Anlage 2 - Stadt Rastatt
Anlage 2 - Stadt Rastatt
Anlage 2 - Stadt Rastatt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Umweltbericht Seite 25<br />
Um erhebliche Beeinträchtigungen des im Turm der Kommandantur brütenden<br />
Turmfalken zu vermeiden, wird mit den dortigen Sanierungsarbeiten (inkl. Gerüstbau)<br />
im Winter vor Brutbeginn begonnen. Somit können sich die Tiere auf<br />
die vorhandenen Störungen einstellen und entweder trotzdem an diesem<br />
Standort brüten und die Jungtiere aufziehen, oder sich einen anderen Brutplatz<br />
suchen. Auch an anderen Gebäuden sind Vogelbruten nicht auszuschließen,<br />
so dass dort mit Abriss- oder Sanierungsarbeiten ebenfalls außerhalb der<br />
Vogelbrutzeit begonnen wird (d.h. im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende<br />
Februar). Auch Gehölzrodungen werden außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt.<br />
Die Sanierungsarbeiten an den von Fledermäusen als Sommerquartier genutzten<br />
Dachräumen der Kommandantur sowie des U-förmigen Gebäudes werden<br />
im Winterhalbjahr (zwischen Mitte Oktober und Mitte April) durchgeführt, so<br />
dass Tötungen der Tiere sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Zur Vermeidung von Tötungen von Zauneidechsen und ihren Entwicklungsstadien<br />
werden die Überwinterungshabitate der Tiere (Flächen mit sandigem/<br />
grabbarem Material) im Winter vor Beginn der Bauarbeiten eingezäunt und die<br />
Tiere werden von dort nach Ende der Winterruhephase abgesammelt und in<br />
neu anzulegende Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht.<br />
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen werden keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen bewirkt.<br />
<strong>Anlage</strong>bedingt werden (Teil-)Habitate insbesondere von folgenden Tierarten<br />
bzw. -gruppen in Anspruch genommen bzw. verändert:<br />
• Zauneidechsen: lückig bewachsene versiegelte Flächen, Ruderalfluren<br />
• Vögel: Gehölze und Ruderalfluren (Brutplätze und Nahrungsflächen), Gebäude<br />
(Brutplätze)<br />
• Fledermäuse: Gebäude (Sommerquartiere), Gesamtareal (Jagdgebiet)<br />
Diese Veränderungen sind mit hoher Beeinträchtigungsintensität zu beurteilen.<br />
Eine Minderung der Eingriffsintensität bzw. ein (Teil-)Ausgleich wird durch die<br />
geplanten Begrünungsmaßnahmen sowie die Aufwertung von bestehenden<br />
Fledermausquartieren im U-förmigen Gebäude erfolgen. Weitere Maßnahmen<br />
sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzusehen.<br />
Betriebsbedingt sind für die innerhalb des Plangebiets vorkommenden Tiere<br />
Störungen akustischer und optischer Art (Straßenverkehr, Spaziergänger und<br />
Radfahrer, Beleuchtung) relevant. Unter Berücksichtigung der Lage der Flächen<br />
innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie der vorgesehenen Verwendung von<br />
insektenfreundlicher Beleuchtung der Grün- und Verkehrsflächen (Natriumdampf-Hochdrucklampen<br />
oder LED) ist für die meisten vorkommenden Tierarten<br />
hieraus jedoch nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität abzuleiten.<br />
Einige Fledermausarten, darunter auch Langohrfledermäuse, sind stark licht-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>"<br />
Speyer 17.05.2013 UB_<strong>Rastatt</strong> Joffre.doc