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Fleisch Information - Schweizer Fleisch

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<strong>Fleisch</strong> <strong>Information</strong><br />

Der Konsument will klare<br />

<strong>Information</strong>.<br />

Die Deklaration von <strong>Fleisch</strong> ist zu einem zentralen<br />

Thema geworden. Verantwortlich dafür<br />

sind drei Faktoren: Das Interesse der Konsumentinnen<br />

und Konsumenten, die Einführung<br />

der Produktehaftpflicht im Lebensmittelrecht<br />

sowie Medienmeldungen über verschiedenste<br />

Lebensmittelskandale aus der ganzen Welt.<br />

Die Konsumenten wünschen, anhand der Produktebeschreibung<br />

erkennen zu können, woher das Lebensmittel<br />

stammt, woher seine wesentlichen Bestandteile kommen<br />

und wie das Produkt hergestellt wurde. Der Anbieter<br />

wiederum versucht sein Produkt mittels Label, Gütesiegel<br />

und Herkunftsbezeichnung im Markt zu positionieren.<br />

Die Etikette ist so nicht nur <strong>Information</strong>, sondern auch<br />

Imageträger.<br />

3/2000<br />

D<br />

Fundament auf Produktionsseite<br />

Eine Deklaration des <strong>Fleisch</strong>es bedingt, dass die Herkunft<br />

der Tiere und die Bedingungen der Tierhaltung<br />

bekannt sind. Die Schweiz verfügt mit der neuen Tierverkehrsdatenbank<br />

über sehr gute Voraussetzungen, um<br />

eine durchgehende Deklaration und Herkunftsbezeichnung<br />

durchführen zu können. In der neuen Tierverkehrsdatenbank<br />

werden alle Ereignisse von Klauentieren<br />

elektronisch erfasst, so dass die Rückverfolgbarkeit vom<br />

Schlachthof bis in den Geburtsbetrieb gewährleistet ist.<br />

Ein weiteres Glied in der Kette ist das Qualitätsmanagement<br />

<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> – kurz QM <strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> –<br />

der <strong>Schweizer</strong> Schlachtviehproduzenten, die damit garantieren,<br />

dass sie ihre Tiere gemäss der strengen schweizerischen<br />

Gesetzgebung umwelt- und tierschutzkonform<br />

halten. <strong>Fleisch</strong> aus dem QM <strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> ist ausschliesslich<br />

von Tieren, die in der Schweiz geboren und<br />

gemästet wurden.<br />

Alle QM-Produzenten werden regelmässig strengstens<br />

von unabhängigen Kontrollorganisationen auf die Einhaltung<br />

der Bestimmungen überprüft. Neben dem QM<br />

<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong> bestehen weitere Produktionsarten mit<br />

verschiedenen Anforderungen an Tierhaltung und -fütterung,<br />

welche durch die verschiedenen Label Organisationen<br />

definiert und kontrolliert werden.<br />

1


1. Pfeiler:<br />

Lebensmittelgesetzgebung<br />

Die Lebensmittelhersteller, -lieferanten und -verteiler sind auf<br />

eine einschlägige Gesetzgebung zur Herkunftsdeklaration bei<br />

<strong>Fleisch</strong> angewiesen. Um die Konsumenten vor Täuschung<br />

und Gesundheitsgefährdung zu schützen, gibt es eine Vielzahl<br />

gesetzlicher Vorschriften zur Deklaration der Herkunft, der<br />

Produktionsart oder des Produktionsortes. So ermöglicht die<br />

Angabe des Produktionslandes den Konsumenten, diejenigen<br />

Produkte zu meiden, denen sie nicht volles Vertrauen schenken.<br />

Aufgrund solcher Überlegungen wurde auch die neue<br />

«Rohstoffdeklarationsverordnung» verabschiedet, durch welche<br />

verhindert werden soll, dass ein Lebensmittel, dessen<br />

Hauptrohstoff nicht aus der Schweiz stammt, aufgrund seiner<br />

Kennzeichnung beim Konsumenten den Eindruck erweckt,<br />

es sei vollständig in der Schweiz produziert worden. So muss<br />

künftig bei Bündnerfleisch oder anderen <strong>Fleisch</strong>waren, deren<br />

Rohstoff zu mehr als 50 % aus ausländischer Ware besteht,<br />

auf die Herkunft des <strong>Fleisch</strong>es hingewiesen werden.<br />

2. Pfeiler:<br />

Rückverfolgbarkeit in der <strong>Fleisch</strong>verarbeitung<br />

Immer mehr <strong>Fleisch</strong>verarbeiter und –vermarkter erachten eine<br />

transparente Dokumentation von Qualitätssicherungsmassnahmen<br />

ihrer <strong>Fleisch</strong>lieferanten als unumgänglich. Denn nur<br />

damit können sie ihrerseits eine korrekte Deklaration ihrer Produkte<br />

sicherstellen. Deklaration macht nur dann Sinn, wenn<br />

die Angaben leicht verständlich, kontrollierbar und damit vertrauenswürdig<br />

sind. Alle <strong>Fleisch</strong>verarbeitungs- und -verkaufsbetriebe<br />

haben ähnliche Ziele. Sowohl der gewerbliche<br />

Metzger, der Wirt oder der <strong>Fleisch</strong>verkäufer im Grossverteiler<br />

wollen das Vertrauen ihrer Kunden zum <strong>Fleisch</strong> stärken.<br />

Der gewerbliche Metzger:<br />

“Label sind gut. <strong>Information</strong>en im Klartext sind<br />

besser.”<br />

Der Metzgermeister im Gewerbebetrieb hat den Überblick in<br />

seinem Fachgeschäft. Er kennt seine Kunden und seine Lieferanten.<br />

Deshalb nutzt er die Chance, im Klartext zu informieren.<br />

Er verlässt sich nicht auf die mit einem Label verschlüsselten<br />

Produktionsmethoden. Der Metzgermeister weiss, woher<br />

das <strong>Fleisch</strong> stammt. Viele Metzgereifachgeschäfte geben<br />

deshalb Hof und Bauer bekannt und erklären, wie die Tiere<br />

dort gehalten, gefüttert und transportiert werden. Wichtig ist<br />

dem gewerblichen Metzger die <strong>Information</strong> seiner Kunden<br />

über die klaren Bestimmungen des Bundes, die von seinen<br />

Lieferanten eingehalten werden: die Tierschutzvorschriften<br />

und die für Ökobeiträge massgebenden Bedingungen einer<br />

besonders tierfreundlichen Stallhaltung oder der kontrollierten<br />

2


Freilandhaltung. Dank der Nähe zu den Lieferanten informieren<br />

und dokumentieren sie die Kunden in überschaubaren<br />

Produktions- und Vermarktungsstrukturen.<br />

Balz Horber, Verband <strong>Schweizer</strong> Metzgermeister<br />

Der Grossverteiler:<br />

“Rückverfolgbarkeit in der <strong>Fleisch</strong>abteilung.<br />

Vertrauen durch Transparenz.”<br />

Die Rückverfolgbarkeit und damit die vollständige Deklaration<br />

der gesamten Produktions- und Verarbeitungskette<br />

ist gerade für Grossverteiler wie die Genossenschaft Migros<br />

Luzern von enormer Wichtigkeit. Bereits von Geburt an<br />

werden die Schlachttiere von der Tierverkehrsdatenbank<br />

erfasst und dokumentiert. Sowohl Schlachtung als auch<br />

Zerlegung und Verpackung erfolgen in speziell ausgewählten<br />

und kontrollierten Betrieben. Im Verkauf wird dem Konsumenten<br />

ein Optimum an <strong>Information</strong> weitergegeben.<br />

So wird beim Frischfleisch zwischen den Kategorien «Aus<br />

der Region – für die Region», «<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong>» und<br />

«Import» unterschieden. Auch bei den <strong>Fleisch</strong>produkten ist<br />

die Genossenschaft Migros Luzern um grösstmögliche<br />

Transparenz bemüht. Je nach Herkunft des Rohmaterials<br />

ergeben sich drei verschiedene Deklarationen: «Aus der<br />

Region – für die Region», «Hergestellt in der Schweiz mit<br />

<strong>Schweizer</strong> <strong>Fleisch</strong>» oder aber «Hergestellt in der Schweiz<br />

mit <strong>Schweizer</strong> und ausländischem <strong>Fleisch</strong>». Lückenlose<br />

Transparenz einerseits, grosse Regionalität und dadurch<br />

eine breite Verankerung in der regionalen Landwirtschaft<br />

andererseits, bilden wichtige Stützen im Kampf um das<br />

Vertrauen der Kunden.<br />

Jules Christen, Genossenschaft Migros Luzern<br />

Die Gastronomie:<br />

“Den Gast mit klarer Deklaration des <strong>Fleisch</strong>es<br />

auf der Speisekarte informieren.”<br />

«Lebensmittel entsprechen den berechtigten Erwartungen<br />

der Konsumenten. Anpreisungen auf Speise- und Getränkekarten<br />

oder andere Angebote sollten wahrheitsgetreu sein<br />

und jede Täuschung ausschliessen.»<br />

Mit diesen Sätzen wird im Handbuch für die Hygiene-<br />

Selbstkontrolle im Gastgewerbe das Thema «Deklaration»<br />

umschrieben. In der Praxis ist diesen Vorschriften nicht einfach<br />

nachzuleben. Für Grosshaushalte und Gastroketten,<br />

wo sich der Einkauf von <strong>Fleisch</strong> und anderen Lebensmitteln<br />

nach klaren Einkaufskriterien abwickelt, ist die Qualitätssicherung<br />

meistens gewährleistet. Die Deklaration des<br />

<strong>Fleisch</strong>es auf der Speisekarte für Gäste kann auf verschiedene<br />

Art gelöst werden. Zum Beispiel: «Sofern nicht anders<br />

vermerkt, stammt unser Schweine-, Kalb- und Rindfleisch<br />

aus regionaler und inländischer Produktion.» Auf Ausnahmen<br />

3


zu dieser Regel muss hingewiesen werden. Während die Deklaration<br />

bei Tagesangeboten für die Betriebe einfach zu<br />

bewerkstelligen ist, kann dieselbe Aussage auf der gedruckten<br />

Speisekarte zu Schwierigkeiten führen. Das oberste Gebot<br />

ist und bleibt: Der Konsument darf nicht getäuscht werden.<br />

Stimmen die Deklarationsangaben auf der Speisekarte nicht<br />

mehr, soll es den Verantwortlichen eines Gastrobetriebes<br />

möglich sein, den Gästen die Herkunft des Lebensmittels<br />

über das Servicepersonal mündlich mitzuteilen.<br />

Edith Michel, Gemeinschaftsverpflegung, Meiringen<br />

Die Probleme und Forderungen<br />

rund um die Deklaration<br />

und Herkunftsbezeichnung<br />

sind je nach Anwender und<br />

Nutzer unterschiedlich.<br />

Gefordert sind Offenheit gegenüber<br />

den Anliegen aller<br />

Betroffenen und Innovation<br />

in der Nutzung der neuen<br />

technischen Hilfsmittel.<br />

In jedem Falle sind jedoch<br />

Ehrlichkeit, Transparenz und<br />

eine überprüfbare Selbstkontrolle<br />

die Voraussetzung<br />

für eine vertrauenswürdige<br />

Deklaration.<br />

Das Dach:<br />

Die Kontrolle<br />

Wie die Diskussionen um Bioprodukte, AOC-Bestimmungen,<br />

Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel und der<br />

landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung zeigen, wollen<br />

interessierte Konsumenten nicht nur über das Produkt, sondern<br />

auch über dessen Herstellung Bescheid wissen. Will<br />

man diesen Forderungen nachkommen gilt es, einige Punkte<br />

zu beachten:<br />

• Um vertrauensfördernd zu sein, sollen Deklarationen klar, richtig und verständlich<br />

sein.<br />

• Deklarationen müssen mit einem zumutbaren und nicht kostentreibenden<br />

Aufwand überprüfbar sein.<br />

• Deklarationen, die nicht überprüfbar sind, sollte man beiseite lassen.<br />

• Deklaration kann nur ein Stein im Mosaik der Konsumenteninformation<br />

sein. Die Interessen sind vielfältig, der Platz auf Etiketten ist beschränkt.<br />

Mögliche Formen, die Deklaration zu ergänzen, sind Publikationen,<br />

Hotlines, Homepages und andere Mittel.<br />

Patronat:<br />

Proviande<br />

Finkenhubelweg 11, Postfach 8162,<br />

3001 Bern<br />

Verantwortlich:<br />

<strong>Fleisch</strong> <strong>Information</strong>, Frau Dr. Regula Kennel<br />

Telefon 031 309 41 11<br />

E-Mail: regula.kennel@proviande.ch<br />

Der Kantonschemiker:<br />

Wegleitung in Bearbeitung<br />

Die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes von <strong>Fleisch</strong> und<br />

<strong>Fleisch</strong>erzeugnissen besteht schon seit Mai 1996. Seither hat<br />

der Gesetzgeber den Umfang der <strong>Information</strong>spflicht schrittweise<br />

ausgedehnt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass<br />

es sowohl für den Gesetzgeber wie für die Vollzugsbehörden<br />

manchmal sehr schwierig ist, dem Schutzbedürfnis der<br />

Verbraucher so nahe wie möglich zu kommen und dabei<br />

Regelungen zu treffen, deren Einhaltung durchsetzbar sind<br />

und die eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts der Angaben<br />

nachvollziehbar machen. Das BAG und der Verband der<br />

Kantonschemiker sind daran, Wegleitungen sowohl für die<br />

Konsumentenschaft wie auch für die Pflichtigen zu schaffen,<br />

um für Lebensmittel eine möglichst hohe Transparenz zu<br />

gewährleisten.<br />

Werner Ettel, Kantonschemiker des Kantons Zug<br />

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