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Juni 2011 - Siedlungs

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Immer wieder erreichen uns (berechtigte)<br />

Beschwerden von<br />

Hausbewohnern über zum Teil unzumutbare<br />

Zustände im Treppenhaus.<br />

Dazu ein kurzer Auszug aus der<br />

Hausordnung:<br />

„Hauseingänge, Treppen und Flure<br />

erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg<br />

nur, wenn sie freigehalten werden.<br />

Sie dürfen daher nicht zugeparkt<br />

SBG – Wohnungstauschböre<br />

Wir haben die passende Wohnung für Sie<br />

oder durch Fahrräder, Kinderwagen<br />

usw. versperrt werden. “Grundsätzlich<br />

gehören Schuhe nicht in<br />

das Treppenhaus. Die Ablage vor<br />

der Korridortür ist nicht nur unschön,<br />

sie belästigt auch Mitmieter,<br />

behindert eine ordentliche Treppenhaus<br />

reinigung, bringt Stolpergefahren<br />

mit sich und stellt eine Gefahr<br />

für Rettungseinsätze dar. Denken<br />

Ihre Kinder sind aus dem Haus –<br />

die Wohnung ist Ihnen zu groß<br />

geworden?<br />

Sie haben Nachwuchs bekommen<br />

– es fehlt ein Kinderzimmer?<br />

Sie sind bereits Mieter bei uns?<br />

Dann genießen Sie den Treuevorteil<br />

einer bevorzugten „Behandlung“.<br />

40 bis 50 Familien wechseln jährlich<br />

ihre Wohnung innerhalb des<br />

Bestandes unserer Genossenschaft.<br />

Sie wissen das lebenslange<br />

Wohnrecht bei „Ihrer SBG-<br />

Genossenschaft“ zu schätzen.<br />

Zahlreiche Mieter wohnen schon<br />

über Jahrzehnte bei uns, und das<br />

aus guten Grunde.<br />

Unsere Bitte: Beabsichtigen Sie, sich<br />

innerhalb unseres Geschäftsgebietes<br />

wohnlich zu verändern,<br />

sprechen Sie uns an. Wir haben<br />

bestimmt die passende Wohnung<br />

für Sie.<br />

Auszug aus der Hausordnung - Sicherheit oberstes Gebot<br />

So bitte nicht!!!<br />

Sie daran, dass auch Ihr Leben<br />

durch Gegenstände im Flur im<br />

Notfall gefährdet ist. Auch ist das<br />

Anbringen von Schuhregalen untersagt.<br />

Was aus Sicht mancher Mieter<br />

eine gute Lösung darstellt, kann im<br />

Ernstfall zur Todesfalle werden. Sollte<br />

einmal ein Feuer ausbrechen, können<br />

die im Treppenhaus abgestellten<br />

Gegenstände verheerende<br />

Folgen haben. Treppenhäuser sind<br />

ein relativ sicherer Bereich des<br />

Hauses, aber nur, sofern nichts<br />

Brennbares im Wege steht. Das<br />

Treppenhaus muss auch bei starker<br />

Sichtbe einträchtigung und Rauchent<br />

wicklung noch ein sicherer<br />

Flucht weg sein. Aus diesem Grunde<br />

ist das Abstellen von Möbeln,<br />

Schuhen und anderen Dingen nicht<br />

erlaubt. Hält sich einer Ihrer Nachbarn<br />

nicht an diese Regel, sprechen<br />

Sie ihn an und machen ihn auf<br />

die Gefahren aufmerksam. Was für<br />

das Treppen haus gilt, trifft ebenso<br />

für den Dachboden und den<br />

Bereich unter der Kellertreppe zu.<br />

Wichtig ist: Pflegen Sie das Gespräch<br />

innerhalb der Hausgemeinschaft<br />

und Sie werden feststellen, dass sich<br />

gemeinsam meist immer eine<br />

Lösung finden lässt.

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