Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung
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Verschuldung und Überschuldung<br />
Das PKonto wirkt sich positiv für den Gläubiger aus.<br />
Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien<br />
Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine<br />
<strong>Schulden</strong> tilgen können.<br />
Der Kontopfändungsschutz beim PKonto macht eine<br />
angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner<br />
Unterhaltsberechtigten möglich. Automatisch besteht<br />
auf dem PKonto zunächst ein Pfändungsschutz für<br />
Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit<br />
1.028,89 Euro je Kalendermonat.<br />
Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten<br />
Voraussetzungen erhöht werden. So zum Beispiel wegen<br />
Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungs<br />
schutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um<br />
jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.<br />
Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen sind zu<br />
sätzlich geschützt. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung<br />
des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungs<br />
trägers oder einer Schuldnerberatungsstelle. In besonderen<br />
Fällen, zum Beispiel bei außerordentlichen Bedürfnissen<br />
wegen einer Krankheit, lässt sich der pfandfreie Guthaben<br />
betrag individuell anpassen – vom Vollstreckungsgericht<br />
oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubi<br />
gers (zum Beispiel Finanzamt, Stadtkasse).<br />
Sogar das Ansparen von Guthaben ist in kleinerem<br />
Umfang beim PKonto möglich. Wenn der Schuldner<br />
den Freibetrag in einem Kalendermonat nicht oder nicht<br />
vollständig verbraucht, wird der restliche Betrag in den<br />
folgenden Kalendermonat übertragen und – zusätzlich<br />
zu dem neu geschützten Guthaben für diesen Kalender<br />
monat – vor der Pfändung geschützt.<br />
Es gibt sogar die Möglichkeit, dass das Vollstreckungs<br />
gericht auf Antrag des Schuldners anordnet, dass das<br />
Guthaben auf dem PKonto für die Dauer von bis zu