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Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG

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2. Geschäftsprozessanalyse<br />

Eine detaillierte Überprüfung der besonders relevanten Geschäftsprozesse „Netzentgelte<br />

Strom/Gas kalkulieren und veröffentlichen“ sowie „Last- bzw. Netzsicherheitsmanagement“<br />

ist bereits im Berichtsjahr 2011 erfolgt. Diesbezüglich wird vollumfänglich<br />

auf den vorangegangenen Bericht verwiesen. Eine erneute Überprüfung von diskriminierungsanfälligen<br />

Geschäftsprozessen ist für das kommende Berichtsjahr vorgesehen.<br />

3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen<br />

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum<br />

bildete die Beratung von Shared Service Bereichen hinsichtlich der<br />

Verwendung und Weitergabe von Informationen. Beispielhaft ist etwa die diesbezügliche<br />

Beratung hinsichtlich der entflechtungsrechtlichen Zulässigkeit bestimmter Auskunftsdienste<br />

durch das als Shared Service organisierte Servicecenter zu nennen.<br />

Hierbei konnte wiederholt eine hohe Sensibilität und ein sehr guter Kenntnisstand der<br />

Mitarbeiter für die entflechtungsrechtlichen Fragestellungen festgestellt werden.<br />

Durch die Inanspruchnahme der in den Unternehmen bekannten Beratungs- und Informationsfunktion<br />

der Gleichbehandlungsbeauftragten konnte in verbleibenden Zweifelsfällen<br />

stets ein entflechtungskonformer Umgang mit Informationen gewährleistet<br />

werden.<br />

Überdies sind hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs der Gleichbehandlungsbeauftragten<br />

im Berichtszeitraum exemplarisch Anfragen der Mitarbeiter zu nachfolgenden Themen<br />

zu nennen:<br />

Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 28.10.2011 wegen Änderung<br />

der Festlegungen BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung<br />

mit Elektrizität – GPKE) und BK6-09-034 (Wechselprozesse im Messwesen<br />

– WiM)<br />

Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,<br />

Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 29.10.<strong>2012</strong> zur Festlegung<br />

von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom), BK6-12-153<br />

Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität<br />

des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung –<br />

SysStabV) vom 20.07.<strong>2012</strong><br />

Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen<br />

Gasversorgungsnetzen, insbesondere die Anpassung des Lieferantenrahmenvertrags<br />

infolge der Änderungsfassung vom 29.06.<strong>2012</strong> zum<br />

01.10.<strong>2012</strong><br />

Zulässigkeit der Anforderung einer Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung<br />

bei Zahlungsverzug von Lieferanten<br />

Anforderungen an die Abwicklung elektronischer Geschäftsprozesse bei<br />

desintegrierten Netznutzern<br />

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