Kalenderwoche 39 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 39 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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12 <strong>Reichenbach</strong><br />
27. September 2013 / Nr. <strong>39</strong><br />
Fortsetzung von Seite 8<br />
Der l<strong>an</strong>desweite Trend nach einer übergroßen Briefwahlbeteiligung<br />
hat sich damit auch in <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
bestätigt. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl, <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
780 Wähler einen Wahlschein be<strong>an</strong>tragt hatten und davon<br />
752 gültig <strong>an</strong> <strong>der</strong> Briefwahl teilnahmen, waren es d<strong>an</strong>n in<br />
diesem Jahr 953 Briefwähler.<br />
Um 18 Uhr waren insgesamt 3.342 Wähler <strong>an</strong> die Urne<br />
geg<strong>an</strong>gen. Das entspricht einer Gesamtwahlbeteiligung von<br />
76,26% (2009 waren es 76,84%).<br />
60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben in den 8 Urnenwahlbezirken<br />
und im Briefwahlbezirk die Wahl ausgezählt<br />
bzw. sich um die Wahlleitung gekümmert. Bereits um 19:30<br />
Uhr st<strong>an</strong>d das vorläufige <strong>Reichenbach</strong>er En<strong>der</strong>gebnis fest.<br />
Damit war <strong>Reichenbach</strong> die schnellste <strong>Gemeinde</strong>, die im<br />
Wahlkreis ihr Ergebnis festgestellt und <strong>an</strong> den Kreiswahlleiter<br />
weitergeleitet hatte.<br />
Nach Prüfung <strong>der</strong> Unterlagen wird das endgültige En<strong>der</strong>gebnis<br />
durch den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 261<br />
festgelegt.<br />
Nachfolgend finden Sie neben dem Gesamtergebnis mit Vorwahlvergleich<br />
auch die Ergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Wahllokale<br />
D<strong>an</strong>k <strong>an</strong> die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer<br />
Ein herzlicher D<strong>an</strong>k sei all denen gesagt, die diesen Sonntag<br />
nicht mit ihrer Familie verbrachten, son<strong>der</strong>n das Wahlehrenamt<br />
<strong>an</strong>nahmen und im Wahllokal bzw. im Briefwahlbezirk<br />
die Wahl begleiteten. Ohne diese vielen ehrenamtlichen<br />
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und ihr Engagement wäre<br />
das <strong>Reichenbach</strong>er Ergebnis sicherlich nicht so frühzeitig<br />
festgest<strong>an</strong>den.<br />
Auch für die nächste Wahlen, die Kommunal- und Europawahl<br />
am 25.5.2014 werden sehr gerne Bewerbungen für<br />
das Wahlhelferehrenamt entgegengenommen. Schreiben Sie<br />
einfach eine E-Mail <strong>an</strong> eberlein@reichenbach-fils.de.<br />
Bürgerinformation <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu SEPA<br />
Neuer einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />
In den Medien taucht immer öfter <strong>der</strong> Begriff SEPA auf. Da<br />
die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> ab Herbst<br />
2013 davon betroffen ist, möchten wir im Folgenden vermitteln,<br />
was sich dahinter verbirgt.<br />
Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf<br />
Englisch Single Euro Payments Area (SEPA), bezeichnet im<br />
B<strong>an</strong>kwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums<br />
für Tr<strong>an</strong>saktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum<br />
sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen<br />
nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar<br />
sein.<br />
Ziele von SEPA<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung des Euro als gemeinsame Währung im<br />
Jahr 1999 und <strong>der</strong> Euro-B<strong>an</strong>knoten und -Münzen im Jahr<br />
2002 wurden bereits wichtige Grundlagen für einen einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt. Die Einwohner<br />
des Euroraums können seitdem Barzahlungen im gesamten<br />
Euro-Währungsgebiet ebenso einfach durchführen wie zuvor<br />
mit <strong>der</strong> nationalen Währung im eigenen L<strong>an</strong>d.<br />
Die Einführung des Euro führte jedoch noch nicht zur Verwirklichung<br />
eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr.<br />
Jedes L<strong>an</strong>d verfügt über eigene technische St<strong>an</strong>dards,<br />
z. B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik o<strong>der</strong> das<br />
Datenformat für den Zahlungsaustausch. Des Weiteren sind<br />
die einzelnen Zahlungsverfahren in jedem L<strong>an</strong>d unterschiedlich<br />
ausgestaltet. So bestehen z. B. deutlich Unterschiede<br />
zwischen einem deutschen und einem fr<strong>an</strong>zösischen Lastschriftverfahren.<br />
Ziel von SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb <strong>der</strong><br />
Teilnehmerlän<strong>der</strong> so zu st<strong>an</strong>dardisieren, dass es für die<br />
B<strong>an</strong>kkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen<br />
und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.<br />
Auswirkungen von SEPA im privaten Bereich<br />
Auch im privaten Bereich wird die SEPA-Umstellung ihre<br />
Spuren hinterlassen, allerdings gilt im privaten Bereich eine<br />
verlängerte Frist, bevor SEPA genutzt werden muss, nämlich<br />
bis zum 1. Februar 2016.<br />
Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher?<br />
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inl<strong>an</strong>dszahlungen als<br />
auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden.<br />
Sie können aber auch g<strong>an</strong>z bequem europaweit Ihre fälligen<br />
Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen.<br />
Die SEPA-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil für Verbraucher:<br />
Der Zahlungspflichtige soll vor <strong>der</strong> Rückgabe von<br />
Lastschriftbuchungen m<strong>an</strong>gels Deckung geschützt werden.<br />
Hierzu wurde das Konstrukt <strong>der</strong> Vorabinformation eingeführt.<br />
Der Zahlungsempfänger muss den Zahlungspflichtigen - sofern<br />
keine <strong>an</strong><strong>der</strong>en (kürzeren) Fristen vereinbart wurden -<br />
spätestens 14 Kalen<strong>der</strong>tage vor dem Fälligkeitstermin über<br />
Zeitpunkt und Höhe <strong>der</strong> SEPA-Lastschrift informieren (bei<br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Zahlungen wie z. B. Wasser- und Abwassergebühren,<br />
Gewerbe- und Grundsteuer etc. genügt eine<br />
einmalige Vorabinformation auch für künftige Fälligkeiten).<br />
K<strong>an</strong>n ich auch zukünftig meine Überweisung mit Kontonummer<br />
und B<strong>an</strong>kleitzahl tätigen?<br />
Die deutschen B<strong>an</strong>ken werden von <strong>der</strong> sogen<strong>an</strong>nten „Konvertierungslösung“<br />
Gebrauch machen, um ihren Kunden<br />
die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren so bequem wie<br />
möglich zu gestalten. Das bedeutet, Privatkunden können<br />
weiterhin bis 2016 die deutsche Kontonummer und B<strong>an</strong>kleitzahl<br />
für die Beauftragung von Zahlungen <strong>an</strong>geben und die<br />
B<strong>an</strong>ken werden diese in die neuen Kundenkennungen IBAN<br />
und BIC umrechnen. Auch im Online-B<strong>an</strong>king wird eine<br />
entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.<br />
Betreffen die Än<strong>der</strong>ungen durch SEPA auch das Online-<br />
B<strong>an</strong>king?<br />
Beim Online-B<strong>an</strong>king wird Ihnen die SEPA-Überweisung<br />
ebenfalls <strong>an</strong>geboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts<br />
bleiben erhalten.<br />
Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-<br />
Überweisung?<br />
Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die<br />
Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr<br />
können weiterhin genutzt werden.<br />
Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für<br />
die SEPA-Lastschrift?<br />
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer<br />
Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>date<br />
erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen<br />
weiter gültig, es muss jedoch eine Mitteilung<br />
über die erfolgte Umstellung auf SEPA durch den<br />
Zahlungsempfänger erfolgen. Da sich jedoch die Fristen<br />
für den Erstattungs<strong>an</strong>spruch des Zahlungspflichtigen än<strong>der</strong>n,<br />
werden die meisten Gläubiger darauf achten, dass die Lastschriftm<strong>an</strong>date<br />
zwingend mit Originalunterschrift versehen<br />
sind.<br />
Was ist das SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>dat?<br />
Durch das SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>dat wird <strong>der</strong> Zahlungsempfänger<br />
ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen<br />
einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut<br />
des Zahlungspflichtigen mit <strong>der</strong> Einlösung <strong>der</strong> Lastschrift<br />
beauftragt. Das M<strong>an</strong>dat k<strong>an</strong>n selbstverständlich je<strong>der</strong>zeit<br />
durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger<br />
wi<strong>der</strong>rufen werden. Ein SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>dat<br />
k<strong>an</strong>n entwe<strong>der</strong> für eine einmalige o<strong>der</strong> für sich wie<strong>der</strong>holende<br />
Zahlungen erteilt werden.<br />
Wie l<strong>an</strong>ge gilt das SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>dat?<br />
Sofern das SEPA-Lastschriftm<strong>an</strong>dat nicht für eine einmalige<br />
Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Wi<strong>der</strong>ruf<br />
durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal für 36 Monate<br />
nach <strong>der</strong> letzten Lastschrift.<br />
Was än<strong>der</strong>t sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen?<br />
Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen<br />
vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten,<br />
besser bek<strong>an</strong>nt als „EC-Karten“, sowie die Kreditkarten.<br />
Ziel <strong>der</strong> SEPA ist es, die technische Funktionsweise von<br />
Karten und Akzept<strong>an</strong>zterminals so zu verbessern, dass EU-