Bildung für eine bessere Welt? - Schule.at
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dung mit Geschichte, Rechtskunde, Wirtschaftskunde<br />
etc. – in allen Schultypen ab der<br />
9. Schulstufe verankert. Zu erwähnen ist in<br />
diesem Zusammenhang, dass 2001 an den<br />
Allgemeinbildenden Höheren <strong>Schule</strong>n das Fach<br />
„Geschichte und Politische <strong>Bildung</strong>“ für die<br />
elfte und zwölfte Schulstufe etabliert wurde.<br />
© WUK KinderKultur<br />
06<br />
Auch wenn es k<strong>eine</strong> einheitliche Definition zur<br />
Menschenrechtsbildung gibt, existiert im Hinblick<br />
auf ihre Relevanz im Schulunterricht<br />
intern<strong>at</strong>ional ein breiter Konsens. Er spiegelt<br />
sich in intern<strong>at</strong>ionalen Aktionsprogrammen der<br />
UN (etwa im Rahmen der UN-Dekade für Menschenrechtserziehung<br />
1995-2004 oder im<br />
„Integrierten Rahmenaktionsplan zur Erziehung<br />
für Frieden, Menschenrechte und Demokr<strong>at</strong>ie“<br />
der UNESCO von 1995 4 ), in<br />
Empfehlungen des Europar<strong>at</strong>es (1985) 5 bzw. im<br />
Projekt „Educ<strong>at</strong>ion for Democr<strong>at</strong>ic Citizenship“/EDC)<br />
6 wider.<br />
Das Recht auf Menschenrechtsbildung ist schon<br />
in der Allgem<strong>eine</strong>n Erklärung der Menschenrechte<br />
(AEMR) verankert. Artikel 26 bezieht<br />
sich auf ein umfassendes <strong>Bildung</strong>sverständnis<br />
von der „vollen Entfaltung der menschlichen<br />
Persönlichkeit“ sowie der „Stärkung der<br />
Achtung vor den Menschenrechten und<br />
Grundfreiheiten“. Der Kern der Menschenrechte<br />
und der Menschenrechtsbildung ist die<br />
Menschenwürde, die jedem Menschen unabhängig<br />
von Herkunft, Religion, Geschlecht<br />
oder Kultur zukommt. Im schulischen Kontext<br />
bedeutet das sowohl die Sicherung des elementaren<br />
Rechts von Kindern und Jugendlichen<br />
auf <strong>Bildung</strong> als auch deren grundlegende<br />
persönliche Anerkennung.<br />
Artikel 26 der Allgem<strong>eine</strong>n Erklärung der<br />
Menschenrechte (1948)<br />
1. Jeder h<strong>at</strong> das Recht auf <strong>Bildung</strong>. Die <strong>Bildung</strong><br />
ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht<br />
und die grundlegende <strong>Bildung</strong>.<br />
Der Grundschulunterricht ist oblig<strong>at</strong>orisch.<br />
Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein<br />
verfügbar gemacht werden, und der<br />
Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen<br />
entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.<br />
2. Die <strong>Bildung</strong> muß auf die volle Entfaltung der<br />
menschlichen Persönlichkeit und auf die<br />
Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten<br />
und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu<br />
Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen<br />
allen N<strong>at</strong>ionen und allen rassischen oder<br />
religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit<br />
der Vereinten N<strong>at</strong>ionen für die Wahrung des<br />
Friedens förderlich sein.<br />
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die<br />
Art der <strong>Bildung</strong> zu wählen, die ihren Kindern<br />
zuteil werden soll.<br />
Die Didaktik <strong>eine</strong>r holistischen Menschenrechtsbildung<br />
umfasst das Zusammenwirken<br />
von Politischer <strong>Bildung</strong> und Sozialem Lernen.<br />
Ein Beispiel für die Stärkung von Selbstachtung: Ein Workshopteilnehmer<br />
präsentiert stolz s<strong>eine</strong> Stärken, die ihm von MitschülerInnen zugeschrieben<br />
wurden.<br />
Wie bereits angedeutet, liegt ihr ein multidimensionaler<br />
<strong>Bildung</strong>sbegriff zugrunde, der<br />
nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern<br />
auch von Fähigkeiten und Werthaltungen – also<br />
neben der kognitiven auch die handlungsorientierte<br />
und affektive Ebene - beinhaltet. Eine<br />
vierte, ebenso wichtige Dimension wurde noch<br />
nicht erwähnt: die Persönlichkeitsbildung.<br />
Menschenrechtsbildung zielt letztlich auch auf<br />
Selbstachtung und die Stärkung des Individuums<br />
im Sinn von „empowerment“ ab und soll<br />
zu <strong>eine</strong>r „allseitigen Entwicklung der menschlichen<br />
Persönlichkeit“ 7 beitragen.<br />
Im Hinblick auf den schulischen Kontext lassen<br />
sich die zentralen Lernziele folgendermaßen<br />
zusammenfassen: Kinder und Jugendliche sollen<br />
dazu befähigt werden, eigene Menschenrechte<br />
und die Rechte anderer zu erkennen<br />
und einzufordern; sie sollen ein Bewusstsein<br />
dafür entwickeln, dass sie persönlich an der<br />
Verwirklichung der Menschenrechte mitwirken<br />
können. Es geht darum, zu vermitteln, dass<br />
jede/r verantwortlich ist, auch die Rechte von<br />
anderen Menschen zu sichern. Auf der Grundlage<br />
von emotionaler und kognitiver Sensibilisierung<br />
gegenüber Menschenrechten sollen<br />
SchülerInnen mit altersgerechten und schüler-<br />
Innenzentrierten Methoden Kompetenzen wie<br />
die Fähigkeit zu solidarischem Handeln, Konfliktfähigkeit<br />
oder Ambiguitätstoleranz erwerben.<br />
Das konkrete Handeln von SchülerInnen,<br />
das Engagement für Menschenrechte, gilt als<br />
vorrangiges Ziel.<br />
Menschenrechtsbildung ist also mit <strong>eine</strong>r<br />
Vielzahl hoch angesetzter Ansprüche verbunden<br />
– in den meisten Fällen wohl auch mit der<br />
Diskrepanz zwischen der übergeordneten Ziel-