Die Satzung - Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe
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§ 17 Absatz 2 neue Fassung:<br />
„Dem Beirat können bis zu fünfundzwanzig Personen angehören, die auf Vorschlag des Vorstandes<br />
von der Mitgliederversammlung berufen werden. <strong>Die</strong> Abberufung eines oder mehrerer Beiratsmitglieder<br />
durch die Mitgliederversammlung ist jederzeit möglich.“<br />
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