(877 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking
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341<br />
der Bürgermeister<br />
(<strong>Gemeinde</strong>siegel)<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>Pucking</strong>, der Obmann<br />
___________________________________<br />
[Ort], am [Datum]<br />
_________________________________<br />
[Ort], am [Datum]<br />
Dieser Vertrag wird gemäß § 69 Abs. 3<br />
Oö. GemO 1990 aufsichtbehördlich genehmigt.<br />
Linz, am...................................<br />
Zl. Gem.- ..................................................<br />
Für die Oö. Landesregierung<br />
Im Auftrag<br />
Unterschrift Amtssiegel<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
3. Änderung der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung<br />
Amtsbericht:<br />
Da im Kindergartenjahr 2011/2012 die Führung einer alterserweiterten Gruppe im<br />
Kindergarten II nicht erforderlich ist und laut Betriebsbewilligung für die Krabbelstube dort<br />
Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgenommen werden können soll der Punkt IV Abs. 2 der<br />
Kinderbetreuungseinrichtungsordnung geändert werden.<br />
Von der OÖ Landesregierung wurde in der neuen Elternbeitragsverordnung auch<br />
beschlossen, dass für ein gemeindefremdes Kind von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />
angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu entrichten ist und die Mindesthöhe dieser<br />
Gastbeiträge festgesetzt.<br />
Da laut Auskunft von Herrn Mag. Mörth von der Landesregierung die Gastbeiträge nicht von<br />
den Eltern an die <strong>Gemeinde</strong> zu leisten sind, sondern mit der Hauptwohnsitzgemeinde des<br />
betreffenden Kindes zu vereinbaren sind, ist diese Bestimmung nicht in die Tarifordnung,<br />
sondern in die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung aufzunehmen.<br />
Die Mindestgastbeiträge haben laut Land OÖ derzeit für ein Kind unter 3 Jahren € 240,--, für<br />
ein Kind über 3 Jahren bis zum Schuleintritt € 100,-- und für ein Schulkind € 50,-- pro Monat<br />
zu betragen.<br />
Außerdem sind die Gastbeiträge für die Deckung des Abganges pro Kind in der Einrichtung<br />
zu verwenden. Der durchschnittliche monatliche Abgang pro Kind auf Grund<br />
unterschiedlicher Berechnungen ist aus nachstehender Aufstellung ersichtlich.<br />
Krabbelstube<br />
lt. Rechnungsabschluss 2010 646,30<br />
lt. Voranschlag 2011 678,41