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Anlage 2 - Stadt Rastatt

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Umweltbericht Seite 25<br />

Um erhebliche Beeinträchtigungen des im Turm der Kommandantur brütenden<br />

Turmfalken zu vermeiden, wird mit den dortigen Sanierungsarbeiten (inkl. Gerüstbau)<br />

im Winter vor Brutbeginn begonnen. Somit können sich die Tiere auf<br />

die vorhandenen Störungen einstellen und entweder trotzdem an diesem<br />

Standort brüten und die Jungtiere aufziehen, oder sich einen anderen Brutplatz<br />

suchen. Auch an anderen Gebäuden sind Vogelbruten nicht auszuschließen,<br />

so dass dort mit Abriss- oder Sanierungsarbeiten ebenfalls außerhalb der<br />

Vogelbrutzeit begonnen wird (d.h. im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende<br />

Februar). Auch Gehölzrodungen werden außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt.<br />

Die Sanierungsarbeiten an den von Fledermäusen als Sommerquartier genutzten<br />

Dachräumen der Kommandantur sowie des U-förmigen Gebäudes werden<br />

im Winterhalbjahr (zwischen Mitte Oktober und Mitte April) durchgeführt, so<br />

dass Tötungen der Tiere sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Zur Vermeidung von Tötungen von Zauneidechsen und ihren Entwicklungsstadien<br />

werden die Überwinterungshabitate der Tiere (Flächen mit sandigem/<br />

grabbarem Material) im Winter vor Beginn der Bauarbeiten eingezäunt und die<br />

Tiere werden von dort nach Ende der Winterruhephase abgesammelt und in<br />

neu anzulegende Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht.<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen werden keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen bewirkt.<br />

<strong>Anlage</strong>bedingt werden (Teil-)Habitate insbesondere von folgenden Tierarten<br />

bzw. -gruppen in Anspruch genommen bzw. verändert:<br />

• Zauneidechsen: lückig bewachsene versiegelte Flächen, Ruderalfluren<br />

• Vögel: Gehölze und Ruderalfluren (Brutplätze und Nahrungsflächen), Gebäude<br />

(Brutplätze)<br />

• Fledermäuse: Gebäude (Sommerquartiere), Gesamtareal (Jagdgebiet)<br />

Diese Veränderungen sind mit hoher Beeinträchtigungsintensität zu beurteilen.<br />

Eine Minderung der Eingriffsintensität bzw. ein (Teil-)Ausgleich wird durch die<br />

geplanten Begrünungsmaßnahmen sowie die Aufwertung von bestehenden<br />

Fledermausquartieren im U-förmigen Gebäude erfolgen. Weitere Maßnahmen<br />

sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzusehen.<br />

Betriebsbedingt sind für die innerhalb des Plangebiets vorkommenden Tiere<br />

Störungen akustischer und optischer Art (Straßenverkehr, Spaziergänger und<br />

Radfahrer, Beleuchtung) relevant. Unter Berücksichtigung der Lage der Flächen<br />

innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets sowie der vorgesehenen Verwendung von<br />

insektenfreundlicher Beleuchtung der Grün- und Verkehrsflächen (Natriumdampf-Hochdrucklampen<br />

oder LED) ist für die meisten vorkommenden Tierarten<br />

hieraus jedoch nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität abzuleiten.<br />

Einige Fledermausarten, darunter auch Langohrfledermäuse, sind stark licht-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>"<br />

Speyer 17.05.2013 UB_<strong>Rastatt</strong> Joffre.doc

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