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Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung

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Verschuldung und Überschuldung<br />

Das P­Konto wirkt sich positiv für den Gläubiger aus.<br />

Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien<br />

Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine<br />

<strong>Schulden</strong> tilgen können.<br />

Der Kontopfändungsschutz beim P­Konto macht eine<br />

angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner<br />

Unterhaltsberechtigten möglich. Automatisch besteht<br />

auf dem P­Konto zunächst ein Pfändungsschutz für<br />

Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit<br />

1.028,89 Euro je Kalendermonat.<br />

Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten<br />

Voraussetzungen erhöht werden. So zum Beispiel wegen<br />

Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungs­<br />

schutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um<br />

jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.<br />

Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen sind zu­<br />

sätzlich geschützt. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung<br />

des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungs­<br />

trägers oder einer Schuldnerberatungsstelle. In besonderen<br />

Fällen, zum Beispiel bei außerordentlichen Bedürfnissen<br />

wegen einer Krankheit, lässt sich der pfandfreie Guthaben­<br />

betrag individuell anpassen – vom Vollstreckungsgericht<br />

oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubi­<br />

gers (zum Beispiel Finanzamt, Stadtkasse).<br />

Sogar das Ansparen von Guthaben ist in kleinerem<br />

Umfang beim P­Konto möglich. Wenn der Schuldner<br />

den Freibetrag in einem Kalendermonat nicht oder nicht<br />

vollständig verbraucht, wird der restliche Betrag in den<br />

folgenden Kalendermonat übertragen und – zusätzlich<br />

zu dem neu geschützten Guthaben für diesen Kalender­<br />

monat – vor der Pfändung geschützt.<br />

Es gibt sogar die Möglichkeit, dass das Vollstreckungs­<br />

gericht auf Antrag des Schuldners anordnet, dass das<br />

Guthaben auf dem P­Konto für die Dauer von bis zu

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