Fleisch Information - Schweizer Fleisch
Fleisch Information - Schweizer Fleisch
Fleisch Information - Schweizer Fleisch
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<strong>Fleisch</strong> <strong>Information</strong><br />
Der Konsument will klare<br />
<strong>Information</strong>.<br />
Die Deklaration von <strong>Fleisch</strong> ist zu einem zentralen<br />
Thema geworden. Verantwortlich dafür<br />
sind drei Faktoren: Das Interesse der Konsumentinnen<br />
und Konsumenten, die Einführung<br />
der Produktehaftpflicht im Lebensmittelrecht<br />
sowie Medienmeldungen über verschiedenste<br />
Lebensmittelskandale aus der ganzen Welt.<br />
Die Konsumenten wünschen, anhand der Produktebeschreibung<br />
erkennen zu können, woher das Lebensmittel<br />
stammt, woher seine wesentlichen Bestandteile kommen<br />
und wie das Produkt hergestellt wurde. Der Anbieter<br />
wiederum versucht sein Produkt mittels Label, Gütesiegel<br />
und Herkunftsbezeichnung im Markt zu positionieren.<br />
Die Etikette ist so nicht nur <strong>Information</strong>, sondern auch<br />
Imageträger.<br />
3/2000<br />
D<br />
Fundament auf Produktionsseite<br />
Eine Deklaration des <strong>Fleisch</strong>es bedingt, dass die Herkunft<br />
der Tiere und die Bedingungen der Tierhaltung<br />
bekannt sind. Die Schweiz verfügt mit der neuen Tierverkehrsdatenbank<br />
über sehr gute Voraussetzungen, um<br />
eine durchgehende Deklaration und Herkunftsbezeichnung<br />
durchführen zu können. In der neuen Tierverkehrsdatenbank<br />
werden alle Ereignisse von Klauentieren<br />
elektronisch erfasst, so dass die Rückverfolgbarkeit vom<br />
Schlachthof bis in den Geburtsbetrieb gewährleistet ist.<br />
Ein weiteres Glied in der Kette ist das Qualitätsmanagement<br />
<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> – kurz QM <strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> –<br />
der <strong>Schweizer</strong> Schlachtviehproduzenten, die damit garantieren,<br />
dass sie ihre Tiere gemäss der strengen schweizerischen<br />
Gesetzgebung umwelt- und tierschutzkonform<br />
halten. <strong>Fleisch</strong> aus dem QM <strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> ist ausschliesslich<br />
von Tieren, die in der Schweiz geboren und<br />
gemästet wurden.<br />
Alle QM-Produzenten werden regelmässig strengstens<br />
von unabhängigen Kontrollorganisationen auf die Einhaltung<br />
der Bestimmungen überprüft. Neben dem QM<br />
<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> bestehen weitere Produktionsarten mit<br />
verschiedenen Anforderungen an Tierhaltung und -fütterung,<br />
welche durch die verschiedenen Label Organisationen<br />
definiert und kontrolliert werden.<br />
1
1. Pfeiler:<br />
Lebensmittelgesetzgebung<br />
Die Lebensmittelhersteller, -lieferanten und -verteiler sind auf<br />
eine einschlägige Gesetzgebung zur Herkunftsdeklaration bei<br />
<strong>Fleisch</strong> angewiesen. Um die Konsumenten vor Täuschung<br />
und Gesundheitsgefährdung zu schützen, gibt es eine Vielzahl<br />
gesetzlicher Vorschriften zur Deklaration der Herkunft, der<br />
Produktionsart oder des Produktionsortes. So ermöglicht die<br />
Angabe des Produktionslandes den Konsumenten, diejenigen<br />
Produkte zu meiden, denen sie nicht volles Vertrauen schenken.<br />
Aufgrund solcher Überlegungen wurde auch die neue<br />
«Rohstoffdeklarationsverordnung» verabschiedet, durch welche<br />
verhindert werden soll, dass ein Lebensmittel, dessen<br />
Hauptrohstoff nicht aus der Schweiz stammt, aufgrund seiner<br />
Kennzeichnung beim Konsumenten den Eindruck erweckt,<br />
es sei vollständig in der Schweiz produziert worden. So muss<br />
künftig bei Bündnerfleisch oder anderen <strong>Fleisch</strong>waren, deren<br />
Rohstoff zu mehr als 50 % aus ausländischer Ware besteht,<br />
auf die Herkunft des <strong>Fleisch</strong>es hingewiesen werden.<br />
2. Pfeiler:<br />
Rückverfolgbarkeit in der <strong>Fleisch</strong>verarbeitung<br />
Immer mehr <strong>Fleisch</strong>verarbeiter und –vermarkter erachten eine<br />
transparente Dokumentation von Qualitätssicherungsmassnahmen<br />
ihrer <strong>Fleisch</strong>lieferanten als unumgänglich. Denn nur<br />
damit können sie ihrerseits eine korrekte Deklaration ihrer Produkte<br />
sicherstellen. Deklaration macht nur dann Sinn, wenn<br />
die Angaben leicht verständlich, kontrollierbar und damit vertrauenswürdig<br />
sind. Alle <strong>Fleisch</strong>verarbeitungs- und -verkaufsbetriebe<br />
haben ähnliche Ziele. Sowohl der gewerbliche<br />
Metzger, der Wirt oder der <strong>Fleisch</strong>verkäufer im Grossverteiler<br />
wollen das Vertrauen ihrer Kunden zum <strong>Fleisch</strong> stärken.<br />
Der gewerbliche Metzger:<br />
“Label sind gut. <strong>Information</strong>en im Klartext sind<br />
besser.”<br />
Der Metzgermeister im Gewerbebetrieb hat den Überblick in<br />
seinem Fachgeschäft. Er kennt seine Kunden und seine Lieferanten.<br />
Deshalb nutzt er die Chance, im Klartext zu informieren.<br />
Er verlässt sich nicht auf die mit einem Label verschlüsselten<br />
Produktionsmethoden. Der Metzgermeister weiss, woher<br />
das <strong>Fleisch</strong> stammt. Viele Metzgereifachgeschäfte geben<br />
deshalb Hof und Bauer bekannt und erklären, wie die Tiere<br />
dort gehalten, gefüttert und transportiert werden. Wichtig ist<br />
dem gewerblichen Metzger die <strong>Information</strong> seiner Kunden<br />
über die klaren Bestimmungen des Bundes, die von seinen<br />
Lieferanten eingehalten werden: die Tierschutzvorschriften<br />
und die für Ökobeiträge massgebenden Bedingungen einer<br />
besonders tierfreundlichen Stallhaltung oder der kontrollierten<br />
2
Freilandhaltung. Dank der Nähe zu den Lieferanten informieren<br />
und dokumentieren sie die Kunden in überschaubaren<br />
Produktions- und Vermarktungsstrukturen.<br />
Balz Horber, Verband <strong>Schweizer</strong> Metzgermeister<br />
Der Grossverteiler:<br />
“Rückverfolgbarkeit in der <strong>Fleisch</strong>abteilung.<br />
Vertrauen durch Transparenz.”<br />
Die Rückverfolgbarkeit und damit die vollständige Deklaration<br />
der gesamten Produktions- und Verarbeitungskette<br />
ist gerade für Grossverteiler wie die Genossenschaft Migros<br />
Luzern von enormer Wichtigkeit. Bereits von Geburt an<br />
werden die Schlachttiere von der Tierverkehrsdatenbank<br />
erfasst und dokumentiert. Sowohl Schlachtung als auch<br />
Zerlegung und Verpackung erfolgen in speziell ausgewählten<br />
und kontrollierten Betrieben. Im Verkauf wird dem Konsumenten<br />
ein Optimum an <strong>Information</strong> weitergegeben.<br />
So wird beim Frischfleisch zwischen den Kategorien «Aus<br />
der Region – für die Region», «<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong>» und<br />
«Import» unterschieden. Auch bei den <strong>Fleisch</strong>produkten ist<br />
die Genossenschaft Migros Luzern um grösstmögliche<br />
Transparenz bemüht. Je nach Herkunft des Rohmaterials<br />
ergeben sich drei verschiedene Deklarationen: «Aus der<br />
Region – für die Region», «Hergestellt in der Schweiz mit<br />
<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong>» oder aber «Hergestellt in der Schweiz<br />
mit <strong>Schweizer</strong> und ausländischem <strong>Fleisch</strong>». Lückenlose<br />
Transparenz einerseits, grosse Regionalität und dadurch<br />
eine breite Verankerung in der regionalen Landwirtschaft<br />
andererseits, bilden wichtige Stützen im Kampf um das<br />
Vertrauen der Kunden.<br />
Jules Christen, Genossenschaft Migros Luzern<br />
Die Gastronomie:<br />
“Den Gast mit klarer Deklaration des <strong>Fleisch</strong>es<br />
auf der Speisekarte informieren.”<br />
«Lebensmittel entsprechen den berechtigten Erwartungen<br />
der Konsumenten. Anpreisungen auf Speise- und Getränkekarten<br />
oder andere Angebote sollten wahrheitsgetreu sein<br />
und jede Täuschung ausschliessen.»<br />
Mit diesen Sätzen wird im Handbuch für die Hygiene-<br />
Selbstkontrolle im Gastgewerbe das Thema «Deklaration»<br />
umschrieben. In der Praxis ist diesen Vorschriften nicht einfach<br />
nachzuleben. Für Grosshaushalte und Gastroketten,<br />
wo sich der Einkauf von <strong>Fleisch</strong> und anderen Lebensmitteln<br />
nach klaren Einkaufskriterien abwickelt, ist die Qualitätssicherung<br />
meistens gewährleistet. Die Deklaration des<br />
<strong>Fleisch</strong>es auf der Speisekarte für Gäste kann auf verschiedene<br />
Art gelöst werden. Zum Beispiel: «Sofern nicht anders<br />
vermerkt, stammt unser Schweine-, Kalb- und Rindfleisch<br />
aus regionaler und inländischer Produktion.» Auf Ausnahmen<br />
3
zu dieser Regel muss hingewiesen werden. Während die Deklaration<br />
bei Tagesangeboten für die Betriebe einfach zu<br />
bewerkstelligen ist, kann dieselbe Aussage auf der gedruckten<br />
Speisekarte zu Schwierigkeiten führen. Das oberste Gebot<br />
ist und bleibt: Der Konsument darf nicht getäuscht werden.<br />
Stimmen die Deklarationsangaben auf der Speisekarte nicht<br />
mehr, soll es den Verantwortlichen eines Gastrobetriebes<br />
möglich sein, den Gästen die Herkunft des Lebensmittels<br />
über das Servicepersonal mündlich mitzuteilen.<br />
Edith Michel, Gemeinschaftsverpflegung, Meiringen<br />
Die Probleme und Forderungen<br />
rund um die Deklaration<br />
und Herkunftsbezeichnung<br />
sind je nach Anwender und<br />
Nutzer unterschiedlich.<br />
Gefordert sind Offenheit gegenüber<br />
den Anliegen aller<br />
Betroffenen und Innovation<br />
in der Nutzung der neuen<br />
technischen Hilfsmittel.<br />
In jedem Falle sind jedoch<br />
Ehrlichkeit, Transparenz und<br />
eine überprüfbare Selbstkontrolle<br />
die Voraussetzung<br />
für eine vertrauenswürdige<br />
Deklaration.<br />
Das Dach:<br />
Die Kontrolle<br />
Wie die Diskussionen um Bioprodukte, AOC-Bestimmungen,<br />
Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel und der<br />
landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung zeigen, wollen<br />
interessierte Konsumenten nicht nur über das Produkt, sondern<br />
auch über dessen Herstellung Bescheid wissen. Will<br />
man diesen Forderungen nachkommen gilt es, einige Punkte<br />
zu beachten:<br />
• Um vertrauensfördernd zu sein, sollen Deklarationen klar, richtig und verständlich<br />
sein.<br />
• Deklarationen müssen mit einem zumutbaren und nicht kostentreibenden<br />
Aufwand überprüfbar sein.<br />
• Deklarationen, die nicht überprüfbar sind, sollte man beiseite lassen.<br />
• Deklaration kann nur ein Stein im Mosaik der Konsumenteninformation<br />
sein. Die Interessen sind vielfältig, der Platz auf Etiketten ist beschränkt.<br />
Mögliche Formen, die Deklaration zu ergänzen, sind Publikationen,<br />
Hotlines, Homepages und andere Mittel.<br />
Patronat:<br />
Proviande<br />
Finkenhubelweg 11, Postfach 8162,<br />
3001 Bern<br />
Verantwortlich:<br />
<strong>Fleisch</strong> <strong>Information</strong>, Frau Dr. Regula Kennel<br />
Telefon 031 309 41 11<br />
E-Mail: regula.kennel@proviande.ch<br />
Der Kantonschemiker:<br />
Wegleitung in Bearbeitung<br />
Die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes von <strong>Fleisch</strong> und<br />
<strong>Fleisch</strong>erzeugnissen besteht schon seit Mai 1996. Seither hat<br />
der Gesetzgeber den Umfang der <strong>Information</strong>spflicht schrittweise<br />
ausgedehnt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass<br />
es sowohl für den Gesetzgeber wie für die Vollzugsbehörden<br />
manchmal sehr schwierig ist, dem Schutzbedürfnis der<br />
Verbraucher so nahe wie möglich zu kommen und dabei<br />
Regelungen zu treffen, deren Einhaltung durchsetzbar sind<br />
und die eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts der Angaben<br />
nachvollziehbar machen. Das BAG und der Verband der<br />
Kantonschemiker sind daran, Wegleitungen sowohl für die<br />
Konsumentenschaft wie auch für die Pflichtigen zu schaffen,<br />
um für Lebensmittel eine möglichst hohe Transparenz zu<br />
gewährleisten.<br />
Werner Ettel, Kantonschemiker des Kantons Zug<br />
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