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Bebauungsplan "Neue Ludwigvorstadt - ehem ... - Stadt Rastatt

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<strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Neue</strong> <strong>Ludwigvorstadt</strong> - <strong>ehem</strong>alige Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>“<br />

Stand 03.07.2013<br />

ENTWURF<br />

4 Örtliche Bauvorschriften<br />

II Satzung über örtliche Bauvorschriften § 74 LBO BW<br />

§ 1 Bestandteile dieser Satzung<br />

Örtliche Bauvorschriften gemäß §§ 2-6.<br />

§ 2 Dachneigungen<br />

Im Mischgebietsteilbereich MI 1 sind nur Flachdächer mit einer Neigung<br />

von 0° bis 8° zulässig.<br />

§ 74 Abs. 1 Nr. 1<br />

LBO BW<br />

In den Mischgebietsteilbereichen MI 5 sind gemäß Planeintrag nur<br />

Flachdächer mit einer Neigung von 0° bis 8° sowie Pultdächer mit einer<br />

Neigung bis zu 20° zulässig.<br />

In den übrigen Mischgebietsteilbereichen sind bei Satteldächern auch<br />

Dachneigungen bis zu 45° zulässig.<br />

§ 3 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten<br />

Grundstücke im MI 3<br />

§ 74 Abs. 1 Nr. 3<br />

LBO BW<br />

Im Mischgebietsteilbereich MI 3 ist die Gestaltung der zur öffentlichen<br />

Grünfläche bzw. der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung<br />

„Platz“ gelegenen Vorzonen von Kommandantur, Kasino und Kino<br />

an die Oberflächengestaltung des Platzes anzulehnen, so dass die Gesamtfläche<br />

als zentraler Begegnungsraum im Quartier wahrgenommen<br />

wird.<br />

§ 4 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten<br />

Grundstücke im MI 4<br />

§ 74 Abs. 1 Nr. 3<br />

LBO BW<br />

Im Mischgebietsteilbereich MI 4 ist die an der östlichen Flanke des <strong>ehem</strong>aligen<br />

Werkstattgebäudes gelegene Vorgartenzone mit einer Tiefe von<br />

weniger als 2,00 m so zu gestalten, dass sie optisch eine Einheit mit der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche der Planstraße D bilden. Insbesondere sind<br />

das Grundstück einfassende bzw. abgrenzende Elemente, optisch kontrastierende<br />

Gestaltungen und dem Straßenraumcharakter entgegenstehende<br />

bauliche Anlagen unzulässig.<br />

Die Vorgartenzonen sind definiert als der Grundstücksbereich zwischen<br />

der Straßenbegrenzungslinie der Verkehrsfläche und der Linie, die durch<br />

die straßenseitigen Gebäudefronten gebildet wird.<br />

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