28.06.2014 Aufrufe

1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...

1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...

1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>4.</strong> Den unter Absatz 1 bis 3 genannten Zielen dienen regelmäßige Übungs- und<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsstunden, Wettkampfveranstaltungen, gesellige und kulturelle Veranstaltungen<br />

sowie Freizeitangebote. Der Vere<strong>in</strong> führt Vorbeuge- und Rehabilitationsmaßnahmen<br />

durch.<br />

5. Der Vere<strong>in</strong> sieht es im Rahmen se<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten auch als se<strong>in</strong>e<br />

Aufgabe an, zur besseren Durchführung se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> den Absätzen 1 bis 3 genannten<br />

Aufgaben Sport- und Begegnungsstätten zu erwerben, zu bauen, anzumieten<br />

und zu unterhalten und für die Instandhaltung <strong>der</strong> sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Besitz<br />

bef<strong>in</strong>dlichen Geräte zu sorgen.<br />

6. Der Vere<strong>in</strong> will darüber h<strong>in</strong>aus das Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> und die Verständigung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

unter den Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong>n aus unterschiedlichen Herkunftslän<strong>der</strong>n<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

7. Der Vere<strong>in</strong> ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br />

§ 3<br />

Geme<strong>in</strong>nützigkeit <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s<br />

1. Der Vere<strong>in</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar geme<strong>in</strong>nützige Zwecke im<br />

S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />

2. Der Vere<strong>in</strong> ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

3. Die Mittel <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden.<br />

<strong>4.</strong> Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten ke<strong>in</strong>e Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s. Es darf<br />

ke<strong>in</strong>e Person durch Ausgaben, die dem Zwecke <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s fremd s<strong>in</strong>d, o<strong>der</strong><br />

durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 4<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s können natürliche und juristische Personen werden.<br />

2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung<br />

<strong>der</strong> Mitgliedschaftsrechte kann nicht e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en überlassen werden.<br />

3. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung unter Beifügung<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag vorläufig erworben. Die Betrittserklärung<br />

e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen bedarf <strong>der</strong> Zustimmung se<strong>in</strong>es gesetzlichen<br />

Vertreters. Die Mitgliedschaft wird endgültig, wenn <strong>der</strong> Vorstand nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

von drei Monaten schriftlich wi<strong>der</strong>spricht.<br />

<strong>4.</strong> Der Vere<strong>in</strong> unterscheidet Jugendmitglie<strong>der</strong> (Mitglie<strong>der</strong> bis e<strong>in</strong>schließlich 15<br />

Jahre), ordentliche Mitglie<strong>der</strong> und Ehrenmitglie<strong>der</strong>.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!