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mitteilungen der ingenieurkammer der freien hansestadt bremen

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Deutsches Ingenieurblatt – Regionalausgabe <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen<br />

Sulfatsaure Böden im Land Bremen –<br />

Sauer macht nicht immer lustig<br />

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) hat<br />

in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst für<br />

Bremen (GDfB) ein Faltblatt mit dem Titel „Saure Böden<br />

– Hinweise für Planer, Bauherren und Architekten“<br />

veröffentlicht.<br />

MÄRZ 2012<br />

Wie auch in den an<strong>der</strong>en norddeutschen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

gibt es im Land Bremen Böden, die wegen ihrer hohen<br />

Gehalte an Schwefel-Eisen-Verbindungen beim Aushub<br />

– bzw. beim Kontakt mit Sauerstoff – extrem stark versauern<br />

können. Wenn das geschieht, können diese versauerten<br />

Böden keiner weiteren Verwendung zugeführt<br />

werden – oft bleibt nur die Entsorgung als Son<strong>der</strong>müll.<br />

Das nun vorgelegte Faltblatt dient <strong>der</strong> Information und<br />

als Planungshilfe bei Bauvorhaben in den betroffenen<br />

Stadtgebieten in Bremen und Bremerhaven. Es umfasst<br />

unter an<strong>der</strong>em auch eine Übersichtskarte, in welchen Gebieten<br />

potentiell sulfatsaure Böden auftreten können.<br />

Typisches Bodenprofil eines versauerungsgefährdeten Bodens.<br />

Foto: SUBV<br />

Die Broschüre ist auf <strong>der</strong> Internetseite des Bremer Umweltinformationssystems<br />

BUISY (www.umwelt.<strong>bremen</strong>.de<br />

Boden, Altlasten Vorsorgen<strong>der</strong> Bodenschutz) eingestellt.<br />

Dort sind auch weitere Materialien zu Vorkommen,<br />

Verbreitung und sachgerechtem Umgang mit „sauren<br />

Böden“ – beispielsweise eine von <strong>der</strong> Universität<br />

Bremen und dem GDfB erarbeitete Handlungsempfehlung<br />

– zu finden.<br />

tb/SUBV<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Kammerversammlung<br />

vom 14.11.2011<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 3 / 2012.<br />

Die Aufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich verschiedene<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Kammerversammlung vom 14.11.2011<br />

genehmigt. Diese Beschlüsse werden nachfolgend und<br />

geson<strong>der</strong>t zum Kammerversammlungsprotokoll an dieser<br />

Stelle veröffentlicht:<br />

Rechnungsprüfer <strong>der</strong> Ingenieurkammer <strong>der</strong> Freien<br />

Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2011<br />

• Dipl.-Ing. Mario Bechtloff, Beraten<strong>der</strong> Ingenieur, Bauvorlageberechtigter,<br />

konstruktiver Ingenieurbau<br />

• Dr.-Ing. Ulrich Große Herzbruch, Beraten<strong>der</strong> Ingenieur,<br />

Bauvorlageberechtigter, konstruktiver Ingenieurbau<br />

• Dipl.-Ing. Horst Oldendörp, Bauvorlageberechtigter,<br />

konstruktiver Ingenieurbau<br />

wurden am 16.11.2011 gemäß § 17 Abs.1 Nr. 6 BremIngG<br />

in <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsfassung vom 06.10.2009<br />

(Brem.GBl. S. 401 ff) durch Beschluss <strong>der</strong> Kammerversammlung<br />

zu Rechnungsprüfern für das Haushaltsjahr<br />

2011 gewählt.<br />

Die Wahl <strong>der</strong> Rechnungsprüfer wird hiermit gemäß § 17<br />

Abs.4 BremIngG genehmigt.<br />

Bremen, den 17.01.2012<br />

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr<br />

- Aufsichtsbehörde -<br />

Haushaltsplan 2012<br />

Der von <strong>der</strong> Kammerversammlung <strong>der</strong> Ingenieurkammer<br />

<strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen am 14.11.2011 beschlossene<br />

Haushaltsplan für das Jahr 2012 wird gemäß § 17<br />

Abs. 4 des Bremischen Ingenieurgesetzes vom<br />

25.02.2003 (Brem.GBl. S.67 – 711-f-1) in <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsfassung<br />

vom 06.10.2009 (Brem.GBl. S. 401 ff) genehmigt.<br />

Bremen, den 17.01.2012<br />

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr<br />

- Aufsichtsbehörde -<br />

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