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Die Satzung - Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe

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§ 17 Absatz 2 neue Fassung:<br />

„Dem Beirat können bis zu fünfundzwanzig Personen angehören, die auf Vorschlag des Vorstandes<br />

von der Mitgliederversammlung berufen werden. <strong>Die</strong> Abberufung eines oder mehrerer Beiratsmitglieder<br />

durch die Mitgliederversammlung ist jederzeit möglich.“<br />

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