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Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung

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Unpfändbar ist Ihre notwendige und angemessene<br />

Wohnungsausstattung. Dazu gehören Kleidung, Möbel,<br />

Küchengeräte und ein Fernseher. Auch die gebrauchte<br />

Wasch­ und die Spülmaschine oder das Videogerät wer­<br />

den Ihnen in der Regel belassen.<br />

Auch Gegenstände für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung<br />

(zum Beispiel der Pkw eines Versicherungsvertreters, der<br />

PC einer Lehrerin oder eines Studenten) sind nicht<br />

pfändbar.<br />

Der Gerichtsvollzieher muss Ihnen so viel Bargeld belas­<br />

sen, wie Ihnen bis zum nächsten Lohnzahlungstermin<br />

oder bis zur nächsten Auszahlung Ihrer laufenden Sozial­<br />

leistung als unpfändbarer Anteil zusteht (Tabelle Seite 58).<br />

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der<br />

Zwangsvollstreckung treten zum 1. Januar 2013 Änderun­<br />

gen in Kraft, die für Sie wichtig sein können. Durch die<br />

Reform wird die gütliche Erledigung der Zwangsvoll­

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