Regierung von - Die Regierung von Niederbayern
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4. Angaben zur Referenzqualifikation (Gemeint ist der deutsche Berufsabschluss, mit dem<br />
Ihr ausländischer (Fachschul-)Abschluss verglichen werden soll.)<br />
Ich beantrage eine Gleichwertigkeitsfeststellung mit der deutschen Referenzqualifikation<br />
(bitte kreuzen Sie nur eine Möglichkeit an!)<br />
Staatlich anerkannter Erzieher<br />
Staatlich anerkannte Erzieherin<br />
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger<br />
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin<br />
Staatlich anerkannter Heilpädagoge<br />
Staatlich anerkannte Heilpädagogin<br />
Staatlich geprüfter Kinderpfleger<br />
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin<br />
Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer<br />
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin<br />
Staatlich geprüfter Sozialpfleger und Pflegefachhelfer<br />
Staatlich geprüfte Sozialpflegerin und Pflegefachhelferin<br />
5. Angaben zum im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweis/Fachschulabschluss<br />
Schulbildung (<strong>von</strong>-bis/Monat/Jahr sowie Name und Ort der Schule):<br />
Bezeichnung des erlangten Berufsabschlusses (Originaltitel und deutsche Übersetzung):<br />
ggf. zusätzliche Studienzeiten (<strong>von</strong>-bis /Monat/Jahr sowie Name und Ort der Hochschule):<br />
Bezeichnung des zu bewertenden Berufsabschlusses (Originaltitel und deutsche<br />
Übersetzung):<br />
Land der Berufsausbildung:<br />
42.2-030 / 10.2013<br />
Name der Ausbildungsstätte (z.B. Fachschule) mit Postanschrift, E-Mail und/oder<br />
Webadresse:<br />
Stand: Juli 2013 Seite 2 <strong>von</strong> 8