Sozialkunde und Wirtschaftslehre in ... - Europa-Lehrmittel
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Sozialversicherungen<br />
Lernbauste<strong>in</strong> 3<br />
Leistungen der Krankenversicherung:<br />
➤ Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut), Praxisgebühr 10 Euro<br />
pro Quartal. Ausnahme: Überweisung im selben Quartal, Kontrollbe -<br />
suche beim Zahnarzt, Schutzimpfungen.<br />
➤ Arznei- <strong>und</strong> Verbandmittel Zuzahlung von 10% des Preises, m<strong>in</strong>des -<br />
tens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Mittel.<br />
➤ Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Krankheitsverhütung durch Aufklärung/<br />
Beratung <strong>und</strong> Vorsorgebehandlung (Regeluntersuchungen).<br />
➤ Regelmäßige Ges<strong>und</strong>heitsuntersuchungen zur Früherkennung von<br />
Krankheiten, ab dem 35. Lebensjahr kostenfrei.<br />
➤ Krankenbehandlungskosten, d.h. ärztliche <strong>und</strong> zahnärztliche Behandlung<br />
sowie Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- <strong>und</strong> Verbandmitteln.<br />
➤ Zahlung von Krankengeld, 70% des zuletzt<br />
regelmäßig erzielten Bruttolohnes.<br />
Hat e<strong>in</strong> Arzt festgestellt, dass man arbeitsunfähig<br />
ist, hat man Anspruch auf<br />
Krankengeld. Krankengeld wird wegen<br />
derselben Krankheit bis zu 78 Wochen<br />
<strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren gezahlt.<br />
➤ Zahnersatz, an die Stelle des früheren<br />
prozentualen Anteils der gesetzlichen<br />
Krankenkassen an den Kosten für Zahnersatz<br />
s<strong>in</strong>d nach den Regelungen des<br />
GKV-Modernisierungsgesetzes bef<strong>und</strong>bezogene<br />
Festzuschüsse zur im E<strong>in</strong>zelfall<br />
notwendigen Versorgung getreten.<br />
Die Höhe der bef<strong>und</strong>bezogenen Festzuschüsse ist für die Versicherten<br />
aller Krankenkassen b<strong>und</strong>esweit gleich hoch. Sie umfassen 50% für die<br />
zahnärztliche Behandlung. Patienten, die regelmäßig Vorsorgeunter -<br />
suchungen beim Zahnarzt wahrnehmen, erhalten e<strong>in</strong>en höheren<br />
Zuschuss zum Zahnersatz.<br />
➤ Krankenhausbehandlung, Zuzahlung 10 Euro pro Tag, maximal 28<br />
Tage pro Jahr.<br />
➤ Ambulante Versorgung <strong>in</strong> Krankenhäusern<br />
Schwere oder seltene Krankheiten können <strong>in</strong> geeigneten Krankenhäusern<br />
ambulant behandelt werden. Welche Kl<strong>in</strong>ik dafür zugelassen wird,<br />
entscheidet das jeweilige B<strong>und</strong>esland.<br />
➤ Fahrtkosten <strong>in</strong> bestimmten Fällen, z.B. Fahrten zur Dialyse, Strahlenbehandlung,<br />
Chemotherapie sowie Fahrten für Patienten, die körper-,<br />
geh- <strong>und</strong> sehbeh<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d.<br />
➤ Häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhauspflege geboten, jedoch<br />
nicht ausführbar.<br />
Sie wird auch <strong>in</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaften, anderen neuen Wohnformen<br />
(z.B. E<strong>in</strong>richtungen der Lebenshilfe) <strong>und</strong> <strong>in</strong> besonderen Ausnahmen<br />
auch <strong>in</strong> Heimen erbracht. Darauf besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch.<br />
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