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Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden ... - Bundesregierung

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36<br />

Verschuldung und Überschuldung<br />

anzugeben. Und der <strong>Schulden</strong>regulierungsplan, der dem<br />

Einigungsversuch zugrunde lag, ist beizufügen.<br />

Die Insolvenzordnung schreibt die Bescheinigung<br />

durch eine „geeignete Person oder Stelle“ vor. Das<br />

sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare<br />

sowie die Schuldnerberatungsstellen, die nach<br />

den Ausführungsgesetzen der Bundes länder als<br />

Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind.<br />

Wegen der Bedeutung, die die außergerichtliche Schul­<br />

denregulierung hat, sollten Sie sich an eine Schuldner­<br />

beratung oder an eine „geeignete Person oder Stelle“<br />

wenden, um einen <strong>Schulden</strong>regulierungsplan aufzustel­<br />

len. Mit Blick auf ein eventuell folgendes Verbraucher­<br />

insolvenzverfahren ist das sehr sinnvoll und hilfreich.

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