Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG
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Überprüfung ausgewählter Formulare<br />
Diverse Fragestellungen zum diskriminierungsfreien Umgang mit Kundenanlagen<br />
4. Ergebnisse der Kontrollen / Sanktionen<br />
Im Zusammenhang mit der Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms hat die<br />
Gleichbehandlungsbeauftragte im Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten festgestellt.<br />
Demzufolge sind bislang gegenüber Mitarbeitern der Unternehmen keine Sanktionen<br />
wegen Fehlverhaltens ausgesprochen worden. Im Ergebnis kann somit festgehalten<br />
werden, dass insbesondere die mit Tätigkeiten für den Netzbetrieb betrauten Mitarbeiter<br />
ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Vorgaben und Anforderungen der Entflechtung<br />
aufweisen, wodurch eine maßgebliche Voraussetzung für die Einhaltung<br />
des Gleichbehandlungsprogramms und die Verhinderung von Verstößen erfüllt ist.<br />
Im Berichtszeitraum wurden von Marktteilnehmern oder Regulierungsbehörden keine<br />
Beschwerden an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen.<br />
5. Ausblick<br />
Nachdem die vor dem Hintergrund der EnWG-Novelle 2011 ursprünglich für das Berichtsjahr<br />
beabsichtigte Anpassung des Gleichbehandlungsprogramms mit Blick auf<br />
die avisierte Veröffentlichung der Auslegungsgrundsätze III verschoben wurde, wird<br />
die erforderliche Angleichung nunmehr im kommenden Berichtsjahr erfolgen. Das<br />
angepasste Gleichbehandlungsprogramm wird nach Fertigstellung den Mitarbeitern<br />
der Unternehmen und der Bundesnetzagentur bekannt gemacht.<br />
Daneben sind weitere Überprüfungen von Geschäftsprozessen und die Unterstützung<br />
von Fachbereichen bei der Erarbeitung von Schulungsunterlagen geplant.<br />
Köln, den 27. März 2013<br />
gez. Isabella Dornhausen-Seemann<br />
Gleichbehandlungsbeauftragte<br />
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