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GESUNDHEITSRISIKO POLYPHARMAZIE - bei der Salzburger ...

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2013/4 DEZEMBER Forum Med – Fachinformation <strong>der</strong> <strong>Salzburger</strong> Gebietskrankenkasse<br />

11<br />

Neuregelung<br />

BEWILLIGUNG VON PHYSIO-<br />

THERAPIE BEI THERAPEUTEN<br />

Bisher waren die ersten 20 Verordnungen Physiotherapie von<br />

VertragsärztInnen <strong>der</strong> SGKK bewilligungsfrei. Die PatientInnen<br />

konnten mit diesen ärztlichen Verordnungen einen Physiotherapeuten<br />

ihrer Wahl aufsuchen und als Sachleistung<br />

abrechnen lassen.<br />

Seit diesem Herbst gilt folgende Neuregelung<br />

für die Verordnung von Physiotherapien,<br />

die <strong>bei</strong> einem Physiotherapeuten<br />

durchgeführt werden:<br />

> Bei allen Erkrankungen aus einer Basis-<br />

Diagnoseliste sollen grundsätzlich 6<br />

Verordnungen mit 1 aktiven (30 Min.)<br />

und max. 2 passiven Anwendungen<br />

verordnet werden. Nur wenn diese im<br />

individuellen Fall nachweislich nicht<br />

ausreichend waren, können weitere<br />

verordnet werden. 10-er Serien sollen<br />

nicht mehr die Regel sein, ebenso<br />

wenig wie die automatische Verlängerung<br />

von 6er Serien o<strong>der</strong> Verordnungen<br />

mit mehr als 3 Anwendungen<br />

ohne inhaltliche Begründung.<br />

> Die Basis-Diagnoseliste liegt <strong>bei</strong>m<br />

Ärztlichen Dienst/Ökonomie auf (Dr.<br />

Hubert Schnattinger, Tel: 0662 8889<br />

5054, oekonomie@sgkk.at).<br />

> Die SGKK wird Folgeverordnungen, die<br />

innerhalb von 6 Monaten für denselben<br />

Krankheitsfall eingereicht werden,<br />

prüfen und inhaltliche Begründungen<br />

einfor<strong>der</strong>n.<br />

ZIELE DES<br />

NEUEN MODELLS<br />

Es gibt relativ viele länger dauernde<br />

Therapien, <strong>der</strong>en medizinische Sinnhaftigkeit<br />

<strong>bei</strong> vielen Diagnosen nicht<br />

gegeben ist. Zudem gibt es zahlreiche<br />

Verordnungen, die 4–6 Anwendungen<br />

enthalten (z.B. Heilgymnastik plus<br />

Moor plus Strom plus Ultraschall plus<br />

Teilmassage). Für diese Fülle an passiven<br />

„Begleitanwendungen“ existiert<br />

in den meisten Fällen ebenfalls keine<br />

medizinische Evidenz.<br />

Mit dem neuen Modell sollen:<br />

> die verordnenden ÄrztInnen administrativ<br />

entlastet werden. Es soll ihnen<br />

erleichtert werden, Patientenbegehren<br />

zu entgegnen.<br />

> Grundsätzlich sollen nur mehr 6er-<br />

Serien mit max. 3 Anwendungen,<br />

(eine aktive und zwei passive Therapien)<br />

verordnet werden. Dies betrifft<br />

v.a. Diagnosen wie z.B. Lumbago,<br />

Arthralgie, C-Syndrom etc. Hier sollte<br />

<strong>der</strong> Therapieumfang ausreichend<br />

sein.<br />

> Bei PatientInnen, <strong>bei</strong> denen längere<br />

bzw. an<strong>der</strong>e Verordnungen medizinisch<br />

indiziert sind, wird selbstverständlich<br />

im Einzelfall entschieden.<br />

> Insgesamt wird mit dem neuen Modell<br />

auch angestrebt, dass Menschen mit<br />

massiveren Problemen rascher einen<br />

Therapieplatz erhalten! <<br />

ACHTUNG<br />

Die Neuregelung<br />

gilt für Verordnungen<br />

von<br />

Vertrags ärztInnen für<br />

Anwendungen <strong>bei</strong>m<br />

Physiotherapeuten!<br />

Die Voraussetzungen<br />

für die Bewilligung und<br />

Abrechnung von physiotherapeutischen<br />

Leistungen<br />

gemäß Ärzte-Honorartarif<br />

(Positionen 431–438)<br />

bleiben von dieser Neuregelung<br />

unberührt.

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