(877 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking
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342<br />
1.324,71 :2 = 662,36<br />
Kindergarten<br />
lt. Rechnungsabschluss 2010 266,87<br />
lt. Voranschlag 2011 241,57<br />
508,44 :2 = 254,22<br />
Hort<br />
lt. Rechnungsabschluss 2010 110,16<br />
lt. Voranschlag 2011 96,05<br />
206,21 :2 = 103,11<br />
Bisher wurden von der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> für Kindergartenkinder als Gastbeitrag<br />
€ 147,-- verrechnet, für beitragspflichtige U3-Kinder und Hortkinder der Differenzbeitrag<br />
zwischen Elternbeitrag laut Familieneinkommen und Höchstbeitrag laut Tarifordnung. Für<br />
U3-Kinder war dieser Höchstbeitrag je nach Besuchszeit entweder € 252,--<br />
(Halbtagsbesuch) oder € 328,-- (inklusive Mittagsbetreuung bis 13:30 Uhr), für Hortkinder<br />
€ 92,--.<br />
Im Familienausschuss und im <strong>Gemeinde</strong>vorstand wurde bereits darüber beraten und es<br />
ergeht von diesen Gremien die Empfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat, die nachstehend<br />
angeführte Kinderbetreuungs-Einrichtungsordnung zu beschließen:<br />
KINDERBETREUUNGS-EINRICHTUNGSORDNUNG<br />
der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
geltend ab 1. September 2011<br />
I. Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> betreibt zwei öffentliche Kindergärten und einen öffentlichen<br />
Hort nach den Bestimmungen des Oö. <strong>KB</strong>G LGBl. Nr. 39 /2007 in der Fassung der Novelle<br />
2010 LGBL.Nr. 59/2010 mit dem Sitz in <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 6 (Kindergarten I) und<br />
Piccoloweg 1 (Kindergarten II und Hort).<br />
Dem Kindergarten I ist auch die Krabbelstube zugeordnet, die im Gebäude der Volksschule,<br />
<strong>Pucking</strong>er Straße 8 untergebracht ist.<br />
II. Arbeitsjahr und Ferien<br />
1. Das Arbeitsjahr der Kinderbetreuungseinrichtungen beginnt am 1. September eines jeden<br />
Jahres und dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />
2. Die Hauptferien beginnen grundsätzlich am 1. August und enden mit 31. August.<br />
Ausnahmen:<br />
Fällt der 31. Juli auf einen Montag, beginnen die Ferien mit diesem Tag.<br />
Fällt der 1. September auf einen Freitag, beginnt der Kindergarten- und Hortbetrieb<br />
am Montag danach.<br />
3. Die Weihnachtsferien beginnen am 24. Dezember und enden am 6. Jänner.<br />
Ausnahmen:<br />
Fällt der 7. Jänner auf einen Freitag, beginnt der Kindergarten- und Hortbetrieb am<br />
Montag danach.