und mechanisch verteilt<br />

werden. (Aufbringen durch Sprühen wegen der inhalativen Gefährdung nur<br />

in Ausnahmefällen)<br />

6. Um die Wirkung zu gewährleisten, darf das aufgetragene<br />

Desinfektionsmittel nicht durch Nachwischen mit Wasser o.ä. entfernt<br />

werden.<br />

7. Wiederbenutzung der Flächen:<br />

1.Nach routinemäßiger Flächendesinfektion, sobald die Fläche<br />

sichtbar trocken ist, ggf. auch vorher<br />

2.Einwirkzeit vor Wiederbenutzung abwarten bei:<br />

•Desinfektion patientennaher Kontaktflächen,<br />

bevor der nächste Patient damit in Kontakt<br />

kommt<br />

Merke: Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt oder begangen werden müssen, ist es sinnvoll, Konzentrationen<br />

einzusetzen, die nach kurzen Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit erzielen!<br />

Vorgaben sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan hinterlegt!<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Eingriffs-/ OP-<br />

Bereiche<br />

Seite: 54<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Flächendesinfektionsmaßnahmen in Eingriffs- und Operationsräumen:<br />

Nach jeder Operation ist eine Scheuer-Wisch-Desinfektion im OP-Raum erforderlich (Zwischendesinfektion)<br />

• der patientennahen Flächen (sofern der OP-Tisch mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Auflage abgedeckt wird, reicht das<br />

Wechseln dieser Auflage),<br />

• aller sichtbar kontaminierten Flächen,<br />

• des begangenen Fußbodens,<br />

• benutzter Armaturen und Waschbecken.<br />

• Nach Abtrocknen des Desinfektionsmittels kann der Operationsraum wieder begangen werden.<br />

Desinfizierende Reinigung nach Arbeitstagende – Endreinigung / -Desinfektion<br />

• die begehbaren Fußbodenflächen im Eingriffs-/OP-Raum,<br />

• die potentiell verschmutzten bzw. kontaminierten Flächen:<br />

• Arbeitsplätze mit Computer und Tastatur, Schränke, Liegen, Stühle, Beistelltische, hygienische Waschplätze, Spender für<br />

Seife und Desinfektion, EKG-Gerät, Labortisch, Armpolster,<br />

Abfallbehälter<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Flächendesinfektion<br />

Reinigungsutensilien<br />

Seite: 55<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

• Reinigungsutensilien und Feuchtwischbezüge müssen für Desinfektionsmitteleinsatz<br />

geeignet sein und<br />

• nach Anwendung desinfizierend (am günstigsten in thermischen<br />

Desinfektionswachverfahren) aufbereitet und getrocknet werden.<br />

• Nicht nass aufbewahren! – (Vermehrung von Feuchtkeimen)<br />

• Alternativ Einsatz von Einmaltüchern und Einmalwischbezügen!<br />

Arbeitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln beachten!<br />

Hand- und Hautschutz beachten!<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Seite: 56<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Seite: 57<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

Die Aufbereitung und die stete Erfüllung der Anforderungen setzt ein Qualitätsmanagementsystem voraus. Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regeln der<br />

Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Mit der Aufbereitung ist eine hohe Verantwortung verbunden, weshalb zu beachten ist, dass<br />

der jeweils Zuständige seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann.<br />

Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten,<br />

validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten,<br />

Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird.<br />

Sicherung der Qualität der zur Anwendung kommenden Aufbereitungsprozesse:<br />

Die kontinuierliche Gewährleistung der Qualität der Aufbereitung erfordert Sachkenntnis und soll durch ein Qualitätsmanagementsystem und entsprechenden Schulungen<br />

unter Beachtung der vorliegenden Empfehlung sichergestellt werden (s. Anlage 6 Sachkenntnis, MPBetreibV; QM).<br />

Die gemäß der Einstufung der Medizinprodukte durchzuführenden Aufbereitungsverfahren sind in ihren Einzelschritten unter Angabe der jeweilig notwendigen Prüfungen<br />

auch im Hinblick auf Standardisierung und Reproduzierbarkeit in Standardarbeits- und Betriebsanweisungen festzulegen (QM, MPBetreibV).<br />

Die praktische Durchführung der zur Anwendung kommenden Verfahren ist vor der Aufbereitung in allen Einzelschritten festzulegen. Für jedes Medizinprodukt<br />

(Produktgruppe) ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll. Aufgrund<br />

dessen ist eine Risikobewertung und Einstufung aller in Ihrer Praxis vorhandenen Medizinprodukte (Instrumente) vorzunehmen.<br />

Risikogruppen<br />

• Unkritische Medizinprodukte (MP): MP, die lediglich mit<br />

intakter Haut in Berührung kommen.<br />

• Semikritische Medizinprodukte (MP): MP, die mit<br />

Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut In Berührung<br />

kommen.<br />

• Kritische Medizinprodukte (MP): MP zur Anwendung von<br />

Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln, und MP,<br />

die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in<br />

Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen,<br />

einschließlich Wunden.<br />

Semikritische und kritische Medizinprodukte können weiter eingeteilt werden in solche, bei<br />

denen die Aufbereitung<br />

• ohne besondere Anforderungen (Gruppe A) oder<br />

• mit erhöhten Anforderungen (Gruppe B) durchgeführt werden muss.<br />

Bei kritischen Medizinprodukten können zusätzlich solche abgegrenzt werden, bei denen an<br />

die Aufbereitung<br />

• besonders hohe Anforderungen (Gruppe C) gestellt werden müssen.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Risikobewertung<br />

Seite: 58<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

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Aufbereitung nicht<br />

angewendeter<br />

Medizinprodukte<br />

Seite: 60<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Aufbereitung nicht angewendeter Medizinprodukte<br />

Bei diesen Medizinprodukten handelt es sich um:<br />

- unsteril ausgelieferte, aber steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte, welche ihrer Anwendung entsprechend der Herstellerangaben<br />

aufzubereiten sind,<br />

- sterilisierte Medizinprodukte, bei denen die Verpackung beschädigt oder geöffnet wurde, ohne dass das Medizinprodukt angewendet wurde,<br />

oder um<br />

- Medizinprodukte, bei denen Sterilgutlagerfrist innerhalb des Zeitraumes, in dem gefahrlose Anwendung des Medizinproduktes möglich ist<br />

(Verfalldatum), abgelaufen ist ohne das zwischenzeitlich eine Anwendung erfolgte und die Beschaffenheit des Produktes eine Aufbereitung<br />

zulässt.<br />

Sofern eine Kontamination oder Beschädigung des Medizinproduktes ausgeschlossen ist, kann sich die Aufbereitung auf die erneute Verpackung und<br />

Sterilisation beschränken, vorausgesetzt, dass die technisch-funktionelle Sicherheit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Hierbei sind die Herstellerangaben zu<br />

berücksichtigen.<br />

Folgende Schritte sind erforderlich:<br />

- gegebenenfalls auspacken und prüfen der technisch-funktionellen Sicherheit (s. auch 2.2.3)<br />

- neu verpacken (s. 2.2.4)<br />

- anwenden eines geeigneten Sterilisationsverfahrens (s. 2.2.5), das neben der Sterilisation sicherstellt, dass die Funktion des Medizinproduktes<br />

ohne Einschränkung erhalten bleibt,<br />

- Kennzeichnung (s. 2.2.6)<br />

- Dokumentation der Aufbereitung (s. 2.2.8)<br />

- Freigabe zur Anwendung (s.2.2.7)<br />

Sofern eine Kontamination nicht auszuschließen ist, gegebenenfalls bei unsteril ausgelieferten, aber steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, sind<br />

auch diese Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers wie angewendete Medizinprodukte aufzubereiten (MPG; MPBetreibV<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Aufbereitung angewendeter<br />

Medizinprodukte<br />

Seite: 61<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Aufbereitung angewendeter Medizinprodukte<br />

Bei den angewendeten Medizinprodukten sind folgende Aufbereitungsschritte erforderlich:<br />

- das sachgerechte Vorbereiten (z.B. Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und gegebenenfalls Zerlegen) der<br />

angewendeten Medizinprodukte und deren sicher umschlossenen und Beschädigungen vermeidenden Transport zum Ort der<br />

Aufbereitung<br />

- die Reinigung ggf. Zwischenspülung, Desinfektion, Spülung und Trocknung<br />

- die Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen (z.B. Korrosion, Materialbeschaffenheit) und gegebenenfalls<br />

Identifikation zum Zwecke der Entscheidung über eine erneute Aufbereitung<br />

- die Pflege und Instandsetzung<br />

- die Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit<br />

und je nach Erfordernis<br />

- die Kennzeichnung<br />

sowie<br />

- das Verpacken<br />

- und die Sterilisation<br />

Die Aufbereitung endet mit der dokumentierten Freigabe des Medizinproduktes zur erneuten Anwendung bzw. Lagerung (s. 2.2.6 und 2.2.7)<br />

(QM).<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Reinigung<br />

Seite: 62<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Aufbereitungsanleitung wiederverwendbarer chirurgischer Instrumentarien<br />

Reinigung<br />

Grundsätzlich müssen alle äußeren und inneren Oberflächen für die eingesetzten Reinigungs-,<br />

Desinfektions- und Sterilisationsmittel zugänglich sein (Öffnen von Ventilen/Hähnen,<br />

Gelenkinstrumenten!).<br />

Komplexe Medizinprodukte müssen gegebenenfalls zerlegt werden (KAT IB)).<br />

Es muss ein wirksames Reinigungsverfahren unter Vermeidung nachhaltiger, d.h. für die<br />

Anwendungssicherheit des freigegebenen Medizinproduktes relevanter Kreuzkontaminationen<br />

angewendet werden.<br />

Ziel der Maßnahmen ist eine rückstandsfreie Reinigung, um anschließende Schritte der<br />

Desinfektion und Sterilisation nicht durch z.B. Blut-, Sekret- oder Geweberückstände zu<br />

beeinträchtigen (KAT IB)<br />

Wie bei der Vorreinigung ist auch bei der (Haupt-) Reinigung durch die Verfahrensführung<br />

sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von Rückständen (z.B. Blut, Sekreten,<br />

Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und<br />

Sterilisationsleistung beeinträchtigt (KAT IB)<br />

Entscheidend ist die nachgewiesene Reinigungsleistung eines Mittels oder Verfahrens.<br />

Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden<br />

(Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen<br />

Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.B. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen<br />

mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichen oder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht<br />

immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen.<br />

Die Reinigungslösung<br />

• wird durch organisches Material und chemische<br />

Rückstände verunreinigt.<br />

• Zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von<br />

nachhaltigen Kreuzkontaminationen und einer<br />

Beeinträchtigung der Reinigungsleistung<br />

mindestens arbeitstäglich frisch ansetzen,<br />

• bei sichtbarer Verschmutzung sofort wechseln.<br />

• Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von<br />

Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken<br />

arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und<br />

desinfiziert werden (KAT IB)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Vorbereitung zur<br />

Aufbereitung<br />

Seite: 63<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Die Kette von erforderlichen Maßnahmen muss optimiert sein, da Schwächen in einem Einzelschritt (z.B. der Reinigung) den Gesamterfolg in Frage stellen können. Unzureichende<br />

Ergebnisse können durch Mängel bei jedem Schritt der Aufbereitung, z.B. bei Verwendung nicht geeigneter Reinigungs-und Desinfektionsmittel, fehlerhafter Anwendung, kontaminierter<br />

Desinfektions- oder Spülflüssigkeiten, unzureichende Trocknung und fehlerhafte Lagerung, auftreten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten ist<br />

daher in der Regel eine Vorbereitung (Vorbehandlung und Sammlung) notwendig.<br />

Um eine Beeinträchtigung der hygienischen Sicherheit und der Funktionsfähigkeit des aufbereiteten Medizinproduktes auszuschließen, muss, insbesondere bei zeitlicher Verzögerung der<br />

Reinigung/Desinfektion, eine in diesen Fällen erforderliche Vorreinigung und gegebenenfalls die Zwischenlagerung folgende Anforderungen erfüllen:<br />

• Grobe Verschmutzungen des Medizinproduktes sollen unmittelbar nach Anwendung entfernt werden.<br />

Das Antrocknen von Blut und Gewebe ist durch Festlegung geeigneter Verfahren und Abläufe (z.B. Abwischen äußerer Verschmutzungen und Spülung von Arbeitskanälen unmittelbar nach<br />

Anwendung), insbesondere zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung (Antrocknung von Infektionserregern in Schutzkolloiden) soweit wie möglich auszuschließen (KAT<br />

IB)<br />

Die Mittel und Verfahren der Vorreinigung sind auf die nachfolgenden Aufbereitungsverfahren abzustimmen, insbesondere, um nachteilige Effekte auf folgende Schritte auszuschließen<br />

(z.B. Vermeidung fixierender Verfahren wie die Anwendung von Hitze oder Aldehyden vor der Reinigung; Ausnahmen können aus Gründen der Infektionsprävention in besonderen<br />

Situationen erforderlich sein) (KAT IB)<br />

Chemische, mechanische und physikalische Schädigungen der Medizinprodukte durch die Vorreinigung, den Transport oder eine eventuell notwendige Zwischenlagerung (z.B. mit der Folge<br />

von Kristallisation von Flüssigkeitsresten) sind durch Festlegung geeigneter Verfahrensabläufe auszuschließen.<br />

Entsprechende Risiken (z.B. ein Abknicken) sind bei der Prüfung auf Sauberkeit und technisch-funktionelle Sicherheit zu berücksichtigen.<br />

Bei allen Schritten der Vorbereitung (der Vorreinigung, Sammlung, Zwischenlagerung und dem Transport) sind die Belange des Arbeitsschutzes, z.B. durch geeignete Schutzkleidung,<br />

Schutzbrille, geeignete Handschuhe, Raumluftqualität, zu gewährleisten (KAT IV)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Reinigung im<br />

Ultraschallbecken<br />

Seite: 64<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Die Anwendung von Ultraschall kann unter bestimmten Voraussetzungen die Reinigungsleistung erhöhen.<br />

Beim Einsatz von Ultraschall muss die Dosierungsvorgabe des ultraschallgetesteten Reinigungs-/Desinfektionsmittels in Verbindung mit der vorgegebenen Beschallungszeit unter<br />

Berücksichtigung der Angaben des Herstellers eingehalten werden.<br />

Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden (Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen<br />

Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.B. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichen oder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht<br />

immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen.<br />

Der Beladung der Ultraschallbäder ist besondere Sorgfalt zu widmen, da Fehlbeladungen zu mangelhafter Wirkung (z.B. durch Schallschatten) führen können. Zur Entfaltung der<br />

Wirkung müssen alle Teile des Medizinproduktes komplett von Flüssigkeit bedeckt sein.<br />

Da Ultraschall zu Temperaturveränderungen führen kann, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf die Medizinprodukte oder die Reinigungsleistung haben, soll die<br />

Betriebstemperatur geräteseits kontrolliert werden (KAT IB)<br />

Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist eine Abdeckung der Ultraschallbäder empfehlenswert.<br />

Die Reinigungslösung wird durch organisches Material und chemische Rückstände verunreinigt Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von nachhaltigen Kreuzkontaminationen und<br />

einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung mindestens arbeitstäglich frisch anzusetzen,<br />

bei sichtbarer Verschmutzung sofort zu wechseln.<br />

Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und desinfiziert werden ((KAT IB)<br />

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Medizinprodukte<br />

Desinfektion<br />

Seite: 65<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Die verwendeten Desinfektionsverfahren müssen nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein (Wirkungsbereich AB gemäß der Definition der<br />

Wirkungsbereiche der Liste der geprüften Desinfektionsmittel und –verfahren des Robert Koch-Institutes).<br />

Bei der manuellen Reinigung/Desinfektion mit einer möglichen Verletzungs-und Infektionsgefahr muss eine nichtfixierende Desinfektion mit belegter Wirksamkeit unter Beachtung<br />

von weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z.B. Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe; Raumluftqualität) erfolgen (KAT IV)<br />

Die Menge des benötigten Wassers erhält man, wenn von der gewünschten Menge der Gebrauchsverdünnung die Menge des Desinfektionsmittels abgezogen wird.<br />

10 Liter einer 2%ige Anwendungslösung = 200 ml Desinfektionsmittel + 9,8 Liter Wasser<br />

Von dem gereinigten und desinfizierten Medizinprodukt darf bei Kontakt mit Haut und Schleimhaut keine Infektionsgefahr ausgehen. Den thermischen Verfahren in<br />

Reinigungs- und Desinfektionsgeräten ist wegen der zuverlässigeren Wirksamkeit (z.B.der geringeren Beeinträchtigung durch Restverschmutzungen) der Vorrang vor<br />

chemischen und chemo-thermischen Desinfektionsverfahren zu geben (KAT IB)<br />

Wie bei der Vorreinigung und Reinigung ist auch bei der Desinfektion durch die Verfahrensführung sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von<br />

Rückständen/Proteinen (z.B. Blut, Sekreten, Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsleistung beeinträchtigt<br />

(KAT IB)<br />

Eine effektive Reinigung und Desinfektion setzt die Beachtung der Gebrauchsanweisung, insbesondere der Einwirkzeit, voraus (KAT IB)<br />

Dies ist bei der Organisation der Arbeitsabläufe zu berücksichtigen (KAT IB)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />

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Dosiertabelle Instrumente<br />

Seite: 66<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Konzentration [%]<br />

Lösung<br />

2 % 2,5 % 3 % 5 %<br />

1 Liter 20 ml 25 ml 30 ml 50 ml<br />

2 Liter 40 ml 50 ml 60 ml 100 ml<br />

5 Liter 100 ml 125 ml 150 ml 250 ml<br />

8 Liter 160 ml 200 ml 240 ml 400 ml<br />

10 Liter 200 ml 250 ml 300 ml 500 ml<br />

20 Liter 400 ml 500 ml 600 ml 1000 ml<br />

30 Liter 600 ml 750 ml 900 ml 1500 ml<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Spülung und Trocknung<br />

Seite: 67<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Spülung und Trocknung<br />

Die Bildung von Reaktionsprodukten und Rückständen verwendeter Reinigungs- und Desinfektionsmittel, insbesondere solcher, die Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

auslösen können (z.B. chemische Irritationen oder allergische Reaktionen), muss ausgeschlossen sein (KAT IV)<br />

Reinigungs-und Desinfektionsmittellösungen müssen deshalb durch intensives Nachspülen sorgfältig entfernt werden (KAT IB).<br />

Der Effekt dieses Schrittes ist von der Zeit, der Temperatur und dem verwendeten Wasservolumen abhängig.<br />

Für die Reinigung/Desinfektion ist, insbesondere zur Vermeidung von Rekontaminationen und Kristallbildungen, geeignetes Wasser zu verwenden, das<br />

mikrobiologisch mindestens Trinkwasserqualität hat.<br />

In jedem Fall erfordert die abschließende Spülung entmineralisiertes Wasser, um Kristallbildungen auf dem Medizinprodukt, welche z.B. den<br />

anschließenden Sterilisationsprozess stören können, zu vermeiden (KAT IB).<br />

Die Nachspülung und Trocknung muss unter Bedingungen erfolgen, die eine Rekontamination der desinfizierten Medizinprodukte ausschließen.<br />

Die Verwendung von Druckluft zur Trocknung wird diesbezüglich aufgrund ihrer guten und raschen Wirkung empfohlen (KAT IB)<br />

Eine sichere Sterilisation erfolgt nur bei sauberen Medizinprodukten. Es ist deshalb erforderlich, den Effekt der Reinigung zu überprüfen (KAT IB)<br />

Nach der Reinigung/Desinfektion dürfen bei normaler oder auf normal korrigierter Sehkraft an allen Teilen des Medizinproduktes keine Verschmutzungen (z .B.<br />

Verkrustungen, Beläge) erkennbar sein (KAT IB)<br />

Gegebenenfalls erfordert die Beurteilung der Reinigungsleistung den Einsatz von optischen Vergrößerungshilfen oder geeigneter anderer Methoden (z.B.<br />

chemische oder physikalische).<br />

Ist der Erfolg der Reinigung nicht durch Inspektion beurteilbar (z.B. aufgrund langer, enger Lumina, Hohlräume, wie z.B. bei MIC-Instrumenten; Medizinprodukte<br />

Kritisch B und C), muss die Reinigung verfahrenstechnisch sichergestellt (z.B. durch validierte, maschinelle Reinigungsverfahren) und gegebenenfalls parametrisch<br />

überwacht werden (KAT IB, KAT IV)<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Techn.-funkt. Sicherheit<br />

Seite: 68<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit<br />

Die Gewährleistung der technisch-funktionellen Sicherheit eines aufbereiteten Medizinproduktes obliegt dem Betreiber. Einfache, sicherheitsrelevante<br />

Funktionsprüfungen sind auch unmittelbar vor Anwendung vom Anwender durchzuführen (KAT IV)<br />

Insbesondere bei der Durchführung von Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen sind auch nach Abschluss von Reinigung/Desinfektion, Spülung und Trocknung,<br />

aber vor der Sterilisation, technisch-funktionelle Prüfungen durchzuführen (KAT IV)<br />

Umfang und Art der Prüfungen sind vom Medizinprodukt abhängig und sollen in der Standardarbeitsanweisung definiert sein (KAT IB). Dabei darf es nicht zu<br />

Kontaminationen mit gesundheitsschädlichen Substanzen (z.B. toxischen Pflegemitteln) oder Partikeln (z.B. Talkum) kommen, die die folgenden Schritte der<br />

Aufbereitung überdauern (KAT IV)<br />

Darüber hinaus dürfen die eingesetzten Pflegemittel (z.B. medizinische Weissöle gemäß DAB) den Erfolg der Sterilisation nicht beeinträchtigen. Hierzu sind<br />

gegebenenfalls Angaben des Herstellers der Pflegemittel einzuholen.<br />

Einflüsse des Aufbereitungsverfahrens auf die Materialeigenschaften sowie die technisch-funktionelle Sicherheit sind in der Regel produktspezifisch und müssen daher<br />

im Einzelfall geprüft, vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung, gegebenenfalls unter Angabe nach Aufbereitung durchzuführender Prüfungen oder Kontrollen,<br />

angegeben und vom Betreiber in der Standardarbeitsanweisung (z.B. durch Angabe der zu erreichenden Zielgrößen) zur Aufbereitung berücksichtigt werden (KAT IV)<br />

Auch die Pflege und Instandsetzung erfolgen unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben des Herstellers (LAT IV)<br />

Die Prüfungen auf Sauberkeit, Unversehrtheit und definierte technisch-funktionelle Eigenschaften haben zum Ziel, Medizinprodukte, bei denen erkennbare Rückstände<br />

auch durch erneute Reinigung nicht entfernt oder bei denen technisch-funktionelle Mängel nicht beseitigt werden können, auszusondern.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Verpackung<br />

Seite: 69<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Die Verpackung besteht in der Regel aus<br />

mechanischer Schutzverpackung,<br />

Sterilisierverpackung und gegebenenfalls einer<br />

Umverpackung (Lager- und Transportverpackung) und muss<br />

auf das zur Anwendung kommende Sterilisationsverfahren (z.B.<br />

Ermöglichung der Sterilisation), auf die Eigenschaften des<br />

desinfizierten oder zu sterilisierenden Medizinproduktes, die<br />

Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit (z.B. mechanischer Schutz<br />

empfindlicher Teile) sowie auf die vorgesehene Lagerung und den<br />

Transport (Berücksichtigung mechanischer Belastungen) abgestimmt<br />

sein.<br />

Die Sterilisierverpackung muss die Sterilisation ermöglichen und die<br />

Sterilität bei entsprechender Lagerung bis zur Anwendung<br />

gewährleisten; gegebenenfalls ist eine Sterililisiergut-Lagerfrist<br />

anzugeben (s. hierzu auch die Angaben des Herstellers der<br />

Sterilisiergutverpackung).<br />

Eine Rekontamination des Medizinproduktes nach seiner<br />

Aufbereitung muss bis zur Anwendung ausgeschlossen sein.<br />

Sterilgutverpackungen sind Sterilbarrieresysteme<br />

Die für die Aufrechterhaltung der Sterilität wirksame Verpackung wird<br />

auch als Sterilbarrieresystem bezeichnet. Der europäische Standard<br />

EN ISO 11607-1:2006 definiert ein Sterilbarrieresystem in folgender<br />

Weise: es ist die „Mindestverpackung, die das Eintreten von<br />

Mikroorganismen verhindert und die aseptische Bereitstellung<br />

des Produktes am Ort der Verwendung ermöglicht.“<br />

Verpackungssysteme<br />

• Einfachverpackung - Folie-Papier<br />

• Zweifachverpackung s.o. nochmal in Folie-Papier<br />

• Sterilisier-Container – Metallcontainer, Siebe<br />

• Die Primärverpackung umschließt das Medizinprodukt<br />

keimdicht<br />

• Die Sekundärverpackung enthält ein oder mehrere<br />

Medizinprodukte, wobei jedes nochmal in einer<br />

Primärverpackung steckt<br />

• Eine Transportverpackung dient dem Schutz vor<br />

Beschädigung beim Transport<br />

Anforderungen an die Verpackungsmaterialien<br />

• Material wird während des Sterilisiervorganges nicht verändert<br />

• Material muss durchgängig sein für das Sterilisationsmedium<br />

• Möglichkeit der Kennzeichnung oder Erkennen des<br />

Sterilisiergutes muss vorhanden sein<br />

• Material muss Lagerfähig sein<br />

• Material muss eine Barrierefunktion gegenüber Mikroorganismen<br />

haben<br />

• Verpackung muss steriles Öffnen ermöglichen<br />

• das Sterilisiergut muss während des Sterilisiervorganges<br />

unverändert bleiben<br />

Bei der Verpackung ist<br />

zu beachten<br />

• Verpackung darf nicht beschädigt<br />

sein<br />

• Instrumente trocken und sauber<br />

verpacken<br />

• Instrumente im geöffnetem Zustand<br />

verpacken<br />

• richtige Verpackung<br />

• Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu<br />

2/3 verpacken, nicht zu stramm<br />

• die Schweißnaht muss einen<br />

Abstand von 3cm zum Rand haben<br />

• Beschriftung nicht auf das Papier,<br />

Beschriftung auf den Rand<br />

• bei Zweifachverpackung, Folie auf<br />

Folie, damit der Inhalt noch sichtbar<br />

ist<br />

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Medizinprodukte<br />

Verpackung<br />

Seite: 70<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Bei der Verpackung ist zu beachten<br />

• Verpackung darf nicht beschädigt sein<br />

• Instrumente trocken und sauber verpacken<br />

• Instrumente im geöffnetem Zustand verpacken<br />

• richtige Verpackungsgröße<br />

• Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu 2/3 verpacken, nicht zu straff<br />

• die Schweißnaht muss einen Abstand von 3cm zum Rand haben<br />

• Beschriftung nicht auf das Papier, Beschriftung auf den Rand<br />

• bei Zweifachverpackung, Folie auf Folie, damit der Inhalt noch sichtbar ist<br />

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Heißsiegelnähte lt. AK Q<br />

Seite: 71<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

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Medizinprodukte<br />

Dampfsterilisation<br />

Seite: 72<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Dampf-Sterilisation von Medizinprodukten<br />

Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) soll die Aufbereitung von<br />

bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter<br />

Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren (z.B.<br />

in Dampf-Sterilisatoren nach DIN EN 13060 – Dampf-Klein-Sterilisatoren) so durchgeführt<br />

werden, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit<br />

und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.<br />

In der Norm DIN 17665 – Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge-Feuchte<br />

Hitze-Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung<br />

eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte und Teil 2: Leitfaden für die Anwendung<br />

von ISO 17665-1 – finden sich die notwendigen Schritte für die Durchführung der Validierung<br />

von Sterilisationsverfahren mit feuchter Hitze.<br />

Die Leistungsbeurteilung von Sterilisatoren setzt sich aus folgenden<br />

Schritten zusammen:<br />

1. der parametrischen Prüfung und<br />

2. ggf. der Überprüfung mit Chemo- Indikatoren und/oder<br />

3. der Überprüfung mit biologischen Indikatoren (insbesondere dann,<br />

wenn der Nachweis der Erzeugung der Sterilisationsbedingungen<br />

durch Anwendung von physikalischen Prüfverfahren allein nicht<br />

möglich ist).<br />

Voraussetzung für eine sichere Sterilisation ist die sorgfältige Reinigung der Medizinprodukte<br />

(KAT IB)<br />

Zur Sterilisation wird ein hinsichtlich seiner Eignung für das Medizinprodukt geprüftes,<br />

wirksames und validiertes Verfahren angewendet. (KAT IV) thermischen<br />

Sterilisationsverfahren mit Sattdampf (bei 121 °C oder 134 °C)<br />

Für den Erfolg der Sterilisation sind auch die Art des Sterilgutes, die Verpackung und die<br />

Beladungskonfiguration von Bedeutung (KAT IB)<br />

Es ist darauf zu achten, dass das Sterilisiermittel Zugang zu allen äußeren und inneren<br />

Oberflächen hat (z.B. durch sorgfältige Reinigung aller Lumina, Öffnen von Ventilen oder<br />

Hähnen). Diese Anforderungen sollen bereits bei der Anschaffung von Medizinprodukten<br />

berücksichtigt werden (KAT IB)<br />

Es wird genannt, dass in angemessenen Zeitabständen (z.B. nach<br />

Angaben des Geräteherstellers) periodische Prüfungen bestätigen<br />

sollen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten<br />

Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung<br />

zeitlich koordiniert werden. Der Zeitpunkt und der Umfang für die<br />

Überprüfungen sind abhängig vom Sterilisator, der Beladung und den<br />

Ergebnissen der vorherigen Prüfungen.<br />

Werden prozessrelevante Veränderungen vorgenommen, so ist eine<br />

erneute Beurteilung aus besonderem Anlass vor der Weiternutzung<br />

notwendig.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Freigabe<br />

Seite: 73<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Kennzeichnung und Freigabe nach der Aufbereitung<br />

Auf der Verpackung des Medizinproduktes, müssen für den Anwender erkennbar<br />

angebracht sein:<br />

Bezeichnung des Medizinproduktes, die eine nutzungsrelevante Identifizierung erlaubt<br />

(z.B. Modell, Größe), sofern nicht unmittelbar ersichtlich.<br />

• Angaben zur Unterscheidung zwischen freigegebenen und nicht<br />

freigegebenen Medizinprodukten und solchen, die den Gesamtprozess oder Teile<br />

davon nicht oder nicht vollständig durchlaufen haben wie die Freigabeentscheidung<br />

und gegebenenfalls Prozessindikatoren sowie Angaben, die die Entscheidung über<br />

zeitabhängige Aspekte der gefahrlosen Anwendung des Medizinproduktes<br />

erlauben, (Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum),<br />

gegebenenfalls die Sterilgutlagerfrist.<br />

• Ist die Anzahl der möglichen Aufbereitungen bei einem Medizinprodukt vom<br />

Hersteller festgelegt, müssen zusätzlich die Anzahl und Art der durchgeführten<br />

Aufbereitungen erkennbar sein.<br />

Bei der Festlegung des Verfallsdatums im Sinne des Datums, bis zu dem eine<br />

gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist, sind die möglichen<br />

Materialveränderungen (auch gegebenenfalls durch den oder die<br />

Aufbereitungsprozesse), bei der Festlegung der Sterilisiergutlagerfrist auch die Art der<br />

Verpackung, zu berücksichtigen.<br />

Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion<br />

endet, muss die erfolgte Durchführung des Prozesses für den Anwender<br />

erkennbar sein.<br />

Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten<br />

Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und schließt die Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen, die Überprüfung und Dokumentation des<br />

vollständigen und korrekten Prozessverlaufes (chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation), die Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit<br />

und die Überprüfung der Kennzeichnung ein.<br />

Aus Gründen des Qualitätsmanagements sind die zur Freigabe berechtigten Personen schriftlich zu benennen.<br />

Die Standardarbeitsanweisung muss die Form der Dokumentation der Freigabeentscheidung und das Vorgehen bei Abweichungen vom korrekten Prozessablauf enthalten. Erst<br />

anschließend erfolgt die Freigabe zur Anwendung.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Medizinprodukte<br />

Lagerung<br />

Seite: 76<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Der Verlust von Sterilität der verpackten Instrumente<br />

und Materialien ist nicht von der Zeit abhängig in der es<br />

gelagert wurde, sondern von den Ereignissen, die dem<br />

Sterilgut widerfahren.<br />

Bei langer Lagerungsdauer ist mit höherer Keimbesiedelung der<br />

Oberfläche zu rechnen. Doppelverpackungen bieten höheren Schutz als<br />

Einfachverpackungen vor Oberflächen- verkeimung. Laut MPG §4 darf ein<br />

steriler Einmalartikel nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr am<br />

Patienten angewendet werden. Das Verfallsdatum bezieht sich nicht auf<br />

die Sterilität, sondern auf die Materialeigenschaften.<br />

Lagerung<br />

• staubgeschützt (Schrank oder Schublade)<br />

• geschützt vor Beschädigung auf glatten Flächen<br />

• geschützt vor zu großen<br />

Temperaturschwankungen<br />

• geschützt vor Feuchtigkeit (z.B. Alkohol,<br />

Desinfektionsmittel)<br />

• Lagerdauer entsprechend der Verpackungsart<br />

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Medizinprodukte<br />

Lagerung<br />

Seite: 77<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Transport und Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />

Der Transport der aufbereiteten Güter erfolgt unter Vermeidung von Beschädigungen an ihren Gebrauchs- bzw. Lagerort.<br />

Die Lagerung sollte staubfrei in geschlossenen Regalen oder Schränken erfolgen. Von der Art der Lagerung hängt die mögliche<br />

Lagerfrist der Medizinprodukte ab:<br />

Lagerfristen für Sterilisiergut nach DIN 58953, Teil 8<br />

Verpackung<br />

Lagerung von selbst hergestelltem<br />

Sterilgut*<br />

Lagerung von industriell hergestelltem<br />

Sterilgut<br />

Ungeschützt Geschützt** Ungeschützt Geschützt**<br />

Einfachverpackung<br />

od.<br />

Zweifachverpackung<br />

alsbaldiger<br />

Verbrauch (48 h)<br />

6 Monate<br />

alsbaldiger<br />

Verbrauch (48 h)<br />

6 Monate<br />

Lagerverpackung entfällt nach Herstellerangaben<br />

* DIN-gerechte Sterilisierverpackung<br />

** in Schränken oder Schubladen<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

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Seite: 78<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Anlagen<br />

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Medikamenten-Kühlschrank<br />

Seite: 79<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygiene-Tipp der DGKH, Januar 2011<br />

Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis<br />

01.01.2011<br />

Jeder Kühlschrank, der zur Lagerung von Medikamenten oder Lebensmitteln verwendet wird, muss mit einem Thermometer ausgestattet sein. Wegen des<br />

meist vorhandenen Temperaturgefälles sollte die Temperaturmessung am besten im oberen, etwas wärmeren Bereich des gefüllten Kühlschranks erfolgen.<br />

Die Temperatur sollte täglich abgelesen und dokumentiert werden. Sie sollte zwischen 2° C und 8° C liegen. Die zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- oder<br />

Überschreitung der Temperatur sollten festgelegt sein (z. B. Wegwerfen von Medikamenten).<br />

Lebensmittel und Arzneimittel dürfen nicht zusammen gelagert werden.<br />

Beim Beladen des Kühlschranks ist darauf zu achten, dass die Kühlschrankrückwand nicht vom Kühlgut berührt wird, da es sonst festfrieren kann. Die<br />

Kühlleistung kann bei Überfüllung des Kühlschranks eingeschränkt sein, wenn die Luft nicht mehr ausreichend zirkulieren kann. Eine Lagerung kühlpflichtiger<br />

Güter in der Kühlschranktür sollte vermieden werden. Die Beschickung sollte nach dem Prinzip „First in – First out“ bzw. „First Expired – First Out“ erfolgen,<br />

d. h. Packungen mit späterem Verfallsdatum sind hinter die mit früherem Verfallsdatum einzureihen. Der Inhalt des Kühlschranks muss regelmäßig auf<br />

Verfallsdaten hin geprüft werden.<br />

D. Hansen, W. Popp, K.-D. Zastrow<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />

KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)


Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />

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Verhalten bei<br />

Nadelstichverletzungen<br />

Seite: 80<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Nadelstichverletzungen<br />

Der am häufigsten gemeldete Unfall im Gesundheitswesen ist die Nadelstichverletzung. Sie wird in erster Linie verursacht durch das sog. „Recapping“, also das Überstreifen der Schutzhülle auf die Kanüle<br />

nach erfolgter Injektion. Die wichtigste Präventivmaßnahme ist folgerichtig das Recapping-Verbot. Kanülen werden nur in die dafür vorgesehenen Abwurfbehälter entsorgt, ohne die Schutzhülle wieder<br />

überzustreifen.<br />

Sollte es dennoch zu Nadelstichverletzungen kommen, so ist folgendermaßen zu verfahren:<br />

• Wunde bluten lassen, anschließend Desinfektion mit einem virusinaktivierenden Hautdesinfektionsmittel.<br />

• Infektionsquelle feststellen.<br />

• Um eine serologische Testung (Verdacht auf Hepatitis-B- bzw. C-Viren sowie HIV) bei einem Patienten durchführen zu können. ist dessen Einwilligung einzuholen<br />

• Bereits vorliegende Laborbefunde des betreffenden Patienten sollten berücksichtigt werden.<br />

• Die Nadelstichverletzung muss sofort behandelt und dokumentiert werden. Da ein Unfallbericht als beweissichernd gilt, ist die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erforderlich.<br />

• Kann eine Infektionsquelle nicht eruiert werden (z. B. Nadelstich beim Leeren eines Abfalleimers), sind eine Immunisierung wie bei einer vermuteten Infektion sowie nachfolgende<br />

serologische Testungen indiziert.<br />

• Bei Annahme der Übertragung einer Hepatitis-B-Virusinfektion kommt unter Berücksichtigung des Impfstatus des betroffenen Beschäftigten evtl. eine aktive/passive Immunisierung<br />

infrage. Diese sollte innerhalb von 48 Std. durchgeführt werden.<br />

• Bei Erfordernis werden serologische Kontrolluntersuchungen im Abstand von 6 sowie 12 Wochen und nach 6 (12) Monaten durchgeführt.<br />

Kontamination von Mundhöhle und Auge<br />

Nach einer Kontamination von Schleimhäuten, Mundhöhle oder Augen mit (potentiell) erregerhaltigem Material wie Blut und anderen Körperstoffen ist unverzüglich eine Spülung mit dem<br />

nächst möglich erreichbaren Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung durchzuführen. Ebenfalls geeignet sind wässrige PVP-Jod-Lösungen oder Octenidin-Präparate. Dabei ist<br />

jedoch unbedingt darauf zu achten, dass am Auge nur Lösungen auf wässriger Basis eingesetzt werden, da es sonst zu einer Schädigung der Augen kommt.<br />

Das weitere Procedere ist analog zum Vorgehen bei einer Nadelstichverletzung.<br />

Einschränkungen der Beschäftigung<br />

Medizinisches Personal mit MRSA-Kolonisation oder MRSA-Infektion muss von der direkten Patientenversorgung ausgeschlossen werden.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Gefährdungsbeurteilung<br />

Seite: 81<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Hygiene-Tipp der DGKH, Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis bei Infektionsrisiken, 01.11.2009<br />

Nach der TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) muss in allen Praxen eine schriftliche<br />

Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und regelmässig überprüft werden. Dabei sind insbesondere typische Infektionsrisiken wie Hepatitis B und C, HIV<br />

(z.B. bei Blutabnahme), HPV (bei Kondylomabtragung) oder Influenza (in der Wintersaison) zu berücksichtigen.<br />

Tätigkeiten (alternativ Räume, Mitarbeiter oder die ganze Praxis) sind auf Grund dessen bestimmten Schutzstufen zuzuordnen:<br />

• In die Schutzstufe 1 fallen Tätigkeiten wie Röntgen (ohne Braunülen legen), Ultraschalluntersuchung und Abhören/Abtasten.<br />

• In die Schutzstufe 2 fallen Tätigkeiten wie Punktionen, Injektionen, Blutentnahme, Braunülenlegen, Wundversorgung, Operationen, Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten sowie Reinigungstätigkeiten.<br />

• Die Schutzstufen 3 (viele Patienten mit offener Lungen-TBC, Methadon-Praxis mit vielen Hepatitis-C-Positiven) sowie 4 (hämorrhagisches Fieber)<br />

kommen in der chirurgischen Praxis nicht vor.<br />

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen festzulegen, im Allgemeinen in der Reihenfolge technisch (z.B. Absaugung bei<br />

Kondylomentfernung mittels Laser), baulich (z.B. getrennte Personal- und Patiententoiletten, Händewaschplätze mit Spendern, desinfizierbare<br />

Oberflächen), organisatorisch (z.B. MRSA-Einbestellungen am Ende des Programmes) und hygienisch (z.B. Händedesinfektion, persönliche<br />

Schutzausrüstung).<br />

• Persönliche Schutzausrüstung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen, im Allgemeinen handelt es sich um Einmalartikel.<br />

• Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen, die im Falle von Infektionsrisiken mit dem Hygieneplan<br />

identisch sind.<br />

Mindestens jährlich sind Unterweisungen (z.B. im Rahmen von Teambesprechungen) durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

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Praxis<br />

Seite: 83<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Anlagen und Aushänge zum Hygieneplan sind:<br />

• Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />

• Hautschutzplan<br />

• Handschuhplan<br />

• Betriebsanweisungen Desinfektionsmittel<br />

• Sicherheitsdatenblätter<br />

Diese Anlagen sind individuell auf die jeweiligen Praxisgegebenheiten auszustellen und hier nur beispielhaft genannt.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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Quellenangaben<br />

Seite: 89<br />

Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />

Quellen:<br />

IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 / Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)<br />

Seite 5,30-32,34-37,79,81<br />

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V<br />

Seite 6: Infektionsschutzgesetz (IfSG) §23<br />

Seite 7:<br />

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)<br />

Seite 8–13,16,20-24,27,<br />

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Empfehlungen zur Händehygiene“<br />

Seite 14,17,18,25:<br />

BODE Chemie GmbH (Paul Hartmann AG)<br />

Seite 15:<br />

Antiseptica chem. Pharm. Produkte GmbH<br />

Seite 33: TRBA 250<br />

Seite 38:<br />

VAH e.V. Desinfektionsmittel-Kommission<br />

Seite 40-51,53-55:<br />

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von,<br />

Flächen“<br />

Seite 57,60-65,67-70,72-73,76,77 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten“<br />

Seite 58,59:<br />

Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV e.V.)<br />

Seite 74,75:<br />

gke GmbH<br />

Wir verstehen uns als Dienstleister und geben Unterstützung bei der optimalen Zusammenstellung des Praxis- Hygieneplanes.<br />

Unsere Unterlagen sind umfassend recherchiert und nach bestem Wissen zusammengestellt.<br />

Die Verantwortung für die Prüfung auf Richtigkeit und deren Umsetzung in die Praxis kann aber ausschließlich den Praxisinhabern obliegen!<br />

Denn nur Sie kennen die Praxisabläufe und Ihre Behandlungsschwerpunkte vor Ort.<br />

Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />

RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />

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