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Kalenderwoche 34 - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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8 <strong>Reichenbach</strong><br />

23. August 2013 / Nr. <strong>34</strong><br />

a) <strong>der</strong> Käufer o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Käufer die Zahlungen einstellt<br />

und Zw<strong>an</strong>gsvollstreckungsmaßnahmen in das Grundstück<br />

eingeleitet werden o<strong>der</strong> über das Vermögen des Käufers<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />

b) die Baubefristung und die Baubedingungen nicht eingehalten<br />

werden (Ziffer 7);<br />

c) das Kaufgrundstück binnen 10 Jahren nach Fertigstellung<br />

des Hauses weiterverkauft o<strong>der</strong> auf sonstige Weise<br />

die Verpflichtung zur Übereignung <strong>an</strong> einen Dritten<br />

begründet wird.<br />

Der etwa noch rückständige Kaufpreis ist in diesen Fällen<br />

vom Zeitpunkt des Eintrittsvorstehen<strong>der</strong> Bedingungen zu einem<br />

Zinssatz zu verzinsen, <strong>der</strong> 7 % im Jahr über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz <strong>der</strong> Europäischen Zentralb<strong>an</strong>k liegt.<br />

Für die Rückübertragung des Eigentums gelten im Übrigen<br />

die §§ 497 ff BGB.<br />

Zur Sicherung des Anspruchs <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> auf Rückübertragung ist im Kaufvertrag ein Wie<strong>der</strong>kaufsrecht<br />

zu vereinbaren. Dieses Wie<strong>der</strong>kaufsrecht ist<br />

durch eine Vormerkung nach §§ 883 ff BGB im Grundbuch<br />

zu sichern.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> k<strong>an</strong>n außer dem Rückübertragungs<strong>an</strong>spruch<br />

in dem Kaufvertrag auch für den Fall einer Verletzung <strong>der</strong><br />

in diesen Richtlinien gen<strong>an</strong>nten Bedingungen eine Nachvergütung<br />

ausbedingen. Diese Nachvergütung beträgt 20 %<br />

des Kaufpreises.Zur Sicherung dieser Nachvergütung k<strong>an</strong>n<br />

gleichzeitig mit dem Eigentumsübertrageine Sicherheitshypothek<br />

in das Grundbuch eingetragen werden.<br />

9. Für die Vormerkung gemäß Ziffer 8 bewilligt die <strong>Gemeinde</strong><br />

den zur Fin<strong>an</strong>zierung des Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lichen<br />

R<strong>an</strong>grücktritt. Zur Bewilligung des R<strong>an</strong>grücktritts ist <strong>der</strong><br />

Bürgermeister ermächtigt.<br />

10. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich das Recht zum Rücktritt<br />

vom Kaufvertrag im Sinne von § 327 BGB vor, wenn<br />

<strong>der</strong> Kaufpreis o<strong>der</strong> die sonstigen Kostenersätze nicht<br />

rechtzeitig o<strong>der</strong> nicht vollständig entrichtet werden (Ziffer<br />

4-6).<br />

11. Sämtliche aus Anlass <strong>der</strong> Abgabe des Bauplatzes entstehenden<br />

Kosten und Nebenkosten hat <strong>der</strong> Erwerber<br />

zu tragen. Dazu rechnen auch eventuell erfor<strong>der</strong>liche<br />

weitere Vermessungs- und Vermarkungskosten, die nicht<br />

mit dem Kaufpreis (Ziffer 4) abgegolten sind.<br />

12. Der Bauplatzerwerber hat für sich und seine Rechtsnachfolger<br />

die entsprechenden Baulasten und Grunddienstbarkeiten<br />

für Grenzbauten, gemeinsame Zugänge<br />

und private und öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen<br />

zu übernehmen, soweit dies nach dem<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> und für die Erschließung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Soweit es zur Durchführung des bebauungspl<strong>an</strong>mäßigen<br />

Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lich ist, haben die Bauplatzerwerber<br />

die Benutzung ihrer Grundstücke durch die Nachbarn im<br />

zumutbaren Rahmen zu dulden. Etwaige Böschungen sind<br />

entsprechend dem Bebauungspl<strong>an</strong> auf den Baugrundstücken<br />

<strong>an</strong>zulegen. Dasselbe gilt für Zäune und Mauern. Zäune<br />

auf Grundstücksgrenzen <strong>an</strong> öffentlichen Straßen sind vom<br />

Grundstückseigentümer zu tragen.<br />

<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 26.06.2013<br />

gez. Richter<br />

Bürgermeister<br />

Mit dem Ortsbus ist m<strong>an</strong> sehr schnell in <strong>der</strong> Ortsmitte<br />

von <strong>Reichenbach</strong> mit den vielfältigsten Angeboten. Für die<br />

vorgesehene Einzelhausbebauung sind attraktive Grundstücke<br />

entst<strong>an</strong>den, welche unter wirtschaftlichen und städtebaulichen<br />

Gesichtspunkten bedarfsgerecht dimensioniert<br />

und zugeschnitten sind und sich nahtlos in die umgebende<br />

Bebauung einfügen. Eine kurzfristige Bebauung ist möglich.<br />

Bauplatz A: 416m² Bauplatzpreis 158.080 €<br />

Bauplatz B: 393m² Bauplatzpreis 149.<strong>34</strong>0 €<br />

Der Bauplatzpreis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück<br />

einschl. eventueller Ausgleichsbeträge.<br />

Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt <strong>an</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> - Kämmerei<br />

Hauptstr. 7<br />

73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />

o<strong>der</strong> post@reichenbach-fils.de<br />

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Steiger<br />

(Tel. 07153/5005-17 o<strong>der</strong><br />

steiger@reichenbach-fils.de<br />

Bauplätze „Siegenhof"<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> verkauft zwei Bauplätze<br />

im Baugebiet „Siegenhof“ nicht weit zum Wald und<br />

W<strong>an</strong><strong>der</strong>wegen. Die beiden Grundstücke liegen in leichter<br />

H<strong>an</strong>glage <strong>an</strong> <strong>der</strong> oberen Siegenbergstraße.<br />

Der Garten ist nach Süden ausgerichtet und grenzt <strong>an</strong> die<br />

Straße „Siegenhof“ <strong>an</strong>. Von den Grundstücken hat m<strong>an</strong><br />

einen herrlicher Blick auf die Schwäbische Alb und über<br />

das <strong>Fils</strong>tal.<br />

Babysitter-Liste<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bietet Jugendlichen, die ab und zu<br />

als Babysitter/-in tätig werden wollen, ein Forum, um als<br />

Babysitter auf sich aufmerksam zu machen.

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