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Eingliederungsbericht Landkreis Vogelsbergkreis

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Inhaltsangabe<br />

1. Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT)<br />

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes<br />

Organisation des zkT<br />

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie<br />

Zielgruppen<br />

Arbeitsmarktpolitische Strategie<br />

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen<br />

Zielgruppen<br />

Kurzbeschreibung<br />

Ausgestaltung<br />

Rechtsgrundlagen<br />

(vor allem der lokal entwickelten Instrumente)<br />

Kommunale Zusatzleistungen (§16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 – 4 SGB II)<br />

4. Bewertung durch den zkT<br />

5. Organigramm<br />

6. Wesentliche Schulungsstrategien<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 1<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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zu 1.: Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT)<br />

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes:<br />

Abbau der SV-pflichtigen Arbeitsplätze um jeweils knapp 200 Arbeitslätze in den beiden letzten<br />

Jahren<br />

Auspendlerquote in die Nachbarlandkreise und Rhein-Main-Gebiet von über 40%<br />

unter 4% der Arbeitsstellen gehören zu den sog. gut bezahlten Arbeitsstellen<br />

öffentliche Hand größter Arbeitgeber – jedoch kaum Aufträge wegen knapper Kassen<br />

Handwerk u. Dienstleistungsgewerbe vorhanden<br />

Ausbildungsplatzangebot am unteren Niveau<br />

im nächsten Jahr schließen acht Ausbildungsgänge in den beiden Vogelsberger Berufsschulen<br />

Betriebe wenig flexibel u. innovativ, jedoch mit langer Entwicklung u. Tradition<br />

relativ hohe Standortbindung der Betriebe<br />

kaum Industrie<br />

keine „Zukunfts-Industrie“<br />

keine Industrieansiedlung in den letzten Jahren – lediglich Standortveränderungen innerhalb<br />

des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

<strong>Vogelsbergkreis</strong> hat niedrigstes Lohnniveau in Hessen – hoher Anteil von Aufstockern im<br />

laufenden Bezug<br />

Abbau der ALO-Quote in den beiden letzten Jahren um insgesamt 2%<br />

(dabei SGB II-Quote relativ unverändert)<br />

Problem der Mobilität<br />

Verwurzelung der Menschen in ihren Dörfern (Eigentum)<br />

wegen dieser Rahmenbedingungen wird der Vogelsberger Arbeitsmarkt nur sehr mäßig und<br />

spät am Aufschwung teilhaben<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 2<br />

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36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT):<br />

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) –<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie auf der Grundlage der Verordnung des Bundesministers für<br />

Wirtschaft und Arbeit zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für<br />

Arbeitsuchende vom 24.09.2004 hat der <strong>Vogelsbergkreis</strong> zum 1. Januar 2005 die Aufgaben der<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aufgenommen.<br />

Die Aufgaben werden in der Kommunalen Vermittlungsagentur <strong>Vogelsbergkreis</strong>, einem Sachgebiet des<br />

Amtes für Soziale Sicherung innerhalb der Kreisverwaltung des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es wahrgenommen.<br />

Der <strong>Vogelsbergkreis</strong>, ein Zusammenschluss aus den ehemaligen <strong>Landkreis</strong>en Lauterbach und Alsfeld<br />

(Zusammenlegung im Jahre 1972), ist mit ca. 1.458,96 Quadratkilometern der drittgrößte Flächenkreis<br />

in Hessen. Mit 116.718 Einwohner (Stand: 31.12.2004) ist er der <strong>Landkreis</strong> mit der dünnsten<br />

Besiedelung in Hessen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 80 Einwohner je Quadratkilometer. Der<br />

Landesdurchschnitt in Hessen liegt im Vergleich hierzu bei 280 Einwohner je Quadratkilometer.<br />

Diese Gegebenheiten sind mit ein Grund dafür, dass die Kommunale Vermittlungsagentur an zwei<br />

Standorten im Kreis vertreten ist. Zum einen befindet sich die Hauptstelle in der Kreisstadt Lauterbach.<br />

Eine Nebenstelle befindet sich in dem etwa 18 Kilometer entfernten Alsfeld. Sowohl in der Hauptstelle in<br />

Lauterbach als auch in der Nebenstelle in Alsfeld ist grundsätzlich die gesamte Abwicklung aller<br />

Leistungsansprüche nach dem SGB II möglich. An beiden Standorten sind Servicestellen,<br />

Leistungssachbearbeiter (Leistungsfallmanager), Vermittler und der Arbeitgeberservice untergebracht.<br />

Beide Standorte sind durch ein leistungsfähiges IT-Netzwerk verbunden.<br />

Der Leistungssachbearbeitungsteil rekrutierte sich zunächst aus erfahrenen Sozialhilfesachbearbeitern<br />

des Amtes für Soziale Sicherung. Aufgrund der prognostizierten Anzahl von Bedarfsgemeinschaften<br />

nach dem SGB II wurden in der Zwischenzeit nach erfolgtem öffentlichen Ausschreibungs- und<br />

anschließendem Auswahlverfahren weitere Mitarbeiter – zum Teil aus der gesamten Bundesrepublik<br />

Deutschland – eingestellt.<br />

Die Leistungssachbearbeiter übernehmen in der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) neben der<br />

reinen Gewährung der Geldleistung (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) auch ganz gezielt Aufgaben des<br />

originären Case- bzw. Fallmanagements und damit auch Aufgaben des Abbaus von<br />

Vermittlungshemmnissen. Aus diesem Grund werden die Leistungssachbearbeiter in der KVA als<br />

Leistungsfallmanager bezeichnet.<br />

Für die weitergehenden Aufgaben des Eingliederungsbereiches wurde zusätzliches Personal benötigt.<br />

Für diese Aufgaben wurden einerseits aus dem eigenen Haus Sozialarbeiter bzw. –pädagogen aber<br />

auch extern eingestellte Bewerber mit dem entsprechenden Anforderungsprofil als Vermittler eingestellt.<br />

Um die Organisation des Eingliederungsbereiches abzurunden erfolgte außerdem noch die Einstellung<br />

von Mitarbeitern für den Bereich Arbeitgeberservice.<br />

Das Gesamte Portfolio des Klientels der Kommunalen Vermittlungsagentur wurde nach politischen<br />

Zielgruppen unterteilt.<br />

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Kommunale Vermittlungsagentur Seite 3<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Grundlage für eine Einstufung in eine Zielgruppe sind Vermittlungshemmnisse, welche bei den<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorzufinden sind. Folgende Gruppen wurden gebildet:<br />

15 – 24 jährige Leistungsempfänger<br />

25 – 49 jährige Leistungsempfänger<br />

50 – 64 jährige Leistungsempfänger<br />

Allein Erziehende Leistungsempfänger<br />

Für die Bearbeitung dieser Zielgruppen wurden innerhalb der Kommunalen Vermittlungsagentur Teams<br />

gebildet. Ein Team rekrutiert sich aus dem Teamleiter, den Leistungsfallmanagern und den<br />

dazugehörenden Vermittlern.<br />

Innerhalb dieses Teams arbeiten Leistungsfallmanager und Vermittler eng zusammen, damit für die<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bezug auf Leistungserbringung, Beratung und Vermittlung keine<br />

unnötigen Wege entstehen.<br />

Neben diesen Teams wurden im Bereich der aktivierenden Hilfe noch weitere Strukturen geschaffen,<br />

die für einen reibungslosen Ablauf unbedingt notwendig sind. So finden wir in diesem Bereich noch<br />

Mitarbeiter, die für die Reha-Sachbearbeitung zuständig sind. Aber auch der große Bereich für<br />

Arbeitsgelegenheiten musste abgedeckt werden. Weiterhin fällt unter diesen Bereich noch ein<br />

Arbeitgeberbüro, welches unter anderem für die Stellenakquise zuständig ist.<br />

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Kommunale Vermittlungsagentur Seite 4<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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zu 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie<br />

Den jugendlichen Beziehern von ALG II widmen wir unser Hauptaugenmerk. Zum Jahresende 2006<br />

waren knapp 1.100 Jugendliche (eHb) im Bezug von ALG II oder Sozialgeld. Knapp 2/3 dieser jungen<br />

Menschen ist ohne Ausbildung. Über 180 dieser Jugendlichen haben keinen Schulabschluss. Dies<br />

entspricht in der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen einem Jahresdurchschnitt von 20 Jugendlichen,<br />

welche die Schule ohne einen Abschluss beenden. In dieser Gruppe sind auch Jugendliche mit<br />

Migrationshintergrund – jedoch nicht überdurchschnittlich viele.<br />

Der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss ist leicht unter dem Bundesdurchschnitt.<br />

Ein erheblicher Anteil der als Projekte organisierten qualifizierenden Maßnahmen werden für die<br />

Jugendlichen angeboten. Dabei gehört es nach unserer Auffassung zwingend zu jeder qualifizierenden<br />

Maßnahme, dass die Jugendlichen durch begleitete Praktika Kontakte zu Betrieben erhalten und<br />

vertiefen. Durch „learning by doing“ erhalten die Jugendlichen Einblicke in unterschiedliche Berufsbilder<br />

und können so am ehesten den Beruf finden, der geeignet ist. Schulmüde Jugendliche mit schulischen<br />

Angeboten zu animieren ist kein geeignetes Mittel auf dem Weg zur Ausbildung.<br />

Wir versuchen daher, notwendigerweise lange Wege mit den Jugendlichen zu beschreiten. Dies beginnt<br />

unsrerseits regelmäßig mit einem guten Fundament: das kann die Qualifizierung hin zu einem<br />

Hauptschulabschluss sein oder auch die Verbesserung eines schon vorhandenen Schulabschlusses.<br />

Dabei stellen wir fest, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Jugendlichen mit „zunehmendem Alter“<br />

bereit ist, sich mit geeigneten Maßnahmen helfen zu lassen. Gute Bildung und Ausbildung ist daher für<br />

einen ausgesuchten Anteil von Jugendlichen dann eben auch die Unterstützung auf dem Weg zu einem<br />

weiterführenden Schulabschluss. Den Realschulabschluss haben wir –auch für allein erziehende<br />

Mütter- als online-Projekt kreiert.<br />

In einem Flächenlandkreis wie dem <strong>Vogelsbergkreis</strong> ist die fehlende Mobilität fast regelmäßig ein<br />

Problem, welches zuerst zu beheben ist. Die Jugendlichen haben zu einem verhältnismäßig hohen<br />

Anteil keine Möglichkeit, den Wohnort zu verlassen – jedenfalls nicht zu Zeiten, die der Ausbildung oder<br />

dem Arbeitsbeginn oder –ende nur annähernd angemessen gerecht werden.<br />

Die Kunden der KVA werden grundsätzlich in Gruppen nach A-, B-, C- und D-Kunden geordnet, was<br />

bedeutet, dass die A-Kunden diejenigen sind, die ohne jegliche Vermittlungshemmnisse bei einem<br />

passenden Angebot sofort vermittelbar sind. Die D-Kunden sind die arbeitslosen Menschen, für die nur<br />

mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand eine Integration in den Arbeitsmarkt gelingen könnte. B-<br />

Kunden haben ein Vermittlungshemmnis, C-Kunden sind die mit Mehrfachhemmnissen.<br />

Wir sind bestrebt, unseren arbeitslosen ALG II-Beziehern notwendige Grundkenntnisse zu vermitteln,<br />

die im allgemeinen jeder benötigt, um im Arbeitsleben zurecht zu kommen. Dazu gehört für die<br />

Analphabeten der Kurs „Lesen und Schreiben von Anfang an“, für Menschen, deren Deutschkenntnisse<br />

als Vermittlungsproblem erkannt sind, ein Deutschkurs (gegebenenfalls zur Vertiefung noch ein<br />

Deutsch-Kurs für Fortgeschrittene) oder aber auch die Vermittlung von EDV-Grundkenntnissen. Für<br />

alle, deren Bewerbungsmappen unvollständig oder schlecht sind, wird eine entsprechende Maßnahme<br />

angeboten. Für Arbeitslose, die auf jeden Fall aufgrund ihrer beruflichen Biographie auf eine<br />

überregionale Bewerbung angewiesen sind, wird die online-Bewerbung zusätzlich angeboten.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 5<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Im Einzelfall wird das Vorstellungsgespräch simuliert. Die Internet-Recherche nach ausgeschriebenen<br />

Arbeitsstellen wird nach einer persönlichen Betroffenheit ebenfalls angeboten.<br />

Durch diese Standard-Angebote erreichen wir, dass die Arbeitslosen den Anforderungen im<br />

allgemeinen ausreichend entsprechen.<br />

Die A- und B-Kunden sind den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros zugeordnet. Hier hat sich stets<br />

gezeigt, dass die persönliche Kenntnis –einerseits des Arbeitgebers und dazu passend des<br />

Arbeitslosen- vorteilhaft ist. Im Arbeitgeberbüro geben sich praktisch Arbeitgeber und Arbeitslose schon<br />

„gegenseitig die Türklinke in die Hand“.<br />

Die Mitarbeiter des Arbeitgeberbüros sind gehalten mindestens 20% der Arbeitszeit im Außendienst zu<br />

sein. Die persönliche Ansprache der „Personaler“ in den Betrieben und die Pflege der Kontakte zeigen<br />

sich als der Weg, der einen angemessenen Ressourceneinsatz gewährleistet. Dabei sind die Mitarbeiter<br />

mit einem Rechner und aktuellem Datenbestand ausgestattet und können „vor Ort“ bereits vermittelnd<br />

tätig werden. Die persönliche Kenntnis sowie das Wissen aller persönlichen Rahmenbedingungen des<br />

Arbeitslosen sind zwingend erforderlich.<br />

Die A-Kunden sind den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros persönlich bekannt. Die Mitarbeiter des<br />

Arbeitgeberbüros sind verpflichtet, das Profiling abschließend zu bearbeiten und den persönlichen<br />

Kontakt aufrecht zu erhalten.<br />

Bezüglich der B-Kunden ist das Vermittlungshemmnis aus den Profiling-Gesprächen genau<br />

herausgearbeitet und definiert. Hier findet sich die weitere Vorgehensweise bezüglich der Vermittlung in<br />

Arbeit als eine Parallelstruktur wieder: einerseits kann das Vermittlungshemmnis einer Arbeitsaufnahme<br />

tatsächlich entgegenstehen – andererseits kann bei einem passenden Arbeitsangebot und einer<br />

weiterführenden Betreuung der KVA das Hemmnis dann während der Beschäftigungsphase abgebaut<br />

werden. Beide Aspekte sind bei der Organisation der weiteren Lebensplanung zu berücksichtigen.<br />

Die C- und D-Kunden sind den Vermittlern zugeordnet. Wie oben bereits dargestellt, sind die D-Kunden<br />

nur unter unverhältnismäßig hohem Ressourceneinsatz in das Arbeitsleben einzugliedern. Selbst die<br />

vorhandenen Stellen mit Mehraufwandsentschädigung sind nicht geeignet. Um einen sinnvollen Einsatz<br />

aller Ressourcen zu gewährleisten, erstreckt sich die Arbeit in diesem Bereich im Wesentlichen auf den<br />

Hemmnisabbau der C-Kunden. Dabei wird im Rahmen der Profiling-Gespräche, die von den<br />

Leistungsfallmanagern und Vermittlern in aller Regel gemeinsam mit dem Arbeitslosen geführt werden,<br />

die Chronologie des Abbaus der Vermittlungshemmnisse vereinbart.<br />

Die Betriebe und Firmen im <strong>Vogelsbergkreis</strong> sind nach dem Territorialprinzip (nach Städten und<br />

Gemeinden) den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder<br />

Arbeitgeber einen festen Ansprechpartner in der KVA hat.<br />

Das Fördersystem zur Eingliederung ist einfach und übersichtlich gehalten und kann unter Beachtung<br />

der Obergrenzen von den Mitarbeitern selbstständig und verbindlich verhandelt werden. Dabei wird<br />

lediglich zwischen Ausbildung und Beschäftigung unterschieden.<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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In 2006 wurden 11% der Arbeitsverträge und 17% der Ausbildungsverträge gefördert. Dieser sehr<br />

geringe Anteil zeigt, dass die Arbeitgeber höheren Wert auf eine passgenaue Vermittlung legen. Die<br />

nach KVA-Kriterien eng begrenzte Höhe der Förderung ist den Arbeitgebern weniger Wert, als ein<br />

neuer Mitarbeiter, der sich nahtlos in den Betrieb einfügt und seine Aufgaben einwandfrei erledigt.<br />

Insofern haben wir für die Vermittlung von Arbeitslosen festgelegt, dass die modulhafte Qualifizierung in<br />

jedem Fall dann eine Option zur Eingliederungsförderung darstellt, wenn ein konkreter Arbeitsplatz<br />

zugesichert ist. Zur Finanzierung dieser Qualifizierung wird mit dem Arbeitgeber regelhaft eine<br />

Zahlungsvereinbarung getroffen. Die Finanzierung wird nach § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II als sonstige<br />

weitere Leistung als Darlehen gewährt. In Absprache mit dem Arbeitslosen wird die Tilgung der beiden<br />

Beträge vereinbart. Der Arbeitgeber gewährt seinen Anteil in aller Regel als Lohnvorschuss. Durch<br />

diese Verfahrensweise erhält der Arbeitgeber einen sehr speziell auf seine Bedürfnisse ausgebildeten<br />

neuen Mitarbeiter. Der zweite Vorteil ist darin zu sehen, dass der Arbeitslose (neue Mitarbeiter) und die<br />

KVA von Anfang an eine verbindliche Vereinbarung mit einem Höchstmaß an Sicherheit bezüglich der<br />

Einstellung haben. Gegebenenfalls kann aus Gründen des Anreizes oder der Motivation eine<br />

Zahlungsvereinbarung über einen teilweisen Erlass erfolgen.<br />

Dadurch wird u.a. erreicht, dass sich die Arbeitgeber nicht der Verpflichtung von Aus- und Fortbildung<br />

entziehen können. Die Arbeitgeber sind dieser Verfahrensweise nicht abgeneigt.<br />

Wie oben schon erwähnt, sind viele Arbeitslose nicht mobil. Oft genug ist nicht einmal ein Führerschein<br />

vorhanden, ebenso wenig ein Fahrzeug. Jedoch hilft die beste Qualifizierung nichts, wenn der<br />

Arbeitslose den Arbeitsplatz nicht erreicht. Daher fördert die KVA den Erwerb des Führerscheins und<br />

gegebenenfalls auch den Erwerb eines Kfz als Darlehen mit der Option des teilweisen Erlasses (max.<br />

die Hälfte), wenn innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.<br />

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Kommunale Vermittlungsagentur Seite 7<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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zu 3.: Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen<br />

Bei den Eingliederungsmaßnahmen unterscheiden wir zwischen Maßnahmen, die als Projekt für eine<br />

gewisse Anzahl von Teilnehmern mit gleichen Hemmnissen bzw. gleichem Qualifizierungsbedarf<br />

angeboten werden und der persönlichen Förderung (wie unter 2. dargestellt).<br />

Alphabetisierungskurse<br />

Zielgruppe:<br />

alle Personen eines nichtdeutschen Kulturkreises, denen die Kenntnisse der<br />

deutschen Sprache in Lesen und Schreiben fehlen.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

In der Bundesrepublik leben schätzungsweise vier Millionen Jugendliche und<br />

Erwachsene, die nicht oder kaum lesen und schreiben können. Sie sind oft<br />

gezwungen ihre Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten zu verbergen. Ohne<br />

Hilfe haben die Betroffenen kaum eine Möglichkeit erste Schritte in eine<br />

Beschäftigung zu gehen.<br />

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es, die in<br />

ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die<br />

Durchführung über qualifiziertes Lehr-Personal verfügt.<br />

Die Kurse dauern 100 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.<br />

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss lesen und schreiben<br />

können, damit sie den Alltag bestehen können.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 8<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Deutschkurse<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen fehlende deutsche Sprachkenntnisse<br />

ein Vermittlungshemmnis darstellen.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es, die in<br />

ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die<br />

Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.<br />

Die Kurse dauern 100 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.<br />

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss Sicherheit im<br />

Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift erlagen.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

EDV-Einsteiger-/Schnupperkurs<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine oder kaum EDV- Kenntnisse haben,<br />

jedoch aufgrund ihrer beruflichen Perspektive auf eine Auffrischung ihrer<br />

Kenntnisse angewiesen sind.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es, die in<br />

ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die<br />

Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.<br />

Die Kurse dauern 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.<br />

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss sicher mit dem PC<br />

umgehen können und über allgemeine Kenntnisse verfügen.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 9<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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EDV-Basiszertifikat (xpert)<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige mit EDV-Kenntnissen, die für den beruflichen<br />

Wiedereinstieg einen qualifizierten Nachweis benötigen.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es, die in<br />

ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die<br />

Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.<br />

Die Kurse dauern sechs Wochen, die in 120 Unterrichtseinheiten in der Gruppe<br />

sowie 60 Unterrichtseinheiten als Selbstlernphase á 45 Minuten aufgeteilt sind.<br />

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss über eine qualifizierte<br />

EDV-Ausbildung verfügen, deren Inhalte über die Grenzen der Bundesrepublik<br />

hinaus bekannt und anerkannt sind. Damit wird dem Anspruch einer<br />

überregionalen Vermittlung und dem Anspruch auf Mobilität der<br />

Hilfeempfänger Rechnung getragen.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

Berufswegecoach<br />

Zielgruppe: zur Zielgruppe gehören Männer und Frauen aus kaufmännischen,<br />

medizinischen, handwerklichen und sozialen Berufen, für die eine<br />

Verbesserung der Bewerbungssituation notwendig ist.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die KOMBI.<br />

Die Teilnehmer sollen nach Abschluss der Maßnahme eine aktuelle<br />

Standortbestimmung inklusive einer beruflichen Orientierung erfahren haben.<br />

Daher werden im Coaching folgende Schwerpunktthemen angeboten:<br />

- berufliche Standortbestimmung, Profiling, Potenzanalyse<br />

- Interessenerklärung, Perspektiventwicklung, Zielfindung<br />

- Anforderungsprofile<br />

- Berufsplanung, Weiterbildungsberatung<br />

- Begleitung bei beruflicher (Neu-) Orientierung<br />

- Vereinbarung von Familie und Beruf<br />

- Problemlösungen<br />

- Coaching während der Einarbeitungszeit<br />

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Kommunale Vermittlungsagentur Seite 10<br />

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Unterstützt werden die Einzelberatungen durch regelmäßige Seminare zu den<br />

Themen:<br />

- aussagekräftige Bewerbungsunterlagen<br />

- erfolgreiche Vorstellungsgespräche<br />

- Kommunikation<br />

- erfolgreicher Einstieg in den neuen Job<br />

Je nach Bedarf werden weitere Seminare angeboten:<br />

- Präsentation, Selbstpräsentation<br />

- Zeit- und Zielmanagement<br />

- Konfliktmanagement<br />

- sowie Themen, die sich aus der Beratung ergeben<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

Schritte in den Beruf<br />

Zielgruppe:<br />

div. Teilnehmer aus dem Projekt „Berufswegecoach“<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die KOMBI.<br />

Notwendige Vertiefung der Inhalte im konkreten Einzelfall<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 11<br />

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<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Joker<br />

Zielgruppe: erwerbsfähige Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 22.<br />

Lebensjahres, die über keinen Hauptschulabschluss verfügen.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

in Zusammenarbeit mit den beiden beruflichen Schulen im <strong>Vogelsbergkreis</strong>,<br />

der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Max-Eyth-Schule in Alsfeld<br />

werden je eine Klasse mit je 15 Teilnehmern gebildet. Die sozialpädagogische<br />

Betreuung erfolgt durch die Kommunale Vermittlungsagentur.<br />

JOKER gehört zu den „Besonderen Bildungsgängen“ und hat daher<br />

Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />

Wirtschaftskunde. Um den Hauptschulabschluss zu bestehen ist die<br />

Abschlussprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“ zu bestehen. Die<br />

Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis.<br />

Ca. 40% der Projektzeit, die mit der Dauer eines Schuljahres identisch<br />

ist, sind die Schüler in Praktikumsbetrieben. Durch die umfangreichen<br />

betreuten Praktika sollen die Schüler am Ende nicht nur den<br />

Hauptschulabschluss, sondern auch einen Ausbildungsplatz haben.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.<br />

Realschulabschluss online<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aufgrund Eingliederungsplan eine berufliche<br />

Perspektive haben, die einen Realschulabschluss voraussetzt oder<br />

Alleinerziehende, die aufgrund von Erziehungs- aufgaben nicht während der<br />

üblichen Zeit arbeiten oder lernen können.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es, die in<br />

ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die<br />

Durchführung über qualifiziertes Lehr-Personal verfügt.<br />

Die Menschen im <strong>Vogelsbergkreis</strong> haben in vielfältigster Weise Probleme mit<br />

der Mobilität. Alleinerziehende sind durch oft nicht planbare Erziehungszeiten<br />

zudem zeitlich eingeschränkt. Um diese Problemsituation auszugleichen bieten<br />

wir einen Realschulabschluss als online-Projekt an.<br />

Dabei sind die Zeiten für das online-Lernen und die Präsenzphasen hälftig<br />

verteilt.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 12<br />

Goldhelg 20<br />

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Das Projekt dauert zehn Monate. Die Teilnehmer erhalten ein<br />

Abschlusszeugnis.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.<br />

„Alles klar“<br />

Zielgruppe:<br />

arbeitsmarktferne Jugendliche, die sich bisher nicht oder wenig um eine<br />

Ausbildung oder Beschäftigung bemüht haben, Jugendliche mit<br />

Migrationshintergrund oder auch junge Menschen ohne Schulabschluss.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.<br />

Nach einer Eignungsanalyse erfolgt die berufliche Orientierung, an die sich<br />

unter sozialpädagogischer Begleitung betriebliche Praktika anschließen. Beim<br />

Träger werden arbeitsmarkt- bezogene Förderangebote, wie Deutsch,<br />

Mathematik sowie EDV-Training angeboten. Weiterhin werden Maßnahmen<br />

zur Förderung der Sozialkompetenz, Bewerbungstraining sowie Hilfe bei der<br />

Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz angeboten.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.<br />

JULI – Durchstart in Ausbildung<br />

Zielgruppe:<br />

arbeitsmarktnahe Jugendliche und junge Erwachsene mit Schulabschluss.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.<br />

Das Projekt dauert vier Monate und beinhaltet eine berufliche<br />

Orientierungsphase sowie eine Praktikumsphase mit sozialpädagogischer<br />

Begleitung. Weiterhin erfolgt eine arbeitsmarktbezogene Förderung in<br />

allgemein bildenden Fächern, EDV-Training, Training der Sozialkompetenzen,<br />

Bewerbungstraining sowie Akquise der Ausbildungsplätze und<br />

Vermittlerunterstützung am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 13<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ziel ist es, durch den relativ hohen Anteil an Praktika einen Arbeits- oder<br />

Ausbildungsplatz zu erhalten.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.<br />

Netzwerk „Jugend und Beruf“<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 24 Jahre<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger des Netzwerkes ist der Trägerverbund, bestehend aus der Schottener<br />

Reha, Haus am Kirschberg und Neue Arbeit Vogelsberg. Dies sind anerkannte<br />

Träger der Jugendhilfe. Der Trägerverbund ist zugleich Träger der<br />

Beratungsstelle B:24, die einerseits für die Jugendlichen ein niedrigschwelliges<br />

Beratungsangebot vorhält und andererseits für das Netzwerk als Lotse<br />

fungiert, der die Jugendlichen im Netzwerk „navigiert“.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Der Trägerverbund bietet für den <strong>Vogelsbergkreis</strong> als Flächenlandkreis ein<br />

flächendeckendes Angebot in über 80 Ausbildungsberufen. Mit dem<br />

Trägerverbund ist ein verbindliches und flexibel zu nutzendes<br />

Personalentwicklungskonzept mit unterschiedlichen qualifizierenden<br />

Merkmalen vereinbart. Dabei können einzelne Segmente bei Bedarf wiederholt<br />

werden. Der „Aufstieg“ in ein folgendes Segment muss sich der Teilnehmer<br />

jeweils durch gute Leistungen „verdienen“.<br />

Innerhalb des Personalentwicklungskonzeptes gibt es Phasen ohne Lohn oder<br />

Aufwandsentschädigung, Phasen mit Erstattung von<br />

Mehraufwandsentschädigung oder auch Entgeltphasen.<br />

Die Mitarbeiter des Netzwerkes und die Kommunale Vermittlungsagentur<br />

stehen in engem Kontakt, was bei dem Teilnehmerkreis der Jugendlichen<br />

notwendig ist. Der „runde Tisch“ als Treffpunkt, an dem alle Probleme<br />

besprochen werden können, hat sich etabliert.<br />

Ziel der Personalentwicklung im Netzwerk ist, dass die Jugendlichen am Ende<br />

eine allgemeine Ausbildungsreife erhalten oder direkt in eine Ausbildung<br />

münden.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

aufgrund der verschiedenen Phasen und Inhalte werden Teile der<br />

Personalentwicklung nach § 16 Abs. 1 und andere nach § 16 Abs. 2 Satz 1<br />

SGB II durchgeführt.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 14<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

___________________________________________________________________________<br />

Qualifizierung und Eingliederung für Ü 25<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 25 bis 65 Jahre<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger des Projektes ist die Neue Arbeit Vogelsberg.<br />

Bezüglichkeit der Inhaltlichkeit wird auf das Projekt „Jugend und Beruf“<br />

verwiesen, welches identisch organisiert ist. Lediglich der inhaltliche Teil zum<br />

Thema Ausbildung ist deutlich verändert.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

aufgrund der verschiedenen Phasen und Inhalte werden Teile der<br />

Personalentwicklung nach § 16 Abs. 1 und andere nach § 16 Abs. 2 Satz 1<br />

SGB II durchgeführt.<br />

„FridA“ – Frauen in den Arbeitsmarkt<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen aller Alters- und Berufsgruppen,<br />

Alleinerziehende<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.<br />

Dabei handelt es sich um ein Projekt, welches sich in eine einmonatige<br />

Einführungs-/Orientierungsphase und bis zu 12-monatige Beschäftigungsphase<br />

gliedert.<br />

Dabei ist es Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse der ersten Phase in der<br />

Beschäftigungsphase bei geeigneten Partner- Betrieben umzusetzen und<br />

dadurch unterschiedliche Berufsbilder besser kennen zu lernen und am Ende<br />

des Projektes, das bei Vermittlung in eine Beschäftigung durchaus vor Ablauf<br />

der 12 Monate beendet sein kann, in eine befristete oder unbefristete<br />

Beschäftigung einzumünden.<br />

Die Partnerbetriebe beteiligen sich an den Lohnkosten.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 15<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

___________________________________________________________________________<br />

Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfeempfänger, vorwiegend aus den Kundenkreisen B und C<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden die arbeitslosen<br />

Menschen in freie Stellen nach § 16 Abs. 3 SGB II vermittelt. Dabei werden<br />

enge Maßstäbe für die Besetzung von gemeldeten und beantragten Stellen<br />

angelegt.<br />

Mit den Trägern ist vereinbart, dass festgestellter Qualifizierungs- bedarf mit<br />

der Kommunalen Vermittlungsagentur kommuniziert und im Rahmen der<br />

Möglichkeiten durchgeführt wird.<br />

Die Beschäftigung mit MAE wird als ein erster qualifizierter Schritt zurück in<br />

den ersten Arbeitsmarkt angesehen und entsprechend organisiert.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Eingliederungsmaßnahme wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 3 SGB II<br />

durchgeführt.<br />

Altenpflegehelferin und Altenpflegerin<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfeempfängerinnen mit Interesse an<br />

Pflegeberufen<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Die Qualifizierung wird zusammen mit der Aenne-und-Konrad-Geisel-Schule<br />

durchgeführt.<br />

Aufgrund der allgemeinen Pflegesituation und der erwarteten demographischen<br />

Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Nachfrage nach qualifiziertem<br />

Personal steigen wird.<br />

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein<br />

Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.<br />

Rechtsgrundlage: die Eingliederungsmaßnahme wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1<br />

SGB II durchgeführt.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 16<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

___________________________________________________________________________<br />

Eingliederungszuschuss<br />

a) VOBI – Vogelsberger Beschäftigungsinitiative<br />

Zielgruppe:<br />

alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger, die in eine Beschäftigung am ersten<br />

Arbeitsmarkt vermittelt werden können und zu Beginn der Beschäftigung noch<br />

erheblichen Qualifizierungsbedarf haben.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

im Rahmen von engen Grenzen können die Arbeitgeber des ersten<br />

Arbeitsmarktes geringe Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten<br />

(Eingliederungszuschuss). Der Anteil der geförderten Vermittlungen soll gering<br />

gehalten werden.<br />

Die Arbeitgeber wie auch die Vermittelten werden noch bis zu einem Jahr nach<br />

der Arbeitsaufnahme durch das Arbeitgeberbüro bei Bedarf betreut. Dabei<br />

werden die Beteiligten nach einem organisierten Schema abgefragt.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Gewährung des VOBI-Eingliederungszuschusses erfolgt auf der Grundlage<br />

des § 16 Abs. 1 SGB II.<br />

b) proAZUBI<br />

Zielgruppe:<br />

alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger, die in eine Ausbildung am ersten<br />

Arbeitsmarkt vermittelt werden können und zu Beginn der Ausbildung noch<br />

erheblichen Qualifizierungsbedarf haben. Die Hilfeempfänger sollen das 25.<br />

Lebensjahr nicht wesentlich überschritten haben.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

im Rahmen von engen Grenzen können die Arbeitgeber des ersten<br />

Arbeitsmarktes geringe Zuschüsse zu den Lohnkosten des Auszubildenden<br />

erhalten. Der Anteil der geförderten Vermittlungen soll gering gehalten werden.<br />

Die Arbeitgeber wie auch die Vermittelten werden während der gesamten<br />

Dauer der Ausbildung durch das Arbeitgeberbüro bei Bedarf betreut.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Gewährung des proAZUBI-Eingliederungszuschusses erfolgt auf der<br />

Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 17<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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Existenzgründungen<br />

Zielgruppe:<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aufgrund ihrer beruflichen Biographie oder<br />

aufgrund einer guten Geschäftsidee selbständig arbeiten können.<br />

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:<br />

Die Existenzwilligen haben zunächst eine umfassende Darstellung ihrer<br />

Geschäftsidee vorzulegen, welche durch das Wirtschaftsförderunternehmen des<br />

<strong>Vogelsbergkreis</strong>es betriebswirtschaftlich geprüft wird. Die Existenzgründer<br />

nehmen entsprechend ihrer Kenntnisse an unterschiedlichen Fortbildungen teil.<br />

Nach Bewilligung der Gründung erhalten die Gründer ein Einstiegsgeld nach §<br />

29 SGB II sowie bei Bedarf eine geringe finanzielle Unterstützung in Form von<br />

Darlehen, um die ersten Aufträge erledigen zu können oder für die Beschaffung<br />

einer Werkzeug-/Maschinen-Grundausstattung. Die Gründer können in einer<br />

längeren Phase der Betriebsgründung die Unterstützung des<br />

Förderunternehmens Vogelsberg-Consult in Anspruch nehmen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

die Gewährung der Aufwendungen für Existenzgründer erfolgt auf der<br />

Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.<br />

Kommunale Zusatzleistungen (§16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 – 4 SGB II)<br />

Die Schuldnerberatungsstelle wird seitens des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es unterhalten. Sie ist als Sachgebiet in<br />

das Amt für Soziale Sicherung eingegliedert.<br />

Um den Empfängern von ALG II, für die die Schulden als Vermittlungshemmnis festgestellt sind, einen<br />

zeitnahen Zugang zur Beratung zu sichern, wurde mit Förderungsleistungen des Landes Hessen das<br />

Projekt der „Turbo-Inso“ kreiert. Mit Hilfe dieses Projektes wird dem Personenkreis eine qualifizierte<br />

Beratung innerhalb von 14 Tagen zugesichert. Da die Schuldnerberatungsstelle in räumlicher Nähe zur<br />

KVA untergebracht ist, stellt der Zugang kein Problem dar.<br />

Die psychosoziale Beratung sowie die Beratung bei Suchtproblemen erfolgen über<br />

Leistungsvereinbarungen, die der <strong>Vogelsbergkreis</strong> mit den Vogelsberger Lebensräumen sowie der<br />

Jugend- und Drogenberatungsstelle abgeschlossen hat. Innerhalb dieser Leistungsvereinbarung<br />

werden Zugang, Standards der Beratung sowie das Berichtswesen beschrieben. Die Zusammenarbeit<br />

insbesondere mit diesen beiden Beratungsstellen nach § 16 Abs. 2 SGB II ist engmaschig. So ist es<br />

auch Teil der Vereinbarung, dass diese beiden Stellen regelmäßige, organisierte Sprechstunden in der<br />

KVA anbieten. Innerhalb dieser Sprechstunden ist es auch möglich, dass sich die Mitarbeiter der KVA<br />

Hilfen im Umgang mit schwierigem Klientel aber auch fachlichen Rat holen können.<br />

Durch die „kurzen“ Wege zu den Beratungsstellen wird sehr oft der runde Tisch organisiert, an dem<br />

KVA, Hilfeempfänger und Beratungsstelle aktuelle Problemstellungen in gemeinsamen Besprechungen<br />

bzw. Hilfeplangesprächen besprechen.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 18<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

___________________________________________________________________________<br />

Zu 4. Bewertung durch den zkT<br />

Dem Anspruch, auf unterschiedliche Problemstellungen der Menschen individuell zu reagieren, trägt<br />

das SGB II umfassend Rechnung. Der weitreichende Katalog der Möglichkeiten nach § 16 Abs. 1 SGB<br />

II in Verbindung mit den Regelungen des SGB III wird durch die zusätzlichen Optionen aus Abs. 2 Satz<br />

1 sinnvoll ergänzt. Den vielfältigen Anforderungen, die sich aus den festgestellten<br />

Vermittlungshemmnissen ergeben, kann damit seitens der KVA adäquat begegnet werden.<br />

Einerseits können die Hilfeangebote in Form von Projekten oder aber in der individuellen Form kreiert<br />

werden. Von diesen Möglichkeiten macht die KVA umfassend Gebrauch.<br />

Die Teilnehmer an den Projekten erreichen durch das große Angebot an Unterstützungsleistungen von<br />

KVA und Projektträger während des Projektes höchstprozentig die vereinbarten Ziele. Die<br />

Vermittlungsquoten nach Abschluss der Projekte liegen regelmäßig über 60%. Das beste<br />

Vermittlungsergebnis eines Projektes lag bei 92%.<br />

Die Abbrecherquote liegt bei deutlich unter 5%. Diese beiden Zahlen mögen belegen, dass die<br />

Teilnehmerauswahl mit der vereinbarten Inhaltlichkeit in hohem Maße den Möglichkeiten der<br />

Teilnehmer entsprechend gestaltet werden kann.<br />

Nach Aufnahme der Arbeit in 2005 hat sich die SGB II-Behörde, die KVA, schnell etabliert. In 2006<br />

konnte schon erkannt werden, dass die Idee der Option, nämlich vor Ort auf Angebote und Probleme<br />

regional zu reagieren und dafür regional potente Partner zu finden, Früchte trägt und berechtigterweise<br />

davon ausgegangen werden darf, dass sich eine Vertiefung der Beziehungen organisieren lässt. Damit<br />

wird weiterhin auch insbesondere den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes Rechnung getragen.<br />

Die Bilanz in Zahlen sieht für 2006 wie folgt aus:<br />

aktivierte Teilnehmer in KVA-Projekten:<br />

Vermittlung in MAE-Stellen:<br />

Beratungen nach §16 Abs. 2 SGB II für:<br />

Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt:<br />

1.040 Einzelmaßnahmen<br />

662 Einzelmaßnahmen<br />

296 Einzelmaßnahmen<br />

1.381 Einzelmaßnahmen<br />

Gesamtzahl der Einzelmaßnahmen: 3.379<br />

bei durchschnittlich 4.659 eHb<br />

Vor dem Hintergrund, dass wegen der anhaltend hohen Zahl von Erstanträgen einerseits zusätzliches<br />

Personal für Leistungsgewährung wie auch Fallmanagement einzustellen und andererseits eine relativ<br />

hohe Personalfluktuation hinzunehmen war, kann das Arbeitsergebnis als beachtlich bezeichnet<br />

werden. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Verstetigung der Werdegänge und Optimierung der<br />

Arbeitsabläufe weiterhin erhöhte Integrationen erwartet werden dürfen.<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 19<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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zu 5.: Organigramm der KVA<br />

Amt für Soziale Sicherung<br />

- Kommunale Vermittlungsagentur -<br />

(Stand: 12/2006)<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 20<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach


Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> für das Jahr 2006<br />

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zu 6.: Schulungsstrategien<br />

Alle Mitarbeiter mussten mit dem Rechtsgebiet des Sozialgesetzbuches II vertraut gemacht werden. Die<br />

Schulung in diesem Rechtsgebiet nahmen eigene Mitarbeiter vor, die zuvor als Multiplikatoren an<br />

externen Informations- und Schulungsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit und des<br />

Softwareunternehmens Prosozial teilgenommen haben. Gleiches gilt auch für den Bereich der<br />

eingesetzten EDV-Programme. Dieses Schulungssystem hat sich aus Sicht der KVA bewährt, da die<br />

Multiplikatoren bzw. EDV-Trainer permanent vor Ort sind und für Auskünfte und Hilfestellungen jederzeit<br />

bereitstehen.<br />

Schwieriger gestaltete sich die Abdeckung des gesamten Teiles des Fall- bzw. Casemanagements. Für<br />

diesen Themenkomplex mussten entsprechende Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen<br />

angeboten werden. Hierbei wurden die einzelnen Qualifizierungsangebote – ausgehend von den<br />

jeweiligen Kenntnissen und Voraussetzungen der Mitarbeiter – modulhaft zusammengestellt und<br />

zielgruppenorientiert angeboten.<br />

Die Schulungen bestanden aus drei Modulen, die jeweils 2 bis 2 ½ Tagen dauerten. Die<br />

Fortbildungsmodule wurden durch eintägige Optionstage zur Überprüfung und Ergänzung der<br />

Lernerfahrung und der weiteren Planung erweitert. Durchgeführt wurden die Schulungen in drei<br />

Gruppen, die sich an spezifischen Kundengruppen der Kommunalen Vermittlungsagentur orientierten.<br />

Folgende Module wurden von den Mitarbeitern besucht:<br />

Modul I:<br />

Modul II:<br />

Modul III:<br />

Theorie und Methode des Fallmanagements<br />

Zielgruppenspezifisches Fallmanagement auf dem Hintergrund der §§ 6 und 16 SGB II<br />

Regionalität und Vernetzung<br />

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Kreisausschuss des <strong>Vogelsbergkreis</strong>es<br />

Kommunale Vermittlungsagentur Seite 21<br />

Goldhelg 20<br />

36341 Lauterbach

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