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Bildung für eine bessere Welt? - Schule.at

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dung mit Geschichte, Rechtskunde, Wirtschaftskunde<br />

etc. – in allen Schultypen ab der<br />

9. Schulstufe verankert. Zu erwähnen ist in<br />

diesem Zusammenhang, dass 2001 an den<br />

Allgemeinbildenden Höheren <strong>Schule</strong>n das Fach<br />

„Geschichte und Politische <strong>Bildung</strong>“ für die<br />

elfte und zwölfte Schulstufe etabliert wurde.<br />

© WUK KinderKultur<br />

06<br />

Auch wenn es k<strong>eine</strong> einheitliche Definition zur<br />

Menschenrechtsbildung gibt, existiert im Hinblick<br />

auf ihre Relevanz im Schulunterricht<br />

intern<strong>at</strong>ional ein breiter Konsens. Er spiegelt<br />

sich in intern<strong>at</strong>ionalen Aktionsprogrammen der<br />

UN (etwa im Rahmen der UN-Dekade für Menschenrechtserziehung<br />

1995-2004 oder im<br />

„Integrierten Rahmenaktionsplan zur Erziehung<br />

für Frieden, Menschenrechte und Demokr<strong>at</strong>ie“<br />

der UNESCO von 1995 4 ), in<br />

Empfehlungen des Europar<strong>at</strong>es (1985) 5 bzw. im<br />

Projekt „Educ<strong>at</strong>ion for Democr<strong>at</strong>ic Citizenship“/EDC)<br />

6 wider.<br />

Das Recht auf Menschenrechtsbildung ist schon<br />

in der Allgem<strong>eine</strong>n Erklärung der Menschenrechte<br />

(AEMR) verankert. Artikel 26 bezieht<br />

sich auf ein umfassendes <strong>Bildung</strong>sverständnis<br />

von der „vollen Entfaltung der menschlichen<br />

Persönlichkeit“ sowie der „Stärkung der<br />

Achtung vor den Menschenrechten und<br />

Grundfreiheiten“. Der Kern der Menschenrechte<br />

und der Menschenrechtsbildung ist die<br />

Menschenwürde, die jedem Menschen unabhängig<br />

von Herkunft, Religion, Geschlecht<br />

oder Kultur zukommt. Im schulischen Kontext<br />

bedeutet das sowohl die Sicherung des elementaren<br />

Rechts von Kindern und Jugendlichen<br />

auf <strong>Bildung</strong> als auch deren grundlegende<br />

persönliche Anerkennung.<br />

Artikel 26 der Allgem<strong>eine</strong>n Erklärung der<br />

Menschenrechte (1948)<br />

1. Jeder h<strong>at</strong> das Recht auf <strong>Bildung</strong>. Die <strong>Bildung</strong><br />

ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht<br />

und die grundlegende <strong>Bildung</strong>.<br />

Der Grundschulunterricht ist oblig<strong>at</strong>orisch.<br />

Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein<br />

verfügbar gemacht werden, und der<br />

Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen<br />

entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.<br />

2. Die <strong>Bildung</strong> muß auf die volle Entfaltung der<br />

menschlichen Persönlichkeit und auf die<br />

Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten<br />

und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu<br />

Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen<br />

allen N<strong>at</strong>ionen und allen rassischen oder<br />

religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit<br />

der Vereinten N<strong>at</strong>ionen für die Wahrung des<br />

Friedens förderlich sein.<br />

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die<br />

Art der <strong>Bildung</strong> zu wählen, die ihren Kindern<br />

zuteil werden soll.<br />

Die Didaktik <strong>eine</strong>r holistischen Menschenrechtsbildung<br />

umfasst das Zusammenwirken<br />

von Politischer <strong>Bildung</strong> und Sozialem Lernen.<br />

Ein Beispiel für die Stärkung von Selbstachtung: Ein Workshopteilnehmer<br />

präsentiert stolz s<strong>eine</strong> Stärken, die ihm von MitschülerInnen zugeschrieben<br />

wurden.<br />

Wie bereits angedeutet, liegt ihr ein multidimensionaler<br />

<strong>Bildung</strong>sbegriff zugrunde, der<br />

nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern<br />

auch von Fähigkeiten und Werthaltungen – also<br />

neben der kognitiven auch die handlungsorientierte<br />

und affektive Ebene - beinhaltet. Eine<br />

vierte, ebenso wichtige Dimension wurde noch<br />

nicht erwähnt: die Persönlichkeitsbildung.<br />

Menschenrechtsbildung zielt letztlich auch auf<br />

Selbstachtung und die Stärkung des Individuums<br />

im Sinn von „empowerment“ ab und soll<br />

zu <strong>eine</strong>r „allseitigen Entwicklung der menschlichen<br />

Persönlichkeit“ 7 beitragen.<br />

Im Hinblick auf den schulischen Kontext lassen<br />

sich die zentralen Lernziele folgendermaßen<br />

zusammenfassen: Kinder und Jugendliche sollen<br />

dazu befähigt werden, eigene Menschenrechte<br />

und die Rechte anderer zu erkennen<br />

und einzufordern; sie sollen ein Bewusstsein<br />

dafür entwickeln, dass sie persönlich an der<br />

Verwirklichung der Menschenrechte mitwirken<br />

können. Es geht darum, zu vermitteln, dass<br />

jede/r verantwortlich ist, auch die Rechte von<br />

anderen Menschen zu sichern. Auf der Grundlage<br />

von emotionaler und kognitiver Sensibilisierung<br />

gegenüber Menschenrechten sollen<br />

SchülerInnen mit altersgerechten und schüler-<br />

Innenzentrierten Methoden Kompetenzen wie<br />

die Fähigkeit zu solidarischem Handeln, Konfliktfähigkeit<br />

oder Ambiguitätstoleranz erwerben.<br />

Das konkrete Handeln von SchülerInnen,<br />

das Engagement für Menschenrechte, gilt als<br />

vorrangiges Ziel.<br />

Menschenrechtsbildung ist also mit <strong>eine</strong>r<br />

Vielzahl hoch angesetzter Ansprüche verbunden<br />

– in den meisten Fällen wohl auch mit der<br />

Diskrepanz zwischen der übergeordneten Ziel-

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