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Bebauungsplan "Neue Ludwigvorstadt - ehem ... - Stadt Rastatt

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<strong>Bebauungsplan</strong> „<strong>Neue</strong> <strong>Ludwigvorstadt</strong> - <strong>ehem</strong>alige Kaserne Joffre in <strong>Rastatt</strong>“<br />

Stand 03.07.2013<br />

ENTWURF<br />

3. Gewerbelärm im Plangebiet und an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen:<br />

Unter Zugrundelegung von pauschalen Ansätzen der Schallabstrahlung ist durch die Geräuscheinwirkungen<br />

vorhandener und vorgesehener gewerblicher Nutzungen weder im Plangebiet<br />

noch an vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen kein schalltechnischer Konflikt zu erwarten.<br />

4. Sportlärm im Plangebiet:<br />

Durch die Nutzung des Freibads und anderer Sportanlagen ist kein schalltechnischer Konflikt im<br />

Plangebiet zu erwarten.<br />

Daraus ergeben sich für die einzelnen Mischgebietsteilbereiche folgende Anforderungen:<br />

Für das gesamte Gebiet relevant ist der Schutz vor den Emissionen der Bahnlinie im Osten. Entlang<br />

der Bahnlinie im Bereich der Mischgebietsteilbereiche MI 2 und MI 9 soll eine geschlossene<br />

Schallschutzlinie entstehen, dafür werden die bestehenden Volumen der Mannschaftsgebäude,<br />

das nördlichste Gebäude sowie die Turnhalle und die anschließenden Remisen in Ihrer Kubatur<br />

erhalten und dienen somit dem Schallschutz. Zusätzlich müssen die Lücken zwischen diesen<br />

Gebäuden geschlossen werden, dies kann über "Zwischenbauten" zwischen den Mannschaftsgebäuden<br />

geschehen und / oder durch Lärmschutzwände jeweils mit festgesetzten Mindesthöhen,<br />

die sich an den Traufhöhen der angrenzenden Gebäude orientieren, geschehen. Damit<br />

wird eine weitgehende Einhaltung des Orientierungswerts am Tag erreicht. Durchfahrten zu den<br />

Bereichen östlich dieser Gebäude müssen aus Schallschutzgründen mit geschlossen zu haltenden<br />

Toren ausgestattet sein. Weiterhin ist in diesen Bereichen eine Grundrissorientierung nötig.<br />

Aufenthaltsräume dürfen in diesen Bereichen nicht zu den markierten Fassaden hin orientiert<br />

sein, vor denen der Beurteilungspegel höher ist als die Schwellenwerte der Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

(70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht). Damit ergibt sich eine klare Ausrichtung<br />

der Gebäude nach Westen.<br />

Auch das U-Gebäude dient als Schutz für die innen liegende Neubebauung, dementsprechend<br />

muss es auch mindestens in seiner Kubatur erhalten werden.<br />

In den Mischgebietsteilbereichen MI 7 und im Bereich des Verkehrsgrüns südlich von MI 8 ist<br />

eine Lärmschutzwand von mindestens 3,0 m Höhe über dem vorhandenen Geländeniveau anzuordnen.<br />

Sie beginnt an der südwestlichen Ecke des Baufensters in MI 7 und verläuft entlang<br />

der Grenze des Geltungsbereichs bis zur südöstlichen Ecke des Geltungsbereichs. Die Lärmschutzwand<br />

ist bündig an die im MI 7 vorgesehene Bebauung anzuschließen. Bei der Bebauung<br />

selbst dürfen aufgrund der Verkehrslärmemissionen an der West- und Südfassade keine Fenster<br />

von Schlafräumen angeordnet werden.<br />

Die übrigen Mischgebietsteilbereichen MI 1, MI 3, MI 5, MI 6, MI 7 und MI 8 sind in Lärmpegelbereiche<br />

gegliedert , da hier noch nicht absehbar ist, in welcher Reihenfolge und in welchen<br />

Schritten eine Bebauung ablaufen wird. Die Außenbauteile von Gebäudeseiten sind an den in<br />

der Planzeichnung gekennzeichneten Fassadenabschnitten bzw. Baufenstern entsprechend den<br />

Anforderungen aus den Lärmpegelbereichen nach der DIN 4109 auszubilden. Die Lärmpegelbereiche<br />

an den Fassadenabschnitten in den Mischgebietsteilbereichen MI 2 bis MI 6 sind in der<br />

Planzeichnung mit entsprechenden Ziffern angegeben. Von der Ausbildung der Außenbauteile<br />

nach der Planzeichnung kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im Zuge der Bauge-<br />

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