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Vorwort des Vorstandsvorsitzenden<br />

31<br />

Lagebericht<br />

Jahresabschluss<br />

Bericht des Aufsichtsrats<br />

Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:<br />

Jahre<br />

Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 10 – 50<br />

Bahnkörper, Brücken 75<br />

Gleisanlagen 20– 25<br />

Hochbauten und übrige bauliche Anlagen 10 – 50<br />

Signalanlagen 20<br />

Fernmeldeanlagen 5 – 20<br />

Lokomotiven, Güterwagen 15– 30<br />

Maschinen und maschinelle Anlagen 8 – 15<br />

Sonstige technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge 5 – 25<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13<br />

Geringerwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 2.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben<br />

und als Abgang ausgewiesen.<br />

Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme außerplanmäßiger<br />

Abschreibungen, ausgewiesen.<br />

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffen wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen<br />

der Herstellungskosten siehe Anlagevermögen).<br />

Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen<br />

am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen<br />

berücksichtigt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit<br />

nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten<br />

Risiken wird durch Einzel- beziehungsweise pauschalierte Einzelwertberichtigungen Rechnung<br />

getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbetrags<br />

gebildet. Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung,<br />

Leistungserbringung und Ähnliches) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den<br />

Umsatzerlösen berücksichtigt.<br />

Bankguthaben und Schecks sind zu Anschaffungskosten bewertet.<br />

Pensionsrückstellungen werden mit dem Teilwert gemäß § 6a EStG passiviert. Im Jahresabschluss<br />

sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Höhe der Rückstellungen<br />

wird nach versicherungsmathematischen Methoden mit einem Rechnungszinssatz von unverändert<br />

6 % p. a. ermittelt.<br />

Analog zu den Pensionsrückstellungen werden weitere personalbezogene Rückstellungen nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck<br />

gebildet. Die zu verwendenden Rechnungszinssätze betragen 6 % p. a. für Vorruhestands- und Sterbegeldrückstellungen<br />

und 5,5 % p. a. für Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen.

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