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Sommerfest DRK- Dudweiler vom 22. - 24. Juni 2012 - artntec

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Rechtstipp: Fahrzeugschaden – komplizierte Abrechnung<br />

(red) Der Bundesgerichtshof<br />

hat hinsichtlich der<br />

Abrechnung eines Fahrzeugschadens<br />

3 unterschiedliche<br />

Fallgruppen<br />

entwickelt. Unter dem<br />

„Fahrzeugschaden“ werden<br />

dabei die Reparaturkosten<br />

zzgl. Minderwert<br />

verstanden. Der „Wiederbeschaffungswert“<br />

ist der<br />

Wert des Fahrzeugs vor<br />

dem Unfall, der „Restwert“<br />

der Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, der durch<br />

die Veräußerung des geschädigten Fahrzeuges noch erzielt<br />

werden kann. Der „Wiederbeschaffungsaufwand“ ist die<br />

Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.<br />

Damit eine optimale Abrechnung mit der Versicherung<br />

erfolgen kann ist es sehr wichtig, dass ein unabhängiger<br />

Gutachter die vorgenannten Beträge exakt ermittelt.<br />

Die 1. Fallgruppe betrifft die Fälle, in denen der Fahrzeugschaden<br />

über dem Wiederbeschaffungswert liegt, die 2.<br />

Fallgruppe, wenn der Fahrzeugschaden unter dem Wiederbeschaffungswert<br />

und über dem Wiederbeschaffungsaufwand<br />

liegt und die 3. Fallgruppe, wenn der Fahrzeugschaden<br />

unter dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt.<br />

In der 1. Fallgruppe liegt der Fahrzeugschaden über dem<br />

Wiederbeschaffungswert, d.h. eine Reparatur ist eigentlich<br />

unwirtschaftlich. Soweit der Geschädigte sein Fahrzeug<br />

nicht repariert, erhält er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung<br />

nur den Wiederbeschaffungsaufwand, d. h.<br />

den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes. Soweit<br />

eine teilweise Reparatur erfolgt, erhält er bei „Abrechnung<br />

auf Gutachtenbasis“ ebenfalls nur den Wiederbeschaffungsaufwand.<br />

Soweit er jedoch Reparaturrechnungen vorgelegt,<br />

erhält er die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert<br />

ersetzt. Soweit eine vollständige und<br />

fachgerechte Reparatur erfolgt, werden die Reparaturko-<br />

sten i.d.R. bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts<br />

erstattet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Geschädigte<br />

das Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten weiterveräußert.<br />

Veräußert der Geschädigte innerhalb von 6 Monaten<br />

sein Fahrzeug, erhält er nur den Wiederbeschaffungsaufwand.<br />

In der 2. Fallgruppe liegt der Fahrzeugschaden unter dem<br />

Wiederbeschaffungswert und über dem Wiederbeschaffungsaufwand.<br />

Soweit der Geschädigte das Fahrzeug nicht<br />

repariert, das Fahrzeug aber verkehrssicher ist, erhält er die<br />

Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Soweit<br />

er sein Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach dem<br />

Unfall veräußert, erhält er jedoch auch hier nur den Wiederbeschaffungsaufwand.<br />

Wenn der Geschädigte das Fahrzeug<br />

nur teilweise repariert und das Fahrzeug verkehrssicher<br />

ist, erhält er die Reparaturkosten bis zum<br />

Wiederbeschaffungswert. Soweit der Geschädigte das<br />

Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten veräußert, erhält er bei<br />

fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis nur den Wiederbeschaffungsaufwand,<br />

bei konkreter Abrechnung die<br />

Reparaturkosten bzw. den Wert der Reparatur bis zum<br />

Wiederbeschaffungswert. Repariert der Geschädigte vollständig<br />

und fachgerecht, erhält er von der gegnerischen<br />

Versicherung die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert.<br />

Eine Weiternutzung ist nicht notwendig.<br />

In der 3. Fallgruppe liegt der Fahrzeugschaden unter dem<br />

Wiederbeschaffungsaufwand. In diesen Fällen erhält der<br />

Geschädigte die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungsaufwand.<br />

Die Ausführungen zeigen, wie kompliziert mittlerweile die<br />

Abrechnung von Kfz-Schäden geworden ist. Weil die<br />

Abrechnung so kompliziert ist hat der BGH auch entschieden,<br />

dass anfallenden Anwaltskosten bei einem unverschuldeten<br />

Unfall vollständig von der Gegenseite zu tragen<br />

sind.<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Pierre Zimmermann ■<br />

Vor Ort in <strong>Dudweiler</strong> – <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />

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