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Rechtliche Grundlagen zu Holzofenbrot: Sind Brote aus Pellets ...

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hielt im Jahre 1994 eine gasgestützte<br />

Zuhei<strong>zu</strong>ng im Backraum <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Heizleistung des verbrannten<br />

Holzes dann für irreführend, wenn die so hergestellten <strong>Brote</strong> als „<strong>Holzofenbrot</strong>e“ bezeichnet<br />

werden. 10<br />

Einem vom BayObLG entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt <strong>zu</strong>grunde: Unter<br />

Nachahmung des typischen Temperaturverlaufs in einem Holzbackofen, in dem mit<br />

fallender Hitze gebacken wird, hatte ein Hersteller „Bauernbrote“ <strong>zu</strong>nächst in einem<br />

ölbeheizten Vorbackofen bei 330° C vor- und anschließend in einem ölbeheizten<br />

Netzbandofen bei 240° C fertig gebacken und dieses Erzeugnis unter der Bezeichnung<br />

„Bauernbrot nach Holzofenart“ in den Verkehr gebracht.<br />

Hier<strong>zu</strong> führt das Bayerische Oberste Landesgericht führte in seinem Strafurteil vom<br />

25.02.1971 <strong>aus</strong>:<br />

„Die vom Landgericht übernommenen Ausführungen des Amtsgerichts, die Bezeichnung<br />

„nach … Art“ sei allgemein eingeführt und dem Verbraucher bekannt als Kennzeichnung<br />

eines Produktes, das demjenigen, worauf verwiesen werde, nicht entspreche,<br />

sondern nur ähnle, können in dieser Allgemeinheit, insbesondere in hier gegebenem<br />

Falle nicht gebilligt werden. (…) Da aber im vorliegenden Falle schon „Bauernbrot“<br />

eine nicht unerhebliche Ähnlichkeit mit echtem <strong>Holzofenbrot</strong> besitzt, darf ein<br />

Brot mit der Bezeichnung „Bauernlaib“ bzw. „Bauernschnitten nach Holzofenart“<br />

echtem <strong>Holzofenbrot</strong> nicht mehr bloß ähneln; es muss diesem viel mehr insbesondere<br />

auch in seinem äußeren Aussehen und in seinen geschmacklichen<br />

Qualitäten praktisch gleichkommen, also die Art und damit alle Vorzüge des<br />

echten <strong>Holzofenbrot</strong>es praktisch erreichen. (…) Das Landgericht wird sich bei der<br />

erneuten Verhandlung und Entscheidung namentlich auch mit der Frage <strong>aus</strong>einandersetzen<br />

müssen, ob nicht die bei der Herstellung echten <strong>Holzofenbrot</strong>es angewendete<br />

direkte Holzbefeuerung geschmackliche Effekte erzeugt, die in modernen<br />

Backofenanlagen trotz Nachahmung des Backverlaufs überhaupt nicht<br />

erreicht werden können, so dass möglicherweise schon <strong>aus</strong> diesem Grunde<br />

der Hinweis „nach Holzofenart“ <strong>zu</strong>r Irreführung geeignet ist, und bei derartigen<br />

Backerzeugnissen eben doch nur ein Schwarzbrot vorliegt, das in Be<strong>zu</strong>g auf Zusammenset<strong>zu</strong>ng,<br />

Beschaffenheit, Aussehen, Qualität und Geschmack nur dem<br />

„Bauernbrot“ entspricht. So wäre es z. B. durch<strong>aus</strong> möglich, dass beim Vorheizen<br />

des Backofens mit direktem Holzfeuer das – im Gegensatz <strong>zu</strong> dem beanstandeten<br />

Brot – bei der Herstellung echten <strong>Holzofenbrot</strong>es vorgenommen wird,<br />

schwerflüchtige Stoffe entstehen, die im Backofen erhalten bleiben und den<br />

Geschmack des dann eingeschlossenen <strong>Brote</strong>s besonders beeinflussen. Auch<br />

könnten Aschereste <strong>aus</strong> der Holzverbrennung, die beim Auskehren oder Ausräumen<br />

der Holzfeuerung unvermeidlich im Backofen <strong>zu</strong>rückbleiben, den Geschmack<br />

des <strong>Brote</strong>s eine ganz besondere Note verleihen, die durch indirekte<br />

Ölbefeuerung nicht erreicht werden kann.“ 11<br />

Gleicher Auffassung war der 4.Senat des BayObLG in seinem Urteil vom 26. April<br />

1977, dem folgender Sachverhalt <strong>zu</strong>grunde lag:<br />

Das streitbefangene Brot war mit Natursauerteig hergestellt worden. Es wurde in einem<br />

modernen Netzbandofen bei hoher Anfangstemperatur (rund 400 °C) angeba-<br />

10 VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27. April 1994 (9 S 895/94)<br />

11 Bayerisches Oberstes Landesgericht, 8. Strafsenat, Urteil vom 25.02.1971 (8 St 185/70)<br />

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