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Sachkosten – Stücknutzen<br />

Sachkosten – Stücknutzen<br />

Auf <strong>de</strong>n Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmen schlägt <strong>de</strong>r<br />

Großhan<strong>de</strong>l seinen Aufschlag nach § 2 AMPreisVO. Daraus ergibt<br />

sich <strong>de</strong>r <strong>Apotheken</strong>einkaufspreis. Dieser ist die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />

Aufschlag von 3 % plus 8,10 Euro Festaufschlag. Der so ermittelte<br />

Nettoverkaufspreis erhöht sich um die Mehrwertsteuer. Daraus<br />

ergibt sich dann <strong>de</strong>r einheitliche <strong>Apotheken</strong>verkaufspreis.<br />

Von diesem AVP behalten die gesetzlichen Krankenkassen<br />

2,30 Euro ein. Die Apotheke erhält im vorliegen<strong>de</strong>n Beispiel 5 Euro<br />

Zuzahlung vom Patienten und 34,33 Euro von <strong>de</strong>r GKV. Von <strong>de</strong>m<br />

Nettoumsatz von 39,33 Euro ist die Mehrwertsteuer abzuführen.<br />

Es bleibt ein Nettoumsatz von 33,05 Euro. Von diesem muss <strong>de</strong>r<br />

Wareneinsatz bezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Wareneinsatz kann sich um<br />

eventuelle Mengenrabatte reduzieren. Am Schluss bleibt ein<br />

Stücknutzen von 7,73 Euro beziehungsweise eine Han<strong>de</strong>lsspanne<br />

von 23,4 % zur Ab<strong>de</strong>ckung von Fixkosten und Gewinn übrig.<br />

Sachkosten – Die Sachkosten umfassen die Aufwendungen für<br />

Mieten, Versicherungen, Marketing, Telefon, Verwaltung und<br />

sonstige Kosten. (siehe Tabelle Kostenstruktur)<br />

Sichtwahl – Die Sichtwahl umfasst rezeptfreie, apothekenpflichtige<br />

Arzneimittel. Diese dürfen nur von pharmazeutischem Personal<br />

abgegeben wer<strong>de</strong>n (keine Selbstbedienung).<br />

Stückkosten – Die Stückkosten ergeben sich, wenn man die Gesamtkosten<br />

durch die Anzahl <strong>de</strong>r abgegebenen Packungen teilt.<br />

Die Stückkosten sind also die durchschnittlichen Kosten (für<br />

Personal, Miete und die übrigen Sachkosten) pro abgegebener<br />

Packung.<br />

Beispiel<br />

Betriebskosten aus <strong>de</strong>r BWA 276.300 €<br />

+ Unternehmerlohn 72.000 €<br />

+ Zinsaufwand 8.700 €<br />

= Gesamtkosten 357.000 €<br />

÷ Anzahl <strong>de</strong>r verkauften Packungen 87 000 Stück<br />

= Stückkosten 4,10 €<br />

Stücknutzen – Der Stücknutzen gibt an, um welchen Betrag sich<br />

<strong>de</strong>r Rohertrag durch je<strong>de</strong> zusätzlich verkaufte Packung verbessert.<br />

Zieht man vom Nettoerlös eines Arzneimittels <strong>de</strong>n effektiven<br />

Einkaufspreis ab, erhält man <strong>de</strong>n Rohertrag pro Packung<br />

(auch Stücknutzen genannt). Der durchschnittliche Stücknutzen<br />

kann auch für das gesamte Sortiment ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Beispiel<br />

S<br />

T<br />

Skonto – Skonto ist die Belohnung für die zügige Begleichung einer<br />

Lieferantenrechnung. Wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen<br />

per Bankeinzug bezahlt, können zum Beispiel 0,8 % vom<br />

Rechnungsbetrag als Skonto abgezogen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Kontrolle<br />

von Rechnungen muss man darauf achten, in welchem Umfang<br />

Warenbezüge von <strong>de</strong>r Skontierung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Rohertrag 407.160 €<br />

÷ Anzahl <strong>de</strong>r verkauften Packungen 87 000 Stück<br />

= Stücknutzen 4,68 €/Packung<br />

S<br />

T<br />

26 | Glossar zur <strong>Apotheken</strong>-Betriebswirtschaft<br />

Glossar zur <strong>Apotheken</strong>-Betriebswirtschaft | 27

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