Tätigkeitsbericht 2012 - RSGV
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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
II. Dass Sie im Juni 2006 auf die Rückflüsse an die Sparkasse nicht hingewiesen<br />
wurden, trifft zu; solche Hinweise waren damals noch nicht üblich. Indessen hat das<br />
Der Unterlassen Prospekt solcher der Aufklärung nennt nicht zwar automatisch nur ganz allgemein zur Folge, Provisionen dass der Anleger von (nur) das 5,3 %<br />
der Geschäft Investitionssumme, rückgängig machen ohne kann. nach Dafür den einzelnen ist vorauszusetzen, Vertriebspartnern dass er, hätte zu differenzieren.<br />
die<br />
Aber Rückflüsse wenn ein gekannt, Anleger von sich dem für Geschäft die Provisionsfrage Abstand genommen wirklich interessiert hätte, dass und also davon das seine<br />
Entscheidung Unterlassen der abhängig Aufklärung macht, für seine dann Anlageentscheidung kann er „seine“ Bank ursächlich fragen, ob war. der veröffentlichte<br />
Ein solcher<br />
Satz Ursachenzusammenhang von 5,3 % auch für soll sie nach gilt. Letztlich der von Ihnen können zitierten diese Rechtsprechung<br />
Überlegungen dahinstehen.<br />
Denn (Bundesgerichtshof die aufgeworfenen – BGH-Urteil Fragen sind vom von 8.12.<strong>2012</strong>) grundsätzlicher zu vermuten Bedeutung sein. Jedoch und bedürfen kann die der<br />
höchstrichterlichen Vermutung widerlegt Klärung werden, durch und das den ist Bundesgerichtshof. nach meiner Überzeugung Dem soll ein hier Schlichter der Fall. Sie nach<br />
Nr. haben 5 a. in E. den VerfO Jahren nicht 2003, vorgreifen. 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Fondsbeteiligung/<br />
Kommanditanteil erworben. Die drei zuerst erworbenen Beteiligungen verlaufen<br />
(…) prospektgemäß, und an ihnen halten Sie fest, obwohl Ihnen auch in diesen Fällen die<br />
von der Sparkasse bezogenen Provisionsrückflüsse verschwiegen wurden. Die beiden<br />
2006 und 2007 gezeichneten Beteiligungen haben sich prospektwidrig entwickelt,<br />
insbesondere hinsichtlich der Ausschüttungen; nur von diesen beiden Beteiligungen<br />
wollen Sie sich heute trennen. Daraus muss man folgern, dass dieser Entschluss eben<br />
auf dem Misserfolg der Anlagen beruht und nicht darauf, dass Ihnen seinerzeit die<br />
Provisionen verschwiegen wurden; andernfalls würden Sie sich auch von den ersten drei<br />
Beteiligungen trennen wollen. Wenn die Provisionsfrage für Ihre heutige Rücktritts-<br />
Entschließung in Wahrheit unerheblich ist, dann muss dies auch für Ihre damalige<br />
Anlageentscheidung gelten.<br />
Es kommt hinzu: Vermögende Anleger haben schon immer nach Investitionen gesucht,<br />
die ihnen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer; seit 2009 Abgeltungsteuer) ersparte.<br />
Dafür eignen sich besonders Schiffsfonds, die für die Tonnagesteuer optiert haben,<br />
sowie Fonds, bei denen das Kapital im Ausland belegen und die Erträge durch<br />
Doppelbesteuerungsabkommen begünstigt sind. Zu den Bankkunden, die in erster Linie<br />
derartige Anlagen wünschten, darf ich, sehr geehrte Frau XX, auch Sie zählen. Sie waren<br />
schon damals vermögend und hatten erhebliche Kapitaleinkünfte zu erwarten. Sie<br />
haben sich 2003 für einen österreichischen Immobilienfonds entschieden, 2004 und<br />
2006 für einen Schiffsfonds und 2007 für einen auf dem britischen Markt tätigen Fonds<br />
(UUu). Im Beratungsbogen vom 22.3.2007 ist Ihr Anlageziel so bezeichnet:<br />
„steueroptimierte Anlage“. Die Attraktivität solcher Anlagen war den Fondsgründern<br />
und ihren Vertriebspartnern selbstverständlich bekannt, und so konnten sie mit relativ<br />
hohen Vertriebskosten operieren. Wer sich an einem steuergünstigen Projekt beteiligen<br />
wollte, musste deshalb zwangsläufig hohe – offene oder verdeckte – Vertriebkosten<br />
hinnehmen. Deshalb darf ich folgern: Hätte man Ihnen die der Sparkasse zufließenden<br />
Provisionen offenbart, dann hätten Sie ZZz dennoch gezeichnet, eben weil eine so<br />
steuergünstige Anlage auf dem Markt anders nicht zu haben war, auch nicht bei andern<br />
Geldinstituten.<br />
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