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Anlage 2 - Stadt Rastatt

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Umweltbericht Seite 34<br />

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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />

anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche<br />

Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen<br />

Gehölzen) vorzunehmen ist.<br />

Pro angefangene 700 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 1 mindestens<br />

1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter Laubbaum anzupflanzen.<br />

Dabei sind überwiegend heimische Arten zu verwenden.<br />

Tiefgaragenrampen, die nicht in Gebäude integriert sind, sind einzuhausen<br />

und, soweit sie nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt<br />

werden, mit einer Bodenschicht zu überdecken und zu begrünen.<br />

Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine<br />

Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig.<br />

MI 2<br />

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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />

anzulegen.<br />

Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst<br />

zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen<br />

für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig<br />

auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten<br />

und zu bewirtschaften.<br />

Lärmschutzwände sind auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder<br />

Rankpflanzen zu begrünen.<br />

MI 3<br />

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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch<br />

anzulegen.<br />

Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst<br />

zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen<br />

für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig<br />

auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten<br />

und zu bewirtschaften.<br />

Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 3 mindestens 4 mittel- bis großkronige,<br />

standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen.<br />

Pro angefangene 850 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 3 darüber<br />

hinaus mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter<br />

Laubbaum überwiegend heimischer Arten anzupflanzen, so dass im gesamten<br />

MI 3 aufgrund dieser Festsetzung insgesamt mindestens 8 Bäume<br />

gepflanzt werden.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>"<br />

Speyer 17.05.2013 UB_<strong>Rastatt</strong> Joffre.doc

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