Anlage 2 - Stadt Rastatt
Anlage 2 - Stadt Rastatt
Anlage 2 - Stadt Rastatt
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Umweltbericht Seite 34<br />
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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche<br />
Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen<br />
Gehölzen) vorzunehmen ist.<br />
Pro angefangene 700 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 1 mindestens<br />
1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter Laubbaum anzupflanzen.<br />
Dabei sind überwiegend heimische Arten zu verwenden.<br />
Tiefgaragenrampen, die nicht in Gebäude integriert sind, sind einzuhausen<br />
und, soweit sie nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt<br />
werden, mit einer Bodenschicht zu überdecken und zu begrünen.<br />
Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine<br />
Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig.<br />
MI 2<br />
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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />
anzulegen.<br />
Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst<br />
zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen<br />
für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig<br />
auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten<br />
und zu bewirtschaften.<br />
Lärmschutzwände sind auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder<br />
Rankpflanzen zu begrünen.<br />
MI 3<br />
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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />
anzulegen.<br />
Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst<br />
zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen<br />
für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig<br />
auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten<br />
und zu bewirtschaften.<br />
Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 3 mindestens 4 mittel- bis großkronige,<br />
standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen.<br />
Pro angefangene 850 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 3 darüber<br />
hinaus mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter<br />
Laubbaum überwiegend heimischer Arten anzupflanzen, so dass im gesamten<br />
MI 3 aufgrund dieser Festsetzung insgesamt mindestens 8 Bäume<br />
gepflanzt werden.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>"<br />
Speyer 17.05.2013 UB_<strong>Rastatt</strong> Joffre.doc