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Rechtliche Grundlagen zu Holzofenbrot: Sind Brote aus Pellets ...

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Diese Leitsätze haben keinen rechtsetzenden Charakter, sondern sind beschreibender<br />

Art und beziehen sich auf die festgestellte allgemeine Verkehrsauffassung,<br />

die sich in der Vergangenheit gebildet hat. Leitsätze gelten als „generalisierte<br />

Sachverständigengutachten“, 1 denen von der Rechtsprechung ein besonderes<br />

Gewicht <strong>zu</strong>gebilligt wird. Wegen des fehlenden Rechtscharakters der Leitsätze ist<br />

es daher möglich, von deren Feststellungen ab<strong>zu</strong>weichen, sofern die Abweichungen<br />

<strong>aus</strong>reichend gekennzeichnet werden.<br />

Da die Lebensmittelbuchkommission nicht die Befugnis hat, wie ein Gesetzgeber<br />

neues Recht <strong>zu</strong> schaffen, können Änderungen der bestehenden Leitsätze nur<br />

durch den Nachweis eingeleitet werden, dass sich die in den Leitsätzen beschriebene<br />

Verkehrsauffassung mittlerweile gewandelt hat.<br />

2. Was ist ein Holzofen?<br />

a) Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck in der Fassung vom 19. September<br />

2005 beschreiben „Holzöfen“ und „<strong>Holzofenbrot</strong>“ wie folgt:<br />

„<strong>Holzofenbrot</strong> wird freigeschoben oder angeschoben und in direkt befeuerten Öfen<br />

hergestellt, deren Backräume <strong>aus</strong> steinernem oder steinartigem Material bestehen.<br />

Das Heizmaterial befindet sich im Backraum. Es wird nur naturbelassenes Holz als<br />

Heizmaterial verwendet.“<br />

(In der Leitsatz-Fassung <strong>aus</strong> dem Jahre 1999 waren angeschobene <strong>Brote</strong> noch nicht<br />

erwähnt. Die den Leitsätzen vor<strong>aus</strong>gegangenen BLL-Richtlinie für Brot und Kleingebäck<br />

<strong>aus</strong> dem Jahre 1984 hatte gefordert, dass ab einer Stunde vor Backbeginn<br />

sowie bei weiteren Aufheizphasen nur Holz als Heizmaterial verwendet werde.)<br />

Weitgehend sinngleich heißt es im Österreichischen Lebensmittelbuch unter<br />

„<strong>Holzofenbrot</strong>“ 2 .<br />

„<strong>Holzofenbrot</strong> wird nur in <strong>aus</strong> Stein gemauerten und direkt befeuerten Öfen mit fallender<br />

Hitze frei- und angeschoben gebacken. Dabei wird <strong>zu</strong>m Anheizen ab einer<br />

Stunde vor Backbeginn sowie während der weiteren Aufheizphasen nur chemisch<br />

nicht behandeltes Holz als Heizmaterial verwendet.“<br />

In diesem Sinne äußert sich auch die Richemont Fachschule Luzern in einer Veröffentlichung<br />

<strong>aus</strong> dem Jahre 2004, in der es heißt:<br />

„Direkt beheizt, unterschiedlich befeuert: Aus der technologischen Entwicklung des<br />

Backens abgeleitet ist der Holzbackofen ein direkt mit Holz beheizter Ofen, bei dem<br />

die Heizfläche mit der Backfläche identisch ist. Diese Formulierung schließt auch Ofensysteme<br />

wie Gueulard ein, bei welchem die Feuerstelle außerhalb der Backfläche<br />

angeordnet ist, die Flamme jedoch direkt in den Backraum geleitet wird. Die von Richemont<br />

seinerzeit <strong>aus</strong>gearbeitete und nach wie vor aktuelle Definition<br />

1 So <strong>aus</strong>drücklich die Einleitung A 1 <strong>zu</strong>m Österreichischen Lebensmittelbuch (CODEX ALIMENTARI-<br />

US AUSTRIACUS, Verlag Brüder Hollinek, Wien, sinngleich auch die Einleitung <strong>zu</strong>m Deutschen Lebensmittelbuch<br />

(http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/<br />

Kennzeichnung/Lebensmittelbuch/DeutschesLebensmittelbuch.html)<br />

2 Codex-Kapitel B 18 Nr. 39<br />

2

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