Technischen Anschlussbedingungen für den ... - RheinEnergie AG
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TAB-Mittelspannung der RNG<br />
zu 2.4 Netzrückwirkungen<br />
BA 2.4.7 Tonfrequenzen – Rundsteuerung<br />
EA 2.4.5 Tonfrequenzen – Rundsteuerung<br />
Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen wer<strong>den</strong> mit folgen<strong>den</strong> Frequenzen betrieben:<br />
Stromnetz 1: Rundsteuerfrequenz = 316 2 / 3 Hz bzw. 216 2 / 3 Hz<br />
(eine objektspezifische Information erhalten Sie auf Anfrage)<br />
Stromnetz 2: Rundsteuerfrequenz = 1.350 Hz<br />
zu 3.1 Baulicher Teil<br />
3.1.1 Allgemeines<br />
Der Standort der Transformatorenstation ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Netzanschlusskabel<br />
auf dem Grundstück des Anschlussnehmers direkt (gerade Trassenführung)<br />
und auf kürzestem Wege in die Transformatorenstation eingeführt wer<strong>den</strong> können.<br />
3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung<br />
Bei Transformatorenstationen in Gebäu<strong>den</strong> muss der Zugangsweg eine durchgängige<br />
Höhe von mindestens 2,2 m aufweisen. Die Schaltgangbreite muss mind. 1,50 m<br />
betragen.<br />
Bei allen nicht fabrikfertigen Stationen (industriell gefertigt) ist ein qualifizierter Nachweis<br />
über die Beherrschung des Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers zu erbringen. Das<br />
beinhaltet sowohl eine Bewertung des Baukörpers sowie ein Nachweis aller Ein- und<br />
Anbauteile wie Be- und Entlüftung oder Türen.<br />
Der bauliche Brandschutz des Stationsraumes ist entsprechend der Anforderungen an<br />
das Gebäude auszuführen. Bei nicht fabrikfertigen Stationen müssen die Decken und<br />
Wände fugenglatt und weiß gestrichen sein.<br />
In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten<br />
Vorkehrungen zum Schutz der Transformatorstationen zu treffen, z. B. Bereitstellung<br />
einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. Sind im Netzgebiet Köln in einem<br />
Netzabschnitt alle Transformatorstationen oberhalb der Hochwassermarke angebracht<br />
gilt diese Anforderung ebenfalls <strong>für</strong> weitere Transformatorstationen/Netzanschlüsse.<br />
Generell wird empfohlen Transformatorstationen (oberkante Doppelbo<strong>den</strong>) und Zählerschränke<br />
oberhalb 11,30 m Kölner Pegel anzubringen.<br />
Eine Abstimmung ist mit dem NB erforderlich.<br />
Trassenführung der Netzanschlusskabel<br />
Der Anschlussnehmer sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude <strong>für</strong> einen wasserdichten<br />
Abschluss des Kabels in der Gebäudeeinführung. Wer<strong>den</strong> Anschlusskabel in einem<br />
Gebäude verlegt, ist die Kabelbühne/pritsche in einer geschlossenen Bauform auszuführen<br />
und außen mit „10/11 kV-Netzkabel“ zu kennzeichnen.<br />
Beleuchtung und Steckdosen<br />
Es sind zwei Brennstellen zu installieren.<br />
Kabelfehlerortung/Kabelprüfung<br />
Zur Ortung und Prüfung von Kabeln muss der Anschluss des Prüffahrzeugs möglich<br />
sein. Ein möglicher Standort des Fahrzeugs darf max. 40 m von der Schaltanlage<br />
entfernt sein, die Prüfkabel müssen behinderungsfrei zur Schaltanlage verlegt wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 5 von 14