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Technischen Anschlussbedingungen für den ... - RheinEnergie AG

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TAB-Mittelspannung der RNG<br />

Schutzübergabeschrank in der Schaltanlage spiegelbildlich zu <strong>den</strong> Schnittstellen-<br />

Klemmenleisten im Schutzübergabeschrank aufzubauen.<br />

Ein Prinzipschaltbild <strong>für</strong> die Anbindung an die Schaltanlage wird vom NB beigestellt.<br />

Der Schutzübergabeschrank wird nach Annahme des Anschlussangebotes durch <strong>den</strong><br />

Kun<strong>den</strong> und dem zugehörigen Auftragseingang beim NB gefertigt und beigestellt.<br />

Die Kosten sind durch <strong>den</strong> Anschlussnehmer/-nutzer zu tragen.<br />

Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits.<br />

Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen:<br />

1. Der Schutzübergabeschrank incl. Sockel (BxHxT ca. 800 x 2100 x 600) wird anlagennah<br />

aufgestellt und ist bei der räumlichen Anordnung durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> mit einzuplanen.<br />

2. Die Dokumentation der Einspeisezellen, insbesondere der Zielzeichen zur Anbindung<br />

des Schutzübergabeschrankes wird vom NB auf Einhaltung der Anforderungen<br />

geprüft und ist daher genehmigungspflichtig. Die notwendigen Schaltungsbücher sind<br />

deshalb spätestens 6 Wochen vor Montagebeginn beim NB zur Abstimmung und<br />

Freigabe vorzulegen.<br />

3. Die gesicherte Gleichspannungsversorgung <strong>für</strong> die NB-Einrichtungen ist vom Kun<strong>den</strong><br />

zu stellen (siehe Hilfsenergieversorgung).<br />

4. Das Auslösekommando des Schutzgerätes erfolgt einpolig und muss ohne zeitliche<br />

Verzögerung auf die Auslösespule des LS erfolgen.<br />

Eine Verriegelung im Schutzauskreis ist nicht erlaubt.<br />

5. Die Spannungswandler <strong>für</strong> die Einspeisefelder sind mit wandlernahen Spannungswandlerschutzschaltern<br />

(Hilfskontakte 1S) auszurüsten.<br />

6. Zur Auskreisüberwachung der Leistungsschalter-Aus-Spule sind vom LS<br />

entsprechende Hilfskontakte (je ein Öffner und Schließer) zur Verfügung zu stellen<br />

(siehe Prinzipschaltbild).<br />

BA 3.2.10 Erdungsanlagen<br />

Alle Erdungssysteme sind isoliert in die Station einzuführen und über Trennlaschen an<br />

die Erdungsschiene anzuschließen. Die Trenn- und Messstellen müssen gut zugänglich<br />

sein und außerhalb der Mittelspannungszellen liegen. Eine Anschlussfahne des<br />

Fundamenterders ist im Stationsraum herauszuführen.<br />

Die Erdungsanlage ist entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung gelten<strong>den</strong> Regeln<br />

und Gesetze (u.a. DIN VDE 0101 und DIN VDE 0141) auszulegen. Die Einhaltung der<br />

zulässigen Berührungsspannungen ist sicherzustellen.<br />

Die Ausführung der Erdungsanlage ist nach der örtlichen geologischen und baulichen<br />

Beschaffenheiten auszurichten.<br />

Die genaue Lage der Erdungsanlage und dessen messtechnischer Nachweis sind bei<br />

der Inbetriebnahme der Übergabestation schriftlich zu erbringen (Messprotokoll mit<br />

Skizze der Erdungsanlage, D.6 Erdungsprotokoll).<br />

Rheinische NETZGesellschaft mbH Seite 9 von 14

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