Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG
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2. Geschäftsprozessanalyse<br />
Eine detaillierte Überprüfung der besonders relevanten Geschäftsprozesse „Netzentgelte<br />
Strom/Gas kalkulieren und veröffentlichen“ sowie „Last- bzw. Netzsicherheitsmanagement“<br />
ist bereits im Berichtsjahr 2011 erfolgt. Diesbezüglich wird vollumfänglich<br />
auf den vorangegangenen Bericht verwiesen. Eine erneute Überprüfung von diskriminierungsanfälligen<br />
Geschäftsprozessen ist für das kommende Berichtsjahr vorgesehen.<br />
3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen<br />
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum<br />
bildete die Beratung von Shared Service Bereichen hinsichtlich der<br />
Verwendung und Weitergabe von Informationen. Beispielhaft ist etwa die diesbezügliche<br />
Beratung hinsichtlich der entflechtungsrechtlichen Zulässigkeit bestimmter Auskunftsdienste<br />
durch das als Shared Service organisierte Servicecenter zu nennen.<br />
Hierbei konnte wiederholt eine hohe Sensibilität und ein sehr guter Kenntnisstand der<br />
Mitarbeiter für die entflechtungsrechtlichen Fragestellungen festgestellt werden.<br />
Durch die Inanspruchnahme der in den Unternehmen bekannten Beratungs- und Informationsfunktion<br />
der Gleichbehandlungsbeauftragten konnte in verbleibenden Zweifelsfällen<br />
stets ein entflechtungskonformer Umgang mit Informationen gewährleistet<br />
werden.<br />
Überdies sind hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />
im Berichtszeitraum exemplarisch Anfragen der Mitarbeiter zu nachfolgenden Themen<br />
zu nennen:<br />
Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 28.10.2011 wegen Änderung<br />
der Festlegungen BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung<br />
mit Elektrizität – GPKE) und BK6-09-034 (Wechselprozesse im Messwesen<br />
– WiM)<br />
Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 29.10.<strong>2012</strong> zur Festlegung<br />
von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom), BK6-12-153<br />
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität<br />
des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung –<br />
SysStabV) vom 20.07.<strong>2012</strong><br />
Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen<br />
Gasversorgungsnetzen, insbesondere die Anpassung des Lieferantenrahmenvertrags<br />
infolge der Änderungsfassung vom 29.06.<strong>2012</strong> zum<br />
01.10.<strong>2012</strong><br />
Zulässigkeit der Anforderung einer Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung<br />
bei Zahlungsverzug von Lieferanten<br />
Anforderungen an die Abwicklung elektronischer Geschäftsprozesse bei<br />
desintegrierten Netznutzern<br />
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