Bebauungsplan "Neue Ludwigvorstadt - ehem ... - Stadt Rastatt
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<strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Neue</strong> <strong>Ludwigvorstadt</strong> - <strong>ehem</strong>alige Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>“<br />
Stand 03.07.2013<br />
ENTWURF<br />
4 Örtliche Bauvorschriften<br />
II Satzung über örtliche Bauvorschriften § 74 LBO BW<br />
§ 1 Bestandteile dieser Satzung<br />
Örtliche Bauvorschriften gemäß §§ 2-6.<br />
§ 2 Dachneigungen<br />
Im Mischgebietsteilbereich MI 1 sind nur Flachdächer mit einer Neigung<br />
von 0° bis 8° zulässig.<br />
§ 74 Abs. 1 Nr. 1<br />
LBO BW<br />
In den Mischgebietsteilbereichen MI 5 sind gemäß Planeintrag nur<br />
Flachdächer mit einer Neigung von 0° bis 8° sowie Pultdächer mit einer<br />
Neigung bis zu 20° zulässig.<br />
In den übrigen Mischgebietsteilbereichen sind bei Satteldächern auch<br />
Dachneigungen bis zu 45° zulässig.<br />
§ 3 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten<br />
Grundstücke im MI 3<br />
§ 74 Abs. 1 Nr. 3<br />
LBO BW<br />
Im Mischgebietsteilbereich MI 3 ist die Gestaltung der zur öffentlichen<br />
Grünfläche bzw. der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung<br />
„Platz“ gelegenen Vorzonen von Kommandantur, Kasino und Kino<br />
an die Oberflächengestaltung des Platzes anzulehnen, so dass die Gesamtfläche<br />
als zentraler Begegnungsraum im Quartier wahrgenommen<br />
wird.<br />
§ 4 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten<br />
Grundstücke im MI 4<br />
§ 74 Abs. 1 Nr. 3<br />
LBO BW<br />
Im Mischgebietsteilbereich MI 4 ist die an der östlichen Flanke des <strong>ehem</strong>aligen<br />
Werkstattgebäudes gelegene Vorgartenzone mit einer Tiefe von<br />
weniger als 2,00 m so zu gestalten, dass sie optisch eine Einheit mit der<br />
öffentlichen Verkehrsfläche der Planstraße D bilden. Insbesondere sind<br />
das Grundstück einfassende bzw. abgrenzende Elemente, optisch kontrastierende<br />
Gestaltungen und dem Straßenraumcharakter entgegenstehende<br />
bauliche Anlagen unzulässig.<br />
Die Vorgartenzonen sind definiert als der Grundstücksbereich zwischen<br />
der Straßenbegrenzungslinie der Verkehrsfläche und der Linie, die durch<br />
die straßenseitigen Gebäudefronten gebildet wird.<br />
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