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Bau-In Ausgabe 2/2003 - Bauverein zu Lünen

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G ENUSSSCHEINE – EINE INTERESSANTE G ELDANLAGE<br />

Hoher Zins mit<br />

<strong>Bau</strong>verein-Sicherheit<br />

Auf der im Sommer stattgefundenen<br />

Vertreterversammlung wurde<br />

beschlossen, dass die <strong>Bau</strong>verein <strong>zu</strong><br />

<strong>Lünen</strong> eG gem. § 2 der Sat<strong>zu</strong>ng Schuldverschreibungen<br />

und Genussrechte ausgeben<br />

kann. Genussscheine sind eine<br />

an sich schon sehr alte, aber zeitweise<br />

vergessene Wertpapierform, die in<br />

Deutschland erst Anfang der 1980er-<br />

Jahre im Zusammenhang mit verschiedenen<br />

Gesetzesänderungen wieder verstärkt<br />

ins Gespräch gekommen ist. Der<br />

<strong>Bau</strong>verein bietet seinen Mitgliedern<br />

somit eine günstige Geldanlage in Form<br />

von Genussscheinen. Besonders interessant<br />

ist dabei die attraktive Verzinsung<br />

über Bankniveau (fest bzw. steigender<br />

Zinssatz) und die schnelle Verfügbarkeit<br />

je nach Vertragsvariante.<br />

B AUVEREIN BILDET AUS<br />

Aus 803 Einsendungen mit der<br />

Lösung des Kreuzworträtsels<br />

unserer Mieterzeitung „<strong>Bau</strong>-<br />

<strong>In</strong>“ zog die Glücksfee wieder<br />

einmal drei Gewinner: Ulrich<br />

Smuda, Dorothea Vef und<br />

Edda Dahm wurden von<br />

Geschäftsführer Hubert<br />

Scharlau und Vorstandsmitglied<br />

Ehrhard Strom mit<br />

Blumen, Buch- und Sachgeschenken<br />

für ihre erfolgreiche<br />

Teilnahme belohnt.<br />

Diese Form der Geldanlage hat für den<br />

Anleger und für den <strong>Bau</strong>verein gleichzeitig<br />

ein Bündel von Vorteilen:<br />

• Der Genossenschaftler und seine<br />

Familienmitglieder erhalten als Sparer<br />

einen lukrativen Zinsertrag auf seine<br />

Spargelder als Genussscheinkapital.<br />

• Der Genossenschaftler als Mieter stärkt<br />

das Eigenkapital des <strong>Bau</strong>vereins, auch<br />

um seinen Wohnkomfort <strong>zu</strong> erhalten.<br />

• Die Genossenschaft als <strong>In</strong>vestor spart<br />

einen Teil der Kreditzinsen.<br />

Unseren Mitgliedern steht ein Be<strong>zu</strong>gsrecht<br />

<strong>zu</strong>, die Genussrechte werden erst<br />

später auch Nichtmitgliedern angeboten.<br />

Sollten wir Ihr <strong>In</strong>teresse geweckt haben,<br />

rufen Sie uns an: Telefon 02306/20211-<br />

45, Britta Schwenke berät Sie gern über<br />

die aktuellen Tageskonditionen.<br />

Um guten Nachwuchs für Verwaltung und Regiebetrieb <strong>zu</strong> erhalten, aber auch<br />

aus gesellschaftlicher Verantwortung bildet der <strong>Bau</strong>verein aus. Für das Jahr<br />

2004 sind die A<strong>zu</strong>bi-Kandidaten bereits ausgewählt, für den Jahrgang 2005 sind<br />

aber auch wieder Ausbildungsplätze im kaufmännischen und im gewerblichen<br />

Bereich vorgesehen.<br />

INFORMATIONEN<br />

Ä NDERUNG DER<br />

B AUVEREIN-SATZUNG<br />

Die Sat<strong>zu</strong>ng des <strong>Bau</strong>vereins ist in<br />

einigen Punkten geändert worden.<br />

Hier der Wortlaut der entsprechenden<br />

neuen Passagen:<br />

§ 2 Gegenstand:<br />

(2) Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen<br />

und Genussrechte ausgeben.<br />

Sie kann Spareinlagen<br />

hereinnehmen.<br />

§ 28 Gegenstände der gemeinsamen<br />

Beratungen von Aufsichtsrat<br />

und Vorstand<br />

a) die Grundsätze, nach denen<br />

Schuldverschreibungen und<br />

Genussrechte ausgegeben, Darlehen<br />

gewährt sowie Spareinlagen<br />

nach Maßgabe von § 34 Buchst. K<br />

angenommen werden können,<br />

§ 34 Zuständigkeit der Vertreterversammlung<br />

a) die Festset<strong>zu</strong>ng von Beschränkungen,<br />

die bei Gewährung von<br />

Darlehen an denselben Schuldner<br />

eingehalten werden sollen, über<br />

die <strong>Ausgabe</strong> von Schuldverschreibungen<br />

und Genussrechten<br />

über die Aufnahme des Spargeschäftes,<br />

§ 40 Gewinnverwendung<br />

(2) Der Gewinnanteil darf für<br />

den Geschäftsanteil (gemäß<br />

§ 17 Abs. 2) 8 % und für die<br />

weiteren Geschäftsanteile<br />

(gemäß § 17 Abs. 4) 5 % des<br />

Geschäftsguthabens als<br />

Dividende nicht übersteigen.<br />

(4) Satz 2: Guthaben auf diesem<br />

Konto werden jährlich mit<br />

5 % verzinst.<br />

<strong>In</strong>formationszeitschrift des <strong>Bau</strong>vereins <strong>zu</strong> <strong>Lünen</strong> 5

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