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Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung

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Verschuldung und Überschuldung<br />

1. Außergerichtliche Mahnung<br />

Das ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine noch<br />

offene Rechnung zu begleichen. Eine Mahnung ist ein<br />

ernstes Signal, auf das Sie sofort reagieren müssen.<br />

2. inkassobüro<br />

Viele Gläubiger bedienen sich fremder Hilfe, um aus­<br />

stehende Forderungen einzutreiben. Neben Rechtsanwäl­<br />

ten können das private Inkassounternehmen sein. Hier<br />

gilt: Unterschreiben Sie grundsätzlich kein vor for mu­<br />

liertes Schuldanerkenntnis; auch keine vorformulierte<br />

Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassodienstes ohne<br />

gründliche Prüfung.<br />

3. Mahnbescheid<br />

Er ergeht vom Gericht und ist eine erneute Aufforderung<br />

an Sie, dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu<br />

zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu wider­<br />

sprechen.<br />

4. Vollstreckungsbescheid<br />

Damit ist es möglich, die Forderung zwangsweise durchzu­<br />

setzen, zum Beispiel mithilfe von Gerichtsvollziehern oder<br />

durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber. Der Bescheid<br />

wirkt wie ein Gerichtsurteil und wird Ihnen durch die<br />

Post oder durch einen Gerichtsvoll zieher zugestellt. Sie<br />

haben dann zwei Wochen Zeit, um bei Gericht Einspruch

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