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Einwohner- und Ortsbürger- Gemeindeversammlung - Seengen

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Gemeinde <strong>Seengen</strong><br />

<strong>Einwohner</strong>gemeinde<br />

erstreckt sich in erster Linie entlang der Poststrasse. Die ortsbaulichen <strong>und</strong><br />

architektonischen Qualitäten sind relativ breit verteilt. Mit dem neuen Bauzonenplan<br />

sollen nun folgende Ziele angestrebt werden:<br />

– Neben dem Erhaltungsziel soll auch eine zeitgemässe, jedoch qualitativ<br />

gute Entwicklung zugelassen werden. So soll z. B. die Dachform bewusst offen<br />

gelassen werden. Sie soll sich im Rahmen konkreter Bauvorhaben aus<br />

der optimalen Einpassung ergeben.<br />

– Die Kernzone soll primär auf den eigentlichen Zentrumsbereich entlang der<br />

Poststrasse konzentriert werden <strong>und</strong> sich nur in einem kleinen Teilbereich<br />

bis zur Unterdorfstrasse erstrecken, wo noch ein Potenzial für zusätzliche<br />

publikumsorientierte Nutzungen vorhanden ist. In der Kernzone Oberdorf<br />

soll, neben den qualitativen Anforderungen, die gewerbliche Nutzung mittels<br />

höheren Richtmassen für die bauliche Dichte gefördert werden.<br />

– Die Dorfzone wird anstelle der bisherigen Kernzone ausserhalb des eigentlichen<br />

Dorfzentrums neu eingeführt sowie im Unterdorf <strong>und</strong> in den Randbereichen<br />

gegenüber der bisherigen Kernzone ausgedehnt, um mit griffigeren<br />

qualitativen Bestimmungen eine gestalterisch überzeugende Siedlungsentwicklung<br />

zu erreichen.<br />

Zur Stärkung der Zentrumsfunktion sind drei Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen<br />

im Zentrum vorgesehen.<br />

Ortskernplanung sowie Gebäude mit Substanzschutz / Volumenschutz<br />

Im Bereich der Schul-, Post-, Egliswiler- <strong>und</strong> Oberdorfstrasse besteht ein kommunaler<br />

Überbauungsplan vom 19. August 1994, welcher die Bebauung mittels<br />

Baulinien regelt <strong>und</strong> in dem verschiedene Gebäude als erhaltenswerte<br />

Bauvolumen bezeichnet sind.<br />

Im Rahmen dieser Revision werden gestützt auf das Kurzinventar der Denkmalpflege<br />

verschiedene Objekte als Gebäude mit Substanzschutz bezeichnet,<br />

die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der kulturhistorischen Identität<br />

im traditionellen Dorfteil leisten <strong>und</strong> die gr<strong>und</strong>sätzlich nicht abgebrochen<br />

werden dürfen.<br />

Zusätzlich wurden diejenigen Objekte erhoben, die für das Ortsbild von besonderem<br />

Wert sind <strong>und</strong> in ihrem Volumen geschützt werden sollen. Als wichtigstes<br />

Kriterium galt dabei die markante volumetrische Wirkung, welche dem<br />

Strassenraum eine Qualität verleiht, aber gleichzeitig auch keine verkehrstechnisch<br />

unerwünschte Wirkung erzielt. Von den insgesamt 33 Objekten sind<br />

deren 11 bereits im erwähnten kommunalen Überbauungsplan aus dem Jahre<br />

1994 als erhaltenswerte Bauvolumen bezeichnet <strong>und</strong> deren 7 mit sogenannten<br />

Gestaltungsbaulinien umrandet. Insgesamt werden somit noch 15 zusätzliche<br />

Gebäude unter Volumenschutz gestellt.<br />

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