Fleisch Information - Schweizer Fleisch
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Fleisch Information - Schweizer Fleisch
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zu dieser Regel muss hingewiesen werden. Während die Deklaration<br />
bei Tagesangeboten für die Betriebe einfach zu<br />
bewerkstelligen ist, kann dieselbe Aussage auf der gedruckten<br />
Speisekarte zu Schwierigkeiten führen. Das oberste Gebot<br />
ist und bleibt: Der Konsument darf nicht getäuscht werden.<br />
Stimmen die Deklarationsangaben auf der Speisekarte nicht<br />
mehr, soll es den Verantwortlichen eines Gastrobetriebes<br />
möglich sein, den Gästen die Herkunft des Lebensmittels<br />
über das Servicepersonal mündlich mitzuteilen.<br />
Edith Michel, Gemeinschaftsverpflegung, Meiringen<br />
Die Probleme und Forderungen<br />
rund um die Deklaration<br />
und Herkunftsbezeichnung<br />
sind je nach Anwender und<br />
Nutzer unterschiedlich.<br />
Gefordert sind Offenheit gegenüber<br />
den Anliegen aller<br />
Betroffenen und Innovation<br />
in der Nutzung der neuen<br />
technischen Hilfsmittel.<br />
In jedem Falle sind jedoch<br />
Ehrlichkeit, Transparenz und<br />
eine überprüfbare Selbstkontrolle<br />
die Voraussetzung<br />
für eine vertrauenswürdige<br />
Deklaration.<br />
Das Dach:<br />
Die Kontrolle<br />
Wie die Diskussionen um Bioprodukte, AOC-Bestimmungen,<br />
Deklaration gentechnisch veränderter Lebensmittel und der<br />
landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung zeigen, wollen<br />
interessierte Konsumenten nicht nur über das Produkt, sondern<br />
auch über dessen Herstellung Bescheid wissen. Will<br />
man diesen Forderungen nachkommen gilt es, einige Punkte<br />
zu beachten:<br />
• Um vertrauensfördernd zu sein, sollen Deklarationen klar, richtig und verständlich<br />
sein.<br />
• Deklarationen müssen mit einem zumutbaren und nicht kostentreibenden<br />
Aufwand überprüfbar sein.<br />
• Deklarationen, die nicht überprüfbar sind, sollte man beiseite lassen.<br />
• Deklaration kann nur ein Stein im Mosaik der Konsumenteninformation<br />
sein. Die Interessen sind vielfältig, der Platz auf Etiketten ist beschränkt.<br />
Mögliche Formen, die Deklaration zu ergänzen, sind Publikationen,<br />
Hotlines, Homepages und andere Mittel.<br />
Patronat:<br />
Proviande<br />
Finkenhubelweg 11, Postfach 8162,<br />
3001 Bern<br />
Verantwortlich:<br />
<strong>Fleisch</strong> <strong>Information</strong>, Frau Dr. Regula Kennel<br />
Telefon 031 309 41 11<br />
E-Mail: regula.kennel@proviande.ch<br />
Der Kantonschemiker:<br />
Wegleitung in Bearbeitung<br />
Die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes von <strong>Fleisch</strong> und<br />
<strong>Fleisch</strong>erzeugnissen besteht schon seit Mai 1996. Seither hat<br />
der Gesetzgeber den Umfang der <strong>Information</strong>spflicht schrittweise<br />
ausgedehnt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass<br />
es sowohl für den Gesetzgeber wie für die Vollzugsbehörden<br />
manchmal sehr schwierig ist, dem Schutzbedürfnis der<br />
Verbraucher so nahe wie möglich zu kommen und dabei<br />
Regelungen zu treffen, deren Einhaltung durchsetzbar sind<br />
und die eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts der Angaben<br />
nachvollziehbar machen. Das BAG und der Verband der<br />
Kantonschemiker sind daran, Wegleitungen sowohl für die<br />
Konsumentenschaft wie auch für die Pflichtigen zu schaffen,<br />
um für Lebensmittel eine möglichst hohe Transparenz zu<br />
gewährleisten.<br />
Werner Ettel, Kantonschemiker des Kantons Zug<br />
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