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1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...

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sich e<strong>in</strong>e Abteilung auf o<strong>der</strong> gründet e<strong>in</strong>e Abteilung e<strong>in</strong>en neuen, eigenen Vere<strong>in</strong>,<br />

so verbleibt sämtliches Vermögen im Vere<strong>in</strong>.<br />

3. Die Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Abteilung setzt die Mitgliedschaft im Vere<strong>in</strong> voraus.<br />

<strong>4.</strong> Die Abteilungen können sich im Rahmen dieser <strong>Satzung</strong> e<strong>in</strong>e eigene Abteilungsordnung<br />

geben. Sie wird von <strong>der</strong> Abteilungsversammlung beschlossen und<br />

bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit <strong>der</strong> Genehmigung <strong>des</strong> Präsidiums. Jede Abteilung<br />

hat e<strong>in</strong>en Abteilungsleiter und e<strong>in</strong>en stellvertretenden Abteilungsleiter. Deren<br />

Amtsdauer beträgt drei Jahre.<br />

5. Auf den jährlich im 1. Quartal stattf<strong>in</strong>denden ordentlichen Abteilungsversammlungen,<br />

die von <strong>der</strong> Abteilungsleitung e<strong>in</strong>zuberufen s<strong>in</strong>d, werden für die<br />

Dauer von drei Jahren die Delegierten und die Ersatzdelegierten für die Delegiertenversammlung<br />

<strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s nach dem Delegiertenschlüssel gemäß § 10 Nr. 3<br />

gewählt. Unterbleibt die Wahl <strong>der</strong> Delegierten, ist das Recht <strong>der</strong> Abteilung, Delegierte<br />

zur Delegiertenversammlung zu entsenden, bis zur Neuwahl von Delegierten<br />

verwirkt.<br />

§ 9<br />

Organe <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s<br />

1. Organe <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d:<br />

a) die Delegiertenversammlung<br />

b) das Präsidium<br />

c) <strong>der</strong> Vorstand<br />

d) <strong>der</strong> Hauptausschuss<br />

e) <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

f) <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuss<br />

2. Organmitglie<strong>der</strong> müssen Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong> se<strong>in</strong>.<br />

§ 10<br />

Die Delegiertenversammlung<br />

1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste beschließende Organ <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s.<br />

In ihr werden die Beschlüsse gefasst, die für den Vere<strong>in</strong> von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d. Stimmberechtigt s<strong>in</strong>d:<br />

a) die Delegierten<br />

b) das Präsidium<br />

c) <strong>der</strong> Vorstand<br />

d) <strong>der</strong> Hauptausschuss<br />

e) <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

f) die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses<br />

2. Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:<br />

a) <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

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