Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung
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Verschuldung und Überschuldung<br />
1. Außergerichtliche Mahnung<br />
Das ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine noch<br />
offene Rechnung zu begleichen. Eine Mahnung ist ein<br />
ernstes Signal, auf das Sie sofort reagieren müssen.<br />
2. inkassobüro<br />
Viele Gläubiger bedienen sich fremder Hilfe, um aus<br />
stehende Forderungen einzutreiben. Neben Rechtsanwäl<br />
ten können das private Inkassounternehmen sein. Hier<br />
gilt: Unterschreiben Sie grundsätzlich kein vor for mu<br />
liertes Schuldanerkenntnis; auch keine vorformulierte<br />
Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassodienstes ohne<br />
gründliche Prüfung.<br />
3. Mahnbescheid<br />
Er ergeht vom Gericht und ist eine erneute Aufforderung<br />
an Sie, dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu<br />
zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu wider<br />
sprechen.<br />
4. Vollstreckungsbescheid<br />
Damit ist es möglich, die Forderung zwangsweise durchzu<br />
setzen, zum Beispiel mithilfe von Gerichtsvollziehern oder<br />
durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber. Der Bescheid<br />
wirkt wie ein Gerichtsurteil und wird Ihnen durch die<br />
Post oder durch einen Gerichtsvoll zieher zugestellt. Sie<br />
haben dann zwei Wochen Zeit, um bei Gericht Einspruch