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Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG

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Überprüfung ausgewählter Formulare<br />

Diverse Fragestellungen zum diskriminierungsfreien Umgang mit Kundenanlagen<br />

4. Ergebnisse der Kontrollen / Sanktionen<br />

Im Zusammenhang mit der Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms hat die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte im Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten festgestellt.<br />

Demzufolge sind bislang gegenüber Mitarbeitern der Unternehmen keine Sanktionen<br />

wegen Fehlverhaltens ausgesprochen worden. Im Ergebnis kann somit festgehalten<br />

werden, dass insbesondere die mit Tätigkeiten für den Netzbetrieb betrauten Mitarbeiter<br />

ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Vorgaben und Anforderungen der Entflechtung<br />

aufweisen, wodurch eine maßgebliche Voraussetzung für die Einhaltung<br />

des Gleichbehandlungsprogramms und die Verhinderung von Verstößen erfüllt ist.<br />

Im Berichtszeitraum wurden von Marktteilnehmern oder Regulierungsbehörden keine<br />

Beschwerden an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen.<br />

5. Ausblick<br />

Nachdem die vor dem Hintergrund der EnWG-Novelle 2011 ursprünglich für das Berichtsjahr<br />

beabsichtigte Anpassung des Gleichbehandlungsprogramms mit Blick auf<br />

die avisierte Veröffentlichung der Auslegungsgrundsätze III verschoben wurde, wird<br />

die erforderliche Angleichung nunmehr im kommenden Berichtsjahr erfolgen. Das<br />

angepasste Gleichbehandlungsprogramm wird nach Fertigstellung den Mitarbeitern<br />

der Unternehmen und der Bundesnetzagentur bekannt gemacht.<br />

Daneben sind weitere Überprüfungen von Geschäftsprozessen und die Unterstützung<br />

von Fachbereichen bei der Erarbeitung von Schulungsunterlagen geplant.<br />

Köln, den 27. März 2013<br />

gez. Isabella Dornhausen-Seemann<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte<br />

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