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Immer wieder erreichen uns (berechtigte)<br />
Beschwerden von<br />
Hausbewohnern über zum Teil unzumutbare<br />
Zustände im Treppenhaus.<br />
Dazu ein kurzer Auszug aus der<br />
Hausordnung:<br />
„Hauseingänge, Treppen und Flure<br />
erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg<br />
nur, wenn sie freigehalten werden.<br />
Sie dürfen daher nicht zugeparkt<br />
SBG – Wohnungstauschböre<br />
Wir haben die passende Wohnung für Sie<br />
oder durch Fahrräder, Kinderwagen<br />
usw. versperrt werden. “Grundsätzlich<br />
gehören Schuhe nicht in<br />
das Treppenhaus. Die Ablage vor<br />
der Korridortür ist nicht nur unschön,<br />
sie belästigt auch Mitmieter,<br />
behindert eine ordentliche Treppenhaus<br />
reinigung, bringt Stolpergefahren<br />
mit sich und stellt eine Gefahr<br />
für Rettungseinsätze dar. Denken<br />
Ihre Kinder sind aus dem Haus –<br />
die Wohnung ist Ihnen zu groß<br />
geworden?<br />
Sie haben Nachwuchs bekommen<br />
– es fehlt ein Kinderzimmer?<br />
Sie sind bereits Mieter bei uns?<br />
Dann genießen Sie den Treuevorteil<br />
einer bevorzugten „Behandlung“.<br />
40 bis 50 Familien wechseln jährlich<br />
ihre Wohnung innerhalb des<br />
Bestandes unserer Genossenschaft.<br />
Sie wissen das lebenslange<br />
Wohnrecht bei „Ihrer SBG-<br />
Genossenschaft“ zu schätzen.<br />
Zahlreiche Mieter wohnen schon<br />
über Jahrzehnte bei uns, und das<br />
aus guten Grunde.<br />
Unsere Bitte: Beabsichtigen Sie, sich<br />
innerhalb unseres Geschäftsgebietes<br />
wohnlich zu verändern,<br />
sprechen Sie uns an. Wir haben<br />
bestimmt die passende Wohnung<br />
für Sie.<br />
Auszug aus der Hausordnung - Sicherheit oberstes Gebot<br />
So bitte nicht!!!<br />
Sie daran, dass auch Ihr Leben<br />
durch Gegenstände im Flur im<br />
Notfall gefährdet ist. Auch ist das<br />
Anbringen von Schuhregalen untersagt.<br />
Was aus Sicht mancher Mieter<br />
eine gute Lösung darstellt, kann im<br />
Ernstfall zur Todesfalle werden. Sollte<br />
einmal ein Feuer ausbrechen, können<br />
die im Treppenhaus abgestellten<br />
Gegenstände verheerende<br />
Folgen haben. Treppenhäuser sind<br />
ein relativ sicherer Bereich des<br />
Hauses, aber nur, sofern nichts<br />
Brennbares im Wege steht. Das<br />
Treppenhaus muss auch bei starker<br />
Sichtbe einträchtigung und Rauchent<br />
wicklung noch ein sicherer<br />
Flucht weg sein. Aus diesem Grunde<br />
ist das Abstellen von Möbeln,<br />
Schuhen und anderen Dingen nicht<br />
erlaubt. Hält sich einer Ihrer Nachbarn<br />
nicht an diese Regel, sprechen<br />
Sie ihn an und machen ihn auf<br />
die Gefahren aufmerksam. Was für<br />
das Treppen haus gilt, trifft ebenso<br />
für den Dachboden und den<br />
Bereich unter der Kellertreppe zu.<br />
Wichtig ist: Pflegen Sie das Gespräch<br />
innerhalb der Hausgemeinschaft<br />
und Sie werden feststellen, dass sich<br />
gemeinsam meist immer eine<br />
Lösung finden lässt.