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Leitfaden für Bauwillige - Rommerskirchen

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Baurechtliche Anforderungen 8<br />

Die Gebäude dürfen nicht mehr als 1 Vollgeschosse<br />

haben (§ 20 Abs. 1 BauNVO, § 2<br />

Abs. 5 BauO NRW).<br />

0,4<br />

dies ist die Grundflächenzahl (GRZ). Sie gibt<br />

an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je<br />

Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig<br />

sind. Im Beispiel dürfen vier Zehntel der<br />

Grundstücksfläche überbaut werden (§§ 19,<br />

17 BauNVO).<br />

0,8<br />

diese Zahl im Kreis ist die Geschossflächenzahl<br />

(GFZ). Sie gibt an wieviel Quadratmeter<br />

Geschossfläche (Gesamtfläche aller Vollgeschosse)<br />

je Quadratmeter Grundstücksfläche<br />

zulässig sind. Bei einer Grundstücksgröße<br />

von 450 qm und einer GFZ von 0,8 darf die<br />

Summe aller Wohn- und Nutzflächen einschließlich<br />

der Flächen für Mauern, Treppen,<br />

Flure etc. nicht größer sein als 360 m² (§§ 20<br />

Abs. 2, 17 BauNVO).<br />

E<br />

zulässig sind nur Einzelhäuser.<br />

SD<br />

zulässig sind nur Satteldächer.<br />

Dn 30-45<br />

Dachneigung, zwischen 30 und 45 Grad.<br />

— — . — —<br />

Baugrenze, das Gebäude muß hinter dieser<br />

Linie errichtet werden (§ 23 Abs. 3 BauNVO).<br />

• aus zugelassenen Baustoffen errichtet<br />

werden, gesunde Lebensbedingungen<br />

und im Brandfall größtmögliche<br />

Sicherheit (siehe Kapitel 2.2.3 –<br />

Brandschutz) bieten.<br />

Rechtsgrundlagen: BauO NRW und andere Vorschriften.<br />

2.2.1 Erschließung<br />

Die Bebauung eines Grundstückes ist nur zulässig,<br />

wenn die Erschließung gesichert ist.<br />

Unter Erschließung sind die Zufahrts- und<br />

Zugangswege, die Wasserversorgung und<br />

die Abwasserentsorgung zu verstehen. An<br />

die Zugänge und Zufahrten zum Grundstück<br />

werden im §5 BauO NRW Mindestanforderungen<br />

gestellt, um die Benutzbarkeit durch<br />

die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr sicherzustellen.<br />

Die Erschließungsanlagen<br />

müssen spätestens bis zum Beginn der Nutzung<br />

des Gebäudes fertiggestellt sein. Falls<br />

Erschließungsanlagen noch nicht vorhanden<br />

sind und sie erst für die Baumaßnahme hergestellt<br />

werden sollen, so ist eine zeitliche<br />

Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen<br />

unbedingt erforderlich. Sofern Ihr Grundstück<br />

an einer vorhandenen öffentlichen Straße<br />

liegt, können Sie in <strong>Rommerskirchen</strong> in den<br />

meisten Fällen davon ausgehen, dass diese<br />

Bedingungen erfüllt sind. Anders verhält es<br />

sich möglicherweise bei Vorhaben an Privatstraßen,<br />

im Hintergelände, d.h. hinter anderen<br />

Grundstücken. In solchen Fällen sollten<br />

Sie sich möglichst frühzeitig über die Situation<br />

informieren.<br />

2.2 Bauordnungsrecht<br />

Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung<br />

des Bauvorhabens auf dem Grundstück. Es<br />

dient in den meisten Teilen der Gefahrenabwehr.<br />

Das Gebäude muß:<br />

• auf einem erschlossenen Grundstück<br />

errichtet werden (siehe Kapitel 2.2.1 –<br />

Erschließung),<br />

• bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen<br />

und zu anderen Gebäuden<br />

einhalten (siehe Kapitel 2.2.2<br />

– Abstandflächen),<br />

• standsicher sein,

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