Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen
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Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />
<strong>Einwohner</strong>gemeinde<br />
erstreckt sich in erster Linie entlang der Poststrasse. Die ortsbaulichen <strong>und</strong><br />
architektonischen Qualitäten sind relativ breit verteilt. Mit dem neuen Bauzonenplan<br />
sollen nun folgende Ziele angestrebt werden:<br />
– Neben dem Erhaltungsziel soll auch eine zeitgemässe, jedoch qualitativ<br />
gute Entwicklung zugelassen werden. So soll z. B. die Dachform bewusst offen<br />
gelassen werden. Sie soll sich im Rahmen konkreter Bauvorhaben aus<br />
der optimalen Einpassung ergeben.<br />
– Die Kernzone soll primär auf den eigentlichen Zentrumsbereich entlang der<br />
Poststrasse konzentriert werden <strong>und</strong> sich nur in einem kleinen Teilbereich<br />
bis zur Unterdorfstrasse erstrecken, wo noch ein Potenzial für zusätzliche<br />
publikumsorientierte Nutzungen vorhanden ist. In der Kernzone Oberdorf<br />
soll, neben den qualitativen Anforderungen, die gewerbliche Nutzung mittels<br />
höheren Richtmassen für die bauliche Dichte gefördert werden.<br />
– Die Dorfzone wird anstelle der bisherigen Kernzone ausserhalb des eigentlichen<br />
Dorfzentrums neu eingeführt sowie im Unterdorf <strong>und</strong> in den Randbereichen<br />
gegenüber der bisherigen Kernzone ausgedehnt, um mit griffigeren<br />
qualitativen Bestimmungen eine gestalterisch überzeugende Siedlungsentwicklung<br />
zu erreichen.<br />
Zur Stärkung der Zentrumsfunktion sind drei Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />
im Zentrum vorgesehen.<br />
Ortskernplanung sowie Gebäude mit Substanzschutz / Volumenschutz<br />
Im Bereich der Schul-, Post-, Egliswiler- <strong>und</strong> Oberdorfstrasse besteht ein kommunaler<br />
Überbauungsplan vom 19. August 1994, welcher die Bebauung mittels<br />
Baulinien regelt <strong>und</strong> in dem verschiedene Gebäude als erhaltenswerte<br />
Bauvolumen bezeichnet sind.<br />
Im Rahmen dieser Revision werden gestützt auf das Kurzinventar der Denkmalpflege<br />
verschiedene Objekte als Gebäude mit Substanzschutz bezeichnet,<br />
die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der kulturhistorischen Identität<br />
im traditionellen Dorfteil leisten <strong>und</strong> die gr<strong>und</strong>sätzlich nicht abgebrochen<br />
werden dürfen.<br />
Zusätzlich wurden diejenigen Objekte erhoben, die für das Ortsbild von besonderem<br />
Wert sind <strong>und</strong> in ihrem Volumen geschützt werden sollen. Als wichtigstes<br />
Kriterium galt dabei die markante volumetrische Wirkung, welche dem<br />
Strassenraum eine Qualität verleiht, aber gleichzeitig auch keine verkehrstechnisch<br />
unerwünschte Wirkung erzielt. Von den insgesamt 33 Objekten sind<br />
deren 11 bereits im erwähnten kommunalen Überbauungsplan aus dem Jahre<br />
1994 als erhaltenswerte Bauvolumen bezeichnet <strong>und</strong> deren 7 mit sogenannten<br />
Gestaltungsbaulinien umrandet. Insgesamt werden somit noch 15 zusätzliche<br />
Gebäude unter Volumenschutz gestellt.<br />
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