1 Satzung des SC Melle 03 in der Fassung vom 4. Juni 2013 ...
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§ 12<br />
Der Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus vier Mitglie<strong>der</strong>n. Sie führen die Bezeichnung Vorsitzen<strong>der</strong>,<br />
stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> und – wenn dieser zum Mitglied <strong>des</strong> Vorstands<br />
berufen wird - Vere<strong>in</strong>smanager. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d Vorstand im<br />
S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> § 26 BGB. Je<strong>der</strong> von ihnen vertritt alle<strong>in</strong>.<br />
2. Die Bestellung <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> erfolgt auf drei Jahre. E<strong>in</strong>e wie<strong>der</strong>holte<br />
Bestellung o<strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Amtszeit ist zulässig.<br />
3. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> können hauptamtlich, nebenamtlich o<strong>der</strong> ehrenamtlich<br />
tätig se<strong>in</strong>.<br />
5. Der Vorstand leitet den Vere<strong>in</strong> und sämtliche Vere<strong>in</strong>sangelegenheiten, soweit<br />
sie nicht durch die <strong>Satzung</strong> an<strong>der</strong>en Vere<strong>in</strong>sorganen zugewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
6. Der Vorstand berichtet dem Präsidium regelmäßig über se<strong>in</strong>e Tätigkeit.<br />
7. Der Vorstand kann an allen Sitzungen aller an<strong>der</strong>en Organe und Abteilungen<br />
beratend teilnehmen.<br />
8. Der Vorstand gibt sich e<strong>in</strong>e Vorstandsordnung. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />
Stimme <strong>des</strong> Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
§ 13<br />
Der Hauptausschuss<br />
1. Der Hauptausschuss besteht aus:<br />
a) dem Präsidium<br />
b) dem Vorstand<br />
c) den Abteilungsleitern und <strong>der</strong>en Stellvertretern<br />
d) dem Geschäftsführer (beratend)<br />
e) dem Sprecher und dem stellvertretenden Sprecher <strong>des</strong> Ehrenrates<br />
f) dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses (beratend)<br />
g) den Vorsitzenden von evtl. berufenen Ausschüssen (beratend)<br />
h) evtl. bestellten Beauftragten (beratend)<br />
2. Der Hauptausschuss bestimmt über:<br />
a) die sportliche Ausrichtung <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s<br />
b) die E<strong>in</strong>richtung und Abberufung von ständigen Ausschüssen, Ausschüssen<br />
auf Zeit für bestimmte Aufgaben und Beauftragten<br />
c) die Koord<strong>in</strong>ierung <strong>des</strong> Übungs- und Wettkampfbetriebs und <strong>der</strong> Veranstaltungen<br />
d) die Ernennung von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n<br />
e) die Beschlussfassung über Ordnungen mit Ausnahme <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />
3. Der Vorstand berichtet dem Hauptausschuss über die Lage <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>s.<br />
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