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1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...

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§ 12<br />

Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus vier Mitglie<strong>der</strong>n. Sie führen die Bezeichnung Vorsitzen<strong>der</strong>,<br />

stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> und – wenn dieser zum Mitglied <strong>des</strong> Vorstands<br />

berufen wird - Vere<strong>in</strong>smanager. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d Vorstand im<br />

S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> § 26 BGB. Je<strong>der</strong> von ihnen vertritt alle<strong>in</strong>.<br />

2. Die Bestellung <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> erfolgt auf drei Jahre. E<strong>in</strong>e wie<strong>der</strong>holte<br />

Bestellung o<strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Amtszeit ist zulässig.<br />

3. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> können hauptamtlich, nebenamtlich o<strong>der</strong> ehrenamtlich<br />

tätig se<strong>in</strong>.<br />

5. Der Vorstand leitet den Vere<strong>in</strong> und sämtliche Vere<strong>in</strong>sangelegenheiten, soweit<br />

sie nicht durch die <strong>Satzung</strong> an<strong>der</strong>en Vere<strong>in</strong>sorganen zugewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

6. Der Vorstand berichtet dem Präsidium regelmäßig über se<strong>in</strong>e Tätigkeit.<br />

7. Der Vorstand kann an allen Sitzungen aller an<strong>der</strong>en Organe und Abteilungen<br />

beratend teilnehmen.<br />

8. Der Vorstand gibt sich e<strong>in</strong>e Vorstandsordnung. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />

Stimme <strong>des</strong> Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

§ 13<br />

Der Hauptausschuss<br />

1. Der Hauptausschuss besteht aus:<br />

a) dem Präsidium<br />

b) dem Vorstand<br />

c) den Abteilungsleitern und <strong>der</strong>en Stellvertretern<br />

d) dem Geschäftsführer (beratend)<br />

e) dem Sprecher und dem stellvertretenden Sprecher <strong>des</strong> Ehrenrates<br />

f) dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses (beratend)<br />

g) den Vorsitzenden von evtl. berufenen Ausschüssen (beratend)<br />

h) evtl. bestellten Beauftragten (beratend)<br />

2. Der Hauptausschuss bestimmt über:<br />

a) die sportliche Ausrichtung <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s<br />

b) die E<strong>in</strong>richtung und Abberufung von ständigen Ausschüssen, Ausschüssen<br />

auf Zeit für bestimmte Aufgaben und Beauftragten<br />

c) die Koord<strong>in</strong>ierung <strong>des</strong> Übungs- und Wettkampfbetriebs und <strong>der</strong> Veranstaltungen<br />

d) die Ernennung von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n<br />

e) die Beschlussfassung über Ordnungen mit Ausnahme <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />

3. Der Vorstand berichtet dem Hauptausschuss über die Lage <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s.<br />

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