Gleichbehandlungsbericht 2012 - RheinEnergie AG
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hier etwa aktuelle Gesetzgebungsverfahren nebst ihrer Auswirkungen auf die RNG<br />
sowie gegenwärtige Entwicklungen und Aufgaben der verschiedenen Fachbereiche<br />
zu nennen. Die seit 2010 publizierte „RNG direkt“ erscheint bedarfsorientiert in unregelmäßigen<br />
Zeitabständen und ist mit Blick auf den in den Auslegungsgrundsätzen III<br />
herausgestellten „Schutzzweck der Identitätsbildung der Mitarbeiter“ als Instrument<br />
der internen Kommunikation besonders hervorzuheben.<br />
Wie bereits vorstehend erwähnt, ist die RNG mit einer eigenen Homepage im Internet<br />
präsent, ein gemeinsamer Internetauftritt mit dem für die Vertriebsaktivitäten zuständigen<br />
vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen ist nicht gegeben. Die jeweiligen<br />
Internetauftritte des Netzbetreibers und des für die Vertriebsaktivitäten zuständigen<br />
vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind zudem in ihrer<br />
Gestaltung eigenständig und damit hinreichend unterscheidbar. Schließlich ist auf der<br />
Homepage der RNG auch kein Hinweis auf die wettbewerblich tätigen Bereiche des<br />
vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens beinhaltet oder gar eine gemeinsame<br />
Stelle für Kontaktanfragen (E-Mail-Adresse, Kontaktformular) benannt,<br />
womit eine entflechtungswidrige Verwechslung über das Internet insgesamt ausgeschlossen<br />
ist. Überdies sind auch die Verwaltungssitze der RNG und der Vertriebseinheiten<br />
der übrigen Unternehmen an unterschiedlichen Standorten untergebracht,<br />
so dass auch eine auf eine identische Adresse zurückzuführende Verwechslung der<br />
Unternehmen und ihrer Marktrollen ausgeschlossen ist. Die Anschrift sowie die Telefonnummer<br />
der RNG sind im örtlichen Telefonbuch verzeichnet. Die Mitarbeiter der<br />
RNG sind schließlich über eigenständige Telefonnummern und E-Mail-Adressen erreichbar,<br />
die in keinem Zusammenhang zu den Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen<br />
Vertriebseinheiten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens stehen.<br />
Die Entflechtungskonformität des Kommunikationsverhaltens der RNG ist schließlich<br />
ebenfalls gewährleistet, wenn der Kundenkontakt im Auftrag des Netzbetreibers von<br />
Dienstleistern übernommen wird. In diesen Fällen ist beim schriftlichen Kundenkontakt<br />
auf dem jeweiligen Schriftstück ein eindeutiger Hinweis auf die grundsätzliche<br />
Zuständigkeit der RNG und das der Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zugrundeliegende<br />
Auftrags- und Vertretungsverhältnis enthalten. Hierdurch wird der Adressat<br />
aufgeklärt, dass die für eine bestimmte Netzbetreiberaufgabe originär zuständige<br />
RNG mit der Erbringung dieser Aufgabe einen Dienstleister beauftragt hat, welcher<br />
die Dienstleistung im Namen und für Rechnung der RNG erbringt. Dies ist etwa bei<br />
der Zählerablesung der Fall, wo auf den Ablesekarten ein entsprechender Hinweis<br />
aufgedruckt ist. Eine solche Offenlegung der Auftrags- und Vertretungsverhältnisse<br />
beugt aktiv einer möglichen Fehlvorstellung des Adressaten über die Zuständigkeit<br />
und die Identität des Netzbetreibers vor. Auf diese Weise ist auf allen Formen des<br />
schriftlichen Kundenkontakts sichergestellt, dass der Kunde eine genaue Zuordnung<br />
der Geschäftsaktivität zur Netzgesellschaft oder zum Vertrieb herstellen kann.<br />
Dies gilt im Ergebnis auch für den telefonischen Kundenkontakt. Dieser wird überwiegend<br />
von dem Shared Service Bereich Servicecenter der <strong>RheinEnergie</strong> <strong>AG</strong> wahrgenommen,<br />
welcher in gesonderte Serviceeinheiten für die RNG und die Vertriebsaktivitäten<br />
des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens untergliedert ist. Dabei<br />
verfügt die für Angelegenheiten des Netzbetreibers zuständige Einheit selbstverständlich<br />
über eine eigene Rufnummer, so dass das Anliegen des Kunden direkt der<br />
RNG zugeordnet und entsprechend abgewickelt werden kann.<br />
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