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Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG

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Teil B:<br />

Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts<br />

Die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts sind Bestanteil des<br />

am 9. Februar 2009 vereinheitlichten Gleichbehandlungsprogramms der Unternehmen.<br />

Nachfolgend stellen die Unternehmen dar, wie diese Maßnahmen im Berichtszeitraum vermittelt,<br />

umgesetzt, überwacht und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden<br />

sind.<br />

I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements<br />

1. Gleichbehandlungsprogramm<br />

Das Gleichbehandlungsprogramm ist mit Beschluss der jeweiligen Unternehmensleitung<br />

in Kraft gesetzt und als allgemein gültige und verbindliche Regelung in die entsprechenden<br />

Regelwerke der jeweiligen Unternehmen aufgenommen worden. Die<br />

<strong>RheinEnergie</strong> <strong>AG</strong>, BELKAW, SWL sowie die RNG haben ihre Gleichbehandlungsprogramme<br />

aus dem Jahre 2005 den seither eingetretenen Veränderungen angepasst<br />

und 2009 in einem gemeinsamen Gleichbehandlungsprogramm zusammengefasst.<br />

Dieses kann über das Intranet im Organisationshandbuch aufgerufen werden.<br />

Die Unternehmen machen ihren Mitarbeitern Inhalt und Bedeutung des Gleichbehandlungsprogramms<br />

umfassend bekannt. Alle Mitarbeiter haben eine Verpflichtungserklärung<br />

auf die Einhaltung der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

zum Umgang mit wirtschaftlich sensiblen bzw. wirtschaftlich vorteilhaften Informationen<br />

abgegeben. Neu eingestellte Mitarbeiter werden ungeachtet des unmittelbaren<br />

Einsatzes bei ihrem Dienstantritt entsprechend eingewiesen und verpflichtet. Die<br />

Verpflichtungserklärungen werden zu den Personalakten genommen.<br />

2. Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

Zum 1. Januar 2011 wurde Frau Rechtsanwältin Isabella Dornhausen-Seemann,<br />

<strong>RheinEnergie</strong> <strong>AG</strong>, Hauptabteilung Strategisches Beteiligungsmanagement/Recht,<br />

durch Beschluss des Vorstandes der <strong>RheinEnergie</strong> <strong>AG</strong> und der Geschäftsführungen<br />

der übrigen Unternehmen mit der Funktion der Gleichbehandlungsbeauftragten betraut.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:<br />

Isabella Dornhausen-Seemann<br />

Telefon 0221 178-3894<br />

Telefax 0221 178-83894<br />

E-Mail i.dornhausen-seemann@rheinenergie.com<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern der Unternehmen namentlich<br />

sowie mit örtlicher, telefonischer und elektronischer Erreichbarkeit bekannt. Durch einen<br />

expliziten Hinweis auf dem Formular der zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärungen<br />

sind die Mitarbeiter insbesondere auch über ihre Beratungs- und Informationsfunktion<br />

in entflechtungsrelevanten Fragestellungen informiert. Gleiches gilt hinsichtlich<br />

der uneingeschränkten Möglichkeit der Mitarbeiter, die Gleichbehandlungs-<br />

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