Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung
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Unpfändbar ist Ihre notwendige und angemessene<br />
Wohnungsausstattung. Dazu gehören Kleidung, Möbel,<br />
Küchengeräte und ein Fernseher. Auch die gebrauchte<br />
Wasch und die Spülmaschine oder das Videogerät wer<br />
den Ihnen in der Regel belassen.<br />
Auch Gegenstände für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung<br />
(zum Beispiel der Pkw eines Versicherungsvertreters, der<br />
PC einer Lehrerin oder eines Studenten) sind nicht<br />
pfändbar.<br />
Der Gerichtsvollzieher muss Ihnen so viel Bargeld belas<br />
sen, wie Ihnen bis zum nächsten Lohnzahlungstermin<br />
oder bis zur nächsten Auszahlung Ihrer laufenden Sozial<br />
leistung als unpfändbarer Anteil zusteht (Tabelle Seite 58).<br />
Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der<br />
Zwangsvollstreckung treten zum 1. Januar 2013 Änderun<br />
gen in Kraft, die für Sie wichtig sein können. Durch die<br />
Reform wird die gütliche Erledigung der Zwangsvoll