Rechtliche Grundlagen zu Holzofenbrot: Sind Brote aus Pellets ...
Rechtliche Grundlagen zu Holzofenbrot: Sind Brote aus Pellets ...
Rechtliche Grundlagen zu Holzofenbrot: Sind Brote aus Pellets ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Diese Leitsätze haben keinen rechtsetzenden Charakter, sondern sind beschreibender<br />
Art und beziehen sich auf die festgestellte allgemeine Verkehrsauffassung,<br />
die sich in der Vergangenheit gebildet hat. Leitsätze gelten als „generalisierte<br />
Sachverständigengutachten“, 1 denen von der Rechtsprechung ein besonderes<br />
Gewicht <strong>zu</strong>gebilligt wird. Wegen des fehlenden Rechtscharakters der Leitsätze ist<br />
es daher möglich, von deren Feststellungen ab<strong>zu</strong>weichen, sofern die Abweichungen<br />
<strong>aus</strong>reichend gekennzeichnet werden.<br />
Da die Lebensmittelbuchkommission nicht die Befugnis hat, wie ein Gesetzgeber<br />
neues Recht <strong>zu</strong> schaffen, können Änderungen der bestehenden Leitsätze nur<br />
durch den Nachweis eingeleitet werden, dass sich die in den Leitsätzen beschriebene<br />
Verkehrsauffassung mittlerweile gewandelt hat.<br />
2. Was ist ein Holzofen?<br />
a) Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck in der Fassung vom 19. September<br />
2005 beschreiben „Holzöfen“ und „<strong>Holzofenbrot</strong>“ wie folgt:<br />
„<strong>Holzofenbrot</strong> wird freigeschoben oder angeschoben und in direkt befeuerten Öfen<br />
hergestellt, deren Backräume <strong>aus</strong> steinernem oder steinartigem Material bestehen.<br />
Das Heizmaterial befindet sich im Backraum. Es wird nur naturbelassenes Holz als<br />
Heizmaterial verwendet.“<br />
(In der Leitsatz-Fassung <strong>aus</strong> dem Jahre 1999 waren angeschobene <strong>Brote</strong> noch nicht<br />
erwähnt. Die den Leitsätzen vor<strong>aus</strong>gegangenen BLL-Richtlinie für Brot und Kleingebäck<br />
<strong>aus</strong> dem Jahre 1984 hatte gefordert, dass ab einer Stunde vor Backbeginn<br />
sowie bei weiteren Aufheizphasen nur Holz als Heizmaterial verwendet werde.)<br />
Weitgehend sinngleich heißt es im Österreichischen Lebensmittelbuch unter<br />
„<strong>Holzofenbrot</strong>“ 2 .<br />
„<strong>Holzofenbrot</strong> wird nur in <strong>aus</strong> Stein gemauerten und direkt befeuerten Öfen mit fallender<br />
Hitze frei- und angeschoben gebacken. Dabei wird <strong>zu</strong>m Anheizen ab einer<br />
Stunde vor Backbeginn sowie während der weiteren Aufheizphasen nur chemisch<br />
nicht behandeltes Holz als Heizmaterial verwendet.“<br />
In diesem Sinne äußert sich auch die Richemont Fachschule Luzern in einer Veröffentlichung<br />
<strong>aus</strong> dem Jahre 2004, in der es heißt:<br />
„Direkt beheizt, unterschiedlich befeuert: Aus der technologischen Entwicklung des<br />
Backens abgeleitet ist der Holzbackofen ein direkt mit Holz beheizter Ofen, bei dem<br />
die Heizfläche mit der Backfläche identisch ist. Diese Formulierung schließt auch Ofensysteme<br />
wie Gueulard ein, bei welchem die Feuerstelle außerhalb der Backfläche<br />
angeordnet ist, die Flamme jedoch direkt in den Backraum geleitet wird. Die von Richemont<br />
seinerzeit <strong>aus</strong>gearbeitete und nach wie vor aktuelle Definition<br />
1 So <strong>aus</strong>drücklich die Einleitung A 1 <strong>zu</strong>m Österreichischen Lebensmittelbuch (CODEX ALIMENTARI-<br />
US AUSTRIACUS, Verlag Brüder Hollinek, Wien, sinngleich auch die Einleitung <strong>zu</strong>m Deutschen Lebensmittelbuch<br />
(http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/<br />
Kennzeichnung/Lebensmittelbuch/DeutschesLebensmittelbuch.html)<br />
2 Codex-Kapitel B 18 Nr. 39<br />
2