Leitfaden für Bauwillige - Rommerskirchen
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Baurechtliche Anforderungen 8<br />
Die Gebäude dürfen nicht mehr als 1 Vollgeschosse<br />
haben (§ 20 Abs. 1 BauNVO, § 2<br />
Abs. 5 BauO NRW).<br />
0,4<br />
dies ist die Grundflächenzahl (GRZ). Sie gibt<br />
an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je<br />
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig<br />
sind. Im Beispiel dürfen vier Zehntel der<br />
Grundstücksfläche überbaut werden (§§ 19,<br />
17 BauNVO).<br />
0,8<br />
diese Zahl im Kreis ist die Geschossflächenzahl<br />
(GFZ). Sie gibt an wieviel Quadratmeter<br />
Geschossfläche (Gesamtfläche aller Vollgeschosse)<br />
je Quadratmeter Grundstücksfläche<br />
zulässig sind. Bei einer Grundstücksgröße<br />
von 450 qm und einer GFZ von 0,8 darf die<br />
Summe aller Wohn- und Nutzflächen einschließlich<br />
der Flächen für Mauern, Treppen,<br />
Flure etc. nicht größer sein als 360 m² (§§ 20<br />
Abs. 2, 17 BauNVO).<br />
E<br />
zulässig sind nur Einzelhäuser.<br />
SD<br />
zulässig sind nur Satteldächer.<br />
Dn 30-45<br />
Dachneigung, zwischen 30 und 45 Grad.<br />
— — . — —<br />
Baugrenze, das Gebäude muß hinter dieser<br />
Linie errichtet werden (§ 23 Abs. 3 BauNVO).<br />
• aus zugelassenen Baustoffen errichtet<br />
werden, gesunde Lebensbedingungen<br />
und im Brandfall größtmögliche<br />
Sicherheit (siehe Kapitel 2.2.3 –<br />
Brandschutz) bieten.<br />
Rechtsgrundlagen: BauO NRW und andere Vorschriften.<br />
2.2.1 Erschließung<br />
Die Bebauung eines Grundstückes ist nur zulässig,<br />
wenn die Erschließung gesichert ist.<br />
Unter Erschließung sind die Zufahrts- und<br />
Zugangswege, die Wasserversorgung und<br />
die Abwasserentsorgung zu verstehen. An<br />
die Zugänge und Zufahrten zum Grundstück<br />
werden im §5 BauO NRW Mindestanforderungen<br />
gestellt, um die Benutzbarkeit durch<br />
die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr sicherzustellen.<br />
Die Erschließungsanlagen<br />
müssen spätestens bis zum Beginn der Nutzung<br />
des Gebäudes fertiggestellt sein. Falls<br />
Erschließungsanlagen noch nicht vorhanden<br />
sind und sie erst für die Baumaßnahme hergestellt<br />
werden sollen, so ist eine zeitliche<br />
Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen<br />
unbedingt erforderlich. Sofern Ihr Grundstück<br />
an einer vorhandenen öffentlichen Straße<br />
liegt, können Sie in <strong>Rommerskirchen</strong> in den<br />
meisten Fällen davon ausgehen, dass diese<br />
Bedingungen erfüllt sind. Anders verhält es<br />
sich möglicherweise bei Vorhaben an Privatstraßen,<br />
im Hintergelände, d.h. hinter anderen<br />
Grundstücken. In solchen Fällen sollten<br />
Sie sich möglichst frühzeitig über die Situation<br />
informieren.<br />
2.2 Bauordnungsrecht<br />
Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung<br />
des Bauvorhabens auf dem Grundstück. Es<br />
dient in den meisten Teilen der Gefahrenabwehr.<br />
Das Gebäude muß:<br />
• auf einem erschlossenen Grundstück<br />
errichtet werden (siehe Kapitel 2.2.1 –<br />
Erschließung),<br />
• bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen<br />
und zu anderen Gebäuden<br />
einhalten (siehe Kapitel 2.2.2<br />
– Abstandflächen),<br />
• standsicher sein,