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Technischen Anschlussbedingungen für den ... - RheinEnergie AG

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TAB-Mittelspannung der RNG<br />

zu 2.4 Netzrückwirkungen<br />

BA 2.4.7 Tonfrequenzen – Rundsteuerung<br />

EA 2.4.5 Tonfrequenzen – Rundsteuerung<br />

Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen wer<strong>den</strong> mit folgen<strong>den</strong> Frequenzen betrieben:<br />

Stromnetz 1: Rundsteuerfrequenz = 316 2 / 3 Hz bzw. 216 2 / 3 Hz<br />

(eine objektspezifische Information erhalten Sie auf Anfrage)<br />

Stromnetz 2: Rundsteuerfrequenz = 1.350 Hz<br />

zu 3.1 Baulicher Teil<br />

3.1.1 Allgemeines<br />

Der Standort der Transformatorenstation ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Netzanschlusskabel<br />

auf dem Grundstück des Anschlussnehmers direkt (gerade Trassenführung)<br />

und auf kürzestem Wege in die Transformatorenstation eingeführt wer<strong>den</strong> können.<br />

3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung<br />

Bei Transformatorenstationen in Gebäu<strong>den</strong> muss der Zugangsweg eine durchgängige<br />

Höhe von mindestens 2,2 m aufweisen. Die Schaltgangbreite muss mind. 1,50 m<br />

betragen.<br />

Bei allen nicht fabrikfertigen Stationen (industriell gefertigt) ist ein qualifizierter Nachweis<br />

über die Beherrschung des Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers zu erbringen. Das<br />

beinhaltet sowohl eine Bewertung des Baukörpers sowie ein Nachweis aller Ein- und<br />

Anbauteile wie Be- und Entlüftung oder Türen.<br />

Der bauliche Brandschutz des Stationsraumes ist entsprechend der Anforderungen an<br />

das Gebäude auszuführen. Bei nicht fabrikfertigen Stationen müssen die Decken und<br />

Wände fugenglatt und weiß gestrichen sein.<br />

In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten<br />

Vorkehrungen zum Schutz der Transformatorstationen zu treffen, z. B. Bereitstellung<br />

einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. Sind im Netzgebiet Köln in einem<br />

Netzabschnitt alle Transformatorstationen oberhalb der Hochwassermarke angebracht<br />

gilt diese Anforderung ebenfalls <strong>für</strong> weitere Transformatorstationen/Netzanschlüsse.<br />

Generell wird empfohlen Transformatorstationen (oberkante Doppelbo<strong>den</strong>) und Zählerschränke<br />

oberhalb 11,30 m Kölner Pegel anzubringen.<br />

Eine Abstimmung ist mit dem NB erforderlich.<br />

Trassenführung der Netzanschlusskabel<br />

Der Anschlussnehmer sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude <strong>für</strong> einen wasserdichten<br />

Abschluss des Kabels in der Gebäudeeinführung. Wer<strong>den</strong> Anschlusskabel in einem<br />

Gebäude verlegt, ist die Kabelbühne/pritsche in einer geschlossenen Bauform auszuführen<br />

und außen mit „10/11 kV-Netzkabel“ zu kennzeichnen.<br />

Beleuchtung und Steckdosen<br />

Es sind zwei Brennstellen zu installieren.<br />

Kabelfehlerortung/Kabelprüfung<br />

Zur Ortung und Prüfung von Kabeln muss der Anschluss des Prüffahrzeugs möglich<br />

sein. Ein möglicher Standort des Fahrzeugs darf max. 40 m von der Schaltanlage<br />

entfernt sein, die Prüfkabel müssen behinderungsfrei zur Schaltanlage verlegt wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 5 von 14

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