hygoplan pdf - Sterilgutkreislauf
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Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />
Kontakt: mailto:info@rmp-med.de<br />
Unsere Internetadressen:<br />
www.<strong>hygoplan</strong>.de<br />
www.sterilgutkreislauf.de<br />
unser Shop: www.praxisbedarf-bestellen.de<br />
Seite: 1<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygieneplan für Arztpraxen*<br />
*auf Grundlage der veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für<br />
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut<br />
(Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Auszüge aus den Empfehlungen sowie Quellenverweise gekürzt.<br />
Die Veröffentlichungen sind zu finden auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de.<br />
Der Papierversion des Hygieneplanes sind als Ausdruck komplette Texte beigefügt, so dass Sie sich weiterführend informieren können.<br />
Wir verstehen uns als Dienstleister bei der optimalen Zusammenstellung des Hygieneplanes. Unsere Unterlagen sind umfassend recherchiert und in der Praxis anerkannt.<br />
Die Verantwortung für die Prüfung auf Richtigkeit und deren Umsetzung in die Praxis kann aber ausschließlich dem Praxisinhaber obliegen!<br />
Denn nur Sie kennen die Praxisabläufe und Ihre Behandlungsschwerpunkte vor Ort.)<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
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Einleitung<br />
Seite: 2<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Für den Bereich der Hygiene in der Praxis tragen die Praxisinhaber die Verantwortung.<br />
Hygienebeauftragte sind: ………………………………………………………………………….<br />
Der Praxis- Hygiene-Plan steht als Referenz für unser tägliches „handeln“. Ist das, was wir tun ausreichend unsere<br />
Patienten vor Infektionen zu schützen und tun wir genug ?<br />
Dieser Hygiene-Plan basiert auf den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes. Empfehlungen und Texte werden, soweit möglich, wörtlich übernommen. Wo<br />
notwendig, wurden die Empfehlungen für die Praxisbelange konkretisiert und ergänzt.<br />
Neue Entwicklungen und Erkenntnisse auf allen Gebieten der Medizin zwingen zum stetigen kritischen Überdenken<br />
infektionspräventiver Maßnahmen. Daher ist der Hygieneplan als Handlungsgrundlage jährlich mit allen PraxismitarbeiterInnen<br />
im Rahmen einer Dienstberatung zu schulen und ggf. zu aktualisieren.<br />
Voraussetzung für ein erfolgreiches Hygienemanagement sind standardisierte Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen, die<br />
einerseits den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Empfehlungen der Expertenkommission des Robert Koch-<br />
Institutes (RKI), Berlin, angeglichen werden müssen, und zugleich auch praktisch umsetzbar sind.<br />
Mit Ihrer jährlich aktualisierten Unterschrift bestätigen die Praxisinhaber sowie alle Praxis-Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen die<br />
Kenntnis des vorliegenden Hygieneplanes sowie der dazugehörigen Anlagen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Seite: 3<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Inhalt<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Inhalt<br />
Seite: 4<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
1. Übersicht / Einleitung Mappe 1<br />
2. Elemente der Basishygiene<br />
3. Händehygiene und Hautschutz<br />
4. Umgang mit Arbeitsschutzkleidung<br />
5. (Hygieneverhalten im OP – individuelle Erstellung nach Praxisgegebenheiten)<br />
6. Reinigung und Desinfektion von Flächen<br />
7. Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
8. (Gefährdungsbeurteilung / Umgang mit Gefahrstoffen – individuell nach Praxisgegebenheiten)<br />
9. Anlagen Mappe 2<br />
1. Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes<br />
2. Meldepflichtige Krankheitserreger<br />
3. MRSA / ESBL<br />
Aushänge (individuell nach Praxisgegebenheiten)<br />
1. Betriebsanweisungen Desinfektionsmittel<br />
2. Sicherheitsdatenblätter<br />
a) Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />
b) Hautschutzplan<br />
c) Handschuhplan<br />
Quellenangaben finden Sie auf der letzten Seite des Dokumentes<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Einleitung<br />
Praxis-Check Hygiene<br />
Seite: 5<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygiene-Tipp der DGKH, Jährlicher interner Praxis-Check Hygiene, 01.12.2010<br />
Einmal jährlich sollte eine Begehung der eigenen Praxis erfolgen mit dem Schwergewicht auf Hygiene. Teilnehmen sollten auch die Hygienebeauftragten,<br />
soweit vorhanden. Ergebnisse, Folgerungen und Umsetzung sollten dokumentiert werden.<br />
Speziell sollten folgende Fragen gestellt werden:<br />
• Wurden neue Medizinprodukte beschafft? Gibt es für diese Aufbereitungsvorschriften?<br />
• Ist der Hygieneplan noch aktuell und entspricht er den geltenden (eventuell neuen?) Vorschriften?<br />
• Ist das Inventar so beschaffen, dass es gereinigt und desinfiziert werden kann?<br />
• Sind die (jährlichen) Wartungen / Validierungen erfolgt (Steri,)?<br />
• Wurde, falls erforderlich, Trinkwasser untersucht.<br />
• Wurden neue Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte, in den Hygieneplan eingewiesen und belehrt? Dokumentiert?<br />
• Wird die Kartei nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung geführt? Werden auch abgelehnte Schutzimpfungen dokumentiert?<br />
• Sind Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte und Medikamente korrekt gelagert?<br />
• Wie hoch ist der Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln, auch im Vergleich zu Vorjahren?<br />
• Wird die Händedesinfektion korrekt durchgeführt und zu den richtigen Anlässen?<br />
• Fanden Teambesprechungen zum Thema Hygiene statt? Sind sie dokumentiert? Wurden Arbeitsaufträge daraus auch umgesetzt?<br />
• Gibt es Patienten mit bestimmten Infektionen (z.B. Noroviren, MRSA, VRE, Clostridium difficile, ESBL)? Sind Regelungen dazu vorhanden?<br />
• Ist die Erfassung von Wundinfektionen durchgeführt worden. Sind die Ergebnisse bewertet? Sind die Ergebnisse unauffällig?<br />
W. Popp, K.-D. Zastrow<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Einleitung<br />
Praxis-Check Hygiene<br />
Seite: 6<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Pflege und Behandlung sind je nach Ihrer Art mit einem endogenen und exogenen Infektionsrisiko<br />
verbunden. Dieses auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse über die Vermeidung derartiger Infektionen<br />
zu minimieren ist das Ziel von den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention gemäß §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist diese Kommission beim Robert Koch-<br />
Institut angesiedelt.<br />
Die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen schließen solche zu betrieblichorganisatorischen<br />
und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene, das Hygiene-Management sowie<br />
Methoden zur Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielten Kontrolle dieser Infektionen ein.<br />
Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen<br />
Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und<br />
die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen zu vermeiden:<br />
Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren …. Arztpraxen, Zahnarztpraxen…)<br />
Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn<br />
jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie<br />
beim Robert-Koch-Institut beachtet worden sind.<br />
(In diesem Hygieneplan werden diese Empfehlungen in Auszügen aufgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit))<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Einleitung<br />
Kategorisierung<br />
Seite: 7<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Die Kategorisierung in den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)<br />
Das Erfordernis wissenschaftlicher Evidenz und Transparenz wird in Empfehlungen heute durch eine abgestufte Kategorisierung verdeutlicht, die die Kommission 1997 in<br />
ihre Empfehlungen eingeführt hat und die auch in dieser Richtlinie als Hinweis in den Anlagen enthalten ist.<br />
Die Kategorisierung<br />
basiert auf der wissenschaftlich abgesicherten Beweiskraft der jeweiligen Aussagen<br />
oder deren nachvollziehbarer theoretischer Begründung,<br />
soll dadurch Anwendbarkeit bzw. Praktikabilität der Empfehlungen verbessern<br />
und die ökonomischen Auswirkungen berücksichtigen.<br />
Zusätzlich werden gesetzliche Vorgaben, Verordnungen oder sonstiges verbindliches Recht in einer eigenen Kategorie berücksichtigt.<br />
Kategorie I:<br />
Nachdrückliche Empfehlung<br />
I A Die Empfehlungen basieren auf gut<br />
konzipierten experimentellen oder<br />
epidemiologischen Studien.<br />
I B Die Empfehlungen werden von Experten<br />
und aufgrund eines Konsensusbeschlusses der<br />
Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention am Robert Koch-Institut als<br />
effektiv angesehen und basieren auf gut<br />
begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit.<br />
Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung<br />
in die Kategorie I B kann auch dann erfolgen,<br />
wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise<br />
hierzu noch nicht durchgeführt wurden.<br />
Kategorie II:<br />
Eingeschränkte Empfehlung<br />
Die Empfehlungen basieren teils auf<br />
hinweisenden klinischen oder<br />
epidemiologische Studien, teils auf<br />
nachvollziehbaren theoretischen<br />
Begründungen oder Studien, die in einigen,<br />
aber nicht allen<br />
Krankenhäusern/Situationen umgesetzt<br />
werden sollten.<br />
Kategorie III:<br />
Keine Empfehlung/ungelöste Frage<br />
Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur<br />
unzureichende Hinweise vorliegen oder<br />
bislang kein Konsens besteht.<br />
Kategorie IV:<br />
Rechtliche Vorgaben<br />
Anforderungen, Maßnahmen und<br />
Verfahrensweisen in Krankenhäusern und<br />
anderen medizinischen Einrichtungen, die<br />
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,<br />
durch autonomes Recht oder<br />
Verwaltungsvorschriften zu beachten sind<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
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Einleitung<br />
Standardhygiene<br />
Seite: 8<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Standardhygiene<br />
Die Standardhygiene beinhaltet Maßnahmen, die grundsätzlich in der Grundversorgung bei allen Patienten in jeder<br />
Gesundheitseinrichtung durchzuführen sind. Sie treffen als Verhaltenskodex für das gesamte Personal zu und sind<br />
konsequent zu beachten, wenn Tätigkeiten am oder in der Nähe des Patienten durchgeführt werden, die zu einer<br />
Kontamination/Kolonisation mit einem nachfolgenden Infektionsrisiko für den Handelnden, den Patienten und andere<br />
Personen führen können.<br />
Ein Erregernachweis ist nicht Voraussetzung oder Bedingung für das Verhalten, da Blut, Körperflüssigkeiten, Exkrete wie<br />
Sekrete oder auch Schleimhäute bzw. Haut des Patienten als potentiell infektiös angesehen werden (z.B. HIV, HBV, MRSA)<br />
Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Patienten:<br />
Ausschaltung der Übertragung von Erregern, die nosokomiale Infektionen hervorrufen können<br />
Ziele der Standardhygiene aus Sicht des Personals:<br />
Eigenschutz vor Erregern von Infektionskrankheiten, einschließlich der Befallskrankheiten durch Vermeidung von Blutkontakt<br />
und anderen Übertragungswegen<br />
Ziele der Standardhygiene aus Sicht der übrigen Bevölkerung:<br />
Vermeidung der Übertragung der Erreger bei Aufbereitung (z.B. Wäsche), Entsorgung (z.B. Abfall), oder Wartung wie<br />
Reparatur von Medizinprodukten<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
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Standardhygiene<br />
Seite: 9<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Elemente der Standardhygiene<br />
1. Händehygiene<br />
Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der<br />
Standardhygiene und umfasst:<br />
•Hygienische Händedesinfektion<br />
(effektivste Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von<br />
Infektionskrankheiten und Erregern und zum Personalschutz)<br />
•Hände waschen<br />
(ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion,<br />
eigenständige Maßnahme zum Patienten- und<br />
Personalschutz)<br />
•Handpflege<br />
(zur Vermeidung von Hautirritationen, Patienten- und<br />
Personalschutz<br />
4. Flächendesinfektion und Reinigung<br />
Routinemäßig für reine Arbeitsflächen und Patienten nahe<br />
Haut- und Handkontaktflächen<br />
(überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />
2. Persönliche Schutzausrüstung des<br />
Personals<br />
Die Persönliche Schutzausrüstung soll verhindern, dass<br />
die Berufs - oder Bereichskleidung kontaminiert wird und<br />
dadurch Krankheitserreger verbreitet werden.<br />
Sie bildet eine mechanische Barriere zwischen dem Träger<br />
und seiner Umgebung<br />
(wird auch als "Barrieremaßnahme" bezeichnet).<br />
Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören:<br />
•Schutzkittel<br />
•flüssigkeitsdichte Einmalschürze<br />
•Schutzhandschuhe,<br />
•Mund -/ Nasenschutz<br />
•Augenschutz<br />
5. Abfallentsorgung<br />
•Personal- und Patientenschutzmaßnahme<br />
3. Pflegeutensilien, Medizinprodukte und<br />
Wäsche, Pflegeutensilien:<br />
Patienten bezogener Einsatz und adäquate Aufbereitung<br />
(Reinigung/Desinfektion) oder Entsorgung bei Einmalprodukten<br />
(überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />
Medizinprodukte:<br />
Aufbereitung nach Kontamination bzw. Anwendung am<br />
Patienten (überwiegend Maßnahmen des Patientenschutzes)<br />
Wäsche:<br />
Wechseln, Einsammeln und desinfizierende Waschverfahren<br />
dienen dem Patienten- und Personalschutz<br />
6. Vermeidung von Verletzungen<br />
•Der Einsatz von sicheren Blutentnahmesystemen und<br />
Sicherheitsflexülen sowie die sofortige und sichere<br />
Entsorgung scharfer und spitzer Gegenstände dienen<br />
überwiegend dem Personalschutz.<br />
•Kanülen (auch sichere Systeme), Nadeln, Skalpellklingen und<br />
andere scharfe Gegenstände sind in der Nähe des Arbeits-<br />
/Anwendungsortes in einem stich- und bruchsicheren<br />
Behältnis mit einem Sicherheitsdeckel zu entsorgen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Zielsetzung<br />
Seite: 9<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
„Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern.“<br />
Deshalb gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Maßnahmen zur<br />
Verhütung von nosokomialen Infektionen.<br />
Die Hand kann darüber hinaus als Infektionsquelle fungieren, wenn sich<br />
Mikroorganismen in den oberen Schichten der Haut oder in infizierten Läsionen<br />
vermehren und von dort freigesetzt werden, was in der Infektionsprophylaxe zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Die unterschiedlichen Maßnahmen der Händehygiene dienen dem Schutz der Haut<br />
vor Kontamination mit obligat oder potentiell pathogenen Erregern und deren<br />
Verbreitung, der Entfernung und/oder Abtötung transienter Mikroorganismen, der<br />
Reduktion der residenten Flora und der Entfernung von Verschmutzungen.<br />
Als Voraussetzung für die Händehygiene dürfen in Arbeitsbereichen in denen<br />
eine Händedesinfektion erforderlich ist, an Händen und Unterarmen keine<br />
Schmuckstücke, einschließlich Uhren und Eheringe, getragen werden (KAT<br />
4).<br />
Auch wenn Uneinigkeit herrscht, ob künstliche Fingernägel in die Kategorie<br />
Schmuck fällt oder nicht, sollten Personen, die Patienten behandeln oder pflegen<br />
keine künstlichen Fingernägel tragen. Nosokomiale Ausbrüche durch bakterielle<br />
Erreger in Verbindung mit künstlichen Fingernägeln sind mehrfach beschrieben<br />
worden. Auch die Verbreitung von Pilzen (Aspergillus, Candida und in deren Folge<br />
nosokomiale Infektionen) ist belegt.<br />
Ursache der Besiedelung und damit der Lokalisation einer ständigen<br />
Infektionsquelle dürften unvollständig dichte Ränder und kleine (Feuchtigkeits-<br />
)Kammern unter den künstlichen Nägeln sein.<br />
Lackierte Fingernägel stellen ebenso ein hygienisches Risiko dar: mögliche<br />
Verschmutzungen sind, insbesondere bei farbigem Nagellack, nicht sichtbar und<br />
feine Risse bieten ein Reservoir für Keime. Zudem ist die zuverlässige Wirkung von<br />
Händedesinfektionsmitteln nicht gegeben. Händedesinfektionsmittel können den<br />
Nagellack angreifen, was wiederum die Bereitschaft zur Händedesinfektion<br />
vermindern kann. Daher sollen Mitarbeiter, die in Arbeitsbereichen in denen<br />
eine Händedesinfektion erforderlich ist tätig sind, keinen Nagellack tragen<br />
Vermeiden Sie zu häufiges Händewaschen, da es der Haut schadet. Führen Sie stattdessen eine hygienische Händedesinfektion ohne anschließendes Händewaschen durch.<br />
Wo steht eigentlich, dass Mitarbeiter bei hautgefährdenden Tätigkeiten keinen Schmuck an den Händen tragen dürfen?<br />
Antwort:<br />
•Für Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, regelt die BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.2.6, dass dabei an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und<br />
Eheringe getragen werden dürfen. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Zielsetzung<br />
Seite: 11<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Verhütung einer Infektionsübertragung von infizierter Haut<br />
Bei Vorliegen infektiöser Krankheitsprozesse der Haut des Personals ist jede mit einem Infektionsrisiko verbundenen Tätigkeit, z.B.<br />
Operieren, Pflege und Behandlung protektiv isolierter Patienten, Sterilabfüllung, Speisenzubereitung, bis zur Sanierung zu unterlassen<br />
[13] (Kategorie I<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Zielsetzung<br />
Seite: 12<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Verhinderung einer Kontamination der Umgebung bei Durchführung von Maßnahmen der Händehygiene<br />
•Waschplatz<br />
Wasserhähne am Waschbecken mit fließendem warmen und kalten Wasser, die von Beschäftigten mit direkten Patienten oder bei indirektem Umgang mit<br />
Körperflüssigkeiten oder infektiösen Material (z.B. in Laboratorien) benutzt werden, müssen ohne Handkontakt (.z.B: durch Fuß- oder Ellenbogenbedienung) bedienen zu<br />
sein [7], (Kategorie II). In Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung müssen an Handwaschplätzen für alle Beschäftigten Wasserarmaturen ohne Handkontakt zu<br />
betätigen sein [7] (Kategorie IV). Der Wasserstrahl darf nicht direkt in den Siphon gerichtet sein, um ein Verspritzen keimhaltigen Wasser zu vermeiden (Kategorie III).<br />
•Spender<br />
Spender sollen bequem per Ellenbogen, auf keinen Fall aber nur durch direktes Anfassen, zu betätigen sein. Ebenso sollte der Auslass am Spender nicht mit den Fingern<br />
berührt werden. Für die Benutzung von Desinfektionsmittelspendern ist deren bequeme Erreichbarkeit wesentlich. [1, 14] (Kategorie I B)<br />
Waschlotion-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Waschlotionenspender müssen erneuten Füllen gründlich<br />
gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist das System mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, um Ablagerungen zu entfernen. Nicht vollständig entleerte<br />
Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden [15]. Falls das Hautpflegemittel aus dem Spender entnommen wird, gelten die gleichen Anforderungen.<br />
•Waschlotionen<br />
Die Waschlotionen müssen frei von pathogenen Keimen sein. Empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalflaschen, weil die Wiederaufbereitung und das Nachfüllen mit<br />
Kontaminationsrisiken verbunden sind (Kategorie III).<br />
Seifenstücke sind nicht zulässig (Kategorie I B).<br />
•Desinfektionsmittelflaschen<br />
Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmittel dürfen aufgrund des Arzneimittelgesetzes nur unter aseptischen Bedingungen einer Krankenhausapotheke nachgefüllt<br />
werden [15], (Kategorie IV). Daher empfiehlt sich auch hier die Verwendung von Einmalflaschen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />
Kontakt: mailto:info@rmp-med.de<br />
Unsere Internetadressen:<br />
www.<strong>hygoplan</strong>.de<br />
www.sterilgutkreislauf.de<br />
unser Shop: www.praxisbedarf-bestellen.de<br />
Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 13<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Maßnahmen der Händehygiene<br />
• Bei tatsächlicher wie auch fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden [13], (Kategorie I A).<br />
• Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination muss ein gegen Viren wirksames Präparat vorliegen, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet<br />
werden. (z.B. Isoliereinheit, Kinderstation, Verdacht oder gesicherte übertragbare Virusinfektion; Kategorie I B).<br />
• Die Hygienische Händedesinfektion ist so durchzuführen, dass die Kontaminationsflora noch auf den Händen weitgehend abgetötet wird (Kategorie I A).<br />
Zur hygienischen Händedesinfektion sind vorzugsweise Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen zu verwenden [13,16]. Die zu verwendenden Mittel müssen den<br />
Standardzulassungen gemäß § 36 des AMG entsprechen [15], vorzugweise sind VAH-gelistete Mittel zu verwenden.<br />
Auf Mittel aus der Desinfektionsmittelliste des RKI ist bei behördlich angeordneten Entseuchungen zurückzugreifen (Kategorie IV).<br />
Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich<br />
Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkzeit feucht gehalten [13, 17, 18].<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 14<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN EN 1500<br />
3 ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels (Wandspender 2 x betätigen) werden unverdünnt in die trockenen Hände eingerieben. Dabei wird folgendermaßen verfahren:<br />
1. Schritt:<br />
Handfläche auf<br />
Handfläche<br />
2. Schritt:<br />
Rechte Handfläche über<br />
linkem Handrücken und<br />
linke Handfläche über<br />
rechtem Handrücken<br />
3. Schritt:<br />
Handfläche auf<br />
Handfläche mit<br />
verschränkten,<br />
gespreizten Fingern<br />
4. Schritt:<br />
Außenseite der Finger<br />
auf gegenüberliegende<br />
Handflächen mit<br />
verschränkten Fingern<br />
5. Schritt:<br />
Kreisendes Reiben des<br />
rechten Daumens in der<br />
geschlossenen linken<br />
Handfläche und<br />
umgekehrt<br />
6. Schritt:<br />
Kreisendes Reiben hin<br />
und her mit<br />
geschlossenen<br />
Fingerkuppen der<br />
rechten Hand in der<br />
linken Handfläche und<br />
umgekehrt<br />
Die in der Praxis verwendenden Händedesinfektionsmittel haben eine Standardzulassungen gemäß §36 des AMG und sind VAH-<br />
gelistet. Aufgeführt sind diese im Reinigungs- und Desinfektionsplan.<br />
Quelle: BODE CHEMIE GmbH - Flyer sind auch in laminierter Form als Aushänge erhältlich!<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Praxis:<br />
RMP-med<br />
Steffen Roßberg<br />
Tulpenstr.4<br />
01705 Freital<br />
Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 16<br />
Gültig ab: Revision<br />
Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich (Kategorie I B):<br />
•vor dem Betreten der reinen Seite der Personalschleuse von Operationsabteilungen, Sterilisationsabteilungen und anderer Reinraumbereiche<br />
•vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe ( Steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venen- oder Blasenkatheders,<br />
vor Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie, Injektionen, Punktionen)<br />
•vor dem Kontakt mit Patienten, der im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z.B: Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder<br />
sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten)<br />
•vor und nach jeglichen Kontakt mit Wunden<br />
•vor und nach dem Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathedern, Drainagen u. Ä.<br />
•nach dem Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösen Material (Blut, Sekret oder Exkremente) oder infizierten Körperregionen<br />
•nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsysteme, Absauggeräte, Beatmungsgeräte,<br />
Trachealtuben, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. Ä.)<br />
•nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt<br />
sind (z.B. MRSA),<br />
•nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder wahrscheinlichen Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.<br />
erstellt geprüft freigegeben<br />
Bereich<br />
Name<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
RKI Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene…“
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Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 20<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Vor aseptischen Maßnahmen (z.B. bei Verbrennungspatienten) kann ggf. vergleichbar einer chirurgischen Händedesinfektion eine Handwaschung vor<br />
der Händedesinfektion erforderlich sein.<br />
Im Folgenden Situationen ist risikoabhängig die Entscheidung hygienische Händedesinfektion oder Händewaschung zu treffen Kategorie I B):<br />
•vor der Essenzubereitung und Essenverteilung,<br />
•vor und nach der Pflege bzw. Versorgung von Patienten, sofern nicht die nicht die zuvor genannten Indikationen für die hygienische Händedesinfektion<br />
zutreffen.<br />
•nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer massiven Ausscheidung von viralen, bakteriellen oder parasitären<br />
Krankheitserregern mit zum Teil extrem niedriger Infektionsdosis; Rotavirus, SRSV, EHEC, CL. Difficile, Cryptosporidien, deshalb zuerst<br />
Händedesinfektion),<br />
•nach dem Naseputzen (bei Rhinitis besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Infektion mit Konsekutiver erhöhter Ausscheidung von S. Aureus,<br />
deshalb zuerst Händedesinfektion)<br />
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Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 21<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Händewaschung<br />
•Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende genügt eine Händewaschung.<br />
•Vor allem wegen geringeren Wirksamkeit ist die hygienische Händewaschung keine Alternative für die hygienische Händedesinfektion. Wird zusätzlich<br />
zur hygienischen Händedesinfektion eine Reinigung erwünscht, soll diese bis auf folgende Ausnahmen erst nach der Desinfektion durchgeführt werden<br />
(Kategorie I B).<br />
•Stark beschmutzte Hände werden zunächst vorsichtig abgespült und dann gewaschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht<br />
bespritzt werden (z.B. bei Blutverunreinigung).<br />
•Gegebenenfalls ist der Kontaminationsbereich danach zu desinfizieren und die Kittel zu wechseln.<br />
•Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren.<br />
•Bei punktueller Verunreinigung kann diese mit einem mit Händedesinfektion getränkten Papierhandtuch, Zellstoff o.Ä. entfernt und danach die Hand<br />
desinfiziert werden.<br />
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Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 22<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hautschutz und Hautpflege<br />
Hautpflege an den Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht, weil es bereits kleinste Risse und Mikrotraumen potenzielle Erregerreservoire sind<br />
und sich eine nicht gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt , (KAT I B).<br />
Wichtig für die Bereitstellung von Hautpflegemitteln wie auch von Mittel zur Händedesinfektion und Händewaschung ist neben der nachgewiesenen<br />
Wirksamkeit und einem akzeptablen Preis auch die Akzeptanz des Personals, was seinem Niederschlag in der Compliance bei allen Maßnahmen der<br />
Händehygiene finden wird.<br />
Hautpflegemittel sollten aus Spendern oder Tuben entnommen werden und wegen präparateabhängig nachgewiesener Wirkungsbeeinträchtigung der<br />
alkoholischen Händedesinfektion am günstigsten in Arbeitspausen bzw. nach der Arbeit angewendet werden, sofern vom Hersteller keine begründeten<br />
Anwendungshinweise gegeben werden.<br />
Bei Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu sind feuchtigkeitsdichte Handschuhe zu tragen, eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge zu<br />
gewährleisten, eine Betriebsanweisung zu erstellen und ein Hautschutzplan zu erarbeiten, (KAT IV). Dabei gilt als Feuchtarbeit auch das Arbeiten mit<br />
flüssigkeitsdichten Handschuhen länger als 2 Stunden.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Maßnahmen<br />
Seite: 23<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Chirurgische Händedesinfektion<br />
Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen durchzuführen (KAT I A). Bedingungen sind (KAT I B):<br />
- Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein<br />
- Es dürfen keine Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse vorhanden sein<br />
- Ausschließlich Nägel und Nagelfalze sollen bei Bedarf mit weicher (!) (thermisch) desinfizierter Kunststoffbürste und hygienischem Handwaschpräparat gereinigt werden<br />
- Bürsten der Hände und Unterarme ist wegen Hautirritation und höherer Keimabgabe zu unterlassen,, (KAT I A)<br />
- Armaturen und Spender dürfen nicht über Hautkontakt bedient werden!<br />
Ausführung (KAT I B)<br />
Vor der OP.-Tag erstmalig durchgeführten chirurgischen Händedesinfektion werden Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tiefliegendem<br />
Ellenbogen während etwa 1 min mit einem Handwaschpräparat gewaschen.<br />
Länger dauernde Händewaschungen sind wegen potentieller Hautschädigungen abzulehnen, zumal dadurch keine weitere Keimzahlminderung erreicht wird .<br />
Nach dem Abtrocknen mit einem keimarmen Einmalhandtuch wird die Händedesinfektion durchgeführt.<br />
Während der vom Hersteller der Präparate angegebenen Einwirkzeit müssen Hände und Unterarme vollständig mit Desinfektionslösung benetzt sein. Eine Händetrocknung ist mit<br />
Rekontaminationsrisiko verbunden und nicht erforderlich (falls jedoch gewünscht, nur mit sterilen Tuch zur Einmalbenutzung); allerdings müssen die Hände vor dem Anlegen der Op.-<br />
Handschuhe lufttrocken sein, um Hautschäden vorzubeugen und die Integrität des Op.-Handschuhes nicht zu gefährden.<br />
Bei der Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (Op. + Op.-Pause < 60 min) mit geringer Kontaminationswahrscheinlichkeit (intakter Handschuh!) kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung<br />
unterbleiben, (KAT II).<br />
Ferner sind folgende Aspekte von Bedeutung:<br />
Durch Einbürsten eines alkoholischen Desinfektionsmittels in den Nagelfalz kann eine Wirkungssteigerung erzielt werden; dies empfiehlt sich, wenn eine hohe Keimarmut erforderlich ist, z.B. vor<br />
Implantationen alloplastischer Materialien (KAT II).<br />
Sofern bei der Händewaschung bereits die Op.-Bereichskleidung angelegt ist, sollte eine wasserundurchlässige keimarme Schürze getragen werden, um ein Durchnässen der Op.-<br />
Bereichskleidung zu verhindern (KAT I B).<br />
Es ist darauf zu achten, dass Bereiche oberhalb der Ellenbogens (Ärmel!) nicht befeuchtet werden (KAT III).<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Zusammenfassung<br />
Seite: 24<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygienische Händedesinfektion – wann:<br />
Bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der<br />
Hände muss eine hygien-ische Händedesinfektion durchgeführt<br />
werden.<br />
Hygienische Händedesinfektion – wie<br />
Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände<br />
unter beson-derer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen<br />
einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen,<br />
Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit<br />
feucht gehalten.<br />
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion<br />
erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen<br />
keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.<br />
Bei mutmaßlicher oder wahrscheinlicher Viruskontamination<br />
muss ein gegen die entsprechenden Viren wirksames<br />
Präparat, sofern dafür valide Prüfergebnisse vorliegen, verwendet<br />
werden. (z. B. Verdacht oder gesicherte übertragbare<br />
Virusinfektion) (KAT IB) Siehe auch "Händehygiene in speziellen<br />
Situationen.<br />
Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich<br />
vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder<br />
nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venenkatheters,<br />
Injektionen),<br />
vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße<br />
infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämie-Patienten, polytraumatisierte<br />
Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten,<br />
Verbrennungspatienten)<br />
vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von<br />
Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten),<br />
vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden,<br />
nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material<br />
(Blut, Sekrete oder Exkremente) oder infizierten Köperregionen,<br />
nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen,<br />
Flüssigkeiten oder Flächen (Absauggeräte, Schmutzwäsche, Abfälle u.<br />
ä.)<br />
nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen<br />
können oder die mit Erregern von besonderer<br />
krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B.<br />
MRSA),<br />
nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder oder<br />
wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Maßnahmen der Händehygiene<br />
Spezielle Situation<br />
Seite: 26<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Händedesinfektion bei viralen Erkrankungen<br />
Bei bestimmten Erkrankungen die durch Viren mit hoher Desinfektionsmittelresistenz (unbehüllte Viren, z.B. Rota-, Noro-,<br />
Adenoviren) verursacht werden, muss die Händedesinfektion mit einem speziell für Viren zugelassenen Händesdesinfektionsmittel<br />
erfolgen.<br />
In der Praxis wird dafür zum Beispiel Softa-Man acute eingesetzt.<br />
Die Einwirkzeit beträgt hierbei 2x30 Sekunden..<br />
Zu beachten ist, dass nach Abklingen der Symptome bis 72 Stunden danach noch mit Softa-Man acute die Hände zu desinfizieren<br />
sind (auch alle anderen speziellen Anforderungen an die Hygienemaßnahmen bleiben bis zum Ende dieser Zeitspanne bestehen).<br />
Nach einem Ausbruch (> 2 Betroffene) wird Softa-Man acute bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome des letzten Betroffenen<br />
weiterverwendet<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Arbeitsschutz<br />
Seite: 27<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Schutz vor Kontamination<br />
Nicht sterilisierte Schutzhandschuhe<br />
Bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt sowie bei möglicher massiver Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Se- und Exkreten sind<br />
Schutzhandschuhe anzulegen (Kategorie I B).<br />
Das betrifft z.B. die Pflege inkontinenter Patienten, das Waschen von MRSA-infizierten Patienten, den Umgang mit Beatmungsschläuchen, die Entleerung von<br />
Wasserfallen, endotracheales Absaugen, Tracheostomapflege, Entsorgung von Sektreten, Exkreten und Erbrochenem, Blutabnahmen, Entfernung von Drainagen,<br />
Verbänden u.a. mit Sekreten, Exkreten oder Fäzes kontaminierten Materialien (z.B. Stoma).<br />
Nach Beendigung der Tätigkeit, u.U. auch zwischen der Verrichtung verschiedener Tätigkeiten an einem Patienten, sind die Handschuhe abzulegen und es ist eine<br />
hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da Handschuhe keinen absolut sicheren Schutz vor einer Händekontamination gewährleisten (Perforation, ggf. auch<br />
Kontamination beim Ablagen) [8,9], (Kategorie B).<br />
Eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen (Kategorie III), kann aber im Ausnahmefall erwogen werden, da auf<br />
angelegten Schutzhandschuhen eine höhere Keimzahlreduktion als auf der Haut der Hand erreichbar ist [10, 11,12].<br />
Das betrifft vor allem Situationen, die einen sehr häufigen Handschuhwechsel erfordern würden (z.B. i.v.-Blutentnahme), der erfahrungsgemäß häufig nicht durchgeführt<br />
wird (bzw. wird in diesen Fällen vielfach kein Handschuh angelegt).<br />
Allerdings müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:<br />
-nachgewiesene Desinfizierbarkeit (Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat, Desinfektionsmittel)<br />
-kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation, keine Kontamination mit Blut, Se- und Exkreten<br />
- keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern [12]<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Schmuck (DGKH)<br />
Seite: 30<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Empfehlung der DGKH<br />
Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Krankenhaus und Pflegeeinrichtung<br />
01.10.2010<br />
Über das Tragen von Schmuck und Piercing kommt es in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen immer wieder zu heftigen<br />
Diskussionen.<br />
Die DGKH möchte hierzu eine Fachinformationen bieten, damit sachlich mit dem Problem umgegangen werden kann.<br />
Finger-/Unterarmschmuck<br />
Ehe- und Schmuckringe, Armbanduhren, Armbänder, Freundschaftsbändchen sind bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern,<br />
nicht zu tragen. So formuliert es die TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe), dies wird auch aus hygienischer Sicht so<br />
gesehen.<br />
Die Gründe hierfür sind:<br />
• Ringe erhöhen die Kolonisation der Hände mit transienten gram-negativen Bakterien und Hefen.<br />
• Ringe verschlechtern die Wirksamkeit der Händedesinfektion.<br />
• Es können Desinfektionsmittelreste verbleiben, die unter Umständen eine Hautirritation hervorrufen.<br />
• Es kann zu Patientenverletzungen kommen.<br />
• Ringe mit Stein oder Schliff perforieren Schutzhandschuhe. Damit ist die Schutzfunktion – sowohl für das Personal als auch gegenüber<br />
dem Patienten - nicht mehr gewährleistet.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Händehygiene<br />
Schmuck (DGKH)<br />
Seite: 31<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Sowohl in der Pflege als auch im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit treten wiederkehrend Situationen auf, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern. Dies<br />
gilt auch für andere Berufsgruppen (z.B. Reinigungskräfte, „Service-Assistentinnen“, MTAs, Physiotherapeuten, RTAs), die direkten Patientenkontakt haben.<br />
Insofern gilt das Schmucktrageverbot für alle Berufsgruppen.<br />
Laut TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt) im Punkt 6.1.1.4. dürfen Ringe und Schmuck an Händen und Unterarmen aus Hautschutzgründen während der<br />
Arbeit nicht getragen werden, da unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit<br />
oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt wird.<br />
Piercing<br />
Nicht sichtbares Piercing – z.B. Bauchnabel – ist ohne Relevanz.<br />
Sichtbares Piercing an Händen und Unterarmen ist wie Schmuck zu betrachten und verboten (siehe oben).<br />
Sichtbares Piercing an anderen Körperstellen – z.B. im Gesicht – kann ab einer kritischen Größe zur Eigengefährdung führen, wenn der (z.B. demente/ verwirrte)<br />
Patient es ergreifen und abreißen kann. Es ist daher aus Arbeitsschutzgründen zu untersagen.<br />
Generell ist Piercing (nicht sichtbar/ sichtbar) bei Rötung, Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten<br />
infiziert werden können.<br />
Halsketten<br />
Halsketten können Talg- und Hautrückstände enthalten und beim Lösen kann es hierdurch zum direkten Erregereintrag bzw. zur Erregerverbreitung kommen.<br />
Außerdem können Halsketten zur Eigengefährdung führen, wenn sie z.B. von einem dementen/ verwirrten Patienten ergriffen werden. Sichtbare Halsketten sind<br />
daher im Allgemeinen nicht zuzulassen, mindestens aber in OP und auf Intensivstation verboten.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />
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Händehygiene<br />
Schmuck (DGKH)<br />
Seite: 32<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Nagellack und (künstliche) Fingernägel<br />
Verschiedene Studien belegen, dass Nagellack und künstliche Fingernägel eine Besiedlung mit potentiell pathogenen Erregern und Pilzen fördern.<br />
Erregerübertragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten wurden berichtet.<br />
Lange Fingernägel können darüber hinaus zu Patientenverletzungen führen. Auf Grund dieser Argumente sind Nagellack, künstliche Fingernägel (auch Gel und<br />
Frenching o.ä.) grundsätzlich zu verbieten, wenn das Personal direkten Patientenkontakt hat.<br />
Naturfingernägel sind kurz und sauber zu tragen.<br />
Tattoos<br />
Tattoos stellen kein hygienisches Risiko für Patienten dar, außer wenn das betroffene Hautareal entzündet ist.<br />
In einem Abmahnungsverfahren wurde bereits 1995 gerichtlich festgestellt, dass der Arbeitgeber (Krankenhaus etc.) unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten<br />
verbindliche Anweisungen zum (Nicht-)Tragen von Schmuck geben kann (LAG Schleswig-Holstein, Urt.v.26.10.1995, Az:4 Sa 467/95).<br />
Darüber hinaus ist es in das Ermessen einer Einrichtung gestellt, über die Hygiene und den Arbeitsschutz hinaus gehende Regelungen zum Tragen von Schmuck usw.<br />
zu treffen. So kann ein Schmuck- oder Piercing-Trageverbot beispielsweise auch aus Gründen der Corporate Identity begründet werden.<br />
Konsensus des DGKH-Vorstandes 10.2010<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Persönliche Schutzausrüstung<br />
Seite: Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
33<br />
Bekleidung - Definition und Einsatzgebiete<br />
Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten geeignete<br />
Schutzkleidung/Schutzausrüstung in ausreichender<br />
Menge zur Verfügung stellen (GUV-R 250 / TRBA 250<br />
4.1.3.1). Für die Reinigung, Desinfektion und<br />
Instandhaltung der Kleidung ist ebenfalls der<br />
Arbeitgeber verantwortlich.<br />
Das Personal muss die vom Arbeitgeber zur<br />
Verfügung gestellte Berufs- und Schutzkleidung<br />
tragen. Sie muss in der Vertragswäscherei der Praxis<br />
und darf grundsätzlich nicht zu Hause gewaschen<br />
werden, da dort die hygienische Aufbereitung nicht<br />
gewährleistet ist.<br />
Berufskleidung darf nur zu Dienst-/Arbeitszwecken<br />
getragen werden. Sind entsprechende Gefahren<br />
absehbar, müssen die Mitarbeiter zusätzlich die zur<br />
Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung<br />
benutzen.<br />
Bereichskleidung<br />
Bereichskleidung wird ausschließlich sensiblen,<br />
patientenbezogenen Arbeitsbereichen zur Verfügung<br />
gestellt. Die z.B. dunkelblaue Bereichskleidung wird<br />
nur innerhalb des zu schützenden Bereiches (OP-<br />
Bereich, Eingriffsräume) getragen. Umkleideregel<br />
beachten! (Personalschleuse).<br />
Arbeitskleidung<br />
Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die die Mitarbeiter<br />
der Praxis während der Arbeit tragen. Sie hat keine<br />
spezifische Schutzfunktion.<br />
Wechselfrequenzen<br />
Es steht jedem Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl<br />
von Berufskleidung zur Verfügung, so dass folgende<br />
Wechselfrequenzen einzuhalten sind:<br />
Berufskleidung mindestens 2 x wöchentlich, bei<br />
optisch sichtbarer Verschmutzung oder Kontamination<br />
jedoch sofort.<br />
Schutz- und Bereichskleidung mindestens1 x täglich,<br />
bei Bedarf auch öfter.<br />
Schutzkleidung<br />
Schutzkleidung ist dazu bestimmt, die Mitarbeiter der Praxis vor<br />
schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeitsoder<br />
Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische<br />
Arbeitsstoffe (Krankheitserreger) zu schützen.<br />
Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt<br />
aufzubewahren.<br />
Unsterile Schutzkleidung<br />
Unsterile Schutzkleidung wird zusätzlich zur Bereichskleidung<br />
getragen. Hierunter versteht man z.B. flüssigkeitsdichte Schürzen,<br />
Schuhe, Handschuhe, Kittel, OP-Hauben, Schutzbrillen usw. Sie<br />
dient dem Schutz des Rumpfes, der Arme, des Kopfes und der<br />
Beine vor körperschädigenden Einflüssen.<br />
Sterile Schutzkleidung<br />
Hierunter versteht man OP-Mantel, OP-Handschuhe und andere<br />
sterile Kleidungsstücke mit der Aufgabe, den direkten Kontakt<br />
zwischen Haut, Bereichs- und Unterkleidung des Personals mit<br />
der Wunde zu vermeiden.<br />
Schutzkleidung für Besucher<br />
Handwerker, Techniker etc., die im OP und in den Eingriffsräumen<br />
arbeiten, müssen ebenfalls Bereichs- oder Schutzkleidung tragen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Persönliche Schutzausrüstung<br />
Arbeitsschuhe<br />
Seite: 34<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygiene-Tipp der DGKH, Oktober 2011<br />
Sichere Arbeitsschuhe<br />
01.10.2011<br />
Viele Arbeitsunfälle passieren durch ungeeignetes Schuhwerk. Bei der Auswahl sollten daher einige Kriterien beachtet werden:<br />
• Der Schuh muss (vorn) geschlossen sein. Zehen und Vorderfuß sind so geschützt.<br />
• Die Fersenkappe muss geschlossen und fest sein. Dies gewährleistet Standsicherheit, auch bei Drehbewegungen und Gewichtsverlagerung. Außerdem sind Ferse, Sehnen, Bänder<br />
und Gelenke geschützt. Ein Fersenriemchen, Gummipantoletten und Korksandalen sind ungeeignet, weil der Fuß keinen Halt findet.<br />
• Die Sohle muss gut profiliert sein und einen großflächigen Auftritt haben. Das Material muss rutschhemmend wirken. Stark gebogene Sohlen (sog. Barfußtechnik, Therapieschuhe)<br />
sind ungeeignet.<br />
• Die Spannweite muss regulierbar sein. Die Schuhe sollen durch Schnüren oder einen Klettverschluss an den Fuß anpasst werden.<br />
• Das Fußbett muss bequem sein. Das Abrollen des Fußes muss möglich sein, sodass die Zehen in der Bewegung nicht vorne anstoßen. Gegebenenfalls müssen die Schuhe so groß<br />
sein, dass sie Einlagen aufnehmen können.<br />
• Die Sohle muss dämpfen. Gute dämpfende Eigenschaften haben Kunststoffmaterialien wie EVA (Ethylenvenylacetat) und PU (Polyurethan).<br />
• Der Absatz muss flach sein. Der Absatz sollte nicht höher als zwei Zentimeter sein.<br />
• Im Schuh muss ein gutes Klima sein. Obermaterial wie Leder und atmungsaktive antimikrobielle Futtermaterialien nehmen die Feuchtigkeit des Fußes auf und transportieren sie nach<br />
außen.<br />
• Außerdem soll das Material desinfizierbar sein, wenn es zu Kontaminationen kommt.<br />
Alle sechs Monate sollte geprüft werden, ob neue Arbeitsschuhe notwendig sind. Am aussagekräftigsten hierfür ist der Zustand der Sohle (schief und/oder abgelaufen).<br />
Schuhe beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber im allgemeinen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu<br />
rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). Ein guter Kompromiss kann sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht und einen Zuschuss zur Anschaffung gibt.<br />
W. Popp, K.-D. Zastrow<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Persönliche Schutzausrüstung<br />
Wäsche<br />
Seite: 35<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygiene-Tipp der DGKH, Infektionserreger in Wäsche, 01.02.2011<br />
Das Infektionsrisiko, das von Wäsche ausgeht, hängt davon ab, ob die Erreger auf trockener Wäsche längere Zeit überleben<br />
können und ob die Wäsche feucht und mit erregerhaltigem Material verschmutzt ist.<br />
Es gibt nur wenige Erreger, für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie auf trockener Wäsche überleben, wie zum Beispiel<br />
MRSA und Sporen von Pilzen.<br />
Da jedoch eine Vermischung von Wäsche ohne Erreger, mit Wäsche mit erregerhaltigem Material nie ausgeschlossen werden<br />
kann, geht man von einer potentiellen Infektionsgefahr aus und spricht deshalb im Gesundheitswesen von infektionsverdächtiger<br />
Wäsche, die desinfizierend aufbereitet werden muss.<br />
Ziel einer sachgerechten Aufbereitung ist die Infektionskette zu unterbrechen, indem Patienten und Personal, Wäsche ohne<br />
Krankheitserreger zur Verfügung gestellt wird.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Persönliche Schutzausrüstung<br />
Wäsche<br />
Seite: 36<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Unbekannter Infektionsstatus<br />
Die durch die Berufsgenossenschaften vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die Anwendung von nachweislich<br />
desinfizierenden Aufbereitungsverfahren müssen konsequent eingehalten werden.<br />
Der Infektionsstatus vieler Patienten ist unbekannt, da zum einen die Liegezeiten sehr kurz geworden sind und bestimmte<br />
Erkrankungen, bei denen sich der Patient in der Inkubationszeit befindet, nicht wahr genommen werden, weil der Patient nicht<br />
auf jede Infektionskrankheit untersucht wird, aber dennoch Krankheitserreger ausscheidet.<br />
Es ist also durchaus denkbar, dass Patienten unerkannt mit einer offenen Tuberkulose oder als MRSA-Träger ins Krankenhaus<br />
oder in die Praxis kommen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Persönliche Schutzausrüstung<br />
Wäsche<br />
Seite: 37<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Zusammenfassung<br />
In Wäsche kann eine große Zahl von Infektionserregern vorhanden sein, die durch desinfizierende Aufbereitungsverfahren sicher<br />
abgetötet werden.<br />
Die sicherste und qualitativ beste Form der Wäscheaufbereitung bieten Wäschereien die nach RAL 992/2 arbeiten.<br />
Die Aufbereitung von Arztkitteln in der Arztpraxis könnte theoretisch mit chemothermischen Verfahren bei mindestens 65°C und<br />
mit einem gelisteten desinfizierendem Waschmittel erfolgen. Allerdings sind hier räumliche Voraussetzungen in Form einer<br />
Trennung in reine und unreine Bereiche zu schaffen.<br />
Geprüfte Verfahren sind in den Listen des Robert- Koch-Institutes – RKI (www.rki.de) oder des Verbundes für Angewandte<br />
Hygiene - VAH zu finden.<br />
Unter diesen Bedingungen ist sichergestellt, dass die Wäsche die Patienten und Personal zur Verfügung gestellt bekommen, frei<br />
ist von Krankheitserregern.<br />
W. Popp, K.-D. Zastrow<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Seite: 39<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Reinigung und Desinfektion von Flächen<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Einleitung<br />
Seite: 40<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Einleitung<br />
Die hygienisch einwandfreie Durchführung der Hausreinigung und<br />
Flächendesinfektion im Praxis- und OP-Bereich dient sowohl der<br />
Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung zum Patienten- und<br />
Personalschutz. Es ist selbstverständlich, dass das Patientenumfeld frei von<br />
Staub und Verunreinigungen und damit für Patienten, Besucher und<br />
Mitarbeiter in einem ansprechenden Zustand sein muss. Bei der Bewertung<br />
des unbelebten Umfeldes (alle den Patienten und das Personal umgebenden<br />
Flächen) müssen unter dem Gesichtspunkt von Infektionsrisiken berücksichtigt<br />
werden:<br />
• die ubiquitäre Präsenz von Mikroorganismen,<br />
• die Persistenz und Infektiosität der Erreger (im unbelebten Umfeld) und<br />
deren Übertragungswege sowie die Infektionsdosis,<br />
• die Virulenz,<br />
• die zunehmende Verbreitung Antibiotika- resistenter Mikroorganismen<br />
Die Gegebenheiten vor Ort sowie eine Bewertung des Infektionsrisikos bilden<br />
die Grundlage für die Festlegung des Umfanges der erforderlichen<br />
Maßnahmen. Dabei sind auch ökologische, ökonomische und<br />
arbeitsmedizinische Aspekte zu beachten.<br />
Die Hygienepläne sind sowohl für das Personal der medizinischen<br />
Einrichtung als auch für das Personal von Fremdfirmen verbindlich!<br />
Risikobewertung<br />
Im Vergleich zu belebten Reservoiren (z.B. Haut, Schleimhäute und Wunden),<br />
kontaminierten Medizinprodukten und Arzneimitteln ist die Bedeutung der<br />
unbelebten Flächen als Quelle nosokomialer Infektionen wissenschaftlich<br />
weniger umfangreich untersucht. Da jedoch vereinzelte und ausbruchartige<br />
Erregerübertragungen von Flächen publiziert worden sind, müssen diese in<br />
der Risikoanalyse berücksichtigt werden.<br />
Bei der Risikobewertung sind v. a. die Flächen zu berücksichtigen, die mit<br />
Haut (insbesondere Hände) und Schleimhaut von Patienten und Personal<br />
direkt berührt oder durch Sekrete und Exkrete bzw. aerogen verunreinigt<br />
werden. Von diesen können indirekt (z. B. über Hände, Pflegehilfsmittel) oder<br />
evtl. über Staub und aktive Verwirbelungen, Mikroorganismen auf Patienten<br />
oder infektionsrelevante Flächen und Instrumente (z. B. im OP) übertragen<br />
werden. Patientennahe Flächen, die häufig kontaminiert werden können, und<br />
patientenferne Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt durch Patienten<br />
oder Personal haben ein größeres Übertragungsrisiko als patientenferne<br />
Flächen, mit denen auch das Personal keinen Kontakt hat.<br />
Bei der Risikobewertung müssen immer auch patientenspezifische Faktoren<br />
berücksichtigt werden, die zu einer erhöhten Infektanfälligkeit führen. In<br />
Bereichen, in denen vorwiegend abwehrgeschwächte Patienten behandelt<br />
oder Patienten, bei denen invasive Eingriffe durchgeführt werden, ist das<br />
Infektionsrisiko erhöht.<br />
Sichtbare Verunreinigungen sind für die Beurteilung des<br />
Kontaminationszustands von unbelebten Flächen als alleiniges Kriterium<br />
ungeeignet<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Einleitung<br />
Seite: 41<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Reinigung und Desinfektion<br />
Eine alleinige Reinigung führt nur zu einer 50–80%igen<br />
Reduktion. Eine statistisch signifikante Reduktion auf<br />
mindestens 84–99,9% wird durch wirksame<br />
Desinfektionsverfahren erreicht. Bei Verwendung von<br />
Reinigungsmitteln zeigte sich eine erhebliche<br />
Kontamination des Putzwassers mit infektionsrelevanten<br />
Erregern, was bei Verwendung von Desinfektionsmitteln,<br />
bei korrekter Dosierung, nicht erfolgte.<br />
Auf den behandelten Flächen waren „Hospitalismuskeime“<br />
bei Verwendung von Reinigungslösungen insgesamt<br />
häufiger nachweisbar, als bei Verwendung von<br />
Desinfektionsmittellösungen.<br />
Reinigung<br />
Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von<br />
Verunreinigungen (z.B. Staub, chemische Substanzen,<br />
Mikroorganismen, organische Substanzen) unter<br />
Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden<br />
Zusätzen (z.B. Detergenzien oder enzymatische Produkte)<br />
verstanden, ohne dass bestimmungsgemäß eine<br />
Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet<br />
bzw. beabsichtigt ist. Die Reinigungswirkung ist bisher<br />
nicht quantifiziert oder in anderer Weise standardisiert<br />
Desinfektion<br />
Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl<br />
vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/<br />
Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten,<br />
quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem<br />
Ziel, einen Gegenstand/ Bereich in einen Zustand zu<br />
versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr<br />
ausgehen kann.<br />
Ziel der Desinfektion ist definitionsgemäß nicht die<br />
Eliminierung nicht infektionsrelevanter Umweltkeime, sondern<br />
die definierte Verminderung der Anzahl pathogener oder<br />
fakultativ- pathogener Mikroorganismen. Im Hinblick auf die<br />
Häufigkeit und den Umfang der Desinfektion wird<br />
unterschieden:<br />
• Routinemäßige Desinfektion<br />
• Schlussdesinfektion<br />
• Desinfektion durch den Desinfektor (bei<br />
Infektionskrankheiten)<br />
• Gezielte Desinfektion<br />
Gezielte Desinfektion<br />
Zusätzlich zur routinemäßigen Desinfektion kann eine<br />
Desinfektion nach sichtbarer Kontamination von Flächen oder<br />
Gegenständen erforderlich werden (Blut, Eiter,<br />
Ausscheidungen, sonstige Körperflüssigkeiten)<br />
Routinemäßige Desinfektion<br />
Die routinemäßige Desinfektion wird auch als „laufende<br />
Desinfektion“ bezeichnet oder „Desinfektion am Krankenbett“.<br />
Sie hat den Zweck, die Verbreitung von<br />
Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung<br />
einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen von<br />
denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit<br />
erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass<br />
dies im Einzelfall erkennbar oder sichtbar ist. Von<br />
desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn<br />
Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang<br />
erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müssen aufgrund<br />
möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der<br />
Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert<br />
sein<br />
Schlussdesinfektion<br />
Die Schlussdesinfektion erfolgt in Bereichen oder Räumen, die<br />
zur Pflege oder Behandlung von Patienten dienten. Durch die<br />
Desinfektion soll der Bereich/ Raum so hergerichtet<br />
werden, dass er ohne Infektionsgefährdung zur Pflege oder<br />
Behandlung eines anderen Patienten genutzt werden kann.<br />
Es sollen die Mittel und Verfahren der routinemäßigen<br />
Desinfektion eingesetzt werden. Die Schlussdesinfektion<br />
erstreckt sich je nach Erkrankung oder Krankheitserreger auf<br />
die patientennahen bzw. alle erreichbaren Oberflächen und<br />
Gegenstände die kontaminiert sind bzw. sein können<br />
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Flächendesinfektion<br />
Einleitung<br />
Seite: 42<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Reinigung und Desinfektion in unterschiedlichen Risikobereichen<br />
Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird bestimmt durch:<br />
• die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes,<br />
• die mögliche Kontamination mit Krankheitserregern sowie<br />
• durch den Grad der klinisch relevanten Immunsuppression der Patienten.<br />
Für die Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist daher eine Unterscheidung von Risikobereichen sinnvoll:<br />
Bereiche ohne<br />
Infektionsrisiko a)<br />
Bereiche mit möglichem<br />
Infektionsrisiko<br />
Bereiche mit besonderem<br />
Infektionsrisiko<br />
Bereiche mit Patienten, die<br />
Erreger in oder an sich<br />
tragen, so dass im Einzelfall<br />
die Gefahr einer<br />
Weiterverbreitung besteht<br />
Bereiche, in denen v. a. für<br />
das Personal ein<br />
Infektionsrisiko besteht b)<br />
Treppenhäuser, Flure, Büros,<br />
Aufenthaltsraum, , technische<br />
Bereiche<br />
Ambulanzbereiche, Therapie,<br />
Sanitärräume,<br />
OP-Abteilungen,<br />
Eingriffsräume,<br />
Isolierbereiche,<br />
-pflege, Funktionsbereiche, in<br />
denen die o. g. Patienten<br />
behandelt werden<br />
Entsorgung, unreine Bereiche<br />
von: Wäsche,<br />
Instrumentenaufbereitung<br />
Nähere Angaben zur Risikobewertung enthalten die Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe<br />
im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege"<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Einleitung<br />
Seite: 43<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Einteilung nach Risikobereichen<br />
Die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes und einer möglichen Kontamination mit Krankheitserregern ist an patientennahen Flächen oder Flächen, die<br />
häufigen Haut-/Händekontakt haben, größer als an patientenfernen Flächen.<br />
Ein besonderes Risiko kann von kontaminierten Flächen ausgehen, die für aseptisches Arbeiten vorgesehen sind. Die Desinfektion ist in der Lage, die Übertragung<br />
von Infektionserregern von Flächen mit häufigen Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt und Flächen, die für<br />
aseptische Arbeiten vorgesehen sind, sind z.B.<br />
• Behandlungsliege und Zubehör,<br />
• medizinische Geräte (Monitore, Tastatur, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit häufigem Kontakt, Infusionsständer,<br />
EKG-Gerät, Kabel),<br />
• Arbeitsflächen von Verbandswagen,<br />
• Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nosokomiale Infektionserreger von kontaminierten Oberflächen auf Patienten übertragen werden können.<br />
Weitere Hinweise sind den aktuell aushängenden Reinigungs- und Desinfektionsplänen unserer Praxis zu entnehmen<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 44<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Häufigkeit von Reinigung bzw. Desinfektion in unterschiedlichen Bereichen<br />
Die jeweils erforderlichen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsintervalle für alle Flächen sowie die einzusetzenden Mittel und Verfahren werden im Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />
abhängig vom Risiko jeweils für die einzelnen Bereiche spezifiziert und verbindlich vorgeschrieben (Kat.IB).<br />
Nichtkontamination, Reinigung und Desinfektion sind die drei Säulen der hygienischen Behandlung von Oberflächen und Räumen.<br />
• Die Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der zu erwartenden Infektionsgefahr gezielt oder präventiv durchzuführen. Den Räumen einer Praxis muss je nach Nutzung<br />
unterschiedliche hygienische Aufmerksamkeit gewidmet werden, was in unterschiedlichen Reinigungs- und Desinfektionsfrequenzen resultiert.<br />
• Durch Desinfektionspläne und -kontrollen sollen diese Maßnahmen für das Personal übersichtlicher gestaltet und der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen kontrolliert werden.<br />
• Für die Reinigung und Desinfektion stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Bei den Reinigungsverfahren werden Trocken-, Feucht- und Nassreinigung unterschieden.<br />
• Die Reinigung ohne Desinfektionsmittel erfolgt in Bereichen mit geringem Infektionsrisiko. Durch eine sachgemäße Reinigung sollen ein hoher Sauberkeitsgrad, eine Reduzierung<br />
der Keimzahlen auf Oberflächen und eine geeignete Pflege der behandelten Objekte erzielt werden. Durch eine gründliche Flächenreinigung ist eine 50 bis 90 %ige<br />
Keimreduktion möglich.<br />
Bei der Festlegung sind auch andere die Flächendesinfektion betreffende Empfehlungen der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu speziellen Bereichen zu<br />
berücksichtigen (insbesondere die Anlagen zu den „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“.<br />
In Bereichen, in denen Arzneimittel hergestellt bzw. Medizinprodukte aufbereitet werden, gelten die Vorgaben des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. Die<br />
Flächendesinfektionsmaßnahmen müssen gemäß den Gegebenheiten vor Ort festgelegt werden (KAT IV)<br />
Flächen, auf denen aseptische Arbeiten ausgeführt werden, sind grundsätzlich desinfizierend zu reinigen (KAT IB)<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 45<br />
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Prüfung der Wirksamkeit<br />
Für die Anforderungen an Reinigungsmittel und -verfahren bestehen derzeit<br />
keine festgelegten Kriterien, während für Desinfektionsmittel und -verfahren die<br />
antimikrobielle Wirksamkeit belegt sein muss. Verlässliche Daten über die<br />
Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln und -verfahren werden durch<br />
unabhängige Prüfungen nach standardisierten Testmethoden erstellt.<br />
Bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion) dürfen<br />
entsprechend § 18 des Infektionsschutzgesetzes Absatz 1 nur Mittel und<br />
Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen<br />
Bundesoberbehörde derzeit Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Liste im<br />
Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Aufnahme in<br />
die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind<br />
und keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.<br />
Für routinemäßige Desinfektionsmaßnahmen in humanmedizinischen<br />
Bereichen wird von der Desinfektionsmittel- Kommission im Verbund<br />
für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. eine Liste bzw. ein Zertifikat für nach<br />
den Richtlinien der DGHM für die Prüfung und Bewertung chemischer<br />
Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen<br />
Desinfektionsverfahren herausgegeben.<br />
Eine Zertifizierung als viruswirksames Desinfektionsmittel erteilt die Deutsche<br />
Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V. (DVV).<br />
Vermeidung der Selektion von Krankheitserregern<br />
Desinfektionsmittel unterscheiden sich u. a. hinsichtlich ihres<br />
Wirkungsspektrums auf Mikroorganismen. Dies ist den jeweiligen Bereichen bei<br />
der Auswahl eines geeigneten Präparates zu berücksichtigen.<br />
Bei der Anwendung darf es nicht zu einer Selektion von Mikroorganismen<br />
kommen, die durch das eingesetzte Mittel nicht erfasst werden. Deshalb ist es<br />
erforderlich, dass die verwendeten Desinfektionsmittel ein umfassendes<br />
Wirkungsspektrum hinsichtlich der häufigsten Erreger nosokomialer Infektionen<br />
haben<br />
Konzentrations-Zeit-Relationen<br />
Für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung der für wirksam befundenen<br />
Konzentrations-Zeit-Relationen erforderlich. Vor allem für die Desinfektion von<br />
Flächen, die bei rasch aufeinander folgenden Eingriffen am Patienten bzw.<br />
Verrichtungen zu Infektionsquellen werden können (z. B. Arbeitsflächen, OP-<br />
Tische) ist es notwendig, schnell wirkende Verfahren einzusetzen. Angaben zum<br />
Wirkungsspektrum, zu Einwirkzeit und Konzentration finden sich z.B. in der<br />
Desinfektionsmittel-Liste der VAH.<br />
Für die in unserer Praxis eingesetzten Produkte befinden sich die<br />
Produktinformationen im Anhang!<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 46<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Trockenreinigung<br />
• Für die Trockenreinigung sollten ausschließlich staubbindende Reinigungsverfahren angewendet werden.<br />
• Besen, Staublappen etc. sind nicht geeignet, da durch ihre Anwendung mit dem Staub Keime aufgewirbelt werden.<br />
• Ist im Einzelfall die Anwendung staubbindender Reinigungsverfahren nicht möglich, muss vor der Reinigung desinfiziert werden.<br />
• In der Praxis ist der Gebrauch eines handelsüblichen Staubsaugers ausreichend, beispielsweise bei Teppichböden oder Bodenmatten.<br />
• Die Verwendung von Bodenmatten im Durchgang zu hygienisch sensiblen Bereichen bietet keine hygienischen Vorteile, sondern kann die Arbeitssicherheit<br />
durch ein erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko beeinträchtigen.<br />
• Eine Nutzung von Bodenmatten ist daher nicht zweckmäßig.<br />
Feuchtreinigung<br />
• Die Feuchtreinigung wird mit angefeuchteten, aber nicht tropfnassen Wischern aus Baumwolle oder synthetischen Fasern durchgeführt. Auch Gazetücher<br />
und Einmal-Feuchtwischtücher finden Verwendung.<br />
• Diese Reinigungsmethode hat viele Vorteile wie einfache Handhabung, große Flächenleistung und geringe Sachkosten. Letzteres gilt vor allem bei der<br />
Verwendung von Einmaltüchern.<br />
• Wird dabei ein Desinfektionsmittel angewendet, bleibt der erzielte Keimtötungseffekt wegen der geringen Wirkstoffmenge und wegen des raschen<br />
Auftrocknens der Oberfläche eingeschränkt.<br />
• Da bei dieser Methode grobe Verschmutzungen nur unzureichend entfernt werden, sollte sie nur in Bereichen mit geringer Verschmutzung Anwendung<br />
finden<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Nassreinigung<br />
Seite: 47<br />
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Nassreinigung<br />
Die Nassreinigung wird dort angewendet, wo stärkere Verschmutzungen auftreten.<br />
• Dazu wird Reinigungslösung mit einem Lappen oder Mopp auf die Oberflächen aufgetragen.<br />
• Die Reinhaltung der Lappen (Wischer, Mopp) und der Reinigungslösung ist dabei besonders zu beachten und soll durch die Anwendung von<br />
geeigneten Verfahren gewährleistet werden.<br />
• Ein empfohlenes Prinzip besteht darin, dass mit einem Reinigungsbehälter und einer Vielzahl von (ggf. auch neuen z.B. Einweg-Wischbezug)<br />
frisch gewaschenen Lappen, Fransenbezügen oder Pads gearbeitet wird.<br />
• Für jeden Raum wird ein eigenes Behältnis mit Reinigungslösung und Lappen vorbereitet.<br />
• Der Lappen wird nur einmal in die Reinigungslösung eingetaucht, für eine begrenzte Fläche verwendet und dann gesammelt, um nach<br />
Arbeitsende desinfiziert zu werden.<br />
• Die verbreitete Reinigungslösung wird mit einem zweiten frischen und trockenen Tuch wieder aufgenommen. So werden nur reine, nicht<br />
kontaminierte Lösungen und saubere Textilien verwendet.<br />
• Für große Flächen oder eine Vielzahl an Räumen können alternativ in einem großen Behälter gleich mehrere frische Mops oder Tücher in<br />
Reinigungslösung eingelegt werden.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 48<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Flächendesinfektion<br />
• Unter der Flächendesinfektion versteht man die Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen auf Oberflächen durch chemische Mittel.<br />
• Die Flächendesinfektion kann gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die Nass- oder Feuchtreinigung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die<br />
laufende Reinigung und Desinfektion einander ergänzen müssen.<br />
• Die Desinfektion kann nicht wirksam werden, wenn grobe Verschmutzungen vorhanden sind, die die Keime umhüllen und sie damit der Einwirkung des<br />
Desinfektionsmittels entziehen, bzw. durch vorhandene Eiweiße die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels herabsetzen.<br />
• Es ist je nach Ziel zu unterscheiden zwischen der allgemeinen desinfizierenden Reinigung und der gezielten Flächendesinfektion.<br />
• Die allgemeine desinfizierende Reinigung ist definiert als die regelmäßige Behandlung von Flächen mit kombinierten Flächendesinfektions- und<br />
Reinigungsmitteln. Durch sie soll verhindert werden, dass bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten Infektionserreger verbreitet werden.<br />
• Die gezielte Flächendesinfektion ist die Behandlung von Flächen mit Desinfektionsmitteln bei sichtbarer Kontamination (z.B. Verschmutzung mit Blut,<br />
Sekreten, Fäkalien) oder nach Tätigkeiten, die auch ohne sichtbare Verschmutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Kontaminationen geführt haben (z.B.<br />
nach kleineren Eingriffen). Es soll verhindert werden, dass Infektionserreger von kontaminierten Flächen auf Patienten, Personal oder Gegenstände<br />
übertragen werden.<br />
• Sichtbare Verschmutzungen sollten zuerst mit Zellstoff aufgenommen werden.<br />
• Danach wird die Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzt.<br />
Bei der Flächendesinfektion ist es wichtig, dass das Desinfektionsmittel auf die Fläche gebracht wird und mechanisch in Form von Wischen verteilt wird. Der<br />
mechanische Effekt spielt für den Desinfektionserfolg eine entscheidende Rolle. Durch den dabei entstehenden Druck können mögliche Infektionserreger<br />
aufgebrochen werden und die Einwirkung des Desinfektionsmittels dadurch deutlich erleichtern.<br />
• Flächen, welche bereits mit Desinfektionsmittel benetzt wurden, sollten nicht nachgetrocknet werden.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 49<br />
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Desinfektionsmitteldosierung<br />
Nicht ausreichend konzentrierte oder unwirksame<br />
Desinfektionsmittellösungen, insbesondere wenn sie in<br />
verunreinigten Behältnissen vorbereitet und für längere Zeit<br />
aufbewahrt werden, können zu einer Infektionsquelle v. a. mit<br />
gramnegativen Bakterien (v. a. Enterobacteriaceae,<br />
Pseudomonaden) werden. Die exakte Dosierung eines<br />
Desinfektionsmittels ist Voraussetzung einer wirksamen<br />
Desinfektion und der Vermeidung einer Selektion von<br />
Mikroorganismen und der Verhinderung einer<br />
Desinfektionsmitteltoleranz/-resistenz.<br />
Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sollen andere sichere<br />
Dosiersysteme verwendet werden, die einfach, zuverlässig<br />
und wenig störanfällig sind. Die richtige Anwendung muss<br />
gewährleistet sein und vom dienstlich Vorgesetzten überprüft<br />
werden (KAT IB)<br />
Schutz vor Nebenwirkungen durch Reinigungs- und<br />
Desinfektionsmittel<br />
Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel weisen eine<br />
Reihe von wirkungsrelevanten Inhaltsstoffen auf, die bei der<br />
Anwendung der Mittel in Abhängigkeit von ihren chemischphysikalischen<br />
Eigenschaften in unterschiedlichem Ausmaß<br />
in die Innenraumluft gelangen. Patienten und Personal<br />
können daher über die Atemluft diese Substanzen gasförmig<br />
oder als Aerosol in den Organismus aufnehmen. Dies muss<br />
bei der Auswahl der zu verwendenden Präparate<br />
berücksichtigt werden.<br />
Bei der Auswahl sind infektiologische und<br />
arbeitssicherheitstechnische Kriterien zu berücksichtigen.<br />
Beim Umgang mit Reinigungs- und<br />
Flächendesinfektionsmittel sind geeignete Handschuhe<br />
(z.B. Nitrilhandschuhe (EN 374)) zu tragen.)<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Bei der Auswahl von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln<br />
müssen immer die Auswirkungen auf die kommunale<br />
Kläranlage und die biologische Abbaubarkeit der<br />
eingesetzten Wirkstoffe berücksichtigt werden.<br />
Der übliche Entsorgungsweg gebrauchter verdünnter<br />
Desinfektionsmittellösungen erfolgt über das Abwasser.<br />
Konzentrate sind grundsätzlich als besonders<br />
überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen und dürfen<br />
nicht ins Abwasser eingeleitet werden.<br />
Personelle Voraussetzungen und Schulung<br />
Bei unzureichender oder fehlerhafter Durchführung von<br />
Reinigungs- und Desinfektionsverfahren von Flächen<br />
entstehen Risiken für Patienten und Personal.<br />
Das mit der Reinigung und Desinfektion betraute<br />
Personal muss geeignet, geschult und eingewiesen sein<br />
(KAT IV)<br />
Bei der Vergabe von Reinigungs- und<br />
Desinfektionsaufgaben an Fremdfirmen muss auch der<br />
Aspekt der Schulung der Mitarbeiter und dessen<br />
Nachweis Auswahlkriterium sein (KAT IB)<br />
Es muss ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Arbeiten eingeplant werden (KAT IB)<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 50<br />
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Wischdesinfektion<br />
Für eine ausreichende Desinfektionswirkung muss genügend<br />
(aber nicht mehr) Wirkstoff auf die Fläche gelangen jedoch sind<br />
Angaben des Herstellers zu beachten.<br />
Die zu desinfizierende Oberfläche muss mit einer ausreichenden<br />
Menge des Mittels unter leichtem Druck abgerieben werden<br />
(Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion) (KAT IB).<br />
Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln dürfen maximal<br />
einen Arbeitstag lang verwendet werden (KAT IB)). Spezielle<br />
Desinfektionstucheimer können mit Desinfektionsmittel gefüllt<br />
maximal 4 Wochen verwendet werden.<br />
Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden und<br />
erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung. Sie sollte daher<br />
ausschließlich auf solche Bereiche beschränkt werden, die durch<br />
eine Wischdesinfektion nicht erreichbar sind (KAT IB)<br />
Bei alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln ist die bei großflächiger<br />
Anwendung bestehende Explosions- und Brandgefahr zu<br />
beachten (KAT IV)<br />
Bei Kontamination mit organischem Material (Blut, Sekrete) muss<br />
bei der gezielten Desinfektion zunächst das sichtbare Material mit<br />
einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch, Zellstoff o. Ä.<br />
aufgenommen (Einmalhandschuhe tragen) und das Tuch<br />
verworfen werden. Anschließend ist die Fläche wie üblich zu<br />
desinfizieren (KAT IB)<br />
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen<br />
Nach allen routinemäßig durchgeführten<br />
Flächendesinfektionsmaßnahmen kann die Fläche<br />
wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist.<br />
Die angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung<br />
der Fläche muss abgewartet werden bei:<br />
•gezielter Desinfektion von Flächen mit Blut, Eiter,<br />
Ausscheidungen und anderen Körperflüssigkeiten von<br />
Patienten mit Verdacht auf bzw. gesicherter Infektion unter<br />
Berücksichtigung des Übertragungsweges<br />
•sowie der Schlussdesinfektion durch den Desinfektor (z.B.<br />
bei Tuberkulose) (KAT IB)<br />
•der Aufbereitung von Medizinprodukten (KAT IV)<br />
Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt werden<br />
müssen, ist es sinnvoll, Desinfektionsmittel einzusetzen, die<br />
nach kurzen, der Praxissituation angemessenen<br />
Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit entfaltet haben (KAT<br />
IB)).<br />
Beschaffenheit von Oberflächen<br />
Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt<br />
von der Beschaffenheit der Oberflächen<br />
ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und<br />
Hautkontakt müssen hinsichtlich der Anforderungen an<br />
eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft<br />
werden. Oberflächen in Bereichen der<br />
Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit<br />
biologischen Materialien gearbeitet wird, müssen glatt,<br />
abwaschbar, fugendicht und mit Desinfektionsmitteln und<br />
-verfahren in den in der Liste des Robert Koch-Institutes<br />
angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten<br />
desinfizierbar sein (KAT IB)<br />
Da es schwierig ist, textile Fußbodenbeläge zu pflegen<br />
und zu reinigen – insbesondere desinfizierend zu reinigen<br />
– sollten diese überall dort nicht verlegt werden, wo eine<br />
regelmäßige Reinigung und häufige Desinfektion aus<br />
infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist (KAT<br />
IB)<br />
Medizinisch-technische Geräte und<br />
Einrichtungsgegenstände sollen möglichst glatte<br />
Oberflächen haben und insbesondere an den<br />
Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und zu<br />
desinfizieren sein (KAT IB)<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 51<br />
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Flächenreinigung und – Desinfektion<br />
Durchführung der Flächendesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion;<br />
Wiederbe-nutzung der Fläche nach Antrocknen der Desinfektionslösung; kein Trockenwischen!<br />
Sprühdesinfektionen sind nur zulässig, wo keine Scheuer-Wisch-Desinfektion möglich ist.<br />
Routinemäßige Flächendesinfektion (auch laufende Desinfektion oder<br />
prophylaktische Desinfektion):<br />
• ist überall dort durchzuführen, wo mit einer Kontamination mit<br />
erregerhaltigem bzw. potentiell infektiösem Material zu rechnen ist.<br />
Gezielte Flächendesinfektion:<br />
• bei erkennbarer Kontamination (z. B. mit Blut),<br />
• beim Auftreten spezieller Erreger,<br />
• als Schlussdesinfektion am Ende des Praxistages<br />
Flächendesinfektion – wann/wo<br />
• patientennahe Flächen,<br />
• Untersuchungsliege/ -stuhl (wird keine Papierauflage verwendet, ist eine Desinfektion vor jedem neuen<br />
Patienten erforderlich),<br />
• Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt,<br />
• Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, z. B.: Arbeitsflächen für die Zubereitung von<br />
Infusionslösungen, Spritzen etc.,<br />
• Flächen für Laborarbeiten,<br />
• medizinische Geräte wie z. B. EKG-Gerät, Kabel, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit<br />
häufigem Kontakt, Monitore, Tastaturen, Telefone, benutzte Geräte bzw. Teile derselben bei direktem<br />
Kontakt vor jedem Einsatz am nächsten Patienten, generell jedoch am Ende der Sprechstunde,<br />
• Arbeitsplätze /-flächen für die Aufbereitung / Verpackung von Instrumenten,<br />
• Waschbecken in Behandlungsräumen, Seifen-/Desinfektionsmittelspender<br />
• Stethoskope, Blutdruckmanschetten sind bei Bedarf bzw. nach Gefährdungspotential vor Benutzung<br />
am nächsten Patienten mit einem Desinfektionsmittel abzuwischen (für die Desinfektion der<br />
Blutdruckmanschetten/Stethoskope ist auch ein Präparat auf alkoholischer Basis, z. B.<br />
Hautdesinfektionsmittel, einsetzbar),<br />
• Fußböden in Räumen, in denen invasive Eingriffe (z. B. endoskopische Untersuchungen, ggf. Laborund<br />
Aufbereitungsräume) oder Operationen erfolgen. Tägliche Desinfektion erforderlich. Alle übrigen<br />
Flächen nur Reinigung.<br />
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Dosiertabelle Fläche<br />
Seite: 52<br />
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Konzentration [%]<br />
Lösung<br />
0,25 % 0,5 % 0,75 % 1 % 1,5 %<br />
1 Liter 2,5 ml 5 ml 7,5 ml 10 ml 15 ml<br />
2 Liter 5 ml 10 ml 15 ml 20 ml 30 ml<br />
5 Liter 12,5 ml 25 ml 37,5 ml 50 ml 75 ml<br />
8 Liter 20 ml 40 ml 60 ml 80 ml 120 ml<br />
10 Liter 25 ml 50 ml 75 ml 100 ml 150 ml<br />
20 Liter 50 ml 100 ml 150 ml 200 ml 300 ml<br />
30 Liter 75 ml 150 ml 225 ml 300 ml 450 ml<br />
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RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />
Kontakt: mailto:info@rmp-med.de<br />
Unsere Internetadressen:<br />
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Flächendesinfektion<br />
Durchführung<br />
Seite: 53<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Nass-Wisch- und Scheuerdesinfektion Praktische Durchführung:<br />
(Dosierung laut Angabe Reinigungs- und Desinfektionsplan - Dosiertabelle beachten)<br />
1. 8 Liter Eimer für Gebrauchslösung mit max. handwarmen Wasser füllen<br />
2. Entnehmen der Menge Wasser, welche als Desinfektionsmittel zuzuführen ist (zum Beispiel:<br />
1,0% Lösung = 80ml Wasser entnehmen)<br />
3. Hinzu Dosieren des Desinfektionsmittels (80 ml)<br />
4. Da Desinfektionsmittel-Lösungen an Wirkstoff verlieren, wenn sie verschmutzen, darf eine<br />
Entnahme aus Behältern nur mit frischen, sauberen Tüchern (oder Mopp) o.ä. erfolgen.<br />
Deshalb: Bezugswechselmethode (um Verbreitung von Krankheitserregern durch<br />
wiedereintauchen zu vermeiden)<br />
1.Tuch/Mopp nur einmal eintauchen,<br />
2.Raumfläche wischen,<br />
3.für den nächsten Bereich frisches Tuch/Mopp einsetzen<br />
4.Gebrauchtes Tuch/Mopp der Aufbereitung zuführen oder verwerfen<br />
5. Alle Flächen werden vollständig benetzt. Das Präparat muss durch<br />
Scheuer- oder Wischdesinfektion aufgebracht und mechanisch verteilt<br />
werden. (Aufbringen durch Sprühen wegen der inhalativen Gefährdung nur<br />
in Ausnahmefällen)<br />
6. Um die Wirkung zu gewährleisten, darf das aufgetragene<br />
Desinfektionsmittel nicht durch Nachwischen mit Wasser o.ä. entfernt<br />
werden.<br />
7. Wiederbenutzung der Flächen:<br />
1.Nach routinemäßiger Flächendesinfektion, sobald die Fläche<br />
sichtbar trocken ist, ggf. auch vorher<br />
2.Einwirkzeit vor Wiederbenutzung abwarten bei:<br />
•Desinfektion patientennaher Kontaktflächen,<br />
bevor der nächste Patient damit in Kontakt<br />
kommt<br />
Merke: Wenn Flächen regelmäßig schnell wieder benutzt oder begangen werden müssen, ist es sinnvoll, Konzentrationen<br />
einzusetzen, die nach kurzen Einwirkzeiten ihre volle Wirksamkeit erzielen!<br />
Vorgaben sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan hinterlegt!<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Eingriffs-/ OP-<br />
Bereiche<br />
Seite: 54<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Flächendesinfektionsmaßnahmen in Eingriffs- und Operationsräumen:<br />
Nach jeder Operation ist eine Scheuer-Wisch-Desinfektion im OP-Raum erforderlich (Zwischendesinfektion)<br />
• der patientennahen Flächen (sofern der OP-Tisch mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Auflage abgedeckt wird, reicht das<br />
Wechseln dieser Auflage),<br />
• aller sichtbar kontaminierten Flächen,<br />
• des begangenen Fußbodens,<br />
• benutzter Armaturen und Waschbecken.<br />
• Nach Abtrocknen des Desinfektionsmittels kann der Operationsraum wieder begangen werden.<br />
Desinfizierende Reinigung nach Arbeitstagende – Endreinigung / -Desinfektion<br />
• die begehbaren Fußbodenflächen im Eingriffs-/OP-Raum,<br />
• die potentiell verschmutzten bzw. kontaminierten Flächen:<br />
• Arbeitsplätze mit Computer und Tastatur, Schränke, Liegen, Stühle, Beistelltische, hygienische Waschplätze, Spender für<br />
Seife und Desinfektion, EKG-Gerät, Labortisch, Armpolster,<br />
Abfallbehälter<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Flächendesinfektion<br />
Reinigungsutensilien<br />
Seite: 55<br />
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• Reinigungsutensilien und Feuchtwischbezüge müssen für Desinfektionsmitteleinsatz<br />
geeignet sein und<br />
• nach Anwendung desinfizierend (am günstigsten in thermischen<br />
Desinfektionswachverfahren) aufbereitet und getrocknet werden.<br />
• Nicht nass aufbewahren! – (Vermehrung von Feuchtkeimen)<br />
• Alternativ Einsatz von Einmaltüchern und Einmalwischbezügen!<br />
Arbeitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln beachten!<br />
Hand- und Hautschutz beachten!<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
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Medizinprodukte<br />
Seite: 57<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
Die Aufbereitung und die stete Erfüllung der Anforderungen setzt ein Qualitätsmanagementsystem voraus. Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regeln der<br />
Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Mit der Aufbereitung ist eine hohe Verantwortung verbunden, weshalb zu beachten ist, dass<br />
der jeweils Zuständige seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann.<br />
Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten,<br />
validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten,<br />
Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird.<br />
Sicherung der Qualität der zur Anwendung kommenden Aufbereitungsprozesse:<br />
Die kontinuierliche Gewährleistung der Qualität der Aufbereitung erfordert Sachkenntnis und soll durch ein Qualitätsmanagementsystem und entsprechenden Schulungen<br />
unter Beachtung der vorliegenden Empfehlung sichergestellt werden (s. Anlage 6 Sachkenntnis, MPBetreibV; QM).<br />
Die gemäß der Einstufung der Medizinprodukte durchzuführenden Aufbereitungsverfahren sind in ihren Einzelschritten unter Angabe der jeweilig notwendigen Prüfungen<br />
auch im Hinblick auf Standardisierung und Reproduzierbarkeit in Standardarbeits- und Betriebsanweisungen festzulegen (QM, MPBetreibV).<br />
Die praktische Durchführung der zur Anwendung kommenden Verfahren ist vor der Aufbereitung in allen Einzelschritten festzulegen. Für jedes Medizinprodukt<br />
(Produktgruppe) ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll. Aufgrund<br />
dessen ist eine Risikobewertung und Einstufung aller in Ihrer Praxis vorhandenen Medizinprodukte (Instrumente) vorzunehmen.<br />
Risikogruppen<br />
• Unkritische Medizinprodukte (MP): MP, die lediglich mit<br />
intakter Haut in Berührung kommen.<br />
• Semikritische Medizinprodukte (MP): MP, die mit<br />
Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut In Berührung<br />
kommen.<br />
• Kritische Medizinprodukte (MP): MP zur Anwendung von<br />
Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln, und MP,<br />
die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in<br />
Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen,<br />
einschließlich Wunden.<br />
Semikritische und kritische Medizinprodukte können weiter eingeteilt werden in solche, bei<br />
denen die Aufbereitung<br />
• ohne besondere Anforderungen (Gruppe A) oder<br />
• mit erhöhten Anforderungen (Gruppe B) durchgeführt werden muss.<br />
Bei kritischen Medizinprodukten können zusätzlich solche abgegrenzt werden, bei denen an<br />
die Aufbereitung<br />
• besonders hohe Anforderungen (Gruppe C) gestellt werden müssen.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Risikobewertung<br />
Seite: 58<br />
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Aufbereitung nicht<br />
angewendeter<br />
Medizinprodukte<br />
Seite: 60<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Aufbereitung nicht angewendeter Medizinprodukte<br />
Bei diesen Medizinprodukten handelt es sich um:<br />
- unsteril ausgelieferte, aber steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte, welche ihrer Anwendung entsprechend der Herstellerangaben<br />
aufzubereiten sind,<br />
- sterilisierte Medizinprodukte, bei denen die Verpackung beschädigt oder geöffnet wurde, ohne dass das Medizinprodukt angewendet wurde,<br />
oder um<br />
- Medizinprodukte, bei denen Sterilgutlagerfrist innerhalb des Zeitraumes, in dem gefahrlose Anwendung des Medizinproduktes möglich ist<br />
(Verfalldatum), abgelaufen ist ohne das zwischenzeitlich eine Anwendung erfolgte und die Beschaffenheit des Produktes eine Aufbereitung<br />
zulässt.<br />
Sofern eine Kontamination oder Beschädigung des Medizinproduktes ausgeschlossen ist, kann sich die Aufbereitung auf die erneute Verpackung und<br />
Sterilisation beschränken, vorausgesetzt, dass die technisch-funktionelle Sicherheit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Hierbei sind die Herstellerangaben zu<br />
berücksichtigen.<br />
Folgende Schritte sind erforderlich:<br />
- gegebenenfalls auspacken und prüfen der technisch-funktionellen Sicherheit (s. auch 2.2.3)<br />
- neu verpacken (s. 2.2.4)<br />
- anwenden eines geeigneten Sterilisationsverfahrens (s. 2.2.5), das neben der Sterilisation sicherstellt, dass die Funktion des Medizinproduktes<br />
ohne Einschränkung erhalten bleibt,<br />
- Kennzeichnung (s. 2.2.6)<br />
- Dokumentation der Aufbereitung (s. 2.2.8)<br />
- Freigabe zur Anwendung (s.2.2.7)<br />
Sofern eine Kontamination nicht auszuschließen ist, gegebenenfalls bei unsteril ausgelieferten, aber steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, sind<br />
auch diese Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers wie angewendete Medizinprodukte aufzubereiten (MPG; MPBetreibV<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Aufbereitung angewendeter<br />
Medizinprodukte<br />
Seite: 61<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Aufbereitung angewendeter Medizinprodukte<br />
Bei den angewendeten Medizinprodukten sind folgende Aufbereitungsschritte erforderlich:<br />
- das sachgerechte Vorbereiten (z.B. Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und gegebenenfalls Zerlegen) der<br />
angewendeten Medizinprodukte und deren sicher umschlossenen und Beschädigungen vermeidenden Transport zum Ort der<br />
Aufbereitung<br />
- die Reinigung ggf. Zwischenspülung, Desinfektion, Spülung und Trocknung<br />
- die Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen (z.B. Korrosion, Materialbeschaffenheit) und gegebenenfalls<br />
Identifikation zum Zwecke der Entscheidung über eine erneute Aufbereitung<br />
- die Pflege und Instandsetzung<br />
- die Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit<br />
und je nach Erfordernis<br />
- die Kennzeichnung<br />
sowie<br />
- das Verpacken<br />
- und die Sterilisation<br />
Die Aufbereitung endet mit der dokumentierten Freigabe des Medizinproduktes zur erneuten Anwendung bzw. Lagerung (s. 2.2.6 und 2.2.7)<br />
(QM).<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Medizinprodukte<br />
Reinigung<br />
Seite: 62<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Aufbereitungsanleitung wiederverwendbarer chirurgischer Instrumentarien<br />
Reinigung<br />
Grundsätzlich müssen alle äußeren und inneren Oberflächen für die eingesetzten Reinigungs-,<br />
Desinfektions- und Sterilisationsmittel zugänglich sein (Öffnen von Ventilen/Hähnen,<br />
Gelenkinstrumenten!).<br />
Komplexe Medizinprodukte müssen gegebenenfalls zerlegt werden (KAT IB)).<br />
Es muss ein wirksames Reinigungsverfahren unter Vermeidung nachhaltiger, d.h. für die<br />
Anwendungssicherheit des freigegebenen Medizinproduktes relevanter Kreuzkontaminationen<br />
angewendet werden.<br />
Ziel der Maßnahmen ist eine rückstandsfreie Reinigung, um anschließende Schritte der<br />
Desinfektion und Sterilisation nicht durch z.B. Blut-, Sekret- oder Geweberückstände zu<br />
beeinträchtigen (KAT IB)<br />
Wie bei der Vorreinigung ist auch bei der (Haupt-) Reinigung durch die Verfahrensführung<br />
sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von Rückständen (z.B. Blut, Sekreten,<br />
Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und<br />
Sterilisationsleistung beeinträchtigt (KAT IB)<br />
Entscheidend ist die nachgewiesene Reinigungsleistung eines Mittels oder Verfahrens.<br />
Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden<br />
(Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen<br />
Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.B. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen<br />
mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichen oder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht<br />
immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen.<br />
Die Reinigungslösung<br />
• wird durch organisches Material und chemische<br />
Rückstände verunreinigt.<br />
• Zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von<br />
nachhaltigen Kreuzkontaminationen und einer<br />
Beeinträchtigung der Reinigungsleistung<br />
mindestens arbeitstäglich frisch ansetzen,<br />
• bei sichtbarer Verschmutzung sofort wechseln.<br />
• Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von<br />
Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken<br />
arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und<br />
desinfiziert werden (KAT IB)<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Vorbereitung zur<br />
Aufbereitung<br />
Seite: 63<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Die Kette von erforderlichen Maßnahmen muss optimiert sein, da Schwächen in einem Einzelschritt (z.B. der Reinigung) den Gesamterfolg in Frage stellen können. Unzureichende<br />
Ergebnisse können durch Mängel bei jedem Schritt der Aufbereitung, z.B. bei Verwendung nicht geeigneter Reinigungs-und Desinfektionsmittel, fehlerhafter Anwendung, kontaminierter<br />
Desinfektions- oder Spülflüssigkeiten, unzureichende Trocknung und fehlerhafte Lagerung, auftreten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten ist<br />
daher in der Regel eine Vorbereitung (Vorbehandlung und Sammlung) notwendig.<br />
Um eine Beeinträchtigung der hygienischen Sicherheit und der Funktionsfähigkeit des aufbereiteten Medizinproduktes auszuschließen, muss, insbesondere bei zeitlicher Verzögerung der<br />
Reinigung/Desinfektion, eine in diesen Fällen erforderliche Vorreinigung und gegebenenfalls die Zwischenlagerung folgende Anforderungen erfüllen:<br />
• Grobe Verschmutzungen des Medizinproduktes sollen unmittelbar nach Anwendung entfernt werden.<br />
Das Antrocknen von Blut und Gewebe ist durch Festlegung geeigneter Verfahren und Abläufe (z.B. Abwischen äußerer Verschmutzungen und Spülung von Arbeitskanälen unmittelbar nach<br />
Anwendung), insbesondere zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung (Antrocknung von Infektionserregern in Schutzkolloiden) soweit wie möglich auszuschließen (KAT<br />
IB)<br />
Die Mittel und Verfahren der Vorreinigung sind auf die nachfolgenden Aufbereitungsverfahren abzustimmen, insbesondere, um nachteilige Effekte auf folgende Schritte auszuschließen<br />
(z.B. Vermeidung fixierender Verfahren wie die Anwendung von Hitze oder Aldehyden vor der Reinigung; Ausnahmen können aus Gründen der Infektionsprävention in besonderen<br />
Situationen erforderlich sein) (KAT IB)<br />
Chemische, mechanische und physikalische Schädigungen der Medizinprodukte durch die Vorreinigung, den Transport oder eine eventuell notwendige Zwischenlagerung (z.B. mit der Folge<br />
von Kristallisation von Flüssigkeitsresten) sind durch Festlegung geeigneter Verfahrensabläufe auszuschließen.<br />
Entsprechende Risiken (z.B. ein Abknicken) sind bei der Prüfung auf Sauberkeit und technisch-funktionelle Sicherheit zu berücksichtigen.<br />
Bei allen Schritten der Vorbereitung (der Vorreinigung, Sammlung, Zwischenlagerung und dem Transport) sind die Belange des Arbeitsschutzes, z.B. durch geeignete Schutzkleidung,<br />
Schutzbrille, geeignete Handschuhe, Raumluftqualität, zu gewährleisten (KAT IV)<br />
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Reinigung im<br />
Ultraschallbecken<br />
Seite: 64<br />
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Die Anwendung von Ultraschall kann unter bestimmten Voraussetzungen die Reinigungsleistung erhöhen.<br />
Beim Einsatz von Ultraschall muss die Dosierungsvorgabe des ultraschallgetesteten Reinigungs-/Desinfektionsmittels in Verbindung mit der vorgegebenen Beschallungszeit unter<br />
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers eingehalten werden.<br />
Die verwendeten Reiniger sollen die Wiederanheftung abgelösten Materials vermeiden (Minimierung von Kreuzkontaminationen). Der Einsatz von Ultraschall ist nicht bei allen<br />
Medizinprodukten möglich (Vorsicht z.B. bei Klebungen) oder, insbesondere wegen mangelhafter Übertragung des Schalls bei weichen oder luftgefüllten Medizinprodukten, nicht<br />
immer effektiv. Im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen.<br />
Der Beladung der Ultraschallbäder ist besondere Sorgfalt zu widmen, da Fehlbeladungen zu mangelhafter Wirkung (z.B. durch Schallschatten) führen können. Zur Entfaltung der<br />
Wirkung müssen alle Teile des Medizinproduktes komplett von Flüssigkeit bedeckt sein.<br />
Da Ultraschall zu Temperaturveränderungen führen kann, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf die Medizinprodukte oder die Reinigungsleistung haben, soll die<br />
Betriebstemperatur geräteseits kontrolliert werden (KAT IB)<br />
Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist eine Abdeckung der Ultraschallbäder empfehlenswert.<br />
Die Reinigungslösung wird durch organisches Material und chemische Rückstände verunreinigt Vermeidung mikrobieller Vermehrung, von nachhaltigen Kreuzkontaminationen und<br />
einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung mindestens arbeitstäglich frisch anzusetzen,<br />
bei sichtbarer Verschmutzung sofort zu wechseln.<br />
Aus den gleichen Gründen und zur Vermeidung von Biofilmbildung soll das Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und desinfiziert werden ((KAT IB)<br />
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Medizinprodukte<br />
Desinfektion<br />
Seite: 65<br />
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Die verwendeten Desinfektionsverfahren müssen nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein (Wirkungsbereich AB gemäß der Definition der<br />
Wirkungsbereiche der Liste der geprüften Desinfektionsmittel und –verfahren des Robert Koch-Institutes).<br />
Bei der manuellen Reinigung/Desinfektion mit einer möglichen Verletzungs-und Infektionsgefahr muss eine nichtfixierende Desinfektion mit belegter Wirksamkeit unter Beachtung<br />
von weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z.B. Schutzkleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe; Raumluftqualität) erfolgen (KAT IV)<br />
Die Menge des benötigten Wassers erhält man, wenn von der gewünschten Menge der Gebrauchsverdünnung die Menge des Desinfektionsmittels abgezogen wird.<br />
10 Liter einer 2%ige Anwendungslösung = 200 ml Desinfektionsmittel + 9,8 Liter Wasser<br />
Von dem gereinigten und desinfizierten Medizinprodukt darf bei Kontakt mit Haut und Schleimhaut keine Infektionsgefahr ausgehen. Den thermischen Verfahren in<br />
Reinigungs- und Desinfektionsgeräten ist wegen der zuverlässigeren Wirksamkeit (z.B.der geringeren Beeinträchtigung durch Restverschmutzungen) der Vorrang vor<br />
chemischen und chemo-thermischen Desinfektionsverfahren zu geben (KAT IB)<br />
Wie bei der Vorreinigung und Reinigung ist auch bei der Desinfektion durch die Verfahrensführung sicherzustellen, dass es nicht zu einer Fixierung von<br />
Rückständen/Proteinen (z.B. Blut, Sekreten, Geweberesten) am Medizinprodukt kommt, da diese die Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsleistung beeinträchtigt<br />
(KAT IB)<br />
Eine effektive Reinigung und Desinfektion setzt die Beachtung der Gebrauchsanweisung, insbesondere der Einwirkzeit, voraus (KAT IB)<br />
Dies ist bei der Organisation der Arbeitsabläufe zu berücksichtigen (KAT IB)<br />
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Dosiertabelle Instrumente<br />
Seite: 66<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Konzentration [%]<br />
Lösung<br />
2 % 2,5 % 3 % 5 %<br />
1 Liter 20 ml 25 ml 30 ml 50 ml<br />
2 Liter 40 ml 50 ml 60 ml 100 ml<br />
5 Liter 100 ml 125 ml 150 ml 250 ml<br />
8 Liter 160 ml 200 ml 240 ml 400 ml<br />
10 Liter 200 ml 250 ml 300 ml 500 ml<br />
20 Liter 400 ml 500 ml 600 ml 1000 ml<br />
30 Liter 600 ml 750 ml 900 ml 1500 ml<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
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Medizinprodukte<br />
Spülung und Trocknung<br />
Seite: 67<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Spülung und Trocknung<br />
Die Bildung von Reaktionsprodukten und Rückständen verwendeter Reinigungs- und Desinfektionsmittel, insbesondere solcher, die Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />
auslösen können (z.B. chemische Irritationen oder allergische Reaktionen), muss ausgeschlossen sein (KAT IV)<br />
Reinigungs-und Desinfektionsmittellösungen müssen deshalb durch intensives Nachspülen sorgfältig entfernt werden (KAT IB).<br />
Der Effekt dieses Schrittes ist von der Zeit, der Temperatur und dem verwendeten Wasservolumen abhängig.<br />
Für die Reinigung/Desinfektion ist, insbesondere zur Vermeidung von Rekontaminationen und Kristallbildungen, geeignetes Wasser zu verwenden, das<br />
mikrobiologisch mindestens Trinkwasserqualität hat.<br />
In jedem Fall erfordert die abschließende Spülung entmineralisiertes Wasser, um Kristallbildungen auf dem Medizinprodukt, welche z.B. den<br />
anschließenden Sterilisationsprozess stören können, zu vermeiden (KAT IB).<br />
Die Nachspülung und Trocknung muss unter Bedingungen erfolgen, die eine Rekontamination der desinfizierten Medizinprodukte ausschließen.<br />
Die Verwendung von Druckluft zur Trocknung wird diesbezüglich aufgrund ihrer guten und raschen Wirkung empfohlen (KAT IB)<br />
Eine sichere Sterilisation erfolgt nur bei sauberen Medizinprodukten. Es ist deshalb erforderlich, den Effekt der Reinigung zu überprüfen (KAT IB)<br />
Nach der Reinigung/Desinfektion dürfen bei normaler oder auf normal korrigierter Sehkraft an allen Teilen des Medizinproduktes keine Verschmutzungen (z .B.<br />
Verkrustungen, Beläge) erkennbar sein (KAT IB)<br />
Gegebenenfalls erfordert die Beurteilung der Reinigungsleistung den Einsatz von optischen Vergrößerungshilfen oder geeigneter anderer Methoden (z.B.<br />
chemische oder physikalische).<br />
Ist der Erfolg der Reinigung nicht durch Inspektion beurteilbar (z.B. aufgrund langer, enger Lumina, Hohlräume, wie z.B. bei MIC-Instrumenten; Medizinprodukte<br />
Kritisch B und C), muss die Reinigung verfahrenstechnisch sichergestellt (z.B. durch validierte, maschinelle Reinigungsverfahren) und gegebenenfalls parametrisch<br />
überwacht werden (KAT IB, KAT IV)<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Medizinprodukte<br />
Techn.-funkt. Sicherheit<br />
Seite: 68<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit<br />
Die Gewährleistung der technisch-funktionellen Sicherheit eines aufbereiteten Medizinproduktes obliegt dem Betreiber. Einfache, sicherheitsrelevante<br />
Funktionsprüfungen sind auch unmittelbar vor Anwendung vom Anwender durchzuführen (KAT IV)<br />
Insbesondere bei der Durchführung von Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen sind auch nach Abschluss von Reinigung/Desinfektion, Spülung und Trocknung,<br />
aber vor der Sterilisation, technisch-funktionelle Prüfungen durchzuführen (KAT IV)<br />
Umfang und Art der Prüfungen sind vom Medizinprodukt abhängig und sollen in der Standardarbeitsanweisung definiert sein (KAT IB). Dabei darf es nicht zu<br />
Kontaminationen mit gesundheitsschädlichen Substanzen (z.B. toxischen Pflegemitteln) oder Partikeln (z.B. Talkum) kommen, die die folgenden Schritte der<br />
Aufbereitung überdauern (KAT IV)<br />
Darüber hinaus dürfen die eingesetzten Pflegemittel (z.B. medizinische Weissöle gemäß DAB) den Erfolg der Sterilisation nicht beeinträchtigen. Hierzu sind<br />
gegebenenfalls Angaben des Herstellers der Pflegemittel einzuholen.<br />
Einflüsse des Aufbereitungsverfahrens auf die Materialeigenschaften sowie die technisch-funktionelle Sicherheit sind in der Regel produktspezifisch und müssen daher<br />
im Einzelfall geprüft, vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung, gegebenenfalls unter Angabe nach Aufbereitung durchzuführender Prüfungen oder Kontrollen,<br />
angegeben und vom Betreiber in der Standardarbeitsanweisung (z.B. durch Angabe der zu erreichenden Zielgrößen) zur Aufbereitung berücksichtigt werden (KAT IV)<br />
Auch die Pflege und Instandsetzung erfolgen unter Berücksichtigung der entsprechenden Angaben des Herstellers (LAT IV)<br />
Die Prüfungen auf Sauberkeit, Unversehrtheit und definierte technisch-funktionelle Eigenschaften haben zum Ziel, Medizinprodukte, bei denen erkennbare Rückstände<br />
auch durch erneute Reinigung nicht entfernt oder bei denen technisch-funktionelle Mängel nicht beseitigt werden können, auszusondern.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Medizinprodukte<br />
Verpackung<br />
Seite: 69<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Die Verpackung besteht in der Regel aus<br />
mechanischer Schutzverpackung,<br />
Sterilisierverpackung und gegebenenfalls einer<br />
Umverpackung (Lager- und Transportverpackung) und muss<br />
auf das zur Anwendung kommende Sterilisationsverfahren (z.B.<br />
Ermöglichung der Sterilisation), auf die Eigenschaften des<br />
desinfizierten oder zu sterilisierenden Medizinproduktes, die<br />
Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit (z.B. mechanischer Schutz<br />
empfindlicher Teile) sowie auf die vorgesehene Lagerung und den<br />
Transport (Berücksichtigung mechanischer Belastungen) abgestimmt<br />
sein.<br />
Die Sterilisierverpackung muss die Sterilisation ermöglichen und die<br />
Sterilität bei entsprechender Lagerung bis zur Anwendung<br />
gewährleisten; gegebenenfalls ist eine Sterililisiergut-Lagerfrist<br />
anzugeben (s. hierzu auch die Angaben des Herstellers der<br />
Sterilisiergutverpackung).<br />
Eine Rekontamination des Medizinproduktes nach seiner<br />
Aufbereitung muss bis zur Anwendung ausgeschlossen sein.<br />
Sterilgutverpackungen sind Sterilbarrieresysteme<br />
Die für die Aufrechterhaltung der Sterilität wirksame Verpackung wird<br />
auch als Sterilbarrieresystem bezeichnet. Der europäische Standard<br />
EN ISO 11607-1:2006 definiert ein Sterilbarrieresystem in folgender<br />
Weise: es ist die „Mindestverpackung, die das Eintreten von<br />
Mikroorganismen verhindert und die aseptische Bereitstellung<br />
des Produktes am Ort der Verwendung ermöglicht.“<br />
Verpackungssysteme<br />
• Einfachverpackung - Folie-Papier<br />
• Zweifachverpackung s.o. nochmal in Folie-Papier<br />
• Sterilisier-Container – Metallcontainer, Siebe<br />
• Die Primärverpackung umschließt das Medizinprodukt<br />
keimdicht<br />
• Die Sekundärverpackung enthält ein oder mehrere<br />
Medizinprodukte, wobei jedes nochmal in einer<br />
Primärverpackung steckt<br />
• Eine Transportverpackung dient dem Schutz vor<br />
Beschädigung beim Transport<br />
Anforderungen an die Verpackungsmaterialien<br />
• Material wird während des Sterilisiervorganges nicht verändert<br />
• Material muss durchgängig sein für das Sterilisationsmedium<br />
• Möglichkeit der Kennzeichnung oder Erkennen des<br />
Sterilisiergutes muss vorhanden sein<br />
• Material muss Lagerfähig sein<br />
• Material muss eine Barrierefunktion gegenüber Mikroorganismen<br />
haben<br />
• Verpackung muss steriles Öffnen ermöglichen<br />
• das Sterilisiergut muss während des Sterilisiervorganges<br />
unverändert bleiben<br />
Bei der Verpackung ist<br />
zu beachten<br />
• Verpackung darf nicht beschädigt<br />
sein<br />
• Instrumente trocken und sauber<br />
verpacken<br />
• Instrumente im geöffnetem Zustand<br />
verpacken<br />
• richtige Verpackung<br />
• Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu<br />
2/3 verpacken, nicht zu stramm<br />
• die Schweißnaht muss einen<br />
Abstand von 3cm zum Rand haben<br />
• Beschriftung nicht auf das Papier,<br />
Beschriftung auf den Rand<br />
• bei Zweifachverpackung, Folie auf<br />
Folie, damit der Inhalt noch sichtbar<br />
ist<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Medizinprodukte<br />
Verpackung<br />
Seite: 70<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Bei der Verpackung ist zu beachten<br />
• Verpackung darf nicht beschädigt sein<br />
• Instrumente trocken und sauber verpacken<br />
• Instrumente im geöffnetem Zustand verpacken<br />
• richtige Verpackungsgröße<br />
• Sterilisiertüten im Verhältnis 1/3 zu 2/3 verpacken, nicht zu straff<br />
• die Schweißnaht muss einen Abstand von 3cm zum Rand haben<br />
• Beschriftung nicht auf das Papier, Beschriftung auf den Rand<br />
• bei Zweifachverpackung, Folie auf Folie, damit der Inhalt noch sichtbar ist<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Heißsiegelnähte lt. AK Q<br />
Seite: 71<br />
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Medizinprodukte<br />
Dampfsterilisation<br />
Seite: 72<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Dampf-Sterilisation von Medizinprodukten<br />
Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) soll die Aufbereitung von<br />
bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter<br />
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren (z.B.<br />
in Dampf-Sterilisatoren nach DIN EN 13060 – Dampf-Klein-Sterilisatoren) so durchgeführt<br />
werden, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit<br />
und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.<br />
In der Norm DIN 17665 – Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge-Feuchte<br />
Hitze-Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung<br />
eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte und Teil 2: Leitfaden für die Anwendung<br />
von ISO 17665-1 – finden sich die notwendigen Schritte für die Durchführung der Validierung<br />
von Sterilisationsverfahren mit feuchter Hitze.<br />
Die Leistungsbeurteilung von Sterilisatoren setzt sich aus folgenden<br />
Schritten zusammen:<br />
1. der parametrischen Prüfung und<br />
2. ggf. der Überprüfung mit Chemo- Indikatoren und/oder<br />
3. der Überprüfung mit biologischen Indikatoren (insbesondere dann,<br />
wenn der Nachweis der Erzeugung der Sterilisationsbedingungen<br />
durch Anwendung von physikalischen Prüfverfahren allein nicht<br />
möglich ist).<br />
Voraussetzung für eine sichere Sterilisation ist die sorgfältige Reinigung der Medizinprodukte<br />
(KAT IB)<br />
Zur Sterilisation wird ein hinsichtlich seiner Eignung für das Medizinprodukt geprüftes,<br />
wirksames und validiertes Verfahren angewendet. (KAT IV) thermischen<br />
Sterilisationsverfahren mit Sattdampf (bei 121 °C oder 134 °C)<br />
Für den Erfolg der Sterilisation sind auch die Art des Sterilgutes, die Verpackung und die<br />
Beladungskonfiguration von Bedeutung (KAT IB)<br />
Es ist darauf zu achten, dass das Sterilisiermittel Zugang zu allen äußeren und inneren<br />
Oberflächen hat (z.B. durch sorgfältige Reinigung aller Lumina, Öffnen von Ventilen oder<br />
Hähnen). Diese Anforderungen sollen bereits bei der Anschaffung von Medizinprodukten<br />
berücksichtigt werden (KAT IB)<br />
Es wird genannt, dass in angemessenen Zeitabständen (z.B. nach<br />
Angaben des Geräteherstellers) periodische Prüfungen bestätigen<br />
sollen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten<br />
Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung<br />
zeitlich koordiniert werden. Der Zeitpunkt und der Umfang für die<br />
Überprüfungen sind abhängig vom Sterilisator, der Beladung und den<br />
Ergebnissen der vorherigen Prüfungen.<br />
Werden prozessrelevante Veränderungen vorgenommen, so ist eine<br />
erneute Beurteilung aus besonderem Anlass vor der Weiternutzung<br />
notwendig.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
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Medizinprodukte<br />
Freigabe<br />
Seite: 73<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Kennzeichnung und Freigabe nach der Aufbereitung<br />
Auf der Verpackung des Medizinproduktes, müssen für den Anwender erkennbar<br />
angebracht sein:<br />
Bezeichnung des Medizinproduktes, die eine nutzungsrelevante Identifizierung erlaubt<br />
(z.B. Modell, Größe), sofern nicht unmittelbar ersichtlich.<br />
• Angaben zur Unterscheidung zwischen freigegebenen und nicht<br />
freigegebenen Medizinprodukten und solchen, die den Gesamtprozess oder Teile<br />
davon nicht oder nicht vollständig durchlaufen haben wie die Freigabeentscheidung<br />
und gegebenenfalls Prozessindikatoren sowie Angaben, die die Entscheidung über<br />
zeitabhängige Aspekte der gefahrlosen Anwendung des Medizinproduktes<br />
erlauben, (Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum),<br />
gegebenenfalls die Sterilgutlagerfrist.<br />
• Ist die Anzahl der möglichen Aufbereitungen bei einem Medizinprodukt vom<br />
Hersteller festgelegt, müssen zusätzlich die Anzahl und Art der durchgeführten<br />
Aufbereitungen erkennbar sein.<br />
Bei der Festlegung des Verfallsdatums im Sinne des Datums, bis zu dem eine<br />
gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist, sind die möglichen<br />
Materialveränderungen (auch gegebenenfalls durch den oder die<br />
Aufbereitungsprozesse), bei der Festlegung der Sterilisiergutlagerfrist auch die Art der<br />
Verpackung, zu berücksichtigen.<br />
Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion<br />
endet, muss die erfolgte Durchführung des Prozesses für den Anwender<br />
erkennbar sein.<br />
Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten<br />
Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und schließt die Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen, die Überprüfung und Dokumentation des<br />
vollständigen und korrekten Prozessverlaufes (chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation), die Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit<br />
und die Überprüfung der Kennzeichnung ein.<br />
Aus Gründen des Qualitätsmanagements sind die zur Freigabe berechtigten Personen schriftlich zu benennen.<br />
Die Standardarbeitsanweisung muss die Form der Dokumentation der Freigabeentscheidung und das Vorgehen bei Abweichungen vom korrekten Prozessablauf enthalten. Erst<br />
anschließend erfolgt die Freigabe zur Anwendung.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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www.<strong>hygoplan</strong>.de<br />
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Medizinprodukte<br />
Lagerung<br />
Seite: 76<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Der Verlust von Sterilität der verpackten Instrumente<br />
und Materialien ist nicht von der Zeit abhängig in der es<br />
gelagert wurde, sondern von den Ereignissen, die dem<br />
Sterilgut widerfahren.<br />
Bei langer Lagerungsdauer ist mit höherer Keimbesiedelung der<br />
Oberfläche zu rechnen. Doppelverpackungen bieten höheren Schutz als<br />
Einfachverpackungen vor Oberflächen- verkeimung. Laut MPG §4 darf ein<br />
steriler Einmalartikel nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr am<br />
Patienten angewendet werden. Das Verfallsdatum bezieht sich nicht auf<br />
die Sterilität, sondern auf die Materialeigenschaften.<br />
Lagerung<br />
• staubgeschützt (Schrank oder Schublade)<br />
• geschützt vor Beschädigung auf glatten Flächen<br />
• geschützt vor zu großen<br />
Temperaturschwankungen<br />
• geschützt vor Feuchtigkeit (z.B. Alkohol,<br />
Desinfektionsmittel)<br />
• Lagerdauer entsprechend der Verpackungsart<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Medizinprodukte<br />
Lagerung<br />
Seite: 77<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Transport und Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />
Der Transport der aufbereiteten Güter erfolgt unter Vermeidung von Beschädigungen an ihren Gebrauchs- bzw. Lagerort.<br />
Die Lagerung sollte staubfrei in geschlossenen Regalen oder Schränken erfolgen. Von der Art der Lagerung hängt die mögliche<br />
Lagerfrist der Medizinprodukte ab:<br />
Lagerfristen für Sterilisiergut nach DIN 58953, Teil 8<br />
Verpackung<br />
Lagerung von selbst hergestelltem<br />
Sterilgut*<br />
Lagerung von industriell hergestelltem<br />
Sterilgut<br />
Ungeschützt Geschützt** Ungeschützt Geschützt**<br />
Einfachverpackung<br />
od.<br />
Zweifachverpackung<br />
alsbaldiger<br />
Verbrauch (48 h)<br />
6 Monate<br />
alsbaldiger<br />
Verbrauch (48 h)<br />
6 Monate<br />
Lagerverpackung entfällt nach Herstellerangaben<br />
* DIN-gerechte Sterilisierverpackung<br />
** in Schränken oder Schubladen<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
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Seite: 78<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Anlagen<br />
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Medikamenten-Kühlschrank<br />
Seite: 79<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygiene-Tipp der DGKH, Januar 2011<br />
Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis<br />
01.01.2011<br />
Jeder Kühlschrank, der zur Lagerung von Medikamenten oder Lebensmitteln verwendet wird, muss mit einem Thermometer ausgestattet sein. Wegen des<br />
meist vorhandenen Temperaturgefälles sollte die Temperaturmessung am besten im oberen, etwas wärmeren Bereich des gefüllten Kühlschranks erfolgen.<br />
Die Temperatur sollte täglich abgelesen und dokumentiert werden. Sie sollte zwischen 2° C und 8° C liegen. Die zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- oder<br />
Überschreitung der Temperatur sollten festgelegt sein (z. B. Wegwerfen von Medikamenten).<br />
Lebensmittel und Arzneimittel dürfen nicht zusammen gelagert werden.<br />
Beim Beladen des Kühlschranks ist darauf zu achten, dass die Kühlschrankrückwand nicht vom Kühlgut berührt wird, da es sonst festfrieren kann. Die<br />
Kühlleistung kann bei Überfüllung des Kühlschranks eingeschränkt sein, wenn die Luft nicht mehr ausreichend zirkulieren kann. Eine Lagerung kühlpflichtiger<br />
Güter in der Kühlschranktür sollte vermieden werden. Die Beschickung sollte nach dem Prinzip „First in – First out“ bzw. „First Expired – First Out“ erfolgen,<br />
d. h. Packungen mit späterem Verfallsdatum sind hinter die mit früherem Verfallsdatum einzureihen. Der Inhalt des Kühlschranks muss regelmäßig auf<br />
Verfallsdaten hin geprüft werden.<br />
D. Hansen, W. Popp, K.-D. Zastrow<br />
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Verhalten bei<br />
Nadelstichverletzungen<br />
Seite: 80<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Nadelstichverletzungen<br />
Der am häufigsten gemeldete Unfall im Gesundheitswesen ist die Nadelstichverletzung. Sie wird in erster Linie verursacht durch das sog. „Recapping“, also das Überstreifen der Schutzhülle auf die Kanüle<br />
nach erfolgter Injektion. Die wichtigste Präventivmaßnahme ist folgerichtig das Recapping-Verbot. Kanülen werden nur in die dafür vorgesehenen Abwurfbehälter entsorgt, ohne die Schutzhülle wieder<br />
überzustreifen.<br />
Sollte es dennoch zu Nadelstichverletzungen kommen, so ist folgendermaßen zu verfahren:<br />
• Wunde bluten lassen, anschließend Desinfektion mit einem virusinaktivierenden Hautdesinfektionsmittel.<br />
• Infektionsquelle feststellen.<br />
• Um eine serologische Testung (Verdacht auf Hepatitis-B- bzw. C-Viren sowie HIV) bei einem Patienten durchführen zu können. ist dessen Einwilligung einzuholen<br />
• Bereits vorliegende Laborbefunde des betreffenden Patienten sollten berücksichtigt werden.<br />
• Die Nadelstichverletzung muss sofort behandelt und dokumentiert werden. Da ein Unfallbericht als beweissichernd gilt, ist die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erforderlich.<br />
• Kann eine Infektionsquelle nicht eruiert werden (z. B. Nadelstich beim Leeren eines Abfalleimers), sind eine Immunisierung wie bei einer vermuteten Infektion sowie nachfolgende<br />
serologische Testungen indiziert.<br />
• Bei Annahme der Übertragung einer Hepatitis-B-Virusinfektion kommt unter Berücksichtigung des Impfstatus des betroffenen Beschäftigten evtl. eine aktive/passive Immunisierung<br />
infrage. Diese sollte innerhalb von 48 Std. durchgeführt werden.<br />
• Bei Erfordernis werden serologische Kontrolluntersuchungen im Abstand von 6 sowie 12 Wochen und nach 6 (12) Monaten durchgeführt.<br />
Kontamination von Mundhöhle und Auge<br />
Nach einer Kontamination von Schleimhäuten, Mundhöhle oder Augen mit (potentiell) erregerhaltigem Material wie Blut und anderen Körperstoffen ist unverzüglich eine Spülung mit dem<br />
nächst möglich erreichbaren Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung durchzuführen. Ebenfalls geeignet sind wässrige PVP-Jod-Lösungen oder Octenidin-Präparate. Dabei ist<br />
jedoch unbedingt darauf zu achten, dass am Auge nur Lösungen auf wässriger Basis eingesetzt werden, da es sonst zu einer Schädigung der Augen kommt.<br />
Das weitere Procedere ist analog zum Vorgehen bei einer Nadelstichverletzung.<br />
Einschränkungen der Beschäftigung<br />
Medizinisches Personal mit MRSA-Kolonisation oder MRSA-Infektion muss von der direkten Patientenversorgung ausgeschlossen werden.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
Praxis MUSTERPLAN - nicht autorisiert<br />
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Gefährdungsbeurteilung<br />
Seite: 81<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Hygiene-Tipp der DGKH, Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis bei Infektionsrisiken, 01.11.2009<br />
Nach der TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) muss in allen Praxen eine schriftliche<br />
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und regelmässig überprüft werden. Dabei sind insbesondere typische Infektionsrisiken wie Hepatitis B und C, HIV<br />
(z.B. bei Blutabnahme), HPV (bei Kondylomabtragung) oder Influenza (in der Wintersaison) zu berücksichtigen.<br />
Tätigkeiten (alternativ Räume, Mitarbeiter oder die ganze Praxis) sind auf Grund dessen bestimmten Schutzstufen zuzuordnen:<br />
• In die Schutzstufe 1 fallen Tätigkeiten wie Röntgen (ohne Braunülen legen), Ultraschalluntersuchung und Abhören/Abtasten.<br />
• In die Schutzstufe 2 fallen Tätigkeiten wie Punktionen, Injektionen, Blutentnahme, Braunülenlegen, Wundversorgung, Operationen, Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten sowie Reinigungstätigkeiten.<br />
• Die Schutzstufen 3 (viele Patienten mit offener Lungen-TBC, Methadon-Praxis mit vielen Hepatitis-C-Positiven) sowie 4 (hämorrhagisches Fieber)<br />
kommen in der chirurgischen Praxis nicht vor.<br />
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen festzulegen, im Allgemeinen in der Reihenfolge technisch (z.B. Absaugung bei<br />
Kondylomentfernung mittels Laser), baulich (z.B. getrennte Personal- und Patiententoiletten, Händewaschplätze mit Spendern, desinfizierbare<br />
Oberflächen), organisatorisch (z.B. MRSA-Einbestellungen am Ende des Programmes) und hygienisch (z.B. Händedesinfektion, persönliche<br />
Schutzausrüstung).<br />
• Persönliche Schutzausrüstung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen, im Allgemeinen handelt es sich um Einmalartikel.<br />
• Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen, die im Falle von Infektionsrisiken mit dem Hygieneplan<br />
identisch sind.<br />
Mindestens jährlich sind Unterweisungen (z.B. im Rahmen von Teambesprechungen) durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
Praxis<br />
Seite: 83<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Anlagen und Aushänge zum Hygieneplan sind:<br />
• Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />
• Hautschutzplan<br />
• Handschuhplan<br />
• Betriebsanweisungen Desinfektionsmittel<br />
• Sicherheitsdatenblätter<br />
Diese Anlagen sind individuell auf die jeweiligen Praxisgegebenheiten auszustellen und hier nur beispielhaft genannt.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
DGKH: Hygienetipp z.B. „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“<br />
KVB.de Kassenärztliche Vereinigung Bayerns „Hygiene und Medizinprodukte“ (Online-Informationen)
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Quellenangaben<br />
Seite: 89<br />
Gültig ab: 01.02.2013 Revision<br />
Quellen:<br />
IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 / Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)<br />
Seite 5,30-32,34-37,79,81<br />
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V<br />
Seite 6: Infektionsschutzgesetz (IfSG) §23<br />
Seite 7:<br />
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)<br />
Seite 8–13,16,20-24,27,<br />
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Empfehlungen zur Händehygiene“<br />
Seite 14,17,18,25:<br />
BODE Chemie GmbH (Paul Hartmann AG)<br />
Seite 15:<br />
Antiseptica chem. Pharm. Produkte GmbH<br />
Seite 33: TRBA 250<br />
Seite 38:<br />
VAH e.V. Desinfektionsmittel-Kommission<br />
Seite 40-51,53-55:<br />
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von,<br />
Flächen“<br />
Seite 57,60-65,67-70,72-73,76,77 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten“<br />
Seite 58,59:<br />
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV e.V.)<br />
Seite 74,75:<br />
gke GmbH<br />
Wir verstehen uns als Dienstleister und geben Unterstützung bei der optimalen Zusammenstellung des Praxis- Hygieneplanes.<br />
Unsere Unterlagen sind umfassend recherchiert und nach bestem Wissen zusammengestellt.<br />
Die Verantwortung für die Prüfung auf Richtigkeit und deren Umsetzung in die Praxis kann aber ausschließlich den Praxisinhabern obliegen!<br />
Denn nur Sie kennen die Praxisabläufe und Ihre Behandlungsschwerpunkte vor Ort.<br />
Quellen: IfSG / SGB V / MPG / MPBetreibV / BGR 250 / TRBA 250 /<br />
RKI Empfehlungen : „Anforderung an die Hygiene beim Ambulanten Operieren“ / „Händehygiene“ / „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“<br />
RKI Empfehlungen: „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
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