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Sachkosten – Stücknutzen<br />
Sachkosten – Stücknutzen<br />
Auf <strong>de</strong>n Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmen schlägt <strong>de</strong>r<br />
Großhan<strong>de</strong>l seinen Aufschlag nach § 2 AMPreisVO. Daraus ergibt<br />
sich <strong>de</strong>r <strong>Apotheken</strong>einkaufspreis. Dieser ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />
Aufschlag von 3 % plus 8,10 Euro Festaufschlag. Der so ermittelte<br />
Nettoverkaufspreis erhöht sich um die Mehrwertsteuer. Daraus<br />
ergibt sich dann <strong>de</strong>r einheitliche <strong>Apotheken</strong>verkaufspreis.<br />
Von diesem AVP behalten die gesetzlichen Krankenkassen<br />
2,30 Euro ein. Die Apotheke erhält im vorliegen<strong>de</strong>n Beispiel 5 Euro<br />
Zuzahlung vom Patienten und 34,33 Euro von <strong>de</strong>r GKV. Von <strong>de</strong>m<br />
Nettoumsatz von 39,33 Euro ist die Mehrwertsteuer abzuführen.<br />
Es bleibt ein Nettoumsatz von 33,05 Euro. Von diesem muss <strong>de</strong>r<br />
Wareneinsatz bezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Wareneinsatz kann sich um<br />
eventuelle Mengenrabatte reduzieren. Am Schluss bleibt ein<br />
Stücknutzen von 7,73 Euro beziehungsweise eine Han<strong>de</strong>lsspanne<br />
von 23,4 % zur Ab<strong>de</strong>ckung von Fixkosten und Gewinn übrig.<br />
Sachkosten – Die Sachkosten umfassen die Aufwendungen für<br />
Mieten, Versicherungen, Marketing, Telefon, Verwaltung und<br />
sonstige Kosten. (siehe Tabelle Kostenstruktur)<br />
Sichtwahl – Die Sichtwahl umfasst rezeptfreie, apothekenpflichtige<br />
Arzneimittel. Diese dürfen nur von pharmazeutischem Personal<br />
abgegeben wer<strong>de</strong>n (keine Selbstbedienung).<br />
Stückkosten – Die Stückkosten ergeben sich, wenn man die Gesamtkosten<br />
durch die Anzahl <strong>de</strong>r abgegebenen Packungen teilt.<br />
Die Stückkosten sind also die durchschnittlichen Kosten (für<br />
Personal, Miete und die übrigen Sachkosten) pro abgegebener<br />
Packung.<br />
Beispiel<br />
Betriebskosten aus <strong>de</strong>r BWA 276.300 €<br />
+ Unternehmerlohn 72.000 €<br />
+ Zinsaufwand 8.700 €<br />
= Gesamtkosten 357.000 €<br />
÷ Anzahl <strong>de</strong>r verkauften Packungen 87 000 Stück<br />
= Stückkosten 4,10 €<br />
Stücknutzen – Der Stücknutzen gibt an, um welchen Betrag sich<br />
<strong>de</strong>r Rohertrag durch je<strong>de</strong> zusätzlich verkaufte Packung verbessert.<br />
Zieht man vom Nettoerlös eines Arzneimittels <strong>de</strong>n effektiven<br />
Einkaufspreis ab, erhält man <strong>de</strong>n Rohertrag pro Packung<br />
(auch Stücknutzen genannt). Der durchschnittliche Stücknutzen<br />
kann auch für das gesamte Sortiment ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Beispiel<br />
S<br />
T<br />
Skonto – Skonto ist die Belohnung für die zügige Begleichung einer<br />
Lieferantenrechnung. Wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen<br />
per Bankeinzug bezahlt, können zum Beispiel 0,8 % vom<br />
Rechnungsbetrag als Skonto abgezogen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Kontrolle<br />
von Rechnungen muss man darauf achten, in welchem Umfang<br />
Warenbezüge von <strong>de</strong>r Skontierung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Rohertrag 407.160 €<br />
÷ Anzahl <strong>de</strong>r verkauften Packungen 87 000 Stück<br />
= Stücknutzen 4,68 €/Packung<br />
S<br />
T<br />
26 | Glossar zur <strong>Apotheken</strong>-Betriebswirtschaft<br />
Glossar zur <strong>Apotheken</strong>-Betriebswirtschaft | 27