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341<br />

der Bürgermeister<br />

(<strong>Gemeinde</strong>siegel)<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Pucking</strong>, der Obmann<br />

___________________________________<br />

[Ort], am [Datum]<br />

_________________________________<br />

[Ort], am [Datum]<br />

Dieser Vertrag wird gemäß § 69 Abs. 3<br />

Oö. GemO 1990 aufsichtbehördlich genehmigt.<br />

Linz, am...................................<br />

Zl. Gem.- ..................................................<br />

Für die Oö. Landesregierung<br />

Im Auftrag<br />

Unterschrift Amtssiegel<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

3. Änderung der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung<br />

Amtsbericht:<br />

Da im Kindergartenjahr 2011/2012 die Führung einer alterserweiterten Gruppe im<br />

Kindergarten II nicht erforderlich ist und laut Betriebsbewilligung für die Krabbelstube dort<br />

Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgenommen werden können soll der Punkt IV Abs. 2 der<br />

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung geändert werden.<br />

Von der OÖ Landesregierung wurde in der neuen Elternbeitragsverordnung auch<br />

beschlossen, dass für ein gemeindefremdes Kind von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />

angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu entrichten ist und die Mindesthöhe dieser<br />

Gastbeiträge festgesetzt.<br />

Da laut Auskunft von Herrn Mag. Mörth von der Landesregierung die Gastbeiträge nicht von<br />

den Eltern an die <strong>Gemeinde</strong> zu leisten sind, sondern mit der Hauptwohnsitzgemeinde des<br />

betreffenden Kindes zu vereinbaren sind, ist diese Bestimmung nicht in die Tarifordnung,<br />

sondern in die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung aufzunehmen.<br />

Die Mindestgastbeiträge haben laut Land OÖ derzeit für ein Kind unter 3 Jahren € 240,--, für<br />

ein Kind über 3 Jahren bis zum Schuleintritt € 100,-- und für ein Schulkind € 50,-- pro Monat<br />

zu betragen.<br />

Außerdem sind die Gastbeiträge für die Deckung des Abganges pro Kind in der Einrichtung<br />

zu verwenden. Der durchschnittliche monatliche Abgang pro Kind auf Grund<br />

unterschiedlicher Berechnungen ist aus nachstehender Aufstellung ersichtlich.<br />

Krabbelstube<br />

lt. Rechnungsabschluss 2010 646,30<br />

lt. Voranschlag 2011 678,41

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