Anlage 2 - Stadt Rastatt
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Umweltbericht Seite 26<br />
empfindlich, so dass selbst die verbleibenden Störungen innerhalb ihres Jagdhabitats<br />
zu einer mittleren oder ggf. hohen Beeinträchtigungsintensität führen<br />
können.<br />
Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />
wird ebenso wie das anfallende Schmutzwasser gesammelt<br />
und in das bestehende Kanalnetz (Trennsystem) eingeleitet. Somit sind keine<br />
Beeinträchtigungen für die Tierwelt zu erwarten.<br />
8.2 Boden<br />
Die Böden innerhalb des Plangebiets sind durch großflächige Versiegelung und<br />
Überbauung gekennzeichnet, und nahezu flächendeckend sind Auffüllungen<br />
mit einer Mächtigkeit von 0,5 bis 2 m vorhanden. In dieser Auffüllungszone<br />
wurden Belastungen mit "PAK (EPA)" und "Mineralölkohlenwasserstoffen<br />
(KW-Index)" nachgewiesen. Alle teerhaltigen Beläge sowie alle weiteren,<br />
nicht mehr benötigten versiegelten Flächen werden entfernt und, ebenso wie<br />
der Aushub im Bereich der Tiefgarage sowie der neu geplanten Gebäude,<br />
fachgerecht entsorgt. Diese baubedingt erfolgenden Bodenumlagerungen<br />
werden somit als Verbesserung der Bestandssituation bewertet.<br />
Im Bereich der alten Tankstelle im Südwesten des Plangebiets sind stark verunreinigte<br />
Böden vorhanden; hier sind jedoch keine Bodenbewegungen geplant,<br />
so dass keine Mobilisierung der Schadstoffe zu befürchten ist. Falls<br />
dennoch Bodenbewegungen notwendig werden, so erfolgen diese nur nach<br />
Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde und werden durch einen<br />
Sachverständigen nach § 18 BBodSchG begleitet.<br />
Während der Bauzeit besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende<br />
Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des<br />
Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen<br />
sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien<br />
minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />
<strong>Anlage</strong>bedingt führt die Planung innerhalb des Geltungsbereichs zu einer Versiegelung<br />
im Umfang von maximal 48.020 m². In Bereichen, die nicht bereits<br />
heute versiegelt sind, gehen die Bodenfunktionen verloren. Auf einem Flächenanteil<br />
von maximal 6.560 m² erfolgt zudem eine Teilversiegelung und<br />
somit eine Minderung von Bodenfunktionen. Angesichts der heute bereits bestehenden<br />
großflächigen Bebauung und Versiegelung (61.790 m² bebaut/<br />
versiegelt, 2.740 m² teilversiegelt) ergibt sich jedoch eine rechnerische Entsiegelung.<br />
Die entsiegelten Flächen werden renaturiert, und es erfolgt eine<br />
Begrünung aller nicht versiegelten Flächen. Insgesamt führt die Umnutzung<br />
des Plangebiets zu einer Vergrößerung der Fläche mit natürlichen Bodenfunktionen<br />
um ca. 11.860 m² (vgl. Tabelle 5) und somit zu positiven Veränderungen<br />
für das Schutzgut Boden.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>"<br />
Speyer 17.05.2013 UB_<strong>Rastatt</strong> Joffre.doc