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Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft

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<strong>Bankhaus</strong> <strong>Schelhammer</strong> & <strong>Schattera</strong> AG<br />

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Forderungsbetrag vor<br />

Kreditrisikominderung<br />

Forderungsbetrag nach<br />

Kreditrisikominderung<br />

Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 1.054 1.052<br />

Forderungen an regionale Gebietskörperschaften 7.408 6.389<br />

Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0 0<br />

Forderungen an Institute 66.671 66.671<br />

Forderungen an Unternehmen 145.994 126.147<br />

Retail-Forderungen 49.541 41.870<br />

Durch Immobilien besicherte Forderungen 4.889 1.827<br />

Überfällige Forderungen 11.322 10.991<br />

Gedeckte Schuldverschreibungen 1.656 1.656<br />

Forderungen in Form Investmentfondsanteilen 28.760 28.760<br />

Sonstige Posten 51.316 51.316<br />

17.7. Getrennt für jede Forderungsklasse den gesamten Forderungswert, gegebenenfalls<br />

nach dem bilanziellen oder außerbilanziellen Netting, der durch persönliche<br />

Sicherheiten gedeckt ist, wenn die Kreditinstitute die gewichteten<br />

Forderungsbeträge nach dem Kreditrisiko-Standardansatz oder dem auf internen<br />

Ratings basierenden Ansatz berechnen; für jede Forderungsklasse der<br />

Beteiligungspositionen gilt diese Anforderung für jeden der in den §§ 77 und 78<br />

SolvaV vorgesehenen Ansätze.<br />

Das <strong>Bankhaus</strong> wendet bei der Ermittlung des Mindesteigenmittelerfordernisses den<br />

Kreditrisiko-Standardansatz an und keinen der in den §§ 77 und 78 SolvaV<br />

vorgesehenen Ansätze.<br />

§ 18 Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes<br />

Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß § 22l BWG zur<br />

Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko<br />

verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen und anderer<br />

Risikoübertragungsmechanismen zur Risikominderung offen zu legen.<br />

Nicht relevant für das <strong>Bankhaus</strong>, da kein fortgeschrittener Messansatz verwendet wird.<br />

Daten zum 31.12.2011 gemäß Offenlegungsverordnung Seite 25<br />

20120613_OffenlegungsV_2011.docx

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