Kalenderwoche 34 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 34 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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8 <strong>Reichenbach</strong><br />
23. August 2013 / Nr. <strong>34</strong><br />
a) <strong>der</strong> Käufer o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Käufer die Zahlungen einstellt<br />
und Zw<strong>an</strong>gsvollstreckungsmaßnahmen in das Grundstück<br />
eingeleitet werden o<strong>der</strong> über das Vermögen des Käufers<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />
b) die Baubefristung und die Baubedingungen nicht eingehalten<br />
werden (Ziffer 7);<br />
c) das Kaufgrundstück binnen 10 Jahren nach Fertigstellung<br />
des Hauses weiterverkauft o<strong>der</strong> auf sonstige Weise<br />
die Verpflichtung zur Übereignung <strong>an</strong> einen Dritten<br />
begründet wird.<br />
Der etwa noch rückständige Kaufpreis ist in diesen Fällen<br />
vom Zeitpunkt des Eintrittsvorstehen<strong>der</strong> Bedingungen zu einem<br />
Zinssatz zu verzinsen, <strong>der</strong> 7 % im Jahr über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz <strong>der</strong> Europäischen Zentralb<strong>an</strong>k liegt.<br />
Für die Rückübertragung des Eigentums gelten im Übrigen<br />
die §§ 497 ff BGB.<br />
Zur Sicherung des Anspruchs <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> auf Rückübertragung ist im Kaufvertrag ein Wie<strong>der</strong>kaufsrecht<br />
zu vereinbaren. Dieses Wie<strong>der</strong>kaufsrecht ist<br />
durch eine Vormerkung nach §§ 883 ff BGB im Grundbuch<br />
zu sichern.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> k<strong>an</strong>n außer dem Rückübertragungs<strong>an</strong>spruch<br />
in dem Kaufvertrag auch für den Fall einer Verletzung <strong>der</strong><br />
in diesen Richtlinien gen<strong>an</strong>nten Bedingungen eine Nachvergütung<br />
ausbedingen. Diese Nachvergütung beträgt 20 %<br />
des Kaufpreises.Zur Sicherung dieser Nachvergütung k<strong>an</strong>n<br />
gleichzeitig mit dem Eigentumsübertrageine Sicherheitshypothek<br />
in das Grundbuch eingetragen werden.<br />
9. Für die Vormerkung gemäß Ziffer 8 bewilligt die <strong>Gemeinde</strong><br />
den zur Fin<strong>an</strong>zierung des Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lichen<br />
R<strong>an</strong>grücktritt. Zur Bewilligung des R<strong>an</strong>grücktritts ist <strong>der</strong><br />
Bürgermeister ermächtigt.<br />
10. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich das Recht zum Rücktritt<br />
vom Kaufvertrag im Sinne von § 327 BGB vor, wenn<br />
<strong>der</strong> Kaufpreis o<strong>der</strong> die sonstigen Kostenersätze nicht<br />
rechtzeitig o<strong>der</strong> nicht vollständig entrichtet werden (Ziffer<br />
4-6).<br />
11. Sämtliche aus Anlass <strong>der</strong> Abgabe des Bauplatzes entstehenden<br />
Kosten und Nebenkosten hat <strong>der</strong> Erwerber<br />
zu tragen. Dazu rechnen auch eventuell erfor<strong>der</strong>liche<br />
weitere Vermessungs- und Vermarkungskosten, die nicht<br />
mit dem Kaufpreis (Ziffer 4) abgegolten sind.<br />
12. Der Bauplatzerwerber hat für sich und seine Rechtsnachfolger<br />
die entsprechenden Baulasten und Grunddienstbarkeiten<br />
für Grenzbauten, gemeinsame Zugänge<br />
und private und öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen<br />
zu übernehmen, soweit dies nach dem<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> und für die Erschließung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Soweit es zur Durchführung des bebauungspl<strong>an</strong>mäßigen<br />
Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lich ist, haben die Bauplatzerwerber<br />
die Benutzung ihrer Grundstücke durch die Nachbarn im<br />
zumutbaren Rahmen zu dulden. Etwaige Böschungen sind<br />
entsprechend dem Bebauungspl<strong>an</strong> auf den Baugrundstücken<br />
<strong>an</strong>zulegen. Dasselbe gilt für Zäune und Mauern. Zäune<br />
auf Grundstücksgrenzen <strong>an</strong> öffentlichen Straßen sind vom<br />
Grundstückseigentümer zu tragen.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 26.06.2013<br />
gez. Richter<br />
Bürgermeister<br />
Mit dem Ortsbus ist m<strong>an</strong> sehr schnell in <strong>der</strong> Ortsmitte<br />
von <strong>Reichenbach</strong> mit den vielfältigsten Angeboten. Für die<br />
vorgesehene Einzelhausbebauung sind attraktive Grundstücke<br />
entst<strong>an</strong>den, welche unter wirtschaftlichen und städtebaulichen<br />
Gesichtspunkten bedarfsgerecht dimensioniert<br />
und zugeschnitten sind und sich nahtlos in die umgebende<br />
Bebauung einfügen. Eine kurzfristige Bebauung ist möglich.<br />
Bauplatz A: 416m² Bauplatzpreis 158.080 €<br />
Bauplatz B: 393m² Bauplatzpreis 149.<strong>34</strong>0 €<br />
Der Bauplatzpreis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück<br />
einschl. eventueller Ausgleichsbeträge.<br />
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt <strong>an</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> - Kämmerei<br />
Hauptstr. 7<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
o<strong>der</strong> post@reichenbach-fils.de<br />
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Steiger<br />
(Tel. 07153/5005-17 o<strong>der</strong><br />
steiger@reichenbach-fils.de<br />
Bauplätze „Siegenhof"<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> verkauft zwei Bauplätze<br />
im Baugebiet „Siegenhof“ nicht weit zum Wald und<br />
W<strong>an</strong><strong>der</strong>wegen. Die beiden Grundstücke liegen in leichter<br />
H<strong>an</strong>glage <strong>an</strong> <strong>der</strong> oberen Siegenbergstraße.<br />
Der Garten ist nach Süden ausgerichtet und grenzt <strong>an</strong> die<br />
Straße „Siegenhof“ <strong>an</strong>. Von den Grundstücken hat m<strong>an</strong><br />
einen herrlicher Blick auf die Schwäbische Alb und über<br />
das <strong>Fils</strong>tal.<br />
Babysitter-Liste<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bietet Jugendlichen, die ab und zu<br />
als Babysitter/-in tätig werden wollen, ein Forum, um als<br />
Babysitter auf sich aufmerksam zu machen.