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Vorwort des Vorstandsvorsitzenden<br />
31<br />
Lagebericht<br />
Jahresabschluss<br />
Bericht des Aufsichtsrats<br />
Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:<br />
Jahre<br />
Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 10 – 50<br />
Bahnkörper, Brücken 75<br />
Gleisanlagen 20– 25<br />
Hochbauten und übrige bauliche Anlagen 10 – 50<br />
Signalanlagen 20<br />
Fernmeldeanlagen 5 – 20<br />
Lokomotiven, Güterwagen 15– 30<br />
Maschinen und maschinelle Anlagen 8 – 15<br />
Sonstige technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge 5 – 25<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13<br />
Geringerwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 2.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben<br />
und als Abgang ausgewiesen.<br />
Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme außerplanmäßiger<br />
Abschreibungen, ausgewiesen.<br />
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffen wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen<br />
der Herstellungskosten siehe Anlagevermögen).<br />
Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen<br />
am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen<br />
berücksichtigt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit<br />
nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten<br />
Risiken wird durch Einzel- beziehungsweise pauschalierte Einzelwertberichtigungen Rechnung<br />
getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbetrags<br />
gebildet. Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung,<br />
Leistungserbringung und Ähnliches) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den<br />
Umsatzerlösen berücksichtigt.<br />
Bankguthaben und Schecks sind zu Anschaffungskosten bewertet.<br />
Pensionsrückstellungen werden mit dem Teilwert gemäß § 6a EStG passiviert. Im Jahresabschluss<br />
sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Höhe der Rückstellungen<br />
wird nach versicherungsmathematischen Methoden mit einem Rechnungszinssatz von unverändert<br />
6 % p. a. ermittelt.<br />
Analog zu den Pensionsrückstellungen werden weitere personalbezogene Rückstellungen nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />
gebildet. Die zu verwendenden Rechnungszinssätze betragen 6 % p. a. für Vorruhestands- und Sterbegeldrückstellungen<br />
und 5,5 % p. a. für Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen.