Technischen Anschlussbedingungen für den ... - RheinEnergie AG
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TAB-Mittelspannung der RNG<br />
Schutzübergabeschrank in der Schaltanlage spiegelbildlich zu <strong>den</strong> Schnittstellen-<br />
Klemmenleisten im Schutzübergabeschrank aufzubauen.<br />
Ein Prinzipschaltbild <strong>für</strong> die Anbindung an die Schaltanlage wird vom NB beigestellt.<br />
Der Schutzübergabeschrank wird nach Annahme des Anschlussangebotes durch <strong>den</strong><br />
Kun<strong>den</strong> und dem zugehörigen Auftragseingang beim NB gefertigt und beigestellt.<br />
Die Kosten sind durch <strong>den</strong> Anschlussnehmer/-nutzer zu tragen.<br />
Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits.<br />
Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen:<br />
1. Der Schutzübergabeschrank incl. Sockel (BxHxT ca. 800 x 2100 x 600) wird anlagennah<br />
aufgestellt und ist bei der räumlichen Anordnung durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> mit einzuplanen.<br />
2. Die Dokumentation der Einspeisezellen, insbesondere der Zielzeichen zur Anbindung<br />
des Schutzübergabeschrankes wird vom NB auf Einhaltung der Anforderungen<br />
geprüft und ist daher genehmigungspflichtig. Die notwendigen Schaltungsbücher sind<br />
deshalb spätestens 6 Wochen vor Montagebeginn beim NB zur Abstimmung und<br />
Freigabe vorzulegen.<br />
3. Die gesicherte Gleichspannungsversorgung <strong>für</strong> die NB-Einrichtungen ist vom Kun<strong>den</strong><br />
zu stellen (siehe Hilfsenergieversorgung).<br />
4. Das Auslösekommando des Schutzgerätes erfolgt einpolig und muss ohne zeitliche<br />
Verzögerung auf die Auslösespule des LS erfolgen.<br />
Eine Verriegelung im Schutzauskreis ist nicht erlaubt.<br />
5. Die Spannungswandler <strong>für</strong> die Einspeisefelder sind mit wandlernahen Spannungswandlerschutzschaltern<br />
(Hilfskontakte 1S) auszurüsten.<br />
6. Zur Auskreisüberwachung der Leistungsschalter-Aus-Spule sind vom LS<br />
entsprechende Hilfskontakte (je ein Öffner und Schließer) zur Verfügung zu stellen<br />
(siehe Prinzipschaltbild).<br />
BA 3.2.10 Erdungsanlagen<br />
Alle Erdungssysteme sind isoliert in die Station einzuführen und über Trennlaschen an<br />
die Erdungsschiene anzuschließen. Die Trenn- und Messstellen müssen gut zugänglich<br />
sein und außerhalb der Mittelspannungszellen liegen. Eine Anschlussfahne des<br />
Fundamenterders ist im Stationsraum herauszuführen.<br />
Die Erdungsanlage ist entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung gelten<strong>den</strong> Regeln<br />
und Gesetze (u.a. DIN VDE 0101 und DIN VDE 0141) auszulegen. Die Einhaltung der<br />
zulässigen Berührungsspannungen ist sicherzustellen.<br />
Die Ausführung der Erdungsanlage ist nach der örtlichen geologischen und baulichen<br />
Beschaffenheiten auszurichten.<br />
Die genaue Lage der Erdungsanlage und dessen messtechnischer Nachweis sind bei<br />
der Inbetriebnahme der Übergabestation schriftlich zu erbringen (Messprotokoll mit<br />
Skizze der Erdungsanlage, D.6 Erdungsprotokoll).<br />
Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 9 von 14