GESUNDHEITSRISIKO POLYPHARMAZIE - bei der Salzburger ...
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2013/4 DEZEMBER Forum Med – Fachinformation <strong>der</strong> <strong>Salzburger</strong> Gebietskrankenkasse<br />
11<br />
Neuregelung<br />
BEWILLIGUNG VON PHYSIO-<br />
THERAPIE BEI THERAPEUTEN<br />
Bisher waren die ersten 20 Verordnungen Physiotherapie von<br />
VertragsärztInnen <strong>der</strong> SGKK bewilligungsfrei. Die PatientInnen<br />
konnten mit diesen ärztlichen Verordnungen einen Physiotherapeuten<br />
ihrer Wahl aufsuchen und als Sachleistung<br />
abrechnen lassen.<br />
Seit diesem Herbst gilt folgende Neuregelung<br />
für die Verordnung von Physiotherapien,<br />
die <strong>bei</strong> einem Physiotherapeuten<br />
durchgeführt werden:<br />
> Bei allen Erkrankungen aus einer Basis-<br />
Diagnoseliste sollen grundsätzlich 6<br />
Verordnungen mit 1 aktiven (30 Min.)<br />
und max. 2 passiven Anwendungen<br />
verordnet werden. Nur wenn diese im<br />
individuellen Fall nachweislich nicht<br />
ausreichend waren, können weitere<br />
verordnet werden. 10-er Serien sollen<br />
nicht mehr die Regel sein, ebenso<br />
wenig wie die automatische Verlängerung<br />
von 6er Serien o<strong>der</strong> Verordnungen<br />
mit mehr als 3 Anwendungen<br />
ohne inhaltliche Begründung.<br />
> Die Basis-Diagnoseliste liegt <strong>bei</strong>m<br />
Ärztlichen Dienst/Ökonomie auf (Dr.<br />
Hubert Schnattinger, Tel: 0662 8889<br />
5054, oekonomie@sgkk.at).<br />
> Die SGKK wird Folgeverordnungen, die<br />
innerhalb von 6 Monaten für denselben<br />
Krankheitsfall eingereicht werden,<br />
prüfen und inhaltliche Begründungen<br />
einfor<strong>der</strong>n.<br />
ZIELE DES<br />
NEUEN MODELLS<br />
Es gibt relativ viele länger dauernde<br />
Therapien, <strong>der</strong>en medizinische Sinnhaftigkeit<br />
<strong>bei</strong> vielen Diagnosen nicht<br />
gegeben ist. Zudem gibt es zahlreiche<br />
Verordnungen, die 4–6 Anwendungen<br />
enthalten (z.B. Heilgymnastik plus<br />
Moor plus Strom plus Ultraschall plus<br />
Teilmassage). Für diese Fülle an passiven<br />
„Begleitanwendungen“ existiert<br />
in den meisten Fällen ebenfalls keine<br />
medizinische Evidenz.<br />
Mit dem neuen Modell sollen:<br />
> die verordnenden ÄrztInnen administrativ<br />
entlastet werden. Es soll ihnen<br />
erleichtert werden, Patientenbegehren<br />
zu entgegnen.<br />
> Grundsätzlich sollen nur mehr 6er-<br />
Serien mit max. 3 Anwendungen,<br />
(eine aktive und zwei passive Therapien)<br />
verordnet werden. Dies betrifft<br />
v.a. Diagnosen wie z.B. Lumbago,<br />
Arthralgie, C-Syndrom etc. Hier sollte<br />
<strong>der</strong> Therapieumfang ausreichend<br />
sein.<br />
> Bei PatientInnen, <strong>bei</strong> denen längere<br />
bzw. an<strong>der</strong>e Verordnungen medizinisch<br />
indiziert sind, wird selbstverständlich<br />
im Einzelfall entschieden.<br />
> Insgesamt wird mit dem neuen Modell<br />
auch angestrebt, dass Menschen mit<br />
massiveren Problemen rascher einen<br />
Therapieplatz erhalten! <<br />
ACHTUNG<br />
Die Neuregelung<br />
gilt für Verordnungen<br />
von<br />
Vertrags ärztInnen für<br />
Anwendungen <strong>bei</strong>m<br />
Physiotherapeuten!<br />
Die Voraussetzungen<br />
für die Bewilligung und<br />
Abrechnung von physiotherapeutischen<br />
Leistungen<br />
gemäß Ärzte-Honorartarif<br />
(Positionen 431–438)<br />
bleiben von dieser Neuregelung<br />
unberührt.