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40/2013 - Salzburger Fenster

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FACHKOMMENTAR<br />

von Carola Schößwender<br />

Geschäftsführerin des Österreichischen<br />

Haus- und Grundbesitzerbundes in Salzburg<br />

Grundbuch<br />

und Gebühren<br />

Tipps und Trends Seite 17<br />

WERBUNG SF <strong>40</strong> / 20.11.<strong>2013</strong><br />

WOHNEN<br />

Seniorenwohnheim<br />

in Lofer eröffnet<br />

Beim Kauf von Immobilien sind Nebenkosten wie die<br />

Grundbucheintragungsgebühr als Budgetfaktoren<br />

miteinzukalkulieren. Diese wurde nun empfindlich erhöht.<br />

Die neue Regelung trat mit 1.1.<strong>2013</strong> in Kraft.<br />

ALS HAUPTGRUND nennt das Höchstgericht die unterlassene<br />

Anpassung der Einheitswerte an die tatsächliche Wertentwicklung<br />

der Grundstücke. Der Verfassungsgerichtshof<br />

(VfGH) führte in seinem Erkenntnis vom 21.09.2011 (G 34,<br />

35/11) aus, dass die differenzierte Behandlung verschiedener<br />

Arten des Grundstückserwerbes bei der Bemessungsgrundlage<br />

für die Grundbucheintragungsgebühr zu einem<br />

unsachlichen und gleichheitswidrigen Ergebnis führt.<br />

IM DETAIL bedeutet dies, dass die Höhe mit 1,1 Prozent<br />

zwar nach wie vor gilt, jedoch die Bemessungsgrundlage<br />

dafür geändert wurde. Mit dieser Neuregelung erfolgt die<br />

generelle Anpassung der Bemessungsgrundlage an den<br />

Verkehrswert. Daher wird die Eintragungsgebühr auch bei<br />

unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkungen oder<br />

Erbschaften (bisher Einheitswert als Bemessungsgrundlage)<br />

vom Verkehrswert berechnet. Allerdings sind im § 26a<br />

Gerichtsgebührengesetz (GGG) zahlreiche Ausnahmen<br />

bzw. Begünstigungen aufgezählt. Der dreifache Einheitswert<br />

(maximal jedoch 30 % des Verkehrswertes) kommt<br />

bei Übertragungen von Liegenschaften oder Miteigentumsanteilen<br />

an diesen in der Familie und bestimmten gesellschaftsrechtlichen<br />

Lagen (Verschmelzung, Umwandlung<br />

etc.) zur Anwendung. Die vielen Ausnahmen werden<br />

faktisch zum Regelfall ähnlich der alten Rechtslage. Eine<br />

neuerliche Überprüfung der Novelle durch den VfGH würde<br />

also nicht überraschen.<br />

Kontakt:<br />

office@oehgb-sbg.at<br />

www.oehgb-sbg.at<br />

DIE SALZBURG WOHNBAU realisiert in Lofer ein „Haus der Generationen“<br />

in dem Seniorenheim und Kindergarten unter einem Dach sind. Das<br />

Seniorenwohnheim, das von den vier Pinzgauer Gemeinden Lofer, Weißbach,<br />

St. Martin und Unken gemeinsam in Auftrag gegeben wurde, konnte<br />

kürzlich feierlich eröffnet werden – mit dabei waren (v. li.): Die Bürgermeister<br />

Josef Michael Hohenwarter (Weißbach), Hubert Lohfeyer (Unken)<br />

und Josef Leitinger (St. Martin), Salzburg Wohnbau Geschäftsführer Christian<br />

Struber, Bettina Mitterer (Ehemalige Bürgermeisterin von Lofer), Seniorenheimleiterin<br />

Brigitte Stock und Bürgermeister Norbert Meindl (Lofer).<br />

Foto: Schweinöster

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