Bau-In Ausgabe 2/2003 - Bauverein zu Lünen
Bau-In Ausgabe 2/2003 - Bauverein zu Lünen
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G ENUSSSCHEINE – EINE INTERESSANTE G ELDANLAGE<br />
Hoher Zins mit<br />
<strong>Bau</strong>verein-Sicherheit<br />
Auf der im Sommer stattgefundenen<br />
Vertreterversammlung wurde<br />
beschlossen, dass die <strong>Bau</strong>verein <strong>zu</strong><br />
<strong>Lünen</strong> eG gem. § 2 der Sat<strong>zu</strong>ng Schuldverschreibungen<br />
und Genussrechte ausgeben<br />
kann. Genussscheine sind eine<br />
an sich schon sehr alte, aber zeitweise<br />
vergessene Wertpapierform, die in<br />
Deutschland erst Anfang der 1980er-<br />
Jahre im Zusammenhang mit verschiedenen<br />
Gesetzesänderungen wieder verstärkt<br />
ins Gespräch gekommen ist. Der<br />
<strong>Bau</strong>verein bietet seinen Mitgliedern<br />
somit eine günstige Geldanlage in Form<br />
von Genussscheinen. Besonders interessant<br />
ist dabei die attraktive Verzinsung<br />
über Bankniveau (fest bzw. steigender<br />
Zinssatz) und die schnelle Verfügbarkeit<br />
je nach Vertragsvariante.<br />
B AUVEREIN BILDET AUS<br />
Aus 803 Einsendungen mit der<br />
Lösung des Kreuzworträtsels<br />
unserer Mieterzeitung „<strong>Bau</strong>-<br />
<strong>In</strong>“ zog die Glücksfee wieder<br />
einmal drei Gewinner: Ulrich<br />
Smuda, Dorothea Vef und<br />
Edda Dahm wurden von<br />
Geschäftsführer Hubert<br />
Scharlau und Vorstandsmitglied<br />
Ehrhard Strom mit<br />
Blumen, Buch- und Sachgeschenken<br />
für ihre erfolgreiche<br />
Teilnahme belohnt.<br />
Diese Form der Geldanlage hat für den<br />
Anleger und für den <strong>Bau</strong>verein gleichzeitig<br />
ein Bündel von Vorteilen:<br />
• Der Genossenschaftler und seine<br />
Familienmitglieder erhalten als Sparer<br />
einen lukrativen Zinsertrag auf seine<br />
Spargelder als Genussscheinkapital.<br />
• Der Genossenschaftler als Mieter stärkt<br />
das Eigenkapital des <strong>Bau</strong>vereins, auch<br />
um seinen Wohnkomfort <strong>zu</strong> erhalten.<br />
• Die Genossenschaft als <strong>In</strong>vestor spart<br />
einen Teil der Kreditzinsen.<br />
Unseren Mitgliedern steht ein Be<strong>zu</strong>gsrecht<br />
<strong>zu</strong>, die Genussrechte werden erst<br />
später auch Nichtmitgliedern angeboten.<br />
Sollten wir Ihr <strong>In</strong>teresse geweckt haben,<br />
rufen Sie uns an: Telefon 02306/20211-<br />
45, Britta Schwenke berät Sie gern über<br />
die aktuellen Tageskonditionen.<br />
Um guten Nachwuchs für Verwaltung und Regiebetrieb <strong>zu</strong> erhalten, aber auch<br />
aus gesellschaftlicher Verantwortung bildet der <strong>Bau</strong>verein aus. Für das Jahr<br />
2004 sind die A<strong>zu</strong>bi-Kandidaten bereits ausgewählt, für den Jahrgang 2005 sind<br />
aber auch wieder Ausbildungsplätze im kaufmännischen und im gewerblichen<br />
Bereich vorgesehen.<br />
INFORMATIONEN<br />
Ä NDERUNG DER<br />
B AUVEREIN-SATZUNG<br />
Die Sat<strong>zu</strong>ng des <strong>Bau</strong>vereins ist in<br />
einigen Punkten geändert worden.<br />
Hier der Wortlaut der entsprechenden<br />
neuen Passagen:<br />
§ 2 Gegenstand:<br />
(2) Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen<br />
und Genussrechte ausgeben.<br />
Sie kann Spareinlagen<br />
hereinnehmen.<br />
§ 28 Gegenstände der gemeinsamen<br />
Beratungen von Aufsichtsrat<br />
und Vorstand<br />
a) die Grundsätze, nach denen<br />
Schuldverschreibungen und<br />
Genussrechte ausgegeben, Darlehen<br />
gewährt sowie Spareinlagen<br />
nach Maßgabe von § 34 Buchst. K<br />
angenommen werden können,<br />
§ 34 Zuständigkeit der Vertreterversammlung<br />
a) die Festset<strong>zu</strong>ng von Beschränkungen,<br />
die bei Gewährung von<br />
Darlehen an denselben Schuldner<br />
eingehalten werden sollen, über<br />
die <strong>Ausgabe</strong> von Schuldverschreibungen<br />
und Genussrechten<br />
über die Aufnahme des Spargeschäftes,<br />
§ 40 Gewinnverwendung<br />
(2) Der Gewinnanteil darf für<br />
den Geschäftsanteil (gemäß<br />
§ 17 Abs. 2) 8 % und für die<br />
weiteren Geschäftsanteile<br />
(gemäß § 17 Abs. 4) 5 % des<br />
Geschäftsguthabens als<br />
Dividende nicht übersteigen.<br />
(4) Satz 2: Guthaben auf diesem<br />
Konto werden jährlich mit<br />
5 % verzinst.<br />
<strong>In</strong>formationszeitschrift des <strong>Bau</strong>vereins <strong>zu</strong> <strong>Lünen</strong> 5